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Die vorliegende Erfindung betrifft
einen selbstangetriebenen Wagen mit Teleskoparm und Hochstell-Element,
der bei Beförderungs-
und Hub-Vorgängen
oder -Arbeiten, bei Erdbau-Arbeiten usw. einsetzbar ist, insbesondere
auf Hochbau-Baustellen oder im Tiefbau.
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Durch das französische Patent Nr. 2 457 240 (MONTGON)
ist bereits ein selbstangetriebenes Fahrzeug bekannt, das mit Stabilisatoren,
einer feststehenden Führerkabine
und einem Aufsatz ausgerüstet
ist, der drehbar auf dem Fahrzeuggestell montiert ist und mittels
eines Verlängerungsstücks zum Aufstocken,
eines „Hochstell-Elements", einen Teleskoparm
trägt.
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Das Verlängerungsstück zum Aufstocken oder Hochstell-Element
dieses Geräts
ist mit einem Ende an der Vorderseite des Aufbaus schwenkbar, und
zwar um eine horizontale Achse um einen Winkel zwischen 0° und etwa
100°, ausgehend
von seiner in die Horizontale geklappten Stellung. Das andere Ende
des Hochstell-Elements ist am Fuß des Teleskoparms um eine
horizontale Achse schwenkbar. Ein Hubhaken, der von einer Winde
bewegt wird, ist am vorderen Ende des Teleskoparms vorgesehen. Die Betätigungsvorrichtungen,
die zum Aufklappen dieser Struktur dienen, sind einfache Hydraulikzylinder ohne
Stangensatz, die einen Hydraulikzylinder umfassen, der zwischen
dem Aufsatz und dem Hochstell-Element montiert ist, und einen weiteren
Hydraulikzylinder, der zwischen dem Hochstell-Element und dem Fuß des Teleskoparms
montiert ist.
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Ein solches Gerät ist für Beförderungsarbeiten in der Höhe gut geeignet,
zum Beispiel für
Aufgaben der Lastenbeförderung
beim Bau eines Gebäudes,
die ausgeführt
werden, indem das Hochstell-Element mehr oder weniger angehoben
wird, wobei der Teleskoparm eine horizontale oder geneigte Position
einnimmt. Dennoch hat die Ausführung des
französischen
Patents Nr. 2 457 240 folgende Nachteile und Mängel:
- – das Gerät ist in
seinem Einsatzbereich beschränkt
auf das Fördern
und Heben von Lasten, die an einem Haken aufgehängt sind; es ist nicht konzipiert für die Aufnahme
von Arbeitsausrüstungen
wie etwa Baggerschaufel, Lastengabel oder Arbeitsbühne, die
unterschiedlichere Verwendungen ermöglichen würden.
- – Wie
oben erwähnt,
liegt der maximale Schwenkwinkel des Hochstell-Elements im Bereich
von 100°.
Außerdem
ist die Schwenkung des Teleskoparms in Bezug auf das Hochstell-Element
in der Praxis ebenfalls auf einen Winkel dieser Größenordnung
begrenzt, wenn man berücksichtigt, dass
die vorgesehenen Antriebsmittel Hydraulikzylinder ohne Stangensatz
sind. Daraus folgt, dass der Arbeitsbereich des Geräts begrenzt
ist; insbesondere ist das Gerät
nicht ausgelegt für
Arbeiten im hinteren oberen Arbeitsbereich.
- – Ebenfalls
aufgrund der Winkelbegrenzungen der Bewegungen des Hochstell-Elements
und des Teleskoparms ist die maximale Reichweite des Arms beschränkt auf
die aufgeklappte, im wesentlichen senkrechte Position des Hochstell-Elements.
- – Es
ist kein Auflager für
das Hochstell-Element in zusammengeklappter Stellung vorgesehen,
so dass das Gerät
mit zusammengeklapptem Hochstell-Element
nicht in der Art eines beweglichen Krans nur mit Teleskopausleger
mit Betriebseigenschaften benutzt werden kann, die mit denjenigen
eines solchen Krans identisch sind.
- – Da
die Kabine feststeht und sich unten befindet, ist die Sicht des
in dieser Kabine sitzenden Bedienungsmannes eingeschränkt und
die Arbeitsvorgänge
erfordern die Gegenwart eines zusätzlichen Arbeiters mit der
Aufgabe, Hindernisse anzuzeigen, insbesondere ein Hindernis im Bereich des
Fahrerhauses.
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Das französische Patent Nr. 2 444 639
(POTAIN) beschreibt ein anderes Beispiel für ein selbstangetriebenes Gerät mit Teleskoparm
mit Gelenkhülse,
das ganz allgemein die gleichen Nachteile hat: Begrenzung der Schwenkwinkel
der Hülse
und des Arms auf Werte von etwa 90°, also des Arbeitsbereichs (begrenzt
auf einen Abschnitt von 90°);
Beschränkung
der Einsatzes auf die Förderung
von Lasten, die an einem Haken hängen;
ungenügende Sicht
für den
Bedienungsmann.
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Ein weiteres analoges selbstangetriebenes Gerät ist in
der französischen
Patentanmeldung Nr. 2 761 972 (MODULES ASSOCIES) beschrieben. Der Teleskoparm
ist am Hochstell-Element um einen theoretischen Winkel von 180° schwenkbar,
aber das Hochstell-Element dreht gegen das Gestell um einen Winkel
in der Größenordnung
von 90° zwischen
einer nach hinten geklappten Position und einer aufgeklappten Position,
so dass auch dort der Arbeitsbereich begrenzt bleibt.
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Die vorliegende Erfindung hat die
Aufgabe, alle diese vorstehend beschriebenen Nachteile zu beheben,
indem sie ein Gerät
der betreffenden Art liefert, aber mit verbesserter Struktur und
Kinematik, um insbesondere den Arbeitsumfang zu optimieren und gleichzeitig
sehr unterschiedliche Einsatzmöglichkeiten
zu schaffen, wobei auch der Sichtbereich des Bedienungsmannes sehr
verbessert wird.
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Zu diesem Zweck ist Gegenstand der
Erfindung ein selbstangetriebener Wagen mit Teleskoparm und Hochstell-Element,
wobei das Hochstell-Element an einem Traggestell mit dem einen Ende
um eine Horizontalachse schwenkbar ist und an seinem entgegengesetzten
Ende, am Fuß des
Teleskoparms, um eine andere Horizontalachse schwenkbar ist, dessen
vorderes Ende eine Arbeitsausrüstung
aufnimmt, wobei Antriebsmittel vorgesehen sind, um die Schwenkbewegung
des Hochstell-Elements in Bezug auf das Traggestell und die Schwenkbewegung
des Teleskoparms in Bezug auf das Hochstell-Element zu steuern,
und wobei ein Fahrerhaus vorgesehen ist, und wobei das Traggestell
Auflagevorrichtungen für
das nach hinten geklappte Hochstell-Element umfasst, und der Fuß des Teleskoparms
am Hochstell-Element um einen Winkel in der Größenordnung von 180° zwischen
einer gegen das Hochstell-Element hin zusammengeklappten Position
und einer in Richtung des Hochstell-Elements aufgeklappten Position
schwenkbar ist, und wobei die Antriebsvorrichtungen zum Steuern
der Schwenkbewegung des Teleskoparms so konzipiert sind, dass sie
die Schwenkbewegung dieses Arms um einen Winkel in der Größenordnung von
180°, bezogen
auf das Hochstell-Element, wirksam steuern, und wobei das vordere
Ende dieses Teleskoparms mit einer Verbindungsvorrichtung ausgestattet
ist, die in auswechselbarer Weise verschiedene Arbeitsgeräte aufnehmen
kann, und dieser selbstangetriebene Wagen ist dadurch gekennzeichnet, dass
- – das
Hochstell-Element am Traggestell um einen Winkel in der Größenordnung
von 180° zwischen einer
nach hinten geklappten Position und einer nach vorn geklappten Position
schwenkbar ist,
- – die
Antriebsvorrichtungen zum Steuern der Schwenkbewegung des Hochstell-Elements
so konzipiert sind, dass sie die Schwenkbewegung dieses Hochstell-Elements
um einen Winkel in der Größenordnung
von 180°,
bezogen auf das Traggestell, wirksam steuern.
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Folglich liefert die Erfindung ein
selbstangetriebenes Gerät
mit spezieller Kinematik, das in sich vereint:
- – einen
Winkelbereich des Hochstell-Elements in Bezug auf das Traggestell
in der Größenordnung von
180° zwischen
einer nach hinten geklappten Position und einer nach vorn geklappten
Position, und zwar im wesentlichen in horizontalen Positionen;
- – einen
Winkelbereich des Teleskoparms in Bezug auf das Hochstell-Element,
der ebenfalls in der Größenordnung
von 180° liegt,
zwischen einer gegen das Hochstell-Element zusammengeklappten Position
dieses Arms und einer aufgeklappten Position dieses Arms, die diesen
Arm in die Richtung des Hochstell-Elements ausrichtet.
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Schwenkwinkel in der Größenordnung
von 180° können tatsächlich erreicht
werden, wenn entsprechend einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung
vorgesehen ist, dass die Antriebsvorrichtungen zum Steuern der Schwenkbewegung
des Hochstell-Elements
um einen Winkel in der Größenordnung
von 180° bezogen
auf das Traggestell aus mindestens einer Vorrichtung mit Hydraulikzylinder und
Stangensatz bestehen, und dass die Antriebsvorrichtungen zum Steuern
der Schwenkbewegung des Teleskoparms um einen Winkel in der Größenordnung
von 180° bezogen
auf das Hochstell-Element ebenfalls aus mindestens einer Vorrichtung
mit Hydraulikzylinder und Stangensatz bestehen.
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Aufgrund der Kombination dieser Winkelbereiche
kann der selbstangetriebene Wagen einen großen Arbeitsbereich abdecken,
dessen Fläche
in der senkrechten Ebene umfasst:
- – einen
oberen hinteren Sektor, dessen maximale Grenzlinie bestimmt ist
von den Positionen „Hochstell-Element
praktisch horizontal, nach hinten geklappt, Teleskoparm mit dem
Hochstell-Element ausgerichtet" und „Hochstell-Element
praktisch vertikal, Teleskoparm mit dem Hochstell-Element Element
ausgerichtet" (dieser
Sektor wird vom gegenwärtigen
Stand der Technik nicht erfasst);
- – einen
oberen vorderen Sektor, dessen maximale Grenzlinie bestimmt ist
von den Positionen „Hochstell-Element
praktisch vertikal, Teleskoparm mit dem Hochstell-Element ausgerichtet" und „Hochstell-Element
praktisch horizontal, nach vorne geklappt, Teleskoparm mit dem Hochstell-Element
ausgerichtet"; dieser
Abdeckungsbereich ist größer als
derjenige nach dem früheren
Stand der Technik, da das Hochstell-Element eine praktisch horizontal
geklappte Position einnimmt;
- – ein
unterer vorderer Sektor, dessen maximale Grenzlinie bestimmt ist
von den Positionen „Hochstell-Element
praktisch horizontal, nach vorn geklappt, Teleskoparm mit dem Hochstell-Element ausgerichtet" und Hochstell-Element praktisch horizontal,
nach vorn geklappt, Teleskoparm praktisch vertikal, nach unten gerichtet"; dieser Abdeckungsbereich
ist größer als
derjenige nach der vorhandenen Technik, da das Hochstell-Element eine
praktisch horizontal geklappte Position einnimmt;
- – ein
unterer hinterer Sektor, dessen Grenzlinie bestimmt ist von den
Positionen „Hochstell-Element
praktisch horizontal, nach vorn geklappt, Teleskoparm praktisch
vertikal, nach unten gerichtet" und „Hochstell-Element
praktisch horizontal, nach vorn geklappt, Teleskoparm in schräger Stellung
unter dem Hochstell-Element" (dieser
letztere Sektor ist vom Stand der Technik nicht abgedeckt).
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Die Möglichkeiten der variablen Schrägstellung
des Hochstell-Elements bezogen auf das Traggestell verbunden mit
der variablen Schrägstellung des
Arms bezogen auf das Hochstell-Element und auf das teleskopische
Ausfahren des Arms lassen das Abdecken der gesamten Fläche jedes
der vier vorstehend definierten Sektoren zu, also das Bedienen jeder
Stelle des vorstehend beschriebenen Arbeitsbereichs.
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Hinzu kommt, dass in dem Fall, wo
das Hochstell-Element an seinem ersten Ende an der Vorderseite eines
drehbaren Traggestells oder „Aufsatzes" schwenkbar ist,
der, bezogen auf ein Basisgestell des selbstangetriebenen Wagens,
um eine vertikale Achse drehbar ist, die Struktur und die Kinematik
des Geräts
die Abdeckung des gesamten Raums ermöglichen, der durch Drehung
der vorstehend beschriebenen Arbeitsfläche um eine vertikale Achse
erschlossen wird.
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Im übrigen erlaubt die mechanische
Abstützung
des Hochstell-Elements in dessen nach hinten geklappter Position
das Arbeiten des Teleskoparms allein, und zwar mit Eigenschaften,
die identisch sind mit denen eines klassischen selbstangetriebenen Wagens
mit Teleskoparm ohne Hochstell-Element. Folglich ist die zusammengeklappte
Position des Hochstell-Elements nicht einfach bloß eine Transportstellung,
sondern auch eine richtige Arbeitsstellung.
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Die Abstützung des Hochstell-Elements
auf dem Traggestell kann ein einfaches geführtes Auflager sein, das im
allgemeinen ausreicht; bei einem Ausführungsbeispiel umfassen die
Stützvorrichtungen
auf dem Traggestell vertikale Teile in U-Form mit seitlichen Führungen,
die mit einer horizontalen Traverse zusammenwirken, die an der hinteren
Fläche des
Hochstell-Elements im Bereich des zweiten Endes dieses Hochstell-Elements
befestigt ist, an dem der Teleskoparm angelenkt ist. Als Variante
hierzu kann es sich um ein blockiertes Auflager handeln, das das
Abheben des Hochstell-Elements
verhindert, zum Beispiel mittels Haken, die an dieser Traverse umgeklappt
und verriegelt werden.
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Nach einem anderen vorteilhaften
Kennzeichen ist das Fahrerhaus des selbstangetriebenen Wagens als
Steuerkabine ausgestaltet, die mittels einer verformbaren Parallelogramm-Struktur
am Traggestell höhenbeweglich
montiert ist und von mindestens einem Hydraulikzylinder bewegt wird,
der die Verschiebung der Kabine zwischen einer unteren und einer
oberen Position ermöglicht.
Vorteilhafterweise befindet sich die obere Position der Kabine im wesentlichen
in Höhe
desjenigen Endes des Hochstell-Elements,
an dem der Teleskoparm schwenkbar ist, wenn das Hochstell-Element
seine praktisch vertikale Position hat. So kann der Bedienungsmann
des Geräts
jederzeit ein optimales Sichtfeld auf die zu befördernde Last oder auf das Arbeitsgerät nutzen.
Bei einer Ergänzungseinrichtung
ist die angetriebene Steuerung der Höhenstellung der Kabine gekoppelt mit
einer Steuerung zum Hochfahren des Hochstell-Elements, um das Sichtfeld
des Bedienungsmannes laufend und automatisch zu regulieren.
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Überdies
kann die Verbindungsvorrichtung, die am vorderen Ende oder „Kopf" des Teleskoparms vorgesehen
ist, verschiedene Arbeitsgeräte
aufnehmen, wie insbesondere einen festen Haken oder eine Hubwinde,
eine Gabel, eine Baggerschaufel, eine Arbeitsbühne, usw., die an jede Stelle
des vorstehend definierten Arbeitsbereichs gebracht werden können.
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So ist der selbstangetriebene Wagen,
der Gegenstand der Erfindung ist, in seiner Gesamtheit geeignet
für zahlreiche
und unterschiedliche Einsatzzwecke, die in einem großen Arbeitsbereich
ausgeführt
werden, einschließlich
des oberen und des unteren hinteren Sektors, die wesentlich sind
für spezielle
Einsätze.
Bei all diesen Arbeitseinsätzen
profitiert man von einer deutlichen Erhöhung der Reichweite des Geräts dank
des großen
Stellbereichs des Hochstell-Elements und aufgrund der Verwendungsmöglichkeiten
bei Ausrichtung des Hochstell-Elements und des Teleskoparms hintereinander,
was die Möglichkeit
nicht ausschließt,
mit dem Teleskoparm allein zu arbeiten, wobei das Hochstell-Element
eingeklappt bleibt. Die vertikale Beweglichkeit der Kabine sorgt
bei allen Einsatzarten und allen Positionen des Hochstell-Elements
für eine
ausgezeichnete Sicht. Schließlich
kann das Gerät
durch die Funktionen des Zusammenklappens und der Teleskopbewegung
in eine Transportform mit geringem Raumbedarf gebracht werden, wobei
die Steuerkabine dann für
den Straßentransport
des selbstangetriebenen Wagens abgesenkt ist.
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Die Erfindung wird besser verstanden
werden mit Hilfe der folgenden Beschreibung mit Bezug auf den beigefügten schematischen
Zeichnungssatz, der beispielhaft ein Ausführungsbeispiel des selbstangetriebenen
Wagens mit Teleskoparm und Hochstell-Element darstellt und die Einsatzmöglichkeiten eines
solchen Geräts
zeigt:
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1 ist
eine Seitenansicht eines selbstangetriebenen Wagens entsprechend
der vorliegenden Erfindung, wobei sich das Hochstell-Element und
der Teleskoparm in zusammengeklappter Transportstellung befinden;
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2 stellt
das vergrößerte Detail
A der 1 dar, wobei insbesondere
die Auflagevorrichtungen für
das nach hinten geklappte Hochstell-Element gezeigt werden;
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3 ist
eine Seitenansicht, die die allgemeine Kinematik dieses selbstangetriebenen
Wagens zeigt;
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4 zeigt
Einsatzpositionen des Geräts
mit nach hinten geklapptem Hochstell-Element;
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5 zeigt
andere Einsatzpositionen mit horizontal nach vorn oder vertikal
geklapptem Hochstell-Element;
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6 zeigt
noch weitere Einsatzpositionen, die auch das Arbeiten unterhalb
der Standebene des selbstangetriebenen Wagens ermöglichen;
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7 zeigt
die Einsatzmöglichkeiten
dieses selbstangetriebenen Wagens bestückt mit einer Arbeitsbühne.
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Der selbstangetriebene Wagen, der
insbesondere in den 1 und 2 dargestellt ist, besitzt
ein Basisgestell 1, das auf Rädern 2 mit Luftbereifung montiert
und mit Stabilisatoren 3 versehen ist. Auf dem Basisgestell 1 ist
ein Drehgestell 4 montiert, das um eine vertikale Achse 5 drehbar
ist, die bei dem gezeigten Beispiel durch das Zentrum des Basisgestells 1 verläuft. Das
Drehgestell 4 trägt
eine angelenkte Struktur, die aus einem Hochstell-Element 6 und
einem Teleskoparm 7 zusammengesetzt ist. Am Drehgestell 4 ist
auch eine Steuerkabine 8 montiert.
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Das Hochstell-Element 6,
das von einem Träger
mit Kastenquerschnitt gebildet ist, hat ein erstes Ende, das an
der Vorderseite des Drehgestells 4 um eine horizontale
Achse 9 schwenkbar ist. Das Hochstell-Element 6 ist
mit dem Drehgestell 4 ebenfalls durch ein Antriebs-Ensemble
verbunden, das aus einem Hydraulikzylinder 10 und einem
Stangensatz 11 besteht. Die Schwenkbarkeit um die Achse 9 und
das Antriebs-Ensemble 10–11 ermöglichen
eine Drehbewegung des Hochstell-Elements 6 um einen Winkel
in der Größenordnung
von 180° zwischen zwei
extremen Positionen, und zwar einer praktisch horizontalen Position,
in der das Hochstell-Element 6 nach hinten geklappt ist,
und einer ebenfalls praktisch horizontalen Position, in der aber
das Hochstell-Element 6 nach
vorn geklappt ist.
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Der Teleskoparm 7 ist aus
mehreren aufeinanderfolgenden Elementen zusammengesetzt, so zum
Beispiel einem ersten Element 12, Fuß genannt, einem Zwischenelement 13 und
einem Endelement 14, das an seinem vorderen Ende mit einem
Kopf 15 versehen ist. Der Fuß 12 des Teleskoparms 7 ist
am zweiten Ende des Hochstell-Elements 6 um eine horizontale
Achse 16 schwenkbar. Dieser Fuß 12 ist mit dem Hochstell-Element 6 ebenfalls
durch ein Antriebs-Ensemble verbunden, das aus einem Hydraulikzylinder 17 und
einem Stangensatz 18 besteht. Die Schwenkbarkeit um die
Achse 16 und das Antriebs-Ensemble 17–18 ermöglichen
eine Drehung des Teleskoparms, bezogen auf das Hochstell-Element 6,
um einen Winkel in der Größenordnung
von 180° zwischen
zwei extremen Positionen: bei der einen der beiden extremen Positionen
ist der Teleskoparm 7 gegen das Hochstell-Element 6 zusammengeklappt,
während
bei seiner anderen extremen Position der Teleskoparm 7 in
Ausrichtung mit dem Hochstell-Element 6 ausgefahren ist.
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Das Drehgestell 4 umfasst
an der Rückseite eine
Auflagestruktur 19 für
das Hochstell-Element 6, eine
Struktur, die in der 2 gut
erkennbar ist. Die Auflagestruktur 19 umfasst vertikale
Elemente 20 in U-Form, die mit einer horizontalen Traverse 21 zusammenarbeiten,
die an der rückwärtigen Fläche 22 des
Hochstell-Elements 6 nahe bei dem zweiten Ende dieses Hochstell-Elements 6 befestigt
ist, also bei der Gelenkachse 16 des Teleskoparms 7.
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Die Steuerkabine 8 ist höhenbeweglich
am Drehgestell 4 mittels einer verformbaren Parallelogrammstruktur
montiert, die Stangen 23 umfasst, die an den vertikalen
Elementen 20 der Auflagestruktur 19 angelenkt
sind. Diese verformbare Parallelogrammstruktur wird durch einen
nicht abgebildeten Hydraulikzylinder bewegt. Die Kabine 8 kann
auf diese Weise zwischen einer unteren Position (1 und 4)
und einer oberen Position (5)
verschoben werden, und zwar mit der Möglichkeit, Zwischenpositionen
einzunehmen (6 und 7). Die vertikale Verschiebungsebene
der Kabine 8 befindet sich neben der Verschiebungsebene
des Hochstell-Elements 6 und des Teleskoparms 7.
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Der Kopf 15 des Teleskoparms 7 ist
mit einer Verbindungsvorrichtung 24 ausgestattet, die dazu dient,
verschiedene auswechselbare Arbeitsgeräte aufzunehmen, die also am
vorderen Ende des Arms 7 befestigt sind. Arbeitsgeräte können insbesondere sein:
eine Baggerschaufel 25 (2 und 6), ein fester Haken oder
eine Hubwinde 26 (3),
eine Gabel 27 (4, 5 und 6) oder eine Hub-Arbeitsbühne 28 für Bedienungspersonal
(7).
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In zusammengeklappter Transportstellung, wie
sie die 1 zeigt, ist
das Hochstell-Element 6 praktisch
in die Horizontale abgesenkt und liegt auf der Stützstruktur 19 auf.
Der Teleskoparm ist eingezogen und oberhalb des Hochstell-Elements 6 zusammengeklappt.
Die Kabine 8 ist abgesenkt und befindet sich an der Vorderseite
des Drehgestells 4, neben dem Hochstell-Element 6 und
dem Teleskoparm 7. Außerdem
sind bei dem hier gezeigten Einsatz der Kopf 15 des Arms 7 und
die Baggerschaufel 25 vor dem Basisgestell 1 angeordnet.
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Die 3 zeigt
die allgemeine Kinematik des Hochstell-Elements 6 und des
Teleskoparms 7, die sich aus ihren jeweiligen, von ihren
Gelenkachsen 9 und 16 zugelassenen Ausschlagbereichen
ergibt. Hier auf eine Verwendung zur Beförderung bezogen, ermöglicht die
Kombination dieser Ausschlagbereiche die Abdeckung von vier unterschiedlichen
Arbeitssektoren, mit I bis IV bezeichnet, nämlich:
- – ein oberer
rückwärtiger Arbeitssektor
I, dessen äußerste Grenzlinie
bestimmt ist durch die Position „Hochstell-Element 6 praktisch
horizontal, nach hinten geklappt, Arm 7 ausgefahren und
mit dem Hochstell-Element 6 ausgerichtet" und durch die Position „Hochstell-Element 6 vertikal,
Arm 7 ausgefahren und mit dem Hochstell-Element 6 ausgerichtet";
- – ein
oberer vorderer Arbeitssektor II, dessen äußerste Grenzlinie bestimmt
ist durch die vorgenannte Endposition und durch die Position „Hochstell-Element 6 praktisch
horizontal, nach vorn geklappt, Arm 7 ausgefahren und mit
dem Hochstell-Element 6 ausgerichtet";
- – ein
unterer vorderer Arbeitssektor III, dessen äußerste Grenzlinie bestimmt
ist durch die vorgenannte Endposition und durch die Position „Hochstell-Element praktisch
horizontal, nach vorn geklappt, Arm 7 ausgefahren und praktisch
vertikal, nach unten gerichtet";
- – ein
unterer rückwärtiger Arbeitssektor
IV, dessen Grenzlinie bestimmt ist durch die vorgenannte Endposition
und durch die Position „Hochstell-Element 6 praktisch
horizontal, nach vorn geklappt, Arm 7 ausgefahren und in
schräger
Stellung, so dass er sich unter das Hochstell-Element 6 erstreckt" (die maximale Neigung
des Arms 7 bezogen auf die Vertikale beträgt theoretisch
90°, aber
sie ist in der Praxis durch die Umgebungsverhältnisse begrenzt).
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Die Schwenkbarkeit des Hochstell-Elements 6 und/oder
des Arms 7 und die teleskopische Bewegung dieses Arms 7 ermöglichen
die Abdeckung der gesamten Fläche
jedes der Sektoren I, II, III und IV, wie die in der 3 dargestellten Zwischenstellungen
sowie die Pfeile F zeigen, die hier die Bewegung des teleskopischen
Ausfahrens und Einfahrens andeuten. Die Zusammenfassung der vorstehend
definierten vier Arbeitssektoren ergibt eine vertikale Arbeits-Ebene
(Ebene der 3). Das Schwenken
des Drehgestells 4 um die vertikale Achse 5 beschreibt, ausgehend
von dieser Ebene, im Raum ein bestimmtes Arbeits-Volumen.
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Die 4 zeigt
genauer den Einsatz des selbangetriebenen Wagens mit seinem Hochstell-Element 6,
das nach hinten geklappt ist und auf der Stützstruktur 19 aufliegt,
die sich an der Rückseite des
Drehgestells 4 befindet. Der Arm 7 kann in diesem
Fall, wobei die horizontale Achse 16 festliegt, zwischen
einer praktisch horizontalen Position und einer praktisch vertikalen
Position schwenken, wobei dieser Arm 7 außerdem teleskopisch
ausgefahren werden kann. Der selbstangetriebene Wagen kann folglich
eingesetzt werden wie ein Gerät
mit einfachem Teleskoparm, zum Beispiel zum Fördern einer Last 29,
die auf einer Gabel 27 liegt.
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Wie die 5 zeigt, ist der selbstangetriebene Wagen
auch einsetzbar mit vertikal stehendem Hochstell-Element 6,
wobei der Teleskoparm 7 eine variable Schrägstellung
haben und mehr oder weniger teleskopisch ausgefahren sein kann.
Das Gerät kann
somit die Beförderung
einer Last 29 oberhalb eines niedrigen Gebäudes 30 oder über ein
Hindernis wie etwa eine Mauer hinweg ausführen. Bei dieser Einsatzstellung
ist die Kabine 8 vorteilhafterweise in die obere Stellung
gefahren, praktisch im Bereich des oberen Endes des Hochstell-Elements 6,
wodurch die Sichtachse 31 des Bedienungsmannes dann über das
Gebäude 30 oder
ein anderes Hindernis hinwegläuft,
und zwar so, dass die direkte Sicht auf die Last 29 im
Laufe von deren Beförderung
erhalten bleibt.
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Wie die 5 ebenfalls zeigt, ist der selbstangetriebene
Wagen auch noch einsetzbar mit horizontal nach vorn geklapptem Hochstell-Element 6, das
durch den Teleskoparm 7 verlängert ist, der horizontal mit
diesem Hochstell-Element 6 ausgerichtet ist. Diese Einsatzstellung
ermöglicht
das Befördern einer
Last 29 durch eine Öffnung 32 eines
Gebäudes 30 hindurch.
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Die 6 zeigt
weitere Einsatzmöglichkeiten,
die die Ausführung
von Arbeiten unterhalb der Standfläche 33 des selbstangetriebenen
Wagens erlauben. Mit nach vorn geklapptem Hochstell-Element 6 und
mit nach unten gerichtetem Teleskoparm 7 (strich-punktierte
Linie) ist es möglich,
eine Last 29 am Boden einer Ausschachtung 34 zu
verteilen. Mit dem Hochstell-Element 6, das in Schrägstellung
gehalten wird, und mit dem Teleskoparm 7, der auf dieses
Hochstell-Element 6 geklappt ist (ausgezogene Linien) kann
die Baggerschaufel 25 auf einer schrägen Ebene 35 für Terrassierungsarbeiten
verschoben werden: Konstruktion eines schrägen Bauwerks (Straßenböschung,
Kanalufer, Deich), Herstellung einer Baugrube. Natürlich ist
es je nach dem Arbeitsgerät,
das der Teleskoparm 7 trägt, auch möglich, die Beförderung
von Schutt, von Paletten mit Material, mit Beton usw. entlang der
schrägen
Ebene 35 durchzuführen.
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Schließlich zeigt die 7 die Einsatzmöglichkeiten
des selbstangetriebenen Wagens, der mit einer horizontal gehaltenen
Arbeitsbühne 28 ausgestattet
ist, auf der eine oder mehrere Personen Platz haben. Die Arbeitsbühne 28 ermöglicht ein
Arbeiten in der Höhe,
in dem oberen rückwärtigen Sektor
I und dem oberen vorderen Sektor II (wie sie vorstehend beschrieben
sind), zum Beispiel für
das Anbringen von Balken oder die Umhüllung von Gebäuden, und zwar
sogar in engen Zwischenräumen,
die keine vollständige
Drehung des Drehgestells 4 um die vertikale Achse 5 zulassen.
Wie die 7 zeigt, ist
es auch möglich,
durch Hinführen
der Arbeitsbühne 28 in
den unteren rückwärtigen Sektor
IV die Inspektion der Pfeiler 36 und des Brückenkopfes 37 einer
Brücke 38 durchzuführen, wobei
der selbstangetriebene Wagen auf der Brücke 38 selbst steht.
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Man würde den Rahmen der Erfindung,
wie sie in den anhängenden
Ansprüchen
definiert ist, nicht verlassen:
- – wenn das
Teil „Tragevorrichtung" ohne Drehgestell
oder Aufsatz ausgeführt
ist und in diesem Fall das Hochstell-Element direkt am Basisgestell
angelenkt ist;
- – wenn
das Basisgestell ohne Stabilisatoren ausgeführt ist;
- – wenn
das Hochstell-Element in der Form eines Gitterwerks anstelle einer
Kastenstruktur ausgeführt
ist;
- – wenn
ein Hochstell-Element vorgesehen ist, das aus zwei oder mehreren
Teleskop-Elementen zusammengesetzt ist, mit denen seine Länge vergrößert werden
kann;
- – wenn
die Auflagestruktur des Hochstell-Elements verändert wird, insbesondere durch
Hinzufügen
von Vorrichtungen zum Blockieren des Hochstell-Elements in seiner nach hinten geklappten
Position;
- – wenn
der Antrieb der Schwenkung des Hochstell-Elements am Gestell und/oder
des Teleskoparms am Hochstell-Element verändert wird, insbesondere, wenn,
aus Gründen
der Leistung oder des Raumbedarfs, für ein Gelenk zwei symmetrische
Ensembles mit Hydraulikzylinder und Stangensatz vorgesehen werden,
die zu beiden Seiten des Gelenks angeordnet sind und simultan funktionieren;
- – wenn
die Steuerung der Aufwärtsbewegung
der Kabine mit der Steuerung des Aufrichtens des Hochstell-Elements
gekoppelt wird, ohne eine Möglichkeit
zur gewollten Entkopplung auszuschließen;
- – wenn
jede beliebige Arbeitsausrüstung
am Kopf des Teleskoparms angebracht wird.