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Die vorliegende Erfindung betrifft
die Ausgestaltung der Verkleidung eines Blechteils für ein Kraftfahrzeug.
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Insbesondere betrifft die Erfindung
die Ausgestaltung der unteren Verkleidung eines Tragteils der Karosserie
des Fahrzeuges, wie zum Beispiel eines Teils der Umrahmung zur Begrenzung
einer seitlichen Öffnung
in der Karosserie des Fahrzeuges, die für den Einstieg vorgesehen ist.
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Ein derartiges Teil der Umrahmung
weist zum Beispiel die Gestalt eines Blechteils auf, das aus mehreren
Einzelteilen zusammengesetzt ist in Form eines hohlen Kastens entsprechend
der Kontur oder des Profils der Öffnung.
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Ein unteres Teil der Umrahmung ist
zum Beispiel sowohl im wesentlichen in waagrechter als auch in senkrechter
Richtung ausgerichtet im Fall einer Öffnung, die durch eine Seitentür verschlossen
wird, wobei es durch ein im wesentlichen senkrechtes Flachteil begrenzt
wird sowie durch ein im wesentlichen waagrechtes Flachteil.
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Im Hinblick auf eine Erhöhung der Ästhetik und
des Komforts des Fahrzeuges ist es wünschenswert, die im Inneren
des Fahrgastraumes sichtbaren Blechteile der Karosserie des Fahrzeuges
fast vollständig
zu verkleiden, vor allem den inneren unteren Bereich der Türumrahmung.
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Zu diesem Zweck ist es bekannt, an
verschiedenen Stellen der Umrahmung und zum Beispiel auf dessen
Innenseite, ein Verkleidungsteil anzubringen, das aus einem gegossenen Kunststoff
besteht, vor allem aus Plastik, dessen Form zu derjenigen des zu
verkleidenden Blechteils komplementär ist.
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Aus der Veröffentlichung EP-A-O 829 393
ist die Ausgestaltung einer Verkleidung für ein Blechteil eines Kraftfahrzeuges
bekannt, bei dem das Teil der Verkleidung durch Giessen hergestellt
wird und eine langgestreckte plattenförmige Gestalt aufweist mit zwei
Flachteilen, die sich im angebauten Zustand der Verkleidung am Blechteil
in im wesentlichen senkrechten bzw. waagrechten Ebenen erstrecken
und parallel zu gegenüber
liegenden Teilen des Bleches verlaufen, wobei eine Anordnung für die Befestigung des
Verkleidungsteils am Blechteil vorgesehen ist, nachdem die Verkleidung
in einer Querrichtung, die im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung
der Verkleidung verläuft,
eingesetzt wird und wobei die Befestigungsanordnung eine Anordnung
zur Befestigung des senkrechten Flachteils aufweist.
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Um eine Verkleidung durch ein Gießverfahren
herzustellen, das zwei Hauptabschnitte oder Flachteile aufweist,
die sich im wesentlichen in senkrechten Ebenen erstrecken und deren
Innenwand mit einer Anordnung zur Befestigung oder Halterung versehen
ist, die einstückig
mit der Verkleidung gegossen werden muss, erfordert eine komplizierte
Gießform.
Für das
Giessen eines derartigen Teils, das auskragende Formschrägen aufweist
ist es unabdingbar, dass die Gießform Schieber enthält um das Teil
nach dem Giessen aus der Form auszuwerfen.
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Um diese Schwierigkeiten zu überwinden schlägt die Erfindung
eine Ausgestaltung der eingangs näher genannten Art vor, die
dadurch gekennzeichnet ist, dass die beiden Flachteile des Verkleidungsteils
mittels eines langgestreckten Scharniers miteinander verbunden sind
und dass die Befestigungsvorrichtung eine weitere Anordnung zur
Befestigung des waagrechten Flachteils aufweist.
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Auf Grund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung
ist es möglich,
das Verkleidungsteil als flaches Bauteil zu gießen, das heißt, als
Bauteil, bei dem die beiden Flachteile sich im wesentlichen in derselben
Ebene erstrecken, wobei die endgültige Form
des Verkleidungsteils entsprechend der Gestalt des zu verkleiden
Teils während
des Anbaus und der Befestigung des Verkleidungsteils am Fahrzeug
diesem erteilt wird.
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Gemäss weiteren Merkmalen der Erfindung:
- – ist
das Scharnier ein Teil des Verkleidungsteils, das während des
Gießvorgangs
zusammen mit dem waagrechten und dem senkrechten Flachteil ausgebildet
wird,
- – weist
die Befestigungsvorrichtung wenigstens eine Klemme auf, die am Blechteil
angeordnet ist und die mit wenigstens einem elastischen Klemmteil
versehen ist, die eine Rückhalteanordnung aufweist
um eine auf der Innenseite eines der Flachteile des Verkleidungsteils
ausgebildete Längsrippe
unter Klemmeinwirkung zu halten;
- – weist
die Befestigungsvorrichtung wenigstens zwei paarweise zueinander
angeordnete Klemmen auf, die am Blechteil befestigt und seitlich
relativ zueinander verschoben sind, wobei jede wenigstens ein elastisches
Klemmteil aufweist, die mit einer Rückhalteanordnung versehen ist
zur Feststellung und zur Halterung einer Längsrippe, die auf der gegenüber liegenden
Innenseite eines jeden der beiden Flachteile ausgebildet ist,
- – sind
die beiden paarweise zusammenwirkenden Klemmen einstückig ausgebildet,
- – erstrecken
sich die beiden elastischen Klemmen in im wesentlichen senkrechten
Ebenen,
- – erstreckt
sich die Rippe ausgehend von der Innenseite eines Flachteils des
Verkleidungsteils aus in einer im wesentlichen senkrecht zum Flachteil
verlaufenden Querebene,
- – weist
das Blechteil wenigstens ein Blechband auf, dessen freier Längsrand
mit einer Dichtung versehen ist, wobei in der angebauten Stellung des
Verkleidungsteils ein Längsabschnitt
eines der Flachteile des Verkleidungsteils die Dichtung gegenüber dem
Rand abdeckt.
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Weitere Merkmale und Vorteile der
Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang
mit der beigefügten
Zeichnung hervor; darin zeigen:
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1 schematisch
eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Verkleidung in erfindungsgemäßer Ausgestaltung
in einer Stellung in der Nähe des
zu verkleidenden Bauteils vor dem Anbau und vor der Befestigung,
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2 eine
vergrößerte Darstellung
des Querschnitts für
das teilweise angebaute Verkleidungsteil und
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3 eine ähnliche
Ansicht wie 2, wobei
das Verkleidungsteil vollständig
angebaut und befestigt ist.
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Zum besseren Verständnis der
Beschreibung und der Ansprüche
werden in nicht begrenzender Weise im Folgenden die Begriffe waagrecht, senkrecht,
oben, unten, vorn, hinten, etc. verwendet.
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In den Figuren ist mit 10 das
Verkleidungsteil bezeichnet, das zur Abdeckung eines Blechteils 12 dient,
welches zum Aufbaus des Fahrzeuges gehört.
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Mit 12 ist ein langgestrecktes
kastenförmiges unteres
Bauteil bezeichnet, das den unteren Abschnitt der Umrahmung der Öffnung für eine Seitentür 14 für ein Fahrzeug
begrenzt (siehe 3 ).
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Das kastenförmige Blechteil 12 wird
an seinen beiden sich gegenüber
liegenden Enden in Längsrichtung
durch Holme oder senkrechte Pfosten verlängert, von denen eines mit 16 schematisch
in 1 angedeutet ist.
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Das Bauteil 12 besteht hierbei
aus dem Zusammenbau zweier komplementärer Einzelteile 18 und 20 aus
Blech, die miteinander verschweißt sind.
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Das innere Einzelteil 18 weist
insbesondere ein sich in Längsrichtung
und senkrecht erstreckendes Flachteil 22 auf sowie ein
schmales sich in Längsrichtung
und waagrecht erstreckendes Flachteil 24, das durch ein
sich in Längsrichtung
und senkrecht erstreckendes Blechband 26 verlängert ist.
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Das äußere Einzelteil 20 weist
in ähnlicher Weise
ein schmales sich in Längsrichtung
und senkrecht erstreckendes Flachteil 28 auf, das durch
ein sich in Längsrichtung
erstreckendes und senkrechtes schmales Blechband 30 verlängert ist
und das dem Band 26 dergestalt benachbart ist, dass die
beiden Bänder
miteinander verschweißt
werden können, zum
Beispiel mittels Punktschweißen,
um so das kastenförmige
Bauteil 12 zu bilden.
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In an und für sich bekannter Weise ist
der obere freie und waagrechte, den beiden Blechbändern 26 und 30 zugewandte
Rand mit einer Türdichtung 32 versehen
(3), die in umlaufender
Weise auf diesen beiden benachbarten Bändern 26 und 30 angeordnet
ist.
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Das Verkleidungsteil 10 ist
ein Bauteil, das durch Giessen eines Kunststoffs hergestellt wird
und dessen sich in Längsrichtung
erstreckendes Hauptteil aus einem im wesentlichen plattenförmigen senkrechten
Flachteil 34 besteht sowie aus einem im wesentlichen waagrechten
plattenförmigen Flachteil 36 besteht,
das nach dem Anbau und der Befestigung des Verkleidungsteils, wie
es in 3 dargestellt
ist, im wesentlichen parallel zum senkrechten Bauteil 22 und
zum waagrechten Bauteil 24 des Kastens 12 verläuft mit
einem dazwischen liegenden Abstand in Querrichtung.
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Gemäss der Lehre der Erfindung
sind die beiden Flachteile 34 und 36 Bestandteile
des Verkleidungsteils 10 und miteinander durch einen langgestreckten
Abschnitt in Gestalt eines Scharniers oder einer Gelenkfalte 38 verbunden.
Außerdem
wird das Flachteil 36 in Längsrichtung durch zwei Ränder 40 an
den Enden in Querrichtung begrenzt.
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Durch die Ausgestaltung wird erreicht,
dass während
des Giessvorgangs die beiden Hauptteile, das heißt die beiden langgestreckten
Flachteile 34 und 36, in zwei im wesentlichen
parallelen Ebenen verlaufen, wobei ihre Relativstellung zueinander
derjenigen in den 1 und 2 entspricht.
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Die Innenseiten 35 und 37 der
beiden Flachteile 34 und 36 weisen Rippen 42 bzw.
44 für
die Montage und die Befestigung auf, die sich in einer Querebene
senkrecht zur Ebene des sie tragenden Flachteils erstrecken.
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Die Rippen 42 und 44 werden
einstückig
mit dem Verkleidungsteil durch Giessen ausgebildet und können über die
gesamte Länge
des in Längsrichtung
angeordneten Hauptteils verlaufen oder aber aus Abschnitten in Längsrichtung
bestehen, die über die
gesamte Länge
des Verkleidungsteils 10 verteilt sind.
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Wie aus der 2 entnommen werden kann, wird durch die
parallele Ausrichtung der beiden Flachteile 34 und 36 sowie
ihrer Rippen 42 und 44, die ebenfalls im wesentlichen
parallel zueinander sind, der Aufbau der (nicht dargestellten) Gießform erheblich
vereinfacht, sowie die Schritte des Giessens und der Entnahme aus
der Gießform,
wobei zugleich eine größere Gestaltungsfreiheit
für das
Verkleidungsteil 10 erreicht wird, insbesondere hinsichtlich
der beiden sich in Längsrichtung
gegenüber
liegenden Enden, die gekrümmte
Anschlussteile 46 und 48 von mehr oder weniger
komplizierter Gestalt aufzunehmen haben.
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Für
die Befestigung bzw. Verankerung des Verkleidungsteils 10 am
kastenförmigen
Bauteil 12 sind zum Beispiel Klemmen 50 vorgesehen
und zwar in Längsrichtung
entlang des kastenförmigen
Bauteils 12 und am senkrechten Flachteil 22 verteilt,
von denen eine in den 2 und 3 im Querschnitt dargestellt
ist.
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Jede Klemme 50 ist ein aus
Kunststoff gegossenes Teil und besteht im wesentlichen aus einem
senkrechten plattenförmigen
Körper 52,
der parallel zum senkrechten Flachteil 22 angeordnet ist.
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Zur Befestigung am Flachteil 22 weist
der Körper 52 zwei
als Stege dienende Blöcke 54 und 56 auf,
die parallel zum senkrechten Flachteil 22 verlaufen und
die an ihren Enden mit Klauen 58, 60 versehen
sind, die im Klemmsitz in entsprechenden Aussparungen 62, 64 an
dem Flachteil 22 angeordnet sind.
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Jede Klemme 50 ist als Doppelklemme
ausgebildet, das heißt,
dass sie ein erstes elastisches Klemmteil 66 aufweist,
um in eine erste Rippe 42 auf der Innenseite 35 des
Flachteils 34 einzugreifen und diese festzuhalten und ein
zweites elastisches Klemmteil 68 aufweist um in die zweite
Rippe 44 auf der Innenseite 37 des Flachteils 36 einzugreifen
und diese festzuhalten.
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Um einen automatischen Zusammenbau
einer jeden Rippe 42, 44 mit dem entsprechenden elastischen
Klemmteil 66, 68 mit anschließender Halterung in Querrichtung
zu gewährleisten
ist der Längsrand
des freien Endes einer jeden Rippe 42, 44, im
Querschnitt gesehen, mit einer pfeilartigen Spitze 70, 72 versehen.
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Auf Grund der Ausgestaltung nach
der Erfindung kann der Anbau des Verkleidungsteils und seine Befestigung
am Blechteil 12 in zwei Schritten erfolgen.
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Während
des ersten Schrittes wird, wie aus 2 hervorgeht,
das Verkleidungsteil angesetzt und mittels der ersten elastischen
Klemmteile 66 der Klemmen 60 durch eine im wesentlichen
waagrechte Bewegung vom Inneren des Fahrzeuges aus nach außen hin
befestigt.
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Das senkrechte Flachteil 34 nimmt
dadurch fast seine Endstellung ein, in der es im wesentlichen parallel
zum senkrechten Teil 22 ist und einen Abstand zu ihm in
Querrichtung aufweist, wobei es den oberen Rand 74 eines
Bodenteppichs 76 bedeckt, der auf dem Bodenblech 78 ausgelegt
ist.
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Während
des zweiten Schrittes wird das andere Flachteil 36 verankert
indem es um das Scharnier 38 herum in Uhrzeigerrichtung
in 2 verschwenkt wird
um es dergestalt in die in 3 dargestellte
Endstellung zu überführen, in
der seine Rippe 44 in elastischer Weise in das zweite Klemmteil 68 eingreift
und durch dieses festgehalten wird. Damit ist das Flachteil 36 im
wesentlichen waagrecht ausgerichtet und parallel zum schmalen Bauteil 24,
wobei sein freier Rand 80 in Längsrichtung den der Türdichtung 32 gegenüber liegenden
Abschnitt abdeckt, die vorab in die Türumrahmung eingesetzt worden
ist, sodass die Dichtung 32 geschützt wird und außerdem jedes
Risiko eines versehentlichen Entfernes der Dichtung entfällt.
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Die erfindungsgemäße Ausgestaltung weist also
einen zusätzlichen
Vorteil gegenüber
dem Stand der Technik auf, bei dem ein einstückiges und steifes Verkleidungsteil 10 keinen
Anbau ermöglicht,
bei dem die Dichtung 32 abgedeckt werden kann, sodass diese
nach dem Anbau des Verkleidungsteils 10 eingesetzt werden
muss.
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Das Scharnier 38 besteht
zum Beispiel aus einem Bereich geringerer Dicke, sodass leicht ein Verschwenken
des waagrechten Flachteils 36 erfolgen kann, oder aus einem
dickeren Gelenkteil, das elastisch verformbar ist während des
Verschwenkens des Flachteils 36 relativ zum Flachteil 34.
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Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt.
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So kann das aus zwei gelenkig miteinander verbundenen
Flachteilen bestehende Verkleidungsteil auch zur Abdeckung anderer
Blechteile der Karosserie eines Fahrzeuges oder einer sich in gelenkiger
Weise öffnenden
Klappe verwendet werden.
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Die beiden elastischen Klemmteile
können auch
zu unabhängigen,
paarweise angeordneten Klemmen gehören, von denen einige am senkrechten
Teil 22 und andere am waagrechten schmalen Teil 24 angeordnet
sind.
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Es ist ferner auch möglich, durch
mechanische Umkehrung die elastischen Klemmteile an den Innenseiten
der angelenkten Flachteile des Verkleidungsteils vorzusehen und
die daran angepassten Rippen am Blechteil 12.