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DE60003256T2 - Verkleidungsanordnung für einen Kraftfahrzeugblechteil - Google Patents

Verkleidungsanordnung für einen Kraftfahrzeugblechteil Download PDF

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DE60003256T2
DE60003256T2 DE2000603256 DE60003256T DE60003256T2 DE 60003256 T2 DE60003256 T2 DE 60003256T2 DE 2000603256 DE2000603256 DE 2000603256 DE 60003256 T DE60003256 T DE 60003256T DE 60003256 T2 DE60003256 T2 DE 60003256T2
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DE
Germany
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sheet metal
flat
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trim part
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Renault SAS
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/02Internal Trim mouldings ; Internal Ledges; Wall liners for passenger compartments; Roof liners
    • B60R13/0206Arrangements of fasteners and clips specially adapted for attaching inner vehicle liners or mouldings
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Connection Of Plates (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Vehicle Interior And Exterior Ornaments, Soundproofing, And Insulation (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Ausgestaltung der Verkleidung eines Blechteils für ein Kraftfahrzeug.
  • Insbesondere betrifft die Erfindung die Ausgestaltung der unteren Verkleidung eines Tragteils der Karosserie des Fahrzeuges, wie zum Beispiel eines Teils der Umrahmung zur Begrenzung einer seitlichen Öffnung in der Karosserie des Fahrzeuges, die für den Einstieg vorgesehen ist.
  • Ein derartiges Teil der Umrahmung weist zum Beispiel die Gestalt eines Blechteils auf, das aus mehreren Einzelteilen zusammengesetzt ist in Form eines hohlen Kastens entsprechend der Kontur oder des Profils der Öffnung.
  • Ein unteres Teil der Umrahmung ist zum Beispiel sowohl im wesentlichen in waagrechter als auch in senkrechter Richtung ausgerichtet im Fall einer Öffnung, die durch eine Seitentür verschlossen wird, wobei es durch ein im wesentlichen senkrechtes Flachteil begrenzt wird sowie durch ein im wesentlichen waagrechtes Flachteil.
  • Im Hinblick auf eine Erhöhung der Ästhetik und des Komforts des Fahrzeuges ist es wünschenswert, die im Inneren des Fahrgastraumes sichtbaren Blechteile der Karosserie des Fahrzeuges fast vollständig zu verkleiden, vor allem den inneren unteren Bereich der Türumrahmung.
  • Zu diesem Zweck ist es bekannt, an verschiedenen Stellen der Umrahmung und zum Beispiel auf dessen Innenseite, ein Verkleidungsteil anzubringen, das aus einem gegossenen Kunststoff besteht, vor allem aus Plastik, dessen Form zu derjenigen des zu verkleidenden Blechteils komplementär ist.
  • Aus der Veröffentlichung EP-A-O 829 393 ist die Ausgestaltung einer Verkleidung für ein Blechteil eines Kraftfahrzeuges bekannt, bei dem das Teil der Verkleidung durch Giessen hergestellt wird und eine langgestreckte plattenförmige Gestalt aufweist mit zwei Flachteilen, die sich im angebauten Zustand der Verkleidung am Blechteil in im wesentlichen senkrechten bzw. waagrechten Ebenen erstrecken und parallel zu gegenüber liegenden Teilen des Bleches verlaufen, wobei eine Anordnung für die Befestigung des Verkleidungsteils am Blechteil vorgesehen ist, nachdem die Verkleidung in einer Querrichtung, die im wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung der Verkleidung verläuft, eingesetzt wird und wobei die Befestigungsanordnung eine Anordnung zur Befestigung des senkrechten Flachteils aufweist.
  • Um eine Verkleidung durch ein Gießverfahren herzustellen, das zwei Hauptabschnitte oder Flachteile aufweist, die sich im wesentlichen in senkrechten Ebenen erstrecken und deren Innenwand mit einer Anordnung zur Befestigung oder Halterung versehen ist, die einstückig mit der Verkleidung gegossen werden muss, erfordert eine komplizierte Gießform. Für das Giessen eines derartigen Teils, das auskragende Formschrägen aufweist ist es unabdingbar, dass die Gießform Schieber enthält um das Teil nach dem Giessen aus der Form auszuwerfen.
  • Um diese Schwierigkeiten zu überwinden schlägt die Erfindung eine Ausgestaltung der eingangs näher genannten Art vor, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die beiden Flachteile des Verkleidungsteils mittels eines langgestreckten Scharniers miteinander verbunden sind und dass die Befestigungsvorrichtung eine weitere Anordnung zur Befestigung des waagrechten Flachteils aufweist.
  • Auf Grund der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es möglich, das Verkleidungsteil als flaches Bauteil zu gießen, das heißt, als Bauteil, bei dem die beiden Flachteile sich im wesentlichen in derselben Ebene erstrecken, wobei die endgültige Form des Verkleidungsteils entsprechend der Gestalt des zu verkleiden Teils während des Anbaus und der Befestigung des Verkleidungsteils am Fahrzeug diesem erteilt wird.
  • Gemäss weiteren Merkmalen der Erfindung:
    • – ist das Scharnier ein Teil des Verkleidungsteils, das während des Gießvorgangs zusammen mit dem waagrechten und dem senkrechten Flachteil ausgebildet wird,
    • – weist die Befestigungsvorrichtung wenigstens eine Klemme auf, die am Blechteil angeordnet ist und die mit wenigstens einem elastischen Klemmteil versehen ist, die eine Rückhalteanordnung aufweist um eine auf der Innenseite eines der Flachteile des Verkleidungsteils ausgebildete Längsrippe unter Klemmeinwirkung zu halten;
    • – weist die Befestigungsvorrichtung wenigstens zwei paarweise zueinander angeordnete Klemmen auf, die am Blechteil befestigt und seitlich relativ zueinander verschoben sind, wobei jede wenigstens ein elastisches Klemmteil aufweist, die mit einer Rückhalteanordnung versehen ist zur Feststellung und zur Halterung einer Längsrippe, die auf der gegenüber liegenden Innenseite eines jeden der beiden Flachteile ausgebildet ist,
    • – sind die beiden paarweise zusammenwirkenden Klemmen einstückig ausgebildet,
    • – erstrecken sich die beiden elastischen Klemmen in im wesentlichen senkrechten Ebenen,
    • – erstreckt sich die Rippe ausgehend von der Innenseite eines Flachteils des Verkleidungsteils aus in einer im wesentlichen senkrecht zum Flachteil verlaufenden Querebene,
    • – weist das Blechteil wenigstens ein Blechband auf, dessen freier Längsrand mit einer Dichtung versehen ist, wobei in der angebauten Stellung des Verkleidungsteils ein Längsabschnitt eines der Flachteile des Verkleidungsteils die Dichtung gegenüber dem Rand abdeckt.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Beschreibung im Zusammenhang mit der beigefügten Zeichnung hervor; darin zeigen:
  • 1 schematisch eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Verkleidung in erfindungsgemäßer Ausgestaltung in einer Stellung in der Nähe des zu verkleidenden Bauteils vor dem Anbau und vor der Befestigung,
  • 2 eine vergrößerte Darstellung des Querschnitts für das teilweise angebaute Verkleidungsteil und
  • 3 eine ähnliche Ansicht wie 2, wobei das Verkleidungsteil vollständig angebaut und befestigt ist.
  • Zum besseren Verständnis der Beschreibung und der Ansprüche werden in nicht begrenzender Weise im Folgenden die Begriffe waagrecht, senkrecht, oben, unten, vorn, hinten, etc. verwendet.
  • In den Figuren ist mit 10 das Verkleidungsteil bezeichnet, das zur Abdeckung eines Blechteils 12 dient, welches zum Aufbaus des Fahrzeuges gehört.
  • Mit 12 ist ein langgestrecktes kastenförmiges unteres Bauteil bezeichnet, das den unteren Abschnitt der Umrahmung der Öffnung für eine Seitentür 14 für ein Fahrzeug begrenzt (siehe 3 ).
  • Das kastenförmige Blechteil 12 wird an seinen beiden sich gegenüber liegenden Enden in Längsrichtung durch Holme oder senkrechte Pfosten verlängert, von denen eines mit 16 schematisch in 1 angedeutet ist.
  • Das Bauteil 12 besteht hierbei aus dem Zusammenbau zweier komplementärer Einzelteile 18 und 20 aus Blech, die miteinander verschweißt sind.
  • Das innere Einzelteil 18 weist insbesondere ein sich in Längsrichtung und senkrecht erstreckendes Flachteil 22 auf sowie ein schmales sich in Längsrichtung und waagrecht erstreckendes Flachteil 24, das durch ein sich in Längsrichtung und senkrecht erstreckendes Blechband 26 verlängert ist.
  • Das äußere Einzelteil 20 weist in ähnlicher Weise ein schmales sich in Längsrichtung und senkrecht erstreckendes Flachteil 28 auf, das durch ein sich in Längsrichtung erstreckendes und senkrechtes schmales Blechband 30 verlängert ist und das dem Band 26 dergestalt benachbart ist, dass die beiden Bänder miteinander verschweißt werden können, zum Beispiel mittels Punktschweißen, um so das kastenförmige Bauteil 12 zu bilden.
  • In an und für sich bekannter Weise ist der obere freie und waagrechte, den beiden Blechbändern 26 und 30 zugewandte Rand mit einer Türdichtung 32 versehen (3), die in umlaufender Weise auf diesen beiden benachbarten Bändern 26 und 30 angeordnet ist.
  • Das Verkleidungsteil 10 ist ein Bauteil, das durch Giessen eines Kunststoffs hergestellt wird und dessen sich in Längsrichtung erstreckendes Hauptteil aus einem im wesentlichen plattenförmigen senkrechten Flachteil 34 besteht sowie aus einem im wesentlichen waagrechten plattenförmigen Flachteil 36 besteht, das nach dem Anbau und der Befestigung des Verkleidungsteils, wie es in 3 dargestellt ist, im wesentlichen parallel zum senkrechten Bauteil 22 und zum waagrechten Bauteil 24 des Kastens 12 verläuft mit einem dazwischen liegenden Abstand in Querrichtung.
  • Gemäss der Lehre der Erfindung sind die beiden Flachteile 34 und 36 Bestandteile des Verkleidungsteils 10 und miteinander durch einen langgestreckten Abschnitt in Gestalt eines Scharniers oder einer Gelenkfalte 38 verbunden. Außerdem wird das Flachteil 36 in Längsrichtung durch zwei Ränder 40 an den Enden in Querrichtung begrenzt.
  • Durch die Ausgestaltung wird erreicht, dass während des Giessvorgangs die beiden Hauptteile, das heißt die beiden langgestreckten Flachteile 34 und 36, in zwei im wesentlichen parallelen Ebenen verlaufen, wobei ihre Relativstellung zueinander derjenigen in den 1 und 2 entspricht.
  • Die Innenseiten 35 und 37 der beiden Flachteile 34 und 36 weisen Rippen 42 bzw. 44 für die Montage und die Befestigung auf, die sich in einer Querebene senkrecht zur Ebene des sie tragenden Flachteils erstrecken.
  • Die Rippen 42 und 44 werden einstückig mit dem Verkleidungsteil durch Giessen ausgebildet und können über die gesamte Länge des in Längsrichtung angeordneten Hauptteils verlaufen oder aber aus Abschnitten in Längsrichtung bestehen, die über die gesamte Länge des Verkleidungsteils 10 verteilt sind.
  • Wie aus der 2 entnommen werden kann, wird durch die parallele Ausrichtung der beiden Flachteile 34 und 36 sowie ihrer Rippen 42 und 44, die ebenfalls im wesentlichen parallel zueinander sind, der Aufbau der (nicht dargestellten) Gießform erheblich vereinfacht, sowie die Schritte des Giessens und der Entnahme aus der Gießform, wobei zugleich eine größere Gestaltungsfreiheit für das Verkleidungsteil 10 erreicht wird, insbesondere hinsichtlich der beiden sich in Längsrichtung gegenüber liegenden Enden, die gekrümmte Anschlussteile 46 und 48 von mehr oder weniger komplizierter Gestalt aufzunehmen haben.
  • Für die Befestigung bzw. Verankerung des Verkleidungsteils 10 am kastenförmigen Bauteil 12 sind zum Beispiel Klemmen 50 vorgesehen und zwar in Längsrichtung entlang des kastenförmigen Bauteils 12 und am senkrechten Flachteil 22 verteilt, von denen eine in den 2 und 3 im Querschnitt dargestellt ist.
  • Jede Klemme 50 ist ein aus Kunststoff gegossenes Teil und besteht im wesentlichen aus einem senkrechten plattenförmigen Körper 52, der parallel zum senkrechten Flachteil 22 angeordnet ist.
  • Zur Befestigung am Flachteil 22 weist der Körper 52 zwei als Stege dienende Blöcke 54 und 56 auf, die parallel zum senkrechten Flachteil 22 verlaufen und die an ihren Enden mit Klauen 58, 60 versehen sind, die im Klemmsitz in entsprechenden Aussparungen 62, 64 an dem Flachteil 22 angeordnet sind.
  • Jede Klemme 50 ist als Doppelklemme ausgebildet, das heißt, dass sie ein erstes elastisches Klemmteil 66 aufweist, um in eine erste Rippe 42 auf der Innenseite 35 des Flachteils 34 einzugreifen und diese festzuhalten und ein zweites elastisches Klemmteil 68 aufweist um in die zweite Rippe 44 auf der Innenseite 37 des Flachteils 36 einzugreifen und diese festzuhalten.
  • Um einen automatischen Zusammenbau einer jeden Rippe 42, 44 mit dem entsprechenden elastischen Klemmteil 66, 68 mit anschließender Halterung in Querrichtung zu gewährleisten ist der Längsrand des freien Endes einer jeden Rippe 42, 44, im Querschnitt gesehen, mit einer pfeilartigen Spitze 70, 72 versehen.
  • Auf Grund der Ausgestaltung nach der Erfindung kann der Anbau des Verkleidungsteils und seine Befestigung am Blechteil 12 in zwei Schritten erfolgen.
  • Während des ersten Schrittes wird, wie aus 2 hervorgeht, das Verkleidungsteil angesetzt und mittels der ersten elastischen Klemmteile 66 der Klemmen 60 durch eine im wesentlichen waagrechte Bewegung vom Inneren des Fahrzeuges aus nach außen hin befestigt.
  • Das senkrechte Flachteil 34 nimmt dadurch fast seine Endstellung ein, in der es im wesentlichen parallel zum senkrechten Teil 22 ist und einen Abstand zu ihm in Querrichtung aufweist, wobei es den oberen Rand 74 eines Bodenteppichs 76 bedeckt, der auf dem Bodenblech 78 ausgelegt ist.
  • Während des zweiten Schrittes wird das andere Flachteil 36 verankert indem es um das Scharnier 38 herum in Uhrzeigerrichtung in 2 verschwenkt wird um es dergestalt in die in 3 dargestellte Endstellung zu überführen, in der seine Rippe 44 in elastischer Weise in das zweite Klemmteil 68 eingreift und durch dieses festgehalten wird. Damit ist das Flachteil 36 im wesentlichen waagrecht ausgerichtet und parallel zum schmalen Bauteil 24, wobei sein freier Rand 80 in Längsrichtung den der Türdichtung 32 gegenüber liegenden Abschnitt abdeckt, die vorab in die Türumrahmung eingesetzt worden ist, sodass die Dichtung 32 geschützt wird und außerdem jedes Risiko eines versehentlichen Entfernes der Dichtung entfällt.
  • Die erfindungsgemäße Ausgestaltung weist also einen zusätzlichen Vorteil gegenüber dem Stand der Technik auf, bei dem ein einstückiges und steifes Verkleidungsteil 10 keinen Anbau ermöglicht, bei dem die Dichtung 32 abgedeckt werden kann, sodass diese nach dem Anbau des Verkleidungsteils 10 eingesetzt werden muss.
  • Das Scharnier 38 besteht zum Beispiel aus einem Bereich geringerer Dicke, sodass leicht ein Verschwenken des waagrechten Flachteils 36 erfolgen kann, oder aus einem dickeren Gelenkteil, das elastisch verformbar ist während des Verschwenkens des Flachteils 36 relativ zum Flachteil 34.
  • Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt.
  • So kann das aus zwei gelenkig miteinander verbundenen Flachteilen bestehende Verkleidungsteil auch zur Abdeckung anderer Blechteile der Karosserie eines Fahrzeuges oder einer sich in gelenkiger Weise öffnenden Klappe verwendet werden.
  • Die beiden elastischen Klemmteile können auch zu unabhängigen, paarweise angeordneten Klemmen gehören, von denen einige am senkrechten Teil 22 und andere am waagrechten schmalen Teil 24 angeordnet sind.
  • Es ist ferner auch möglich, durch mechanische Umkehrung die elastischen Klemmteile an den Innenseiten der angelenkten Flachteile des Verkleidungsteils vorzusehen und die daran angepassten Rippen am Blechteil 12.

Claims (8)

  1. Ausgestaltung einer Verkleidung für ein Blechteil (12, 18, 20) eines Kraftfahrzeuges, die ein durch ein Gießverfahren hergestelltes, langgestrecktes, im wesentlichen plattenförmiges Verkleidungsteil (10) mit zwei Flachteilen (34 36) aufweist, die sich in der am Blechteil (12) angebauten Stellung des Verkleidungsteils (10) in im wesentlichen senkrecht zueinander angeordneten Ebenen erstrecken, bzw. waagrecht (36) und senkrecht (38), und parallel zu gegenüber liegenden Abschnitten (22, 24) des Blechteils sind, sowie eine Vorrichtung (42, 44, 50, 66, 68) zur Befestigung des Verkleidungsteils (10) am Blechteil aufweist, die an letzterer befestigt ist und in die das Verkleidungsteil (10) entlang einer Querrichtung eingesetzt wird, die im wesentlichen senkrecht zur allgemeinen Längsrichtung des Verkleidungsteils ist, wobei die Befestigungsvorrichtung eine erste Anordnung (42,66) zur Befestigung des senkrechten Flachteils (34) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flachteile (34, 36) des Verkleidungsteils miteinander über ein langgestrecktes Scharnier (38) verbunden sind und dass die Befestigungsvorrichtung eine zweite Anordnung (44, 68) zur Befestigung des waagrechten Flachteils (36) aufweist.
  2. Ausgestaltung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (38) ein Teil des Verkleidungsteils (10) ist, das einstückig zusammen mit dem waagrechten Flachteil (36) und dem senkrechten Flachteil (34) durch ein Gießverfahren hergestellt wird.
  3. Ausgestaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung wenigstens eine am Blechteil (12) befestigte Klemme (50) aufweist und wenigstens ein elastisches Klemmteil (66, 68) aufweist, das mit einer Rückhalteanordnung zum Feststellen und zur Halterung einer Längsrippe (42, 44) versehen ist, die auf der Innenseite (35, 37) eines jeden der beiden Flachteile (34, 36) des Verkleidungsteils (10) ausgebildet ist.
  4. Ausgestaltung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsvorrichtung wenigstens zwei paarweise zueinander angeordnete Klemmen aufweist, die am Blechteil (12) befestigt und seitlich relativ zueinander verschoben sind, wobei jede wenigstens ein elastisches Klemmteil (66, 68) aufweist, das mit einer Rückhalteanordnung zur Feststellung und zur Halterung einer Längsrippe (42, 44) versehen ist, die auf der gegenüber liegenden Innenseite eines jeden der beiden Flachteile (34, 36) des Verkleidungsteils (10) ausgebildet ist.
  5. Ausgestaltung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden paarweise zueinander angeordneten Klemmen (50) einteilig ausgebildet sind.
  6. Ausgestaltung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden elastischen Klemmteile (66, 68) sich in im wesentlichen senkrechten Ebenen erstrecken.
  7. Ausgestaltung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Rippe (42, 44) von der Innenseite (35, 37) eines Flachteils (34, 36) des Verkleidungsteils (10) aus erstreckt in einer Querebene, die wesentlichen senkrecht zum Flachteil (34, 36) verläuft.
  8. Ausgestaltung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Blechteil wenigstens ein Blechband (26, 30) aufweist, dessen freier Längsrand mit einer Dichtung (32) versehen ist und dass in der angebauten Stellung des Verkleidungsteils (10) ein Längsabschnitt (80) eines Flachteils (36) des Verkleidungsteils (10) die gegenüber liegende Dichtung (32) bedeckt.
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