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DE2759029C2 - - Google Patents

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Publication number
DE2759029C2
DE2759029C2 DE2759029A DE2759029A DE2759029C2 DE 2759029 C2 DE2759029 C2 DE 2759029C2 DE 2759029 A DE2759029 A DE 2759029A DE 2759029 A DE2759029 A DE 2759029A DE 2759029 C2 DE2759029 C2 DE 2759029C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame member
roof
arrangement according
edge
central frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE2759029A
Other languages
English (en)
Other versions
DE2759029A1 (de
Inventor
Richard R. Brighton Mich. Us Chrysler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Publication of DE2759029A1 publication Critical patent/DE2759029A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2759029C2 publication Critical patent/DE2759029C2/de
Granted legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/08Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position
    • B60J7/10Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position readily detachable, e.g. tarpaulins with frames, or fastenings for tarpaulins
    • B60J7/106Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position readily detachable, e.g. tarpaulins with frames, or fastenings for tarpaulins readily detachable hard-tops

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine für eine Fahrzeugkarosserie mit Dach vorgesehene Anordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bekannt (US-PS 29 38 749, US-PS 29 73 221) sind Fahrzeugkarosserien, an denen wegen ihrer geringen Höhe ein Anteil des eigentlichen Daches zu einer Erweiterung des oberen Teiles der Türöffnung ausgebildet sind. Dazu sind diese Anteile als an einem längsgerichteten Gelenk befestigte Klappen ausgebildet, die sich zusammen mit dem Öffnen der jeweiligen Tür ebenfalls öffnen und sich mit dem Schließen der Tür wieder schließen.
Eine gänzlich andere Aufgabe erfüllt eine aus der US-PS 25 56 062 bekannte, für ein Fahrzeugdach vorgesehene Anordnung, die ein Paar zu entfernende Dachplatten umfaßt, mit denen in diesem Fahrzeugdach vorgesehene Dachöffnungen verschließbar sind. Eine solche Anordnung dient dazu, eine Art Cabriolet-Limousine bzw. den Effekt eines Schiebedaches zu erreichen. Eine solche Anordnung kann man bei schönem Wetter während der Fahrt geöffnet halten.
Bei einer solchen Anordnung geschieht der Einbau in der Weise, daß Öffnungen im Dach ausgeschnitten werden, die einen Teil der ursprünglichen Karosserie in der Längsrichtung derselben zwischen den Öffnungen stehen lassen. Die entstandenen Öffnungen werden durch die vorgesehenen Platten bedeckt. Solche Anordnungen werden als T-Dächer oder Lukendächer bezeichnet. Die nachträgliche Herstellung einer solchen Anordnung ist insoweit schwierig, als eine sorgfältige Anpassung von Schablonen mit Bezug aufeinander und komplizierter Einbau sowie eine Nachbearbeitung des Umfanges der Dachöffnung erforderlich ist. Zusätzlich wird durch solche Einbauten die Stabilität und insbesondere die Verwindungssteifigkeit der Fahrzeugkarosserie geschwächt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 anzugeben, die die Stabilität der Karosserie nicht nachteilig vermindert, die einfach einzubauen ist und keine Nachbearbeitung erfordert, aber dennoch die erforderliche Dichtigkeit des mit den Platten geschlossenen Daches gewährleistet.
Diese Aufgabe wird mit der Vereinigung der Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst, und weitere Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Mit der erfindungsgemäßen, für das Dach einer Fahrzeugkarosserie vorgesehenen Anordnung von abnehmbaren Dachplatten ist eine Möglichkeit geschaffen, ohne Schwächung der Fahrzeugkarosserie in Kauf nehmen zu müssen, eine Abänderung des vorhandenen Fahrzeugdaches vorzunehmen. Die erfindungsgemäße Anordnung liefert so viel Verstärkung und Festigkeit für die Karosserie, daß deren ursprüngliche Eigenschaften beibehalten sind. Mit der erfindungsgemäßen Anordnung lassen sich unter Beibehaltung der voranstehend genannten Ziele sogar relativ große Öffnungen im Fahrzeugdach realisieren.
Mit einer erfindungsgemäßen Plattenanordnung läßt sich auch das Ziel erreichen, daß die beiden Dachplatten den zwischen diesen Platten befindlichen Dachteil, d. h. das mittige Rahmenglied, verdecken, wenn die Platten eingelegt sind.
Das Dichtungs- und Ablaufsystem ist für die erfindungsgemäße abnehmbare Plattenanordnung so entwickelt, daß das Fahrzeugdach wetterdicht ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Dachplattenanordnung wird zum Einbau derselben die ursprüngliche Karosserie des Fahrzeuges quer durchgeschnitten, um einen Dachabschnitt bis zum hinteren Ende des Windschutzscheibenkopfstückes zu entfernen. Der entfernte Dachabschnitt wird durch vordere und hintere Rahmenglieder ersetzt, die durch ein mittiges Rahmenglied und ein Verstärkungsglied verbunden sind, das Teile aufweist, die quer zum Fahrzeug und längs des Fahrzeuges angeordnet und am vorderen und hinteren Rahmenglied sowie am mittigen Rahmenglied befestigt sind, so daß die Biegefestigkeit und die Verwindungsfestigkeit der Karosserie aufrechterhalten wird. Die Dachöffnungen, die durch das vordere, das hintere und das mittige Rahmenglied begrenzt werden, sind mit einer Ausformung versehen, die zusammen mit dem Dichtungsprofil eine Rinne zum Sammeln und vollständigen und raschen Ableiten aller Feuchtigkeit vom Fahrzeugdach zu den Seiten des Fahrzeugs bildet, wenn das Fahrzeug während des Fahrens oder Parkens in verschiedene Lagen kommt. Die Ausformung dient auch dazu, die elastische Dichtung zu halten, die gegen die die Öffnung verschließenden Dachplatten anliegt. Damit ergibt sich ein wetterdichtes Dach, das unter Bildung dieses Hilfsableitsystems sich selbst abdichtet, um Feuchtigkeit zu sammeln und abzuleiten, die an den an der Platte anliegenden Dichtungsflächen entweichen kann. Die Platten selbst werden abnehmbar in ihrer Lage gehalten. Sie bestehen aus transparenten, opaken oder festen Materialien.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstands werden nachfolgend an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Dachteils einer Fahrzeugkarosserie mit erfindungsgemäßen Dachplatten, die in ihren relativen Stellungen gezeigt sind, wobei eine der Platten teilweise abgehoben ist;
Fig. 2 die Draufsicht eines Teils der Fahrzeugkarosserie mit den eingelegten Dachplatten;
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht bei abgenommenen Dachplatten;
Fig. 4 die Ansicht im Schnitt nach der Linie 4-4 in Fig. 3 und vergrößert;
Fig. 5 die vergrößerte Ansicht im Schnitt nach der Linie 5-5 in Fig. 3;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht vom Inneren des Fahrzeugs, welche die Unterseite des Daches und den Verstärkungsteil zeigt;
Fig. 7 die Ansicht im Schnitt nach der Linie 7-7 in Fig. 3;
Fig. 8 die Ansicht eines Teils einer Dachplatte im Schnitt nach der Linie 8-8 in Fig. 2;
Fig. 9 eine Ansicht des Verklinkungsmechanismus, der zur Halterung der Dachplatte in ihrer Lage verwendet wird;
Fig. 10 eine Abänderung eines Teils der in Fig. 4 gezeigten Anordnung und
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht des Dachteils einer Fahrzeugkarosserie vor dessen Abänderung.
Die abnehmbare Dachplattenanordnung ist für eine Kraftfahrzeugkarosserie 10 mit einem Dach 12 bestimmt, der sich von der Windschutzscheibe 13 nach rückwärts erstreckt. Das Dach 12 ist mit zwei Öffnungen 14 und 16 versehen, wie sich am besten aus Fig. 3 ergibt, und bilden eine Verlängerung der Fensteröffnungen 18 und 20, die auf entgegengesetzten Seiten einer Längsmittellinie 22 des Fahrzeugs angeordnet sind, wie sich am besten aus Fig. 2 ergibt. Die Öffnungen 14 und 16 sind durch abnehmbare Dachplatten 24 und 26 verschlossen, die, wenn gewünscht, abgenommen werden können und eingelegt, wie in Fig. 2 gezeigt, eine wetterdichte Dachanordnung bilden.
Die Öffnungen 14 und 16 werden gewöhnlich durch Teile eines vorderen Rahmengliedes 28, eines hinteren Rahmengliedes 30 und eines mittigen Rahmengliedes 32 gebildet. Die Rahmenglieder bilden drei Seiten jeder der Öffnungen 14 und 16. Die vierte Seite der Öffnungen geht in die Fensteröffnungen 18 und 20 über. Wenn die Platten 24 und 26 eingelegt sind, wie in Fig. 2 gezeigt, bilden Fensterträger 34 für die Platten die vierte Seite und dienen zur Anlage der Oberkante der Fenster 36, welche die Fensteröffnungen 18 und 20 verschließen.
Das vordere Rahmenglied 28 erstreckt sich quer zum Fahrzeug hinter einem Windschutzscheibenkopfstück 38 unmittelbar oberhalb der Windschutzscheibe 13. Wie sich am besten aus Fig. 4 ergibt, hat das vordere Rahmenglied 28 die Form eines Aluminium-Strangpreßprofils mit einem verhältnismäßig komplizierten Querschnitt. Das vordere Rahmenglied 28 ist mit einem Randflansch 40 ausgebildet, das zur Auflage auf der Oberseite des Bleches 41 bestimmt ist, welches einen Teil des Daches benachbart dem Windschutzscheibenkopfstück 38 bildet. Der Randflansch 40 ist parallel zu einem Anbauflansch 42 angeordnet, der sich von einem sich vertikal erstreckenden Stegteil 44 aus erstreckt. Der Randflansch und der Anbauflansch bilden einen Raum 45 zur Aufnahme einer Randkante 46 des Bleches 41 des Daches und eines Verstärkungsgliedes 48. Das Verstärkungsglied 48 hat etwa die gleiche Länge wie das Rahmenglied 28 und liegt an der Unterseite des Blechteils 46 (entgegengesetzt dem Randflansch 40) an. Das Verstärkungsglied 48 wird in seiner Lage, in der der metallische Dachteil zwischen dem Randflansch 40 und dem Verstärkungsglied 48 eingeschlossen ist, durch eine Anzahl von in gleichmäßigen Abständen voneinander befindlichen Schrauben 49 gehalten, die durch den Anbauflansch 42 geschraubt sind.
Das untere Ende des Stegteils 44 geht in einen Basisteil 50 über, von dessen Oberseite sich eine vertikale Wand 52 aus parallel zum Stegteil 44 erstreckt und mit dem letzteren und dem Basisteil eine Rinne bildet, die zum Sammeln und zum Ablenken der Feuchtigkeit dient. An die Seite der Wand 52 ist ein Halterungsteil 54 angeformt, welcher die Form eines Kanals mit einer Nut 56 hat, die parallel zur Wand 52 angeordnet ist.
Das hintere Rahmenglied 30 ist in seinem Querschnitt sehr ähnlich dem vorderen Rahmenglied 28, mit der Ausnahme, daß statt eines Steges ein stufenförmiger Steg 44 a vorgesehen ist, so daß ein Basisteil 50 a schmäler als der Basisteil 50 des vorderen Rahmengliedes 28 ist. Die Wand 52 und der gegenüberliegende Teil des stufenförmigen Steges 44 a bilden eine Rinne, die der dem vorderen Rahmenglied 28 zugeordneten ähnlich ist. Diese Ausbildung ermöglicht ein Spiel für die inneren baulichen Elemente des bestehenden Fahrzeugdaches. Wenn dieses Spiel nicht erforderlich ist, kann das hintere Rahmenglied 30 das gleiche wie das vordere Rahmenglied 28 sein. Das Rahmenglied 30 ist am hinteren Randteil 57 des Blechdaches angeordnet, der sich quer zum Fahrzeug bis hinter die Fensteröffnungen 18 und 20 erstreckt.
Das vordere Rahmenglied 28 und das hintere Rahmenglied 30 sind miteinander durch das mittige Rahmenglied 32 verbunden, wie sich am besten aus Fig. 5, 6 und 7 ergibt. Das mittige Rahmenglied 32 ist ein Aluminiumstrangpreßprofil mit einem Basisteil 62, dessen entgegengesetzte Randkanten mit U-förmigen Teilen versehen sind, die eine Nut 64 aufweisen. Der mittlere Teil des Basisgliedes 62 weist einen Steg 66 auf, der sich vertikal nach oben erstreckt. Von den entgegengesetzten Seiten des Steges 66 und in einem Abstand oberhalb des Basisteils 62 erstreckt sich ein Plattformteil 68, der als Führung für die mittigen oder inneren Randteile 70 der Dachplatten 24 und 26 dient, wenn sie in die Schließstellung gebracht werden. Das obere Ende des Steges 66 ist mit einem T-Formstück 71 ausgebildet, das gegen die Oberseite der Platten 26 und 28 benachbart ihren Innenkanten 70 anliegt.
Wie in Fig. 6 gezeigt, ist die Unterseite des mittigen Rahmengliedes 32 mit einem Verstärkungsglied 72 versehen, das nicht nur die Befestigung des mittigen Rahmengliedes an dem vorderen und an dem hinteren Rahmenglied 28 bzw. 30 erleichtert, sondern auch verschiedene Belastungen aufnimmt, die auf das Fahrzeug während seines Betriebs wirksam werden können. Das Verstärkungsglied 72 kann z. B. aus Stahlblech sein und, wie sich am besten aus Fig. 6 ergibt, von H-förmiger Gestalt, so daß bei eingebauten Rahmengliedern das Verstärkungsglied 72 Teile zur Befestigung nicht nur an dem mittigen Rahmenglied 32 und an Teilen des vorderen und des hinteren Rahmengliedes 28 bzw. 30, die auf entgegengesetzten Seiten des mittigen Rahmengliedes angeordnet sind, sondern auch an der inneren ursprünglichen Struktur des Fahrzeugdaches, beispielsweise an dem hinteren Teil des Windschutzscheibenkopfstücks 38, wie bei 73 in Fig. 7 gezeigt, aufweist. Eine ähnliche Dachstruktur, nicht gezeigt, kann am hinteren Ende des hinteren Rahmengliedes 30 angeordnet sein. Das Verstärkungsglied 72 ist an dem mittigen Rahmenglied durch mehrere Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben 74, befestigt. Das mittige Rahmenglied 32 und das Verstärkungsglied 72 werden starr in ihrer Lage zu dem vorderen und dem hinteren Rahmenglied 28 bzw. 30 mit Hilfe von Schrauben 76 gehalten, die durch das vordere Rahmenglied 28, das mittige Rahmenglied 32, das Verstärkungsglied 72 und eine mit Gewindebohrungen versehene Platte 77 hindurchgeführt sind. Die Platte 77 wird in Verbindung sowohl mit dem vorderen als auch mit dem hinteren Rahmenglied 28 bzw. 30 verwendet. Zusätzlich, werden Nieten 78 zur Befestigung des Verstärkungsglieds 72 an den ursprünglichen Teilen der inneren Dachstrucktur des Fahrzeugs oder an anderen Querrahmengliedern der Karosserie (nicht gezeigt) angebracht.
Obwohl das Verstärkungsglied 72 verhältnismäßig dünn ist, ermöglicht es die Verwendung eines relativ schmalen mittigen Rahmengliedes 32, so daß die Öffnungen 14 und 16 eine maximale Querabmessung haben. Das Verstärkungsglied 72 bewirkt in Verbindung mit dem mittigen Rahmenglied 32 eine Erhöhung der Biegefestigkeit der Fahrzeugkarosserie. Unter Biegefestigkeit ist das Bestreben des vorderen und des hinteren Rahmengliedes 28 und 30, sich beim Fehlen eines mittigen Baugliedes zueinander zu bewegen, zu verstehen. Die waagerechten Querschnittsteile der mittigen Trägeranordnung, d. h. des Basisgliedes 62, der Plattform 68 und des Verstärkungsgliedes 72 dienen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Verwendung der Karosserie. Infolge einer Verwindung kann der hintere Teil der Karosserie sich mit bezug auf den vorderen Teil derselben bewegen oder um eine Längsachse verdrehen, welche zwischen dem Karosseriedach und dem Boden verläuft. Eine solche Verwindung erfordert, daß das vordere und das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30 sich seitlich mit bezug aufeinander bewegen, so daß sich das Verstärkungsglied 72 verdrehen muß.
Eine Dichtungsanordnung 79 mit einem Dichtungsaufnehmer 80 und einer Dichtung 82 erstreckt sich um drei Seiten jeder der Öffnungen 14 und 16 herum. Der Dichtungsaufnehmer 80 hat die Form eines Aluminiumstrangpreßprofils mit einem U-förmigen Querschnitt, wie sich aus Fig. 4 und 5 ergibt. Der Aufnehmer 80 wird in seiner Stellung zum vorderen und zum hinteren Rahmenglied sowie zum mittigen Rahmenglied mit Hilfe von Schneidschrauben 84 befestigt, deren Gewinde in die gegenüberliegenden Wände der Nuten 56 und 64 eingreifen. Der Dichtungsaufnehmer 80 erstreckt sich längs drei Seiten jeder der Öffnungen 14 und 16. Eine Nut 85 des U-förmigen Aufnehmers 80 nimmt die Dichtung 82 auf, die aus einem schaumartigen Gummimaterial hergestellt ist und die Form eines Y hat, dessen einer Schenkel 86 in der Nut des Aufnehmers sitzt und zwei Arme 87 und 88 aufweist. Wenn die Platten 24 und 26 eingesetzt werden, werden die flexiblen Arme 87 und 88 verformt, um eine wasserdichte Abdichtung mit der Unterseite der Dachplatten zu bilden. Wenn die Platten entfernt werden, kehren die durch die Arme 87 und 88 gebildeten Dichtungsteile nahezu in ihren ursprünglich geformten Zustand zurück und jede Feuchtigkeit, die am Arm 87 vorbeitritt, sammelt sich in dem Raum zwischen den Armen 87 und 88 und wird zur Seite des Fahrzeugs geleitet.
Das Innere der Fahrzeugkarosserie kann in den Bereichen der Rahmenglieder 28, 30 und 32 durch einen Formteil 89 fertigbearbeitet werden, der an den Rahmengliedern in beliebiger herkömmlicher Weise, z. B. durch Schrauben, befestigt werden kann, um eine Auskleidung 89 a, die gewöhnlich dazu verwendet wird, dem Inneren des Fahrzeugs den Fertigzustand zu geben, festzuklemmen.
Die in Fig. 4 und 5 gezeigte Auskleidung 89 a ist aus einem halbstarren Material. In manchen Fahrzeugen ist jedoch die Auskleidung aus einem flexiblen Tuchmaterial, wie die in Fig. 10 beispielsweise mit 92 bezeichnete. Bei flexiblen Auskleidungen 92 wird ein abgeänderter Dichtungsaufnehmer 94 verwendet, der mit einem oberen Flansch 95 versehen ist, welcher einen Schlitz 96 bildet, und mit einem unteren Flansch 97. Das weiche Auskleidungsmaterial wird fest um den Flansch 97 herumgezogen und in seiner Lage im Schlitz 96 durch eine Halteleiste 98 gesichert, die dazu dient, die flexible Auskleidung 92 mit bezug auf die Dichtungsanordnung 94 an den drei Seiten der Plattenöffnung 14 und 16 zu halten.
Die Öffnungen 14 und 16 sind durch die Dachplatten 24 und 26 abgeschlossen, welche identisch sind, so daß es genügt, nur auf die Platte 24 bezug zu nehmen. Wie sich aus Fig. 8 ergibt, weist die Platte 24 einen Plattenteil 100 aus Einschicht-Sicherheitsglas, Blech oder Kunststoff auf. Der äußere Rand 101 der Platte 24 steht mit einer Verriegelungsanordnung 102 in Eingriff mit dem Fensterträger 34. Der Fensterträger 34 ist ein Aluminiumstrangpreßprofil mit einem Schlitz 104 zur Aufnahme der Außenkante des Plattenteils 100. Der Träger 34 trägt die Verriegelungsanordnung 102, welche, wie in Fig. 9 gezeigt, ein Mechanismus mit einem einzigen Handgriff 106 ist, um zwei Sperrglieder 108 an den entgegengesetzten Enden des Fensterträgers 34 benachbart der Vorderkante und der Hinterkante der Platte 24 zu bewegen. Die Sperrglieder 108 können an Teilen 102 des Karosseriegliedes zur Anlage gebracht werden, um die Dachplatte 24 lösbar in ihrer Stellung zu halten. Der Handgriff 106 ist um eine Achse schwenkbar und gelenkig mit zwei Gliedern 116 verbunden, deren äußere Enden durch Zapfen 118 mit den beiden Sperrgliedern 108 gelenkig verbunden sind. Jedes der Sperrglieder 108 ist L-förmig und am Träger 34 zur Bewegung um eine Achse 120 schwenkbar. Die inneren Enden der Glieder 116 sind bei 122 gelenkig verbunden. Die äußeren Enden der Glieder 108 sind mit verstellbaren Sitzen 124 versehen, die durch Verdrehen mit bezug auf die L-förmigen Glieder 108 eingestellt werden können.
Der Handgriff 106 ist eigentlich eine Übermitte-Vorrichtung derart, daß, wenn sich die Platte 24 in ihrer Schließstellung befindet und die Sitze 124 sich in Anlage an der Unterseite der Rahmenglieder befinden, eine Schwenkbewegung der Sperrglieder 108 um ihre Achsen 120 eine Gegenwirkung durch die Übermitte-Stellung der Anlenkungen bei 122 gegenüber dem Gelenk 105 erfährt, was sich im Sinne einer Bewegung im Gegenzeigersinn des Handgriffs 106 , gesehen in Fig. 9, auswirkt. Wenn der Handgriff 106, gesehen in Fig. 9, gedreht wird, werden dies Sitze 124 außer Anlage an den Teilen 102 bewegt, so daß die Dachplatte 24 zuerst nach oben um ihre Innenkante (Randteil 70) verschwenkt werden kann, worauf sie vom mittigen Rahmenglied 32 entfernt werden kann. Nach dem Entfernen der Dachplatten 24 und 26 können sie im Fahrzeug zum Auswechseln, falls erforderlich, gelagert werden.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, sind die Randteile 70, wenn die Platten 24 und 26 sich in ihrer Schließstellung befinden, einander sehr nahe und nur durch den Steg 66 des mittigen Rahmengliedes 32 getrennt. Dies hat zur Folge, daß die Platten 24 und 26 die mittige Rahmenstruktur verdecken und von außen den Eindruck vermitteln, daß die Randteile 70 sich in Anlage aneinander oder in engem Abstand voneinander befinden.
Die beschriebene Plattenausbildung ist besonders geeignet zum Einbau in die herkömmlichen Karosserien von Fahrzeugen mit einem festen metallischen oberen Dachteil. Das Verfahren zum Umwandeln oder Ändern des Daches einer herkömmlichen Kraftfahrzeugkarosserie wird am besten in Verbindung mit Fig. 11 verständlich, in welcher eine Bauart einer herkömmlichen Fahrzeugkarosserie 10 eine Dachkonstruktion mit einem Windschutzscheibenkopfstück 38 hat, das von zwei Pfosten 130 auf den entgegengesetzten Seiten der Windschutzscheibe und an der vorderen Anlegekante der Fensteröffnungen 18 und 20 getragen wird. Die Hinterkante der Fensteröffnungen werden durch zwei weitere sich vertikal erstreckende Pfosten 132 gebildet, die mit den vorderen Pfosten durch seitliche Schienen 134 auf entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugs verbunden sind, wobei auch ein oder mehrere Querglieder 136 verwendet werden können. Ein flächenhaftes Materialstück, gewöhnlich aus Metall, ist so befestigt, daß das Windschutzscheibenkopfstück 38, die seitlichen Schienen 134 und die gegebenenfalls vorgesehenen Querglieder 136 verdeckt sind.
In Vorbereitung für den Einbau der Dachplattenanordnung wird die Fahrzeugkarosserie zur Änderung dadurch vorbereitet, daß bestimmte Teile entfernt werden, die nach dem Einbau der Plattenanordnung ersetzt werden oder abgeändert und wiederverwendet werden. Einige dieser Teile sind die Innenausstattung benachbart dem Windschutzscheiben-Kopfstück, der Sonnenblende, innere Formteile, Auskleidungen, wie die Auskleidung 89 a oder 92, Deckenleuchten und Sicherheitsgurte. Ferner wird das Äußere der Karosserie dadurch vorbereitet, daß der Fenstergummi um die Fensterhohlräume herum entfernt wird.
Wenn die Kraftfahrzeugkarosserie auf diese Weise vorbereitet worden ist, wird die Karosserie dadurch verändert, daß die äußere Blechabdeckung (Blech 41) des Dachteils der Karosserie und die Seitenschienen 134 längs Querlinien, die im allgemeinen symmetrisch zur Längsmittellinie des Fahrzeugs sind, weggeschnitten werden. Eine dieser Linien ist mit 140 bezeichnet und dem hinteren Teil des Windschutzscheibenkopfstücks 38 eng benachbart, während die andere Linie mit 142 bezeichnet ist und sich zwischen den hinteren Pfosten erstreckt und sich von der Linie 140 in Abstand nach rückwärts befindet. Das Schneiden des Daches in dieser Weise kann mit Hilfe von Metallschneidscheren oder einer Säge geschehen und nachdem zwei Schnitte längs der Linien 140 und 142 vorgenommen worden sind, wird der zwischen ihnen befindliche Karosserieteil 144 entfernt.
Nach dem Entfernen des Teils 144 werden das vordere und das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30 unter Verwendung einer reichlichen Menge Dichtungsmaterial in den Räumen 45 eingebaut. Hierzu wird zunächst das Verstärkungsglied 48 benachbart und unterhalb der Kante 46 des Blechdachteils neben dem Kopfstück 38 angeordnet, und davon werden der Randteil 46 und das Verstärkungsglied 48 in den Raum 45 eingesetzt. Hierauf werden die Blech- bzw. Treibschrauben 49 angezogen, um das Verstärkungsglied 48, die Randkante 46 und den Randflansch 40 zusammenzuspannen.
Nach dem Einbau des vorderen und des hinteren Rahmengliedes 28 bzw. 30 und der Verstärkungsleisten 48 wird der mittige Rahmenteil 32 dadurch eingebaut, daß die Schrauben 76 festgezogen werden, die durch das vordere und das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30, das mittige Rahmenglied 32 und die mit Gewindebohrungen versehenen Platten zusammenhalten.
Nachdem das mittige Rahmenglied dadurch eingebaut worden ist, daß die Schrauben 76 festgezogen worden sind, werden zusätzliche Bohrungen in dem Verstärkungsglied als Führungen zum Bohren zusätzlicher Bohrungen verwendet, welche sich durch Teile der ursprünglichen inneren Dachstruktur oder erforderlichenfalls zusätzliche Teile erstrecken. Als Befestigungsmittel können beispielsweise Nieten 78 verwendet werden, um das Verstärkungsglied an den querliegenden Rahmengliedern festzumachen.
Nachdem das mittige Rahmenglied eingebaut worden ist, besteht die nächste Arbeitsstufe im Einbau der Dichtungsanordnung 79 mit dem Dichtungsaufnehmer 80 und der Dichtung 82. Die Dichtungsanordnungen sind längs des Umfangs jeder der Öffnungen 14 und 16 vorgesehen. Der Dichtungsaufnehmer wird zuerst mit Hilfe der Schrauben 84 eingebaut, welche in die Nuten 56 bzw. 64 in den Rahmengliedern 28, 30 und 32 eintreten. Hierauf wird der Schenkel 86 der Dichtung 82 in die Nut 85 des Dichtungsaufnehmers 80 geschoben.
Vor dem Einbau des Dichtungsaufnehmers werden Eckenformungselemente in die Ecken an den Punkten eingebaut, wo das vordere und das hintere Rahmenglied in das mittige Rahmenglied übergehen. Es besteht die nächste Arbeitsstufe darin, die ursprüngliche Auskleidung des Fahrzeugs zu beschneiden und die verschiedenen inneren Ausstattungselemente, die ursprünglich entfernt worden sind, wieder anzubringen.

Claims (12)

1. Für eine Fahrzeugkarosserie vorgesehene Anordnung von einem Paar abnehmbarer Dachplatten, mit denen im Dach vorgesehene Dachöffnungen verschließbar sind, wobei am festen Teil des Daches in Fahrtrichtung vorn und hinten im Abstand voneinander positionierte Randkanten, in Längsrichtung ein Mittelteil und ein solches Paar Dichtungselemente vorhanden sind, an denen die eingesetzten Dachplatten anliegen, gekennzeichnet dadurch,
  • a) daß die vordere erste Randkante (Rahmenglied 28) des Daches (12) sich von der einen Seite der Karosserie (10) bis zu deren anderer Seite erstreckt,
  • b) daß die hintere zweite Randkante (Rahmenglied 30) sich ebenfalls von der einen Seite der Karosserie (10) bis zu deren anderer Seite erstreckt,
  • c) daß ein Rahmenglied (32) vorgesehen ist, das mittig, bezogen auf die Längsmittellinie (22) der Karosserie (10), mit seinen einander entgegengesetzten Enden an dieser ersten und dieser zweiten Randkante (Glieder 28 bzw. 30) angebracht eingefügt ist und,
  • d) daß die Dichtungselemente (Dichtung 82) an den Randkanten und am mittigen Rahmenglied (32) so angebracht sind, daß sie eine jeweilige Hilfsrille zum Sammeln und Ableiten von Feuchtigkeit vom Dach (12) der Karosserie (10) nach den entgegengesetzten Seiten bilden.
2. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß ein erstes Rahmenglied (28) und ein zweites Rahmenglied ( 30) zum Anbringen an der ersten bzw. an der zweiten Randkante vorgesehen sind, wobei die Enden des mittigen Rahmengliedes (32) an diesem ersten und an diesem zweiten Rahmenglied befestigt sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das erste und das zweite Rahmenglied (28 bzw. 30) die Form eines Aluminium-Strangpreßprofils mit einem Randflansch (40) und einem Anbauflansch (42) haben, in deren Zwischenraum (45) der Blechrand (Blech 41) des Daches gehaltert ist (Fig. 4).
4. Anordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das mittige Rahmenglied (32) ein Aluminium-Strangpreßprofil ist, das ein Basisteil (62) mit mittigem, sich nach oben erstreckendem Steg (66) aufweist (Fig. 5).
5. Anordnung nach Anspruch 2, 3 oder 4, gekennzeichnet durch ein Verstärkungsglied (72), das mit dem mittigen Rahmenglied (32) und mit dem ersten sowie mit dem zweiten Rahmenglied (28 bzw. 30) verbunden ist, um einer Verwindung der Karosserie (10) entgegenzuwirken.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, daß das Verstärkungsglied (72) eine Verstärkungsplatte von H-förmiger Gestalt ist, die deckungsgleich mit dem mittigen Rahmenglied (32) und mit Anteilen des ersten und des zweiten Rahmengliedes (28 bzw. 30) ist und die sich nach den entgegengesetzten Seiten des mittigen Rahmengliedes (32) erstreckt.
7. Anordnung nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch, daß die Verstärkungsplatte, das vordere und das hintere Rahmenglied (28 bzw. 30) und das Dach (12) miteinander durch Befestigungsmittel verbunden sind, die durch diese Rahmenglieder und das Dach (12) hindurchgehen und lösbar mit einer Platte (77) verbunden sind und 30 einen starren Aufbau bilden.
8. Anordnung nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch, daß die Verstärkungsplatte zur Befestigung an den Rahmengliedern (28, 30 und 32) und auch an der ursprünglichen inneren Struktur (bei 73) des Daches (12) ausgebildet ist (Fig. 6).
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, gekennzeichnet dadurch, daß das erste und das zweite Rahmenglied (28 bzw. 30) je eine Rinne bilden, die mit einer Rinne in Verbindung stehen, welche durch das mittige Rahmenglied (32) gebildet wird, die sich in Längsrichtung der Karosserie (10) erstreckt, um darin Feuchtigkeit zu sammeln und vom Dach (12) des Fahrzeuges nach den entgegengesetzten Längsseiten der Karosserie (10) abzuleiten.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, gekennzeichnet dadurch, daß die Dichtungselemente (82) am ersten, am zweiten und an dem mittigen Rahmenglied (28, 30 bzw. 32) auf entgegengesetzten Seiten des mittigen Rahmengliedes (32) angebracht sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet dadurch, daß das mittige Rahmenglied (32) zwei entgegengesetzte Nuten zur Aufnahme der Innenkanten der Dachplatten (24 und 26) aufweist, wobei die Außenkanten der Dachplatten für den Eingriff der Dachplatten je einen Verklinkungsmechanismus (Teil 102) haben, der die Dachplatten mit der Karosserie (10 lösbar verbindet.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet dadurch, daß das mittige Rahmenglied (32) so ausgebildet ist, daß die beiden eingelegten Dachplatten (24 und 26) dieses mittige Rahmenglied (32) verdecken (Fig. 2).
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