DE2759029C2 - - Google Patents
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- B60J7/106—Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of non-sliding type, i.e. movable or removable roofs or panels, e.g. let-down tops or roofs capable of being easily detached or of assuming a collapsed or inoperative position readily detachable, e.g. tarpaulins with frames, or fastenings for tarpaulins readily detachable hard-tops
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine für
eine Fahrzeugkarosserie mit Dach vorgesehene Anordnung
nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bekannt (US-PS 29 38 749, US-PS 29 73 221) sind Fahrzeugkarosserien,
an denen wegen ihrer geringen Höhe ein
Anteil des eigentlichen Daches zu einer Erweiterung
des oberen Teiles der Türöffnung ausgebildet sind.
Dazu sind diese Anteile als an einem längsgerichteten
Gelenk befestigte Klappen ausgebildet, die sich zusammen
mit dem Öffnen der jeweiligen Tür ebenfalls öffnen
und sich mit dem Schließen der Tür wieder schließen.
Eine gänzlich andere Aufgabe erfüllt eine aus der US-PS
25 56 062 bekannte, für ein Fahrzeugdach vorgesehene
Anordnung, die ein Paar zu entfernende Dachplatten
umfaßt, mit denen in diesem Fahrzeugdach vorgesehene
Dachöffnungen verschließbar sind. Eine solche Anordnung
dient dazu, eine Art Cabriolet-Limousine bzw. den Effekt
eines Schiebedaches zu erreichen. Eine solche Anordnung
kann man bei schönem Wetter während der Fahrt geöffnet
halten.
Bei einer solchen Anordnung geschieht der Einbau in
der Weise, daß Öffnungen im Dach ausgeschnitten werden,
die einen Teil der ursprünglichen Karosserie in der
Längsrichtung derselben zwischen den Öffnungen stehen
lassen. Die entstandenen Öffnungen werden durch die
vorgesehenen Platten bedeckt. Solche Anordnungen werden
als T-Dächer oder Lukendächer bezeichnet. Die nachträgliche
Herstellung einer solchen Anordnung ist insoweit schwierig, als
eine sorgfältige Anpassung von Schablonen mit Bezug
aufeinander und komplizierter Einbau sowie eine Nachbearbeitung
des Umfanges der Dachöffnung erforderlich
ist. Zusätzlich wird durch solche Einbauten die Stabilität
und insbesondere die Verwindungssteifigkeit der Fahrzeugkarosserie
geschwächt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Anordnung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 anzugeben,
die die Stabilität der Karosserie nicht nachteilig
vermindert, die einfach einzubauen ist und keine
Nachbearbeitung erfordert, aber dennoch die erforderliche
Dichtigkeit des mit den Platten geschlossenen Daches
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird mit der Vereinigung der Merkmale
des Patentanspruches 1 gelöst, und weitere Ausgestaltungen
des Erfindungsgegenstandes gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Mit der erfindungsgemäßen, für das Dach einer
Fahrzeugkarosserie vorgesehenen Anordnung von abnehmbaren
Dachplatten ist eine Möglichkeit geschaffen, ohne Schwächung
der Fahrzeugkarosserie in Kauf nehmen zu müssen,
eine Abänderung des vorhandenen Fahrzeugdaches
vorzunehmen. Die erfindungsgemäße Anordnung liefert
so viel Verstärkung und Festigkeit für die Karosserie,
daß deren ursprüngliche Eigenschaften beibehalten sind.
Mit der erfindungsgemäßen Anordnung lassen sich unter
Beibehaltung der voranstehend genannten Ziele sogar
relativ große Öffnungen im Fahrzeugdach realisieren.
Mit einer erfindungsgemäßen Plattenanordnung läßt sich
auch das Ziel erreichen, daß die beiden Dachplatten
den zwischen diesen Platten befindlichen Dachteil,
d. h. das mittige Rahmenglied, verdecken, wenn die Platten
eingelegt sind.
Das Dichtungs- und Ablaufsystem ist für die erfindungsgemäße
abnehmbare Plattenanordnung so entwickelt, daß
das Fahrzeugdach wetterdicht ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Dachplattenanordnung wird
zum Einbau derselben die ursprüngliche Karosserie des
Fahrzeuges quer durchgeschnitten, um einen Dachabschnitt
bis zum hinteren Ende des Windschutzscheibenkopfstückes
zu entfernen. Der entfernte Dachabschnitt wird durch
vordere und hintere Rahmenglieder ersetzt, die durch
ein mittiges Rahmenglied und ein Verstärkungsglied
verbunden sind, das Teile aufweist, die quer zum Fahrzeug
und längs des Fahrzeuges angeordnet und am vorderen
und hinteren Rahmenglied sowie am mittigen Rahmenglied
befestigt sind, so daß die Biegefestigkeit und die
Verwindungsfestigkeit der Karosserie aufrechterhalten
wird. Die Dachöffnungen, die durch das vordere, das
hintere und das mittige Rahmenglied begrenzt werden,
sind mit einer Ausformung versehen, die zusammen mit
dem Dichtungsprofil eine Rinne zum Sammeln und vollständigen
und raschen Ableiten aller Feuchtigkeit vom Fahrzeugdach
zu den Seiten des Fahrzeugs bildet, wenn das Fahrzeug
während des Fahrens oder Parkens in verschiedene Lagen
kommt. Die Ausformung dient auch dazu, die elastische
Dichtung zu halten, die gegen die die Öffnung verschließenden
Dachplatten anliegt. Damit ergibt sich ein wetterdichtes
Dach, das unter Bildung dieses Hilfsableitsystems
sich selbst abdichtet, um Feuchtigkeit zu sammeln und
abzuleiten, die an den an der Platte anliegenden Dichtungsflächen
entweichen kann. Die Platten selbst werden
abnehmbar in ihrer Lage gehalten. Sie bestehen aus
transparenten, opaken oder festen Materialien.
Ausführungsbeispiele des Erfindungsgegenstands
werden nachfolgend an Hand der Zeichnungen
näher erläutert.
In den
Zeichnungen zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Dachteils
einer Fahrzeugkarosserie mit erfindungsgemäßen
Dachplatten, die in ihren relativen Stellungen
gezeigt sind, wobei eine der Platten teilweise
abgehoben ist;
Fig. 2 die Draufsicht eines Teils der Fahrzeugkarosserie
mit den eingelegten Dachplatten;
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht bei abgenommenen
Dachplatten;
Fig. 4 die Ansicht im Schnitt nach der Linie 4-4 in Fig. 3 und vergrößert;
Fig. 5 die vergrößerte Ansicht im Schnitt
nach der Linie 5-5 in Fig. 3;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht vom Inneren des
Fahrzeugs, welche die Unterseite des Daches und
den Verstärkungsteil zeigt;
Fig. 7 die Ansicht im Schnitt nach der Linie 7-7 in
Fig. 3;
Fig. 8 die Ansicht eines Teils einer Dachplatte im Schnitt
nach der Linie 8-8 in Fig. 2;
Fig. 9 eine Ansicht des Verklinkungsmechanismus, der
zur Halterung der Dachplatte in ihrer Lage
verwendet wird;
Fig. 10 eine Abänderung eines Teils der in Fig. 4
gezeigten Anordnung und
Fig. 11 eine perspektivische Ansicht des Dachteils einer
Fahrzeugkarosserie vor dessen Abänderung.
Die abnehmbare Dachplattenanordnung ist
für eine Kraftfahrzeugkarosserie 10 mit einem Dach
12 bestimmt, der sich von der Windschutzscheibe 13
nach rückwärts erstreckt. Das Dach 12 ist mit zwei
Öffnungen 14 und 16 versehen, wie sich am besten aus
Fig. 3 ergibt, und bilden eine Verlängerung der
Fensteröffnungen 18 und 20, die auf entgegengesetzten Seiten
einer Längsmittellinie 22 des Fahrzeugs angeordnet sind,
wie sich am besten aus Fig. 2 ergibt. Die Öffnungen 14
und 16 sind durch abnehmbare Dachplatten 24 und 26
verschlossen, die, wenn gewünscht, abgenommen werden können
und eingelegt, wie in Fig. 2 gezeigt, eine wetterdichte
Dachanordnung bilden.
Die Öffnungen 14 und 16 werden gewöhnlich durch Teile
eines vorderen Rahmengliedes 28, eines hinteren
Rahmengliedes 30 und eines mittigen Rahmengliedes 32 gebildet.
Die Rahmenglieder bilden drei Seiten jeder der Öffnungen
14 und 16. Die vierte Seite der Öffnungen geht in die
Fensteröffnungen 18 und 20 über. Wenn die Platten 24
und 26 eingelegt sind, wie in Fig. 2 gezeigt, bilden
Fensterträger 34 für die Platten die vierte
Seite und dienen zur Anlage der Oberkante der Fenster
36, welche die Fensteröffnungen 18 und 20 verschließen.
Das vordere Rahmenglied 28 erstreckt sich quer zum Fahrzeug
hinter einem Windschutzscheibenkopfstück 38 unmittelbar
oberhalb der Windschutzscheibe 13. Wie sich am besten
aus Fig. 4 ergibt, hat das vordere Rahmenglied 28 die
Form eines Aluminium-Strangpreßprofils mit einem
verhältnismäßig komplizierten Querschnitt. Das vordere
Rahmenglied 28 ist mit einem Randflansch 40 ausgebildet,
das zur Auflage auf der Oberseite des Bleches 41 bestimmt
ist, welches einen Teil des Daches benachbart dem
Windschutzscheibenkopfstück 38 bildet. Der Randflansch 40
ist parallel zu einem Anbauflansch 42 angeordnet, der
sich von einem sich vertikal erstreckenden
Stegteil 44 aus erstreckt. Der Randflansch und der
Anbauflansch bilden einen Raum 45 zur Aufnahme einer
Randkante 46 des Bleches 41 des Daches und eines
Verstärkungsgliedes 48. Das Verstärkungsglied 48 hat
etwa die gleiche Länge wie das Rahmenglied 28 und liegt
an der Unterseite des Blechteils 46 (entgegengesetzt
dem Randflansch 40) an. Das Verstärkungsglied 48 wird
in seiner Lage, in der der metallische Dachteil zwischen
dem Randflansch 40 und dem Verstärkungsglied 48
eingeschlossen ist, durch eine Anzahl von in gleichmäßigen
Abständen voneinander befindlichen Schrauben 49 gehalten,
die durch den Anbauflansch 42 geschraubt sind.
Das untere Ende des Stegteils 44 geht in einen Basisteil
50 über, von dessen Oberseite sich eine vertikale
Wand 52 aus parallel zum Stegteil 44 erstreckt und mit dem
letzteren und dem Basisteil eine Rinne bildet, die zum
Sammeln und zum Ablenken der Feuchtigkeit dient. An
die Seite der Wand 52 ist ein Halterungsteil 54
angeformt, welcher die Form eines Kanals mit einer Nut 56
hat, die parallel zur Wand 52 angeordnet
ist.
Das hintere Rahmenglied 30 ist in seinem Querschnitt
sehr ähnlich dem vorderen Rahmenglied 28, mit der Ausnahme,
daß statt eines Steges ein stufenförmiger Steg 44 a
vorgesehen ist, so daß ein Basisteil 50 a schmäler als
der Basisteil 50 des vorderen Rahmengliedes 28 ist. Die
Wand 52 und der gegenüberliegende Teil des stufenförmigen
Steges 44 a bilden eine Rinne, die der dem vorderen Rahmenglied
28 zugeordneten ähnlich ist. Diese Ausbildung
ermöglicht ein Spiel für die inneren baulichen Elemente
des bestehenden Fahrzeugdaches. Wenn dieses Spiel nicht
erforderlich ist, kann das hintere Rahmenglied 30 das
gleiche wie das vordere Rahmenglied 28 sein. Das
Rahmenglied 30 ist am hinteren Randteil 57 des Blechdaches
angeordnet, der sich quer zum Fahrzeug bis hinter die
Fensteröffnungen 18 und 20 erstreckt.
Das vordere Rahmenglied 28 und das hintere Rahmenglied
30 sind miteinander durch das mittige Rahmenglied 32
verbunden, wie sich am besten aus Fig. 5, 6 und 7 ergibt.
Das mittige Rahmenglied 32 ist ein Aluminiumstrangpreßprofil
mit einem Basisteil 62, dessen entgegengesetzte
Randkanten mit U-förmigen Teilen versehen sind,
die eine Nut 64 aufweisen. Der mittlere Teil des
Basisgliedes 62 weist einen Steg 66 auf, der sich
vertikal nach oben erstreckt. Von den entgegengesetzten
Seiten des Steges 66 und in einem Abstand
oberhalb des Basisteils 62 erstreckt sich ein Plattformteil
68, der als Führung für die mittigen oder inneren
Randteile 70 der Dachplatten 24 und 26 dient, wenn sie in
die Schließstellung gebracht werden. Das obere Ende des
Steges 66 ist mit einem T-Formstück 71 ausgebildet,
das gegen die Oberseite der Platten 26 und 28 benachbart
ihren Innenkanten 70 anliegt.
Wie in Fig. 6 gezeigt, ist die Unterseite des mittigen
Rahmengliedes 32 mit einem Verstärkungsglied 72
versehen, das nicht nur die Befestigung des mittigen
Rahmengliedes an dem vorderen und an dem hinteren Rahmenglied 28 bzw. 30
erleichtert, sondern auch verschiedene Belastungen
aufnimmt, die auf das Fahrzeug während seines Betriebs
wirksam werden können. Das Verstärkungsglied 72 kann z. B.
aus Stahlblech sein und, wie sich am besten aus
Fig. 6 ergibt, von H-förmiger Gestalt,
so daß bei eingebauten Rahmengliedern das Verstärkungsglied 72
Teile zur Befestigung nicht nur an dem mittigen Rahmenglied
32 und an Teilen des vorderen und des hinteren
Rahmengliedes 28 bzw. 30, die auf entgegengesetzten
Seiten des mittigen Rahmengliedes angeordnet
sind, sondern auch an der inneren ursprünglichen Struktur
des Fahrzeugdaches, beispielsweise an dem hinteren
Teil des Windschutzscheibenkopfstücks 38, wie bei 73
in Fig. 7 gezeigt, aufweist. Eine ähnliche Dachstruktur, nicht
gezeigt, kann am hinteren Ende des hinteren Rahmengliedes
30 angeordnet sein. Das Verstärkungsglied 72 ist an dem
mittigen Rahmenglied durch mehrere Befestigungsmittel,
beispielsweise Schrauben 74, befestigt. Das mittige
Rahmenglied 32 und das Verstärkungsglied 72 werden starr
in ihrer Lage zu dem vorderen und dem hinteren Rahmenglied
28 bzw. 30 mit Hilfe von Schrauben 76 gehalten,
die durch das vordere Rahmenglied 28, das mittige
Rahmenglied 32, das Verstärkungsglied 72 und eine
mit Gewindebohrungen versehene Platte 77 hindurchgeführt
sind. Die Platte 77 wird in Verbindung sowohl mit
dem vorderen als auch mit dem hinteren Rahmenglied 28
bzw. 30 verwendet. Zusätzlich, werden Nieten 78 zur
Befestigung des Verstärkungsglieds 72 an den ursprünglichen
Teilen der inneren Dachstrucktur des Fahrzeugs oder an
anderen Querrahmengliedern der Karosserie (nicht gezeigt)
angebracht.
Obwohl das Verstärkungsglied 72 verhältnismäßig dünn
ist, ermöglicht es die Verwendung eines relativ schmalen
mittigen Rahmengliedes 32, so daß die Öffnungen 14 und
16 eine maximale Querabmessung haben. Das Verstärkungsglied
72 bewirkt in Verbindung mit dem mittigen Rahmenglied
32 eine Erhöhung der Biegefestigkeit der
Fahrzeugkarosserie. Unter Biegefestigkeit ist das Bestreben des
vorderen und des hinteren Rahmengliedes 28 und 30, sich
beim Fehlen eines mittigen Baugliedes zueinander zu bewegen,
zu verstehen. Die waagerechten Querschnittsteile der mittigen
Trägeranordnung, d. h. des Basisgliedes 62, der
Plattform 68 und des Verstärkungsgliedes 72 dienen zur
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegen Verwendung der
Karosserie. Infolge einer Verwindung kann der hintere
Teil der Karosserie sich mit bezug auf den vorderen
Teil derselben bewegen oder um eine Längsachse verdrehen,
welche zwischen dem Karosseriedach und dem Boden
verläuft. Eine solche Verwindung erfordert, daß das
vordere und das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30 sich seitlich
mit bezug aufeinander bewegen, so daß sich das Verstärkungsglied
72 verdrehen muß.
Eine Dichtungsanordnung 79 mit einem Dichtungsaufnehmer
80 und einer Dichtung 82 erstreckt sich um drei Seiten
jeder der Öffnungen 14 und 16 herum. Der Dichtungsaufnehmer
80 hat die Form eines Aluminiumstrangpreßprofils mit einem
U-förmigen Querschnitt, wie sich aus
Fig. 4 und 5 ergibt. Der Aufnehmer 80 wird in seiner
Stellung zum vorderen und zum hinteren Rahmenglied sowie
zum mittigen Rahmenglied mit Hilfe von Schneidschrauben
84 befestigt, deren Gewinde in die gegenüberliegenden
Wände der Nuten 56 und 64 eingreifen. Der Dichtungsaufnehmer
80 erstreckt sich längs drei Seiten jeder der
Öffnungen 14 und 16. Eine Nut 85 des U-förmigen Aufnehmers 80
nimmt die Dichtung 82 auf, die aus einem schaumartigen
Gummimaterial hergestellt ist und die Form eines
Y hat, dessen einer Schenkel 86 in der Nut des Aufnehmers
sitzt und zwei Arme 87 und 88 aufweist. Wenn die Platten
24 und 26 eingesetzt werden, werden die flexiblen Arme 87
und 88 verformt, um eine wasserdichte Abdichtung mit
der Unterseite der Dachplatten zu bilden. Wenn die Platten
entfernt werden, kehren die durch die Arme 87 und 88
gebildeten Dichtungsteile nahezu in ihren ursprünglich
geformten Zustand zurück und jede Feuchtigkeit, die am
Arm 87 vorbeitritt, sammelt sich in dem Raum zwischen
den Armen 87 und 88 und wird zur Seite des Fahrzeugs
geleitet.
Das Innere der Fahrzeugkarosserie kann in den Bereichen
der Rahmenglieder 28, 30 und 32 durch einen Formteil
89 fertigbearbeitet werden, der an den Rahmengliedern
in beliebiger herkömmlicher Weise, z. B. durch Schrauben,
befestigt werden kann, um eine Auskleidung 89 a, die
gewöhnlich dazu verwendet wird, dem Inneren des
Fahrzeugs den Fertigzustand zu geben, festzuklemmen.
Die in Fig. 4 und 5 gezeigte Auskleidung 89 a ist aus einem
halbstarren Material. In manchen Fahrzeugen ist jedoch
die Auskleidung aus einem flexiblen Tuchmaterial, wie die
in Fig. 10 beispielsweise mit 92 bezeichnete. Bei
flexiblen Auskleidungen 92 wird ein abgeänderter Dichtungsaufnehmer
94 verwendet, der mit einem oberen Flansch
95 versehen ist, welcher einen Schlitz 96 bildet, und
mit einem unteren Flansch 97. Das weiche Auskleidungsmaterial
wird fest um den Flansch 97 herumgezogen und
in seiner Lage im Schlitz 96 durch eine Halteleiste
98 gesichert, die dazu dient, die flexible Auskleidung
92 mit bezug auf die Dichtungsanordnung 94 an den drei
Seiten der Plattenöffnung 14 und 16 zu halten.
Die Öffnungen 14 und 16 sind durch die Dachplatten 24 und
26 abgeschlossen, welche identisch
sind, so daß es genügt, nur auf die
Platte 24 bezug zu nehmen. Wie sich aus Fig. 8 ergibt,
weist die Platte 24 einen Plattenteil 100 aus
Einschicht-Sicherheitsglas, Blech oder Kunststoff auf.
Der äußere Rand 101 der Platte 24 steht mit einer Verriegelungsanordnung 102 in Eingriff
mit dem Fensterträger 34. Der Fensterträger 34 ist
ein Aluminiumstrangpreßprofil mit einem Schlitz 104 zur
Aufnahme der Außenkante des Plattenteils 100. Der Träger 34
trägt die Verriegelungsanordnung 102, welche, wie in
Fig. 9 gezeigt, ein Mechanismus mit einem einzigen Handgriff
106 ist, um zwei Sperrglieder 108 an den entgegengesetzten
Enden des Fensterträgers 34 benachbart der
Vorderkante und der Hinterkante der Platte 24 zu bewegen.
Die Sperrglieder 108 können an Teilen 102 des
Karosseriegliedes zur Anlage gebracht werden,
um die Dachplatte 24 lösbar in ihrer Stellung
zu halten. Der Handgriff 106 ist um eine
Achse schwenkbar und gelenkig mit zwei Gliedern
116 verbunden, deren äußere Enden durch Zapfen 118 mit
den beiden Sperrgliedern 108 gelenkig verbunden sind.
Jedes der Sperrglieder 108 ist L-förmig
und am Träger 34 zur Bewegung um eine
Achse 120 schwenkbar. Die inneren Enden der Glieder 116
sind bei 122 gelenkig verbunden. Die äußeren Enden der
Glieder 108 sind mit verstellbaren Sitzen 124 versehen,
die durch Verdrehen mit bezug auf die L-förmigen Glieder
108 eingestellt werden können.
Der Handgriff 106 ist eigentlich eine Übermitte-Vorrichtung
derart, daß, wenn sich die Platte 24 in ihrer
Schließstellung befindet und die Sitze 124 sich in
Anlage an der Unterseite der Rahmenglieder befinden, eine
Schwenkbewegung der Sperrglieder 108 um ihre Achsen 120
eine Gegenwirkung durch die Übermitte-Stellung der
Anlenkungen bei 122 gegenüber dem Gelenk 105 erfährt, was sich
im Sinne einer Bewegung im Gegenzeigersinn des Handgriffs
106 , gesehen in Fig. 9, auswirkt. Wenn der Handgriff 106,
gesehen in Fig. 9, gedreht wird, werden dies Sitze 124
außer Anlage an den Teilen 102 bewegt, so daß die Dachplatte
24 zuerst nach oben um ihre Innenkante (Randteil 70) verschwenkt
werden kann, worauf sie vom mittigen Rahmenglied 32 entfernt
werden kann. Nach dem Entfernen der Dachplatten 24
und 26 können sie im Fahrzeug zum Auswechseln, falls
erforderlich, gelagert werden.
Wie aus Fig. 5 ersichtlich, sind die Randteile 70, wenn die Platten 24 und 26 sich
in ihrer Schließstellung befinden, einander sehr nahe und nur durch den
Steg 66 des mittigen Rahmengliedes 32 getrennt. Dies
hat zur Folge, daß die Platten 24 und 26 die mittige
Rahmenstruktur verdecken und von außen den Eindruck vermitteln,
daß die Randteile 70 sich in Anlage aneinander
oder in engem Abstand voneinander befinden.
Die beschriebene Plattenausbildung ist besonders
geeignet zum Einbau in die herkömmlichen Karosserien
von Fahrzeugen mit einem festen metallischen oberen
Dachteil. Das Verfahren zum Umwandeln oder Ändern des
Daches einer herkömmlichen Kraftfahrzeugkarosserie wird
am besten in Verbindung mit Fig. 11 verständlich, in
welcher eine Bauart einer herkömmlichen Fahrzeugkarosserie
10 eine Dachkonstruktion mit einem Windschutzscheibenkopfstück
38 hat, das von zwei Pfosten 130
auf den entgegengesetzten Seiten der Windschutzscheibe
und an der vorderen Anlegekante der Fensteröffnungen 18
und 20 getragen wird. Die Hinterkante der Fensteröffnungen
werden durch zwei weitere sich vertikal erstreckende
Pfosten 132 gebildet, die mit den vorderen Pfosten durch
seitliche Schienen 134 auf entgegengesetzten Seiten des
Fahrzeugs verbunden sind, wobei auch ein oder mehrere
Querglieder 136 verwendet werden können. Ein flächenhaftes
Materialstück, gewöhnlich aus Metall, ist so
befestigt, daß das Windschutzscheibenkopfstück 38, die
seitlichen Schienen 134 und die gegebenenfalls vorgesehenen
Querglieder 136 verdeckt sind.
In Vorbereitung für den Einbau der
Dachplattenanordnung wird die Fahrzeugkarosserie zur
Änderung dadurch vorbereitet, daß bestimmte Teile
entfernt werden, die nach dem Einbau der Plattenanordnung
ersetzt werden oder abgeändert und wiederverwendet
werden. Einige dieser Teile sind die Innenausstattung
benachbart dem Windschutzscheiben-Kopfstück, der Sonnenblende,
innere Formteile, Auskleidungen, wie die
Auskleidung 89 a oder 92, Deckenleuchten und
Sicherheitsgurte. Ferner wird das Äußere der Karosserie dadurch
vorbereitet, daß der Fenstergummi um die Fensterhohlräume
herum entfernt wird.
Wenn die Kraftfahrzeugkarosserie auf diese Weise
vorbereitet worden ist, wird die Karosserie dadurch verändert,
daß die äußere Blechabdeckung (Blech 41) des Dachteils
der Karosserie und die Seitenschienen 134 längs
Querlinien, die im allgemeinen symmetrisch zur Längsmittellinie
des Fahrzeugs sind, weggeschnitten werden. Eine
dieser Linien ist mit 140 bezeichnet und dem hinteren
Teil des Windschutzscheibenkopfstücks 38 eng benachbart,
während die andere Linie mit 142 bezeichnet ist und
sich zwischen den hinteren Pfosten erstreckt und sich
von der Linie 140 in Abstand nach rückwärts befindet.
Das Schneiden des Daches in dieser Weise kann mit Hilfe
von Metallschneidscheren oder einer Säge geschehen und
nachdem zwei Schnitte längs der Linien 140 und 142
vorgenommen worden sind, wird der zwischen ihnen befindliche
Karosserieteil 144 entfernt.
Nach dem Entfernen des Teils 144 werden das vordere und
das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30 unter Verwendung
einer reichlichen Menge Dichtungsmaterial in den Räumen
45 eingebaut. Hierzu wird zunächst das Verstärkungsglied 48 benachbart
und unterhalb der Kante 46 des Blechdachteils neben dem
Kopfstück 38 angeordnet, und davon werden der Randteil
46 und das Verstärkungsglied 48 in den Raum 45 eingesetzt.
Hierauf werden die Blech- bzw. Treibschrauben 49
angezogen, um das Verstärkungsglied 48, die Randkante 46 und
den Randflansch 40 zusammenzuspannen.
Nach dem Einbau des vorderen und des hinteren Rahmengliedes
28 bzw. 30 und der Verstärkungsleisten 48 wird
der mittige Rahmenteil 32 dadurch eingebaut, daß die
Schrauben 76 festgezogen werden, die durch das vordere
und das hintere Rahmenglied 28 bzw. 30, das mittige
Rahmenglied 32 und die mit Gewindebohrungen versehenen
Platten zusammenhalten.
Nachdem das mittige Rahmenglied dadurch eingebaut worden ist,
daß die Schrauben 76 festgezogen worden sind, werden
zusätzliche Bohrungen in dem Verstärkungsglied als
Führungen zum Bohren zusätzlicher Bohrungen verwendet, welche
sich durch Teile der ursprünglichen inneren Dachstruktur
oder erforderlichenfalls zusätzliche Teile erstrecken.
Als Befestigungsmittel können beispielsweise Nieten 78
verwendet werden, um das Verstärkungsglied an den querliegenden
Rahmengliedern festzumachen.
Nachdem das mittige Rahmenglied eingebaut worden ist,
besteht die nächste Arbeitsstufe im Einbau der Dichtungsanordnung
79 mit dem Dichtungsaufnehmer 80 und der Dichtung
82. Die Dichtungsanordnungen sind längs des Umfangs
jeder der Öffnungen 14 und 16 vorgesehen. Der
Dichtungsaufnehmer wird zuerst mit Hilfe der Schrauben 84
eingebaut, welche in die Nuten 56 bzw. 64 in den
Rahmengliedern 28, 30 und 32 eintreten. Hierauf wird der Schenkel
86 der Dichtung 82 in die Nut 85 des Dichtungsaufnehmers
80 geschoben.
Vor dem Einbau des Dichtungsaufnehmers werden Eckenformungselemente
in die Ecken an den Punkten eingebaut, wo
das vordere und das hintere Rahmenglied in das mittige
Rahmenglied übergehen. Es besteht die nächste
Arbeitsstufe darin, die ursprüngliche Auskleidung des
Fahrzeugs zu beschneiden und die verschiedenen inneren Ausstattungselemente,
die ursprünglich entfernt worden sind, wieder anzubringen.
Claims (12)
1. Für eine Fahrzeugkarosserie vorgesehene
Anordnung von einem Paar abnehmbarer Dachplatten,
mit denen im Dach vorgesehene Dachöffnungen verschließbar
sind,
wobei am festen Teil des Daches in Fahrtrichtung
vorn und hinten im Abstand voneinander positionierte
Randkanten, in Längsrichtung ein Mittelteil und ein
solches Paar Dichtungselemente vorhanden sind, an denen
die eingesetzten Dachplatten anliegen,
gekennzeichnet dadurch,
- a) daß die vordere erste Randkante (Rahmenglied 28) des Daches (12) sich von der einen Seite der Karosserie (10) bis zu deren anderer Seite erstreckt,
- b) daß die hintere zweite Randkante (Rahmenglied 30) sich ebenfalls von der einen Seite der Karosserie (10) bis zu deren anderer Seite erstreckt,
- c) daß ein Rahmenglied (32) vorgesehen ist, das mittig, bezogen auf die Längsmittellinie (22) der Karosserie (10), mit seinen einander entgegengesetzten Enden an dieser ersten und dieser zweiten Randkante (Glieder 28 bzw. 30) angebracht eingefügt ist und,
- d) daß die Dichtungselemente (Dichtung 82) an den Randkanten und am mittigen Rahmenglied (32) so angebracht sind, daß sie eine jeweilige Hilfsrille zum Sammeln und Ableiten von Feuchtigkeit vom Dach (12) der Karosserie (10) nach den entgegengesetzten Seiten bilden.
2. Anordnung nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß ein erstes Rahmenglied (28) und ein zweites Rahmenglied
( 30) zum Anbringen an der ersten bzw. an der zweiten
Randkante vorgesehen sind, wobei die Enden des mittigen
Rahmengliedes (32) an diesem ersten und an diesem zweiten
Rahmenglied befestigt sind.
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste und das zweite Rahmenglied (28 bzw. 30) die
Form eines Aluminium-Strangpreßprofils mit einem
Randflansch (40) und einem Anbauflansch (42) haben, in
deren Zwischenraum (45) der Blechrand (Blech 41) des Daches
gehaltert ist (Fig. 4).
4. Anordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß das mittige Rahmenglied (32) ein Aluminium-Strangpreßprofil
ist, das ein Basisteil (62) mit mittigem, sich
nach oben erstreckendem Steg (66) aufweist
(Fig. 5).
5. Anordnung nach Anspruch 2, 3 oder 4, gekennzeichnet
durch ein Verstärkungsglied (72), das mit dem mittigen
Rahmenglied (32) und mit dem ersten sowie mit dem zweiten
Rahmenglied (28 bzw. 30) verbunden ist, um einer Verwindung
der Karosserie (10) entgegenzuwirken.
6. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
dadurch, daß das Verstärkungsglied (72) eine Verstärkungsplatte
von H-förmiger Gestalt
ist, die deckungsgleich mit dem mittigen Rahmenglied
(32) und mit Anteilen des ersten und des zweiten Rahmengliedes
(28 bzw. 30) ist und die sich nach den entgegengesetzten
Seiten des mittigen Rahmengliedes (32) erstreckt.
7. Anordnung nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch,
daß die Verstärkungsplatte, das vordere und das
hintere Rahmenglied (28 bzw. 30) und das Dach (12) miteinander
durch Befestigungsmittel verbunden sind, die durch
diese Rahmenglieder und das Dach (12) hindurchgehen und lösbar
mit einer Platte (77) verbunden sind und 30 einen starren
Aufbau bilden.
8. Anordnung nach Anspruch 6, gekennzeichnet dadurch,
daß die Verstärkungsplatte zur Befestigung an
den Rahmengliedern (28, 30 und 32) und auch an der
ursprünglichen inneren Struktur (bei 73) des Daches (12) ausgebildet
ist (Fig. 6).
9. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, gekennzeichnet
dadurch, daß das erste und das zweite Rahmenglied
(28 bzw. 30) je eine Rinne bilden, die mit einer Rinne in Verbindung stehen, welche durch das mittige Rahmenglied
(32) gebildet wird, die sich in Längsrichtung
der Karosserie (10) erstreckt,
um darin Feuchtigkeit zu
sammeln und vom Dach (12) des Fahrzeuges nach den
entgegengesetzten Längsseiten der Karosserie (10) abzuleiten.
10. Anordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, gekennzeichnet
dadurch, daß die Dichtungselemente (82) am
ersten, am zweiten und an dem mittigen Rahmenglied
(28, 30 bzw. 32) auf entgegengesetzten Seiten des mittigen
Rahmengliedes (32) angebracht sind.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet
dadurch, daß das mittige Rahmenglied (32)
zwei entgegengesetzte Nuten zur Aufnahme der Innenkanten
der Dachplatten (24 und 26) aufweist, wobei die Außenkanten
der Dachplatten für den Eingriff der Dachplatten
je einen Verklinkungsmechanismus (Teil 102) haben, der
die Dachplatten mit der Karosserie (10 lösbar verbindet.
12. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, gekennzeichnet
dadurch, daß das mittige Rahmenglied (32)
so ausgebildet ist, daß die beiden eingelegten Dachplatten
(24 und 26) dieses mittige Rahmenglied (32) verdecken (Fig. 2).
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| US05/755,665 US4120529A (en) | 1976-12-30 | 1976-12-30 | Removable roof panels for vehicles |
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ID=25040088
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| DE (1) | DE2759029A1 (de) |
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| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
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