DE4420039A1 - Spinnmaschine - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spinnmaschine mit
einer Transportstation mit einem Aufnahmebehälter für Kopse
und einem weiteren Behälter für Hülsen und mit einer
Vorrichtung zum Abnehmen von Kopsen von der Spinnmaschine
sowie einer Vorrichtung zum Bestücken der Spinnmaschine mit
Hülsen.
Es ist bekannt, daß in Spinnereien Kopse von Spulenträgern
abgenommen und diese Spulenträger wieder mit leeren Hülsen
bestückt werden müssen. Eine moderne Spinnmaschine,
beispielsweise eine Ringspinnmaschine verfügt über eine
interne Transportvorrichtung für Hülsen bzw. Kopse. Diese
interne Transportvorrichtung kann mit anderen Transport
vorrichtungen einer Spinnerei zusammenarbeiten, so daß ein
automatischer Transport von Hülsen und Kopsen innerhalb
einer Spinnerei möglich ist. Dabei werden die Kopse und
Hülsen auf Spulenträgern (Peg-Trays) transportiert, die
beispielsweise auf einer Bahn gleiten bzw. auf einem
Förderband laufen und auf einem Zapfen einen Kops bzw. eine
Hülse tragen.
Wesentliches Problem ist dabei die Abnahme der Kopse von
dem Spulenträger bzw. das Aufstecken der Hülsen auf die
Zapfen. Beide Vorgänge sollten kontinuierlich während der
Fortbewegung der Spulenträger geschehen. Nur so wird der
gesamte Ablauf in einer Spinnmaschine nicht gestört.
Eine entsprechende Vorrichtung wird in der DE-OS 19 01 638
beschrieben. Dabei wird durch einen entlang der
Spinnmaschine fahrbaren Wagen sowohl eine Kopsentnahme als
auch ein Hülsenaufstecken bewirkt, wobei Behälter für Kopse
bzw. Hülsen mitgeführt werden. Diese Vorrichtung ist sehr
kompliziert aufgebaut. Ferner muß sie entweder einen
automatischen Antrieb besitzen oder aber wird von einer
Bedienungsperson begleitet, wenn sie entlang der
Spinnmaschine fährt.
In der DE-PS 40 24 787 wird eine Vorrichtung zum
kontinuierlichen Aufnehmen von Kopsen beschrieben, welche
sich auf in Reihen angeordneten Spulenträgern befinden. Im
Endbereich eines Transportbandes für die Spulenträger ist
eine in Transportrichtung der Spulen ansteigend verlau
fende, kontinuierliche Spulenabzugseinrichtung vorgesehen,
die aus zwei seitlichen, parallel zum Transportband ange
ordneten, angetriebenen Entnahmebändern besteht, deren Be
triebsgeschwindigkeit exakt auf die Fördergeschwindigkeit
des Transportbandes abgestimmt ist.
Der Nachteil dieser Vorrichtung liegt zum einen darin, daß
Kopse, d. h. Hülsen mit aufgewickeltem Garn, seitlich von
den Entnahmebändern angegriffen werden, so daß es hier zum
Verschieben der äußeren jagen des Garns kommt. Ferner ist
der Abstand zwischen beiden Entnahmebändern immer gleich,
so daß bei Kopsen mit unterschiedlichem Durchmesser oder
gar bei Hülsen erhebliche Probleme entstehen. Hier können
nur aufwendige Verstelleinrichtungen Abhilfe schaffen.
Bei der CH-PS 424 568 wird ebenfalls ein Schlitten mit
einer Kopsabzieheinrichtung entlang einer Spindelreihe
bewegt. Das Abziehen der Kopse geschieht dabei mittels
eines Greifers, der in der untersten Position über das
obere Kopsende geschoben wird und anschließend eine
Aufwärtsbewegung durchführt. Da die Kopse relativ schwer
sind, muß der Greifer eine hohe Sehließkraft aufweisen.
Diese Sehließkraft muß aber beim Aufschieben des Greifers
auf das obere Kopsende überwunden werden. Hier kommt es zu
Beschädigungen des Kopses und insbesondere der oberen
Garnlagen. Ferner wird der Kops vor dem Abziehen durch das
Aufschieben des Greifers kräftig auf den Spulenträger
gedrückt, so daß sich die Hülse auf dem Zapfen des
Spulenträgers verkeilen kann. Desweiteren bedarf es einer
exakten Ausrichtung des Greifers gegenüber dem oberen Ende
des Kops.
Im übrigen wird eine Spinnmaschine der o.g. Art mit
Garnträgerwechselstation in dem Schweizer Patentgesuch CH
2239/93/A beschrieben.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Spinnmaschine der o.g. Art weiterzuentwickeln, die bei
geringerer Platzbeanspruchung an der Spinnmaschine als
Baueinheit ein ergonomisch günstiges Auswechseln der
Garnträger ermöglicht. Die Station soll preisgünstig und
wahlweise zu anderen Transporteinrichtungen an einer
Spinnmaschine montiert werden können. Ferner sollen die
Kopse und/oder Hülsen in kontinuierlichem Betrieb gesichert
und schonend von Spulenträgern abgenommen oder auf
Spulenträger aufgesteckt werden können, ohne daß es zu
einer Beeinträchtigung des aufgewickelten Garns kommt, und
ohne daß Rücksicht auf einen Kopsdurchmesser oder auf den
Unterschied zwischen Kops und Hülse genommen werden muß.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, daß die Spinnmaschine ein
Zugmittel mit Mitnehmern für Spulenträger aufweist, wobei
auf jede Seite der Spinnmaschine je eine Transportbahn für
die Spulenträger liegt, die Transportstation in die
Vorrichtung zum Abnehmen von Kopsen und die Vorrichtung zum
Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen gegliedert ist, die
nebeneinanderliegend an einem Ende der Spinnmaschinen
jeweils in der Flucht der Transportbahnen angeordnet sind,
wobei in der ersten Vorrichtung ein Fördermittel zwischen
der Transportbahn und dem höher gelegenen Aufnahmebehälter
angeordnet ist und in der zweiten Vorrichtung der Behälter
für Hülsen oberhalb einer Vereinzelungseinrichtung und
einer daran anschließenden Zuführstelle für Hülsen z. T.
über dem anderen Transportbahnen liegt.
Durch die Trennung der Vorrichtung zum Abnehmen von Kopsen
von der Vorrichtung zum Bestücken der Spinnmaschine mit
Hülsen ist ein leichteres Ausrichten dieser Vorrichtungen
gegenüber den Spulenträgern möglich. Die Trennung erlaubt
auch, daß die Vorrichtung zum Abnehmen der Kopse mit einer
anderen Geschwindigkeit betrieben wird als die Vorrichtung
zum Bestücken mit Hülsen. Die gesamte Anordnung ist
hierdurch unabhängiger von den einzelnen Arbeitsstationen
betreibbar.
Vom Erfindungsgedanken wird umfaßt, daß die Vorrichtung
zum Abnehmen der Kopse gleich ausgebildet ist, wie die
Vorrichtung zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen.
Beide Vorrichtungen können aber auch unterschiedliche
ausgestaltet sein.
Bevorzugt sind die Behälter für die Kopse und die Hülsen
über eine Tragstruktur miteinander verbunden und können
dann gemeinsam an die Spinnmaschine angestellt werden oder
gemeinsam bespielsweise zu einer Spulstation verfahren
werden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat die Vorrichtung
zum Be- und/oder Entladen von Spulenträgern eine besondere
Ausgestaltung erfahren. Mittels Greifeinrichtungen werden
Kopse an ihrem garnfreien Teil bzw. Hülsen gehalten und von
Spulenträgern nach oben abgezogen bzw. von oben her
aufgesteckt. Die Greifeinrichtung weist dabei zwei
Zangenbacken auf, die sich unter der Kraft eines
Kraftspeichers schließen oder gegen die Kraft des
Kraftspeichers öffnen. Jeder Zangenbacke ist eine Zunge
angeformt und dieser zum Öffnen der Zangenbacke eine
Kulisse zugeordnet.
Die Greifeinrichtungen werden automatisch durch ein
mechanisches Zusammenwirken von Zangenbacken mit der
Kulisse geöffnet. Durch die entsprechend geformte Kulisse
werden die Zangenbacken kurz vor der Aufnahme von Kopsen
bzw. Hülsen geöffnet und, sobald die Zangenbacken sich in
einem garnfreien Bereich links und rechts des Kopses bzw.
der Hülse befinden, wieder geschlossen. Das ganze geschieht
bevorzugt gegen die Kraft eines Kraftspeichers, der
versucht, die Zangenbacken in Sehließlage zu halten. Als
einfacher Kraftspeicher kommt hier eine Schraubenfeder in
Frage, die eine hohe Sehließkraft ausweisen kann, wodurch
der Kops gesichert während des Transports durch die
Greifeinrichtung gehalten ist. Auch kommt es zu keinerlei
Beschädigung des Kops oder der Garnlagen oder zu einem
Verkeilen der Hülse auf einem Spulenträgerzapfen.
Zum Öffnen und Schließen sind der Einfachheit halber an
jedem Zangenbacken entsprechende Zungen vorgesehen, welche
Kulissenstäben oder Kulissenstreifen aufgleiten, wobei
diese Kulissenstäbe bzw. Kulissenstreifen so angeordnet
sind, daß sie die Zungen auseinanderdrücken und damit die
Zangenbacken öffnen. Am Ende der Kulissenstäbe bzw.
Kulissenstreifen werden diese Zungen einfach durch ein Ende
der Kulissenstäbe bzw. Kulissenstreifen freigegeben, so
daß die Zangenbacken unter der Kraft des Kraftspeichers in
eine Sehließlage zurückschnappen.
Bevorzugt ist eine untere und eine obere Kulisse
vorgesehen, wobei die untere Kulisse den Spulenträgern und
die obere Kulisse bevorzugt einem Behälter zugeordnet ist.
Dieser Behälter dient beispielsweise der Aufnahme von
Kopsen oder aber dem Bereitstellen von Hülsen.
Die Greifeinrichtungen sind bevorzugt an einem
Endlosförderer angeordnet. Durch das Endlosförderer wird
gewährleistet, daß eine kontinuierliche Entnahme bzw. ein
kontinuierliches Beladen der Spulenträger möglich ist. Zu
diesem Zweck sollte zum einen die Geschwindigkeit des
Endlosförderers auf die Geschwindigkeit der Spulenträger
abgestimmt sein, ferner sollte das Endlosförderer in
Transportrichtung der Spulenträger schräg geneigt
verlaufen, so daß die Kopse bei Weiterbewegung der
Spulenträger von den Zapfen abgezogen bzw. die Hülsen
aufgesteckt werden.
Als Endlosförderer bietet sich der Einfachheit halber eine
Kette an, welche entsprechende Umlenkrollen umschlingt. An
dieser Kette sollten dann die Greifeinrichtungen angeordnet
sein. Zumindest die untere Kulisse bzw. deren
Kulissenstreifen bzw. -stäbe sollten dabei zumindest
teilweise konzentrisch in Abstand zu der Umlenkrolle
verlaufen.
Durch diese erfindungsgemäße Vorrichtung wird eine einfach
aufgebaute, störungsfrei, mechanisch arbeitende und
vielseitig einsetzbare Ent- und/oder Belademöglichkeit für
Spulenträger gezeigt, die sich sehr leicht in den
kontinuierlichen Betrieb einer Spinnmaschine integrieren
läßt. Auch eine Nachrüstung bestehende Spinnmaschine mit
dieser Vorrichtung ist ohne weiteres möglich.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Be- bzw. Entladen von Spulenträger (Peg-
Tray);
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Greifers zum Fassen von Kopsen;
Fig. 3 eine Frontansicht eines Ausschnitts aus der erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Be- und Entladen von Spulen
trägern gemäß Fig. 1;
Fig. 4 eine Frontansicht des Ausschnitts gemäß Fig. 3 in
einer weiteren Gebrauchslage;
Fig. 5 eine Frontansicht des Ausschnitts gemäß den
Fig. 3 und 4 in einer weiteren Gebrauchslage;
Fig. 6 einen Grundriß einer Kulisse zum öffnen und
Schließen der Greifeinrichtung gemäß Fig. 2;
Fig. 7 eine Übersicht einer Garnträgerwechselstation an
einer Spinnmaschine.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung R zum Be- und/oder
Entladen von Spulenträgern 1, auf denen Kopse 2 aufsitzen,
weist gemäß Fig. 1 einem Endlosförderer als Fördermittel
3 auf, welches schräg angeordnet ist und beabstandete
Umlenkrollen 4 und 5 umschlingt. Ein entsprechender Antrieb
29 für das Endlosförderer 3 bzw. eine der Umlenkrollen 4
und 5 ist der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigt. Das
Endlosförderer wird jedoch mittels des Antriebes 29 in
Richtung der Pfeile 6a und 6b bewegt.
Das Endlosförderer 3 kann beispielsweise als Kette
ausgebildet sein. An dem Endlosförderer befinden sich eine
Mehrzahl von Greifeinrichtungen 7, wobei ein
Ausführungsbeispiel einer Greifeinrichtung 7 in Fig. 2
näher dargestellt ist. Dabei weist die Greifeinrichtung 7
ein U-Profil 8 auf, welches über eine Befestigungszunge 9
mit dem Endlosförderer 3 verbunden ist. In diesem U-Profil
8 sitzen zwei Achsen 10 und 11, über die zwei Zangenbacken
12 und 13 drehbar mit dem U-Profil 8 verbunden sind.
Die Zangenbacken 12 und 13 werden über einen Kraftspeicher
14, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine einfache
Schraubenfeder ist, in Schließlage gehalten.
Die Zangenbacken 12 und 13 sind bevorzugt identisch
ausgebildet. Sie weisen ein Backenprofil 15 auf, an dessen
Innenwand ein elastischer Puffer 16 festgelegt ist. Dieser
elastische Puffer 16 kann beispielsweise aus einem
Gummirohrabschnitt bestehen.
Ferner ist dem Backenprofil 15 eine Zunge 17 angeformt, mit
Hilfe derer im Zusammenwirken mit später beschriebenen
Kulissen ein Öffnen und Schließen der Zangenbacken 12 und
13 gegen die Kraft des Kraftspeichers 14 bewirkt wird.
In Fig. 1 ist eine untere Kulisse 18 sowie eine obere
Kulisse 19 erkennbar. Die untere Kulisse 18 wird im
Zusammenhang mit Fig. 6 beschrieben. Dabei sind zwei
Kulissenstäbe 20 und 21 über Profilstreifen 22 und 23 mit
einer Halteplatte 24 verbunden. Diese Kulissenstäbe 20 und
21 sind spiegelbildlich angeordnet und bilden einen Bauch
25. Ferner sind sie so abgekröpft ausgebildet, daß sie
teilweise die Umlenkrolle 4 umlaufen.
Bei der oberen Kulisse 19 kann es sich um zwei einfache,
schräg zueinander verlaufenden Streifen handeln, welche
lediglich die Zangenbacken 12 und 13 öffnen, damit ein Kops
2 in einen Aufnahmebehälter 26 fällt.
Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung wird
insbesondere anhand der Fig. 3 bis 5 näher erläutert:
Eine Greifeinrichtung 7 gelangt an dem Endlosförderer 3 in
den Bereich der unteren Kulisse 18. Dort gleiten die Zungen
17a und 17b der Zangenbacken 12 und 13 den Kulissenstäben
20 und 21 auf. Da sich diese Kulissenstäbe 20 und 21 unter
Ausbildung des Bauches 25 erweitern, erfolgt auch ein
Auseinanderdrücken der Zangenbacken 12 und 13 gegen die
Kraft des Kraftspeichers 14, der allerdings in den Fig.
3 bis 5 nicht gezeigt ist. Dabei nehmen die Zangenbacken 12
und 13 zwischen sich einen Kops 2 auf.
Nach dem Umlenken um die Umlenkrolle 4 verlassen die
Zangenbacken 12 und 14 wieder die untere Kulisse 18, wobei
die Zungen 17a und 17b von den Kulissenstäben 20 bzw. 21
abgleiten. Diese Situation ist in Fig. 4 gezeigt. Mit dem
Abgleiten schließen sich aber auch die Zangenbacke 12 und
13 mit Hilfe des Kraftspeichers 14, so daß ein oberer Teil
des Kops 2 zwischen den Puffern 16a und 16b eingeklemmt
wird. Durch die weitere Bewegung des Endlosförderers 3
erfolgt nun eine Abnahme des Kops 2 von dem Spulenträger 1.
Der Kops 2 wird, wie in Fig. 1 erkennbar, schräg nach oben
transportiert und gelangt über den Behälter 26 zu der
oberen Kulisse 19. Dort gleiten die Zungen 17a und 17b zwei
schräg auseinanderlaufende Kulissenstreifen 27 und 28 auf,
so daß die Zangenbacken 12 und 13 geöffnet werden. Der
Kops 2 fällt nun aus der Greifeinrichtung 7 in den Behälter
26.
Es versteht sich von selbst, daß auf ähnliche Weise auch
Spulenträger beispielsweise mit Hülsen beladen werden
können. Auch diese Funktion der vorliegenden Erfindung soll
von dem Erfindungsgedanken umfaßt sein.
In Fig. 7 ist nun die Anordnung der erfindungsgemäßen
Vorrichtung R in einer Transportstation T dargestellt,
wobei diese Transportstation T einer Spinnmaschine 40
zugeordnet ist. In dieser Spinnmaschine 40 sind die
einzelnen Spinnstellen 41 erkennbar. Spulenträger mit
Kopsen 1 + 2 werden auf einer Transportbahn 42b mittels
eines Zugmittels 43 in Richtung des Pfeiles auf die
Transportstation T hin bewegt, nachdem sie von ihren
entsprechenden Spinnstellen 41 abgenommen worden sind. Die
Bewegung geschieht unter Unterstützung durch Mitnehmer 44.
Die Spulenträger mit den Kopsen 1 + 2 gelangen am Ende der
Spinnmaschine 40 in den Bereich der Vorrichtung R zum
Abnehmen der Kopse 2. Der entsprechende Endlosförderer 3,
die Umlenkrollen 4 und 5 sowie die Greifeinrichtungen 7
sind schematisch angedeutet. Von der Vorrichtung R fallen
die Kopse 2 in den Aufnahmebehälter 26.
Die Spulenträger 1 werden weiter um ein von einem Motor 45
angetriebenes Antriebsrad 46 und um ein weiteres Umlenkrad
47 auf die andere Seite der Spinnmaschine 40 befördert und
gelangen dort in den Bereich einer Vorrichtung L zum
Bestücken der Spulenträger 1 mit Hülsen 57, die aus einem
Behälter 56 zugeführt werden. Die Zuführung erfolgt über
eine Trommel 58, in welcher die Hülsen vereinzelt werden,
wobei die Trommel 58 mit einem Motor 59 verbunden ist, der
die Trommel dreht. Die vereinzelten Hülsen fallen dann in
eine Zuführstelle 60 und werden den Spulenträgern 1
aufgesteckt.
Eine entsprechende Vorrichtung L zum Bestücken ist in dem
Schweizer Patentgesuch 2239/93-7 beschrieben, auf welches
hier Bezug genommen wird.
Die Behälter 26 und 56 verbindet eine Tragstruktur 55,
wobei ggfs. die Behälter gemeinsam von der Transportstation
T lösbar zu einer nicht näher gezeigten Spulmaschine
transportiert werden können. Sie können gemeinsam eine
Fahreinheit bilden.
Claims (13)
1. Spinnmaschine (40) mit einer Transportstation (T) mit
einem Aufnahmebehälter (26) für Kopse (2) und einem
weiteren Behälter (56) für Hülsen (57) und mit einer
Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) von der
Spinnmaschine (40) sowie einer Vorrichtung (L) zum
Bestücken der Spinnmaschine (40) mit Hülsen (57),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Spinnmaschine (40) ein Zugmittel (43) mit Mitnehmern (44) für Spulenträger (1) aufweist, wobei auf jede Seite der Spinnmaschine (40) je eine Transportbahn (42a, b) für die Spulenträger (1) liegt,
die Transportstation (T) in die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) und die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) gegliedert ist, die nebeneinanderliegend an einem Ende der Spinnmaschine jeweils in der Flucht der Transportbahnen (42a, b) angeordnet sind,
wobei in der ersten Vorrichtung (R) ein Fördermittel (3) zwischen der Transportbahn (42b) und dem höher gelegenen Aufnahmebehälter (26) angeordnet ist, und
in der zweiten Vorrichtung (L) der Behälter (56) für Hülsen (57) oberhalb einer Vereinzelungseinrichtung (58) und einer daran anschließenden Zuführstelle (60) für Hülsen z. T. über den anderen Transportbahnen (42) liegt.
daß die Spinnmaschine (40) ein Zugmittel (43) mit Mitnehmern (44) für Spulenträger (1) aufweist, wobei auf jede Seite der Spinnmaschine (40) je eine Transportbahn (42a, b) für die Spulenträger (1) liegt,
die Transportstation (T) in die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) und die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) gegliedert ist, die nebeneinanderliegend an einem Ende der Spinnmaschine jeweils in der Flucht der Transportbahnen (42a, b) angeordnet sind,
wobei in der ersten Vorrichtung (R) ein Fördermittel (3) zwischen der Transportbahn (42b) und dem höher gelegenen Aufnahmebehälter (26) angeordnet ist, und
in der zweiten Vorrichtung (L) der Behälter (56) für Hülsen (57) oberhalb einer Vereinzelungseinrichtung (58) und einer daran anschließenden Zuführstelle (60) für Hülsen z. T. über den anderen Transportbahnen (42) liegt.
2. Spinnmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) gleich
ausgebildet ist, wie die Vorrichtung (L) zum Bestücken der
Spinnmaschine (40) mit Hülsen (57).
3. Spinnmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine
(40) mit Hülsen (57) eine Trommel (58) zum Vereinzeln der
Hülse (57) vor der Zuführstelle (60) aufweist.
4. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Behälter (26, 56) für Kopse (2)
und Hülsen (57) von der Transportstation (T) abtrennbar und
fahrbar sind.
5. Vorrichtung (R) zum kontinuierlichen Be- und/oder
Entladen von Spulenträgern (1), insbesondere zum Entladen
von Kopsen (2) bzw. zum Beladen mit Hülsen in einer
Ringspinnmaschine, mittels an einem Fördermittel (3)
befestigten Greifeinrichtungen (7), welche zwei
Zangenbacken (12, 13) aufweisen, die unter der Kraft eines
Kraftspeichers (14) geschlossen gehalten werden, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder Zangenbacke (12, 13) eine Zunge
(17) angeformt und dieser zum öffnen der Zangenbacken (12,
13) eine Kulisse (18) zugeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kulisse (18) aus zwei schräg angestellten
Kulissenstäben (20, 21) zum Öffnen der Zangenbacken (12,
13) besteht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Innenfläche jeder Zangenbacke
(12, 13) ein elastischer Puffer (16) vorgesehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zangenbacken (12, 13) über jeweils
eine Achse (10, 11) in einem U-Profil (8) lagern, welches
über eine Befestigungszunge (9) mit dem Endlosförderer (3)
verbunden ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Greifeinrichtungen (7) an einem
Endlosförderer (3) angeordnet sind und dieses im Verhältnis
zur Transportrichtung der Spulenträger (1) in dieser
Transportrichtung schräg nach oben geneigt verläuft und
zwei Umlenkrollen (4, 5) umschlingt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß das Endlosförderer (3) eine Kette ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kulisse (18) bzw. die
Kulissenstäbe (20, 21) teilweise konzentrisch mit der
unteren Umlenkrolle (4) verlaufen.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß eine obere Kulisse (19) vorgesehen
ist, welche zum Öffnen der Zangenbacken (12, 13) aus zwei
schräg angestellten Kulissenstreifen (27, 28) besteht.
13. Verfahren zum kontinuierlichen Be- und/oder Entladen
von Spulenträgern (1), insbesondere zum Entladen von Kopsen
(2) bzw. zum Beladen mit Hülsen in einer Ringspinnmaschine,
mittels Greifeinrichtungen (7), welche einen Kops (2) an
seinem garnfreien Teil oder eine Hülse halten und von dem
Spulenträger (1) abziehen oder auf ihn aufstecken, und
wobei bei der Greifeinrichtung (7) zwei Zangenbacken (12,
13) sich unter der Kraft eines Kraftspeichers (14)
schließen oder gegen die Kraft des Kraftspeichers (14)
öffnen, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenbacken (12,
13) vor dem Aufnehmen des Kops (2) oder der Hülse mittels
einer Kulisse (18) geöffnet werden.
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| DE4420039B4 (de) | 2004-01-29 |
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