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DE4420039B4 - Spinnmaschine - Google Patents

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DE4420039B4 DE19944420039 DE4420039A DE4420039B4 DE 4420039 B4 DE4420039 B4 DE 4420039B4 DE 19944420039 DE19944420039 DE 19944420039 DE 4420039 A DE4420039 A DE 4420039A DE 4420039 B4 DE4420039 B4 DE 4420039B4
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Robert Gnos
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Abstract

Spinnmaschine (40) mit einer Transportstation (T) mit einem Aufnahmebehälter (26) für Kopse (2) und einem weiteren Behälter (56) für Hülsen (57) und mit einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Be- und/oder Entladen von Spulenträgern (1), insbesondere mit einer Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) von der Spinnmaschine (40) sowie einer Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine, (40) mit Hülsen (57), wobei die Spinnmaschine (40) ein Zugmittel (43) mit Mitnehmern (44) für die Spulenträger (1) aufweist und auf jeder Seite der Spinnmaschine (40) je eine Transportbahn (42a, b) für die Spulenträger (1) liegt,
die Transportstation (T) in die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) und die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) gegliedert ist, die nebeneinanderliegend an einem Ende der Spinnmaschine jeweils in der Flucht der Transportbahnen (42a, b) angeordnet sind,
wobei in der ersten Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) ein Fördermittel (3) mit Greifeinrichtungen (7) zum Abziehen und Halten von Kopsen (2) zwischen der Transportbahn (42b) und dem höher gelegenen Aufnahmebehälter (26) angeordnet ist, und
in der zweiten Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) der Behälter (56) zum Zuführen von Hülsen (57) oberhalb einer Vereinzelungseinrichtung (58) und einer daran anschliessenden Zuführstelle (60) für Hülsen z.T. über der Transportbahn (42a) liegt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spinnmaschine mit einer Transportstation mit einem Aufnahmebehälter für Kopse und einem weiteren Behälter für Hülsen und mit einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Be- und/oder Entladen von Spulenträgern, insbesondere mit einer Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen von der Spinnmaschine sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Spinnmaschine.
  • Es ist bekannt, dass in Spinnereien Kopse von Spulenträgern abgenommen und diese Spulenträger wieder mit leeren Hülsen bestückt werden müssen. Eine moderne Spinnmaschine, beispielsweise eine Ringspinnmaschine verfügt über eine interne Transportvorrichtung für Hülsen bzw. Kopse. Diese interne Transportvorrichtung kann mit anderen Transportvorrichtungen einer Spinnerei zusammenarbeiten, so dass ein automatischer Transport von Hülsen und Kopsen innerhalb einer Spinnerei möglich ist. Dabei werden die Kopse und Hülsen auf Spulenträgern (Peg-Trays) transportiert, die beispielsweise auf einer Bahn gleiten bzw. auf einem Förderband laufen und auf einem Zapfen einen Kops bzw. eine Hülse tragen.
  • Wesentliches Problem ist dabei die Abnahme der Kopse von dem Spulenträger bzw. das Aufstecken der Hülsen auf die Zapfen. Beide Vorgänge sollten kontinuierlich während der Fortbewegung der Spulenträger geschehen. Nur so wird der gesamte Ablauf in einer Spinnmaschine nicht gestört.
  • Eine entsprechende Vorrichtung wird in der DE-OS 1 901 638 beschrieben. Dabei wird durch einen entlang der Spinnmaschine fahrbaren Wagen sowohl eine Kopsentnahme als auch ein Hülsenaufstecken bewirkt, wobei Behälter für Kopse bzw. Hülsen mitgeführt werden. Diese Vorrichtung ist sehr kompliziert aufgebaut. Ferner muss sie entweder einen automatischen Antrieb besitzen oder aber wird von einer Bedienungsperson begleitet, wenn sie entlang der Spinnmaschine fährt.
  • In der DE 40 24 787 C1 wird eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Aufnehmen von Kopsen beschrieben, welche sich auf in Reihen angeordneten Spulenträgern befinden. Im Endbereich eines Transportbandes für die Spulenträger ist eine in Transportrichtung der Spulen ansteigend verlaufende, kontinuierliche Spulenabzugseinrichtung vorgesehen, die aus zwei seitlichen, parallel zum Transportband angeordneten, angetriebenen Entnahmebändern besteht, deren Betriebsgeschwindigkeit exakt auf die Fördergeschwindigkeit des Transportbandes abgestimmt ist.
  • Der Nachteil dieser Vorrichtung liegt zum einen darin, dass Kopse, d.h. Hülsen mit aufgewickeltem Garn, seitlich von den Entnahmebändern angegriffen werden, so dass es hier zum Verschieben der äusseren Lagen des Garns kommt. Ferner ist der Abstand zwischen beiden Entnahmebändern immer gleich, so dass bei Kopsen mit unterschiedlichem Durchmesser oder gar bei Hülsen erhebliche Probleme entstehen. Hier können nur aufwendige Verstelleinrichtungen Abhilfe schaffen.
  • Bei der CH-PS 424 568 wird ebenfalls ein Schlitten mit einer Kopsabzieheinrichtung entlang einer Spindelreihe bewegt. Das Abziehen der Kopse geschieht dabei mittels eines Greifers, der in der untersten Position über das obere Kopsende geschoben wird und anschliessend eine Aufwärtsbewegung durchführt. Da die Kopse relativ schwer sind, muss der Greifer eine hohe Schliesskraft aufweisen. Diese Schliesskraft muss aber beim Aufschieben des Greifers auf das obere Kopsende überwunden werden. Hier kommt es zu Beschädigungen des Kopses und insbesondere der oberen Garnlagen. Ferner wird der Kops vor dem Abziehen durch das Aufschieben des Greifers kräftig auf den Spulenträger gedrückt, so dass sich die Hülse auf dem Zapfen des Spulenträgers verkeilen kann. Desweiteren bedarf es einer exakten Ausrichtung des Greifers gegenüber dem oberen Ende des Kops.
  • Nach der DE 40 42 309 A1 werden bei einem Verfahren zum Transportieren von Kopsen und Hülsen zu Spinn- und Spulmaschinen in einer Spinnerei, die Kopse der Spinnmaschine mittels einem verfahrbaren Mobiulenwagen zur Spulmaschinen transportiert. Dabei wird für den Rücktransport, der in den Spulmaschinen abgewickelten Hülsen zu den Spinnmaschinen ebenfalls der Bobinenwagen verwendet.
  • Ferner ist aus der DE 40 31 768 A1 ein Verfahren zum Abtransportieren voller Spulen von einer Spinnmaschine und zum Zuführen leerer Spulenhülsen zu den Spinnstellen der Spinnmaschine mit einer Transporteinrichtung beschrieben, wobei eine automatische Einrichtung zum Abnehmen der vollen Spulen und eine automatische Einrichtung zum Zuführen von leeren Spulhülsen vorgesehen ist.
  • Die US 2,783,869 beschreibt eine Fördereinrichtung für Getränkeflaschen von einem Förderband auf ein höhergelegenes Förderband. Dort wird mittels einfachen Greifern der Flaschenkopf ergriffen und in einem Zangenelement eingespannt. Mittels der Fördereinrichtung werden dann die Flaschen auf ein höhergelegenes weiteres Transportband geleitet und dort zum weiteren Transport abgelegt.
  • In der JP 4,214428 A in: Patents Abstracts of Japan, Sect,. C Vol. 16 (1992) Nr. 556 (C-1007) ist eine Sammelstation für Spinnkopse, welche von einem Förderband mit Zapfenschlitten und darauf gesteckten Kopsen beliefert wird, aufgezeigt. Darüber befindet sich eine Ladestation für Spinnhülsen auf Zapfenschlitten, wobei die Hülsen den Zapfenschlitten auf dem Förderband zugeführt werden. Darüberliegend sind zwei übereinanderliegende Spulen eines Förderbands für Kopse bzw. Spinnhülsen vorgesehen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spinnmaschine der o.g. Art weiterzuentwickeln, die bei geringerer Platzbeanspruchung an der Spinnmaschine als Baueinheit ein ergonomisch günstiges Auswechseln der Garnträger ermöglicht. Die Station soll preisgünstig und wahlweise zu anderen Transporteinrichtungen an einer Spinnmaschine montiert werden können. Ferner sollen die Kopse und/oder Hülsen in kontinuierlichem Betrieb gesichert und schonend von Spulenträgern abgenommen oder auf Spulenträger aufgesteckt werden können, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung des aufgewickelten Garns kommt, und ohne dass Rücksicht auf einen Kopsdurchmesser oder auf den Unterschied zwischen Kops und Hülse genommen werden muss.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe führen die Merkmale des Anspruches 1.
  • Durch die Trennung der Vorrichtung zum Abnehmen von Kopsen von der Vorrichtung zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen ist ein leichteres Ausrichten dieser Vorrichtung gegenüber den Spulenträgern möglich. Die Trennung erlaubt auch, dass die Vorrichtung zum Abnehmen der Kopse mit einer anderen Geschwindigkeit betrieben wird als die Vorrichtung zum Bestücken mit Hülsen. Die gesamte Anordnung ist hierdurch unabhängiger von den einzelnen Arbeitsstationen betreibbar.
  • Vom Erfindungsgedanken wird umfasst, dass die Vorrichtung zum Abnehmen der Kopse gleich ausgebildet ist, wie die Vorrichtung zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen. Beide Vorrichtungen können aber auch unterschiedliche ausgestaltet sein.
  • Bevorzugt sind die Behälter für die Kopse und die Hülsen über eine Tragstruktur miteinander verbunden und können dann gemeinsam an die Spinnmaschine angestellt werden oder gemeinsam beispielsweise zu einer Spulstation verfahren werden.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung hat die Vorrichtung zum Be- und/oder Entladen von Spulenträgern eine besondere Ausgestaltung erfahren. Mittels Greifeinrichtungen werden Kopse an ihrem garnfreien Teil bzw. Hülsen gehalten und von Spulenträgern nach oben abgezogen bzw. von oben her aufgesteckt. Die Greifeinrichtung weist dabei zwei Zangenbacken auf, die sich unter der Kraft eines Kraftspeichers schliessen oder gegen die Kraft des Kraftspeichers öffnen. Jeder Zangenbacke ist eine Zunge angeformt und dieser zum Öffnen der Zangenbacke eine Kulisse zugeordnet.
  • Die Greifeinrichtungen werden automatisch durch ein mechanisches Zusammenwirken von Zangenbacken mit der Kulisse geöffnet. Durch die entsprechend geformte Kulisse werden die Zangenbacken kurz vor der Aufnahme von Kopsen bzw. Hülsen geöffnet und, sobald die Zangenbacken sich in einem garnfreien Bereich links und rechts des Kopses bzw. der Hülse befinden, wieder geschlossen. Das ganze geschieht bevorzugt gegen die Kraft eines Kraftspeichers, der versucht, die Zangenbacken in Schliesslage zu halten. Als einfacher Kraftspeicher kommt hier eine Schraubenfeder in Frage, die eine hohe Schliesskraft ausweisen kann, wodurch der Kops gesichert während des Transports durch die Greifeinrichtung gehalten ist. Auch kommt es zu keinerlei Beschädigung des Kops oder der Garnlagen oder zu einem Verkeilen der Hülse auf einem Spulenträgerzapfen.
  • Zum Öffnen und Schliessen sind der Einfachheit halber an jedem Zangenbacken entsprechende Zungen vorgesehen, welche Kulissenstäben oder Kulissenstreifen aufgleiten, wobei diese Kulissenstäbe bzw. Kulissenstreifen so angeordnet sind, dass sie die Zungen auseinanderdrücken und damit die Zangenbacken öffnen. Am Ende der Kulissenstäbe bzw. Kulissenstreifen werden diese Zungen einfach durch ein Ende der Kulissenstäbe bzw. Kulissenstreifen freigegeben, so dass die Zangenbacken unter der Kraft des Kraftspeichers in eine Schliesslage zurückschnappen.
  • Bevorzugt ist eine untere und eine obere Kulisse vorgesehen, wobei die untere Kulisse den Spulenträgern und die obere Kulisse bevorzugt einem Behälter zugeordnet ist. Dieser Behälter dient beispielsweise der Aufnahme von Kopsen oder aber dem Bereitstellen von Hülsen.
  • Die Greifeinrichtungen sind, bevorzugt an einem Endlosförderer angeordnet. Durch das Endlosförderer wird gewährleistet, dass eine kontinuierliche Entnahme bzw. ein kontinuierliches Beladen der Spulenträger möglich ist. Zu diesem Zweck sollte zum einen die Geschwindigkeit des Endlosfördereres auf die Geschwindigkeit der Spulenträger abgestimmt sein, ferner sollte das Endlosförderer in Transportrichtung der Spulenträger schräg geneigt verlaufen, so daß die Kopse bei Weiterbewegung der Spulenträger von den Zapfen abgezogen bzw. die Hülsen aufgesteckt werden.
  • Als Endlosförderer bietet sich der Einfachheit halber eine Kette an, welche entsprechende Umlenkrollen umschlingt. An dieser Kette sollten dann die Greifeinrichtungen angeordnet sein. Zumindest die untere Kulisse bzw. deren Kulissenstreifen bzw. -stäbe sollten dabei zumindest teilweise konzentrisch im Abstand zu der Umlenkrolle verlaufen.
  • Durch diese erfindungsgemässe Vorrichtung wird eine einfach aufgebaute, störungsfrei, mechanisch arbeitende und vielseitig einsetzbare Ent- und/oder Belademöglichkeit für Spulenträger gezeigt, die sich sehr leicht in den kontinuierlichen Betrieb einer Spinnmaschine integrieren lässt. Auch eine Nachrüstung bestehender Spinnmaschine mit dieser Vorrichtung ist ohne weiteres möglich.
  • Die Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung näher erläutert, diese zeigt in
  • 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung zum Be- bzw. Entladen von Spulenträger (Peg-Tray);
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemässen Greifers zum Fassen von Kopsen;
  • 3 eine Frontansicht eines Ausschnitts aus der erfindungsgemässen Vorrichtung zum Be- und Entladen von Spulenträgern gemäss 1;
  • 4 eine Frontansicht des Ausschnitts gemäss 3 in einer weiteren Gebrauchslage;
  • 5 eine Frontansicht des Ausschnitts gemäss den 3 und 4 in einer weiteren Gebrauchslage;
  • 6 einen Grundriss einer Kulisse zum Öffnen und Schliessen der Greifeinrichtung gemäss 2;
  • 7 eine Übersicht einer Garnträgerwechselstation an einer Spinnmaschine.
  • Eine erfindungsgemässe Vorrichtung R zum Be- und/oder Entladen von Spulenträgern 1, auf denen Kopse 2 aufsitzen, weist gemäss 1 einem Endlosförderer als Fördermittel 3 auf, welches schräg angeordnet ist und beabstandete Umlenkrollen 4 und 5 umschlingt. Ein entsprechender Antrieb 29 für das Endlosförderer 3 bzw. eine der Umlenkrollen 4 und 5 ist der Übersichtlichkeit halber nicht gezeigt. Das Endlosförderer wird jedoch mittels des Antriebes 29 in Richtung der Pfeile 6a und 6b bewegt.
  • Das Endlosförderer 3 kann beispielsweise als Kette ausgebildet sein. An dem Endlosförderer befinden sich eine Mehrzahl von Greifeinrichtungen 7, wobei ein Ausführungsbeispiel einer Greifeinrichtung 7 in 2 näher dargestellt ist. Dabei weist die Greifeinrichtung 7 ein U-Profil 8 auf, welches über eine Befestigungszunge 9 mit dem Endlosförderer 3 verbunden ist. In diesem U-Profil 8 sitzen zwei Achsen 10 und 11, über die zwei Zangenbacken 12 und 13 drehbar mit dem U-Profil 8 verbunden sind.
  • Die Zangenbacken 12 und 13 werden über einen Kraftspeicher 14, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine einfache Schraubenfeder ist, in Schliesslage gehalten.
  • Die Zangenbacken 12 und 13 sind bevorzugt identisch ausgebildet. Sie weisen ein Backenprofil 15 auf, an dessen Innenwand ein elastischer Puffer 16 festgelegt ist. Dieser elastische Puffer 16 kann beispielsweise aus einem Gummirohrabschnitt bestehen.
  • Ferner ist dem Backenprofil 15 eine Zunge 17 angeformt, mit Hilfe derer im Zusammenwirken mit später beschriebenen Kulissen ein Öffnen und Schliessen der Zangenbacken 12 und 13 gegen die Kraft des Kraftspeichers 14 bewirkt wird.
  • In 1 ist eine untere Kulisse 18 sowie eine obere Kulisse 19 erkennbar. Die untere Kulisse 18 wird im Zusammenhang mit 6 beschrieben. Dabei sind zwei Kulissenstäbe 20 und 21 über Profilstreifen 22 und 23 mit einer Halteplatte 24 verbunden. Diese Kulissenstäbe 20 und 21 sind spiegelbildlich angeordnet und bilden einen Bauch 25. Ferner sind sie so abgekröpft ausgebildet, daß sie teilweise die Umlenkrolle 4 umlaufen.
  • Bei der oberen Kulisse 19 kann es sich um zwei einfache, schräg zueinander verlaufenden Streifen handeln, welche lediglich die Zangenbacken 12 und 13 öffnen, damit ein Kops 2 in einen Aufnahmebehälter 26 fällt.
  • Die Funktionsweise der vorliegenden Erfindung wird insbesondere anhand der 3 bis 5 näher erläutert:
  • Eine Greifeinrichtung 7 gelangt an dem Endlosförderer 3 in den Bereich der unteren Kulisse 18. Dort gleiten die Zungen 17a und 17b der Zangenbacken 12 und 13 den Kulissenstäben 20 und 21 auf. Da sich diese Kulissenstäbe 20 und 21 unter Ausbildung des Bauches 25 erweitern, erfolgt auch ein Auseinanderdrücken der Zangenbacken 12 und 13 gegen die Kraft des Kraftspeichers 14, der allerdings in den 3 bis 5 nicht gezeigt ist. Dabei nehmen die Zangenbacken 12 und 13 zwischen sich einen Kops 2 auf.
  • Nach dem Umlenken um die Umlenkrolle 4 verlassen die Zangenbacken 12 und 13 wieder die untere Kulisse 18, wobei die Zungen 17a und 17b von den Kulissenstäben 20 bzw. 21 abgleiten. Diese Situation ist in 4 gezeigt. Mit dem Abgleiten schliessen sich aber auch die Zangenbacke 12 und 13 mit Hilfe des Kraftspeichers 14, so dass ein oberer Teil des Kops 2 zwischen den Puffern 16a und 16b eingeklemmt wird. Durch die weitere Bewegung des Endlosfördereres 3 erfolgt nun eine Abnahme des Kops 2 von dem Spulenträger 1.
  • Der Kops 2 wird, wie in 1 erkennbar, schräg nach oben transportiert und gelangt über den Behälter 26 zu der oberen Kulisse 19. Dort gleiten die Zungen 17a und 17b zwei schräg auseinanderlaufende Kulissenstreifen 27 und 28 auf, so dass die Zangenbacken 12 und 13 geöffnet werden. Der Kops 2 fällt nun aus der Greifeinrichtung 7 in den Behälter 26.
  • Es versteht sich von selbst, dass auf ähnliche Weise auch Spulenträger beispielsweise mit Hülsen beladen werden können.
  • In 7 ist nun die Anordnung der erfindungsgemässen Vorrichtung R in einer Transportstation T dargestellt, wobei diese Transportstation T einer Spinnmaschine 40 zugeordnet ist. In dieser Spinnmaschine 40 sind die einzelnen Spinnstellen 41 erkennbar. Spulenträger mit Kopsen 1 + 2 werden auf einer Transportbahn 42b mittels eines Zugmittels 43 in Richtung des Pfeiles auf die Transportstation T hin bewegt, nachdem sie von ihren entsprechenden Spinnstellen 41 abgenommen worden sind. Die Bewegung geschieht unter Unterstützung durch Mitnehmer 44.
  • Die Spulenträger mit den Kopsen 1 + 2 gelangen am Ende der Spinnmaschine 40 in den Bereich der Vorrichtung R zum Abnehmen der Kopse 2. Der entsprechende Endlosförderer 3, die Umlenkrollen 4 und 5 sowie die Greifeinrichtungen 7 sind schematisch angedeutet. Von der Vorrichtung R fallen die Kopse 2 in den Aufnahmebehälter 26.
  • Die Spulenträger 1 werden weiter um ein von einem Motor 45 angetriebenes Antriebsrad 46 und um ein weiteres Umlenkrad 47 auf die andere Seite der Spinnmaschine 40 befördert und gelangen dort in den Bereich einer Vorrichtung L zum Bestücken der Spulenträger 1 mit Hülsen 57, die aus einem Behälter 56 zugeführt werden. Die Zuführung erfolgt über eine Trommel 58, in welcher die Hülsen vereinzelt werden, wobei die Trommel 58 mit einem Motor 59 verbunden ist, der die Trommel dreht. Die vereinzelten Hülsen fallen dann in eine Zuführstelle 60 und werden den Spulenträgern 1 aufgesteckt.
  • Die Behälter 26 und 56 verbindet eine Tragstruktur 55, wobei ggfs. die Behälter gemeinsam von der Transportstation T lösbar zu einer nicht näher gezeigten Spulmaschine transportiert werden können. Sie können gemeinsam eine Fahreinheit bilden.

Claims (5)

  1. Spinnmaschine (40) mit einer Transportstation (T) mit einem Aufnahmebehälter (26) für Kopse (2) und einem weiteren Behälter (56) für Hülsen (57) und mit einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Be- und/oder Entladen von Spulenträgern (1), insbesondere mit einer Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) von der Spinnmaschine (40) sowie einer Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine, (40) mit Hülsen (57), wobei die Spinnmaschine (40) ein Zugmittel (43) mit Mitnehmern (44) für die Spulenträger (1) aufweist und auf jeder Seite der Spinnmaschine (40) je eine Transportbahn (42a, b) für die Spulenträger (1) liegt, die Transportstation (T) in die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) und die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) gegliedert ist, die nebeneinanderliegend an einem Ende der Spinnmaschine jeweils in der Flucht der Transportbahnen (42a, b) angeordnet sind, wobei in der ersten Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) ein Fördermittel (3) mit Greifeinrichtungen (7) zum Abziehen und Halten von Kopsen (2) zwischen der Transportbahn (42b) und dem höher gelegenen Aufnahmebehälter (26) angeordnet ist, und in der zweiten Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine mit Hülsen (57) der Behälter (56) zum Zuführen von Hülsen (57) oberhalb einer Vereinzelungseinrichtung (58) und einer daran anschliessenden Zuführstelle (60) für Hülsen z.T. über der Transportbahn (42a) liegt.
  2. Spinnmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichne, dass die Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen (2) gleich ausgebildet ist, wie die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine (40) mit Hülsen (57).
  3. Spinnmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (L) zum Bestücken der Spinnmaschine (40) mit Hülsen (57) eine Trommel (58) zum Vereinzeln der Hülse (57) vor der Zuführstelle (60) aufweist.
  4. Spinnmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Behälter (26, 56) für Kopse (2) und Hülsen (57) von der Transportstation (T) abtrennbar und fahrbar sind.
  5. Verfahren zum Betreiben einer Spinnmaschine nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4 zum Entladen von Kopsen (2) und/oder zum Beladen mit Hülsen in einer Ringspinnmaschine, mittels Greifeinrichtungen (7), welche einen Kops (2) an seinem garnfreien Teil oder eine Hülse halten und von dem Spulenträger (1) abziehen oder auf ihn aufstecken, und wobei bei der Greifeinrichtung (7) zwei Zangenbacken (12, 13) sich unter der Kraft eines Kraftspeichers (14) schliessen oder gegen die Kraft des Kraftspeichers (14) öffnen, dadurch gekennzeichnet, dass die Zangenbacken (12, 13) vor dem Aufnehmen des Kops (2) oder der Hülse mittels einer Kulisse (18) geöffnet werden.
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