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Die vorliegende Erfindung betrifft
eine Spinnmaschine mit einer Transportstation mit einem Aufnahmebehälter für Kopse
und einem weiteren Behälter
für Hülsen und
mit einer Vorrichtung zum kontinuierlichen Be- und/oder Entladen
von Spulenträgern, insbesondere
mit einer Vorrichtung (R) zum Abnehmen von Kopsen von der Spinnmaschine
sowie ein Verfahren zum Betreiben einer Spinnmaschine.
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Es ist bekannt, dass in Spinnereien
Kopse von Spulenträgern
abgenommen und diese Spulenträger
wieder mit leeren Hülsen
bestückt
werden müssen.
Eine moderne Spinnmaschine, beispielsweise eine Ringspinnmaschine
verfügt über eine
interne Transportvorrichtung für
Hülsen
bzw. Kopse. Diese interne Transportvorrichtung kann mit anderen Transportvorrichtungen
einer Spinnerei zusammenarbeiten, so dass ein automatischer Transport
von Hülsen
und Kopsen innerhalb einer Spinnerei möglich ist. Dabei werden die
Kopse und Hülsen
auf Spulenträgern
(Peg-Trays) transportiert, die beispielsweise auf einer Bahn gleiten
bzw. auf einem Förderband laufen
und auf einem Zapfen einen Kops bzw. eine Hülse tragen.
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Wesentliches Problem ist dabei die
Abnahme der Kopse von dem Spulenträger bzw. das Aufstecken der
Hülsen
auf die Zapfen. Beide Vorgänge sollten
kontinuierlich während
der Fortbewegung der Spulenträger
geschehen. Nur so wird der gesamte Ablauf in einer Spinnmaschine
nicht gestört.
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Eine entsprechende Vorrichtung wird
in der
DE-OS 1 901 638 beschrieben.
Dabei wird durch einen entlang der Spinnmaschine fahrbaren Wagen sowohl
eine Kopsentnahme als auch ein Hülsenaufstecken
bewirkt, wobei Behälter
für Kopse
bzw. Hülsen
mitgeführt
werden. Diese Vorrichtung ist sehr kompliziert aufgebaut. Ferner
muss sie entweder einen automatischen Antrieb besitzen oder aber
wird von einer Bedienungsperson begleitet, wenn sie entlang der
Spinnmaschine fährt.
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In der
DE 40 24 787 C1 wird eine Vorrichtung zum
kontinuierlichen Aufnehmen von Kopsen beschrieben, welche sich auf
in Reihen angeordneten Spulenträgern
befinden. Im Endbereich eines Transportbandes für die Spulenträger ist
eine in Transportrichtung der Spulen ansteigend verlaufende, kontinuierliche
Spulenabzugseinrichtung vorgesehen, die aus zwei seitlichen, parallel
zum Transportband angeordneten, angetriebenen Entnahmebändern besteht,
deren Betriebsgeschwindigkeit exakt auf die Fördergeschwindigkeit des Transportbandes
abgestimmt ist.
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Der Nachteil dieser Vorrichtung liegt
zum einen darin, dass Kopse, d.h. Hülsen mit aufgewickeltem Garn,
seitlich von den Entnahmebändern
angegriffen werden, so dass es hier zum Verschieben der äusseren
Lagen des Garns kommt. Ferner ist der Abstand zwischen beiden Entnahmebändern immer gleich,
so dass bei Kopsen mit unterschiedlichem Durchmesser oder gar bei
Hülsen
erhebliche Probleme entstehen. Hier können nur aufwendige Verstelleinrichtungen
Abhilfe schaffen.
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Bei der
CH-PS
424 568 wird ebenfalls ein Schlitten mit einer Kopsabzieheinrichtung
entlang einer Spindelreihe bewegt. Das Abziehen der Kopse geschieht
dabei mittels eines Greifers, der in der untersten Position über das
obere Kopsende geschoben wird und anschliessend eine Aufwärtsbewegung durchführt. Da
die Kopse relativ schwer sind, muss der Greifer eine hohe Schliesskraft
aufweisen. Diese Schliesskraft muss aber beim Aufschieben des Greifers
auf das obere Kopsende überwunden
werden. Hier kommt es zu Beschädigungen
des Kopses und insbesondere der oberen Garnlagen. Ferner wird der Kops
vor dem Abziehen durch das Aufschieben des Greifers kräftig auf
den Spulenträger
gedrückt,
so dass sich die Hülse
auf dem Zapfen des Spulenträgers
verkeilen kann. Desweiteren bedarf es einer exakten Ausrichtung
des Greifers gegenüber
dem oberen Ende des Kops.
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Nach der
DE 40 42 309 A1 werden bei
einem Verfahren zum Transportieren von Kopsen und Hülsen zu
Spinn- und Spulmaschinen in einer Spinnerei, die Kopse der Spinnmaschine
mittels einem verfahrbaren Mobiulenwagen zur Spulmaschinen transportiert.
Dabei wird für
den Rücktransport,
der in den Spulmaschinen abgewickelten Hülsen zu den Spinnmaschinen
ebenfalls der Bobinenwagen verwendet.
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Ferner ist aus der
DE 40 31 768 A1 ein Verfahren
zum Abtransportieren voller Spulen von einer Spinnmaschine und zum
Zuführen
leerer Spulenhülsen
zu den Spinnstellen der Spinnmaschine mit einer Transporteinrichtung
beschrieben, wobei eine automatische Einrichtung zum Abnehmen der
vollen Spulen und eine automatische Einrichtung zum Zuführen von
leeren Spulhülsen
vorgesehen ist.
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Die
US
2,783,869 beschreibt eine Fördereinrichtung für Getränkeflaschen
von einem Förderband auf
ein höhergelegenes
Förderband.
Dort wird mittels einfachen Greifern der Flaschenkopf ergriffen
und in einem Zangenelement eingespannt. Mittels der Fördereinrichtung
werden dann die Flaschen auf ein höhergelegenes weiteres Transportband
geleitet und dort zum weiteren Transport abgelegt.
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In der
JP 4,214428 A in: Patents Abstracts of Japan,
Sect,. C Vol. 16 (1992) Nr. 556 (C-1007) ist eine Sammelstation
für Spinnkopse,
welche von einem Förderband
mit Zapfenschlitten und darauf gesteckten Kopsen beliefert wird,
aufgezeigt. Darüber befindet
sich eine Ladestation für
Spinnhülsen
auf Zapfenschlitten, wobei die Hülsen
den Zapfenschlitten auf dem Förderband
zugeführt
werden. Darüberliegend
sind zwei übereinanderliegende
Spulen eines Förderbands
für Kopse
bzw. Spinnhülsen
vorgesehen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
die Aufgabe zugrunde, eine Spinnmaschine der o.g. Art weiterzuentwickeln,
die bei geringerer Platzbeanspruchung an der Spinnmaschine als Baueinheit
ein ergonomisch günstiges
Auswechseln der Garnträger
ermöglicht.
Die Station soll preisgünstig
und wahlweise zu anderen Transporteinrichtungen an einer Spinnmaschine
montiert werden können.
Ferner sollen die Kopse und/oder Hülsen in kontinuierlichem Betrieb gesichert
und schonend von Spulenträgern
abgenommen oder auf Spulenträger
aufgesteckt werden können,
ohne dass es zu einer Beeinträchtigung
des aufgewickelten Garns kommt, und ohne dass Rücksicht auf einen Kopsdurchmesser
oder auf den Unterschied zwischen Kops und Hülse genommen werden muss.
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Zur Lösung dieser Aufgabe führen die
Merkmale des Anspruches 1.
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Durch die Trennung der Vorrichtung
zum Abnehmen von Kopsen von der Vorrichtung zum Bestücken der
Spinnmaschine mit Hülsen
ist ein leichteres Ausrichten dieser Vorrichtung gegenüber den
Spulenträgern
möglich.
Die Trennung erlaubt auch, dass die Vorrichtung zum Abnehmen der
Kopse mit einer anderen Geschwindigkeit betrieben wird als die Vorrichtung
zum Bestücken
mit Hülsen.
Die gesamte Anordnung ist hierdurch unabhängiger von den einzelnen Arbeitsstationen
betreibbar.
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Vom Erfindungsgedanken wird umfasst, dass
die Vorrichtung zum Abnehmen der Kopse gleich ausgebildet ist, wie
die Vorrichtung zum Bestücken
der Spinnmaschine mit Hülsen.
Beide Vorrichtungen können
aber auch unterschiedliche ausgestaltet sein.
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Bevorzugt sind die Behälter für die Kopse und
die Hülsen über eine
Tragstruktur miteinander verbunden und können dann gemeinsam an die Spinnmaschine
angestellt werden oder gemeinsam beispielsweise zu einer Spulstation
verfahren werden.
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Im Rahmen der vorliegenden Erfindung
hat die Vorrichtung zum Be- und/oder Entladen von Spulenträgern eine
besondere Ausgestaltung erfahren. Mittels Greifeinrichtungen werden
Kopse an ihrem garnfreien Teil bzw. Hülsen gehalten und von Spulenträgern nach
oben abgezogen bzw. von oben her aufgesteckt. Die Greifeinrichtung
weist dabei zwei Zangenbacken auf, die sich unter der Kraft eines
Kraftspeichers schliessen oder gegen die Kraft des Kraftspeichers öffnen. Jeder
Zangenbacke ist eine Zunge angeformt und dieser zum Öffnen der
Zangenbacke eine Kulisse zugeordnet.
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Die Greifeinrichtungen werden automatisch durch
ein mechanisches Zusammenwirken von Zangenbacken mit der Kulisse
geöffnet.
Durch die entsprechend geformte Kulisse werden die Zangenbacken
kurz vor der Aufnahme von Kopsen bzw. Hülsen geöffnet und, sobald die Zangenbacken
sich in einem garnfreien Bereich links und rechts des Kopses bzw. der
Hülse befinden,
wieder geschlossen. Das ganze geschieht bevorzugt gegen die Kraft
eines Kraftspeichers, der versucht, die Zangenbacken in Schliesslage
zu halten. Als einfacher Kraftspeicher kommt hier eine Schraubenfeder
in Frage, die eine hohe Schliesskraft ausweisen kann, wodurch der
Kops gesichert während
des Transports durch die Greifeinrichtung gehalten ist. Auch kommt
es zu keinerlei Beschädigung
des Kops oder der Garnlagen oder zu einem Verkeilen der Hülse auf
einem Spulenträgerzapfen.
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Zum Öffnen und Schliessen sind der
Einfachheit halber an jedem Zangenbacken entsprechende Zungen vorgesehen,
welche Kulissenstäben oder
Kulissenstreifen aufgleiten, wobei diese Kulissenstäbe bzw.
Kulissenstreifen so angeordnet sind, dass sie die Zungen auseinanderdrücken und
damit die Zangenbacken öffnen.
Am Ende der Kulissenstäbe
bzw. Kulissenstreifen werden diese Zungen einfach durch ein Ende
der Kulissenstäbe
bzw. Kulissenstreifen freigegeben, so dass die Zangenbacken unter
der Kraft des Kraftspeichers in eine Schliesslage zurückschnappen.
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Bevorzugt ist eine untere und eine
obere Kulisse vorgesehen, wobei die untere Kulisse den Spulenträgern und
die obere Kulisse bevorzugt einem Behälter zugeordnet ist. Dieser
Behälter
dient beispielsweise der Aufnahme von Kopsen oder aber dem Bereitstellen
von Hülsen.
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Die Greifeinrichtungen sind, bevorzugt
an einem Endlosförderer
angeordnet. Durch das Endlosförderer
wird gewährleistet,
dass eine kontinuierliche Entnahme bzw. ein kontinuierliches Beladen
der Spulenträger
möglich
ist. Zu diesem Zweck sollte zum einen die Geschwindigkeit des Endlosfördereres auf
die Geschwindigkeit der Spulenträger
abgestimmt sein, ferner sollte das Endlosförderer in Transportrichtung
der Spulenträger
schräg
geneigt verlaufen, so daß die
Kopse bei Weiterbewegung der Spulenträger von den Zapfen abgezogen
bzw. die Hülsen
aufgesteckt werden.
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Als Endlosförderer bietet sich der Einfachheit halber
eine Kette an, welche entsprechende Umlenkrollen umschlingt. An
dieser Kette sollten dann die Greifeinrichtungen angeordnet sein.
Zumindest die untere Kulisse bzw. deren Kulissenstreifen bzw. -stäbe sollten
dabei zumindest teilweise konzentrisch im Abstand zu der Umlenkrolle
verlaufen.
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Durch diese erfindungsgemässe Vorrichtung wird
eine einfach aufgebaute, störungsfrei,
mechanisch arbeitende und vielseitig einsetzbare Ent- und/oder Belademöglichkeit
für Spulenträger gezeigt,
die sich sehr leicht in den kontinuierlichen Betrieb einer Spinnmaschine
integrieren lässt.
Auch eine Nachrüstung
bestehender Spinnmaschine mit dieser Vorrichtung ist ohne weiteres
möglich.
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Die Erfindung ist in der nachfolgenden
Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
sowie anhand der Zeichnung näher
erläutert,
diese zeigt in
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemässen Vorrichtung zum Be- bzw.
Entladen von Spulenträger
(Peg-Tray);
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2 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemässen Greifers zum Fassen von
Kopsen;
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3 eine
Frontansicht eines Ausschnitts aus der erfindungsgemässen Vorrichtung
zum Be- und Entladen von Spulenträgern gemäss 1;
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4 eine
Frontansicht des Ausschnitts gemäss 3 in einer weiteren Gebrauchslage;
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5 eine
Frontansicht des Ausschnitts gemäss
den 3 und 4 in einer weiteren Gebrauchslage;
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6 einen
Grundriss einer Kulisse zum Öffnen
und Schliessen der Greifeinrichtung gemäss 2;
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7 eine Übersicht
einer Garnträgerwechselstation
an einer Spinnmaschine.
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Eine erfindungsgemässe Vorrichtung
R zum Be- und/oder Entladen von Spulenträgern 1, auf denen
Kopse 2 aufsitzen, weist gemäss 1 einem Endlosförderer als Fördermittel 3 auf,
welches schräg
angeordnet ist und beabstandete Umlenkrollen 4 und 5 umschlingt.
Ein entsprechender Antrieb 29 für das Endlosförderer 3 bzw.
eine der Umlenkrollen 4 und 5 ist der Übersichtlichkeit
halber nicht gezeigt. Das Endlosförderer wird jedoch mittels
des Antriebes 29 in Richtung der Pfeile 6a und 6b bewegt.
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Das Endlosförderer 3 kann beispielsweise als
Kette ausgebildet sein. An dem Endlosförderer befinden sich eine Mehrzahl
von Greifeinrichtungen 7, wobei ein Ausführungsbeispiel
einer Greifeinrichtung 7 in 2 näher dargestellt
ist. Dabei weist die Greifeinrichtung 7 ein U-Profil 8 auf,
welches über eine
Befestigungszunge 9 mit dem Endlosförderer 3 verbunden
ist. In diesem U-Profil 8 sitzen zwei Achsen 10 und 11, über die
zwei Zangenbacken 12 und 13 drehbar mit dem U-Profil 8 verbunden
sind.
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Die Zangenbacken 12 und 13 werden über einen
Kraftspeicher 14, der im vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine einfache Schraubenfeder ist, in Schliesslage gehalten.
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Die Zangenbacken 12 und 13 sind
bevorzugt identisch ausgebildet. Sie weisen ein Backenprofil 15 auf,
an dessen Innenwand ein elastischer Puffer 16 festgelegt
ist. Dieser elastische Puffer 16 kann beispielsweise aus
einem Gummirohrabschnitt bestehen.
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Ferner ist dem Backenprofil 15 eine
Zunge 17 angeformt, mit Hilfe derer im Zusammenwirken mit
später
beschriebenen Kulissen ein Öffnen
und Schliessen der Zangenbacken 12 und 13 gegen
die Kraft des Kraftspeichers 14 bewirkt wird.
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In 1 ist
eine untere Kulisse 18 sowie eine obere Kulisse 19 erkennbar.
Die untere Kulisse 18 wird im Zusammenhang mit 6 beschrieben. Dabei sind
zwei Kulissenstäbe 20 und 21 über Profilstreifen 22 und 23 mit
einer Halteplatte 24 verbunden. Diese Kulissenstäbe 20 und 21 sind
spiegelbildlich angeordnet und bilden einen Bauch 25. Ferner sind
sie so abgekröpft
ausgebildet, daß sie
teilweise die Umlenkrolle 4 umlaufen.
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Bei der oberen Kulisse 19 kann
es sich um zwei einfache, schräg
zueinander verlaufenden Streifen handeln, welche lediglich die Zangenbacken 12 und 13 öffnen, damit
ein Kops 2 in einen Aufnahmebehälter 26 fällt.
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Die Funktionsweise der vorliegenden
Erfindung wird insbesondere anhand der 3 bis 5 näher erläutert:
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Eine Greifeinrichtung 7 gelangt
an dem Endlosförderer 3 in
den Bereich der unteren Kulisse 18. Dort gleiten die Zungen 17a und 17b der
Zangenbacken 12 und 13 den Kulissenstäben 20 und 21 auf. Da
sich diese Kulissenstäbe 20 und 21 unter
Ausbildung des Bauches 25 erweitern, erfolgt auch ein Auseinanderdrücken der
Zangenbacken 12 und 13 gegen die Kraft des Kraftspeichers 14,
der allerdings in den 3 bis 5 nicht gezeigt ist. Dabei
nehmen die Zangenbacken 12 und 13 zwischen sich
einen Kops 2 auf.
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Nach dem Umlenken um die Umlenkrolle 4 verlassen
die Zangenbacken 12 und 13 wieder die untere Kulisse 18,
wobei die Zungen 17a und 17b von den Kulissenstäben 20 bzw.
21 abgleiten. Diese Situation ist in 4 gezeigt.
Mit dem Abgleiten schliessen sich aber auch die Zangenbacke 12 und 13 mit
Hilfe des Kraftspeichers 14, so dass ein oberer Teil des
Kops 2 zwischen den Puffern 16a und 16b eingeklemmt
wird. Durch die weitere Bewegung des Endlosfördereres 3 erfolgt
nun eine Abnahme des Kops 2 von dem Spulenträger 1.
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Der Kops 2 wird, wie in 1 erkennbar, schräg nach oben
transportiert und gelangt über
den Behälter 26 zu
der oberen Kulisse 19. Dort gleiten die Zungen 17a und 17b zwei
schräg
auseinanderlaufende Kulissenstreifen 27 und 28 auf,
so dass die Zangenbacken 12 und 13 geöffnet werden.
Der Kops 2 fällt
nun aus der Greifeinrichtung 7 in den Behälter 26.
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Es versteht sich von selbst, dass
auf ähnliche
Weise auch Spulenträger
beispielsweise mit Hülsen
beladen werden können.
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In 7 ist
nun die Anordnung der erfindungsgemässen Vorrichtung R in einer
Transportstation T dargestellt, wobei diese Transportstation T einer
Spinnmaschine 40 zugeordnet ist. In dieser Spinnmaschine 40 sind
die einzelnen Spinnstellen 41 erkennbar. Spulenträger mit
Kopsen 1 + 2 werden auf einer Transportbahn 42b mittels
eines Zugmittels 43 in Richtung des Pfeiles auf die Transportstation
T hin bewegt, nachdem sie von ihren entsprechenden Spinnstellen 41 abgenommen
worden sind. Die Bewegung geschieht unter Unterstützung durch
Mitnehmer 44.
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Die Spulenträger mit den Kopsen 1 + 2 gelangen
am Ende der Spinnmaschine 40 in den Bereich der Vorrichtung
R zum Abnehmen der Kopse 2. Der entsprechende Endlosförderer 3,
die Umlenkrollen 4 und 5 sowie die Greifeinrichtungen 7 sind
schematisch angedeutet. Von der Vorrichtung R fallen die Kopse 2 in
den Aufnahmebehälter 26.
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Die Spulenträger 1 werden weiter
um ein von einem Motor 45 angetriebenes Antriebsrad 46 und um
ein weiteres Umlenkrad 47 auf die andere Seite der Spinnmaschine 40 befördert und
gelangen dort in den Bereich einer Vorrichtung L zum Bestücken der Spulenträger 1 mit
Hülsen 57,
die aus einem Behälter 56 zugeführt werden.
Die Zuführung
erfolgt über
eine Trommel 58, in welcher die Hülsen vereinzelt werden, wobei
die Trommel 58 mit einem Motor 59 verbunden ist,
der die Trommel dreht. Die vereinzelten Hülsen fallen dann in eine Zuführstelle 60 und
werden den Spulenträgern 1 aufgesteckt.
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Die Behälter 26 und 56 verbindet
eine Tragstruktur 55, wobei ggfs. die Behälter gemeinsam von
der Transportstation T lösbar
zu einer nicht näher gezeigten
Spulmaschine transportiert werden können. Sie können gemeinsam eine Fahreinheit
bilden.