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DE4418239A1 - Fritiergerät - Google Patents

Fritiergerät

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DE4418239A1
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DE
Germany
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outer housing
fryer according
edge
fryer
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Franz Bauer
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BSH Hausgeraete GmbH
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Bosch Siemens Hausgerate GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J37/00Baking; Roasting; Grilling; Frying
    • A47J37/12Deep fat fryers, e.g. for frying fish or chips
    • A47J37/1276Constructional details
    • A47J37/129Frying vessels

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Frying-Pans Or Fryers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Fritiergerät gemäß dem Oberbe­ griff des Patentanspruches 1.
Ein derartiges Fritiergerät ist bekannt aus der EP-B-0 295 159. Dabei wird davon ausgegangen, daß der aus Metall beste­ hende elektrisch beheizte Innenbehälter in seinem oberen Randbereich Temperaturen erreicht, die ein für Gehäuse elek­ trischer Haushaltsgeräte viel verwendeter preiswerterer Kunststoff wie Polypropylen nicht auf Dauer aushält und es wird vorgeschlagen, den oberen Rand des Außengehäuses mit dem oberen Rand des Innenbehälters durch einen Ring aus ei­ nem wärmeisolierenden, höher temperaturbeständigen Kunst­ stoff zu verbinden. Gebaut werden derartige Friteusen mit beheizten Innenbehältern aus Aluminium, was einerseits den Vorteil einer guten Wärmeverteilung vom Heizkörper zum Bad hin besitzt, andererseits jedoch die Wärme auch gut zum obe­ ren Rand leitet und den zusätzlichen Ring aus einem hochwer­ tigeren, teuereren Kunststoff erforderlich macht. Ferner hat dieser Innenbehälter aus Aluminium den Nachteil, daß der Be­ nutzer am oberen Rand Verbrennungen erleiden kann.
Aus der EP-B-0 111 445 ist ferner ein Innenbehälter eines Fritiergerätes bekannt, bei dem der eigentliche Innenbehäl­ ter aus Edelstahl, nämlich Chrom-Nickel-Stahl besteht und einen Boden aufweist, auf dessen Unterseite eine mit einem elektrischen Rohrheizkörper verlötete Wärmeleitplatte aus Aluminium verlötet ist. Über das Außengehäuse ist dabei nichts ausgesagt. Gebaute Friteusen dieser Art besaßen ein Außengehäuse aus emailliertem Blech. Der Innenbehälter aus Edelstahl mit der darunterliegenden Wärmeverteilerplatte hat den Vorteil, leicht reinigbar zu sein und eine gute Wärme­ verteilung im Bodenbereich zu besitzen, was vor allem eine universellere Verwendung ohne Fritierbad nach Art einer nor­ malen Bratpfanne erleichtert.
Ferner ist aus der CH-A 136 867 eine tiefe, elektrisch be­ heizte Bratpfanne, die auch zum Fritieren Verwendung finden könnte, bekannt, deren metallener, elektrisch beheizter In­ nenbehälter auf dem oberen Rand eines metallenen Außengehäu­ ses getragen wird. Dabei stehen die Ränder des Innenbehäl­ ters und des Außengehäuses über eine Wärmeisolation und Ab­ dichtung miteinander in Verbindung. Diese Konstruktion hat den Nachteil, daß durch Wärmestrahlung und Konvektion das Außengehäuse doch recht heiß wird und insbesondere der obere Rand des offensichtlich als Gußteil ausgebildeten, beheizten Innenbehälter sehr heiß wird, wodurch wiederum die Gefahr von Verbrennungen für den Benutzer besteht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Friteuse ge­ mäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, die diese Nachteile des bekannten Standes der Technik vermeidet und insbesondere mit möglichst geringem Fertigungsaufwand ein möglichst universell einsetzbares Gargerät schafft.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merk­ malskombination des Patentanspruches 1.
Diese Lösung hat den Vorteil, daß der im geöffneten Zustand des Gerätes leicht zugängliche obere Rand des beheizten In­ nenbehälters nicht sehr heiß wird und der Benutzer sich dar­ an kaum Verbrennungen zuziehen kann. Bei dieser Konstruktion wird vor allem das Konstruktionsmerkmal moderner Friteusen genutzt, daß das Fritierbad, in dem die Wärme gut fortgelei­ tet wird, nur einen unteren Teil des beheizten Innenbehäl­ ters einnimmt. Der das Fritiergut aufnehmende Fritierkorb muß bei geschlossenem Deckel des Gerätes zwischen einer obe­ ren Stellung über dem Bad und einer ins Bad abgesenkten Stellung bewegbar sein um Belästigungen und Gefährdungen des Benutzers durch Fettspritzer, Rauch und Dämpfe zu vermin­ dern. Zwischen dem Fritierbad und dem oberen Rand des Innen­ behälters liegt also ein freier Wandabschnitt, der ausrei­ chend hoch ist, um bei einem schlecht wärmeleitenden Materi­ al des Innenbehälters, wie z. B. Edelstahl oder emailliertem Stahl, zu verhindern, daß der obere Rand des Innenbehälters sehr heiß wird. Das Außengehäuse, das aus einem Kunststoff besteht, der nicht dauernd der Temperatur des Innenbehälters Stand hält, muß in dem auf der Höhe des Bades gelegenen oder benachbarten Seitenwandbereich, und vor allem in dem die Heizung aufweisenden Bereich, einen ausreichenden Abstand von diesem Innenbehälter einhalten. Dabei muß ein unbelüfte­ ter Zwischenraum zwischen diesen beiden Innenbehältern na­ türlich etwas breiter sein als ein belüfteter und damit ge­ kühlter Zwischenraum.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besitzt der Innenbe­ hälter einen eigentlichen, aus einem Edelstahlblech gezoge­ nen Garbehälter. Dabei ist vorzugsweise dessen Boden an sei­ ner Außenseite gut wärmeleitend mit einer vom elektrischen Heizwiderstand beheizten, metallischen Wärmeleitplatte aus einem gut wärmeleitenden Metall, wie z. B. Aluminium verbun­ den. Dieser Innenbehälter aus Edelstahl ist zwar etwas teu­ rer als der übliche Behälter aus Aluminium, ist jedoch we­ sentlich leichter reinigbar und wegen seiner guten Wärmever­ teilung universeller einsetzbar. Das Gargut setzt sich auch nicht so leicht fest.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung kann das Außengehäu­ se einen oberen Randabschnitt aufweisen, der als Ring ausge­ bildet ist und das Außengehäuse mit dem elektrisch beheizten Innenbehälter verbindet und aus einem Kunststoff besteht, dessen Temperaturbeständigkeit dem übrigen Außengehäuse etwa gleicht. Zum Beispiel kann dieser Ring und das übrige Außen­ gehäuse aus dem preiswerten Kunststoff Polypropylen beste­ hen. Der Ring bietet den Vorteil, dekorative Farbabstufungen zuzulassen. Jedoch kann auf einen solchen Ring verzichtet werden, was durch Reduzierung der Einzelteile Kosten spart.
Es ist hervorzuheben, daß die erfindungsgemäße Konstruktion einen geschlossenen Luftzwischenraum zwischen dem beheizten Innenbehälter und dem Außenbehälter zuläßt, ohne daß der obere Rand des beheizten Innenbehälters zu heiß wird und ein weniger temperaturbeständiger Kunststoff wie Polypropylen Schaden nimmt.
Der nach unten gerichtete Randabschnitt des Randflansches kann sich etwa in Verlängerung der Seitenwandung des Außen­ behälters erstrecken und damit im Gegensatz zu den üblichen zurückgesetzten, entsprechenden Randabschnitten der Umge­ bungsluft zur Kühlung besser zugänglich sein. Dies schließt nicht aus, daß dieser Randabschnitt evtl. von einem nach un­ ten ragenden Randabschnitt des Deckels im geschlossenen Zu­ stand seitlich abgedeckt wird.
Ein den nach unten ragenden Randabschnitt des Randflansches nach außen abdeckender, nach unten ragender Randabschnitt des Deckels hält zweckmäßigerweise zu dem Randabschnitt des Innenbehälters einen Abstand ein, der einen Belüftungsraum schafft, wobei der Deckel vorzugsweise über diesem Bereich liegende Entlüftungsöffnungen aufweist. Falls zwischen dem Außenmantel und dem Innenbehälter im oberen Randbereich Lüf­ tungsöffnungen zur Belüftung des dazwischenliegenden Raumes vorgesehen sind, sollte dieser Belüftungszwischenraum im Deckel so bemessen sein, daß er die aus diesen Öffnungen aus tretende Warmluft aufnimmt und durch die in ihm auf tre­ tende Kaminwirkung zusätzlich Umgebungsluft zwischen dem un­ teren Rand des Deckels und der Außenwandung des Außenbehäl­ ters ansaugt.
Ein Belüftungsraum zwischen dem Deckel und dem Innenbehälter kann jedoch auch weggelassen sein, wobei vor allem bei Ver­ wendung eines Innenbehälters mit einem breiten Randflansch der Deckel mit Vorzug nach innen zurückgesetzt enden kann, um einen größeren Teil des Randflansches der Belüftung durch die Umgebungsluft zugänglich zu machen.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der die Erfindung anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. 1 ausschnittsweise einen Vertikalschnitt durch ein Fritiergerät,
Fig. 2 ausschnittsweise in einem Schnitt entsprechend dem der Fig. 1 und in einem Schnitt im wesentlichen entlang der Linie II-II in Fig. 3 eine abgewan­ delte Ausführungsform,
Fig. 3 einen Schnitt im wesentlichen entlang der Linie III-II in Fig. 2 und
Fig. 4 und Fig. 5 in Schnitten entsprechend dem der Fig. 1 aus­ schnittsweise weitere abgewandelte Ausführungsfor­ men.
Das in Fig. 1 dargestellte Fritiergerät besitzt ein Geräte­ gehäuse 2 mit einem Seitenmantel 4 und einem Boden 6, an dem ein Deckel 8 mit einer Außenschale 10 in nicht dargestellter Weise schwenkbar angelenkt ist. Der Seitenmantel 4, der Bo­ den 6 und die Außenschale 10 des Deckels 8 bestehen aus Po­ lypropylen. Der Außenmantel 4 besitzt an seinem oberen Rand einen nach innen ragenden Flansch 12, von dessen innerem En­ de ein Zylinderansatz 14 vertikal nach oben aufragt und von seinem oberen Ende her Randausnehmungen 16 aufweist, die Lüftungsöffnungen bilden.
Ein aus Edelstahlblech gezogener Innenbehälter 20 besitzt eine Seitenwand 22, die sich in einem zur Kühlung ausrei­ chenden Abstand von dem Außenmantel 4 erstreckt. Die Seiten­ wand 22 geht an ihrem oberen Ende gerundet in einen nach au­ ßen gerichteten Randflansch 24 über, der wiederum in einen ein Stück nach unten ragenden Zylinderabschnitt 26 übergeht. Der Zylinderabschnitt 26 erstreckt sich über die Lüftungs­ öffnungen 16 nach unten bis knapp über dem Flansch 12 des Außengehäuses 2. Der obere Zylinderabschnitt 14 des Außenge­ häuses 4 liegt zwischen der Seitenwand 22 und dem Außenzy­ linder 26 des Innenbehälters 20 mit Abstand von beiden, so daß Luft aus einem Zwischenraum 28 zwischen dem Außenmantel 4 und der Seitenwandung 22 des Innenbehälters 20 durch die Lüftungsöffnungen 16, wie durch die Pfeile 30 und 32 ange­ deutet, ausströmen kann. Die Außenschale 10 des Deckels en­ det hierzu in einem Abstand über dem Flansch 12 des Außen­ mantels 4 zur Bildung eines Lüftungsspaltes und trägt im übrigen in ihrem Inneren einen aus Blech geprägten Innendec­ kel 34, der ohne Dichtung auf dem Randflansch 24 des Behäl­ ters 20 aufliegt. Der Boden 6 des Außengehäuses besitzt Lüf­ tungsöffnungen 36 sowie Füße 38, die ihn im Abstand über der Stellfläche halten, so daß Luft zu den Lüftungsöffnungen 36 strömen kann.
Der Innenbehälter 20 besitzt einen Boden 40, mit dessen Un­ terseite eine Wärmeleitplatte 42 aus Aluminium verlötet ist, mit deren Unterseite wiederum ein elektrischer Rohrheizkör­ per 44 verlötet ist. Mit einer unterbrochenen Linie 46 ist die Oberfläche des Fritierbades angedeutet, das nur etwa ein Drittel der Höhe des Innenbehälters 20 einnimmt, damit ein eingesetzter, siebartiger Fritierkorb 50 Platz findet, um bei geschlossenem Deckel 8 eines mittels eines nicht darge­ stellten Mechanismusses eine ganz über das Bad gehobene Ab­ tropfstellung einnehmen kann.
Bei der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Ausführungsform besitzt ein Außengehäuse 202 nur einen etwa zylindrischen Außenmantel 204 aus Polypropylen, auf den ein nach innen ra­ gender Flanschring 212 aus gleichem Material aufgesetzt ist, von dessen Innenrand eine geschlossene Zylinderwand 214 ein Stück nach oben aufragt. Ein Innenbehälter 220 aus Edel­ stahlblech besitzt eine Seitenwand 222, von derem oberen Rand ein Randflansch 224 schräg nach oben außen ragt, der etwas breiter ist als der Randflansch 24 der Ausführungsform gemäß Fig. 1. Von dessen äußerem Ende ragt ein Zylinderab­ schnitt 226 ein Stück nach unten bis in einem kleinen Ab­ stand über den Flanschring 212. Das untere Ende des Zylin­ derabschnittes 226 geht in einen nach innen abgebogenen Randabschnitt 227 über, der nur soweit nach innen abgebogen ist, um eine saubere untere Sichtkante des Zylinders 226 zu bilden und an den dann aus dem Edelstahlblech ausgebildete Zinken 270 anschließen, die jeweils einen schräg nach innen oben verlaufenden ersten Abschnitt 272 und jeweils einen daran anschließenden horizontalen zweiten Abschnitt 274 auf­ weisen und an ihrer Übergangs stelle auf der nach oben ragen­ den, geschlossenen Zylinderwand 214 des Randflansches 212 aufsitzen. Die zweiten Abschnitte 274 der Zinken 270 besit­ zen verjüngte innere Enden, die zu Bildung möglichst gerin­ ger Wärmebrücken mit Kantenberührung an der Unterseite des schrägen Randflansches 224 des Innenbehälters 220 anliegen und sich dort abstützen. Ausnehmungen 278 zwischen den Zin­ ken 270 bilden Lüftungsöffnungen, durch die die erwärmte Luft aus dem Ringmantel 228 zwischen dem Außengehäuse 202 und dem Innenbehälter 220 ausströmen kann.
Bei allen vorstehend beschriebenen Ausführungsformen ist der Innenbehälter mittels einer nicht dargestellten elastischen Spanneinrichtung mit dem Boden verspannt und jeweils gegen die Zylinderwand 14 bzw. 214 gedrückt.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 4 besitzt ein Außengehäuse 402 einen etwa zylindrischen Außenmantel 404 aus Polypropylen mit einem etwas weniger weit nach innen ragenden Flanschring 412 als bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 sowie einen davon ein kleines Stück nach oben ragen­ den Zylinderansatz 414. Ein aus Edelstahlblech gezogener In­ nenbehälter 420 mit einem nach außen gerichteten Randflansch 424 und einem außen daran anschließenden, nach unten ragen­ den Randabschnitt 426 ist mit dem unteren Ende des Randab­ schnittes 426 im Winkel zwischen dem Flansch 412 und dessen Zylinderansatz 414 ohne Belassung von Lüftungsöffnungen dichtend eingesetzt und erstreckt sich ein Stück vom Seiten­ mantel 404 des Gerätegehäuses 402 nach innen zurückversetzt. Ein Deckel 408 besitzt eine Außenschale 410 aus Polypropylen mit einer etwa horizontalen Deckwand 480, an die etwa in Verlängerung des nach unten gerichteten Randabschnittes 426 des Innenbehälters 420 ein nach unten gerichteter Randab­ schnitt 482 anschließt, in dem ein aus Blech geprägter In­ nendeckel 434 gehaltert ist, der auf dem Randflansch 424 des Innenbehälters 420 aufliegt, im geschlossenen Zustand. Der Deckel 408 besitzt ferner einen weiteren, äußeren nach unten gerichteten Randabschnitt 484, der sich im Abstand vom er­ sten nach unten gerichteten Randabschnitt 482 sowie dem nach unten gerichteten Randabschnitt 426 des Innenbehälters 420 zur Belassung eines Belüftungsraumes 486 erstreckt und zur Schaffung einer Zuluftöffnung 488 in einem Abstand über dem oberen Ende des Seitenmantels 404 endet. Im oberen Bereich besitzt der Deckel 408 zwischen den nach unten gerichteten Randabschnitten 486 und 482 Entlüftungsöffnungen 490. Somit ist ein Luftkanal geschaffen, durch den die Außenluft, wie durch Pfeile angedeutet, am äußeren, nach unten gerichteten Randabschnitt 426 des Innenbehälters 420 zur weiteren Küh­ lung entlangstreichen kann. In Abwandlung dieser Ausfüh­ rungsform gemäß Fig. 4 können zwischen dem nach unten ge­ richteten Randabschnitt 426 des Innenbehälters 420 und dem Gerätegehäuse 402 auch Lüftungsöffnungen zur Belüftung des Zwischenraumes zwischen dem Gerätegehäuse 402 und dem Innen­ behälter 420 belassen werden, wobei der Belüftungsraum 486 im Deckel vorzugsweise so bemessen wird, daß die austretende Warmluft durch die Belüftungsöffnung 488 zusätzliche Umge­ bungsluft zur Kühlung mitreißt.
Bei der abgewandelten Ausführungsform gemäß Fig. 5 besitzt ein Gerätegehäuse 502 einen Seitenmantel 504, der an seinem oberen Ende eine äußere Umfangsausnehmung 505 aufweist. Ein aus Edelstahlblech gezogener Innenbehälter 520 besitzt an eine innere Seitenwand 522 anschließend einen weiter als bei den vorstehenden Ausführungsformen nach außen ragenden Rand­ flansch 524 an den ein nach unten gerichteter äußerer Rand­ abschnitt 526 anschließt, dessen Außenseite sich in Verlän­ gerung der Außenseite des Seitenmantels 504 des Gehäuses 502 erstreckt und in dessen obere Randausnehmung 505 eingesetzt ist. Ein Deckel 508 mit einer Außenschale 510 aus Polypropy­ len und einem darin gehalterten Innendeckel 534 aus Blech sitzt mit letzterem auf dem Randflansch 524 auf und ist ins­ gesamt gegen die Außenseite des nach unten ragenden Randab­ schnittes 526 des Innenbehälters 520 bzw. gegenüber dem Sei­ tenmantel 504 ein Stück zurückgesetzt, wodurch ein größerer Bereich des Randflansches 524 der Umgebungsluft zur Kühlung zugänglich ist. In Abwandlung der dargestellten Ausführungs­ form können auch hier im Bereich zwischen dem Seitenmantel 504 des Gerätegehäuses und dem nach unten gerichteten Rand­ abschnitt 526 des Innenbehälters 520 Lüftungsöffnungen für den Raum zwischen dem Außen- und dem Innenbehälter vorgese­ hen sein.

Claims (15)

1. Elektrisches Fritiergerät mit einem Innenbehälter aus Metall und einem elektrischen Heizwiderstand, wobei dieser Innenbehälter von einem Außengehäuse aus nicht ständig der Temperatur der Wand des Innenbehälters standhaltenden Kunststoff umgeben ist und das Außenge­ häuse von der Seitenwand und dem Boden des Innenbehäl­ ters durch einen Luftmantel getrennt und in Bezug auf den Innenbehälter mit Ausnahme einer Verbindung zwi­ schen den oberen Rändern des Außengehäuses und des In­ nenbehälters im wesentlichen frei ist und der Innenbe­ hälter mittels eines Deckels verschließbar ist und ein herausnehmbarer, siebartiger Fritierkorb bei geschlos­ senem Deckel zwischen einer in ein Fritierbad abgesenk­ ten Stellung und einer über das Bad angehobenen Ab­ tropfstellung bewegbar ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Metall des Innenbe­ hälters (20; 220; 420; 505) mindestens in einem über dem Fritierbad (46) liegenden Höhenbereich ein schlecht wärmeleitendes Material ist und ein mit dem oberen Rand des Innenbehälters (20, 220; 420; 520) verbundener obe­ rer Randbereich (12, 14; 212, 214; 412, 414; 505) des Außenbehälters (2; 202; 402; 502) ein Material auf­ weist, das etwa die gleiche Temperaturbeständigkeit wie das Material des übrigen Außengehäuses besitzt.
2. Fritiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Randbereich (12, 14; 212, 214; 412, 414; 505 ) des Außengehäuses (2; 202; 402; 502) den Innenbe­ hälter (20; 220; 402; 520) an dessen oberem Rand (24; 224, 226, 272, 274; 424, 426; 524, 526) trägt.
3. Fritiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der obere Randbereich (12, 14; 412, 414; 505) des Außengehäuses in einem Stück mit einer Seiten­ wand (4; 404; 504) des Außengehäuses aus dem gleichen Material wie dieses ausgebildet ist.
4. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das schlecht wärmeleitende Material des Innenbehälters (20; 220; 420; 520) Edelstahl ist.
5. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das schlecht wärmeleitende Material des Innenbehälters Stahl ist, der mindestens an seiner Innenseite mit einer Schutzschicht, z. B. Email verklei­ det ist.
6. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (20; 220; 420; 520) einen aus Edelstahlblech gezogen ist.
7. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (40) des Innenbehälter (20, 40) an seiner Außenseite gut wärmeleitend mit ei­ ner vom elektrischen Heizwiderstand (44) beheizten Wär­ meleitplatte (42) aus einem gut wärmeleitenden Metall, z. B. Aluminium verbunden ist.
8. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Verbindungsbereich zwischen den oberen Rändern von Innenbehälter (20, 220) und Außenge­ häuse (2; 202) Lüftungsöffnungen (16; 278) zur Entlüf­ tung des zwischen dem Außengehäuse (2; 202) und dem In­ nenbehälter (20; 220) angeordneten Luftmantels (28, 228) ausgebildet sind.
9. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Innenbehälter (220; 420; 520) einen nach außen gerichteten Randflansch (224; 424; 524) aufweist, an den ein nach unten gerichteter Rand­ abschnitt (226; 426; 526) anschließt, in dessen unterem Bereich der Innenbehälter sich auf dem Außengehäuse (202; 402; 502) abstützt.
10. Fritiergerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß an das untere Ende des nach unten gerichteten Rand­ abschnittes (226) ein nach innen gerichteter Randab­ schnitt (227, 270, 272, 274) anschließt, mit dem der Innenbehälter (220) sich vorzugsweise in einem Abstand von dem nach unten gerichteten Randabschnitt (226) auf dem Außengehäuse (202) abstützt.
11. Fritiergerät nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der nach innen gerichtete Randabschnitt (227) im wesentlichen über seine ganze Erstreckung Aus­ nehmungen, vorzugsweise Randausnehmungen (278) auf­ weist, die Lüftungsöffnungen bilden.
12. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der nach unten gerichtete Randab­ schnitt (526) des Randflansches (524) sich etwa in Ver­ längerung der Seitenwandung (504) des Außengehäuses (502) erstreckt.
13. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Außenumfang des Deckels (508) gegenüber dem Außenumfang des nach unten gerichteten Randabschnittes (526) des Innenbehälters (520) nach in­ nen zurückgesetzt ist.
14. Fritiergerät nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel einen nach unten gerich­ teten Deckel-Randabschnitt (484) aufweist, der im ge­ schlossenen Zustand den nach unten gerichteten Seiten­ wandabschnitt (426) des Innenbehälters (420) unter Be­ lassung eines dazwischen angeordneten Belüftungsraumes (486) mindestens zum Teil überdeckt.
15. Fritiergerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Belüftungsraum (486) über Be- und Entlüftungsöffnungen (488, 490) in seinem unteren und oberen Bereich mit der Umgebungsluft in Verbindung steht.
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