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Die
vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet
von elektrischen Kochgeräten
mit einem Behälter,
der abnehmbar in einem Gehäuse
angebracht ist. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere,
jedoch nicht ausschließlich
Fritiergeräte.
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Aus
der
FR 1 510 977 ist
es bekannt, ein Fritiergerät
mit abnehmbarem Behälter
herzustellen, das ein Gehäuse
enthält,
das eine Aufnahme bildet, die dazu vorgesehen ist, einen abnehmbaren
Kochbehälter
aufzunehmen. Der Behälter
liegt auf einer mittleren Erhöhung
auf, die im Boden der Aufnahme ausgebildet ist. Ein spiralförmig aufgewickeltes,
abgeschirmtes Heizelement umgibt die Erhöhung. Der Behälter steht
nicht mit dem abgeschirmten Heizelement in Kontakt. In der Mitte
der Erhöhung
ist ein Kugelthermostat montiert. Dieser Thermostat wird durch eine
ringförmige
Wärmeabschirmung
vor der Strahlung des Widerstands geschützt. Der Boden des Behälters weist
eine ringförmige
Vertiefung auf, welche seitlich im Abstand den Außenumfang
des Heizelements umgibt. Diese Konstruktion ermöglicht es, ein Gerät mit abnehmbarem
Behälter
herzustellen, das jedoch kostspielig ist.
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Aus
der
EP 0 815 786 ist
es bekannt, ein Fritiergerät
mit abnehmbarem Behälter
herzustellen, das Wärmereguliermittel
und einen Thermostatsicherheitsschalter enthält, die mit dem Boden des Behälters in
Kontakt stehen. Der Thermostatsicherheitsschalter weist einen geringeren
Wärmeleitwiderstand
als die Reguliermittel auf. Mit dieser Anordnung ist es möglich, die
Speisung des im Gehäuse
unter dem Behälter
angeordneten elektrischen Widerstands dann abzuschalten, wenn der
Behälter
eine ungenügende
Kochbadmenge enthält,
ohne dabei die Wärmesicherung
des Geräts
zu beanspruchen. Mit einer derartigen Konstruktion ist es möglich, ein Gerät mit abnehmbarem
Behälter
zu erhalten, das eine gute Regulierleistung aufweist, jedoch kostspielig
ist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist, ein elektrisches Kochgerät mit abnehmbarem
Behälter vorzuschlagen,
das wirtschaftlich im Aufbau ist und eine gute Kochleistung aufweist,
bei dem die Reguliermittel geeignet sind, zu regulieren ohne dabei
das Schmelzen der Wärmesicherung
zu bewirken, wenn der Behälter
eine ungenügende
Kochbadmenge enthält
oder wenn der Behälter
kein Kochbad enthält.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
mit einem elektrischen Kochgerät,
insbesondere einem Fritiergerät, mit
einem Gehäuse,
das eine Aufnahme bildet, die dazu vorgesehen ist, einen abnehmbaren
Kochbehälter
aufzunehmen, wobei elektrische Heizmittel dann mit Heizbereichen
des Behälters
in Kontakt gelangen, wenn der Behälter in das Gehäuse eingesetzt
ist, wobei Reguliermittel und eine Wärmesicherung im unteren Teil
der Aufnahme montiert sind, wobei die Reguliermittel dann mit einem
Messbereich des Behälters
in Kontakt gelangen, wenn der Behälter in das Gehäuse eingesetzt
ist, wobei der Messbereich seitlich zu den Heizbereichen angeordnet
ist und eine erste Wärmeabschirmung
zumindest teilweise die Reguliermittel vor der Strahlung und der Wärmekonvektion
schützt,
die von den elektrischen Heizmitteln ausgehen, dadurch gekennzeichnet, dass
der den Reguliermitteln zugeordnete Messbereich zum Boden des Behälters gehört, dass
die Außenseite
des Bodens des Behälters
im Messbereich, in den Heizbereichen sowie in dem die Heizbereiche und
den Messbereich miteinander verbindenden Zwischenbereich aus einem
gut wärmeleitenden
Material hergestellt ist, dass die Wärmesicherung von dem in das
Gehäuse
eingesetzten Behälter
entfernt liegt und dass eine zweite Wärmeabschirmung die Wärmesicherung
vor der Strahlung und zumindest teilweise vor der Wärmekonvektion
schützt,
die von den elektrischen Heizmitteln ausgehen.
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Mit
dieser Konstruktion ist es möglich,
gute Reguliereigenschaften zu erzielen, da die erste Wärmeabschirmung
in Verbindung mit der seitlichen Anordnung der Reguliermittel zu
den Heizmitteln gestatten, die Temperaturumgebung der Reguliermittel schnell
zu stabilisieren, wodurch schrittweise Reguliervorgänge vermieden
werden, bei denen sich die Temperatur des Kochbads bei aufeinanderfolgenden Abschaltungen
der Reguliermittel fortschreitend erhöht. Die die Wärmesicherung
schützende
zweite Wärmeabschirmung
in Verbindung mit dem gut wärmeleitenden
Material des Behälterbodens
ermöglicht es
ferner, ein Abschalten der Reguliermittel zu erreichen, bevor die
Sicherung bei im Behälter
fehlendem Kochbad oder bei einer im Behälter vorhandenen geringen Kochbadmenge
schmilzt.
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Vorteilhaft
ist die Wärmesicherung
in einer Höhe
angeordnet, die geringer als die der elektrischen Heizmittel ist.
Mit dieser Anordnung ist es möglich,
das Einsetzen der Wärmesicherung
in einer Temperaturumgebung zu erleichtern, die vor den direkten
Einflüssen
des Heizelements abgeschirmt ist.
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Vorteilhaft
ist die Wärmesicherung
seitlich zu den elektrischen Heizmitteln angeordnet. Mit dieser Anordnung
ist es möglich,
die Bedeutung der zweiten Wärmeabschirmung
zu schmälern.
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Vorteilhaft
sind die Heizbereiche gegenüber dem
Messbereich angehoben. Mit dieser Maßnahme ist es möglich, die
Erwärmung
des unteren Bereichs der Reguliermittel zu begrenzen und sie damit
allein für
die Temperaturänderung
des Messbereichs empfindlicher zu machen.
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Vorteilhaft
umgibt eine dritte Wärmeabschirmung
seitlich die elektrischen Heizmittel. Vorteilhaft liegt auch der
obere Rand der dritten Wärmeabschirmung
in einer Höhe,
die über
dem Boden des in dem Gehäuse
angeordneten Behälters
liegt. Mit diesen Maßnahmen
kann die Erwärmung
des Behälters
verbessert werden.
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Vorteilhaft
enthält
der Behälter
Seitenwände, die
aus einem gut wärmeleitenden
Material hergestellt sind, wobei es mit dieser Maßnahme möglich ist,
die Wärmeabfuhr
der von den Heizmitteln bei fehlendem Kochbad oder bei vorhandener
geringer Kochbadmenge zugeführten
Wärme zu
erleichtern.
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Gemäß einer
Ausführungsform
enthalten die elektrischen Heizmittel ein abgeschirmtes Heizelement.
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Bei
einer vorteilhaften Konstruktion ist dann ein Schild unter dem abgeschirmten
Heizelement angeordnet. Der Schild kann vollständig oder teilweise die erste
und/oder die zweite Wärmeabschirmung
bilden. Insbesondere kann die erste Wärmeabschirmung eine dem Schild
zugehörende
Rippe enthalten.
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Vorteilhaft
ist zwischen dem abgeschirmten Heizelement und dem Schild ein Reflektor
angeordnet. Mit dieser Anordnung ist es möglich, die Temperatur des unteren
Bereichs des Gehäuses
zu begrenzen.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal enthält das
abgeschirmte Heizelement einen äußeren Heizstrang,
der sich zumindest über
2/3 des Umfangs des Schilds erstreckt. Vorteilhaft setzt sich dann
der äußere Heizstrang
entlang der ersten Wärmeabschirmung
fort. Diese Maßnahmen
ermöglichen
es, die Erwärmung
des Behälters
zu verbessern.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal spart das abgeschirmte Heizelement
einen Mittelbereich aus, der frei von Heizsträngen ist. Mit dieser Maßnahme ist
es möglich,
die Konvektion im Kochbad zu begünstigen.
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Gemäß einer
Ausführungsform
enthalten die Reguliermittel einen Teller mit einer Oberseite, die
mit dem Messbereich in Kontakt gelangt, wobei der Teller entgegen
einer Rückstellfeder
beweglich in einer Aufnahme des Schilds gelagert ist, wobei ein
Thermostat innerhalb des Tellers angebracht ist. Vorteilhaft wird
die Aufnahme dann teilweise von der Rippe begrenzt.
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Die
Erfindung wird bei Betrachtung eines Ausführungsbeispiels besser verständlich,
das sich keineswegs einschränkend
versteht und in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist, worin zeigt:
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1 eine Ansicht im senkrechten
Schnitt durch ein erfindungsgemäßes Fritiergerät, und
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2 eine Explosionsteilansicht
des in 1 gezeigten Fritiergeräts.
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1 zeigt ein Fritiergerät 1 mit
einem Gehäuse 2,
das eine Aufnahme bildet, in welcher ein abnehmbarer Kochbehälter 3 angeordnet
ist, der dazu vorgesehen ist, das Fett des Kochbads aufzunehmen.
Im unteren Bereich der Aufnahme sind elektrische Heizmittel 28 und
Reguliermittel 40 montiert. Der Behälter 3 ist vorzugsweise
aus Aluminium hergestellt und kann an seiner Innenseite mit einer
Antihaftbeschichtung und an seiner Außenseite mit einer strahlungsabsorbierenden
Beschichtung, beispielsweise vom Typ Lack, überzogen sein.
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Das
Gehäuse 2 enthält einen
aus Kunststoff hergestellten Sockel 4, der von einem Metallmantel 5 überhöht wird.
Der Sockel 4 kann aus einem kostengünstigen Kunststoffmaterial,
wie etwa Polypropylen, hergestellt sein. Der Mantel 5 ist
beispielsweise aus lackiertem Metall oder rostfreiem Stahl hergestellt. Am
Sockel 4 ist entlang eines Teils des Mantels 5 eine
Vorderfront 6 angebracht. Die Vorderfront 6 ist vorteilhaft
aus Kunststoff hergestellt. Am oberen Rand des Mantels 5 ist
ein Ring 7 angebracht. Der Ring 7 ist vorteilhaft
aus einem Kunststoffmaterial hergestellt, das gegenüber der
Temperatur des Behälters 3 temperaturbeständig ist.
Wie in 1 gezeigt ist,
enthält
der Behälter 3 einen
oberen Rand, der sich am Ring 7 abstützt. Ein Deckel 8 ist
am Ring 7 angelenkt.
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Im
Boden des Behälters 2 ist
ein Schild 10 angebracht. Der Schild 10 ist am
Sockel 4 befestigt. Der Boden des Behälters 3 weist Heizbereiche 24 auf,
die dazu vorgesehen sind, sich an den elektrischen Heizmitteln 28 abzustützen, wenn
der Behälter 3 in
das Gehäuse 2 eingesetzt
ist. Der Behälter 3 kann
durch Tiefziehen erhalten werden. Die elektrischen Heizmittel 28 sind
aus einem abgeschirmten Heizelement 30 gebildet, das an
einem vom Schild 10 abgestützten Reflektor 20 montiert
ist.
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Reguliermittel 40 sind
entgegen einer Rückstellfeder
(in den Figuren nicht dargestellt) verschiebbar gelagert. Die Reguliermittel 40 enthalten
einen Teller 41 mit einer Oberseite 42, die aufgrund
der Rückstellfeder
am Boden des Behälters 3 anliegt, wenn
der Deckel 8 das Gehäuse 2 verschließt. Innerhalb
des Tellers 41 ist ein Thermostat 43 montiert. Der
Teller 41 ist aus einem gut wärmeleitenden Material hergestellt,
beispielsweise aus Aluminium. Die Oberseite 42 des Tellers 41 gelangt
an einen Messbereich 26 des Bodens des Behälters 3 in
Anlage. Der Messbereich 26 weist eine Höhe auf, die geringer als die
der Heizbereiche 24 ist.
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Wie
in 1 gezeigt ist, ist
der Thermostat 43 vorzugsweise vom Typ mit zwei Metallen
und weist eine einstellbare Solltemperatur auf. Ein im Sockel 4 auf
einer Achse 45 montierter Knopf 44 treibt ein
Zahnsegment 46 drehend an, der fest mit einer Steuerstange 47 zum
Steuern der Solltemperatur des Thermostats 43 verbunden
ist.
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Der
Schild 10 weist eine Rippe 11 auf, die einen ersten
Raum 12, in dem der Reflektor 20 und das abgeschirmte
Heizelement 30 angeordnet sind, von einem zweiten Raum 13 trennt,
in dem die Reguliermittel 40 montiert sind. Eine in den
Figuren nicht dargestellte Leuchtanzeige kann parallel zum Heizelement 30 geschaltet
sein, um dem Benutzer das Abschalten des Thermostats 43 anzuzeigen.
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Wie
besser in 2 ersichtlich
ist, ist der erste Bereich 12 nierenförmig ausgebildet. Der Schild 10 weist
einen erhöhten
Umfangsrand 15 auf. Der Reflektor 20 nimmt im
wesentlichen das gesamte verfügbare
Volumen des ersten Raums 12 zwischen dem Rand 15 und
der Rippe 11, die beiden Enden 16, 17 der
Nierenform ausgenommen, ein.
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Der
Teller 41 ist in einer Aufnahme 14 des Schilds 10 verschiebbar
gelagert. Das abgeschirmte Heizelement 30 weist zwei kalte
Endabschnitte 32, 33 auf, die nebeneinander nahe
der Rippe 11 und des Endabschnitts 17 des reflektorfreien
Raums 12 angebracht sind. Der kalte Endabschnitt 32 de
abgeschirmten Heizelements 30 setzt sich über einen äußeren Heizstrang 34 fort,
der sich im ersten Raum 12 im Abstand über den Rand 15 des
Schilds 10 und über
die Rippe 11 erstreckt. Der andere kalte Endabschnitt 33 des
abgeschirmten Heizelements 30 wird über einen inneren Heizstrang 35 fortgesetzt, der
sich im Abstand über
den Strang 34 erstreckt. Die Stränge 34, 35 verlaufen
im wesentlichen parallel und sind über einen U-förmigen Heizabschnitt 36 verbunden,
der nahe der Endabschnitte 32, 33 angeordnet ist.
Der äußere Strang 34 erstreckt
sich etwa über 3/4
des Umfangs des Schilds 10 und weist einen Bereich 31 auf,
der nahe des Sensors 40 angeordnet ist. Der innere Strang 35 umgibt
einen Mittelbereich 37, der frei von Heizsträngen ist.
Die Heizbereiche 24 folgen den Strängen 34, 35 und
dem U-förmigen
Abschnitt 36 des abgeschirmten Heizelements 30.
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Wie
deutlich in 1 ersichtlich
ist, weist das abgeschirmte Heizelement 30 einen trapezförmigen Querschnitt
auf. Der Behälter 3 stützt sich
an der Oberseite des abgeschirmten Heizelements 30 ab.
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Eine
Wärmesicherung
ist unter dem Schild 10 in einem Bereich 18 eingepresst,
welcher der Unterseite des Endabschnitts 17 des Raums 12 entspricht.
Der Bereich 18 ist zwischen dem Rand 15, den kalten
Endabschnitten 32 und 33 des abgeschirmten Heizelements 30 und
der Rippe 11 angeordnet. Damit ist der Bereich 18 reflektorfrei,
jedoch vor dem direkten Einfluss der Heizmittel geschützt. Alternativ
könnte
die Wärmesicherung
auch in einem Bereich 19 angeordnet sein, welcher der Innenseite des
anderen Endes 16 des Raums 12 entspricht, der auch
frei von Reflektor und Heizmitteln ist.
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Wenn
im Behälter
eine normale Kochbadmenge vorhanden ist, funktioniert die Erfindung
auf folgende Weise. Die Rippe 11 des Schilds 10 bildet eine
erste Wärmeabschirmung 21,
welche zumindest teilweise die Reguliermittel 40 vor der
Strahlung und der Wärmekonvektion
schützt,
die von den Heizmitteln 28 ausgehen, die vom Heizelement 30 gebildet werden.
Die seitliche Positionierung der Reguliermittel 40 zu den
Heizmitteln 28 begünstigt
die Stabilisierung der Temperaturumgebung um den Thermostaten 43 herum.
Somit kann ein erstes Abschalten des Thermostats 43 bei
Temperaturanstieg bei einer Temperatur erfolgen, die nahe der Abschalttemperatur
im stabilisierten Betriebszustand bzw. geringfügig höher ist. Durch diese Maßnahmen
ist es möglich, eine
angemessene Temperatur des Kochbads ab dem ersten Abschalten des
Thermostats 43 zu erhalten.
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Bei
fehlendem Kochbad im Behälter
oder bei Vorhandensein einer geringen Kochbadmenge im Behälter funktioniert
die Erfindung in folgender Weise. Der aus einem gut wärmeleitenden
Material hergestellte Boden des Behälters 3 bildet zwischen
dem Bereich 31 des Heizelements 30 und den Reguliermitteln 40 eine
Wärmebrücke. Durch
die Nähe
des Heizbereichs 31 und der Reguliermittel 40 wird
die Regulierung des Thermostats 43 erleichtert. Die Unterseite
des Schilds 10 bildet eine zweite Wärmeabschirmung 22,
welche die Wärmesicherung
vor der Strahlung und zumindest teilweise vor der Wärmekonvektion
schützt,
die von den Heizmitteln 28 ausgehen, welche vom Heizelement 30 gebildet
werden.
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Der
Umfangsrand 15 des Schilds bildet eine dritte Wärmeabschirmung 23,
welche die von den Heizmitteln 28 ausgehende Wärme zum
Behälter 3 führt. Die
aus gut wärmeleitendem
Material ausgebildeten Seitenwände
des Behälters 3 bilden
einen Wärmestrahler,
der die Abfuhr der Wärme
bei fehlendem Kochbad im Behälter 3 oder
bei Vorhandensein einer geringen Kochbadmenge erleichtert.
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Im
Rahmen der Ansprüche
können
zahlreiche Verbesserungen und/oder Anpassungen bei diesem Gerät vorgesehen
werden.
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Bei
dem vorangehend beschriebenen Beispiel ist die Außenseite
des Behälterbodens
in den Heizbereichen, im Messbereich und in dem die vorgenannten
Bereiche miteinander verbindenden Zwischenbereich aus einem gut
wärmeleitenden
Material hergestellt, da der Behälter
aus Aluminium hergestellt und beschichtet oder nicht beschichtet
ist. Es ist nicht erforderlich, den gesamten Behälter aus gut wärmeleitendem
Material herzustellen. Insbesondere kann ein Behälter aus einem zusammengewalzten Material,
beispielsweise innen aus rostfreiem Stahl und außen aus Aluminium, oder auch
ein angesetzter Boden aus gut wärmeleitendem
Material angestrebt sein.
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Der
Schild kann mittels Federn am Sockel eingehängt sein. Das Heizelement wird
dann aufgrund der Federn an den Behälterboden gedrückt, wenn
der Deckel das Gehäuse
verschließt.
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Ein
oder mehrere Heizelemente können
den Heizbereichen zugeordnet sein.
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Dadurch,
dass die elektrischen Teile im Sockel 4 montiert sind,
kann die Vorderfront 6 bequem weggelassen werden.