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Die
vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der elektrischen
Haushaltsfriteusen. Die vorliegende Erfindung betrifft insbesondere
die elektrischen Haushaltsfriteusen mit einer in einem Außengehäuse angebrachten
Wanne.
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Die
Geschmackqualität
der frittierten Nahrungsmittel nimmt ab, nachdem die Nahrungsmittel aus
dem Frittierbad herausgenommen werden, insbesondere weil die Absenkung
der Temperatur eine mehr oder weniger starke Verminderung des knusprigen
Aussehens der Nahrungsmittel hervorruft. Diese Entwicklung besteht
insbesondere bei frittierten Pommes frites, die im Allgemeinen einen
großen
Anteil der frittierten Nahrungsmittel darstellen.
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Aus
dem Dokument
US 4 889 972 ist
ein elektrisches multifunktionales Kochgerät bekannt, das ein Gehäuse mit
einer elektrischen Heizmitteln zugeordneten Wanne aufweist, wobei
die Seitenwand des Gehäuses
eine Seitenöffnung
aufweist, die den Zugang zu einer im Gehäuse unterhalb der Wanne ausgebildeten
Kammer ermöglicht.
Die elektrischen Heizmittel sind auch zum Aufheizen der Kammer vorgesehen.
Die obere Wand der Kammer ist jedoch durch ein gelochtes Blech gebildet.
Diese Anordnung setzt die in der Kammer enthaltenen Nahrungsmittel
unmittelbar der Strahlung der elektrischen Heizmittel aus. Zudem
wird durch diese Anordnung das Reinigen der Kammer kompliziert.
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Das
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische Haushaltsfriteuse
vorzuschlagen, die es ermöglicht,
eine größere Menge
von Nahrungsmitteln zuzubereiten, ohne ihre Geschmackqualität beträchtlich
zu beeinträchtigen
und eine größeres Frittierbadvolumen
zu benötigen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische
Friteuse des vorgenannten Typs vorzuschlagen, deren Platzbedarf
mit demjenigen der üblichen
Haushaltsfriteusen vergleichbar ist.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische
Friteuse des vorgenannten Typs vorzuschlagen, deren Aufbau kostengünstig bleibt.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine elektrische
Friteuse des vorgenannten Typs vorzuschlagen, deren Verwendung einfach
ist.
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Diese
Ziele werden mit einer elektrischen Haushaltsfriteuse mit einem
Gehäuse,
das einen Boden und eine Seitenwand aufweist, wobei das Gehäuse eine
Wanne enthält,
der elektrische Heizmitteln zugeordnet sind, wobei die Seitenwand
des Gehäuses
eine Seitenöffnung
aufweist, die den Zugang zu einer Warmhaltekammer ermöglicht,
die im Gehäuse
unterhalb der Wanne ausgebildet ist, wobei die elektrischen Heizmittel
zum Heizen der Warmhaltekammer vorgesehen sind, dadurch erreicht,
dass ein Schutzblech oder ein Reflektor oder der Boden der Wanne
zwischen den elektrischen Heizmitteln und der Warmhaltekammer angeordnet
ist. Das Vorhandensein eines Schutzblechs, eines Reflektoren oder
des Bodens der Wanne zwischen den elektrischen Heizmitteln und der
Warmhaltekammer ermöglicht
es nämlich,
die in der Warmhaltekammer erreichte Temperatur zu begrenzen und
die Hitze besser zu verteilen. Die Tatsache, dass die elektrischen Heizmittel,
die für
das Heizen des Ölbads
verwendet werden, der Strahlung direkt ausgesetzt sind, verursacht
in der Warmhaltekammer lokal zu heiße Temperaturen, die dazu beitragen,
die Qualität
der in dieser Kammer abgestellten frittierten Nahrungsmittel zu
verschlechtern. Die vorgeschlagenen Anordnungen ermöglichen
es, gleichzeitig und unter guten Bedingungen Nahrungsmittel zu reichen,
die in zwei nacheinander erfolgten Frittiervorgängen zubereitet wurden. Diese
Anordnungen ermöglichen
es somit, zwei verschiedene Type von frittierten Nahrungsmitteln,
zum Beispiel Pommes Frites und paniertes Fleisch oder auch eine
größere Menge
desselben Nahrungsmittels zu reichen, ohne ein Frittierbad mit größerem Volumen
verwenden zu müssen.
Die in der Warmhaltekammer angeordneten Nahrungsmittel behalten
eine bessere Geschmacksqualität
bei. Zudem erleichtern diese Anordnungen das Handhaben des Garens,
wenn zwei verschiedene Nahrungsmittel verschiedene Aufenthaltsdauern
im Frittierbad erfordern. Außerdem
erleichtern diese Anordnungen das Reinigen der Warmhaltekammer.
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Nach
einer Ausführungsform
bildet das Schutzblech wenigstens einen Teil einer oberen Wand der
Warmhaltekammer. Die elektrischen Heizmittel können mit dem Schutzblech für die Friteusen mit
feststehender oder abnehmbarer Wanne permanent in Kontakt stehen,
in welchen die Heizelemente im Gehäuse angebracht sind. Die elektrischen
Heizmittel können
jedoch auch mit einer Wanne fest angebracht sein, die im Gehäuse abnehmbar
angebracht ist. Das Schutzblech ermöglicht es, die Wärme innerhalb
der Warmhaltekammer besser zu verteilen, indem eine Überhitzung
der in der Nähe
der Heizmittel angeordneten Nahrungsmittel vermieden wird. Das Schutzblech
ermöglicht
es auch, das Reinigen der Innenseite der Warmhaltekammer zu erleichtern und
dem Benutzer den Zugang zu den Heizmitteln zu sperren.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform steht
das Schutzblech mit den elektrischen Heizmitteln in thermischem
Kontakt. Diese Anordnung ist für Friteuse
mit einer im Gehäuse
fest angebrachten Wanne oder auch für Friteusen gut geeignet, die
eine abnehmbare Wanne aufweisen, unterhalb welcher ein Heizelement
befestigt ist. Als Alternative kann das Schutzblech im Abstand zu
den elektrischen Heizmitteln angeordnet sein.
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Vorzugsweise
bildet weiterhin das Schutzblech wenigstens einen Teil einer Seitenwand
der Warmhaltekammer. Diese Anordnung ermöglicht es, ein Fach auszubilden,
das insbesondere zur Aufnahme der elektrischen Organe der Friteuse
vorgesehen ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist der Reflektor in einer Gegenwanne angebracht, in welcher die
Wanne aufgenommen ist. Diese Anordnung ist für Friteuse mit einer im Gehäuse abnehmbar
angebrachten Wanne gut geeignet, wobei die Heizelemente mit dem
Gehäuse
fest verbunden sind.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
sind die elektrischen Heizmittel innerhalb der Wanne angeordnet.
Die elektrischen Heizmittel heizen somit unmittelbar das Garbad.
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Nach
einer Ausführungsform
können
die elektrischen Heizmittel den Boden der Wanne aufheizen, und die
Warmhaltekammer ist wenigstens teilweise unterhalb der elektrischen
Heizmittel angeordnet. Nach dieser Ausführungsform können die
elektrischen Heizmittel in der Bodenwand der Wanne angeordnet sein.
Die elektrischen Heizmittel können
auch gegen den Boden der Wanne innerhalb oder außerhalb der Wanne angeordnet
sein. Die elektrischen Heizmittel können auch innerhalb der Wanne
in der Nähe
des Bodens der Wanne angeordnet sein. In diesem Fall weist die Wanne
keinen kalten Bereich unterhalb des Heizmittels auf, und die Temperatur des
Bodens der Wanne ist ähnlich
derjenigen des Frittierbads. Die elektrischen Heizmittel können auch außerhalb
der Wanne in der Nähe
des Bodens der Wanne angeordnet sein. Das Aufheizen der Wanne kann
somit durch Strahlung oder auch durch Wärmeleitung erfolgen, wenn eine
thermische Brücke
die elektrischen Heizmittel mit der Wanne verbindet. In solchen
Geräten
ist ein Raum unterhalb des Bodens der Wanne vorgesehen, um ein zu
starkes Aufheizen des Bodens des Gehäuses zu vermeiden. Die Anordnungen
der Erfindung ermöglichen
es, den unterhalb des Bodens der Wanne ausgebildeten Raum und die von
den Heizmitteln gelieferten Hitze zu verwenden, um während des
Frittierens einer weiteren Menge von Nahrungsmitteln die während eines
ersten Frittiervorgangs frittierten Nahrungsmittel in der Kammer aufzubewahren.
Wenn notwendig, können
zusätzliche
elektrischen Heizmittel das Heizen der Warmhaltekammer vervollständigen.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
sind zusätzliche
elektrische Heizmittel vorgesehen, um den wesentlichen Teil des
Aufheizens der Warmhaltekammer sicherzustellen. Nach dieser Ausführungsform
sind die elektrischen Heizmittel beispielsweise in der Wanne so
angeordnet, dass ein kalter Bereich im Frittierbad gebildet wird.
Da diese letzte Anordnung dazu beiträgt, das gesamte Volumen des
Frittierbads zu erhöhen,
ermöglichen
die Anordnungen der Erfindung, das Verringern des Nutzvolumens des Frittierbads
in Betracht zu ziehen, wobei gleichzeitig große Mengen von frittierten Nahrungsmitteln
unter guten Geschmacksbedingungen zubereitet werden können.
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Vorteilhafterweise
steht die Warmhaltekammer über
mindestens einen Durchgang mit der Außenseite des Gehäuses in
Verbindung, um den Dampf entweichen zu lassen, der aus den in der Warmhaltekammer
angeordneten frittierten Nahrungsmitteln stammt. Diese Anordnung
ermöglicht es,
eine Denaturierung der Geschmacksqualität der Nahrungsmittel zu vermeiden.
Das Warmhalten der frittierten Nahrungsmittel in einem geschlossenen Raum
verursacht nämlich,
dass sie weich werden, und erzeugt einen weniger angenehmen Geschmack.
Vorzugsweise mündet
der Durchgang in den oberen Teil der Warmhaltekammer.
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Vorteilhafterweise
ist die Seitenöffnung
wenigstens teilweise durch eine Tür verschlossen. Diese Anordnung
ermöglicht
es, thermische Verluste zu begrenzen.
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Vorteilhafterweise
ist dann der Durchgang zwischen der Tür und der Seitenwand des Gehäuses eingebracht,
wobei diese Anordnung einfach auszuführen ist. Weitere Anordnungen
wie beispielsweise eine Öffnung
zum Abführen
des Dampfs, die in einer Wand des Gehäuses ausgebildet und mit der
Warmhaltekammer verbunden ist, sind denkbar.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform bildet
die Tür
einen äußere Seitenwand
einer Schublade, die in der Warmhaltekammer angeordnet sein kann.
Diese Anordnung ermöglicht
es, das Warmhalten und das Herausnehmen der Nahrungsmittel zu erleichtern.
Die Schublade ist vorzugsweise bezüglich des Gehäuses abnehmbar
angebracht. Die Schublade kann insbesondere gleitend in der Warmhaltekammer
oder auch bezüglich
des Gehäuses schwenkbar
angebracht sein.
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Vorzugsweise
weist dann die Schublade einen Boden auf, der mit erhabenen Ausformungen versehen
ist. Diese Anordnung ermöglicht
es, das Abtropfen der in der Schublade aufbewahrten Nahrungsmittel
zu begünstigen.
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Nach
einem vorteilhaften Aufbau sind elektrische Steuer- und/oder Sicherheitsorgane
in einem Fach angeordnet, das im Gehäuse unterhalb der Wanne seitlich
zur Warmhaltekammer angebracht ist. Diese Anordnung ermöglicht es,
den seitlichen Platzbedarf der Friteuse zu verringern.
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Um
ein besseres Regeln der Temperatur des sich in der Wanne befindenden
Frittierbads zu ermöglichen,
ist dann vorteilhafterweise ein kalter Bereich unterhalb der Wanne
oberhalb des Fachs eingebracht, wobei die elektrischen Steuer- und/oder
Sicherheitsorgane im kalten Bereich angeordnet sind.
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Vorteilhafterweise
ist die Seitenöffnung
in einem unteren Teil des Gehäuses
ausgebildet, wobei der Boden des Gehäuses zum unteren Teil gehört. Diese
Anordnung ermöglicht
es, den Zusammenbau der Friteuse zu vereinfachen.
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Vorteilhafterweise
weisen noch die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel ein Heizelement auf, das im unteren Teil
der Warmhaltekammer angeordnet ist.
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Diese
Anordnung ermöglicht
eine bessere Homogenität
des Warmhaltens insbesondere für
diejenigen Friteusen, die elektrische Heizmittel aufweisen, die
den Boden der Wanne aufheizen können. Das
Heizelement kann als Träger
für die
Schublade oder eine Platte dienen, die innerhalb der Warmhaltekammer
angeordnet ist.
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Vorteilhafterweise
weisen noch die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel ein Heizelement auf, das im oberen Teil
der Warmhaltekammer angeordnet ist. Diese Anordnung ist insbesondere
von Interesse, wenn die zusätzlichen
Heizmittel den wesentlichen Teil des Aufheizens der Warmhaltekammer
sicherstellen.
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Die
Erfindung wird beim Durchsehen von vier Ausführungsbeispielen besser verstanden,
die keineswegs einschränkend
betrachtet in den beigefügten
Figuren veranschaulicht sind, die zeigen:
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1 eine
Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
einer erfindungsgemäßen Friteuse,
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2 eine
perspektivische Unteransicht der in 1 gezeigten
Friteuse, in welcher der untere Teil des Gehäuses entfernt wurde,
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3 eine
perspektivische Draufsicht des unteren Teils des Gehäuses der
in 1 gezeigten Friteuse,
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4 eine
schematische Schnittansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Friteuse,
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5 eine
schematische Schnittansicht eines dritten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Friteuse,
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6 eine
schematische Schnittansicht eines vierten Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Friteuse.
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Ein
erstes Ausführungsbeispiels
ist in den 1 bis 3 gezeigt.
Die 1 zeigt eine Friteuse mit einem Außengehäuse 1,
in welchem eine Wanne 2 untergebracht ist, die dazu vorgesehen
ist, ein Frittierbad zu enthalten. Die Wanne 2 ist im Gehäuse 1 fest
angebracht. Die Wanne 2 ist elektrischen Heizmitteln 3 zugeordnet.
Das Gehäuse 1 ist durch
einen Deckel 4 geschlossen.
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Die
Wanne 2 kann einen Korb 5 aufnehmen, der dazu
bestimmt ist, zu frittierende Nahrungsmittel zu enthalten. Das Gehäuse 1 weist
Greifmittel 6 auf.
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Das
in den 1 und 2 sichtbare Gehäuse 1 weist
einen unteren Teil 10, der einen Sockel bildet, sowie einen
oberen Teil 20 auf, der eine Schürze bildet, wobei diese Teile
im Abstand zur Wanne 2 angeordnet sind. Der untere Teil 10 des
Gehäuses 1 umfasst
einen Boden 11 und eine Seitenwand 12, die eine
obere Öffnung 14 definiert.
In 2 wurde der untere Teil 10 des Gehäuses 1 entfernt.
Der obere Teil 20 des Gehäuses 1 weist eine
Seitenwand 22 auf, die eine untere Öffnung 21 und eine
obere Öffnung 23 definiert.
Der untere Teil 10 und der obere Teil 20 des Gehäuses 1 sind
beispielsweise aus Polypropylen hergestellt. Ein Ring 26 liegt
auf dem oberen Teil 20 des Gehäuses 1 an. Der obere
Rand der Wanne 2 liegt auf dem Ring 26 an. Der
Ring 26 ist aus einem Kunststoff wie beispielsweise PBTP
hergestellt, der gegenüber
hohen Temperaturen, welche beim Frittieren vom oberen Rand der Wanne
erreicht werden, beständig
ist.
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Das
Gehäuse 1 weist
zwei Greiforgane 6 auf, die diametral entgegengesetzt angeordnet
sind. Die Greiforgane 6 stehen von der Seitenwand 12, 22 des Gehäuses 1 hervor.
Die Greiforgane 6 weisen eine untere Seite 15,
die dem unteren Teil 10 des Gehäuses 1 gehört, sowie
eine obere Seite 25 auf, die dem oberen Teil 20 des
Gehäuses 1 gehört. Wie
in den 1, 2 und 3 zu sehen
ist, weist jede untere Seite 15 eine Bohrung 19 zur
Aufnahme einer (in den Figuren nicht gezeigten) Befestigungsschraube auf,
die in eine Aufnahme 24 der entsprechenden oberen Seite 25 eingreift.
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Auf
seiner Rückseite
weist das Gehäuse 1 eine
zum Aufwickeln der Netzschnur des Geräts vorgesehene Ausformung 46 auf.
Wie in 3 gezeigt, weist die Ausformung 46 eine über eine
Stütze 48 mit dem
unteren Teil 10 des Gehäuses 1 verbundene Wand 47 auf.
Die Stütze 48 weist
zwei Bohrungen 49 auf, die jeweils zur Aufnahme einer Befestigungsschraube
vorgesehen sind, die in eine Aufnahme eingreifen, welche in einer
aus dem oberen Teil des Gehäuses
hervorgehenden und in den Figuren nicht sichtbaren Stütze ausgebildet
ist.
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Die 3 zeigt
den unteren Teil 10 des Gehäuses 1. Die Seitenwand 12 des
Gehäuses 1 weist eine
Seitenöffnung 13 auf.
Die im unteren Teil 10 des Gehäuses 1 ausgebildete
Seitenöffnung 13 ermöglicht den
Zugang zu einer Kammer 27, die im Gehäuse 1 unterhalb der
Wanne 2 ausgebildet und in 1 zu sehen
ist. Die elektrischen Heizmittel 3 sind dazu vorgesehen,
die Kammer 27 aufzuheizen, so dass ein Warmhalten der bereits
frittierten und in der Kammer angeordneten Nahrungsmittel sichergestellt
ist. Wie in 1 gezeigt, ist die Warmhaltekammer 27 mindestens
teilweise unterhalb der elektrischen Heizmittel 3 angeordnet.
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Eine
Schublade 40, die in den 1 und 2 sichtbar
ist, ist in der Warmhaltekammer 27 angeordnet. Die Schublade 40 liegt
auf Trägerstreben 16 an,
die aus dem Boden 11 des Gehäuses 1 hervorgehen.
Die Schublade 40 weist eine äußere Seitenwand 41 auf,
die eine Tür 37 bildet,
die dazu vorgesehen ist, die Öffnung 13 des
Gehäuses 1 in
nicht dichter Weise zu schließen.
Die Tür 37 weist
einen Greifbereich 43 auf. Die Schublade 40 weist
auch eine innere Seitenwand 42 und einen Boden 44 auf. Der
Boden 44 weist erhabene Ausformungen 45 wie Buckel
auf, die das Abtropfen der in der Schublade 40 angeordneten
frittierten Nahrungsmittel begünstigen.
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Die
elektrischen Heizmittel 3 können den Boden der Wanne 2
im Wesentlichen durch Wärmeleitung
aufheizen. Ein in den 1 und 2 sichtbares
Schutzblech 30 ist unterhalb eines Teils der Wanne 2 angeordnet.
Das Schutzblech 30 steht mit den elektrischen Heizmitteln 3 in
thermischem Kontakt, um eine bessere Verteilung des Aufheizens innerhalb der
Warmhaltekammer 27 zu erreichen. Das Schutzblech 30 bildet
mindestens einen Teil einer oberen Wand 32 der Warmhaltekammer 27.
Hierzu erstreckt sich das Schutzblech 30 bis zu einem oberen
Innenrand 17 des Gehäuses 1,
der oberhalb der Seitenöffnung 13 angeordnet
ist. Wie in 1 gut zu sehen ist, ist das
Schutzblech 30 zwischen den elektrischen Heizmitteln 3 und
der Warmhaltekammer 27 angeordnet. Das Schutzblech 30 bildet
auch einen Teil der Seitenwand 31 der Warmhaltekammer 27.
Hierzu erstreckt sich das Schutzblech 30 bis zu einer Rippe 18,
die aus dem Boden 11 des Gehäuses 1 hervorgeht.
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Hinter
der Seitenwand 31 ist ein Fach 29 ausgebildet,
in welchem elektrische Steuer- und/oder Sicherheitsorgane 28 angeordnet
sind. Wie in 1 gezeigt, ist das Fach 29 im
Gehäuse 1 unterhalb
der Wanne 2 seitlich zur Warmhaltekammer 27 angeordnet.
Die elektrischen Heizmittel 3 sind durch ein abgeschirmtes
Heizelement 7 gebildet, das in 2 besser
zu sehen ist. Ein kalter Bereich 8 ist unterhalb der Wanne 2 oberhalb
des Fachs 29 ausgebildet. Die heizenden Teile des Heizelements 7 sind
außerhalb der
kalten Zone 8 angeordnet. Die kalten Enden 9 des
abgeschirmten Heizelements 7 sind im Fach 29 angeordnet.
Die elektrischen Steuer- und/oder Sicherheitsorgane 28 sind
im kalten Bereich 8 angeordnet, um den direkten thermischen
Einfluss des Heizelements 7 auf die elektrischen Steuer-
und/oder Sicherheitsorgane 28 zu begrenzen.
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Das
erfindungsgemäße Gerät wird wie
folgt verwendet. Der Benutzer bereitet eine erste Menge von frittierten
Nahrungsmitteln zu und nimmt sie aus der Wanne 2 heraus,
indem er beispielsweise den Garkorb 5 verwendet. Der Benutzer
zieht die Schublade 40 mittels des Greifbereichs 43 aus
der Warmhaltekammer 27 heraus und schüttet die frittierten Nahrungsmittel
in die Schublade 40. Anschließend schiebt der Benutzer die
Schublade 40 in die Warmhaltekammer 27 hinein.
Der Benutzer kann dann eine zweite Menge von frittierten Nahrungsmitteln
zubereiten. Die Tür 37 bildet
mit der Öffnung 13 einen Durchgang 35 aus,
der dazu vorgesehen ist, die aus den in der Schublade 40 angeordneten
frittierten Nahrungsmitteln stammenden Dämpfe zur Außenseite des Gehäuses 1 entweichen
zu lassen, um das vorzeitiges Aufweichen der Nahrungsmittel zu verhindern.
Wenn die zweite Menge von frittierten Nahrungsmitteln bereit ist,
kann der Benutzer die beiden Mengen von frittierten Nahrungsmitteln
ohne übermäßigen Geschmacksverlust
zusammen reichen,
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Das
in 4 veranschaulichte Ausführungsbeispiel betrifft eine
Friteuse mit einer Wanne 2',
die in einem Gehäuse 1' abnehmbar angebracht
ist. Die Wanne 2' kann
einen Korb 5' aufnehmen,
der dazu bestimmt ist, frittierte Nahrungsmitteln zu enthalten. Ein
in der 4 nicht gezeigter Deckel kann den oberen Teil
des Gehäuses 1' schließen. Eine
Gegenwanne 51 ist im Gehäuse 1' angebracht. Ein Reflektor 52 ist
auf dem Boden der Gegenwanne 51 angeordnet. Die Wanne 2' liegt auf am
Reflektor 52 angebrachten elektrischen Heizmitteln 3' auf.
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Die
elektrischen Heizmitteln 3' können den Boden
der Wanne 2' durch
Wärmeleitung
sowie durch Strahlung mit Hilfe des Reflektors 52 aufheizen.
Die elektrischen Heizmitteln 3' sind durch ein abgeschirmtes Heizelement 7' gebildet. Ein
Thermostat 53 und eine Sicherung 54 sind seitlich
zur Wanne 2' angordnet.
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Der
Thermostat 53 und die Sicherung 54 sind auf einer
bezüglich
der Gegenwanne 51 schwimmend angebrachten Platte 55 angebracht.
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Das
Gehäuse 1' weist einen
unteren Teil 10', der
einen Sockel bildet, sowie einen oberen Teil 20' auf, der eine
Schurze bildet, wobei diese Teile im Abstand zur Wanne 2' angeordnet
sind. Der untere Teil 10' des
Gehäuses 1' weist einen
Boden 11' und
eine Seitenwand 12' auf.
Der obere Teil 20' weist
eine Seitenwand 22' auf.
Die Gegenwanne 51 ist am oberen Teil 20' des Gehäuses 1' befestigt.
Ein an der Gegenwanne 51 angeordneter Ring 26' schützt den
oberen Teil 20' des
Gehäuses 1'.
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Der
Reflektor 52 ermöglicht
es, das Aufheizen des Bodens der Gegenwanne 51 zu begrenzen. Dadurch
dass die elektrischen Heizmitteln 3' nicht mit der Wanne 2' verbunden sind,
ist nämlich
ein großer Teil
der Leistung der elektrischen Heizmitteln 3' durch Strahlung und nicht nur
durch Wärmeleitung
abgeleitet. Aufgrund der durch den Boden der Gegenwanne 51 erreichten
Temperaturen muss der Boden 11' des Gehäuses 1' in einem ausreichenden Abstand
angeordnet sein, damit ein zu starkes Aufheizen trotz des Vorhandenseins
des Reflektors 52 vermieden werden kann. Da der Thermostat 53 und
die Sicherung 54 bezüglich
der Wanne 2' seitlich
angeordnet sind, ist der Raum unterhalb der Gegenwanne 51 nicht
besetzt. Dieser Raum kann dazu verwendet werden, eine Warmhaltekammer 27' auszubilden.
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Eine
in der Seitenwand des Gehäuses 1' ausgebildete
Seitenöffnung 13' ermöglicht den
Zugang zu der Warmhaltekammer 27'. Die Seitenöffnung 13' ist teilweise
in der Seitenwand 12' des
unteren Teils 10' und
teilweise in der Seitenwand 22' des oberen Teils 20' gebildet. Die
Warmhaltekammer 27' ist
im Gehäuse 1' unterhalb der
Gegenwanne 51' ausgebildet.
Die Warmhaltekammer 27' ist
unterhalb der elektrischen Heizmitteln 3'' angeordnet.
Wie in 4 gut zu sehen ist, ist der Reflektor 52 zwischen den
elektrischen Heizmitteln 3' und
der Warmhaltekammer 27' angeordnet.
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Die
Warmhaltekammer 27' nimmt
eine Schublade 40' auf,
die in 4 in leicht herausgefahrener Stellung dargestellt
ist. Die Schublade 40' liegt auf
Trägerstreben 16' auf, die aus
dem Boden 11' hervorgehen.
Die Schublade 40' weist
eine äußere Seitenwand 41' auf, die eine
Tür 37' bildet, welche
einen Greifbereich 43' umfasst.
Die Schublade 40' weist
auch eine innere Seitenwand 42' und einen Boden 44' auf. Der Boden 44' weist erhabene
Ausformungen 45' wie
Rippen auf, die das Abtropfen der in der Schublade 40' angeordneten
frittierten Nahrungsmittel begünstigen.
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Die
Warmhaltekammer 27' steht
mit der Außenseite über einen
Durchgang 35' in
Verbindung. Der Durchgang 35' ist
oberhalb der Warmhaltekammer 27' in der Nähe des oberen Teils der Wanne 2' angeordnet.
Der Durchgang 35' ist
durch eine Öffnung
zum Abführen
des Dampfs gebildet, die in der Seitenwand 22' auf einer Seite
ausgebildet ist, die der Seite mit der Öffnung 13' gegenüberliegt.
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Die
Funktionsweise dieses Ausführungsbeispiels
ist mit derjenigen des vorhergehenden Ausführungsbeispiels vergleichbar.
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Zwei
weitere Ausführungsbeispiele
sind einerseits in 5 und andererseits in 6 gezeigt.
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In
diesen Ausführungsbeispielen
sind zusätzliche
elektrische Heizmittel vorgesehen, um den wesentlichen Teil des
Aufheizens der Warmhaltekammer sicherzustellen.
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Die 5 zeigt
eine Friteuse mit einem Außengehäuse 1'', das eine Wanne 2'' aufnimmt. Elektrische Heizmittel 3'' sind durch ein tauchendes Heizelement 67 gebildet,
das in der Wanne 2'' im Abstand zum
Boden der Wanne eingesetzt ist, um einen kalten Bereich unterhalb
der Heizmittel 3'' auszubilden. Ein
Garkorb 5'' ist in die
Wanne 2'' oberhalb der
Heizmittel eingesetzt. Das Gehäuse 1" weist einen
Boden 11'' und eine Seitenwand 12'' auf. Eine Seitenöffnung 13'' ist in der Seitenwand 12'' unterhalb der Wanne 2'' ausgebildet. Eine an einem aus
dem Gehäuse 1'' hervorgehenden Scharnier 68 angebrachte
Tür 37'' ist zum Verschließen der
Seitenöffnung 13'' vorgesehen. Die Seitenöffnung 13'' ermöglicht den Zugang zu einer
Warmhaltekammer 27'', die im Gehäuse 1'' unterhalb der Wanne 2'' ausgebildet ist. Die Warmhaltekammer 27" ist mit der
Außenseite über einen Durchgang 35'' verbunden, der oberhalb der Warmhaltekammer 27'' in der Nähe des oberen Teils der Wanne 2'' angeordnet ist. Der Durchgang 35'' ist durch eine Öffnung zum
Abführen
des Dampfs gebildet, die in der Seitenwand 12'' des Gehäuses 1'' ausgebildet
ist.
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Zusätzliche
elektrische Heizmittel 60 sind im Gehäuse 1'' vorgesehen.
Die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel 60 umfassen ein Heizelement 61, das
im unteren Teil der Warmhaltekammer 27'' angeordnet
ist. Die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel 60 sind dazu vorgesehen, den wesentlichen
Teil des Aufheizens in der Warmhaltekammer 27'' sicherzustellen. Wie in 5 gut
zu sehen ist, ist der Boden der Wanne 2'' zwischen
den elektrischen Heizmitteln 3'' und
der Warmhaltekammer 27'' angeordnet.
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Nachdem
der Benutzer eine erste Menge von frittierten Nahrungsmitteln zubereitet
hat, ordnet er diese Nahrungsmittel auf einer (in den Figuren nicht
gezeigte) Platte an, stellt diese Platte in die Warmhaltekammer 27" ab und verschließt die Tür 37''. Der Durchgang 35'' ermöglicht das Entweichen des von
der frittierten Nahrungsmitteln freigesetzten Dampf, die in der
Warmhaltekammer 27'' angeordnet sind.
Der Benutzer kann dann eine zweite Menge von frittierten Nahrungsmitteln
zubereiten, wobei gleichzeitig die erste Menge von frittierten Nahrungsmitteln in
der Warmhaltekammer 27'' warm gehalten
wird.
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Die 6 zeigt
eine Friteuse mit einem Außengehäuse 1''',
das eine Wanne 2''' aufnimmt. Elektrische Heizmittel 3''' sind
durch ein tauchendes Heizelement 77 gebildet, das in der
Wanne 2''' im Abstand zum Boden der Wanne
eingesetzt ist, so dass ein kalter Bereich ausgebildet ist. Ein
Garkorb 5''' ist in der Wanne 2''' oberhalb
der elektrischen Heizelementen 3''' eingesetzt.
Das Gehäuse 1''' weist
einen Boden 11''' und eine Seitenwand 12''' auf.
Eine Seitenöffnung 13''' ist
in der Seitenwand 12''' unterhalb der Wanne 2''' ausgebildet.
Die Seitenöffnung 13''' ermöglicht den
Zugang zu einer Warmhaltekammer 27''', die im Gehäuse 1''' unterhalb
der Wanne 2''' ausgebildet ist.
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Zusätzliche
elektrische Heizmittel 70 sind im Gehäuse 1''' vorgesehen.
Die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel 70 umfassen ein Heizelement 71, das
im oberen Teil der Warmhaltekammer 27''' angeordnet
ist. Die zusätzlichen
elektrischen Heizmittel 70 sind unterhalb einer inneren
Trennwand 72 des Gehäuses 1''' angebracht.
Die Trennwand 72 ist unterhalb der Wanne 2" angeordnet.
Die zusätzlichen elektrischen
Heizmittel 70 sind dazu vorgesehen, den wesentlichen Teil
des Aufheizens in der Warmhaltekammer 27''' sicherzustellen.
Wie in 6 gut zu sehen ist, ist der Boden der Wanne 2''' zwischen den
elektrischen Heizmitteln 3''' und der Warmhaltekammer 27''' angeordnet.
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Nachdem
der Benutzer eine erste Menge von frittierten Nahrungsmitteln zubereitet
hat, ordnet er diese Nahrungsmittel in eine (in den Figuren nicht gezeigte)
Platte an und stellt diese Platte in die Warmhaltekammer 27''' ab.
Der von den in der Warmhaltekammer 27''' angeordneten
frittierten Nahrungsmittel freigesetzte Dampf kann über die Öffnung 13''' entweichen.
Aus diesem Grund bildet die Öffnung 13''' einen
Durchgang 35''', der die Warmhaltekammer 27''' mit
der Außenseite
des Gehäuses 1''' verbindet.
Der Benutzer kann dann eine zweite Menge von frittierten Nahrungsmitteln
zubereiten, wobei gleichzeitig die erste Menge von frittierten Nahrungsmitteln
in der Warmhaltekammer 27''' warm gehalten wird.
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Als
Variante für
das erste Ausführungsbeispiel
sind die elektrischen Heizmittel 3 nicht unbedingt unterhalb
der Wanne 2 angeordnet. Die elektrischen Heizmittel 3 stehen
nicht unbedingt mit dem Schutzblech 30 in thermischem Kontakt.
Die elektrischen Heizmittel können
insbesondere innerhalb der Wanne angeordnet oder auch in der Wand
einer gegossenen Wanne ausgebildet sein. Das Schutzblech 30 kann
in mehreren Teilen ausgebildet sein. Das Schutzblech 30 kann
im Abstand zu den elektrischen Heizmitteln angeordnet sein.
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Als
Variante für
das zweite Ausführungsbeispiel
sind die elektrischen Heizmittel 3' nicht unbedingt mit dem Gehäuse 1' fest verbunden
sondern können
unterhalb der Wanne 2' oder
auch in einer Wand einer gegossenen Wanne angebracht sein.
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Als
Variante für
das erste und/oder zweite Ausführungsbeispiel
können
zusätzliche
elektrische Heizmittel, wenn gewünscht,
hinzugefügt
werden, um ein besseres Warmhalten zu erhalten.
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Als
Variante für
verschiedene Ausführungsbeispiele
können
zusätzliche
elektrische Heizmittel kombiniert werden, um ein besseres Warmhalten
zu erhalten.
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Die
vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
und ihre Varianten beschränkt,
sondern umfasst mehrere Veränderungen
im Rahmen der Ansprüche.