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DE4445643C2 - Bezeichnungsschildchen für Reihenklemmen - Google Patents

Bezeichnungsschildchen für Reihenklemmen

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DE4445643C2
DE4445643C2 DE4445643A DE4445643A DE4445643C2 DE 4445643 C2 DE4445643 C2 DE 4445643C2 DE 4445643 A DE4445643 A DE 4445643A DE 4445643 A DE4445643 A DE 4445643A DE 4445643 C2 DE4445643 C2 DE 4445643C2
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DE
Germany
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terminal block
section
plate
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DE4445643A
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Detlef Dipl In Nehm-Engelberts
Heinz Dipl Ing Reibke
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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Phoenix Contact GmbH and Co KG
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R9/00Structural associations of a plurality of mutually-insulated electrical connecting elements, e.g. terminal strips or terminal blocks; Terminals or binding posts mounted upon a base or in a case; Bases therefor
    • H01R9/22Bases, e.g. strip, block, panel
    • H01R9/24Terminal blocks
    • H01R9/26Clip-on terminal blocks for side-by-side rail- or strip-mounting
    • H01R9/2683Marking plates or tabs
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F7/00Signs, name or number plates, letters, numerals, or symbols; Panels or boards
    • G09F7/18Means for attaching signs, plates, panels, or boards to a supporting structure
    • GPHYSICS
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    • G09F2007/1882Emblems, e.g. fixed by pins or screws

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Description

Die Erfindung betrifft ein Bezeichnungsschildchen zum Einsetzen in eine Schild­ chennut einer Reihenklemme, mit einer Bezeichnungsplatte, die zumindest im einge­ setzten Zustand des Bezeichnungsschildchens wenigstens zwei zueinander winklig angeordnete Bezeichnungsflächen aufweist.
Ein Bezeichnungschildchen der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE-GM- 17 87 832 bekannt. Die Bezeichnungsschildchen sind hierbei als prismaartige Be­ zeichnungsklötzchen mit jeweils vier in einem Winkel von 90° zueinander angeord­ neten Bezeichnungsflächen ausgebildet. Nachteilig bei diesen bekannten Bezeich­ nungsschildchen ist, daß die Sichtverhältnisse im Einbauzustand häufig nicht optimal sind, da die einzelnen ankommenden bzw. abgehenden Leitungen bei einer Klemme häufig über das Bezeichnungsschildchen hinweggeführt werden und das Bezeich­ nungsschildchen durch diese Leitungen verdeckt wird. Darüber hinaus ist aber auch die Beschriftung der einzelnen Bezeichnungsflächen des bekannten Bezeichnungs­ schildes vergleichsweise aufwendig, da jede einzelne Fläche für sich beschriftet wer­ den muß.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Bezeichnungsschildchen der ein­ gangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem die Bezeichnungsflächen auch im eingesetzten Zustand des Bezeichnungsschildchens gut erkennbar sind und das sich schnell und in einfacher Weise beschriften läßt.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einem Bezeichnungsschildchen der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß wenigstens zwei über ein Gelenk miteinander verbundene Schildchenabschnitte vorgesehen sind, daß jeder der Schildchenab­ schnitte auf seiner Oberseite eine Bezeichnungsfläche aufweist, und daß die Schild­ chenabschnitte derart verschwenkbar sind, daß sie zumindest auf einer im wesentli­ chen gemeinsamen Ebene in eine zueinander geneigte Stellung bringbar sind. Zunächst einmal ergeben sich durch die winklige Anordnung der Bezeichnungsflä­ chen erheblich bessere Sichtverhältnisse, da zumindest eine zweifache bzw. zweisei­ tige Beschriftung möglich und die Beschriftung bzw. Bezeichnung von zwei Seiten her erkennbar ist. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die entsprechende Rei­ henklemme an einer ohnehin schlecht zugänglichen Stelle angeordnet ist, bei der die Sichtverhältnisse im Einbauzustand üblicherweise schlecht sind. Darüber hinaus ist es bei der Erfindung nun möglich, daß die in einer Ebene liegenden Bezeichnungsflä­ chen in einem Verfahrensschritt bedruckt werden können. Dies gilt insbesondere für die Plotterbeschriftung über einen Computer. Durch die Erfindung ist es also möglich, die Beschriftung soweit wie möglich zu automatisieren, wodurch sich eine Zeit- und damit eine Kostenersparnis ergibt. Außerdem läßt sich die Art der Beschriftung bzw. des gewünschten Schriftbildes ohne weiteres den gewünschten Anforderungen an­ passen. Dadurch, daß die beiden Schildchenabschnitte über ein Gelenk miteinander verbunden sind, ist es schließlich möglich, die Schildchenabschnitte zum Einsetzen aus der gemeinsamen Ebene in eine zueinander geneigte Stellung zu bringen.
Obwohl grundsätzlich verschiedene dachförmige Ausbildungen möglich sind, bei­ spielsweise eine walmdachartige Ausbildung, oder aber eine Ausbildung mit drei Be­ zeichnungsflächen, von denen die beiden äußeren schräg geneigt sind und in einen ebenen Mittelabschnitt übergehen, bietet sich die zeltdachartige Ausbildung der Be­ zeichnungsplatte mit zwei Bezeichnungsflächen an, da es in der Regel ausreichend ist, wenn die Bezeichnung bzw. Beschriftung von der einen, als auch von der ande­ ren, gegenüberliegenden Seite der Reihenklemme erkennbar ist.
Die beiden über das Gelenk verschwenkbaren Schildchenabschnitte lassen sich in besonders einfacher Weise in der gewünschten dachförmigen bzw. geneigten Stel­ lung halten, wenn jedem Schildchenabschnitt ein Befestigungsfuß zum Einsetzen, insbesondere Einrasten in die Reihenklemme zugeordnet ist. Die Handhabung beim Verschwenken wird vorzugsweise dadurch erleichtert, daß ein von der Unterseite wenigstens eines Schildchenabschnittes vorstehender Stützabschnitt vorgesehen ist, an dem sich der benachbarte Schildchenabschnitt mit seiner Unterseite abstützt, wenn die Schildchenabschnitte aufeinander zu geschwenkt werden. Mit Hilfe des Stützabschnittes wird also das Aufeinanderzuschwenken der Schildchenabschnitte in eine vorgegebene Einsetzstellung erheblich erleichtert. Dies gilt insbesondere dann, wenn die benachbarten Schildchenabschnitte in der Einsetzstellung miteinan­ der lösbar verbindbar und vorzugsweise miteinander verrastbar sind. Hierdurch wird gewährleistet, daß ein Bezeichnungsschildchen nach dem An- bzw. Aufbringen der Beschriftung bzw. Bezeichnung mit ebener Anordnung der Bezeichnungsflächen in die geneigte Einsetzstellung gebracht werden kann und in dieser sicher verbleibt. Anschließend kann das erfindungsgemäße Bezeichnungsschildchen ohne weiteres in eine Schildchennut der Reihenklemme eingesetzt werden, wie dies auch bei bisher bekannten Bezeichnungsschildchen der Fall ist.
Herstellungs- und handhabungstechnisch ist es besonders günstig, wenn eine Mehr­ zahl, beispielsweise zehn Bezeichnungsschildchen zu einem Streifen zusammengefaßt sind, wobei die einzelnen Bezeichnungsschildchen über Verbindungsstege vonein­ ander beabstandet, aber dennoch miteinander verbunden sind. Die Verbindungsstege haben lediglich eine geringe Materialstärke und sind leicht zu durchtrennen, sofern dies erforderlich ist.
Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfin­ dung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschrei­ bung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung und der Zeichnung selbst. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Bezeichnungs­ schildchens,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Bezeichnungsschildchens aus Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Bezeichnungsschildchens aus Fig. 1 in Einsetz­ stellung,
Fig. 4 eine Unteransicht eines Streifens aus einer Mehrzahl erfindungsgemäßer Bezeichnungsschildchen und
Fig. 5 eine Seitenansicht des Streifens aus Fig. 4.
In den Fig. 1 bis 3 ist ein Bezeichnungsschildchen 1 zum Einsetzen in eine Schildchennut einer Reihenklemme oder eines anderen Bauteils, bei dem eine Be­ zeichnung erforderlich ist, dargestellt. Das Bezeichnungsschildchen 1 weist eine Be­ zeichnungsplatte 2 auf. Die Bezeichnungsplatte 2 ist zumindest im eingesetzten Zu­ stand des Bezeichnungsschildchens 1 mit wenigstens zwei zueinander winklig ange­ ordneten Bezeichnungsflächen 3, 4 versehen. Obwohl grundsätzlich eine Vielzahl von Bezeichnungsflächen möglich sind, bietet es sich an, daß die Bezeichnungsplatte 2 im eingesetzten Zustand zeltdachartig ausgebildet ist und dann nur zwei Bezeich­ nungsflächen 3, 4 aufweist.
Bei den Bezeichnungsflächen 3, 4 kann es sich um zu beschriftende Oberflächen der Bezeichnungsplatte 2 handeln. Allerdings ist es auch möglich, daß auf den Bezeich­ nungsflächen ein Plättchen od. dgl. mit einer entsprechenden Beschriftung angeord­ net, zum Beispiel aufgeklebt oder aber in nicht dargestellte Nuten eingeschoben wird. Die unmittelbare Beschriftung der Bezeichnungsflächen 3, 4 ist jedoch die kosten­ günstigste Lösung.
Um nun nicht nur bei einem einzigen Bezeichnungsschildchen 1 wenigstens zwei in unterschiedlichen Richtungen ausgerichtete Bezeichnungsflächen 3, 4 zur Verfü­ gung zu stellen, sondern auch eine Beschriftung in einem Arbeitsgang zu ermögli­ chen, weist das Bezeichnungsschildchen 2 über ein Gelenk 5 miteinander verbun­ dene Schildchenabschnitte 6, 7 auf. Jeder der Schildchenabschnitte 6, 7 weist auf seiner Oberseite eine Bezeichnungsfläche 3, 4 auf. Aufgrund des Gelenks 5 ist es möglich, die Schildchenabschnitte 6, 7 gegeneinander zu verschwenken. So sind die Schildchenabschnitte 6, 7 aus der in den Fig. 1 und 2 gezeigten Stellung, bei der die Bezeichnungsflächen 3, 4 in einer gemeinsamen Ebene liegen, in eine Stellung verschwenkbar, in der sich die Bezeichungsflächen 3, 4 in einer zueinander geneig­ ten Stellung befinden. In Fig. 3 ist die sogenannte Einsetzstellung dargestellt, in der das Bezeichnungsschildchen 1 in eine Schildchennut einer Reihenklemme eingesetzt werden kann.
Jedem der beiden Schildchenabschnitte 6, 7 ist ein Befestigungsfuß 8, 9 zugeordnet. Die Befestigungsfüße 8, 9 dienen zum Befestigen, insbesondere Einrasten in eine Schildchennut der Reihenklemme. Jeder der Befestigungsfüße 8, 9 ist am Ende der Bezeichnungsplatte 2 angeordnet bzw. von dieser abgewinkelt. Hierzu weist jeder Befestigungsfuß 8, 9 einen zunächst etwa rechtwinklig von der Bezeichnungsplatte abgewinkelten Schenkelabschnitt 10 sowie einen von diesem wiederum nach außen abgewinkelten Schenkelabschnitt 11 auf. An den Schenkelabschnitt 11 wiederum schließt sich eine nach außen vorstehende Rastnase 12 an.
Wenigstens einem Schildchenabschnitt, vorzugsweise beiden Schildchenabschnitten 6, 7 ist jeweils ein von der Unterseite 13 der Bezeichnungsplatte 2 vorstehender Stützabschnitt 14, 15 zugeordnet. Jeder der Stützabschnitte 14, 15 hat eine im we­ sentlichen dreieckige Form mit nach unten abstehender Spitze. Die Stützabschnitte 14, 15 dienen zur gegenseitigen Abstützung der beiden Schildchenabschnitte 6, 7 wenn die beiden Schildchenabschnitte 6, 7 aufeinander zu geschwenkt werden. Im Grunde genommen bewirken die Stützabschnitte 14, 15 eine Bewegungsbegrenzung beim Aufeinanderzuschwenken, wobei dann die einander zugewandten Stirnkanten 16 der Stützabschnitte 14, 15 an der Unterseite 13 der Bezeichnungsplatte 2 anschla­ gen. Durch die beiden Stützabschnitte 14, 15 kann das Bezeichnungsschildchen 1, ohne daß eine Arretierung der Schildchenabschnitte 6, 7 in der in Fig. 3 dargestellten Einsetzstellung erforderlich wäre, in besonders einfacher Weise gehandhabt bzw. in eine Schildchennut einer Reihenklemme eingesetzt werden.
Besonders zweckmäßig ist es jedoch, wenn die Schildchenabschnitte 6, 7 in der Ein­ setzstellung lösbar miteinander verbindbar, insbesondere miteinander verrastbar sind. Zu diesem Zweck ist an jedem Stützabschnitt 14, 15 und zwar am äußeren spitzen Ende eine Rastnase 17 vorgesehen, die in eine korrespondierende Rastöffnung 18 am jeweils gegegenüberliegendenden Schildchenabschnitt eingreift. Die Rastöffnung 18 befindet sich vorzugsweise im Bereich des Befestigungsfußes 8, 9 und zwar im Schenkelabschnitt 10. Es versteht sich, daß selbstverständlich auch eine entspre­ chende Ausnehmung an den Stützabschnitten vorgesehen sein kann, während am Befestigungsfuß ein in die Ausnehmung eingreifender Rastvorsprung aufgebildet sein kann.
Da jedem Schildchenabschnitt 6, 7 ein Stützabschnitt 14, 15 zugeordnet ist, über den nicht nur eine Bewegungsbegrenzung beim Verschenken, sondern auch eine Arretie­ rung bzw. Verrastung bewirkt wird, ist es erforderlich, die Stützabschnitte 14, 15 ver­ setzt zueinander anzuordnen, damit diese nicht beim Aufeinanderzuschwenken der Schildchenabschnitte 6, 7 mit ihren einander zugewandten Stirnkanten 16 gegenein­ ander stoßen. Insgesamt haben die Schildchenabschnitte 6, 7 eine identische Form und Ausbildung; anders ausgedrückt bedeutet dies, daß das Bezeichnungsschildchen 1 eine um 180° drehsymmetrische Ausbildung hat.
Um das Bezeichnungsschildchen 1 besonders einfach und kostengünstig auszubil­ den, wobei die Verschwenkbarkeit der beiden Schildchenabschnitte 6, 7 gewährlei­ stet sein soll, ist vorgesehen, daß das Bezeichnungsschildchen aus Kunststoff besteht und das Gelenk 5 als Filmscharnier ausgebildet ist. Da die Schildchenabschnitte 6, 7 zum Teil um einen nicht unwesentlichen Winkel verschwenkt werden, ist eine ent­ sprechende Ausbildung des Filmscharniers erforderlich. Dieses kann über einen grö­ ßeren Bereich eine konstante geringere Materialdicke aufweisen, wie dies in Fig. 2 etwas schwächer dargestellt ist oder aber eine etwa M-förmige Ausbildung haben. Es versteht sich, daß selbstverständlich auch andere Ausbildungen des Filmscharniers, beispielsweise eine winkelförmige Ausbildung möglich sind.
In den Fig. 4 und 5 sind jeweils eine Vielzahl von Bezeichnungsschildchen 1 dar­ gestellt, die zu einem Streifen 19 zusammengefaßt sind. Die einzelnen Bezeichnungs­ schildchen 1 sind dabei jeweils über zwei Verbindungsstege 20, 21 miteinander ver­ bunden. Die Verbindungsstege 20, 21 können vergleichsweise leicht durchtrennt werden, da sie aus dünnem Kunststoffmaterial bestehen.
Die erfindungsgemäßen Bezeichnungsschildchen 1 werden nach ihrer Herstellung ei­ ner Beschriftungseinrichtung, beispielsweise einem Plotter zugeführt. Da die Be­ zeichnungschildchen 1 in der Regel als Streifen 19 hergestellt werden, werden die ganzen Streifen 19 der Beschriftungseinrichtung zugeführt. Dabei haben die einzel­ nen Beschriftungsschildchen 1 die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Form, wobei die Bezeichnungsflächen 3, 4 auf einer Ebene liegen. Spätestens kurz vor dem Ein­ bau bzw. dem Einsetzen in entsprechende Schildchennuten von Reihenklemmen werden die beiden Schildchenabschnitte 6, 7 aufeinander zu verschwenkt, bis sich die gegenseitige Verrastung über die Rastnasen 17 und Öffnungen 18 ergibt. Dieser Zustand ist in Fig. 3 dargestellt. Bei einem Streifen 19 aus mehreren Bezeichnungs­ schildchen 1 kann die gemeinsame Verschwenkung ebenfalls problemlos erfolgen, da die einzelnen Bezeichnungsschildchen 1 eine gemeinsame Schwenkachse A haben.
Im in eine Reihenklemme eingesetzten Zustand steht zumindest ein wesentlicher Teil der Bezeichnungsflächen 3, 4 über die Oberfläche der Reihenklemme über. Aufgrund der unterschiedlichen Ausrichtung der beiden Bezeichnungsflächen 3, 4 genügt grundsätzlich bei einer Reihenklemme eine einzige Schildchennut, die vorzugsweise mittig angeordnet ist. Hierdurch kann eine Reihenklemme ohne weiteres mit geringe­ rer Ausladung hergestellt werden, die sich üblicherweise durch die sich auf beiden Klemmseiten befindlichen Schildchennuten ergibt.

Claims (14)

1. Bezeichnungsschildchen (1) zum Einsetzen in eine Schildchennut einer Reihen­ klemme, mit einer Bezeichnungsplatte (2), die zumindest im eingesetzten Zustand des Bezeichnungsschildchens (1) wenigstens zwei zueinander winklig angeordnete Be­ zeichnungsflächen (3, 4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei über ein Gelenk (5) miteinander verbundene Schildchenabschnitte (6, 7) vorgesehen sind, daß jeder der Schildchenabschnitte (6, 7) auf seiner Oberseite eine Bezeich­ nungsfläche (3, 4) aufweist, und daß die Schildchenabschnitte (6, 7) derart ver­ schwenkbar sind, daß sie zumindest aus einer im wesentlichen gemeinsamen Ebene in eine zueinander geneigte Stellung bringbar sind.
2. Bezeichnungsschildchen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Be­ zeichnungsplatte (2) zeltdachartig ausgebildet ist.
3. Bezeichnungsschildchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise jedem Schildchenabschnitt (6, 7) ein Befesti­ gungsfuß (8, 9) zum vorzugsweise lösbaren Befestigen, insbesondere Einrasten in die Reihenklemme zugeordnet ist.
4. Bezeichnungsschildchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einem Schildchenabschnitt (6, 7) ein von der Unter­ seite (13) der Bezeichnungsplatte (2) vorstehender Stützabschnitt (14, 15) zugeord­ net ist, an dem sich der benachbarte Schildchenabschnitt (6, 7) abstützen kann, wenn die Schildchenabschnitte (6, 7) aufeinander zu geschwenkt werden.
5. Bezeichnungsschildchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Schildchenabschnitte (6, 7) in bestimmten zuein­ ander geneigten Stellungen, vorzugsweise in der Einsetzstellung, lösbar miteinander verbindbar, insbesondere miteinander verrastbar sind.
6. Bezeichnungsschildchen nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß am Stützabschnitt (14, 15) des einen Schildchenabschnittes (6, 7) eine Rastnase (17) und am anderen Schildchenabschnitt (7, 6), vorzugsweise am Befesti­ gungsfuß (8, 9), eine korrespondierende Rastöffnung (18) vorgesehen ist.
7. Bezeichnungsschildchen nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß jedem Schildchenabschnitt (6, 7) ein Stützabschnitt (14, 15) zugeordnet ist und daß die Stützabschnitte (14, 15) versetzt zueinander angeordnet sind.
8. Bezeichnungsschildchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Schildchenabschnitte (6, 7) vorgesehen sind, die eine identische Form und Ausbildung haben.
9. Bezeichnungsschildchen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es aus Kunststoff besteht und daß das Gelenk (5) als Filmschar­ nier ausgebildet ist.
10. Streifen (19) mit einer Mehrzahl von Bezeichnungsschildchen (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
11. Streifen nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß benachbarte Bezeich­ nungsschildchen (1) über wenigstens einen, vorzugsweise zwei Verbindungsstege (20, 21) vorzugsweise geringer Materialstärke miteinander verbunden sind.
12. Streifen nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Bezeichnungsschildchen (1) eine gemeinsame Schwenkachse (A) haben.
13. Reihenklemme mit einer Schildchennut und einem Bezeichnungsschildchen (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, wobei die Bezeichnungsplatte (2) zumindest im wesentlichen über die Oberseite der Reihenklemme übersteht.
14. Reihenklemme nach Anspruch 13 mit einer einzigen Schildchennut, die vorzugs­ weise etwa mittig auf der Oberseite der Reihenklemme angeordnet ist.
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DE1787832U (de) * 1958-11-08 1959-04-30 Bbc Brown Boveri & Cie Bezeichnungsvorrichtung fuer elektrische leitungen, klemmen od. dgl.

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1787832U (de) * 1958-11-08 1959-04-30 Bbc Brown Boveri & Cie Bezeichnungsvorrichtung fuer elektrische leitungen, klemmen od. dgl.

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