DE102005058387A1 - Kennzeichnungsschildersatz - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsschildersatz mit in einer
Ebene liegenden beschriftbaren Kennzeichnungsschildern (16). Erfindungsgemäß ist ein
Zentralträger
(12) vorgesehen, an dem an zwei einander abgewandten Seiten jeweils
mindestens ein langgestreckter Seitenträger (14) mit einer seiner Schmalseiten angeformt
ist, wobei mindestens einer der Seitenträger (14) an mindestens einer
seiner Längsseiten
mindestens ein Kennzeichnungsschild (16) trägt.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsschildersatz mit in einer Ebene liegenden beschriftbaren Kennzeichnungsschildern gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. eine Anordnung einer Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen gemäß Oberbegriff des Anspruchs 10.
- Solche Kennzeichnungsschildersätze, wie sie beispielsweise aus der
DE 42 39 434 A1 bekannt sind, weisen eine Vielzahl von Kennzeichnungsschildern auf, die lösbar an Trägern befestigt sind und eine Aufspannung in einer Ebene bilden. Die Kennzeichnungsschilder dienen vorwiegend der Kennzeichnung von elektrischen Bauelementen, beispielsweise der Kennzeichnung von Kabeln. Die Kennzeichnungsschilder sind zu einem Kennzeichnungsschildersatz zusammengefasst, um sie besser zur Beschriftung in ein Beschriftungsgerät einlegen zu können. Im Beschriftungsgerät können alle Kennzeichnungsschilder eines Kennzeichnungsschildersatzes in einem Arbeitsgang beschriftet werden. Anschließend werden die einzelnen Kennzeichnungsschilder aus dem Kennzeichnungsschildersatz herausgetrennt und zur Kennzeichnung verwendet. Aus derDE 42 39 434 A1 ist desweiteren ein Strang bekannt, der aus mehreren aneinandergereihten Kennzeichnungsschildersätzen besteht und rollbar ausgebildet ist. Die Kennzeichnungsschilder sind an Querstegen angebracht, die sich zwischen zwei parallel verlaufenden Längsrahmenstreifen erstrecken. Jeder Quersteg trägt nur an einer seiner Längsseiten Kennzeichnungsschilder. Dadurch ist dieser Aufbau relativ aufwendig und die Packungsdichte der Kennzeichnungsschilder ist gering. Desweiteren kann der Strang zwar als Endlosstrang ausgebildet sein, der über eine Einzugsvorrichtung zur automatisierten Beschriftung maschinell in ein Beschriftungsgerät eingezogen werden kann. Hierzu muß er jedoch auf eine Rolle aufgewickelt sein, was Platz beansprucht. - Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Kennzeichnungsschildersatz bzw. eine Anordnung einer Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sie einfacher aufgebaut sind bzw. platzsparend aufbewahrt werden können.
- Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Kennzeichnungsschildersatz mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie eine Anordnung einer Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
- Dem erfindungsgemäßen Kennzeichnungsschildersatz nach Anspruch 1 liegt der Gedanke zugrunde, dass durch die Anformung der Seitenträger am Zentralträger, wobei mindestens ein Seitenträger an seiner Längsseite oder an beiden Längsseiten die Kennzeichnungsschilder trägt, ein einfacher und wenig materialaufwendiger Aufbau gegeben ist. Durch die Anordnung der Kennzeichnungsschilder an beiden Längsseiten der Seitenträger kann zudem eine hohe Packungsdichte der Kennzeichnungsschilder erreicht werden.
- Der Zentralträger ist vorzugsweise eine längliche Platte, wobei die Seitenträger an den Längsseiten des Zentralträgers angeformt sind. Zweckmäßig weist dann der Kennzeichnungsschildersatz eine in Längsrichtung des Zentralträgers verlaufende Symmetrieebene auf. Auf beiden Seiten des Zentralträgers ist dann die gleiche Anzahl von Kennzeichnungsschildern in der gleichen geometrischen Anordnung angebracht. Vorteilhaft weist der Zentralträger eine ebene Beschriftungsfläche zur Anbringung einer Beschriftung auf. Zudem weist der Zentralträger zweckmäßig mindestens ein Halteloch zum Aufstecken auf einen Haltedorn auf. Dies erleichtert das automatische Einziehen des Kennzeichnungsschildersatzes in ein Beschriftungsgerät. Dort kann der Zentralträger an seiner Beschriftungsfläche mit einer den Kenn zeichnungsschildersatz kennzeichnenden Beschriftung versehen werden, die nicht auf den Kennzeichnungsschildern erscheinen soll.
- Es wird bevorzugt, dass der Kennzeichnungsschildersatz aus einem Stück vorzugsweise aus Kunststoff besteht. Dadurch ist er besonders einfach im Spritzgußverfahren oder im Extrusionsverfahren herzustellen. Desweiteren ist es möglich, den Kennzeichnungsschildersatz gegebenenfalls auch einstückig aus Metall herzustellen. Um die einzelnen Kennzeichnungsschilder besser abtrennen zu können, sind zweckmäßig zwischen ihnen und den Seitenträgern Sollbruchstellen vorgesehen. Desweiteren können sich auch zwischen den Seitenträgern und dem Zentralträger Sollbruchstellen befinden. Dies erleichtert das Abtrennen der Seitenträger mit angeformten Kennzeichnungsschildern vom Zentralträger.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Kennzeichnungsschilder jedes der Seitenträger bezüglich einer sich in Längsrichtung des Seitenträgers erstreckenden Symmetrieebene zueinander symmetrisch angeordnet sind. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Kennzeichnungsschilder zur Kennzeichnung von Kabeln verwendet werden, die an jedem ihrer Enden ein Kennzeichnungsschild tragen. Zur Kennzeichnung eines Kabels werden dann vorteilhaft die an einem Seitenträger einander gegenüber an den beiden Längsseiten angeordneten Kennzeichnungsschilder verwendet.
- Der erfindungsgemäßen Anordnung von Kennzeichnungsschildern gemäß Anspruch 10 liegt der Gedanke zugrunde, dass durch die Verschwenkbarkeit bis zum vorzugsweise flächigen Aufliegen der benachbarten Zentralträger aufeinander der Strang nach dem Prinzip eines Leporello platzsparend gefaltet werden kann. Dabei kann es auch weiterhin möglich sein, den Strang auf eine Rolle aufzuwickeln, falls dies erforderlich sein sollte. In beiden Fällen können die Kennzeichnungsschilder des Strangs in einem automatisierten Verfahren in ein Beschriftungsgerät eingezogen und dort beschriftet werden.
- Nach dem Beschriften werden die einzelnen Kennzeichnungsschildersätze voneinander getrennt. Hierzu wird bevorzugt, dass die Zentralträger einstückig miteinander verbunden sind. Zweckmäßig bilden die Gelenke Sollbruchstellen zum Abtrennen der Kennzeichnungsschildersätze vom Strang.
- Es wird besonders bevorzugt, dass die Anordnung aus Kennzeichnungsschildersätzen nach einem der Ansprüche 1 bis 8 besteht. Wenn der Zentralträger jedes Kennzeichnungsschildersatzes eine längliche Platte ist, wird bevorzugt, dass die Zentralträger an ihren Schmalseiten miteinander verbunden sind.
- Zweckmäßig ist die Anordnung von Kennzeichnungsschildern einstückig hergestellt, beispielsweise als Spritzgussteil, als extrudiertes Kunststoffteil, als aus einer Platte ausgestanztes Teil oder als Kunststoffteil mit hinterspritzter Folie. Zur Verwirklichung des Leporelloprinzips ist es ausreichend, wenn in der Reihe aufeinanderfolgende Zentralträger abwechselnd in zwei einander entgegengesetzte, auf der durch die Kennzeichnungsschilder aufgespannten Ebene senkrecht stehende Richtungen gegeneinander verschwenkbar sind. Es wird jedoch bevorzugt, dass die Zentralträger um jedes Gelenk in zwei einander entgegengesetzte, auf der durch die Kennzeichnungsschilder aufgespannten Ebene senkrecht stehende Richtungen gegeneinander verschwenkbar sind.
- Vorteilhaft sind die Kennzeichnungsschilder an jeder Längsseite der Seitenträger in einem Abstand zueinander angeordnet, der mindestens ihrer Breite entspricht, und die Kennzeichnungsschilder von zwei in der Reihe aufeinanderfolgenden Kennzeichnungsschildersätzen greifen reißverschlußartig ineinander. Dadurch wird eine besonders hohe Packungsdichte mit nur kleinen Zwischenräumen zwischen den Kennzeichnungsschildern erreicht. Die Kennzeichnungsschilder mindestens eines der Kennzeichnungsschildersätze können sich wenigstens teilweise so weit in Längsrichtung des Strangs erstrecken, dass ihre Enden neben dem Zentralträger des in der Reihe fol genden nächsten Kennzeichnungsschildersatzes liegen. Werden die Kennzeichnungsschildersätze an den Gelenken durch eine Schneidvorrichtung getrennt, kann diese dann gleichzeitig die Enden der neben dem Zentralträger des folgenden Kennzeichnungsschildersatzes liegenden Enden der Kennzeichnungsschilder abschneiden, falls diese gekürzt werden müssen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Kennzeichnungsschilder mindestens eines der Kennzeichnungsschildersätze sich wenigstens teilweise in Längsrichtung der Reihe maximal bis zum Anfang des Zentralträgers des in der Reihe folgenden nächsten Kennzeichnungsschildersatzes erstrecken. Hier kann ein Abtrennen eines Kennzeichnungsschildersatzes mittels eines Schneidwerkzeugs erfolgen, ohne dass die Kennzeichnungsschilder gekürzt werden.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
-
1 bis4 vier Ausführungsbeispiele eines Kennzeichnungsschildersatzes in der Draufsicht und -
5 bis7 drei Ausführungsbeispiele einer einen Strang bildenden Anordnung von Kennzeichnungsschildersätzen. - Ein Kennzeichnungsschildersatz
10 gemäß den1 bis4 weist einen als längliche Platte ausgebildeten Zentralträger12 auf, von dessen einander abgewandten Längsseiten sich jeweils ein Seitenträger14 erstreckt. Dabei verläuft die Längsachse jedes der Seitenträger14 senkrecht zur Längsachse des Zentralträgers12 . An die Seitenträger14 sind an deren Längsseiten Kennzeichnungsschilder16 angeformt, die über jeweils eine Sollbruchstelle mit den Seitenträgern14 verbunden sind. Die Kennzeichnungsschilder16 sind in einer Ebene aufgespannt, so dass sie gemeinsam in einem Beschriftungsgerät beschriftet werden können. Ihre in den Draufsichten gemäß1 bis4 gezeigten Beschriftungsflächen liegen in einer Ebene mit einer Be schriftungsfläche18 des Zentralträgers12 . In allen vier Ausführungsbeispielen ist der jeweilige Kennzeichnungsschildersatz10 symmetrisch bezüglich einer durch die Längsachse des Zentralträgers senkrecht zur Beschriftungsfläche18 verlaufenden Symmetrieebene. Bei den ersten drei Ausführungsbeispielen gemäß1 bis3 sind die Kennzeichnungsschilder16 auch symmetrisch bezüglich einer weiteren Symmetrieebene angeordnet, die durch die Längsachse der Seitenträger14 senkrecht zu der durch die Kennzeichnungsschilder16 aufgespannten Ebene verläuft. Die Kennzeichnungsschildersätze10 der ersten drei Ausführungsbeispiele unterscheiden sich voneinander lediglich in der Zahl und der Größe der Kennzeichnungsschilder. - Die Kennzeichnungsschilder
16 des Kennzeichnungsschildersatzes10 gemäß4 sind nicht symmetrisch bezüglich der längs den Seitenträgern14 verlaufenden Ebene angeordnet. An jeder Längsseite der Seitenträger14 sind fünf Kennzeichnungsschilder16 angeformt, die zueinander in einem Abstand angeordnet sind, der etwas größer ist als ihre Breite. Auf der gegenüberliegenden Längsseite sind ebenfalls fünf Kennzeichnungsschilder16 im Abstand zueinander angeformt. Diese befinden sich jeweils in Höhe einer Lücke zwischen den Kennzeichnungsschildern16 der anderen Längsseite. - Kennzeichnungsschildersätze
10 , wie in den1 bis4 gezeigt, können einen Strang30 bilden, wie in den5 bis7 dargestellt. Hierzu ist eine Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen10 in einer Reihe angeordnet, so dass die Längsachsen ihrer Zentralträger12 zusammenfallen. Zwei in der Reihe aufeinanderfolgende Kennzeichnungsschildersätze10 sind jeweils über ein Gelenk32 miteinander verbunden, das ein Verschwenken der Kennzeichnungsschildersätze10 gegeneinander ermöglicht, bis deren Zentralträger12 flächig aufeinander liegen. Die Gelenke32 erlauben ein Verschwenken in beiden Richtungen senkrecht zu der von den Kennzeichnungsschildern16 aufgespannten Ebene, also in den5 bis7 jeweils in die Zeichenebene hinein und aus der Zeichenebene heraus. Damit kann der Strang wie ein Leporello gefaltet werden. Der gesamte Strang ist einstückig als Spritzgussteil oder durch Extrusion hergestellt. Die Gelenke32 , die dünner ausgeführt sind als die Zentralträger12 , dienen dabei als Sollbruchstellen zum Abtrennen einzelner Kennzeichnungsschildersätze10 vom Strang30 . - Bei dem Strang
30 gemäß5 erstrecken sich die von den Seitenträgern14 nach links abstehenden Kennzeichnungsschilder16 des Kennzeichnungsschildersatzes10 lediglich bis zum Anfang des Zentralträgers12 des benachbarten Kennzeichnungsschildersatzes. Dadurch ist es möglich, mittels eines senkrecht zur Längsachse der Zentralträger12 ansetzenden Schneidwerkzeugs die einzelnen Kennzeichnungsschildersätze im Bereich der Gelenke32 voneinander zu trennen, ohne dass hierbei die Enden der Kennzeichnungsschilder16 ebenfalls abgeschnitten werden. - In diesem Punkt unterscheidet sich der Strang
30 gemäß6 . Dessen von den Seitenträgern14 nach links abstehende Kennzeichnungsschilder16 jedes Kennzeichnungsschildersatzes10 erstrecken sich so weit in Längsrichtung des Strangs, dass sich ihre Enden neben dem Zentralträger12 des benachbarten Kennzeichnungsschildersatzes befinden. Dadurch ist es möglich, die Hälfte der Kennzeichnungsschilder16 beim Trennen der Kennzeichnungsschildersätze10 mittels eines Schneidwerkzeugs in einem Arbeitsgang zu kürzen. - Der Strang
30 gemäß7 ist aus Kennzeichnungsschildersätzen gemäß4 aufgebaut. Deren Zentralträger12 sind kürzer als die Zentralträger der Kennzeichnungsschildersätze gemäß den1 bis3 . Dadurch greifen die Kennzeichnungsschilder16 von in der Reihe aufeinanderfolgenden Kennzeichnungsschildersätzen10 reißverschlußartig ineinander, so dass eine hohe Packungsdichte der Kennzeichnungsschilder16 entsteht. - Die Zentralträger
12 sind in allen Ausführungsbeispielen mit Haltelöchern20 versehen, so dass sie auf Haltedorne aufgesteckt werden können, was beispielsweise den automatischen Einzug in ein Beschriftungsgerät erleichtert. Dazu entspricht ein ganzzahliges Vielfaches des Abstands zweier Haltelöcher20 von in der Reihe aufeinanderfolgenden Kennzeichnungsschildersätzen10 dem Abstand zweier aufeinanderfolgender Haltedorne des Beschriftungsgeräts. - Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
Die Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsschildersatz mit in einer Ebene liegenden beschriftbaren Kennzeichnungsschildern16 . Erfindungsgemäß ist ein Zentralträger12 vorgesehen, an dem an zwei einander abgewandten Seiten jeweils mindestens ein langgestreckter Seitenträger14 mit einer seiner Schmalseiten angeformt ist, wobei mindestens einer der Seitenträger14 an mindestens einer seiner Längsseiten mindestens ein Kennzeichnungsschild16 trägt.
Claims (19)
- Kennzeichnungsschildersatz mit in einer Ebene liegenden beschriftbaren Kennzeichnungsschildern (
16 ), gekennzeichnet durch einen Zentralträger (12 ), an dem an zwei einander abgewandten Seiten jeweils mindestens ein langgestreckter Seitenträger (14 ) mit einer seiner Schmalseiten angeformt ist, wobei mindestens einer der Seitenträger (14 ) an mindestens einer seiner Längsseiten mindestens ein Kennzeichnungsschild (16 ) trägt. - Kennzeichnungsschildersatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass jeder der Seitenträger (
14 ) an seinen Längsseiten jeweils mindestens ein Kennzeichnungsschild (16 ) trägt. - Kennzeichnungsschildersatz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralträger (
12 ) eine längliche Platte ist und dass die Seitenträger (14 ) an den Längsseiten des Zentralträgers (12 ) angeformt sind. - Kennzeichnungsschildersatz nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass er eine in Längsrichtung des Zentralträgers (
12 ) verlaufende Symmetrieebene aufweist. - Kennzeichnungsschildersatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralträger (
12 ) eine ebene Beschriftungsfläche (18 ) zur Anbringung einer Beschriftung aufweist. - Kennzeichnungsschildersatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zentralträger (
12 ) mindestens ein Halteloch (20 ) zum Aufstecken auf einen Haltedorn aufweist. - Kennzeichnungsschildersatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem Stück vorzugsweise aus Kunststoff besteht.
- Kennzeichnungsschildersatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Sollbruchstellen zwischen den Kennzeichnungsschildern (
16 ) und den Seitenträgern (14 ) und/oder zwischen den Seitenträgern (14 ) und dem Zentralträger (12 ). - Kennzeichnungsschildersatz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsschilder (
16 ) jedes der Seitenträger (14 ) bezüglich einer sich in Längsrichtung des Seitenträgers (14 ) erstreckenden Symmetrieebene zueinander symmetrisch angeordnet sind. - Einen Strang bildende Anordnung einer Vielzahl von Kennzeichnungsschildersätzen (
10 ) mit in einer Ebene liegenden beschriftbaren Kennzeichnungsschildern (16 ), dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kennzeichnungsschildersatz (10 ) einen Zentralträger (12 ) aus Flachmaterial aufweist, der an zwei einander abgewandten Seiten die Kennzeichnungsschilder (16 ) trägt, und dass die Zentralträger (12 ) in einer Reihe angeordnet und mittels Gelenken (32 ) miteinander verbunden sind, um die sie bis zum Aufliegen aufeinander paarweise gegeneinander verschwenkbar sind. - Anordnung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralträger (
12 ) einstückig miteinander verbunden sind. - Anordnung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gelenke (
32 ) Sollbruchstellen zum Abtrennen einzelner Kennzeichnungsschildersätze (10 ) bilden. - Anordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Spritzgussteil, ein extrudiertes Teil, ein aus einer Platte ausgestanztes Teil oder ein Kunststoffteil mit hinterspritzter Folie ist.
- Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Zentralträger (
12 ) um jedes Gelenk (32 ) in zwei einander entgegengesetzte, auf der durch die Kennzeichnungsschilder (16 ) aufgespannten Ebene senkrecht stehende Richtungen gegeneinander verschwenkbar sind. - Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass in der Reihe aufeinanderfolgende Zentralträger (
12 ) abwechselnd in zwei einander entgegengesetzte, auf der durch die Kennzeichnungsschilder (16 ) aufgespannten Ebene senkrecht stehende Richtungen gegeneinander verschwenkbar sind. - Anordnung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Kennzeichnungsschildersätzen (
10 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8 besteht. - Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsschilder (
16 ) an jeder Längsseite der Seitenträger (14 ) in einem Abstand zueinander angeordnet sind, der mindestens ihrer Breite entspricht, und dass die Kennzeichnungsschilder (16 ) von zwei in der Reihe aufeinanderfolgenden Kennzeichnungsschildersätzen (10 ) reißverschlußartig ineinandergreifen. - Anordnung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsschilder (
16 ) mindestens eines der Kennzeichnungsschildersätze (10 ) sich wenigstens teilweise so weit in Längsrichtung des Strangs (30 ) erstrecken, dass ihre Enden neben dem Zentralträger (12 ) des in der Reihe folgenden nächsten Kennzeichnungsschildersatzes (10 ) liegen. - Anordnung nach einem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungsschilder (
16 ) mindestens eines der Kennzeichnungsschildersätze (10 ) sich wenigstens teilweise in Längsrichtung des Strangs (30 ) maximal bis zum Anfang des Zentralträgers (12 ) des in der Reihe folgenden nächsten Kennzeichnungsschildersatzes (10 ) erstrecken.
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