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DE4304219C2 - Abgedichtetes Hebelschloß - Google Patents

Abgedichtetes Hebelschloß

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DE4304219C2
DE4304219C2 DE19934304219 DE4304219A DE4304219C2 DE 4304219 C2 DE4304219 C2 DE 4304219C2 DE 19934304219 DE19934304219 DE 19934304219 DE 4304219 A DE4304219 A DE 4304219A DE 4304219 C2 DE4304219 C2 DE 4304219C2
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DE
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handle assembly
housing
closed position
lever lock
door
Prior art date
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DE19934304219
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English (en)
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DE4304219A1 (de
Inventor
Gabriel Gromotka
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Original Assignee
Southco Inc
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=25276791&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE4304219(C2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by Southco Inc filed Critical Southco Inc
Publication of DE4304219A1 publication Critical patent/DE4304219A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4304219C2 publication Critical patent/DE4304219C2/de
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Abstract

Die vorliegende Erfindung sieht ein abgedichtetes Hebelschloß vor für die Befestigung eines Türblattes eines Wandschrankes oder dergleichen in einer geschlossenen Position bezüglich des Rahmens. Das abgedichtete Hebelschloß ist in einer in der Tür gebildeten Öffnung installiert und hält die Tür lösbar an dem Rahmen, wenn die Tür und der Rahmen miteinander verriegelt werden. Das abgedichtete Hebelschloß weist ein Gehäuse auf für die Montage in der Tür, einen Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist und zwischen einer offenen und einer Schließposition drehbar ist, sowie eine Festhalteeinrichtung. Die Festhalteeinrichtung hält die Tür, wenn sie gegen den Rahmen geschlossen wird, indem sie mit dem Rahmen in Eingriff tritt, wenn der Handgriffaufbau in die Schließposition gedreht wird. Das Gehäuse, der Handgriffaufbau und die Befestigungseinrichtung bilden einen integrierten, festen Aufbau, um den Durchtritt von Material durch das Schloß selbst hindurch zu verhindern. Das abgedichtete Hebelschloß weist weiterhin eine Vorspanneinrichtung auf, die dafür ausgelegt ist, den Handgriffaufbau in der Schließposition zu halten und beim Außereingriffbringen den Handgriffaufbau aus der Schließposition in die offene Position zu drücken. Eine Auslöseeinrichtung ist ebenfalls eingeschlossen für das Verriegeln des Handgriffaufbaues in der Schließposition und zum Entriegeln des Handgriffaufbaues aus der Schließposition für eine Bewegung in die offene Position. Die ...

Description

Hintergrund der Erfindung Technisches Gebiet
Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf Verriegelungseinrichtungen und genauer ge­ sagt auf Hebelschlösser bzw. Hebelverriegelungen für das Festziehen bzw. Schließen von mit Scharnier versehenen Türen, Platten und dergleichen.
Kurze Beschreibung des Standes der Technik
Es sind verschiedene Typen von Verriegelungseinrichtungen für die Befestigung bzw. das Festzie­ hen von Türen, Platten und dergleichen bekannt.
Einige dieser Typen beinhalten eine Feder, um einen Verriegelungsbolzen in eine verriegelte Stel­ lung an einem Halter vorzuspannen. Drehgriffe sind vorgesehen, so daß der Verriegelungsbolzen gegen die Feder von dem Halter weg und in eine entriegelte Position gedreht werden kann. Jedoch kann der Handgriff eines solchen Schlosses, der sich über den Korpus hinaus erstreckt, ein unbeab­ sichtigtes Verriegeln und Entriegeln unter Ansprechen auf Stoßkräfte verursachen.
In dem US Patent 4,693,503 ist ein Hebelschloß dargestellt, das ein mit Flansch versehenes Ge­ häuse aufweist, einen Handgriff und einen Riegel, welche in eine Wandschranktür oder dergleichen eingesetzt sind. Der Handgriff ist mit einem Arm und einem Stoppteil versehen, welches gegen eine innere Oberfläche des Schrankrahmens drückt, wenn die Tür geschlossen und verriegelt ist. Der Handgriff und der Riegel sind im wesentlichen bündig mit der äußeren Türoberfläche angeordnet, wenn der Handgriff und der Riegel sich in der verriegelten Position befinden. Die Konstruktion die­ ses Schlosses ist jedoch derart, daß Schmutz, Wasser und anderes Material durch das Schloß hin­ durch in den Innenraum des Schrankes eintreten können und damit eine Beschädigung bzw. Beein­ trächtigung der darin enthaltenen Ausrüstung bewirken können. Oftmals wird eine Latexhaube ver­ wendet, die die Rückseite des Schlosses abdeckt, jedoch gewährleistet dies nur eine partielle Ab­ dichtung des Schlosses.
In der US 4 693 503 ist ein Hebelschloß beschrieben, das ein mit einem Flansch versehenes Ge­ häuse, einen Handgriff und einen Riegel aufweist und in einer Wandschranktür oder dergleichen eingesetzt ist. Der Handgriff ist mit einem Arm und einem Stopteil versehen, welches gegen die in­ nere Oberfläche des Schrankrahmens drückt, wenn die Tür geschlossen und verriegelt ist. Der Handgriff und der Riegel sind im wesentlichen bündig mit der äußeren Türoberfläche angeordnet, wenn der Handgriff und der Riegel sich in der verriegelten Position befinden. Beim Öffnen des He­ belschlosses, das heißt beim Schwenken des Handgriffs in die offene Stellung zwischen dem Au­ ßenbereich vor dem Schrank und dem Innenbereich aufgrund der Öffnung im Gehäuse, entsteht ein direkter Durchgang, der das Eindringen von Schmutz und anderem Material durch das Schloß selbst hindurch ermöglicht.
Auch in der DE 35 32 152 ist eine mit einer schwenkbaren Handhabe versehene Verriegelungsvor­ richtung, insbesondere für Bodenklappen in Kraftwagen, gezeigt, wobei die Handhabe in ihrer Ru­ hestellung in einer Mulde des zu öffnenden bzw. zu verriegelnden Bauteils untergebracht ist. Jedoch erstreckt sich hier ein erster Haken durch die Wand des Schlosses, die die Trennung zwischen Au­ ßen- und Innenseite darstellt, durch einen Schlitz hindurch, und zwar um beweglich mit einem ande­ ren Haken in Eingriff treten zu können. Der erste Haken ist um eine Welle verschwenkbar, so daß er sich in einem Schlitz oder einer Öffnung bewegt, welche ein entsprechendes Hakenspiel zuläßt. Es ist daher keine abgedichtete Bewegbarkeit vorhanden.
Es besteht daher das Bedürfnis nach einem Hebelschloß, welches nicht nur ein Türblatt in einer geschlossenen Position hält, sondern auch den Durchtritt von Material durch das Schloß selbst ein­ schränkt bzw. verhindert.
Zusammenfassung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung stellt ein abgedichtetes Hebelschloß bereit für die Montage in einem Türblatt eines Wandschrankes oder dergleichen, um die Tür lösbar an dem entsprechenden Rahmen zu halten. Das abgedichtete Hebelschloß weist ein Gehäuse, einen Handgriffaufbau und eine Befestigungseinrichtung auf. Der Handgriffaufbau, der schwenkbar an dem Gehäuse angebracht ist, ist zwischen einer Offen- und einer Schließstellung drehbar. Die Befestigungsein­ richtung hält die Tür in der geschlossenen Position an dem Rahmen, wenn der Handgriffaufbau in die Schließposition gedreht wird.
In vorteilhafter Weise sieht die vorliegende Erfindung ein abgedichtetes Hebelschloß vor, das in der Lage ist, den Durchtritt von Material durch das Schloß selbst zu begrenzen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß in einem abgedichteten Hebelschloß eine Vorspanneinrichtung bereitgestellt wird, die in der Lage ist, den Handgriffaufbau in der geschlossenen Position zu halten und die beim Entriegeln den Handgriffaufbau auch aus der Schließposition in die Offenstellung drückt.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß in einem abgedichteten Hebelschloß eine Auslöseeinrichtung bereitgestellt wird, die in der Nähe des Zentralbereiches des Handgriffsaufbaues integriert angeordnet ist, um während des Schließens desselben einen gesteigerten mechanischen Nutzfaktor bzw. bessere mechanische Handhabbarkeit bereitzustellen.
Kurzbeschreibung der Figuren
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines abgedichteten Hebelschlosses, das in der Tür eines Wandschrankes, der teilweise weggebrochen dargestellt ist, montiert ist für das Sichern der Tür an dem Schrankrahmen, wobei die Tür in einer ge­ schlossenen Position dargestellt ist,
Fig. 2 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses entlang der Linie 2-2 in Fig. 1,
Fig. 3 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses mit einem Schnitt entlang der Linie 3-3 in Fig. 2,
Fig. 4 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses mit einem Schnitt entlang der Linie 4-4 in Fig. 2,
Fig. 5 ist eine Teilansicht des Auslösers des abgedichteten Hebelschlosses, in einer gedrehten Position dargestellt,
Fig. 6 ist eine Schnittansicht des abgedichteten Hebelschlosses nach Fig. 2, in einer geöffneten Position dargestellt,
Fig. 7 ist eine Teilansicht einer anderen Ausführungsform des abgedichteten Hebel­ schlosses der vorliegenden Erfindung,
Fig. 8A ist eine Draufsicht auf das abgedichtete Hebelschloß mit einem Schnitt entlang der Linie 8A-8A in Fig. 7, in einer geschlossenen und entriegelten Position dargestellt,
Fig. 8B ist eine Teilansicht des abgedichteten Hebelschlosses nach Fig. 7, in einer geschlossenen und verriegelten Position dargestellt.
Genaue Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
Es wird jetzt im einzelnen auf die Zeichnungen Bezug genommen, wobei gleiche Bezugszahlen in den verschiedenen Ansichten jeweils gleiche Elemente bezeichnen. In Fig. 1 ist in einer perspektivischen, teilweise weggebrochenen Ansicht ein Wandschrank 101 dargestellt mit einem abgedichteten Hebelschloß 10 gemäß der vorliegenden Erfindung, welches in einer Tür 100 des Schrankes montiert ist. Der Schrank 101 kann aus irgendeiner geeigneten Materialart hergestellt sein, um verschiedene darin installierte Ausrüstungen (nicht dargestellt) zu umschließen. Dementsprechend ist die in Fig. 1 schemenhaft dargestellte Tür 100 über ein Scharnier an dem Schrank 101 angelenkt, um mit einem Schrankrahmen 102 in einer geschlossenen Position bzw. Schließposition in Eingriff zu treten. Eine (nicht dargestellte) Dichtung kann an der Innenseite der Tür 100 nahe ihrer Kante befestigt sein, um ein zusätzliches Abdichten der Tür 100 zu gewährleisten, wenn sie an dem Rahmen 102 ge- bzw. verschlossen wird.
Wie in Fig. 2 dargestellt, weist das abgedichtete Hebelschloß 10 gemäß der vorliegenden Erfindung ein Gehäuse 12 auf, für die Montage in einer in der Tür 100 ausgebildeten Öffnung bzw. Aussparung 104, weiterhin einen Handgriffaufbau 14, der schwenkbar an dem Gehäuse 12 angebracht ist und zwischen einer Offen- und einer Schließstellung drehbar ist, sowie eine Befestigungs- bzw. Festhalteeinrichtung 16 für den Eingriff mit dem Schrankrahmen 102 in der Schließposition.
Wie man am besten in den Fig. 3 und 6 erkennt, ist das Gehäuse 12 ein in etwa rechtwink­ liges, kappenartiges Teil, das vorzugsweise aus Zinkdruckguß besteht. Das Gehäuse 12 gemäß der vorliegenden Erfindung kann jedoch nach irgendeinem beliebigen, geeigneten Verfahren aus irgendeinem beliebigen, geeigneten Material hergestellt sein. Dementsprechend weist das Gehäuse 12 eine Bodenplatte 15 und ein Paar von in etwa parallelen Seitenwänden 16, 18 sowie erste und zweite Stirnwände 20 und 22 auf, die sich senkrecht nach oben von der Bodenplatte erstrecken. Wie am besten in Fig. 6 dargestellt ist, wird zwischen den jeweiligen Seitenwänden 16, 18 und den Stirnwänden 20, 22 eine Mulde gebildet für die Aufnahme des Handgriffaufbaues 14, wenn dieser sich in der Schließposition gemäß Fig. 2 befindet. Ein Flansch 24 ist ebenfalls vorgesehen, welcher sich von den freien Enden der Seitenwände 16, 18 und der Stirnwände 20, 22 nach außen erstreckt, für die Anlage an der äußeren Oberfläche der Tür 100, wenn das Gehäuse 12 in der Öffnung 104 der Tür 100 montiert ist. Eine Dichteinrichtung vom Typ eines Dichtungsringes oder einer Dichtungsscheibe (nicht dargestellt) kann an der Unterseite des Flansches 24 angebracht sein, um den Flansch 24 gegen die äußere Oberfläche der Tür 100 abzudichten, wenn das Gehäuse 12 in dieser montiert ist. Vorzugsweise ist der Flansch 24 der vorliegenden Erfindung so bemessen, daß er den Durchtritt von Material außen um das Schloß 10 herum durch die Öffnung 104 und in den Innenraum des Schrankes 101 verhindert. Dementsprechend ist es oftmals notwendig, einen größer bemessenen Flansch vorzusehen bzw. zu verwenden, vorzugsweise von etwa 5 mm Länge, um Ungenauigkeiten bei der Herstellung bzw. Vorbereitung der Tür 100 Rechnung zu tragen, wenn das Gehäuse 12 darin montiert wird.
Wie in Fig. 3 dargestellt, ist das Gehäuse 12 in der Öffnung 104 mit Hilfe des Befestigungs­ bügels 62 gesichert. Der Bügel 62 ist außen über der äußeren Oberfläche des Gehäuses 12 aufgenommen und greift an der Innenfläche der Tür 100 an, wie in Fig. 3 dargestellt. Der Bügel, 62 wird in dieser Position in Eingriff mit der Tür 100 durch einen Gewindebolzen 64 gehalten. Der Bolzen 64 ist durch eine in dem Bügel 62 ausgebildete Öffnung hindurchgesteckt und greift in das Gewinde 70 ein, das in der Bodenplatte 15 vorgesehen ist, wie in Fig. 5 dargestellt.
Wie bereits beschrieben, liegt ein wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung darin, daß sie den Durchtritt von Material durch das Schloß 10 in den Innenraum des Schrankes 101 verhindert. Dementsprechend sind in der bevorzugten Ausführungsform der in den Fig. 2 und 3 dargestellten Erfindung die Seitenwände 16, 18 jeweils mit einer (in den Fig. 2 und 3 nicht dargestellten) entsprechenden Öffnung 25 versehen, die durch die Wände hindurch in der Nähe der Stirnwand 22 ausgebildet ist, um den Handgriffaufbau 14 und die Befestigungs- bzw. Festhalteeinrichtung 17 in der im folgenden beschriebenen Weise aufzunehmen. Bei der Montage bilden das Gehäuse 12, der Handgriffaufbau 14 und die Festhalteeinrichtung 17 einen integrierten, festen Aufbau für die Verhinderung des Durchtritts von Material durch das abgedichtete Hebelschloß 10.
Wie in Fig. 6 dargestellt, weist der Handgriffaufbau 14 ein Schwenkteil 65 auf, das ein erstes Wie in Fig. 6 dargestellt, weist der Handgriffaufbau 14 ein Schwenkteil 65 auf, das ein erstes Ende 66, eine Oberfläche 67 und gegenüberliegende Seitenwände 68 hat (von denen nur eine sichtbar ist), die sich von der oberen Fläche 67 aus abwärts erstrecken. Gegenüberliegende Öffnungen 26 sind in der Nähe des ersten Endes 66 des Schwenkteiles 65 in den entsprechenden Seitenwänden 68 desselben ausgebildet, um die Befestigungseinrichtung 17 in der im folgenden beschriebenen Weise aufzunehmen.
Wie man am besten in den Fig. 2 und 4 erkennt, weist die Befestigungseinrichtung 17 erste und zweite Hebelteile 80 und 82 auf, die jeweils entsprechende erste Wellen 84 haben, welche sich von einem ersten Ende derselben erstrecken. Die ersten Wellen 84 sind so ausgestaltet, daß sie in den Öffnungen 25, die in den Seitenwänden 16, 18 des Gehäuses 12 gebildet sind, bzw. in den Öffnungen 26 des Schwenkteiles 65 aufgenommen werden können. Vorzugsweise haben die ersten Wellen 84 über einen Abschnitt hinweg einen hexagonalen Querschnitt, damit sie in Preßpassungseingriff mit entsprechend geformten hexagonalen Öffnungen 25 bzw. Aussparungen 26 stehen. Es versteht sich jedoch, daß beliebige, passend ausgestaltete erste Wellen 84 und Öffnungen 25 und Aussparungen 26 für einen solchen Zweck vorgesehen werden können. Wie in Fig. 4 dargestellt, sind die ersten Wellen 84 auch in einer solchen Weise ausgebildet, daß sie entlang ihrer abgelegenen Enden passend miteinander verbunden sind und dadurch beim Zusammenbau ein einstückiges, integrales Wellenteil bilden. Vorzugsweise weist die erste Welle 84 des ersten Hebelteiles 80 ein integriertes Nietteil 86 auf, das nach außen von diesem vorsteht. Dementsprechend wird das Nietteil 86 dafür ausgelegt, daß es in einer entsprechend ausgebilde­ ten Aufnahme 88 aufgenommen und umgehämmert ist, die in der ersten Welle 84 des zweiten Hebelteiles 82 ausgebildet ist, um den Aufbau zu vervollständigen. Es versteht sich jedoch, daß irgendein geeignetes Verfahren für diesen Zweck verwendet werden kann. Eine Dichteinrichtung 90 nach Art eines O-Ringes kann ebenfalls eingeschlossen sein und ist auf den jeweiligen ersten Wellen 84 aufgenommen, um eine zusätzliche Dichtung für das Gehäuse 12 gegen die ersten Wellen 84 vorzusehen.
Vorzugsweise besteht die Dichteinrichtung 90 aus einem elektrisch leitfähigen Material, um den Durchtritt elektromagnetischer Strahlung zu verhindern. Die Dichteinrichtung 90 gemäß der vorliegenden Erfindung kann jedoch auch aus irgendeinem (anderen) geeigneten Material hergestellt werden.
Wie in den Fig. 2 und 4 dargestellt ist, sind die ersten und zweiten Hebelteile 80 und 82 auch mit entsprechenden zweiten Wellen 92 versehen, die sich von einem zweiten Ende derselben aus erstrecken. Die zweiten Wellen 92 sind so ausgelegt, daß sie sich in der oben beschriebenen Weise miteinander verbinden und bei der Montage ebenfalls ein einstückiges, integriertes Schaftteil bilden.
Wie am besten in den Fig. 2 und 4 veranschaulicht ist, ist die zweite Welle 92 des ersten Hebelteiles 80 mit einem Arm bzw. einer Lasche 94 versehen, die sich von diesem aus erstreckt und die eine Gewindeöffnung 96 an ihrem abgelegenen Ende hat. Ein einstellbarer Bolzen 98 ist in der Gewindeöffnung 96 montiert und ist in einer festen Position unter der Wirkung einer Mutter 99 (Kontermutter) fixiert. Der Kopf 99A des einstellbaren Bolzens 98 ist so angeordnet, daß er mit der hinteren Fläche des Rahmens 102 in Kontakt tritt, wenn der Handgriffaufbau 14 in seine geschlossene und verriegelte Position bewegt wird, die in Fig. 2 dargestellt ist.
Wie in den Fig. 2 und 5 dargestellt wird, enthält der Handgriffaufbau 14 auch einen Auslöser 30 für das Verriegeln und Entriegeln des Handgriffaufbaues 14 aus der Schließposition. Wie man am besten in Fig. 5 sieht, ist der Auslöser 30 auf dem Schwenkteil 65 drehbar über ein Verbindungsteil 36 montiert, beispielsweise nach Art eines Federstiftes, dessen Enden sich durch die miteinander ausgerichteten Öffnungen erstrecken, die in den gegenüberliegenden Seitenwänden 68 des Schwenkteiles 65 bzw. des Auslösers 30 ausgebildet sind. Vorzugsweise drehen, wie in den Fig. 2 und 6 dargestellt ist, das Verbindungsteil 36 oder eine zweite Vorspanneinrichtung eine äußere Fläche 72 des Auslösers 30 nach oben, in die Öffnung 34 hinein, die im Zentrum des Schwenkteiles 65 ausgebildet ist. Dementsprechend sind der Auslöser 30 und das Schwenkteil 65 in der geschlossenen und verriegelten Position gemäß Fig. 2 durchgehend und bündig mit dem Flansch 24 des Gehäuses 12.
Wie in den Fig. 2, 5 und 6 dargestellt ist, enthält der Auslöser 30 auch ein Verrastungs- bzw. Verriegelungselement 42, das an seinem Bodenteil ausgebildet ist. Die Verrastung 42 ist dafür ausgelegt, daß sie in einer verriegelten Position in einen Halter 44 eingreift, der in dem Gehäuse 12 ausgebildet ist, wenn die Tür 100 gegen den Rahmen 102 geschlossen und der Handgriff­ aufbau 14 in die Schließposition gedreht wird, welche in Fig. 2 dargestellt ist. Wie bereits erwähnt, ist man der Auffassung, daß die Position des Auslösers 30, der integriert in dem Zentralbereich des Handgriffaufbaues 14 angeordnet ist, während des Schließvorganges einen verbesserten mechanischen Nutzeffekt gewährt.
Wie in den Fig. 2, 4 und 6 dargestellt ist, ist eine Vorspanneinrichtung 54 vom Torsions­ federtyp eingeschlossen und auf den ersten Wellen 84 montiert, um mit ihren Enden 50, 60 die Verrastung 42 in Eingriff mit dem Halter 44 zu halten. Vorzugsweise halten die Enden 50, 60 den Auslöser 30 in der verriegelten Position gemäß Fig. 2, indem sie den Auslöser 30 entlang einer unteren Seite 51, die gegenüber der äußeren Seite 72 liegt, bzw. eines Flansches 53, der neben der Verrastung 42 ausgebildet Ist, erfassen und nach oben drücken.
Wie in Fig. 5 dargestellt, dreht die Aufbringung einer Kraft nach unten auf die äußere Oberfläche 72 des Auslösers 30 durch eine Bedienperson, in Richtung der Pfeile 55, die Verrastung 42 weg von dem Halter 44 und die Enden 50, 60 der Vorspanneinrichtung 54 drücken den Auslöser 30 und damit auch den Handgriffaufbau 14, nach oben in Richtung des Pfeiles 57 von der Mulde 32. Daraufhin wird die Befestigungseinrichtung bzw. Festhalteeinrichtung 17 mit dem Rahmen 102 außer Kontakt gebracht, während der Handgriffaufbau 14 in die offene und entriegelte Position gemäß Fig. 5 gedreht wird durch die Kraft der Vorspanneinrichtung 54.
In Fig. 7 ist eine alternative Ausführungsform des abgedichteten Hebelschlosses der vorliegenden Erfindung dargestellt. Ein konventionelles (Schlüssel-) Schloß 152 ist in einer Öffnung 161 montiert dargestellt, welche in dem Schwenkteil 65 ausgebildet Ist, um das abgedichtete Hebelschloß 200 in seiner geschlossenen Position abzuschließen bzw. zu verriegeln. Wie dargestellt, weist das Auslöseteil 130 eine Zunge 150 auf, die sich von dem Auslöseteil gegenüber von der Verrastung bzw. Sperrung 142 erstreckt. Wie man am besten in den Fig. 8A und 8B erkennt, ist die Zunge 150 so ausgestaltet, daß sie sich in einem Verriegelungsschlitz 167 erstreckt, die in dem unteren Ende des Schlosses 152 ausgebildet ist, wenn dieses sich in der nicht verschlossenen Position befindet, und an dem unteren Ende des Schlosses 152 anschlägt, wenn das abgedichtete Hebelschloß 200 geschlossen und verschlossen ist.
Die Fachleute erkennen selbstverständlich, daß an den oben beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung Veränderungen vorgenommen werden können, ohne sich von dem breiten Erfindungsprinzip abzuwenden. Es versteht sich deshalb, daß die vorliegende Erfindung nicht auf die speziellen, offenbarten Ausführungsformen beschränkt ist, sondern alle Modifikationen abdecken soll, die im Rahmen und Gedanken der Erfindung liegen, wie sie durch die anhängen­ den Ansprüche definiert werden.

Claims (11)

1. Hebelschloß (10) für die Montage in einer Öffnung (104), die in einem Türblatt (100) ausgebildet ist, um die Tür lösbar an einem entsprechenden Rahmen (102) zu halten, mit einem Gehäuse (12), einem Handgriffaufbau (14), der schwenkbar an dem Gehäuse (12) angebracht ist, wobei der Handgriffaufbau (14) zwischen einer offenen und einer geschlossenen Position drehbar ist, und mit einer Festhalteeinrichtung (17), die mit dem Rahmen (102) in Eingriff bringbar ist, um die Tür (100) festzuhalten, wenn der Handgriffaufbau (14) in seine Schließposition gedreht wird, dadurch gekennzeichnet, daß es als abgedichtetes Hebelschloß ausgebildet ist, indem der Handgriffaufbau (14) ein Schwenkteil (65) aufweist, Hebelteile (80, 82) vorgesehen sind, die eine Welle (84) ausbilden, das Gehäuse (12) in den Seitenwänden (16, 18) seitliche Öffnungen (25) aufweist, durch die sich die Welle (84) im wesentlichen parallel zu der Tür (100) von außen in das Gehäuse (12) erstreckt und im Gehäuse (12) mit dem Schwenkteil (65) in Eingriff ist, und die Hebelteile (80, 82) außerhalb des Gehäuses (12) mit der Festhalteeinrichtung (17) verbunden sind, so daß die Festhalteeinrichtung (17) bei einer Drehbewegung des Handgriffaufbaus (14) konzentrisch um die Welle (84) bewegbar ist.
2. Hebelschloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich von den Hebelteilen (80, 82) jeweils ein Abschnitt der Welle (84) von außen in das Gehäuse (12) erstreckt und die Abschnitte der Welle (84) innerhalb des Gehäuses (12) miteinander verbunden sind, wobei sie ein integrales Wellenteil bilden.
3. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) Flanscheinrichtungen (24) aufweist, die sich von dem Gehäuse (12) aus um einen ausreichenden Betrag nach außen erstrecken, um mit einer außenliegenden Oberfläche der Tür (100) in Eingriff zu treten, um den Durchgang von Material um das Schloß (10) herum und durch die Öffnung (104) hindurch zu verhindern, wenn das Schloß (10) darin montiert ist.
4. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Einrichtungen für das Sichern des Handgriffaufbaus (14) in der Schließposition sowie Einrichtungen, um den Handgriffaufbau (14) aus der Schließposition außer Eingriff zu bringen, vorgesehen sind.
5. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Vorspanneinrichtungen (54) vorgesehen sind, die dafür ausgelegt sind, den Handgriff­ aufbau (14) in der Schließposition festzuhalten und ihn beim Außereingriffbringen aus der Schließposition in die offenen Position zu drücken.
6. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (12) einen Halter (44) aufweist, der mit dem Handgriffaufbau (14) in Eingriff steht, wenn sich der Handgriffaufbau (14) in der geschlossenen Position befindet.
7. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Sichern und Außereingriffbringen eine Auslöseeinrichtung (30) aufweist, die schwenkbar und integriert in dem Handgriffaufbau (14) montiert ist, wobei die Auslöseeinrichtung (30) mit dem Halter (44) in Eingriff tritt, wenn der Handgriffaufbau (14) in die Schließstellung bewegt wird.
8. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorspanneinrichtung (54) die Auslöseeinrichtung (30) in der geschlossenen Position hält und die Auslöseeinrichtung (30) und den Handgriffaufbau (14) in die Offenstellung drückt, wenn die Auslöseeinrichtung (30) mit dem Halter (44) außer Eingriff gebracht worden ist.
9. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Handgriffaufbau (14) eine Öffnung (34) aufweist, die sich durch diesen hindurch erstreckt und für die Aufnahme der Auslöseeinrichtung (30) ausgelegt ist.
10. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß eine zweite Vorspanneinrichtung vorgesehen ist, die mit dem Handgriffaufbau (14) und der Auslöseeinrichtung (30) in Eingriff steht, wodurch die Auslöseeinrichtung (30) in den geschlossenen und offenen Positionen des Handgriffaufbaus (14) mit einer äußeren Oberfläche (72) desselben durchgehend bzw. bündig ausgebildet ist.
11. Hebelschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schließeinrichtung (152) vorgesehen ist, die in den Handgriffaufbau (14) integriert angeordnet ist, um die Auslöseeinrichtung (30) in Eingriff mit dem Halter (44) zu halten, wenn sie sich in einer geschlossenen und verriegelten Position befinden.
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