DE4113323A1 - Schlagwerk fuer ein bohrgestaenge - Google Patents
Schlagwerk fuer ein bohrgestaengeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Schlagwerk für ein
Bohrgestänge insbesondere zum Gesteins- und
Ankerlochbohren, mit einem an einem Gehäuse
geführten Schlagkolben, der unter Einwirkung eines
unter Druck stehenden Hydraulikmittels hin- und
herbewegt wird.
Die unterschiedliche, unter Umständen nicht
vorhersehbare Ausbildung zu durchbohrender
Gesteins- und/oder Materialschichtungen führt beim
reinen Drehbohren häufig zu Schwierigkeiten bzw.
einem erhöhten Aufwand; insbesondere bei der
Bearbeitung stark abrasiver Materialien unterliegt
die Bohrkrone des Bohrgestänges einem erhöhten
Verschleiß mit der Folge, daß der Bohrfortschritt
ggf. erheblich absinkt. Die betreffenden
Schichtungen lassen sich daher in vielen Fällen nur
dadurch wirtschaftlich durchbohren, daß das
Bohrgestänge - zumindest zeitweilig - zusätzlich
mit von einem Schlagwerk erzeugter Schlagenergie
beaufschlagt wird.
Aus der DE-C1-35 03 893 ist eine Bohrvorrichtung
für das sogenannte Doppelkopfbohren bekannt, deren
Bohrgestänge aus einem rohrförmigen Außengestänge
und einem in diesem verlaufenden Innengestänge
besteht. Während das Außengestänge lediglich einen
Drehantrieb aufweist, ist das Innengestänge mit
einem Drehschlagantrieb ausgestattet.
Die bekannte Bohrvorrichtung kann so betrieben
werden, daß das Außengestänge - im Gegensatz zum
auch mit Schlagenergie beaufschlagten Innengestänge
- nur gedreht wird bzw. daß die Schläge des
Innengestänges über einen Ringkragen auch auf das
Außengestänge übertragen werden. Ferner besteht die
Möglichkeit, durch Abschalten des Schlagwerks mit
ausschließlich drehendem Außen- und Innengestänge
zu arbeiten.
Abhängig von den Arbeitsverhältnissen entstehen
unter Umständen eine erhebliche Mantelreibung
und/oder (beispielsweise durch im Bohrloch
nachfallendes Material) Widerstände, welche das
Bohren mittels des und das Ziehen des
Außengestänges erschweren oder sogar unmöglich
machen.
Zur Unterstützung des Ziehvorgangs ist mit der
DE-A1-29 18 631 bereits die Ausgestaltung eines
Schlagwerks mit einem Zusatzkolben vorgeschlagen
worden; dieser dient ggf. dazu, die mit dem
Schlagkolben zusammenwirkende Gegenfläche des
Werkzeugs in Richtung auf den Schlagkolben an
diesem in Anlage zu halten.
Mit dem in dieser Weise ausgestalteten Schlagwerk -
das Bestandteil einer Bohrvorrichtung ist - lassen
sich allerdings nicht in allen Fällen die dem
Ziehvorgang entgegenwirkenden Widerstände
überwinden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
hydraulisch betriebenes Schlagwerk für ein
Bohrgestänge zu entwickeln, dessen Einsatz mit
vertretbarem Aufwand an unterschiedliche
Arbeitsbedingungen angepaßt werden kann.
Das Schlagwerk soll insbesondere so beschaffen
sein, daß auch die zuvor beschriebenen,
problematischen Bohrarbeiten noch wirtschaftlich
durchgeführt werden können.
Die Aufgabe wird durch ein Schlagwerk mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Der Grundgedanke
der Erfindung besteht dabei darin, das den
Schlagkolben abstützende Gehäuse beidseitig offen
und den Schlagkolben selbst als Hohlkolben
auszubilden, in dessen Durchgangsbohrung das
Bohrgestänge zumindest mit einem Teil seines
Gesamtquerschnitts hineinragt; im Normalfall wird
dabei eine Anordnung vorliegen, bei welcher das
Bohrgestänge zumindest mit einem Teil seines
Gesamtquerschnitts durch den Hohlkolben
hindurchgeführt ist.
Falls das Bohrgestänge - im Querschnitt gesehen -
lediglich aus einem Einzelgestänge besteht, kann
die gegenseitige Zuordnung derart getroffen sein,
daß das Bohrgestänge in die Durchgangsbohrung
hineinragt oder im Normalfall durch diese
hindurchgeführt ist, wobei der Schlagkolben
unmittelbar oder mittelbar (beispielsweise über ein
am Bohrgestänge befestigtes Schlagstück) in
Schlagrichtung auf das Bohrgestänge einwirkt. Beim
Zusammenwirken mit einem Doppelgestänge (bestehend
aus einem Außengestänge und einem in diesem
verlaufenden Innengestänge) kann die gegenseitige
Zuordnung so getroffen sein, daß entweder nur das
Innengestänge oder das Außen- und Innengestänge
zumindest in den das Außengestänge antreibenden
Schlagkolben hineinragt oder durch diesen
hindurchgeführt ist.
Die Erfindung setzt dabei weiterhin voraus, daß das
Bohrgestänge (ggf. also das Außengestänge eines
Doppelgestänges) eine vom Schlagkolben
beaufschlagbare Gegenfläche aufweist und in einer
Weise handhabbar ist, welche das Umsetzen des
Schlagwerks mit der sich daraus ergebenden Umkehr
der Schlagrichtung ermöglicht. Eine vorteilhafte,
im Normalfall ohnehin vorhandene Ausgestaltung des
Bohrgestänges, welche den Ausbau des Schlagwerks
zuläßt oder vereinfacht, besteht darin, daß das
Bohrgestänge in voneinander lösbare Längsabschnitte
unterteilt ist. Durch Lösen dieser Längsabschnitte
voneinander im Bereich des Schlagwerks kann dieses
von dem von ihm umschlossenen Bohrgestänge
abgezogen und durch Drehen um eine (gedachte) Achse
quer zu seiner Längsachse umgesetzt werden. Dies
hat beispielsweise zur Folge, daß das zunächst in
Richtung des Bohrfortschritts wirksame Schlagwerk
nach dem Umsetzen in entgegengesetzter Richtung
(also in Ziehrichtung) unmittelbar oder mittelbar
über ein Schlagstück auf das Bohrgestänge (bzw.
Außengestänge beim Doppelgestänge) einwirken kann.
Die Erfindung ermöglicht es also, das Schlagwerk -
abhängig von seiner Ankopplung an das Bohrgestänge
- zur Beeinflussung des Bohrgestänges in Richtung
des Bohrfortschritts oder in Ziehrichtung
einzusetzen.
Der Durchmesser der Durchgangsbohrung muß derart
bemessen sein, daß er unter Berücksichtigung der
größtmöglichen Bohrgestänge-Durchbiegung mit
ausreichendem Spiel größer ist als der
Außendurchmesser des Bohrgestänges. Der Abstand
zwischen dem Schlagkolben und dem erwähnten
Außendurchmesser wird bei den hier angesprochenen
Größenverhältnissen zumindest einige Millimeter
betragen.
Vorzugsweise ist das Schlagwerk in der Weise
ausgebildet, daß sein Schlagkolben in Längsrichtung
lediglich auf der dem Schlagstück zugewandten Seite
aus dem Gehäuse herausragt (Anspruch 2).
Darüberhinaus kann die Ausbildung in der Weise
gewählt sein, daß die axiale Länge des
Schlagkolbens kürzer bemessen ist als diejenige des
Gehäuses (Anspruch 3).
Der störungsfreie Betrieb des Schlagwerks läßt sich
dadurch zumindest unterstützen, daß die Gegenfläche
des Schlagstücks in Richtung auf den Schlagkolben
konisch geformt ist und dieser eine daran angepaßte
Schlagfläche aufweist (Anspruch 4).
Die für das Umsetzen des Schlagwerks bezüglich des
Bohrgestänges erforderliche Ausgestaltung läßt sich
in einfacher Weise dadurch verwirklichen, daß die
Gegenfläche Bestandteil eines Rings ist, welcher
sich, lösbar ausgebildet, in Schlagrichtung an
einer Anschlagfläche des Bohrgestänges abstützt
(Anspruch 5). Der Ring kann dabei insbesondere aus
mehreren miteinander verschraubbaren Ringsegmenten
bestehen. Eine andere, zweckmäßige Ausbildung des
Rings ist dadurch gekennzeichnet, daß dieser
mehrere, gelenkig miteinander verbundene
Ringsegmente mit einem Verschlußelement,
beispielsweise in Gestalt einer Spannschraube,
aufweist.
Wie bereits erwähnt worden ist, kann der
Erfindungsgegenstand nicht nur dazu eingesetzt
werden, ein normales Bohrgestänge (in Gestalt eines
Einzelgestänges) in Richtung des Bohrfortschritts
bzw. in dazu entgegengesetzter Ziehrichtung
anzutreiben.
Sofern die Bohrvorrichtung mit einem Doppelgestänge
(vgl. DE-C1-35 03 893) ausgestattet ist, kann das
Schlagwerk auch an das zugehörige Außengestänge
angekoppelt werden. Eine derartige Ausführungsform
- bei welcher die Durchgangsbohrung des
Schlagkolbens das Innengestänge oder das Außen- und
das Innengestänge aufnimmt - ermöglicht es, das
durch Mantelreibung und/oder nachfallendes Material
festgehaltene Außengestänge zu ziehen oder beim
Bohrvorgang durch Beaufschlagen mit Schlagenergie
zusätzlich anzutreiben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung
im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 stark schematisiert einen Teil-Längs
schnitt durch ein Schlagwerk,
dessen hohl ausgebildeter
Schlagkolben in Richtung des
Bohrfortschritts auf ein
Bohrgestänge (rechte Hälfte des
Bohrgestänges) beziehungsweise auf
das Außengestänge eines
Doppelgestänges (linke Hälfte des
Bohrgestänges) einwirkt,
Fig. 2 einen Teilschnitt durch das
Schlagwerk gemäß Fig. 1 im Bereich
der Schlagfläche des Schlagkolbens
nach dem Umsetzen, d. h. mit der
Möglichkeit der Einwirkung des
Schlagkolbens auf das Bohrgestänge
in Ziehrichtung, und
Fig. 3 stark schematisiert eine
Bohrvorrichtung nebst Schlagwerk mit
einem Schlagkolben, der unmittelbar
auf das Außengestänge eines
Doppelgestänges einwirkt und durch
den das Innengestänge
hindurchgeführt ist.
Das Schlagwerk 1, mit dem auf ein Bohrgestänge -
allgemein mit 2 bezeichnet - eingewirkt werden
kann, weist als Hauptbestandteile ein Gehäuse 3 und
einen beweglich in diesem geführten Schlagkolben 4
auf. Dieser ist in Richtung seiner Längsachse 4a
kürzer bemessen als die axiale Länge des Gehäuses 1
und mit einer Durchgangsbohrung 4b mit dem
Bohrungsdurchmesser B versehen.
Nicht weiter bezeichnete Zwischenräume zwischen dem
Schlagkolben 4 und dem Gehäuse 3 stehen über eine
Steuerung 5 mit einer Zuführleitung 6 für ein
hydraulisches Druckmittel und einer Rücklaufleitung
7 in Verbindung. Die Steuerung erzeugt die
periodische Bewegung des Schlagkolbens 4 im Sinne
des Doppelpfeils 8 dadurch, daß sie über die
Zuführleitung 6 eine Verbindung mit einer nicht
dargestellten Druckmittelquelle oder mit der
drucklosen Rücklaufleitung 7 herstellt. Die
Steuerung 5 und ihr Zusammenwirken mit dem
Schlagkolben 4 sind nicht Gegenstand der Erfindung
und an sich bekannt (vgl. dazu
DE-C2-24 28 236): Wesentlich ist in dem hier
angesprochenen Zusammenhang nur, daß der
Schlagkolben 4 abwechselnd eine Arbeitsbewegung in
Schlagrichtung (d. h. in Fig. 1 nach unten) und in
Rückhubrichtung (d. h. in Fig. 1 nach oben)
bezüglich des Gehäuses 3 ausführen kann.
Die Ausbildung und gegenseitige Zuordnung der
Bestandteile 3 und 4 ist weiterhin so gewählt, daß
der Schlagkolben 4 lediglich in Schlagrichtung
(d. h. in Fig. 1 nach unten) aus dem Gehäuse 3
herausragt. Dieses ist ebenso wie der Schlagkolben
- in dessen Längsrichtung gesehen - beidseitig
offen, d. h. es weist an seiner in Schlagrichtung
weisenden Vorderseite eine an den Schlagkolben
angepaßte Austrittsbohrung 3a und an seiner
Rückseite eine an das Bohrgestänge 2 angepaßte
Durchführbohrung 3b auf; der Außendurchmesser des
Bohrgestänges ist mit G bezeichnet.
Das mittels des Schlagkolbens 4 anzutreibende
Bohrgestänge 2, welches durch diesen und durch das
Gehäuse 3 hindurchgeführt ist, trägt außerhalb des
Gehäuses 4 ein lösbar angebrachtes Schlagstück in
Gestalt eines mehrteiligen Rings 9, welcher sich in
Schlagrichtung des Schlagkolbens 4 an einer
Anschlagfläche 2a des Bohrgestänges abstützt; die
Möglichkeit, den Ring 9 - beispielsweise durch eine
Bewegung senkrecht zur Zeichenebene - von dem
Bohrgestänge 2 abzuziehen bzw. an diesem
anzubringen, ist schematisch durch einen
Doppelpfeil 10 angedeutet.
Der Ring 9 weist auf der dem Schlagkolben 4
zugewandten Seite eine in Richtung auf diesen
vorspringende, konisch geformte Gegenfläche 9a auf,
welche während des Betriebes des Schlagwerks von
der angepaßt geformten
Schlagkolben-Schlagfläche 4c beaufschlagt werden
kann. Die Ausbildung der Flächen 9a und 4c soll zur
Zentrierung des Bohrgestänges 2 innerhalb der
Durchgangsbohrung 4b beitragen. Der mit s
bezeichnete Abstand zwischen dem Bohrgestänge 2 und
dem Schlagkolben 4 beträgt mehrere Millimeter.
Die Inbetriebnahme des Schlagwerks 1 in der
Anordnung gemäß Fig. 1 hat zur Folge, daß der
Schlagkolben 4 über seine Schlagfläche 4c und den
Ring 9 auf das Bohrgestänge 2 einwirkt und dieses
in Richtung des Bohrfortschritts - angedeutet durch
einen nach unten gerichteten Pfeil 11 - antreibt.
Das Bohrgestänge kann dabei als Einzelgestänge -
angedeutet in Fig. 1 unten durch das Bezugszeichen
12 - oder als Doppelgestänge ausgebildet sein,
dessen rohrförmiges Außengestänge (in Fig. 1 links
unten) mit 13 bezeichnet ist; das innerhalb des
Außengestänges verlaufende Innengestänge ist aus
Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
Um nach dem Lösen des Rings 9 vom Bohrgestänge das
Schlagwerk 1 abziehen und umsetzen zu können,
besteht das Bohrgestänge aus mehreren in
Längsrichtung aufeinanderfolgenden Längsabschnitten
12a, b bzw. 13a, b; diese sind über ein den Ring 9
aufnehmendes Kupplungsteil 14 bzw. 15 lösbar
aneinander befestigt.
Nach Abschluß des Umsetzvorgangs - bei dem das
Schlagwerk 1 um eine gedachte Achse senkrecht zur
Längsachse 4a um 180° gedreht worden ist - ergibt
sich schließlich die Anordnung gemäß Fig. 2;
dargestellt ist dabei aus Gründen der
Übersichtlichkeit lediglich das Bohrgestänge 12 mit
den Längsabschnitten 12a und 12b nebst
Kupplungsteil 14.
Das Schlagwerk 1 nimmt nunmehr eine Stellung ein,
bei welcher der Schlagkolben 4 über die Flächen 4c,
9a und den Ring 9 in einer zur Richtung des
Bohrfortschritts (Pfeil 11) entgegengesetzten
Richtung, also in der durch einen Pfeil 16
angedeuteten Ziehrichtung, auf das Bohrgestänge 12
einwirken kann. Die Inbetriebnahme des Schlagwerks
hat dementsprechend zur Folge, daß das Bohrgestänge
aus dem (nicht dargestellten) Bohrloch
herausgezogen wird.
Entsprechendes würde im Hinblick auf das in Fig. 1
dargestellte Außengestänge 13 eines Doppelgestänges
gelten, sofern der Schlagkolben 4 über den Ring 9
das Außengestänge mit Schlagenergie beaufschlagt.
In Fig. 3 ist beispielhaft eine andersartige
Anwendungsmöglichkeit des Schlagwerks 1
dargestellt. Dieses ist bezüglich eines
Doppelgestänges - bestehend aus einem rohrförmigen
Außengestänge 13 und einem in diesem verlaufenden
Innengestänge 15 - derart angeordnet, daß
einerseits der hohle Schlagkolben 4 über seine
Schlagfläche 4c die (in der Darstellung
obenliegende) Rückseite 13c des Außengestänges
beaufschlagen kann und andererseits das
Innengestänge 15 aufnimmt. Die Drehantriebe 16 und
17 für das Außengestänge 13 bzw. Innengestänge 15
sind - in Richtung des Bohrfortschritts (Pfeil 11)
gesehen - hinter bzw. vor dem Schlagwerk 1
angeordnet.
Die in Rede stehende Ausführungsform weist den
Vorteil auf, daß sich das Schlagwerk 1 - bedingt
durch die normalerweise ohnehin vorhandene
Innengestänges 13 bzw. 15 in Längsrichtung - im
Bedarfsfall nachträglich einbauen und einsetzen
läßt.
Die beschriebene Ausgestaltung des Schlagwerks
gestattet es nach alledem, das Bohrgestänge (ggf.
also auch das Außengestänge eines Doppelgestänges)
bei geeigneter Ausgestaltung auch in beiden
Richtungen seiner Längserstreckung anzutreiben.
Claims (6)
1. Schlagwerk für ein Bohrgestänge insbesondere zum
Gesteins- und Ankerlochbohren, mit einem an einem
Gehäuse geführten Schlagkolben, der unter
Einwirkung eines unter Druck stehenden
Hydraulikmittels hin- und herbewegt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (3) in Längsrichtung des Schlagkolbens
(4) beidseitig offen und dieser mit einer
Durchgangsbohrung (4b) ausgestattet ist, in welche
das Bohrgestänge (2; 12 bzw. 13) zumindest mit
einem Teil seines Gesamtquerschnitts hineinragt,
wobei dieses eine vom Schlagkolben beaufschlagbare
Gegenfläche (9a) aufweist und derart handhabbar
ist, daß die Schlagrichtung des Schlagkolbens durch
Umsetzen des Schlagwerks (1) umkehrbar ist.
2. Schlagwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlagkolben (4) in Längsrichtung lediglich
auf der dem Schlagstück (9) zugewandten Seite aus
dem Gehäuse (3) herausragt.
3. Schlagwerk nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die axiale
Länge des Schlagkolbens (4) kürzer bemessen ist als
diejenige des Gehäuses (3).
4. Schlagwerk nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gegenfläche (9a) in Richtung auf den Schlagkolben
konisch geformt ist und dieser eine daran angepaßte
Schlagfläche (4c) aufweist.
5. Schlagwerk nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Gegenfläche Bestandteil eines Rings (9) ist,
welcher sich, lösbar ausgebildet, in Schlagrichtung
an einer Anschlagfläche (2a) des Bohrgestänges (2)
abstützt.
6. Schlagwerk nach zumindest einem der vorhergehenden
Ansprüche für eine Bohrvorrichtung mit einem
Doppelgestänge bestehend aus einem rohrförmigen
Außengestänge und einem in diesen verlaufenden,
unabhängig bewegbaren Innengestänge, dadurch
gekennzeichnet, daß das anzutreibende
Bohrgestänge von dem Außengestänge (13) gebildet
wird.
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