DE3919542A1 - Automatische spulmaschine mit einem kops- und huelsentransportsystem mit mehreren transportschleifen - Google Patents
Automatische spulmaschine mit einem kops- und huelsentransportsystem mit mehreren transportschleifenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine automatische Spulmaschine nach dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
Moderne Spinnmaschinen haben einen hohen Ausstoß an spinnfrischen
Kopsen, wodurch auch erhöhte Anforderungen an die
Verarbeitungskapazität der nachgeordneten Spulmaschinen gestellt
werden. Es ist deshalb erforderlich, einen hohen
Automatisierungsgrad anzuwenden. Geschlossene Transportkreisläufe
im Bereich der Spulmaschine sowie gegebenenfalls eine direkte
Kopplung mit den Spinnmaschinen sind deshalb inzwischen weit
verbreitet.
Da der Fadenanfang der zur Spulmaschine gelieferten spinnfrischen
Kopse normalerweise nicht so frei auf der Oberfläche des Kopses
liegt, daß er in der Spulstelle freilegbar und einem Greifer
zuführbar ist, muß auf dem Weg zur Spulstelle eine
Vorbereitungseinrichtung angeordnet werden. Derartige
Vorbereitungseinrichtungen sind durch eine Vielzahl von Patenten
bekannt.
Obgleich die Vorbereitungseinrichtungen in der Regel mehrere
Unterstationen enthalten, in denen der Fadenanfang gesucht wird,
kann dieser in manchen Fällen nicht aufgefunden werden. Um auch
diese Kopse vorbereiten zu können, wurde in der DE-PS 30 45 825
bereits vorgeschlagen, diese Kopse in einem Kreislauf immer
wieder der Vorbereitungseinrichtung zuzuführen. Abgesehen davon,
daß nach dieser Lösung die Kopse einer hohen mechanischen
Beanspruchung unterliegen, verbleiben diese über längere Zeit im
Kreislauf und reduzieren damit den Ausstoß ordnungsgemäß
vorbereiteter Kopse.
Eine ähnliche Lösung beschreibt die DE-PS 32 35 442, die von
einem geschlossenen Palettenkreislauf zwischen Spinn- und
Spulmaschine ausgeht. Auf dem Hauptzuführweg zur Spulmaschine ist
dort eine Tellerscheibe angeordnet, an deren Umfang
Kopsvorbereitungsaggregate vorgesehen sind. Kopse, die nicht
vorbereitet werden konnten, werden mit dieser Scheibe mehrmals im
Kreislauf transportiert. Nach Überschreitung einer vorgegebenen
Anzahl von Kreisläufen werden diese Kopse über eine Abzweigbahn
in einen Speicher ausgeschleust. Auch in diesem Fall wird die
Anzahl ordnungsgemäß vorbereiteter Kopse je Zeiteinheit
reduziert.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine automatische Spulmaschine mit
einem Kops- und Hülsentransportsystem mit mehreren
Transportschleifen vorzuschlagen, die in ihrer
Verarbeitungskapazität dem hohen Ausstoß von spinnfrischen Kopsen
der Spinnmaschine gerecht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruches 1 gelöst.
Die Anordnung verschiedener Vorbereitungseinrichtungen in
unterschiedlichen Transportschleifen ermöglicht es, Kopse, die
nicht ohne weiteres vorbereitbar sind, außerhalb eines
Haupttransportweges vorzubereiten. Damit belasten diese Kopse den
Haupttransportweg nicht mehr. Es kann also eine sehr geringe
Taktzeit innerhalb einer ersten Vorbereitungseinrichtung
realisiert werden, da diese Vorbereitungseinrichtung lediglich
auf leichter vorbereitbare Kopse, die die überwiegende Mehrzahl
bilden, eingestellt ist. Die Zahl der Kopse, die zu einer zweiten
Vorbereitungseinrichtung in einer zweiten Transportschleife
transportiert werden, ist wesentlich geringer als die Zahl der
durch die erste Vorbereitungseinrichtung vorbereitbaren Kopse.
Dadurch ist es möglich, die Taktzeit in der zweiten
Vorbereitungseinrichtung erheblich zu verlängern. Auf diese Weise
läßt sich die Erfolgswahrscheinlichkeit der Vorbereitung sogar
dieser Kopse in der zweiten Vorbereitungseinrichtung auf nahe 100
Prozent steigern. Diese Kopse werden dann der Spulmaschine
ebenfalls wieder zugeführt.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 7
vorteilhaft weitergebildet.
Es ist vorteilhaft, in Abhängigkeit vom Erfolg der Suche des
Fadenanfanges durch Verwendung von Detektoren in den
Vorbereitungseinrichtungen die Kopse nach Verlassen der
Vorbereitungseinrichtungen in die jeweiligen Transportwege zu
steuern. Ebenso ist es vorteilhaft, in ersten
Vorbereitungseinrichtungen, die kurz getaktet sind, den Faden im
wesentlichen an der Mantelfläche des Kopses zu suchen. Die Suche
des Fadenanfanges in den zweiten Vorbereitungseinrichtungen
konzentriert sich dann auf den Kopskegel.
Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, mehrere erste
Vorbereitungseinrichtungen vorzusehen, die an getrennten
Transportbändern angeordnet sind. Diese Maßnahme gestattet eine
weitere erhebliche Erhöhung der Verarbeitungskapazität bei der
Kopsvorbereitung. Da gemäß der Erfindung die in einer ersten
Vorbereitungseinrichtung nicht vorbereitbaren Kopse zweiten
Vorbereitungseinrichtungen zugeführt werden, ist es nicht
notwendig, für diese ersten Vorbereitungseinrichtungen
Kreisläufe, zum Beispiel in Form von Transportscheiben, zu
bilden. Damit können diese ersten Vorbereitungseinrichtungen
direkt an einem Zuführtransportband angeordnet werden. Durch die
damit erzielte Platzeinsparung ist es möglich, ohne Vergrößerung
der Abmessungen der Maschine mehrere, gegebenenfalls parallele,
Transportbahnen mit ersten Vorbereitungseinrichtungen anzuordnen.
Außerdem lassen sich diese Vorbereitungseinrichtungen dadurch
direkt in den Bereich der Spulmaschinensektionen integrieren,
wodurch die Baulänge reduziert wird.
Bei Ausgestaltung der zweiten Vorbereitungseinrichtungen als
Kopskegelvorbereitung ist es vorteilhaft, die Kopse aus
Abbruchpartien der Spinnmaschine unmittelbar dieser zweiten
Vorbereitung zuzuleiten.
Ebenfalls der Sicherung einer hohen Verarbeitungskapazität dient
die Anordnung einer Hülsenputzvorrichtung an einem
Nebentransportweg.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Gesamtansicht einer vereinfachten Darstellung einer
automatischen Spulmaschine mit einer erfindungsgemäßen
Anordnung der Transportschleifen sowie einer Kops- und
Hülsenübergabestelle von/zur Spinnmaschine,
Fig. 2 eine vereinfachte Darstellung einer ersten
Vorbereitungsstufe innerhalb der ersten
Vorbereitungseinrichtung,
Fig. 3 eine vereinfachte Darstellung einer zweiten
Vorbereitungsstufe der ersten Vorbereitungseinrichtung,
Fig. 4 eine vereinfachte Darstellung einer dritten
Vorbereitungsstufe innerhalb der ersten
Vorbereitungseinrichtung,
Fig. 5 eine vereinfachte Gesamtdarstellung einer automatischen
Spulmaschine mit gegenüber Fig. 1 veränderter Anordnung
der Transportschleifen und
Fig. 6 eine vereinfachte Darstellung einer zweiten
Vorbereitungseinrichtung.
Die Beschreibung der Ausführungsbeispiele einschließlich
Zeichnungen ist auf die Verwendung von Paletten zugeschnitten,
auf die die Kopse beziehungsweise Hülsen aufgesetzt sind. Die
Erfindung beschränkt sich jedoch nicht auf dieses
Transportsystem.
Eine erste Transportschleife, die aus Haupttransportwegen
gebildet wird, besteht im wesentlichen aus den Transportbändern
7, 16, 18, 24, 26, 28, 3, 32 und 55. Des weiteren gehören zu
dieser Transportschleife noch die Rutschen 14 und 15.
Die in den Transportschleifen der Spulmaschine 1 zirkulierenden
Paletten 4 werden im Bereich eines Transportbandes 55 mittels
eines Umsetzers 60, der die spinnfrischen Kopse 5 von
spinnmaschinenseitigen Paletten 4′ übergibt, beladen. Die
Zuführung dieser spinnfrischen Kopse 5 mit ihren Paletten 4 vom
Transportband 55 erfolgt über eine Führungskante 55″′ auf das
Hauptzuführband 7. Dieses Hauptzuführband 7, welches von einem
Motor 8 über eine Antriebsrolle 7′ angetrieben und am anderen
Ende über eine Umlenkrolle 7′′ umgelenkt wird, führt die Paletten
4 an einem Sensor 9 vorbei. Zeigt in diesem Moment ein weiterer
Sensor 12, der an einer Abzweigung, gebildet durch eine Rutsche
14 angeordnet ist, an, daß im Bereich dieser Rutsche 14 eine
Palette 4 vorhanden ist, das heißt, ein Rückstau auf dem
Transportband 16 entstanden ist, veranlaßt eine Steuereinheit 10
über eine Steuerleitung 11′, daß die Weiche 11 geöffnet wird, so
daß die am Sensor 9 vorbeikommende Palette 4 auf dem
Hauptzuführband 7 an der Rutsche 14 vorbei weitergeleitet wird.
Es ist aber auch möglich, die Weiche 11 so zu steuern, daß sie
abwechselnd eine Palette 4 in die Rutsche 14 leitet und die
nächste Palette für die Weiterleitung auf dem Hauptzuführband 7
freigibt. Diese Palette 4 wird später durch eine Führungskante
7′′′ vom Hauptzuführband 7 auf die Rutsche 15 abgelenkt, wodurch
sie auf das Transportband 18 gelangt.
An den beiden Transportbändern 16 und 18, die Teile des
Hauptzuführweges bilden, sind die ersten
Vorbereitungseinrichtungen 23 und 23′ angeordnet. Diese
Vorbereitungseinrichtungen 23 beziehungsweise 23′ sind modular
aufgebaut, das heißt, sie können nach einem Baukastensystem in
der Anordnung und Anzahl ihrer Unterstationen variiert werden und
bestehen im vorliegenden Beispiel jeweils aus drei
Vorbereitungsstufen 20, 21, 22 beziehungsweise 20′, 21′ und 22′.
Diese Vorbereitungsstufen enthalten jeweils Antriebe 73 (siehe
Fig. 2 bis 4), die die jeweilige Palette 4 auf dem Transportband
16 beziehungsweise 18 positionieren. Es ist deshalb möglich, daß
diese Transportbänder 16 und 18 durch die Motoren 17 und 19 über
Antriebsrollen 16′ und 18′ kontinuierlich angetrieben werden. Sie
werden durch die Umlenkrollen 16′′ und 18′′ am jeweils anderen Ende
umgelenkt. Die Vorbereitungsstufen werden später anhand der Fig.
2 bis 4 näher erläutert.
Nach Verlassen der jeweils dritten Vorbereitungsstufe 22
beziehungsweise 22′ gelangen die Kopse 5 mit ihren Paletten 4 auf
die Transportbänder 24 beziehungsweise 26. Die Zuführung zu
diesen Transportbändern wird jeweils durch Führungskanten 24′
und 26′ unterstützt. Das Transportband 24 wird von einem Motor 25
über eine Antriebsrolle 24′ angetrieben und durch eine
Umlenkrolle 24′′ am anderen Ende umgelenkt. Das Transportband 26
wird von einem Motor 27 über eine Antriebsrolle 26′ angetrieben
und durch eine Umlenkrolle 26′′ am anderen Ende umgelenkt.
Über die Transportbänder 24 und 26 gelangen die spinnfrischen
Kopse 5 auf ein Reversierband 28. Dieses Reversierband 28 wird
von einem Motor 29 über eine Antriebsrolle 28′ in wechselnden
Richtungen angetrieben und am anderen Ende von einer Umlenkrolle
28′ umgelenkt. Der Motor wird über eine Steuerleitung 30′ von
einer Steuereinheit 30 mit Wechselrichter gesteuert. Vorteilhaft
erfolgt die Richtungsumkehr der Transportrichtung des
Reversierbandes 28 nach einem vorgegebenen Zeitrhythmus. Die
Paletten 4 werden auf dem Reversierband 28 an den zu den
Spulstellen 2 führenden Zweigbahnen 3 vorbeigeführt. Diese
Zweigbahnen 3 können aus Förderbändern bestehen, die von einer
durchgehenden Antriebsrolle 3′ angetrieben und einer
durchgehenden Umlenkwelle 3′′ umgelenkt werden. Die Antriebswelle
3′ erhält ihren Antrieb von einem Motor 103. Die Zweigbahnen 3
können auch mehrere parallele Antriebsriemen besitzen. Außerdem
ist es möglich, statt durch den Motor 3″′ den Antrieb von dem
Rückführband 32 abzunehmen.
Wird von einer Spulstelle 2 eine Palette 4 freigegeben, werden
die in der Zweigbahn 3 angeordneten Paletten 4 in Richtung auf
das Rückführband 32 weiterbewegt. Dadurch entsteht auf der
Zweigbahn am dem Reversierband 28 zugewandten Ende eine Lücke, in
das das oder die Transportbänder im Bereich der Zweigbahn 3 eine
neue Palette hineinziehen, wenn eine Gruppe derartiger Paletten 4
an dieser Zweigbahn 3 auf dem Reversierband 28 vorbeikommt. Das
ist dadurch möglich, daß die Zweigbahn 3 in den Bereich der
Reversierbahn hineinragt, in der das schmalere Reversierband 28
so verläuft, daß es die Transportbänder der Zweigbahnen 3 nicht
überdeckt. Durch die Anordnung von Anschlägen 31 und 31′ an den
beiderseitigen Enden des Reversierbandes 28 ist der
Transportbereich der Paletten 4 festgelegt.
Der anfangs beschriebene Sensor 9 kann auch als Farbsensor
ausgebildet sein, der im Falle der Belieferung der Spulmaschine 1
mit verschiedenen Garnpartien feststellt, welche Farbe die
vorbeikommende Palette 4 beziehungsweise die Hülse 6 des
vorbeikommenden Kopses 5 besitzt. Da es üblich ist, für
verschiedene Partien Hülsen beziehungsweise Paletten
verschiedener Farbe zu verwenden, kann aus der jeweiligen Farbe
die Partie erkannt werden. In diesem Falle müßte im Bereich des
Reversierbandes 28 zwischen den Transportbändern 24 und 26 eine
Trennwand angeordnet werden, die dann die Spulbereiche für die
unterschiedlichen Partien trennt. Der Sensor würde über die
Leitung 9′ die Information über die erkannte Farbe an die
Steuereinheit 10 geben. Diese Steuereinheit 10 würde dann über
die Steuerleitung 11′ die Weiche 11 steuern.
Da gemäß dem vorliegenden Beispiel die Vorbereitungseinrichtungen
23 beziehungsweise 23′ an den Transportbändern 16 und 18
angeordnet sind, die Teile der Hauptzuführwege bilden, und vor
dem Reversierband 28 keine weiteren Abzweigungen vorgesehen sind,
zweigt ein Nebentransportweg mit einem Transportband 36, der
ausschließlich zu einer zweiten Transportschleife gehört, erst
vom Rückführband 32 ab.
Das Rückführband 32 transportiert von der Spulstelle nicht
verarbeitbare Kopse 5′, von der Vorbereitungseinrichtung nicht
vorbereitete Kopse 5′′, Hülsen mit geringem Fadenrest 6′ und leere
Hülsen 6. Dabei sind unter von der Spulstelle nicht
verarbeitbaren Kopsen 5′ Kopse zu verstehen, bei denen die
Spulstelle 2 den Fadenanfang nicht mehr freilegen konnte. Es
handelt sich dabei insbesondere um Kopse, die bereits teilweise
abgespult sind, aber noch soviel Fadenmaterial aufweisen, daß
sich eine erneute Vorlage in der Spulstelle 2 lohnt.
Am Rückführband 32 ist ein Sensor 33 angeordnet, der feststellt,
daß noch Restfaden auf der ankommenden Hülse vorhanden ist. Es
ist nicht notwendig, daß dieser Sensor 33 zwischen von der
Spulstelle nicht verarbeitbaren Kopsen 5′ und Hülsen 6′ mit
geringem Fadenrest unterscheidet. Bei Feststellung von noch
vorhandenen Wicklungen auf der Hülse 6 signalisiert das der
Sensor 33 über eine Leitung 33′ an eine Steuereinrichtung 34.
Diese Steuereinrichtung 34 steuert über eine Steuerleitung 34′
die Weiche 35, die dann in den Bereich des Rückführbandes 32
einschwenkt. Die jeweilige Palette 4 wird dann in den
Nebentransportweg geleitet, der durch das Transportband 36
gebildet wird. Das Transportband 36 wird von einem Motor 37 über
Antriebsrolle 36′ angetrieben und mittels einer Umlenkrolle 36′′
umgelenkt.
An dem durch das Transportband 36 gebildeten Nebentransportweg
ist ein weiterer Sensor 38 angeordnet, der erkennt, wenn der
Bewicklungsrest ein vorgegebenes Maß überschreitet. Der Sensor 38
gibt dann über eine Leitung 38′ ein entsprechendes Signal an die
Steuereinheit 39. Diese Steuereinheit 39 öffnet über eine
Steuerleitung 39′ eine Weiche 40. Dadurch wird die betreffende
Palette 4 an einem Transportweg 41 vorbei weiter auf dem
Transportband 36 gefördert. Bei Unterschreitung einer
Mindestbewicklung bleibt die Weiche 40 geschlossen, so daß die
Palette 4 auf den Transportweg 41 umgeleitet wird. Dieser
Transportweg 41 kann ebenfalls durch ein Transportband gebildet
sein, welches durch entsprechende Einrichtungen innerhalb einer
Hülsenputzvorrichtung 42 gesteuert angetrieben wird.
Hülsenputzvorrichtungen sind im allgemeinen bekannt. Im
vorliegenden Fall könnte zum Beispiel eine Hülsenputzvorrichtung
zur Anwendung kommen, wie sie in der DE-AS 24 18 492 beschrieben
ist. In diesem Falle könnte die Hülse 6′ in der
Hülsenputzvorrichtung 42 gestoppt und zusätzlich durch eine
Halterung, die von oben auf die Hülse aufgesetzt wird, exakt
positioniert werden. Durch ein Kreismesser, welches mittels eines
Fühlers im entsprechenden Abstand von der Hülse gehalten wird,
können die auf der Hülse verbliebenen Windungen aufgetrennt
werden. Durch eine Blasdüse kann das aufgetrennte Fadenmaterial
von der Hülse beseitigt werden. Es wäre dann noch eine
entsprechende Absaugeinrichtung vorzusehen. Nach Verlassen der
Hülsenputzvorrichtung 42 gelangt die Palette 4 mit der jetzt
gereinigten Hülse 6 auf ein Transportband 43, wobei eine
Führungskante 43″′ eine zusätzliche Führung vermittelt. Das
Transportband 43 wird von einem Motor 44 über eine Antriebsrolle
43′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 43′′ umgelenkt. Auf
diesem Tranportband 43 gelangt die Palette 4 mit der Hülse 6
wieder zurück auf das Rückführband 32. Dort passiert es dann den
Sensor 33 und gelangt durch die offene Weiche 35 über die
Führungskante 32″′ auf das Transportband 55.
Konnte in der Hülsenputzvorrichtung 42 die Hülse nicht
vollständig gereinigt werden, erkennt der Sensor 33 erneut
Restfäden auf der Hülse 6′. Dadurch wird die Palette 4 mit der
Hülse 6′ erneut durch die Weiche 35 auf das Transportband 36
geleitet und der Hülsenputzvorrichtung 42 zugeführt.
Die Paletten 4, auf denen der Sensor 38 Kopse 5′ beziehungsweise
5′′, das heißt, ein vorgegebenes Mindestmaß an Bewicklung
festgestellt hat, gelangen an der geöffneten Weiche 40 vorbei an
die Führungskante 36″′, die sie auf das Transportband 45 umlenkt.
Das Transportband 45 wird durch einen Motor 46 über eine
Antriebsrolle 45′ angetrieben und eine Umlenkrolle 45′′ umgelenkt.
An diesem Transportband 45 ist eine zweite
Vorbereitungseinrichtung 47 angeordnet. Diese
Vorbereitungseinrichtung 47, die den Fadenanfang im wesentlichen
am Kopskegel sucht, ist in ihrer Arbeitsweise nicht durch die
kurzen Taktzeiten, die an Haupttransportbahnen vorgegeben sind,
gebunden. Das Transportband 45 kann wesentlich langsamer als zum
Beispiel die Transportbänder 16 und 18 am Hauptzuführweg laufen.
Es ist auch möglich, daß über eine nicht dargestellte Steuerung
der Motor 46 unmittelbar von der zweiten Vorbereitungseinrichtung
47 betrieben wird. Der Aufbau dieser Vorbereitungseinrichtung 47
wird später noch anhand der Fig. 6 weiter erläutert. Sie besitzt
außerdem einen hier nicht dargestellten Sensor, der das Auffinden
des Fadenanfanges, wie zum Beispiel in der DE-OS 20 24 110
beschrieben, überwacht. Dieser Sensor kann über eine
Steuerleitung 47′ eine Weiche 48 steuern. Wurde der Fadenanfang
aufgefunden, schließt sich die Weiche 48, so daß die Palette auf
ein Transportband 49 umgelenkt wird. Dieses Transportband 49 wird
von einem Motor 50 über eine Antriebsrolle 49′ angetrieben und
durch eine Umlenkrolle 49′′ umgelenkt. Dieses Transportband 49
führt die Palette 4 dann wieder unmittelbar dem Hauptzuführband 7
zu. Nach dieser Variante gelangt der Kops 5′ beziehungsweise 5′′
dann noch einmal in die erste Vorbereitungseinrichtung 23
beziehungsweise 23′. In diesem Fall ist es demzufolge auch
zureichend, wenn die zweite Vorbereitungseinrichtung 47 den
Fadenanfang lediglich lockert und im Bereich des Kopsmantels
ablegt. Es ist jedoch auch möglich, und später anhand eines
anderen Beispieles beschrieben, in dieser zweiten
Vorbereitungseinrichtung die Kopse so vorzubereiten, daß sie
unmittelbar den Spulstellen 2 zugeführt werden können.
Hat der in der zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 angeordnete
Sensor festgestellt, daß die Vorbereitung nicht erfolgreich war,
wird über die Steuerleitung 47′ die Weiche 48 geöffnet. Dadurch
transportiert das Transportband 45 die Palette 4 weiter bis zu
einer Führungskante 45″′, wo sie auf ein weiteres Transportband
51 umgelenkt wird. Dieses Transportband 51 wird von einem Motor
52 über Antriebsrolle 51′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle
51′′ umgelenkt. Dieser Motor kann auch über eine Steuerleitung 47′′
direkt von der zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 gesteuert
werden. Dadurch ist er jeweils nur eine Zeitlang in Betrieb,
nachdem ein auch in der zweiten Vorbereitungseinrichtung nicht
vorbereiteter Kops 5′ beziehungsweise 5″ die Weiche 48 auf dem
Transportband 45 passiert hat. Das Transportband 51 bildet
zusammen mit einem Anschlag 53 eine Staustrecke. Die in dieser
Staustrecke angesammelten Kopse 5′ beziehungsweise 5′′ müssen
manuell vorbereitet werden. Da jedoch solche Kopse, die von
keiner der beiden Vorbereitungseinrichtungen, insbesondere auch
bei der erheblich verlängerten Taktzeit und dem abweichenden
Aufbau der zweiten Vorbereitungseinrichtung, vorbereitbar waren,
die absolute Ausnahme bilden, müssen die Staustrecken sehr selten
betreut werden.
Gegenüber dem Transportband 55, welches zur ersten
Transportschleife der Spulmaschine 1 gehört, ist parallel ein
Transportband 57 angeordnet, welches zu einer geschlossenen
Schleife um die Ringspinnmaschine gehört, angeordnet. Zwischen
diesen beiden Transportbändern erfolgt die Übergabe der leeren
Hülsen 6 beziehungsweise Übernahme der spinnfrischen Kopse 5.
Dazu sind zwischen den beiden Transportbahnen 55 und 57 Umsetzer
60 und 69 angeordnet. Da dieses Umsetzen getaktet vor sich gehen
muß, sind weitere Sensoren und Stoppeinrichtungen erforderlich.
So ist am Ende des Rückführbandes 32 ein Sensor 70 angeordnet,
der über eine Leitung 70′ an eine Steuereinheit 68 die
Information übermittelt, ob noch Paletten 4 auf dem Rückführband
32 bereitstehen. Diese Paletten 4 werden von einem Stopper 70′′ im
Bereich des Transportbandes 55 angehalten. In dieser Position der
Palette 4 kann der Umsetzer 69 eine Hülse 6 von dieser Palette
auf eine spinnmaschinenseitige Palette 4′ umsetzen. Diese
spinnmaschinenseitige Palette 4′ wird von einem weiteren Stopper
67 in ihrer Position gehalten. Sowohl der Stopper 67 als auch der
Stopper 70′′ werden über Steuerleitungen 68′ beziehungsweise 68′′
durch die Steuereinheit 68 gesteuert. Die Steuereinheit 68
steuert über die Steuerleitung 69′ ebenso den Umsetzer 69. Analog
dazu erfolgt das Umsetzen der spinnfrischen Kopse 5. In diesem
Falle ist die Steuerung allerdings in den Stopper 59 und den
Umsetzer 60 integriert. Der Stopper 59 erhält von einem Sensor 58
die Information über das Vorhandensein einer
spinnmaschinenseitigen Palette 4′ über eine Leitung 58′. Er steht
über einer Steuerleitung 59′ mit dem Umsetzer 60 in Verbindung.
Auf der Spulmaschinenseite ist an dem Transportband 55 ein Sensor
61 angeordnet, der über eine Leitung 61′ mit dem Stopper 62 in
Verbindung steht. Der Stopper 62 besitzt eine Steuerleitung 62′
zum Umsetzer 60.
Ein von der Spinnmaschine lieferndes Transportband 63 wird durch
eine Antriebsrolle 63′ von einem Motor 64 angetrieben. Das
Transportband 65, welches die mit von der Spulmaschine 1
gelieferten Hülsen 6 besetzten Paletten 4′ abtransportiert, wird
von einem Motor 66 über eine Antriebsrolle 65′ angetrieben. Diese
Transportbänder bilden mit weiteren nicht dargestellten Teilen
des spinnmaschinenseitigen Transportsystems um die Spinnmaschine
eine geschlossene Transportschleife. Das Transportband 57 wird
von einem Motor 57′′′ über eine Antriebsrolle 57′ angetrieben und
über eine Umlenkrolle 57′′ umgelenkt.
Im Rahmen der Erfindung ist es auch möglich, an der
Hauptzuführbahn 7 einen Sensor 122 anzuordnen, der Kopse 5
feststellt, die keine volle Bewicklung tragen. Dieser Sensor
besitzt eine Steuerverbindung 122′ zu einer Weiche 123. Die
Weiche 123 ist an einer Zweigbahn 124 angeordnet, die zur zweiten
Vorbereitungseinrichtung 47 führt. Derartige Kopse 5, die
hauptsächlich von Abbruchpartien der Spinnmaschine stammen,
lassen sich normalerweise von einer Mantelvorbereitung nicht oder
zumindest sehr schlecht vorbereiten. Da es sich bei den zweiten
Vorbereitungseinrichtungen vorzugsweise um
Kopskegelvorbereitungen handelt, ist die direkte Zuführung dieser
nur einen geringen Mantelbereich aufweisenden Kopse zu der
zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 zweckmäßig. In diesem Fall
ist der Sensor 122 oder auch die Weiche 123 mit einer nicht
dargestellten Schaltung gekoppelt, die die Verarbeitungskapazität
der zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 so lange erhöht, bis die
Weiche 123 sich wieder schließt.
Statt der Anordnung eines Sensors 122 an der Hauptzuführbahn 7
ist es auch möglich, die Weiche 123 von der Spinnmaschine direkt
zu steuern, wenn dort eine Partie abgebrochen wird. Auf gleichem
Wege ist die Steuerung der Erhöhung der Verarbeitungskapazität
der zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 möglich.
In den Fig. 2 bis 4 sind drei Vorbereitungsstufen 20, 21 und 22
der Vorbereitungseinrichtung 23 dargestellt. Die auf dem
Transportband 16 der ersten Vorbereitungsstufe 20 zugeführten
Paletten 4 mit spinnfrischem Kops 5 werden mittels eines
Antriebes 73, vorzugsweise bestehend aus drei sternförmig
angeordneten Reibrädern, positioniert. Durch diesen Antrieb 73
wird die Palette 4 mit Kops 5 entgegen der Wickelrichtung des
Fadens gedreht, wobei eine Nadel 72 am Kopsfuß anliegt. Diese
Nadel 72 ist auf einem drehbaren Nadelhalter 72′ befestigt, der
die Nadel 72 nach Positionieren des Kopses 5 mit dem Hülsenfuß in
Kontakt bringt. Dadurch soll eine vorhandene Hinterwindung gelöst
werden. Zur Unterstützung des Ablösens des Fadenanfanges ist
zusätzlich eine Blasdüse 71 so angeordnet, daß ihr Luftstrahl
weitgehend mit dem Berührungspunkt der Nadel 72 am Hülsenfuß
übereinstimmt.
An einer zweiten Vorbereitungsstufe 21, dargestellt in Fig. 3,
soll der Fadenanfang mittels einer Nadel 74 auf dem Kopsmantel
gesucht und abgelöst werden. Die Nadel 74 ist analog der Nadel 72
mittels eines drehbaren Nadelhalters 74′ zum Kopsmantel hin
schwenkbar.
In einer dritten Vorbereitungsstufe, dargestellt in Fig. 4, wird
der spinnfrische Kops 5 gegenüber einem Saugschlitz 76 eines
Saugkanales 75 positioniert. Durch die Saugluft wird das vorher
bereits gelöste Fadenende in den Saugschlitz 76 gezogen. Da sich
der Saugschlitz über den Kopf des Kopses hinweg bis in eine Höhe
auf der gegenüberliegenden Seite erstreckt, die im Bereich der
Hülsenspitze liegt, gelangt der Faden in die in Fig. 4
dargestellte Position. Nach dem Schneiden des Fadenendes durch
eine Schneideinrichtung 77 wird durch den Antrieb 73 die
Drehrichtung umgekehrt und dadurch das in seiner Länge definierte
Fadenende auf die Hülsenspitze lose aufgewickelt. Diese Wicklung
ist durch eine Luftströmung im Bereich der Spulstelle 2 ohne
weiteres wieder freilegbar und einem Greifer zuführbar.
In einer Variante der Erfindung, die noch dargestellt wird, ist
ein Sensor 78 angeordnet, der feststellt, ob der Fadenanfang vom
Saugrohr 75 erfaßt worden ist.
In Fig. 5 ist eine Variante der Erfindung dargestellt, die eine
veränderte Anordnung der Transportschleifen im Bereich der
Spulmaschine 1 enthält. So ist hier die erste
Vorbereitungseinrichtung 23 unmittelbar an der Hauptzuführbahn 7
angeordnet. Die dritte Vorbereitungsstufe 22 enthält dabei
bereits den in Fig. 4 dargestellten Sensor 78, der über eine
Steuerleitung 79 eine Weiche 80 betätigt.
Hat der Sensor 78 den Fadenanfang, das heißt die ordnungsgemäße
Vorbereitung des spinnfrischen Kopses 5 erkannt, schwenkt die
Weiche 80 in den Bereich des Hauptzuführbandes 7 ein. Dadurch
wird die jeweilige Palette 4 auf ein Transportband 81 umgelenkt.
Dieses Transportband 81 wird durch einen Motor 82 über eine
Antriebsrolle 81′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 81′′
umgelenkt. Diese Palette gelangt dann in den Bereich des
Reversierbandes 28, von dem die bereits beschriebene Zuführung zu
den Spulstellen 2 erfolgt.
Hat der Sensor 78 keinen Fadenanfang erkannt, öffnet sich die
Weiche 80, gesteuert über die Steuerleitung 79, so daß die
Übergabe der Palette 4 auf ein in Reihe angeordnetes
Transportband 85 erfolgt. Dieses Transportband 85 wird von einem
Motor 86 über eine Antriebsrolle 85′ angetrieben und über eine
Umlenkrolle 85′′ umgelenkt. Es ist auch möglich, den Motor mittels
einer Steuerleitung 104′ durch die an dem Transportband 85
angeordnete zweite Vorbereitungseinrichtung 104 zu steuern.
Auch in dieser zweiten Vorbereitungseinrichtung 104 kann ein
Sensor 119 angeordnet sein, der eine erfolgreiche Vorbereitung
des zugeführten Kopses erkennt. Ausgehend von diesem Sensor wird
über eine Steuerleitung 87 eine Weiche 105 gesteuert. Im Falle
der erfolgreichen Vorbereitung wird diese Weiche 105 in den
Bereich des Transportbandes 85 geschwenkt, wodurch sie die
betreffende Palette 4 auf ein Transportband 83 leitet. Dieses
Transportband 83 wird von einem Motor 84 über eine Antriebsrolle
83′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 83′′ umgelenkt. Dieses
Transportband 83 führt dann unmittelbar zum Reversierband 28.
Bei nicht erfolgreicher Vorbereitung wird die Weiche 105
geöffnet, wodurch die betreffende Palette 4 auf dem Transportband
85 weitergefördert wird. Sie gelangt dann an das Ende einer
Staustrecke, die im wesentlichen durch ein Transportband 88
gebildet wird. Zur sicheren Führung in den Bereich dieses
Transportbandes 88 ist eine Führungskante 88″′ angeordnet. Ein
Sensor 90 überwacht den Füllstand der Speicherstrecke. Über eine
Leitung 90′ signalisiert er an eine Steuereinrichtung 121, wenn
ein entsprechender Rückstau eingetreten ist. Diese
Steuereinrichtung 121 setzt dann über eine Steuerleitung 89′ den
Motor 89 in Betrieb. Dadurch werden die auf dem Transportband 88
befindlichen Paletten 4 in Richtung auf einen Stopper 91 bewegt.
Nach einer bestimmten Einschaltzeit wird der Motor 89 wieder
außer Betrieb gesetzt. Ist jedoch der Rückstau so groß, daß neben
dem Sensor 90 noch eine Palette positioniert ist, nachdem das
Transportband 88 gegen den Stopper 91 gefördert hat, öffnet der
Stopper 91, gesteuert von der Steuereinrichtung 121 über eine
Steuerleitung 91′. Sind dann neben einem Sensor 120 keine
Paletten 4 mehr angeordnet, wird über eine Leitung 120′ eine
entsprechende Information an die Steuereinheit 121 gegeben, die
dann den Stopper 91 wieder schließt.
Da, wie bereits dargestellt, Kopse, die durch beide
Vorbereitungseinrichtungen nicht vorbereitbar waren, die absolute
Ausnahme bilden, füllt sich diese Speicherstrecke erst nach einem
sehr langen Zeitraum. Es ist also für die Bedienperson ohne
weiteres möglich, nur anläßlich eines Rundganges an den Kopsen
den Fadenanfang bereitzulegen. In diesem Zusammenhang besteht
auch die Möglichkeit, die Steuereinrichtung 121 von Hand zu
betätigen.
Ein nach der letzten Zweigbahn 3 der Spulmaschine 1 am
Rückführband 32 angeordneter Sensor 92 stellt Kopse 5′ fest, die
von der Spulstelle nicht verarbeitbar waren und nach
entsprechender Vorbereitung wieder zuzuführen sind. Über eine
Steuerleitung 92′ schaltet er die Weiche 93, so daß sie in den
Bereich des Rückführbandes 32 einschwenkt und die betreffende
Palette 4 auf das Transportband 94 lenkt. Das Transportband 94
wird von einem Motor 95 über eine Antriebsrolle 94′ angetrieben
und über eine Umlenkrolle 94′′ umgelenkt. Es stellt eine
unmittelbare Verbindung zum Hauptzuführband 7 dar. Dadurch
gelangen die Kopse 5′ beziehungsweise 5′′ erneut durch die erste
Vorbereitungseinrichtung 23 beziehungsweise bei nicht
erfolgreicher Vorbreitung in dieser Vorbereitungseinrichtung 23
erneut in die zweite Vorbereitungseinrichtung 104. Sind sie auch
dort nicht vorbereitbar, gelangen sie in die bereits beschriebene
Staustrecke, die hauptsächlich durch das Transportband 88
gebildet wird.
Leere Hülsen 6 und Hülsen 6′ mit geringem Fadenrest gelangen bei
geöffneter Weiche 93 auf dem Rückführband 32 an einen weiteren
Sensor 96, der diesen geringen Fadenrest erkennen kann. Wurde ein
solcher geringer Fadenrest erkannt, wird über eine Steuerleitung
96′ die Weiche 97 in den Bereich des Rückführbandes 32 bewegt, so
daß die betreffende Palette 4 auf das Transportband 98 gelenkt
wird. Das Transportband 98 wird von einem Motor 99 über eine
Antriebsrolle 98′ angetrieben und durch eine Umlenkrolle 98′′
umgelenkt. Es führt durch eine Hülsenputzvorrichtung 42′, die
analog der bereits beschriebenen Hülsenputzvorrichtung 42
arbeitet. Im Anschluß an diese Hülsenputzvorrichtung ist eine
gekrümmte Führungsbahn angeordnet, über die die Palette 4 auf ein
weiteres Transportband 100 gelangt. Dieses Transportband 100 wird
von einem Motor 101 über eine Antriebsrolle 100′ angetrieben und
durch eine Umlenkrolle 102′ umgelenkt. Über dieses Transportband
100 wird die Palette 4 mit der geputzten Hülse 6 wieder dem
Rückführband 32 zugeführt.
Alternativ besitzt die Hülsenputzvorrichtung 42′ einen Detektor,
der bei nicht erfolgreicher Reinigung die Steuerung der Palette 4
mit Hülse 6′ über eine Zweigbahn 125 in die Staustrecke 110
bewirkt. Eine Bedienperson kann dann im Rahmen eines Rundganges
bei weiterverarbeitbaren Kopsen den Fadenanfang freilegen sowie
nicht ausreichend gereinigte Hülsen von den Fadenresten befreien.
Die Übergabe von Kopsen 5 und Hülsen 6 zwischen Spinn- und
Spulmaschinenkreislauf erfolgt an parallelen Transportstrecken
analog dem ersten Beispiel.
In einer weiteren Variante der Ausgestaltung der vorliegenden
Erfindung, ebenfalls dargestellt in Fig. 5, ist am Transportband
94 eine weitere zweite Vorbereitungseinrichtung 106,
strichpunktiert dargestellt, angeordnet. Wahlweise kann in diesem
Fall auf die zweite Vorbereitungseinrichtung 104 sowie die
hauptsächlich durch das Transportband 88 gebildete Staustrecke
verzichtet werden. Im Bereich des Transportbandes 94 ist dann
weiter stromab eine Weiche 107 angeordnet, die über eine
Steuerleitung 106′ von der Vorbereitungseinrichtung 106 gesteuert
wird. Bei nicht erfolgreichem Vorbereiten des Kopses 5′
beziehungsweise 5′′ wird die jeweilige Palette 4 in eine durch ein
Transportband 110 gebildete Staustrecke geleitet. Das
Transportband 110 wird von einem Motor 111 über eine
Antriebsrolle 110′ angetrieben und eine Umlenkrolle 110′′
umgelenkt.
Statt der Zuführung der in der Vorbereitungseinrichtung 106
ordnungsgemäß vorbereiteten Kopse zum Hauptzuführband 7 kann eine
Weiche 107′ so angeordnet sein, daß sie in diesem Fall die
jeweilige Palette 4 in eine Zuführbahn leitet, die im
wesentlichen durch ein Transportband 108 gebildet wird. Dieses
Transportband 108 wird von einem Motor 109 über eine
Antriebsrolle 108′ angetrieben und von einer Umlenkrolle 108′′
umgelenkt. Durch diese Abzweigung wird der jeweils vorbereitete
Kops 5′ beziehungsweise 5′′ direkt dem Reversierband 28
zugeleitet. Die Weiche 107 ist dann durch eine einfache
Führungskante 10′′′ ersetzt.
In Fig. 6 ist eine vereinfachte Darstellung einer Variante der
Gestaltung einer zweiten Vorbereitungseinrichtung 47 dargestellt.
Dabei handelt es sich um eine Kops-Kegel-Vorbereitung. Analoge
Einrichtungen können auch für die Vorbereitung 104
beziehungsweise 106 zur Anwendung kommen. Diese
Vorbereitungseinrichtung entspricht in ihren wesentlichen
Merkmalen einer Einrichtung zum Auffinden gebrochener Fäden an
einer Spinnmaschine, wie sie in der DE-OS 26 12 660 dargestellt
ist.
Die auf dem Transportband 45 herangeführten Paletten 4 mit Kops
5′ beziehungsweise 5′′ werden auch hier durch den aus mehreren
Reibrädern bestehenden Antrieb 73 positioniert und gedreht.
Mittels einer Gewindespindel 118, die von einem Getriebemotor 116
betätigt wird, wird eine Saugglocke 112 vertikal verfahren.
Durch eine aus einer Lichtquelle 114 und einer Fotozelle 115
gebildeten Lichtschranke wird festgestellt, wann die Saugglocke
112 den Kopskegel erreicht hat. Nach Erreichen einer Position, in
der zwischen Saugglocke 112 und Kopskegel nur noch ein sehr
geringer Spalt besteht, wird in einem Saugkanal 113 ein
Saugluftstrom erzeugt, der sich in die Saugglocke 112 fortsetzt.
Durch den engen Saugspalt erreicht die Saugluft auf dem Kopskegel
eine sehr hohe Wirksamkeit, wodurch eine sehr hohe Erfolgsquote
der Erfassung des Fadenanfanges erzielt wird. Der Effekt wird
dadurch noch verbessert, daß der Kops während des Anliegens des
Saugluftstromes entgegen der Fadenwicklungsrichtung durch den
Antrieb 78′′′ gedreht wird. Ein Sensor 118 erkennt den
Fadenanfang, betätigt eine Schneideinrichtung 117 und steuert
über die Steuerleitung 47′ die Weiche 48 gemäß Darstellung in
Fig. 1.
Wie die Ausführungsbeispiele zeigen, gestattet die Erfindung eine
wesentliche Verbesserung des Durchlaufes der Kopse durch eine
Spulmaschine, die dann der geringen Taktzeit, die durch die hohe
Leistung der Spinnmaschinen vorgegeben ist, gerecht wird.
Gleichzeitig wird die Anzahl der Kopse, die von Hand vorbereitet
werden müssen, auf ein absolutes Minimum beschränkt.
Claims (15)
1. Automatische Spulmaschine mit einem Kops- und
Hülsentransportsystem mit mehreren Transportschleifen, die
teilweise gemeinsame Transportwege aufweisen, und einer
Vorbereitungseinrichtung zum Vorbereiten von Kopsen, die den
Fadenanfang auf dem Kops sucht, aufnimmt und wieder so
ablegt, daß dieser in der Abspulposition des Kopses durch
eine Luftströmung freilegbar und einem Greifer zuführbar ist,
und bei der im Transportsystem spinnfrische Kopse, von der
Spulstelle nicht verarbeitbare oder von der
Vorbereitungseinrichtung nicht vorbereitete Kopse, Hülsen mit
geringem Fadenrest und leere Hülsen umlaufen,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere in unterschiedlichen Transportschleifen liegende
Vorbereitungseinrichtungen vorgesehen sind, und daß
wenigstens je eine erste Vorbereitungseinrichtung (23, 23′)
in einer ersten Transportschleife und wenigstens je eine sich
in ihrem Aufbau und ihrer Funktion von der ersten
Vorbereitungseinrichtung unterscheidende zweite
Vorbereitungseinrichtung (47; 104, 106) in einer zweiten
Transportschleife angeordnet sind.
2. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die erste Transportschleife aus
Haupttransportwegen gebildet wird, die jeweils einen oder
mehrere Hauptzuführwege (7, 16, 18, 24, 26; 81, 83) für
spinnfrische Kopse (5) zu den Spulstellen (2), Transportwege
(3) durch die Spulenstellen hindurch und einen
Hauptrückführweg (32) zur Abführung der leeren Hülsen (6)
umfassen, und daß die zweite Transportschleife
Nebentransportwege (36, 45, 49; 83, 85; 94, 108) mitumfaßt,
die außerhalb der Haupttransportwege liegen, und die zweiten
Vorbereitungseinrichtungen (47; 104, 106) an einem oder
mehreren dieser Nebentransportwege angeordnet sind.
3. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die an einem Hauptzuführweg (7)
angeordneten ersten Vorbereitungseinrichtungen (23) Detektor-
und Steuereinrichtungen besitzen, die bei einem Mißerfolg der
Vorbereitung eines Kopses über Steuermittel (79, 80) den
Austrag des Kopses aus dem Hauptzuführweg (7) in den
Nebentransportweg (85) bewirken.
4. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß am Hauptrückführweg (32) eine
Detektor- und Steuereinheit (33, 34; 92) angeordnet ist, die
Kopse (5′, 5′′) mit einer noch verarbeitbaren Bewicklung
erkennt und über Steuermittel (35; 93) diese Kopse in den
Nebentransportweg (36; 94) leitet.
5. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Vorbereitungseinrichtungen (47; 104; 106) eine Detektor- und
Steuereinrichtung (119) besitzen, die über Steuermittel (48;
105; 107) den jeweiligen Kops (5′, 5′′) bei vom Detektor
erkannter erfolgreicher Vorbereitung in die erste
Transportschleife und bei nicht erfolgreicher Vorbereitung in
eine Staustrecke (51; 88; 110) leiten.
6. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die ersten
Vorbereitungseinrichtungen (23, 23′) Mittel (74, 75, 76)
aufweisen, die den Fadenanfang auf der Mantelfläche des
Kopses (5; 5′, 5′′) suchen und ihn lösen.
7. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere erste Vorbereitungseinrichtungen
(23, 23′) vorgesehen sind, die an getrennten Transportbändern
(16, 18) angeordnet sind, die gemeinsam einen Abschnitt der
Hauptzuführwege bilden.
8. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die zweiten
Vorbereitungseinrichtungen (47; 104; 106) Mittel (112)
aufweisen, die den Fadenanfang auf der oder den Kegelflächen
des Kopses suchen und ihn lösen.
9. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kopse (5, 5′, 5′′) mit Hülsen
(6, 6′) senkrechtstehend auf Paletten (4) aufgesetzt sind,
mit denen sie gemeinsam transportiert werden.
10. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüch 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß am Hauptzuführweg (7) ein Sensor
(122) angeordnet ist, der Kopse (5) feststellt, die keine
volle Bewicklung tragen und eine Steuerverbindung (122′) zu
einer Weiche (123) besitzt, die an einer Zweigbahn (124)
angeordnet ist, die zur zweiten Vorbereitungseinrichtung (47)
führt.
11. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Schaltung vorhanden ist, die bei
direkter Steuerung der Kopse (5) zur zweiten
Vorbereitungseinrichtung (47) deren Verarbeitungskapazität
zeitweise erhöht.
12. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die die Kopse (5) herstellende
Spinnmaschine mit einer Steuereinrichtung versehen ist, die
bei Abbruch einer Partie die Weiche (123) steuert.
13. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Hülsenputzvorrichtung (42;
42′) an einem Nebentransportweg angeordnet ist, der vom
Hauptrückführweg (32) abzweigt und auch wieder in ihn
einmündet und der durch Transportbänder (36, 41, 43; 98, 100,
102) gebildet wird.
14. Automatische Spulmaschine nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülsenputzvorrichtung (42′) einen
Detektor besitzt, der bei nicht erfolgreicher Reinigung die
Steuerung der Palette (4) mit Hülse (6′) über eine Zweigbahn
(125) in die Staustrecke (110) bewirkt.
15. Automatische Spulmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß am Hauptrückführweg (32) Sensoren
(33; 96) angeordnet sind, die eine Restbewicklung erkennen
und mit Steuermitteln (35; 97) in Verbindung stehen, die die
jeweilige Palette (4) in den Nebentransportweg (36; 98)
leiten.
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