DE4032617A1 - Vorrichtung zum automatischen durchfuehren des eine feste schrittfolge aufweisenden fadenverbindens sowie kopswechsels an einer spulstelle einer spulmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum automatischen durchfuehren des eine feste schrittfolge aufweisenden fadenverbindens sowie kopswechsels an einer spulstelle einer spulmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff
des ersten Anspruches.
Bei bekannten Vorrichtungen zum automatischen Durchführen des
Fadenverbindens sind verschiedene Wege beschritten worden, um
diesen Fadenverbindevorgang zu überwachen und damit den
Automatisierungsgrad und die Produktivität zu verbessern.
Durch die CH-PS 4 59 836 ist es bekannt, mittels eines
elektronischen Fadenwächters zwischen drei verschiedenen
Ursachen für die Unterbrechung des Fadenlaufes zu
differenzieren. In einem ersten Fall wird die
Fadenunterbrechung dadurch herbeigeführt, daß aufgrund des
Erkennens eines Fadenfehlers (Dick- oder Dünnstelle) mittels
des elektronischen Fadenwächters eine Fadentrenneinrichtung
betätigt wird. In einem zweiten Fall tritt ein Fadenbruch
zwischen dem elektronischen Fadenwächter und der Auflaufspule
auf.
In diesen beiden Fällen ist der von der Ablaufspule kommende
Unterfaden vorhanden und durch entsprechende Zuführorgane der
Spulstelle der Fadenverbindeeinrichtung zuführbar. Daraus
ergibt sich, daß ein Kopswechsel nicht erforderlich ist.
Während im ersten Fall der Kopswechsel dadurch blockiert wird,
daß der Trennimpuls vorhanden ist, liegt im zweiten Fall das
Fadenende nach dem Fadenbruch noch im Fadenreiniger, wodurch
auch hier nur ein einfacher Fadenverbindevorgang eingeleitet
wird.
Im dritten Fall, dem Fadenbruch unterhalb des elektronischen
Fadenreinigers, erkennt der Fadenreiniger den Durchgang des
Fadenendes. Dieses Signal führt dann unmittelbar zum
Kopswechsel. Mit dieser Einrichtung ist es deshalb nicht
möglich, den Kopswechsel bei einem nicht durch die
Trennvorrichtung herbeigeführten beziehungsweise unter dem
Fadenreiniger erfolgten Fadenbruch zu unterbinden. Dadurch
werden auch Kopse ausgeworfen, die noch einen großen
Bewicklungsrest tragen können.
Durch die DE-AS 19 30 180 ist es bekannt, bei einer
automatischen Spulmaschine eine Fadenverbindungseinrichtung
vorzusehen, die eine Fadenprüfvorrichtung mit zwei Meßschlitzen
besitzt. Durch entsprechende Leitbleche der
Fadenverbindeeinrichtung werden die gleichzeitig erfaßten Fäden
der Ablaufspule und der Auflaufspule mittels Leitblechen in
getrennte Meßschlitze eingeführt. Liegt dabei eines der beiden
Fadenenden nicht oder in schlecht vorbereiteter Form vor, wird
die Fadensuche beider Fadenenden komplett wiederholt.
Durch die DE-37 11 793 A1 und die DE-39 23 333 A1 sind
Verfahren beziehungsweise Vorrichtungen zum Fadenverbinden
bekannt, die den ohnehin vorhandenen elektronischen
Fadenwächter nutzen, um während des Fadenverbindungszyklus′ das
Vorhandensein der beiden Fadenenden zu überwachen. Das in
diesen beiden Schriften dargelegte Grundprinzip besteht darin,
bei erfolglosem Fadenverbindungsvorgang nach Abschluß der
ersten oder weiteren Fadenverbindungszyklen, die nicht zu einer
Fadenverbindung geführt haben, zwischen den Ursachen der
Fehlversuche zu differenzieren. Bei mehrfachem Fehlen des
Oberfadens wird ein Wartungssignal erzeugt, während beim Fehlen
des Unterfadens ein Kopswechsel durchgeführt wird.
Die DE-39 23 333 A1 läßt allerdings noch offen, den
Kopswechsel auch bereits im Rahmen des ersten
Fadenverbindungszyklus durchzuführen. Die dazu erforderliche
Differenzierung wird mit den gleichen Mitteln durchgeführt, die
bereits aus der eingangs genannten CH-PS 4 59 836 bekannt sind.
Wie aber bereits im Zusammenhang mit dieser Schrift dargelegt,
werden auf diese Weise verstärkt Kopse ausgeworfen, die noch
einen großen Bewicklungsrest tragen können. Außerdem ist das
Erfassen des Durchganges des Fadenendes durch den Reiniger mit
großen Unsicherheitsfaktoren verbunden, was in Abhängigkeit vom
Fadenmaterial zu mehr oder weniger häufigen Fehlschaltungen
führen kann. Damit stellt eine derartige Lösung auch keine
befriedigende Alternative gegenüber den Lösungen dar, bei denen
der gesamte Fadenverbindungszyklus unter größerem Zeitverlust
und der Gefahr der Beschädigung der oberen Lagen der
Auflaufspule durch die wiederholte Fadensuche, die an sich
aufgrund des fehlenden ablaufspulenseitigen Fadens überhaupt
nicht erforderlich wäre, mehrmals hintereinander abläuft.
Demgegenüber bietet die deutsche Patentanmeldung P 39 37 824.1
den Vorteil, daß vor dem Zeitpunkt des eventuell notwendigen
Kopswechsels direkt eine Kontrolle der Vorlage des
ablaufspulenseitigen Fadens erfolgt und bei Nichtvorlage des
Fadens sofort der Kopswechsel eingeleitet wird.
Auch bei dieser Vorrichtung ist nicht auszuschließen, daß
Restkopse ausgeworfen werden, deren Fadenende lediglich bei
einem ersten Versuch nicht erfaßt werden konnte.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art derart weiterzubilden, daß die Anzahl
ausgeworfener Restkopse und der Zeitbedarf für
Fadenverbindungsvorgänge gering gehalten werden und die
Beanspruchung der oberen Fadenlagen der Auflaufspule auf ein
erforderliches Mindestmaß reduziert wird.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
1. oder 15. Anspruches gelöst.
Da die Fadensuche an der Ablaufspule und der Auflaufspule
zeitlich getrennt voneinander erfolgt, beschränkt sich die
Beanspruchung der Oberfläche der Auflaufspule ausschließlich
auf die Fälle, bei denen der von der Ablaufspule kommende Faden
vorliegt. Eine mehrmalige Fadensuche des auflaufspulenseitigen
Fadens erfolgt demzufolge nur dann, wenn nach der Vorlage des
ablaufspulenseitigen Fadens der auflaufspulenseitige Faden beim
ersten Mal nicht erfaßt werden konnte. Der Suche des
auflaufspulenseitigen Fadens (Oberfaden) und damit
Beanspruchung der Oberfläche der Auflaufspule können dabei
mehrere Versuche der Erfassung des ablaufspulenseitigen Fadens
(Unterfaden) sowie ein oder mehrere Kopswechsel vorausgehen.
Bei der im Anspruch 15 unter Schutz gestellten nebengeordneten
Variante zu Anspruch 1 wurde von dem zusätzlichen Aufwand eines
Sensors am Zubringer ausgegangen, wobei aber gegenüber der
ersten Variante der Vorteil besteht, daß das Nichtzuführen des
ablaufspulenseitigen Fadens zum Zubringer früher erkannt wird.
Dadurch wird eine unnötige Bewegung des Zubringers in die
Fadeneinlegestellung vermieden, wodurch der zweite
Fadenerfassungsversuch eher gestartet werden kann und damit
Zeit eingespart wird.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 15
vorteilhaft weitergebildet.
Die Anordnung zum Beispiel einer Blaseinrichtung im Bereich der
Ablaufspule ermöglicht es, den Fadenanfang an nahezu beliebiger
Stelle der Ablaufspule zu erfassen und dem Zubringer
zuzuführen. Daraus ergibt sich insbesondere auch der Vorteil,
daß ein während des Abspulens an der Ablaufspule gerissener
Faden wieder zugeführt werden kann. Außerdem kann ein vom
Zubringer nicht erfaßtes, wieder herabgefallenes Fadenende bei
einer erneuten Betätigung der Blaseinrichtung dem Zubringer
erneut zugeführt werden.
Um einerseits Druckluftverluste zu vermeiden und andererseits
nur eine begrenzte Fadenlänge vom Ablaufkörper abzuziehen, ist
die Dauer der Betätigung der Blaseinrichtung begrenzt und mit
der Bewegung des Zubringers abgestimmt. Die Verlängerung der
Blaszeit bei einem wiederholten Versuch der Zuführung des
Fadenanfanges zum Zubringer ist deshalb anzustreben, da ein
beim ersten Versuch nicht erfaßtes Fadenende in der Regel
schwerer zu lösen ist.
Die Kontrolle der noch vorhandenen Restgarnmenge auf der
Ablaufspule dient dem Zweck, eine Wiederholungsschaltung der
Fadenerfassung dann zu vermeiden, wenn die Ablaufspule leer ist
oder nur einen solchen geringen Rest enthält, der eine erneute
Fadenverbindung nicht rechtfertigt. Besonders vorteilhaft ist
die Ermittlung der Restgarnmenge durch den Spulstellenrechner,
da auf diese Weise der durch einen Sensor verursachte
zusätzliche Aufwand vermieden wird.
Die Anordnung eines Sensors in einer der Abspulstellung
benachbarten Wartestelleung einer Ablaufspule gestattet es, bei
Nichtvorliegen eines Rerservekopses unnötige
Wiederholungsschaltungen zu vermeiden, die letztlich zur
Erzeugung eines Wartungssignals für die Bedienungsperson
führen würden, obwohl eine Wartung nicht erforderlich ist, da
bei Ankunft eines neuen Kopses in der Wartestellung alle
Schritte automatisch durchführbar sind. Der Rücklauf in die
Nullstellung ist insbesondere deshalb von Vorteil, weil in
dieser alle Einzelaggregate der Fadenverbindungseinrichtung,
insbesondere die Luftdüsen, außer Betrieb sind.
Die erneute Überprüfung der Erfassung des ablaufspulenseitigen
Fadenendes nach dem Kopswechsel erhöht die Sicherheit, daß eine
Suche des auflaufspulenseitigen Fadens nur auf die Fälle
beschränkt ist, bei denen der ablaufspulenseitige Faden
vorliegt. Auf diese Weise können innerhalb eines
Fadenverbindungszyklus mehrere Kopswechselvorgänge mit
anschließender Fadenvorlagekontrolle durchgeführt werden.
Insbesondere bei Kopswechseleinrichtungen der weiter unter
beschriebenen Art ist es möglich, nur bis etwa zur Mitte des
Betätigungszyklus der Kopswechseleinrichtung zurückzufahren und
beim sich anschließenden Vorwärtslauf den Kopswechselvorgang
komplett beenden zu können. Dadurch wird für den Fall einer
wiederholten Kopswechselschaltung Schaltzeit eingespart.
Durch die zeitlich gestaffelte Bewegung des Zubringers für den
ablaufspulenseitigen Faden und der Saugdüse für den
auflaufspulenseitigen Faden ist es auch möglich, unabhängig von
der Erfassung des ablaufspulenseitigen Fadens die Versuche zur
Erfassung des auflaufspulenseitigen Fadens zu wiederholen.
Analog der Verlängerung der Blaszeit bei der Zuführung des
ablaufspulenseitigen Fadens zum Zubringer kann bei der
Fadensuche des auflaufspulenseitigen Fadens die Suchzeit beim
zweiten oder dritten Versuch ebenfalls verlängert werden.
Bei der Verwendung einer gemeinsamen Kurvenscheibenanordnung
für die Fadenverbindeorgane einer Spulstelle kann diese
Suchzeitverlängerung durch Stoppen der Kurvenscheibenanordnung
während der Fadensuche erreicht werden. Dabei ist es auch
möglich, angesteuert durch den Spulstellenrechner, die
Rücklaufgeschwindigkeit der Kehrgewindewalze und damit der
Auflaufspule während dieser Zeit zu reduzieren.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Spulstelle mit
Fadenverbindungseinrichtung und Kopswechseleinrichtung
nach dem Bereitlegen des ablaufspulenseitigen
Fadenendes,
Fig. 2 die Spulstelle nach Fig. 1 nach dem Bereitlegen des
auflaufspulenseitigen Fadenendes,
Fig. 3 ein in Fig. 3a und 3b als Gesamtheit enthaltenes
Flußdiagramm des Fadenverbindungszyklus′ einschließlich
Kopswechsel,
Fig. 4 ein zeitliches Ablaufschema des
Fadenverbindungs/Kopswechselvorganges gemäß
vorliegender Erfindung anhand der Stellungen einer für
die Steuerung der Fadenverbindungsorgane vorgesehenen
Kurvenscheibenanordnung,
Fig. 5 eine erfindungsgemäße Variante zu Fig. 4 und
Fig. 6 eine weitere erfindungsgemäße Variante zu Fig. 4.
In einer automatischen Spulmaschine ist eine bestimmte Anzahl
von Spulstellen 1 nebeneinander angeordnet. Jede Spulstelle 1
besitzt einen Spulstellenrahmen 2, der alle Bauteile der
Spulstelle trägt. Entlang der Spulstellen verlaufen zwei
Transportbänder 8 und 9. Das Transportband 8 führt Kopse 4 und
das Transportband 9 Hülsen 5, die jeweils aufrechtstehend auf
Paletten 3 aufgesteckt sind.
Die Paletten 3 liegen während ihres Transportes durch das
Transportband 8 nur zu einem Teil auf diesem auf, da es
schmaler ist als die Grundplatten der Paletten. Durch eine
seitliche Führung 8′ wird gewährleistet, daß die Grundplatten
der Paletten 3 während des Transportes auf dem Transportband 8
in den Bereich von Transportbändern 6 ragen, die quer zum
Transportband 8 verlaufen und jeder der Spulstellen 1
zugeordnet sind.
Die Transportbänder 6 werden durch Umlenkrollen 10 und 11
umgelenkt und transportieren in Richtung des Pfeiles 7. Der
Antrieb der Transportbänder 6 kann einzeln oder in Gruppen
erfolgen. Er kann aber auch unmittelbar von einem der
Transportbänder 8 oder 9, zum Beispiel über Spannrollen und
Kegelräder abgenommen werden.
Sind vor der Abspulposition auf dem Transportband 6 drei
Paletten 3 gestaut, können die auf dem Transportband 8
vorbei geführten Paletten nicht auf das Transportband 6
gelangen, da sie an der Grundplatte der letzten gestauten
Palette 3 vorbeigleiten. Im in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Zustand wird die auf dem Transportband 8 herangeführte Palette
3 mit Kops 4 vom schneller laufenden Transportband 6 erfaßt und
in die Zweigbahn der Spulstelle 1 hineingefördert.
In der Abspulposition ist eine Manschette 17 angeordnet, die
längsgeteilt ist und aus zwei Manschettenhälften besteht. Die
Manschettenhälften können durch Hydraulikzylinder 13 und 19
nacheinander aus dem Bereich der durch das Transportband 6
gebildeten Transportbahn entfernt werden. Die Hydraulikzylinder
13 und 19 sind auf Ständern 12 und 20 befestigt.
Das Transportband 6 bildet gemeinsam mit der durch die
Hydraulikzylinder 13 und 19 gebildeten Betätigungseinrichtung
für die beiden Manschettenhälften die Kopswechseleinrichtung,
deren Funktionsweise nachfolgend beschrieben werden soll.
Wie aus den Fig. 1 und 2 zu erkennen ist, liegen die beiden
Hydraulikzylinder 13 und 19 auf einer Achse, die mit der
Transportrichtung des Transportbandes 6 etwa einen Winkel von
45 Grad bildet. Da die Hydraulikzylinder 13 und 19 etwa jeweils
in der Mitte der beiden Manschettenhälften angebracht sind,
schneidet die durch die Hydraulikzylinder 13 und 19 gebildete
Achse eine durch die Fugen der Manschette 17 verlaufende
gedachte Ebene etwa im rechten Winkel. Die durch den
Hydraulikzylinder 13 getragene Manschettenhälfte weist ein
Stoppelement 18 auf, welches die Palette 3, die einen Kops 4 in
Abspulposition trägt, stoppt und in dieser Position während des
Abspulens hält. Wird nun der Hydraulikzylinder 13 betätigt,
wird die in Transportrichtung des Transportbandes 6 hintere
Manschettenhälfte aus der Transportbahn bewegt, wodurch das
Stoppelement 18 die in Abspulposition befindliche Palette 3
freigibt. Das Transportband 6 fördert die Palette 3 mit
abgespulter Hülse 5 bis auf das Transportband 9 gegen eine
Führungskante 9′. Das Transportband 9 transportiert diese Hülse
5 dann auf ihrer Palette 3 zu einer Stelle, wo sie abgezogen
wird, oder direkt zu einer Spinnmaschine.
Anschließend wird diese Manschettenhälfte wieder über das
Transportband 6 verschoben und gleichzeitig die vordere
Manschettenhälfte mittels des Hydraulikzylinders 19
zurückgezogen. Dadurch kann die nächste bereitstehende Palette
3 mit Kops in die Manschette 17 einfahren. Anschließend wird
auch diese Manschettenhälfte wieder über das Transportband 6
bewegt und dadurch die Manschette 17 geschlossen. Zur
Beschleunigung des Kopswechselvorganges ist es jedoch auch
möglich, beide Manschettenhälften gleichzeitig aus der
Transportbahn zurückzuziehen, wodurch auch der Abtransport der
leeren Hülse und das Bereitstellen eines neuen Kopses 4 in der
Abspulstellung gleichzeitig erfolgt. Da das Stoppelement 18 die
Paletten 3 jeweils an einem sockelförmigen Aufbau erfaßt, ist
der Abstand zwischen benachbarten Paletten groß genug, um das
Stoppelement 18 nach der Freigabe der die leere Hülse 5
tragenden Palette beim Einfahren in den Transportweg und
Stoppen der nachfolgenden Palette nicht zu behindern.
Nach dem Schließen der Manschettenhälften wird durch Blasdüsen
14 bis 16, die tangential und schräg nach oben gerichtet in die
Manschette 17 münden, der entweder auf der Hülsenspitze oder in
der Hülse bereitgelegte Fadenanfang nach oben geblasen. Er
gelangt dabei in den Bereich der Ansaugöffnung 25 eines
Zubringers 24, die zu diesem Zeitpunkt eine Position direkt
über der Manschette 17 einnimmt. Der Zubringer ist über eine
hier nicht dargestellte Verbindung an eine Saugtraverse 31
angeschlossen, die die gesamte Spulmaschine mit Saugluft
versorgt.
Vor dem Aufwärtsblasen des Fadenanfanges vom Kops 4 wird
mittels einer Betätigungseinrichtung 22 eine scherenartig
ausgebildete Garnschlingenauflösevorrichtung 21 geöffnet, damit
der Faden die Ansaugöffnung 25 ohne Hindernisse erreichen kann.
Gegebenenfalls kann innerhalb der Manschette 17 zusätzlich ein
Ballonbegrenzer 43 angeordnet sein, der vorteilhaft während des
Ausblasens des Fadenfanges ebenfalls aus dem Fadenweg
geschwenkt ist. Dazu kann eine der Manschettenhälften eine
Tasche aufweisen, in die dieser Ballonbegrenzer 43 eintauchen
kann. Im Zubringer 24 oder an dessen Mündung, der Ansaugöffnung
25, kann zusätzlich eine nicht dargestellte Klemmvorrichtung
angeordnet sein, die den erfaßten Fadenanfang während der
nachfolgenden Schwenkbewegung des Zubringers 24 sicher hält.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Rand der
Ansaugöffnung aufzurauhen, damit der Faden nicht wieder aus dem
Zubringer 24 gleiten kann. Der Zubringer 24 kann einen Sensor
45 aufweisen, der über eine Signalleitung 45′ mit einer
zentralen Steuereinheit 42 verbunden ist und das Erfassen des
Fadenanfanges durch den Zubringer an die zentrale Steuereinheit
42 übermitteln kann.
Wie aus Fig. 1 noch zu erkennen ist, ist an der Manschette 17
ein Sensor 68 angeordnet, der, wie später noch erläutert, die
Restfadenmenge auf dem Kops 4 in der Abspulstellung erkennt.
Auch dieser Sensor ist über eine Signalleitung 68′ mit der
zentralen Steuereinheit 42 verbunden.
Ein weiterer Sensor 69, der über eine Signalleitung 69′ mit der
zentralen Steuereinheit 42 verbunden ist, überwacht das
Vorhandensein eines Kopses 4 beziehungsweise einer Palette 3 in
Wartestellung vor der Abspulposition. Auch die Verwertung der
von diesem Sensor 69 übermittelten Information wird weiter
unten noch beschrieben.
Während des normalen Spulvorganges wird der Faden 35 von dem in
Abspulstellung stehenden Kops 4 abgezogen, durch einen
Fadenspanner 23, einen elektronischen Fadenreiniger 27 und eine
Schneid- und Klemmeinrichtung 28 hindurch, an einer über einen
Saugarm 30 mit der Saugtraverse 31 verbundenen Fadenfangdüse 29
vorbei und durch einen Fadenführer 32 einer die Auflaufspule
bildenden Kreuzspule 38 zugeführt. Diese Kreuzspule wird von
einer Kehrgewindewalze 37 durch Reibschluß angetrieben. Diese
Kehrgewindewalze hat zusätzlich die Funktion der Fadenverlegung
für die Bildung der Kreuzbewicklung. Die Kreuzspule 38 ist
einem verschwenkbaren Spulenrahmen 39 gelagert. Dieser
Spulenrahmen 39 ist um eine Schwenkwelle 40 aus einer Position
39′ bei Beginn des Bewicklungsvorganges bis zum Erreichen der
vorgegebenen maximalen Spulengröße sowie darüber hinaus zum
Abheben von der Kehrgewindewalze 37 verschwenkbar. Für das
Herausnehmen der Kreuzspule 38 von Hand aus dem Spulenrahmen 39
ist ein Rahmenöffnerhebel 41 vorgesehen.
Nachfolgend soll anhand des in Fig. 3 dargestellten
Flußdiagrammes dargestellt werden, welche Schaltvorgänge
während eines Fadenverbindungszyklus′, gegebenenfalls mit
eingeschlossenem Kopswechsel, ablaufen.
Solange das Fadenlaufsignal (dynamisches Fadensignal im
elektronischen Fadenreiniger 27) vorhanden ist, läuft der
normale Spulbetrieb ab, das heißt, die
Fadenverbindungseinrichtung und die Kopswechseleinrichtung sind
außer Betrieb. Ist das Fadenlaufsignal nicht mehr vorhanden,
wird entweder über den Sensor 68 oder den hier mit zentraler
Steuereinheit 42 bezeichneten Spulstellenrechner der Füllstand
des Kopses 4 abgefragt. Ist dieser Füllstand ausreichend, wird
nach dem Nullsetzen eines Zählers Z1, in dem zuvor noch vom
vorangehenden Fadenverbindungsvorgang ein Wert gespeichert war,
die Unterfadenerfassung eingeleitet. Dieser Zähler Z1 zählt die
erfolglosen Versuche der Unterfadenerfassung. Er wird für einen
bestimmten Wert, im Normalfall 2, eingestellt. Als Unterfaden
ist dabei der ablaufspulenseitige Faden 35′ zu verstehen.
Die Erfassung dieses Fadens erfolgt, wie bereits beschrieben,
mittels des Zubringers 24, dem der Fadenanfang durch die in der
Manschette 17 erzeugte spiralförmige Luftströmung zugeführt
wird. Anschließend erfolgt die Abfrage des Vorhandenseins des
Unterfadens. Das kann einmal zu einem Zeitpunkt geschehen, zu
dem der Zubringer 24 seine in Fig. 1 dargestellte oberste
Position erreicht hat. Diese Stellung des Zubringers 24 kann
zum Beispiel durch einen auf der Drehachse des Zubringers
angebrachten Kontakt angezeigt werden, der über eine
Signalleitung 24′ mit der zentralen Steuereinheit 42 verbunden
ist. Erhält die zentrale Steuereinheit 42 das entsprechende
Stellungssignal des Zubringers 24, wird im elektronischen
Fadenreiniger 27 das Vorhandensein eines statischen
Fadensignals über die Signalleitung 27′ abgefragt.
Bei einer Variante der Erfindung kann diese Abfrage bereits
erfolgen, wenn der Zubringer nach Betätigung der Blasdüsen 14
bis 16 noch in einer unteren Stellung ist. Dazu ist, wie aus
Fig. 2 ersichtlich, ein Sensor 45 im Fadenweg innerhalb des
Zubringers 24 angeordnet, der die Ankunft des Fadens erkennt
und über die Signalleitung 45′ an die zentrale Steuereinheit 42
übermittelt. Bei dieser Variante der Erfindung ist die
Information über das Vorhandensein des ablaufspulenseitigen
Fadens 35′ zu einem früheren Zeitpunkt vorhanden, wodurch, wie
später noch beschrieben wird, eine Zeiteinsparung erreicht
werden kann.
Ist der Unterfaden vorhanden, erfolgt der Übergang zur
Oberfadenerfassung. Ist er nicht vorhanden, wird der Zähler Z1
um 1 erhöht. Anschließend wird abgefragt, ob der Zähler Z1
einen Wert größer oder gleich n, wie bereits erläutert, im
Normalfall 2, erreicht hat.
Hat der Zähler Z1 einen Wert kleiner n, das heißt zum Beispiel
1, erreicht, erfolgt ein Rücklauf der Kurvenscheibenanordnung
bis zum Ausgangspunkt der Unterfadenerfassung. Der Zubringer 24
steht dann mit seiner Ansaugöffnung 25 wieder in der unteren
Stellung 25′. Daran schließt sich ein erneuter Vorlauf der
Kurvenscheibenanordnung an, der mit der Abfrage der
Unterfadenerfassung endet.
Hat der Zähler Z1 den Wert n erreicht, wird daraus die
Notwendigkeit des Kopswechsels abgeleitet. Dieser beginnt
zunächst mit der Abfrage des Sensors 69, ob neben der
Abspulstellung ein Kops 4 mit Palette 3 für den Wechsel
bereitsteht.
Kann dieser Sensor 69 über die Signalleitung 69′ an die
zentrale Steuereinheit 42 die Vorlage eines Kopses 4 melden,
schließt sich die bereits weiter oben beschriebene
Kopswechselschaltung an. Um den Fadenanfang des neuen Kopses
bereit legen zu können, muß die Ansaugöffnung 25 des Zubringers
24 bereits wieder die untere Stellung 25′ eingenommen haben.
Dabei erfolgt das Verschwenken der Ansaugöffnung entlang des
Zubringerschwenkweges 33.
Nach der erneuten Unterfadenerfassung erfolgt wieder eine
Abfrage bezüglich des Vorhandenseins des Unterfadens. Ist
dieser nicht vorhanden, wird der Antrieb für die
Kurvenscheibenanordnung auf Rücklauf geschaltet, bis die
Ausgangsposition für einen weiteren Kopswechsel erreicht ist.
Dabei erfolgt selbstverständlich auch bei diesem zweiten Versuch
eine Abfrage, ob sich ein Kops in Vorlage befindet.
Da zumindest die Möglichkeit nicht auszuschließen ist, daß ein
Defekt in der durch die Blasdüsen 14 bis 16 gebildeten
Blaseinrichtung oder dem Zubringer 24 vorliegt, kann zusätzlich
ein hier in das Flußdiagramm nicht eingebauter Zähler vorhanden
sein, der nach einer vorgebbaren Anzahl von Kopswechseln, die
nicht zu einer Unterfadenerfassung geführt hat, die Spulstelle
abschaltet und ein Wartungssignal auslöst.
Wurde festgestellt, daß sich kein Kops 4 in Vorlage befindet,
erfolgt ein Rücklauf der Kurvenscheibenanordnung möglichst bis
in die Nullstellung, damit auch gesichert ist, daß keinerlei
Düsen beziehungsweise Ventile bis zum Eintreffen eines neuen
Kopses geöffnet bleiben. Nach Eintreffen eines Kopses vor der
Abspulstellung kann durch das Signal des Sensors 69 der Antrieb
für die Kurvenscheibenanordnung wieder gestartet werden.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Flußdiagramm ist vorgesehen, daß
selbst bei geringem Füllstand des Kopses 4 im Falle der Vorlage
eines Unterfadens 35′ die weiteren Fadenverbindungsschritte
eingeleitet werden können. Dieses Vorgehen ist insbesondere
dann von Vorteil, wenn keine sehr exakte Erfassung des
Restwickels erfolgt ist. Zumindest ist auszuschließen, daß eine
leere Hülse 5 vorliegt, wenn ein Unterfaden vorgelegt werden
konnte. Bei Verzicht auf einen Sensor 68 und Erfassung der noch
vorhandenen Restgarnmenge durch den Spulstellenrechner, der die
umgespulte Garnmenge nach einem Kopswechsel über die
Umdrehungen der Spulenantriebswalze 37 registriert, ist zum
Beispiel aufgrund von möglicherweise vorhandenen Abweichungen
in der Bewicklungslänge der Kopse der Bewicklungszustand nicht
ganz exakt zu bestimmen. Insbesondere in einem solchen Fall ist
es von Vorteil, wenn bei Vorlage des Unterfadens zur Vermeidung
von Abfall eine Fadenverbindung erfolgt. In jedem Fall wird
jedoch ausgeschlossen, daß eine Wiederholung der
Unterfadenerfassung durchgeführt wird, wenn kein
Mindestfüllstand des Ablaufkörpers vorhanden ist.
Bei sehr exakter Erfassung des Füllstandes besteht in
Abwandlung zu dem Flußdiagramm in Fig. 3 auch die Möglichkeit,
bei erkannter Leerhülse 5 beziehungsweise extrem geringer
Bewicklungsmenge, unabhängig von der Erfassung des Unterfadens,
den Kopswechsel einzuleiten.
Nach dem Einlegen des ablaufspulenseitigen Fadenendes 35′ in
den elektronischen Reiniger 27 und die Schneid- und
Klemmeinrichtung 28 und dem Nachprüfen dieser Fadenvorlage
(Fig. 1) beginnt die Erfassung des auflaufspulenseitigen
Fadens. In Fig. 1 ist die dafür vorgesehene Saugdüse 34 bereits
aus ihrer unteren Ruhestellung 34′ in ihre obere Stellung
verschwenkt. Dabei ist in jedem Fall zu sichern, daß die
Versorgung der Saugdüse 34 mit Saugluft über eine hier
nicht dargestellte Verbindung zur Saugtraverse 31 nicht
einsetzt, bevor das Vorliegen des Unterfadens bestätigt wurde.
Während in der Saugdüse 34 ein Unterdruck anliegt, dreht die
Kehrgewindewalze 37 und damit auch die Kreuzspule 38 rückwärts.
Dadurch wird das Erfassen des auflaufspulenseitigen Fadenendes
35′′ durch die Saugdüse 34 ermöglicht.
Vor Beginn der Erfassung des auflaufspulenseitigen Fadenendes
35′′ wird ein für die Oberfadenerfassung vorhandener Zähler Z2
= Null gesetzt, um nur die Fehlversuche des jeweiligen
Fadenverbindungsvorganges zählen zu können. Nach der
Oberfadenerfassung und dem Verschwenken der Saugdüse 34 entlang
des Schwenkweges 36 bis in die Ruhestellung 34′ (Fig. 2) wird
das Vorliegen des Oberfadens im elektronischen Reiniger 27
ebenfalls abgefragt. Der Zeitpunkt der Abfrage kann zum
Beispiel durch ein Signal eines Initiators 44 bestimmt werden,
der die untere Stellung der Saugdüse 34 erkennt, wenn er durch
eine an der Drehachse der Saugdüse 34 angebrachte Nase 34′′
bedämpft wird. Diese Stellung der Saugdüse 34 meldet der
Initiator 44 über eine Signalleitung 44′ an die zentrale
Steuereinheit 42. Selbstverständlich ist es jedoch ebenso
möglich, die Stellung der Saugdüse 34 sowie auch des Zubringers
24 durch die jeweilige Stellung der Kurvenscheibenanordnung zu
überwachen.
Wurde im elektronischen Fadenreiniger 27 erkannt, daß auch der
Oberfaden bereitgelegt ist, wird der eigentliche
Fadenverbindevorgang eingeleitet. Dazu werden einem
Spleißerprisma 26′ einer Spleißeinrichtung 26 die beiden Fäden
zugeführt. Eine derartige Spleißvorrichtung ist unter anderem
durch die DE-A 31 32 895 bekannt. Dabei werden die Fadenenden
gekürzt, in ober- und unterhalb der Spleißkammer angeordnete
Saugdüsen eingesaugt, aufgelöst und um einen solchen Betrag
wieder aus dem Prisma herausgezogen, daß sich eine vorgegebene
Überlappung der Fadenenden ergibt. Anschließend erfolgt der
Spleißvorgang durch ein oder mehrere Druckluftstöße in dem
Spleißerprisma 26′.
Nach dem Spleißen wird der Faden 35 wieder freigegeben, wonach
der Anlauf der Kehrgewindewalze 37 und damit der Wiederbeginn
des Spulvorganges erfolgt. Anschließend wird vom Fadenreiniger
27 die Spleißverbindung beziehungsweise das Fadenlaufsignal
erneut geprüft. Liegt diese Spleißverbindung im vorgegebenen
Toleranzbereich, das heißt, sind keine erheblichen Abweichungen
im Querschnitt des Fadens festgestellt worden, wird der normale
Spulvorgang fortgesetzt.
Konnte der Oberfaden nicht erfaßt werden, wird der Zähler Z2 um
1 erhöht. Liegt der dann erreichte Wert des Zähler Z2 unter
einer vorgegebenen Zahl n, die üblicherweise 2 beziehungsweise
3 beträgt, wird der Antrieb für die Kurvenscheibenanordnung auf
Rücklauf gestellt, bis diese eine Stellung erreicht, in der
eine Wiederholung der Oberfadenerfassung möglich ist. Erreicht
der Zähler Z2 den Wert n, wird die Spulstelle außer Betrieb
gesetzt und ein Wartungssignal, zum Beispiel Rotlicht, erzeugt.
Aus dem in Fig. 3 dargestellten Flußdiagramm ist zwar der
logische Ablauf der Schaltung erkennbar, jedoch nicht der
exakte zeitliche Ablauf. Zur Erläuterung dieses zeitlichen
Ablaufes dienen die Fig. 4 bis 6, die jeweils voneinander
abweichende Varianten der Erfindung beinhalten.
Obwohl es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, die einzelnen
Aggregate der Fadenverbindungseinrichtung zu betätigen, hat
sich in der Praxis eine Kurvenscheibenanordnung als zweckmäßig
erwiesen, die auf einer gemeinsamen Welle befestigt ist und
demzufolge einen gemeinsamen Antrieb aufweist. Für die
Kopswechseleinrichtung ist vorteilhaft eine zweite gemeinsame
Kurvenscheibenanordnung vorgesehen, die im Bedarfsfall, wie
später noch beschrieben, an die Kurvenscheibenanordnung der
Fadenverbindungseinrichtung angekoppelt wird. Derartige
Kurvenscheibenanordnungen im allgemeinen, und auch im
speziellen für die Fadenverbindungs- und
Kopswechseleinrichtungen an Spulmaschinen, sind bekannt,
weshalb hier nicht näher darauf eingegangen zu werden braucht.
Bei den Fig. 4 bis 6 wird davon ausgegangen, daß ein kompletter
Fadenverbindungszyklus einer kompletten Umdrehung einer
Kurvenscheibenanordnung entspricht. Ausgewählte Arbeitsschritte
sind deshalb in diesen Zyklus über insgesamt 360 Grad
aufgetragen.
Bei allen drei Varianten erfolgt der Start mit der Bewegung des
Zubringers in eine Ausgangsstellung 46 für die Fadenaufnahme
(entspricht Stellung in Fig. 2). Dabei bewegt sich die
Ansaugöffnung 25 aus einer stromauf der Transportrichtung des
Transportbandes 6 liegenden Stellung in eine über der
Manschette 17 liegende Stellung 25′. In der Nullstellung des
Zubringers 24 ist die Ansaugöffnung 25 hinter der
Betätigungseinrichtung 22 für die
Garnschlingenauflösevorrichtung angeordnet. Diese Nullstellung
der Ansaugöffnung 25 ist erforderlich, um während des normalen
Spulvorganges den Fadenlauf nicht zu behindern. Da sie
offensichtlich ist, wurde auf die Darstellung der Nullstellung
verzichtet. Darüber hinaus wäre, wie bereits dargestellt, die
Ansaugöffnung 25 ohnehin durch die Betätigungseinrichtung 22
verdeckt. Die Bewegung des Zubringers 24 aus der Nullstellung
in seine Bereitschaftsstellung, das heißt Ausgangsstellung 46
für die Fadenaufnahme, ist durch einen Pfeil 61 gekennzeichnet.
Bei den in Fig. 4 und 5 dargestellten Varianten schließt sich
unmittelbar die mit Pfeil 47 gekennzeichnete Phase der
Unterfadenerfassung an, die mit der Abfrage 49 für das
Vorhandensein des Unterfadens abschließt. Diese durch Pfeil 47
gekennzeichnete Phase schließt die Betätigung der Blasdüsen 14
bis 16, das Ansaugen des Fadenanfanges 35′ durch die
Ansaugöffnung 25 und das Verschwenken des Zubringers 24 in
seine obere Stellung (Fig. 1) ein. Ergibt die Abfrage 49 des
Unterfadens, daß dieser im elektronischen Fadenreiniger zu dem
Zeitpunkt nicht vorliegt, der durch die Signalleitung 24′ an
die zentrale Steuereinheit 42 übermittelt wurde, steuert diese
den Antrieb für die der Kurvenscheibenanordnung gemeinsame
Welle auf Rücklauf, der bei Erreichen der Ausgangsstellung 46
wieder abgebrochen wird. Dabei kann diese Ansteuerung auf sehr
einfachem Wege erfolgen, indem ein Motor für den Antrieb
eingesetzt wird, der in beiden Richtungen betreibbar ist.
Derartige Motoren können zum Beispiel so angesteuert werden,
daß die Schaltung der Anschlüsse 1/0 Vorwärts lauf, 0/1
Rückwärtslauf, 0/0 Stand und 1/1 Bremsen bedeutet. Diese
einfachen Schaltungen sind ohne weiteres von der zentralen
Steuereinheit 42 beziehungsweise dem Spulstellenrechner zu
realisieren. Auf der die Kurvenscheibenanordnung tragenden
Welle kann zum Beispiel ein Polrad angeordnet sein, welches von
Hallsensoren überwacht wird, wodurch die Stellung des Polrades
und damit der Kurvenscheibenanordnung ständig bekannt ist. Auf
diese Weise lassen sich die Abfragezeitpunkte für das
Vorhandensein der Fadenenden genau steuern. Die Übertragung der
Drehbewegung vom Antriebsmotor auf die die
Kurvenscheibenanordnung tragende Welle kann über einen hier
auch nicht dargestellten Schneckentrieb erfolgen. Damit ist
auch gesichert, daß nach dem Stoppen des Antriebes die
Kurvenscheibenanordnung diese Position erst dann wieder
verläßt, wenn der Antrieb erneut betätigt wird.
Nach dem Rücklauf (Pfeil 48 in Fig. 4) in die Ausgangsstellung
46 erfolgt mit Pfeil 47 ein weiterer Versuch der
Unterfadenerfassung. War die Abfrage in Position 49
erfolgreich, das heißt, wurde ein Unterfaden erkannt, wird das
Kurvenscheibenpaket weiter im Vorwärtslauf angetrieben, wobei
sofort die Oberfadenerfassung (Pfeil 55) beginnt. Diese Phase
endet, wenn der Oberfaden in den elektronischen Fadenreiniger
27 eingelegt ist (Fig. 2) und die Oberfadenabfrage in der
Position 56 erfolgt. Lag ein Oberfaden im Fadenreiniger vor,
wird das Kurvenscheibenpaket weiter vorwärts angetrieben.
Konnte kein Oberfaden in den Fadenreiniger eingelegt werden,
erfolgt ein Rücklauf der Kurvenscheibenanordnung (Pfeil 57) bis
zu einer Ausgangsposition 58 für den Start einer zweiten
Oberfadenerfassung. Diese Position 58 ist von der
Ausgangsposition des Pfeiles 55 um einen bestimmten Winkel
entfernt. Das ergibt sich daraus, daß eine Rückbewegung der
Saugdüse 34 bis in die Nähe der Nullstellung nicht erforderlich
ist, da im Gegensatz zum Zubringer 24 die Fadenerfassung in der
oberen Stellung der Saugdüse erfolgt. Diese Position 58 kann
sogar noch weiter bis 58′ unter Verkürzung des Pfeiles 57 auf
57′ in Richtung auf die Oberfadenabfrageposition 56 verschoben
werden, da während des Rücklaufes des Kurvenscheibenpaketes die
Saugdüse 34 benachbart zur Oberfläche der Kreuzspule 38
angeordnet bleibt und auch beim Rücklauf das Ventil für die
Unterdruckversorgung der Saugdüse 34 öffnet. Dadurch verdoppelt
sich die Saugzeit durch die Rücklauf- und die anschließende
Vorlaufphase der Kurvenscheibenanordnung. Es ist deshalb nur
notwendig, etwa bis in die Mitte der Öffnungsphase des
Saugluftventiles für die Saugdüse 34 zurückzufahren.
Da der Rücklauf der Kehrgewindewalze 37 vom Spulstellenrechner
beziehungsweise der zentralen Steuereinheit 42 unabhängig von
der Kurvenscheibenanordnung gesteuert wird, besteht auch die
Möglichkeit, bei der Wiederholung der Oberfadensuche die
Rücklaufgeschwindigkeit zu verringern. Ebenso läßt sich ohne
weiteres am Spulstellenrechner auch ein kurzes Verharren der
Kurvenscheibenanordnung in der Position 58 steuern, wodurch die
Fadensuchzeit ebenfalls verlängert wird.
Der Pfeil 50 in Fig. 4 zeigt die Phase des Betriebes der
Kopswechselschaltung, die in der Position 50′ abgeschlossen ist
und dort in die mit Pfeil 51 gekennzeichnete Phase der
Unterfadenerfassung nach dem Kopswechsel übergeht. Wie hieraus
ersichtlich ist, ist bei der Verwendung einer gemeinsamen
Kurvenscheibenanordnung prinzipiell ein zweiter Hub des
Zubringers 24 erforderlich, um den Faden nach erfolgtem
Kopswechsel ohne Wechsel der Antriebsrichtung zuführen zu
können. Das unmittelbare Einlegen des Unterfadens in den
elektronischen Fadenreiniger 27 erfolgt dabei erst nach dem
Einlegen des Oberfadens. Deshalb liegt die zweite Abfrage 52
des Unterfadens nach der Abfrage 56 des Oberfadens. Diese
Notwendigkeit ergibt sich insbesondere daraus, daß der Zubringer
erst in den Schwenkbereich 36 der Saugdüse 34 eintauchen kann,
wenn dieser die Kreuzungsstelle mit dem Schwenkweg 33 des
Zubringers passiert hat. Das resultiert aus der Breite der
Ansaugöffnung der Saugdüse 34, die mindestens der Breite der
Kreuzspule entsprechen muß. Aus diesem Grunde ist es auch nicht
von Nachteil, wenn der Zubringer 24 den genannten zweiten Hub
ausführen muß.
Wird in der Position 52 ein Unterfaden erkannt, macht sich ein
Rücklauf bis zur Position 54 erforderlich. Dabei wird auch hier
der symmetrische Ablauf des Kopswechsels genutzt, wodurch ein
Zurückfahren bis in die Mitte der Kopswechselphase ausreichend
ist, um den kompletten Kopswechselvorgang durchführen zu
können.
Nach Abfrage der Vorlage der beiden Fadenenden erfolgt die
Vorbereitung für das Spleißen und anschließend das Spleißen
selbst (Pfeil 59). Der Pfeil 60 stellt die Freigabe des Fadens
und den Anlauf der Kehrgewindewalze 37 dar.
Der in Fig. 4 dargestellte Ablauf weist den Nachteil auf, daß
beim Nichterfassen des Fadenanfanges nach dem Kopswechsel die
Kurvenscheibenanordnung so weit zurückgefahren werden muß, daß
sich eine erneute Oberfadensuche anschließt, auch wenn der
Oberfaden beim ersten Mal gefunden wurde. Des weiteren muß der
elektronische Fadenreiniger 27 so ausgelegt sein, daß er
zwischen dem statischen Fadensignal eines Fadens und dem von
zwei Fäden unterscheiden kann. Diese Notwendigkeit ergibt sich
daraus, daß nach der Oberfadenabfrage 56 der Oberfaden im
elektronischen Fadenreiniger 27 verbleibt und der Unterfaden
hinzugefügt wird. Die Unterfadenabfrage 52 ist demzufolge
zugleich eine Abfrage, ob zwei Fäden im Fadenreiniger zu diesem
Zeitpunkt vorliegen.
Um eine Beschädigung der Oberfläche der Kreuzspule 38 bei
empfindlichen Garnen auszuschließen, wenn nach dem ohnehin
selten eintretenden Fall der Kopswechselwiederholung erneut die
Oberfadenerfassung einsetzt, kann vom Spulstellenrechner die
Rückwärtsdrehung der Kehrgewindewalze 37 unterbunden werden.
Damit kann selbst in diesem Ausnahmefall der Vorteil der
Schonung des auflaufspulenseitigen Fadens gemäß der Erfindung
genutzt werden.
In Fig. 5 ist eine Variante dargestellt, die sich von der
bisher beschriebenen Variante insbesondere dadurch
unterscheidet, daß die Phase des Kopswechsel vorverlegt ist.
Der Ablauf ohne Kopswechsel entspricht dem gemäß Fig. 4. Der
Zeitpunkt der Einleitung des Kopswechselvorganges ist auf
diesen normalen Fadenverbindungsvorgang ohnehin ohne Einfluß,
da eine Kopplung mit der für den Kopswechsel zuständigen
Kurvenscheibenanordnung bis dahin nicht erfolgt.
Durch das Vorverlegen des Wechsels, hier 62 gemäß Fig. 5, ist
das Ende 63 des Wechsels so früh, daß die Unterfadenerfassung
64 zu einem Zeitpunkt mit der Unterfadenabfrage 65 abschließt,
bevor im Rahmen der Oberfadenerfassung das Besaugen der
Oberfläche der Kreuzspule 38 beginnt. Außerdem erfolgt die
Kontrolle des Unterfadens nach dem Kopswechsel demzufolge vor
dem Einlegen des Oberfadens in den elektronischen Fadenreiniger
27. Dadurch ist es auch möglich, einen elektronischen
Fadenreiniger zu verwenden, der außer dem dynamischen
Fadensignal nur zwischen dem statischen Fadensignal und dem
Nichtvorliegen eines Fadens unterscheiden kann, da ihm immer
nur ein Faden zur Kontrolle vorgelegt wird.
Wird bei der Unterfadenabfrage 49 gemäß Fig. 5 das Erfordernis
eines Kopswechsels erkannt, kann die Kurvenscheibenanordnung
bis zur Ausgangsstellung 46 zurückgefahren werden. Es ist aber
auch möglich, nur bis zum Ausgangspunkt 62′ für den Kopswechsel
zurückzufahren.
Ergibt nach dem Kopswechsel die Unterfadenkontrolle an der
Position 65, daß kein Unterfaden vorgelegt werden konnte, wird
der Rücklauf 66 bis zur Position 67 durchgeführt. Beim
Passieren der Position 63 beginnt bereits der Wechselvorgang,
das heißt, an dieser Stelle muß bereits eine Kopplung, zum
Beispiel mittels einer magnetbetätigten Rastklinke, mit der
Kurvenscheibenanordnung für die Kopswechseleinrichtung
erfolgen. Dadurch erfolgt ein kompletter Kopswechselvorgang,
dessen erste Phase nach dem Passieren der Position 63 bis zur
Position 67 abläuft, während die zweite Phase beim
anschließenden Vorwärtslauf von der Position 67 bis zur
Position 63 abläuft. Anschließend erfolgt wieder die
Unterfadenerfassung 64.
Bei der in Fig. 6 dargestellten Variante ist im Zubringer 24
der Sensor 45 vorhanden, wodurch die Unterfadenerfassungsphase
47′ bis zur Kontrolle des Erfassens des Unterfadens 49′ stark
verkürzt ist. Dadurch ist nur ein sehr kurzer Rücklauf 48′ bis
zur Ausgangsstellung 46 erforderlich. Auf diese Weise kann
erheblich Zeit eingespart werden, wenn mehrfache Versuche zur
Erfassung des Unterfadens notwendig werden.
Der Ablauf des Kopswechsels entspricht der Darstellung in Fig.
5.
Ist auch in der Saugdüse 34 ein Sensor 70 für die
Fadenkontrolle vorhanden, der über eine Signalleitung 70′ mit
der zentralen Steuereinheit 42 verbunden ist, kann die
Oberfadenkontrolle 56′ ebenfalls wesentlich eher durchgeführt
werden, als der Oberfaden in den elektronischen Reiniger 27
eingelegt worden ist. Bei Wiederholung der Oberfadenerfassung
ist dann nur ein verkürzter Rücklauf 57′′ notwendig, dem sich
eine erneute Erfassung 55, anschließt.
Wie die Beschreibung der unterschiedlichen zeitlichen Abläufe
zeigt, läßt sich auf sehr verschiedene Weise die Abstufung der
einzelnen Schritte mit dem Ziel steuern, sowohl komplette
Wiederholschaltungen als auch Schritte zu vermeiden, die nicht
zum Erfolg führen können, weil der vorhergehende eine
Erfolgsvoraussetzung bildende Schritt fehlerhaft durchgeführt
wurde. Das kann insbesondere bedeutsam sein, wenn empfindliche
Garne, zum Beispiel Coregarne, verarbeitet werden. Bei
bekannten Einrichtungen wird auf der Kreuzspule mehrfach der
Fadenanfang gesucht, obwohl kein Unterfaden vorhanden war, das
heißt der Fadenverbindungsvorgang nicht zum Erfolg führen
konnte. Die Fadensuche des Oberfadens beschränkt sich
demzufolge bei vorliegender Erfindung nur auf die Fälle, in
denen der Unterfaden bereits festgestellt wurde. Mehrfache
Oberfadensuche wird nur erforderlich, wenn der erste Versuch
der Oberfadensuche scheitert. Außerdem verkürzt die
Wiederholung erfolgloser Schritte des Fadenverbindens
einschließlich Kopswechsels insgesamt die Zeit bis zur
Wiederinbetriebnahme der Spulstelle. Dabei fällt in die Zeit
des Rücklaufes 48 für die Wiederholung der Unterfadenerfassung
die Phase des Abbremsens der Kehrgewindewalze mit der
Kreuzspule. Da die Kurvenscheibenanordnung für das
Fadenverbinden unmittelbar nach Feststellung eines Fadenbruches
durch den elektronischen Fadenreiniger (Ausbleiben des
dynamischen Fadensignals) gestartet wird, ist bei hohen
Spulgeschwindigkeiten im Normalfall an der Position 49
(Unterfadenabfrage) der Stillstand von Spule und
Kehrgewindewalze noch nicht erreicht. Demzufolge muß in jedem
Falle, das heißt auch bei sofortiger Fadenerfassung, die
Kurvenscheibenanordnung in dieser Position so lange außer
Betrieb gehalten werden, bis der Stillstand der Spule in der
Kehrgewindewalze erreicht ist. Erst dann kann die
Oberfadenerfassung einsetzen, bei der nach dem Hochschwenken
der Saugdüse 34 die Kreuzspule 38 bereits im Rückwärtslauf
angetrieben sein sollte. In dieser Zeit kann zum Beispiel die
Unterfadensuche wiederholt werden.
Durch die Erfassung des Bewicklungszustandes des in
Abspulstellung befindlichen Kopses 4 wird auch vermieden, daß
bei leerer Hülse 5 eine unnötige Wiederholschaltung gestartet
wird. Bei Kopswechsel, in dessen Ergebnis der Unterfaden nicht
erfaßt werden konnte, mußte bei bisher bekannten Einrichtungen
der komplette Wechselvorgang wiederholt werden. Durch die
vorliegende Erfindung ist selbst die Wiederholung des
Kopswechsels innerhalb des ersten Fadenverbindungszyklus
möglich.
Claims (16)
1. Vorrichtung zum automatischen Durchführen des eine feste
Schrittfolge aufweisenden Fadenverbindens sowie
Kopswechsels an einer Spulstelle einer Spulmaschine, mit
einem Zubringer für den Faden der Ablaufspule und einer
Saugdüse für den Faden der Auflaufspule, die beide
verschwenkbar sind, um den jeweiligen Faden aufnehmen und
den erfaßten Faden der Fadenverbindungseinrichtung zuführen
zu können,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Fadenlaufweg ein Fadenreiniger (27) angeordnet ist,
der die Anwesenheit, die Bewegung und die Abmessungen des
Fadens (35) erkennt, daß die Schwenkwege des Zubringers
(24) für den Faden der Ablaufspule (4) und der Saugdüse
(34) für den Faden der Auflaufspule (38) jeweils den
Fadenreiniger mit übergreifen, daß eine Einrichtung
vorhanden ist, die die Stellung des Zubringers ermittelt,
und daß eine logische Schaltung zur Verknüpfung des Signals
über das Vorhandensein des Fadens der Ablaufspule im
Fadenreiniger mit dem Stellungssignal des Zubringers
vorgesehen ist, daß eine Steuerung vorhanden ist, durch die
der Zubringer für den Faden der Ablaufspule und die
Saugdüse für den Faden der Auflaufspule so zeitversetzt
bewegbar sind, daß die aktive Fadensuche des
auflaufspulenseitigen Fadens nicht vor der Kontrolle der
Vorlage des Fadens der Ablaufspule einsetzt und daß eine
Steuerschaltung vorhanden ist, die bei Fehlen des
Fadensignals des Fadens der Ablaufspule nach Abschluß der
Zuführbewegung des Zubringers einen Antrieb der
Fadenverbindungsvorrichtung stoppt und so steuert, daß
dieser den Zubringer mindestens bis zur Ausgangsstellung
für die Fadenabholung zurückbewegt und erneut auf die
normale Antriebsrichtung umschaltet, und daß ein Zähler
(Z1) vorgesehen ist, der die Fadenabholversuche zählt und
nach einer vorgebbaren Anzahl von Fehlversuchen die
Inbetriebnahme der Kopswechseleinrichtung (6, 13, 17, 19)
bewirkt, wobei die Schrittfolge nach dem Kopswechsel eine
erneute Zubringerbewegung zur Fadenerfassung und Zuführung
zur Fadenverbindungseinrichtung beinhaltet.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Ablaufspule (4) eine Blaseinrichtung (14, 15,
16) angeordnet ist, mit der eine Luftströmung von der
Ablaufspule in Richtung der Fadenaufnahmestellung (25) des
Zubringers (24) erzeugbar ist.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Inbetriebnahme der Blaseinrichtung
durch den Fadenreiniger (27) nach einem Fadenbruch
beziehungsweise einem Kopswechsel auslösbar ist und eine
Schaltung vorhanden ist, die die Blaseinrichtung spätestens
bei Fortsetzung des Bewegungszyklus′ des Zubringers außer
Funktion setzt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schaltung für die Betätigung der Blaseinrichtung
mit der Steuerschaltung für die Wiederholung der
Zuführbewegung des Zubringers derart gekoppelt ist, daß die
Blaseinrichtung bei der Ankunft des Zubringers in seiner
Ausgangsstellung, für die Fadenabholung erneut betätigt
wird.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltung für die Betätigung der Blaseinrichtung (14,
15, 16) so gestaltet ist, daß sie die Blaseinrichtung bei
einer Wiederholung des Fadenabholversuches über einen
längeren Zeitraum in Betrieb hält als beim ersten
Fadenabholversuch.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spulstelle mit Mitteln (42, 68)
ausgestattet ist, die eine noch vorhandene Restgarnmenge
auf der Ablaufspule (4) erkennen und mit einer Schaltung
verbunden sind, die eine Wiederholung eines
Fadenabholversuches von der Ablaufspule blockiert, wenn nur
ein geringer oder kein Fadenrest auf der Spulenhülse der
Ablaufspule vorhanden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Erkennen der noch auf der Ablaufspule
vorhandenen Restgarnmenge durch einen neben der
Abspulstelle angeordneten Sensor (68) gebildet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Erkennen der noch auf der Ablaufspule
vorhandenen Restgarnmenge durch den Spulstellenrechner (42)
gebildet sind, der die umgespulte Garnmenge nach einem
Kopswechsel über die Umdrehungen der Spulenantriebswalze
registriert.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß in einer der Abspulstellung
benachbarten Wartestellung einer Ablaufspule ein Sensor
(69) vorhanden ist, der die Anwesenheit einer Ablaufspule
in dieser Position erkennt und mit einer Schaltung
verbunden ist, die einen Kopswechsel blockiert, wenn keine
Ablaufspule erkannt wurde und den Antrieb in seine
Nullstellung zurückfährt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Schaltung vorhanden ist, die nach
erfolgtem Kopswechsel und erneutem Einlegen des
ablaufspulenseitigen Fadens in die
Fadenverbindungseinrichtung und den Fadenreiniger das
Vorhandensein dieses Fadens (35) im Fadenreiniger (27)
abfragt und bei Nichtvorliegen dieses Fadens den Antrieb
der Fadenverbindungseinrichtung stoppt und so steuert, daß
dieser mindestens so weit bis in die Kopswechselschaltung
zurückfährt, daß mit der folgenden Bewegungsrichtungsumkehr
ein erneuter vollständiger Kopswechsel durchführbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Einrichtung (44) vorhanden ist, die die Stellung der
Saugdüse (34) ermittelt, daß eine logische Schaltung zur
Verknüpfung des Signals über das Vorhandensein des Fadens
(35′′) der Auflaufspule (38) im Fadenreiniger (27) mit dem
Stellungssignal der Saugdüse vorgesehen ist, daß eine
weitere Steuerschaltung vorhanden ist, die bei Fehlen des
Fadensignals des Fadens der Auflaufspule nach Abschluß der
Zuführbewegung der Saugdüse den Antrieb der Vorrichtung
stoppt, auf Rücklauf schaltet und so steuert, daß dieser
die Saugdüse um einen vorgebbaren Betrag zurückbewegt und
erneut auf die normale Antriebsrichtung umschaltet, und daß
ein Zähler (Z2) vorhanden ist, der die Fadenabholversuche
für den Faden der Auflaufspule zählt und nach einer
vorgebbaren Anzahl von Fehlversuchen die Abschaltung des
Antriebes und die Signalisierung der Fehlversuche bewirkt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schaltung für die Fadensuche des auflaufspulenseitigen
Fadens so gestaltet ist, daß sie die Suchzeit bei
Wiederholung der Fadensuche verlängert.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß eine gemeinsame Kurvenscheibenanordnung
für die Fadenverbindeorgane einer Spulstelle vorhanden ist,
die einen Antrieb besitzt, der zur Wiederholung von
einzelnen Fadenverbindungsschritten auf Rücklauf schaltbar
ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schaltung für die Fadensuche des
auflaufspulenseitigen Fadens so ausgebildet ist, daß sie
bei Wiederholung der Fadensuche den Antrieb für die
gemeinsame Kurvenscheibenanordnung während der Fadensuche
zum Verlängern der Suchzeit stoppt.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Schaltung vorhanden ist, durch die der Antrieb der
Antriebswalze (37) für die Auflaufspule (38) bei
wiederholter Fadensuche mit reduzierter
Rücklaufgeschwindigkeit betrieben wird.
16. Vorrichtung zum automatischen Durchführen des eine feste
Schrittfolge aufweisenden Fadenverbindens sowie
Kopswechsels an einer Spulstelle einer Spulmaschine mit
einem Zubringer für den Faden der Ablaufspule und einer
Saugdüse für den Faden der Auflaufspule, die beide
verschwenkbar sind, um den jeweiligen Faden aufnehmen und
den erfaßten Faden der Fadenverbindungseinrichtung zuführen
zu können, dadurch gekennzeichnet, daß am Zubringer (24)
ein Sensor (45) so angeordnet ist, daß er die Anwesenheit
des erfaßten Fadens (35′) feststellen kann, daß eine
Steuerschaltung vorhanden ist, die bei Fehlen des
Fadensignals des Sensors nach Ablauf der vorgegebenen
Erfassungszeitspanne die Schrittfolge des
Fadenverbindungsvorganges unterbricht, den Antrieb für die
Vorrichtung bis zur Ausgangsstellung für die Fadenabholung
zurückfährt und erneut auf die normale Antriebsrichtung
umschaltet, und daß ein Zähler (Z1) vorgesehen ist, der die
Fadenabholversuche zählt und nach einer vorgebbaren Anzahl
von Fehlversuchen die Inbetriebnahme der
Kopswechseleinrichtung bewirkt.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19904032617 DE4032617A1 (de) | 1990-10-15 | 1990-10-15 | Vorrichtung zum automatischen durchfuehren des eine feste schrittfolge aufweisenden fadenverbindens sowie kopswechsels an einer spulstelle einer spulmaschine |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904032617 DE4032617A1 (de) | 1990-10-15 | 1990-10-15 | Vorrichtung zum automatischen durchfuehren des eine feste schrittfolge aufweisenden fadenverbindens sowie kopswechsels an einer spulstelle einer spulmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4032617A1 true DE4032617A1 (de) | 1992-04-16 |
Family
ID=6416271
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19904032617 Withdrawn DE4032617A1 (de) | 1989-11-14 | 1990-10-15 | Vorrichtung zum automatischen durchfuehren des eine feste schrittfolge aufweisenden fadenverbindens sowie kopswechsels an einer spulstelle einer spulmaschine |
Country Status (1)
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