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"Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge"
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Die Erfindung bezieht sich auf einen Wetterschutz, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, vorzugsweise in Form einer Schutzplane.
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Es ist bekannt, Kraftfahrzeuge, und dabei insbesondere Personenkraftwagen,
während des längeren Nichtgebrauches mit einer Schutzplane gegen Witterungseinflüsse
zu schützen, wobei diese Schutzplane haubenartig ausgebildet ist und über das Kraftfahrzeug
gezogen wird oder aber als in sich ebene Plane über das Kraftfahrzeug gelegt und
durch Seile o. dgl. im Erdboden verspannt wird.
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Eine derartige Schutzplane als Wetterschutz ist für das Abdecken des
Fahrzeuges und Abnehmen vom Fahrzeug gebrauchsmäßig umständlich und mühevoll und
wird als gesondertes Teil beim Nichtgebrauch abgelegt, sodaß es nicht immer sofort
griffbereit ist.
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Weiterhin liegt diese Schutzplane direkt auf dem Fahrzeug auf, wodurch
eine schlechte Be- und Entlüftung gegeben ist und ein Festkleben am Fahrzeug bei
Frost o. dgl. nicht ausgeschlossen wird.
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Bei den ebenfalls bekannten Innenrollos bilden sich zwischen der Innenseite
der Scheibe und dem Rollo Hitzestaus, die sich bis zu Temperaturen von über 900
C aufbauen. Diese Wärmeentwicklung wird dann trotz aller Schutzmaßnahmen in den
Innenraum abgegeben.
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Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, einen Wetterschutz, insbesondere
für Kraftfahrzeuge, zu schaffen, der stets mit dem Fahrzeug mitgeführt wird, dabei
die Fahreigenschaft des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt, im Bedarf sofort griffbereit
ist und mit wenigen Handgriffen leicht und bequem in die Gebrauchsstellung bringbar
ist und in dieser Gebrauchsstellung eine sichere Schutzwirkung bei guter Be- und
Entlüftung des Fahrzeuges gewährleistet.
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Vorzugsweise sollen die großen Flächen eines Kraftfahrzeugs abgedeckt
werden (Frontscheibe, Dach und Heckpartie).
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale
des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei noch die in den Unteransprüchen aufgeführten
Gestaltungsmerkmale vorteilhafte Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
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Der Gegenstand der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale
der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.
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Der erfindungsgemäße Wetterschutz ist von einer rolloartig aufgebauten
und wirkenden Schutzplane gebildet. Sie kann in ein Kraftfahrzeug integriert sein,
d. h. werkseitig serienmäßig eingebaut sein. Sie kann aber auch ein Zubehörteil
sein, das im Bedarfsfalle angebracht wird. In jedem Falle ist der erfindungsgemäße
Wetterschutz bei Nichtgebrauch aerodynamisch günstig am Kraftfahrzeug angeordnet
und kann für den Gebrauch mit wenigen Handgriffen leicht und bequem in die Schutzstellung
gebracht werden.
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Dieser Wetterschutz wird stets mit dem Fahrzeug in raumsparender Weise
mitgeführt, beeinträchtigt dabei nicht die Fahreigenschaft des Fahrzeuges und ist
im Bedarfsfall stets griffbereit, sodaß der Wetterschutz sofort benutzt werden kann
und dadurch auch bei kürzeren Abstellzeiten in seine Gebrauchsstellung vom Fahrzeugbenutzer
gebracht wird.
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Diese Schutzplane kann wahlweise einen Teilbereich oder die gesamte
Länge des Fahrzeuges überdecken und erstreckt sich über die gesamte Fahrzeugbreite
sowie auch vorzugsweise über Seitenbereiche des Fahrzeuges, sodaß dadurch ein sicherer
Schutz gegen Witterungseinflüsse der verschiedensten Art geschaffen worden ist.
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Weiterhin spannt sich diese Schutzplane mit Belüftungsabstand über
das Fahrzeug (insbesondere dessen Dach und Frontscheibe), was eine gute Luftzirkulation
und Verdampfung ergibt. Die großen Flächen des Fahrzeuges werden in optimaler Weise
gegen Witterungseinflüsse und auch gegen Schmutz geschützt.
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Der gesamte, aus der Schutzplane, dessen Halterung am Fahrzeug und
Befestigungsmittel, am Fahrzeug gebildete Wetterschutz ist einfach aufgebaut und
kostengünstig herstellbar, günstig in der Wirkung und dauerhaft haltbar und ergibt
einen hohen Gebrauchswert.
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Dieser Wetterschutz ist neben dem Einsatz an den verschiedensten Fahrzeugen
auch bei festen Einrichtungen der unterschiedlichtsten Art verwendbar.
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Wenn ein Kraftfahrzeug regelmäßig bei hohen Umgebungstemperaturen
mit einem Wetterschutz nach der Erfindung versehen wird, dann wirkt sich dies vorteilhaft
auf den Kraftstoffbedarf aus, weil die Verdampfung derselben verringert wird.
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Anhand der Zeichnung werden nachfolgend Ausführungsbeispiele gemäß
der Erfindung näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Seitenansicht eines Personenkraftwagens
mit einer diesen überdeckenden dargestellten Schutzplane; Fig. 2 eine Draufsicht
auf denselben Personenkraft wagen mit Schutzplane; Fig. 3 einen Querschnitt durch
eine die Schutzplan aufwickelbar aufnehmende und am Personenkrattwagen festlegbare
Aufnahme; Fig. 4 eine Draufsicht im Schnitt auf einen Teilbereich der Aufnahme mit
federbelasteter Wickelwelle und Schutzplane; Fig. 5 einen Querschnitt durch eine
die Schutzplan^ aufwickelbar beinhaltende Aufnahme mit verschließbarem Klappdeckel;
Fig. 6 eine Unteransicht eines Teilbereiches der Schutzplane mit daran angeordneten
Abstandshaltern; Fig. 7 einen Querschnitt durch einen Teilbereich dr Schutzplane
mit Abstandshaltern; Fig. 8 eine schematische Seitenansicht der Schutzplane mit
seitlich daran angeordneten herabhängenden Planlappen.
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Der erfindungsgemäße Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge
weist in einer am Kraftfahrzeug 1 aerodynamisch günstig festlegbaren Aufnahme 2
eine das Kraftfahrzeug 1 in der Länge mindestens teilweise und in der Breite vollkommen
mit Belüftungsabstand 3 überdeckende Schutzplane 4 auf, die bei Nichtgebrauch in
der Aufnahme 2 untergebracht ist und zum Zwecke ihrer Abdeckwirkung aus der Aufnahme
2 herausbewegt wird, wobei die Schutzplane 4 an ihrem freien, aus der Aufnahme 2
herausbewegbaren Ende Befestigungsmittel für die Lagefixierung am Kraftfahrzeug
1 in der Abdeckstellung besitzt.
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Die Aufnahme 2 ist an einem Längenende - dem vorderen oder hinteren
Ende - des Kraftfahrzeuges 1 festgelegt und die aus dieser Aufnahme 2 herausbewegte
Schutzplane 4 überspannt einen Teilbereich oder die gesamte Länge des Kraftfahrzeuges
1 und wird mit den Befestigungsmitteln 5 an geeigneten Stellen des Kraftfahrzeuges
1, vorzugsweise der vorderen Stoßstange (Fig. 1), im Stoßbereich zwischen Windschutzscheibe
und Motorhaube bzw. im Stoßbereich zwischen Heckscheibe und Kofferraumklappe oder
an der hinteren Stoßstange, lösbar festgelegt, sodaß die Schutzplane 4 das Dach
und die Front- und Heckscheibe des Kraftfahrzeuges 1 überspannt.
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Wie das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 zeigt, ist die Aufnahme 2
als Spoiler ausgebildet und am hinteren Ende des Kraftfahrzeuges 1 auf der Kofferraumklappe
festgelegt, sodaß diese Aufnahme 2 die Wirkung eines Spoilers beim Nichtge-
brauch
der Schutzplane 4 während der Fahrt zeigt und dieser aus Aufnahme 2 und Schutzplane
4 gebildete und in das Kraftfahrzeug 1 integrierte Wetterschutz keine Beeinträchtigung
auf die Fahreigenschaft des Kraftfahrzeuges ergibt.
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Die als geschlossener Behälter ausgeführte Aufnahme 2 nimmt in sich
eine waagerechte Wickelwelle 6 drehbar gelagert auf, auf die die Schutzplane 4 aufgewickelt
bzw.
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von der die Schutzplane 4 abgewickelt wird. Diese Wickelwelle 6 steht
unter der Einwirkung einer Feder 7, die an oder in der Wickelwelle 6 und an der
Aufnahme 2 festgelegt ist, und die beim Herausziehen der Schutzplane 4 aus der Aufnahme
2 gespannt wird und nach dem Festlegen der Schutzplane 4 mit den Befestigungsmitteln
5 am Kraftfahrzeug 1 die Schutzplane 4 unter Spannung hält; beim Lösen der Befestigungsmittel
5 vom Kraftfahrzeug 1 bewirkt die gespannte Wickelwelle 6 ein automatisches Einziehen
und Aufwickeln der Schutzplane 4 in die Aufnahme 2 hinein und um die Wickelwelle
6.
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Die behälterförmige Aufnahme 2 zeigt einen über ihre gesamte Länge
verlaufenden und der Breite der Schutzplane 4 entsprechenden Schlitz 8, aus dem
die Schutzplane 4 aus der Aufnahme 2 herausbewegt werden kann.
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Dieser Schlitz 8 ist mit Dichtelementen 9, wie Dichtleisten aus Gummi,
Kunststoff, Filz o. dgl., Bürsten o.dgl.
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versehen, die an der Ober- und Unterseite der Schutzplane 4
anliegen
und zwischen denen die Schutzplane 4 beim Heraus-und Hineirbewegen geführt gleitet;
gleichzeitig dichten diese Dichtelemente 9 den Innenraum der Aufnahme 2 ab.
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Am freien Ende weist die Schutzplane 4 eine Grifflasche 10 auf, die
auch im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 griffbereit aus der Aufnahme 2
(dem Schlitz 8) herausragt.
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Direkt hinter dieser Grifflasche 10 ist die Schutzplane 4 mit einer
Haltestange 11 ausgestattet, an der die Befestigungsmittel 5 angebracht sind und
die im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 den Schlitz 8 verschließt.
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Als Befestigungsmittel 5 lassen sich Haken, ösen, Steckbolzen, Klammern,
Magnete o. dgl. vorsehen, die eine sichere und lösbare Festlegung an Teilen des
Kraftfahrzeuges 1 (der Karosserie) ermöglichen.
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Zur Bildung des Belüftungsabstandes 3 zwischen Schutzplane 4 und Dach
bzw. Front- und Heckscheibe des Kraftfahrzeuges 1 ist es bevorzugt, an der Unterseite
der Schutzplane 4 Abstandshalter 12 gemäß Fig. 6 und 7 vorzusehen, die, wie Fig.
1 zeigt, die Schutzplane 4 mit Abstand 3 über dem Fahrzeugdach halten.
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Diese Abstandshalter 12 sind in bevorzugter Weise von Bändern, Streifen,
Leisten o. dgl. aus einem flexiblen und wärme- und formbeständigen Material, wie
Kunststoff, gebildet und auf der Unterseite der Schutzplane 4 befestigt.
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Hierbei ist es widerum bevorzugt, die Abstandshalter 12
im
sogenannten Fischgrätenmuster anzuordnen und dabei die Abstände der Abstandshalter
12 zueinander so vorzusehen, daß sie beim Aufwickeln der Schutzplane 4 nebeneinander
liegen und somit das Volumen (den Durchmesser) der aufgewickelten Schutzplane 4
klein halten, und trotzdem im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 zwischen
den einzelnen Wickellagen der Schutzplane 4 Abstand geben, um eine Entlüftung der
Schutzplane 4 zu ermöglichen und ein eventuelles Stocken und ein Aneinanderkleben
der Schutzplane 4 zu vermeiden.
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Diese Abstandshalter 12 bilden im ausgerollten Gebrauchszustand der
Schutzplane 4 an der Unterseite der Schutzplane 4 Be- und Entlüftungskanäle, die
eine Ventilation nach allen Seiten hin zulassen.
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Die Abstandshalter 12 können wellenförmig ausgebildet sein mit punktuellen
Befestigungen 4b an der Schutzplane, die dem Wickeldurchmesser angepaßt sind, sodaß
sich im gestreckten Zustand unterschiedliche Längenmaße ergeben und dadurch die
Abstandshalter 12 (Bänder, Streifen) Bogen bilden, die den Abstand für die Ventilation
herstellen.
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Die Schutzplane 4 soll aus einem luft- und auch dampfdurchlässigen
Material, wie Textil, Kunststoff o. dgl. bestehen, damit der Wärmestau und auch
Schwitzwasser nach oben hin austreten kann; die Schwitzwasserbildung bei Sonneneinstrahlung
ergibt beim Verdampfen durch die entstehende Verdunstungskälte einen vorteilhaften
Kühleffekt.
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Die an der Unterseite der Schutzplane 4 vorstehenden -.
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Abstandshlter 12 geben der Schutzplane 4 im ausgerollten Gebrauchszustand
eine gewisse Steifigkeit (selbsttragende Eigenschaft), wodurch die Schutzplane 4
bei in sich ebener Anbringung nicht zur Mitte hin einfallen kann.
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Die Abstandshalter 12 lassen sich auch von Nocken, in oder an der
Schutzplane 4 angebrachten Stangen oder Profilen bilden.
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Eine zusätzliche Abstandshaltung zwischen Schutzplane 4 und Fahrzeugdach
kann durch am Fahrzeug vorgesehene Teile, wie Zierleisten, Schiebedachabdeckung,
Spoilerkanten o.dgl.
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erreicht werden.
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Gemäß Fig. 8 der Zeichnung ist die Schutzplane 4 an ihren beiden Längsseiten
mit zusätzlichen Planlappen 4a ausgestattet, die im Gebrauchszustand der Schutzplane
4 seitlich herabhängen und die Seitenfenster des Kraftfahrzeuges 1 überdecken und
die zum Aufwickeln der Schutzplane nach oben auf die Schutzplane 4 hochgeklappt
werden und dann auf dieser den Wickelvorgang nicht beeinträchtigend aufliegen.
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Die behälterförmige Aufnahme 2 kann einen verschiedenartigen Querschnitt
haben und aus Metall, Kunststoff, Holz o.dgl.
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bestehen.
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Die behälterförmige Aufnahme der Plane soll, insbesondere wenn sie
als Spoiler gestaltet ist, mit Entlüftungsöffnungen versehen sein. Diese Entlüftungsöffnungen
sollen so ange-
ordnet sein, daß sie im sogenannten "Abrißkantenbereich"
liegen, weil dort besonders während der Fahrt Unterdruck entsteht. Dadurch wird
bereits bei geringem Druckunterschied eine Entlüftung zwangsweise hergestellt.
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Wie Fig. 5 zeigt, läßt sich die behälterförmige Aufnahme 2 auch mit
einem Deckel 13, wie Klappdeckel, abnehmbaren Deckel o. dgl. ausstatten, der zum
Herausziehen der Schutzplane 4 mit einem Schlitz versehen ist oder geöffnet wird
und der abschließbar ausgebildet ist. Bei dieser Aufnahmeausführung wird die Schutzplane
4 auch mit ihrer Grifflasche 10 oder einem andersartig ausgeführten Griffteil in
die Aufnahme 2 eingebracht, sodaß die gesamte Schutzplane 4 gegen unbefugten Zugriff
in der abgeschlossenen Aufnahme 2 gesichert untergebracht ist; hierbei kann auch
die Haltestange 11 entfallen und die Befestigungsmittel 5 sind direkt an der Schutzplane
4 festgelegt.
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Die Schließbarkeit (Diebstahlsicherung) kann z. B. auch mittels der
Haltestange hergestellt werden.
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Anstelle der behälterförmigen Aufnahme 2 läßt sich auch eine andere
Lagerung bzw. Halterung, wie Rahmen, Lagerschilde o. dgl. vorsehen, die dann im
Kofferraum oder unter der Motorhaube festgelegt wird, sodaß die Schutzplane 4 zwischen
Motorhaube und Frontscheibe bzw. zwischen Kofferraumklappe und Heckscheibe aus den
dort vorhandenen Schlitzen herausgeführt werden kann. Auch besteht die Möglichkeit,
die Wickelwelle 6 mit Schutzplane 4 in einer Stoßstange
des Kraftfahrzeuges
unterzubringen. Diese Teile können serienmäßig eingebaut werden.
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Die Schutzplane 4 ist rolloartig auf- und abwickelbar vorgesehen,
sie kann aber auch jalousieartig faltbar in die Aufnahme 2 hinein und aus derselben
heraus bewegt werden.
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Die Bedienung oder Betätigung kann hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch-elektrisch
oder kombiniert ausgebildet sein.
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Sie kann in Verbindung mit anderen elektrischen und elektronischen
Schalt-Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen in einem Kraftfahrzeug betrieben werden.
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Der erfindungsgemäße Wetterschutz ist neben der Verwendung an Kraftfahrzeugen
auch bei anderen Landfahrzeugen, bei Wasser- und Luftfahrzeugen, bei Militärfahrzeugen
und -einrichtungen (gleichzeitig als Tarnung) und bei Gebäuden und anderen Einrichtungen,
wie Schwimmbädern, nutzbar.
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Der Ein- oder Aufbau eines Wetterschutzes nach der Erfindung kann
quer verlaufen, diagonal verlaufen zur Fahrtrichtung oder in einer anderen beliebigen
Zugrichtung vorgenommen werden. Die Stoffbahn kann in einem klappbaren oder starren
Rahmen eingebaut bzw. mit oder ohne Führungsschienen gezogen oder bewegt werden.
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