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DE3500693A1 - Wetterschutz, insbesondere fuer kraftfahrzeuge - Google Patents

Wetterschutz, insbesondere fuer kraftfahrzeuge

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DE3500693A1
DE3500693A1 DE19853500693 DE3500693A DE3500693A1 DE 3500693 A1 DE3500693 A1 DE 3500693A1 DE 19853500693 DE19853500693 DE 19853500693 DE 3500693 A DE3500693 A DE 3500693A DE 3500693 A1 DE3500693 A1 DE 3500693A1
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DE
Germany
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protective tarpaulin
receptacle
weather protection
protection according
tarpaulin
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19853500693
Other languages
English (en)
Inventor
Wolfgang 5760 Arnsberg Fischer
Johannes 5778 Meschede Hagedorn
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE3500693A1 publication Critical patent/DE3500693A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers
    • B60J11/02Covers wound on rollers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

  • "Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge"
  • Die Erfindung bezieht sich auf einen Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge, vorzugsweise in Form einer Schutzplane.
  • Es ist bekannt, Kraftfahrzeuge, und dabei insbesondere Personenkraftwagen, während des längeren Nichtgebrauches mit einer Schutzplane gegen Witterungseinflüsse zu schützen, wobei diese Schutzplane haubenartig ausgebildet ist und über das Kraftfahrzeug gezogen wird oder aber als in sich ebene Plane über das Kraftfahrzeug gelegt und durch Seile o. dgl. im Erdboden verspannt wird.
  • Eine derartige Schutzplane als Wetterschutz ist für das Abdecken des Fahrzeuges und Abnehmen vom Fahrzeug gebrauchsmäßig umständlich und mühevoll und wird als gesondertes Teil beim Nichtgebrauch abgelegt, sodaß es nicht immer sofort griffbereit ist.
  • Weiterhin liegt diese Schutzplane direkt auf dem Fahrzeug auf, wodurch eine schlechte Be- und Entlüftung gegeben ist und ein Festkleben am Fahrzeug bei Frost o. dgl. nicht ausgeschlossen wird.
  • Bei den ebenfalls bekannten Innenrollos bilden sich zwischen der Innenseite der Scheibe und dem Rollo Hitzestaus, die sich bis zu Temperaturen von über 900 C aufbauen. Diese Wärmeentwicklung wird dann trotz aller Schutzmaßnahmen in den Innenraum abgegeben.
  • Es ist deshalb Aufgabe der Erfindung, einen Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge, zu schaffen, der stets mit dem Fahrzeug mitgeführt wird, dabei die Fahreigenschaft des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt, im Bedarf sofort griffbereit ist und mit wenigen Handgriffen leicht und bequem in die Gebrauchsstellung bringbar ist und in dieser Gebrauchsstellung eine sichere Schutzwirkung bei guter Be- und Entlüftung des Fahrzeuges gewährleistet.
  • Vorzugsweise sollen die großen Flächen eines Kraftfahrzeugs abgedeckt werden (Frontscheibe, Dach und Heckpartie).
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei noch die in den Unteransprüchen aufgeführten Gestaltungsmerkmale vorteilhafte Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
  • Der Gegenstand der Erfindung erstreckt sich nicht nur auf die Merkmale der einzelnen Ansprüche, sondern auch auf deren Kombination.
  • Der erfindungsgemäße Wetterschutz ist von einer rolloartig aufgebauten und wirkenden Schutzplane gebildet. Sie kann in ein Kraftfahrzeug integriert sein, d. h. werkseitig serienmäßig eingebaut sein. Sie kann aber auch ein Zubehörteil sein, das im Bedarfsfalle angebracht wird. In jedem Falle ist der erfindungsgemäße Wetterschutz bei Nichtgebrauch aerodynamisch günstig am Kraftfahrzeug angeordnet und kann für den Gebrauch mit wenigen Handgriffen leicht und bequem in die Schutzstellung gebracht werden.
  • Dieser Wetterschutz wird stets mit dem Fahrzeug in raumsparender Weise mitgeführt, beeinträchtigt dabei nicht die Fahreigenschaft des Fahrzeuges und ist im Bedarfsfall stets griffbereit, sodaß der Wetterschutz sofort benutzt werden kann und dadurch auch bei kürzeren Abstellzeiten in seine Gebrauchsstellung vom Fahrzeugbenutzer gebracht wird.
  • Diese Schutzplane kann wahlweise einen Teilbereich oder die gesamte Länge des Fahrzeuges überdecken und erstreckt sich über die gesamte Fahrzeugbreite sowie auch vorzugsweise über Seitenbereiche des Fahrzeuges, sodaß dadurch ein sicherer Schutz gegen Witterungseinflüsse der verschiedensten Art geschaffen worden ist.
  • Weiterhin spannt sich diese Schutzplane mit Belüftungsabstand über das Fahrzeug (insbesondere dessen Dach und Frontscheibe), was eine gute Luftzirkulation und Verdampfung ergibt. Die großen Flächen des Fahrzeuges werden in optimaler Weise gegen Witterungseinflüsse und auch gegen Schmutz geschützt.
  • Der gesamte, aus der Schutzplane, dessen Halterung am Fahrzeug und Befestigungsmittel, am Fahrzeug gebildete Wetterschutz ist einfach aufgebaut und kostengünstig herstellbar, günstig in der Wirkung und dauerhaft haltbar und ergibt einen hohen Gebrauchswert.
  • Dieser Wetterschutz ist neben dem Einsatz an den verschiedensten Fahrzeugen auch bei festen Einrichtungen der unterschiedlichtsten Art verwendbar.
  • Wenn ein Kraftfahrzeug regelmäßig bei hohen Umgebungstemperaturen mit einem Wetterschutz nach der Erfindung versehen wird, dann wirkt sich dies vorteilhaft auf den Kraftstoffbedarf aus, weil die Verdampfung derselben verringert wird.
  • Anhand der Zeichnung werden nachfolgend Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung näher erläutert. Es zeigt: Fig. 1 eine Seitenansicht eines Personenkraftwagens mit einer diesen überdeckenden dargestellten Schutzplane; Fig. 2 eine Draufsicht auf denselben Personenkraft wagen mit Schutzplane; Fig. 3 einen Querschnitt durch eine die Schutzplan aufwickelbar aufnehmende und am Personenkrattwagen festlegbare Aufnahme; Fig. 4 eine Draufsicht im Schnitt auf einen Teilbereich der Aufnahme mit federbelasteter Wickelwelle und Schutzplane; Fig. 5 einen Querschnitt durch eine die Schutzplan^ aufwickelbar beinhaltende Aufnahme mit verschließbarem Klappdeckel; Fig. 6 eine Unteransicht eines Teilbereiches der Schutzplane mit daran angeordneten Abstandshaltern; Fig. 7 einen Querschnitt durch einen Teilbereich dr Schutzplane mit Abstandshaltern; Fig. 8 eine schematische Seitenansicht der Schutzplane mit seitlich daran angeordneten herabhängenden Planlappen.
  • Der erfindungsgemäße Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge weist in einer am Kraftfahrzeug 1 aerodynamisch günstig festlegbaren Aufnahme 2 eine das Kraftfahrzeug 1 in der Länge mindestens teilweise und in der Breite vollkommen mit Belüftungsabstand 3 überdeckende Schutzplane 4 auf, die bei Nichtgebrauch in der Aufnahme 2 untergebracht ist und zum Zwecke ihrer Abdeckwirkung aus der Aufnahme 2 herausbewegt wird, wobei die Schutzplane 4 an ihrem freien, aus der Aufnahme 2 herausbewegbaren Ende Befestigungsmittel für die Lagefixierung am Kraftfahrzeug 1 in der Abdeckstellung besitzt.
  • Die Aufnahme 2 ist an einem Längenende - dem vorderen oder hinteren Ende - des Kraftfahrzeuges 1 festgelegt und die aus dieser Aufnahme 2 herausbewegte Schutzplane 4 überspannt einen Teilbereich oder die gesamte Länge des Kraftfahrzeuges 1 und wird mit den Befestigungsmitteln 5 an geeigneten Stellen des Kraftfahrzeuges 1, vorzugsweise der vorderen Stoßstange (Fig. 1), im Stoßbereich zwischen Windschutzscheibe und Motorhaube bzw. im Stoßbereich zwischen Heckscheibe und Kofferraumklappe oder an der hinteren Stoßstange, lösbar festgelegt, sodaß die Schutzplane 4 das Dach und die Front- und Heckscheibe des Kraftfahrzeuges 1 überspannt.
  • Wie das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 zeigt, ist die Aufnahme 2 als Spoiler ausgebildet und am hinteren Ende des Kraftfahrzeuges 1 auf der Kofferraumklappe festgelegt, sodaß diese Aufnahme 2 die Wirkung eines Spoilers beim Nichtge- brauch der Schutzplane 4 während der Fahrt zeigt und dieser aus Aufnahme 2 und Schutzplane 4 gebildete und in das Kraftfahrzeug 1 integrierte Wetterschutz keine Beeinträchtigung auf die Fahreigenschaft des Kraftfahrzeuges ergibt.
  • Die als geschlossener Behälter ausgeführte Aufnahme 2 nimmt in sich eine waagerechte Wickelwelle 6 drehbar gelagert auf, auf die die Schutzplane 4 aufgewickelt bzw.
  • von der die Schutzplane 4 abgewickelt wird. Diese Wickelwelle 6 steht unter der Einwirkung einer Feder 7, die an oder in der Wickelwelle 6 und an der Aufnahme 2 festgelegt ist, und die beim Herausziehen der Schutzplane 4 aus der Aufnahme 2 gespannt wird und nach dem Festlegen der Schutzplane 4 mit den Befestigungsmitteln 5 am Kraftfahrzeug 1 die Schutzplane 4 unter Spannung hält; beim Lösen der Befestigungsmittel 5 vom Kraftfahrzeug 1 bewirkt die gespannte Wickelwelle 6 ein automatisches Einziehen und Aufwickeln der Schutzplane 4 in die Aufnahme 2 hinein und um die Wickelwelle 6.
  • Die behälterförmige Aufnahme 2 zeigt einen über ihre gesamte Länge verlaufenden und der Breite der Schutzplane 4 entsprechenden Schlitz 8, aus dem die Schutzplane 4 aus der Aufnahme 2 herausbewegt werden kann.
  • Dieser Schlitz 8 ist mit Dichtelementen 9, wie Dichtleisten aus Gummi, Kunststoff, Filz o. dgl., Bürsten o.dgl.
  • versehen, die an der Ober- und Unterseite der Schutzplane 4 anliegen und zwischen denen die Schutzplane 4 beim Heraus-und Hineirbewegen geführt gleitet; gleichzeitig dichten diese Dichtelemente 9 den Innenraum der Aufnahme 2 ab.
  • Am freien Ende weist die Schutzplane 4 eine Grifflasche 10 auf, die auch im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 griffbereit aus der Aufnahme 2 (dem Schlitz 8) herausragt.
  • Direkt hinter dieser Grifflasche 10 ist die Schutzplane 4 mit einer Haltestange 11 ausgestattet, an der die Befestigungsmittel 5 angebracht sind und die im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 den Schlitz 8 verschließt.
  • Als Befestigungsmittel 5 lassen sich Haken, ösen, Steckbolzen, Klammern, Magnete o. dgl. vorsehen, die eine sichere und lösbare Festlegung an Teilen des Kraftfahrzeuges 1 (der Karosserie) ermöglichen.
  • Zur Bildung des Belüftungsabstandes 3 zwischen Schutzplane 4 und Dach bzw. Front- und Heckscheibe des Kraftfahrzeuges 1 ist es bevorzugt, an der Unterseite der Schutzplane 4 Abstandshalter 12 gemäß Fig. 6 und 7 vorzusehen, die, wie Fig. 1 zeigt, die Schutzplane 4 mit Abstand 3 über dem Fahrzeugdach halten.
  • Diese Abstandshalter 12 sind in bevorzugter Weise von Bändern, Streifen, Leisten o. dgl. aus einem flexiblen und wärme- und formbeständigen Material, wie Kunststoff, gebildet und auf der Unterseite der Schutzplane 4 befestigt.
  • Hierbei ist es widerum bevorzugt, die Abstandshalter 12 im sogenannten Fischgrätenmuster anzuordnen und dabei die Abstände der Abstandshalter 12 zueinander so vorzusehen, daß sie beim Aufwickeln der Schutzplane 4 nebeneinander liegen und somit das Volumen (den Durchmesser) der aufgewickelten Schutzplane 4 klein halten, und trotzdem im aufgewickelten Zustand der Schutzplane 4 zwischen den einzelnen Wickellagen der Schutzplane 4 Abstand geben, um eine Entlüftung der Schutzplane 4 zu ermöglichen und ein eventuelles Stocken und ein Aneinanderkleben der Schutzplane 4 zu vermeiden.
  • Diese Abstandshalter 12 bilden im ausgerollten Gebrauchszustand der Schutzplane 4 an der Unterseite der Schutzplane 4 Be- und Entlüftungskanäle, die eine Ventilation nach allen Seiten hin zulassen.
  • Die Abstandshalter 12 können wellenförmig ausgebildet sein mit punktuellen Befestigungen 4b an der Schutzplane, die dem Wickeldurchmesser angepaßt sind, sodaß sich im gestreckten Zustand unterschiedliche Längenmaße ergeben und dadurch die Abstandshalter 12 (Bänder, Streifen) Bogen bilden, die den Abstand für die Ventilation herstellen.
  • Die Schutzplane 4 soll aus einem luft- und auch dampfdurchlässigen Material, wie Textil, Kunststoff o. dgl. bestehen, damit der Wärmestau und auch Schwitzwasser nach oben hin austreten kann; die Schwitzwasserbildung bei Sonneneinstrahlung ergibt beim Verdampfen durch die entstehende Verdunstungskälte einen vorteilhaften Kühleffekt.
  • Die an der Unterseite der Schutzplane 4 vorstehenden -.
  • Abstandshlter 12 geben der Schutzplane 4 im ausgerollten Gebrauchszustand eine gewisse Steifigkeit (selbsttragende Eigenschaft), wodurch die Schutzplane 4 bei in sich ebener Anbringung nicht zur Mitte hin einfallen kann.
  • Die Abstandshalter 12 lassen sich auch von Nocken, in oder an der Schutzplane 4 angebrachten Stangen oder Profilen bilden.
  • Eine zusätzliche Abstandshaltung zwischen Schutzplane 4 und Fahrzeugdach kann durch am Fahrzeug vorgesehene Teile, wie Zierleisten, Schiebedachabdeckung, Spoilerkanten o.dgl.
  • erreicht werden.
  • Gemäß Fig. 8 der Zeichnung ist die Schutzplane 4 an ihren beiden Längsseiten mit zusätzlichen Planlappen 4a ausgestattet, die im Gebrauchszustand der Schutzplane 4 seitlich herabhängen und die Seitenfenster des Kraftfahrzeuges 1 überdecken und die zum Aufwickeln der Schutzplane nach oben auf die Schutzplane 4 hochgeklappt werden und dann auf dieser den Wickelvorgang nicht beeinträchtigend aufliegen.
  • Die behälterförmige Aufnahme 2 kann einen verschiedenartigen Querschnitt haben und aus Metall, Kunststoff, Holz o.dgl.
  • bestehen.
  • Die behälterförmige Aufnahme der Plane soll, insbesondere wenn sie als Spoiler gestaltet ist, mit Entlüftungsöffnungen versehen sein. Diese Entlüftungsöffnungen sollen so ange- ordnet sein, daß sie im sogenannten "Abrißkantenbereich" liegen, weil dort besonders während der Fahrt Unterdruck entsteht. Dadurch wird bereits bei geringem Druckunterschied eine Entlüftung zwangsweise hergestellt.
  • Wie Fig. 5 zeigt, läßt sich die behälterförmige Aufnahme 2 auch mit einem Deckel 13, wie Klappdeckel, abnehmbaren Deckel o. dgl. ausstatten, der zum Herausziehen der Schutzplane 4 mit einem Schlitz versehen ist oder geöffnet wird und der abschließbar ausgebildet ist. Bei dieser Aufnahmeausführung wird die Schutzplane 4 auch mit ihrer Grifflasche 10 oder einem andersartig ausgeführten Griffteil in die Aufnahme 2 eingebracht, sodaß die gesamte Schutzplane 4 gegen unbefugten Zugriff in der abgeschlossenen Aufnahme 2 gesichert untergebracht ist; hierbei kann auch die Haltestange 11 entfallen und die Befestigungsmittel 5 sind direkt an der Schutzplane 4 festgelegt.
  • Die Schließbarkeit (Diebstahlsicherung) kann z. B. auch mittels der Haltestange hergestellt werden.
  • Anstelle der behälterförmigen Aufnahme 2 läßt sich auch eine andere Lagerung bzw. Halterung, wie Rahmen, Lagerschilde o. dgl. vorsehen, die dann im Kofferraum oder unter der Motorhaube festgelegt wird, sodaß die Schutzplane 4 zwischen Motorhaube und Frontscheibe bzw. zwischen Kofferraumklappe und Heckscheibe aus den dort vorhandenen Schlitzen herausgeführt werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, die Wickelwelle 6 mit Schutzplane 4 in einer Stoßstange des Kraftfahrzeuges unterzubringen. Diese Teile können serienmäßig eingebaut werden.
  • Die Schutzplane 4 ist rolloartig auf- und abwickelbar vorgesehen, sie kann aber auch jalousieartig faltbar in die Aufnahme 2 hinein und aus derselben heraus bewegt werden.
  • Die Bedienung oder Betätigung kann hydraulisch, pneumatisch oder mechanisch-elektrisch oder kombiniert ausgebildet sein.
  • Sie kann in Verbindung mit anderen elektrischen und elektronischen Schalt-Bedienungs- und Kontrolleinrichtungen in einem Kraftfahrzeug betrieben werden.
  • Der erfindungsgemäße Wetterschutz ist neben der Verwendung an Kraftfahrzeugen auch bei anderen Landfahrzeugen, bei Wasser- und Luftfahrzeugen, bei Militärfahrzeugen und -einrichtungen (gleichzeitig als Tarnung) und bei Gebäuden und anderen Einrichtungen, wie Schwimmbädern, nutzbar.
  • Der Ein- oder Aufbau eines Wetterschutzes nach der Erfindung kann quer verlaufen, diagonal verlaufen zur Fahrtrichtung oder in einer anderen beliebigen Zugrichtung vorgenommen werden. Die Stoffbahn kann in einem klappbaren oder starren Rahmen eingebaut bzw. mit oder ohne Führungsschienen gezogen oder bewegt werden.
  • - Leerseite -

Claims (17)

  1. Patentansprüche 1. Wetterschutz, insbesondere für Kraftfahrzeuge, vorzugsweise in Form einer Schutzplane, dadurch gekennzeichnet, daß in einer am Kraftfahrzeug (1) aerodynamisch günstig festlegbaren Aufnahme (2) eine das Kraftfahrzeug (1) in der Länge mindestens teilweise und in der Breite vollkommen mit Belüftungsabstand (3) überdeckende Schutzplane (4) in die Abdeckstellung herausbewegbar angeordnet ist, die an ihrem freien, aus der Aufnahme (2) herausbewegbaren Ende Befestigungsmittel (5) für die Lagefixierung am Kraftfahrzeug (1) in der Abdeckstellung aufweist.
  2. 2. Wetterschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) rolloartig auf- und abwickelbar in der Aufnahme (2) gehalten ist.
  3. 3. Wetterschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) jalousieartig faltbar in der Aufnahme (2) vorgesehen ist.
  4. 4. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) zwischen Aufnahme (2) und Befestigungsmitteln (5) unter Spannung über dem Kraftfahrzeug (1) in der Gebrauchsstellung gehalten ist. -14-
  5. 5. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichn?t, daß die Aufnahme (2) als Spoiler ausgebildet und in einem Längenendbereich des Kraftfahrzeuges (1) aus der Kofferraumklappe oder an der Motorhaube bzw. am Kühlergrill festlegbar ist.
  6. 6. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die spoilerförmige Aufnahme (2) einen Behälter bildet, in dem eine federbelastete Wickelwelle (6) drehbar lagert, an der die Schutzplane (4) mit einem Ende befestigt und auf der die Schutzplane (4) aufgewickelt und abwickelbar lagert.
  7. 7. Wetterschutz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die behälterförmige Aufnahme (2) sich über die gesamte Breite der Schutzplane (4) erstreckt und bis auf einen Schlitz (8) zum Heraustreten der Schutzplane (4) allseitig geschlossen ist.
  8. 8. Wetterschutz nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (2) im Bereich des Schlitzes (8) Dichtelemente (9), wie Dichtleisten aus Gummi oder Kunststoff, Bürsten o.dgl. aufweist, zwischen denen die Schutzplane (4) geführt gleitet und die die Aufnahme (2) nach innen hin abdichten.
  9. 9. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) an ihrem freien Ende mit einer Grifflasche (10) versehen ist.
  10. 10. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) hinter der Grifflasche (10) eine den Schlitz (8) der Aufnahme (2) im aufgewickelten Zustand der Schutzplane (4) verschließende und verschließbare Haltestange (11) aufweist, an der die Befestigungsmittel (5) angebracht sind, wobei diese gleichzeitig als Verschlußeinrichtungen dienen können.
  11. 11. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel (5) von Haken, ösen, Klammern, Steckbolzen oder Magneten gebildet sind.
  12. 12. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die behälterförmige Aufnahme (2) mit einem schwenkbaren oder abnehmbaren und die Aufnahme (2) verschließenden Deckel (13) ausgestattet ist und die aufgewickelte Schutzplane (4) vollkommen in sich gesichert aufnimmt.
  13. 13. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzplane (4) aus einem flexiblen, luft- und dampfdurchlässigen Material, wie Textil, Kunststoff o. dgl. besteht.
  14. 14. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 13, dadurch gekennzeicinet, daß die Schutzplane (4) an ihrer Unterseite mit vorstehenden Abstandshaltern (12) ausgestattet ist.
  15. 15. Wetterschutz nach den Ansprüchen 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abstandshalter (12) von Bändern, Streifen oder Leisten aus Kunststoff bestehen und im Fischgrätenmuster an der Schutzplane (4) angeordnet sind.
  16. 16. Wetterschutz nach den Ansprüchen 1 bis 4 und 6 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß derselbe in einer Stoßstange oder im Kofferraum oder im Motorraum festlegbar ist.
  17. 17. Wetterschutz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er werkseitig und / oder serienmäßig eingebaut ist.
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