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DE2827095B2 - Abdeckung für Kraftfahrzeuge - Google Patents

Abdeckung für Kraftfahrzeuge

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Publication number
DE2827095B2
DE2827095B2 DE19782827095 DE2827095A DE2827095B2 DE 2827095 B2 DE2827095 B2 DE 2827095B2 DE 19782827095 DE19782827095 DE 19782827095 DE 2827095 A DE2827095 A DE 2827095A DE 2827095 B2 DE2827095 B2 DE 2827095B2
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DE
Germany
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cover
container
cover according
lid
motor vehicle
Prior art date
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Application number
DE19782827095
Other languages
English (en)
Other versions
DE2827095A1 (de
DE2827095C3 (de
Inventor
Armin 8990 Lindau Ruettinger
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Publication of DE2827095A1 publication Critical patent/DE2827095A1/de
Publication of DE2827095B2 publication Critical patent/DE2827095B2/de
Application granted granted Critical
Publication of DE2827095C3 publication Critical patent/DE2827095C3/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J11/00Removable external protective coverings specially adapted for vehicles or parts of vehicles, e.g. parking covers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Abdeckung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem, auf dem Autodach angeordneten und durch einen Deckel verschließbaren Behälter, in dem eine Hülle angeordnet ist, welche allseitig zu einer, das Fahrzeug ringsumschließenden Abdeckung ausziehbar ist, wobei der Deckel zum Ausziehen der Hülle in eine angehobene Stellung bewegbar ist.
Eine solche Abdeckung ist aus der DE-OS 25 36 967 bekannt. Bei dieser bekannten Abdeckung ist der Deckel einseitig am Behälter angelenkt Der Deckel wird also um eine vordere Querachse des Behälters in eine schräg nach oben weisende Stellung geschwenkt. Um eine das Fahrzeug ringsum vollständig schließende Abdeckung zu schaffen, muß eine, um den Außenrand des Behälters herumführende Gleitschiene vorgesehen sein, in welche die Hülle mit Rutschen oder dergl. eingefädelt werden muß. Für den Betrieb muß die Hülle dann, nachdem sie aus dem Behälter herausgenommen worden ist, gardinenartig um das Fahrzeug herumgezogen werden. Die Handhabung ist umständlich, zeitaufwendig und gewährleistet auch keinen regensicheren Abschluß, weil an der Aufhängung der Hülle Undichtigkeitsprobleme auftreten.
Aus der US-PS 19 99 171 ist weiterhin eine Abdekkung für Kraftfahrzeuge bekannt, die aus einem Behälter besteht, der an der Frontseite und der Rückseite jeweils einen Querschlitz aufweist, durch den Hüllenabschnitte ausziehbar sind, die auf querliegenden Walzen im Inneren des Behälters aufgewickelt sind. Eine allseitig geschlossene Hülle läßt sich mit diesem Vorschlag nur sehr umständlich bilden, denn an die nach vorn und hinten ausgezogenen Bahnen müssen über die gesamte Fahrzeuglänge reichende Verbindungsabschnitte, beispielsweise mittels Reißverschlüssen, befestigt werden.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abdeckung gemäß dem eingangs genannten Stand der Technik hinsichtlich der Handhabung einfacher auszubilden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Deckel des Behälters durch wenigstens eine Führungseinrichtung im wesentlichen parallel zu sich selbst in die angehobene Stellung bewegbar geführt ist, in welcher der Deckel mit dem Behälter einen ringsumlaufenden Ausziehschlitz für die Hülle bildet.
Die Erfindung bringt den Vorteil, daß die Hülle innerhalb des Behälters ringsumlaufend befestigt werden kann, so daß sie nach dem Anheben des Deckels durch den so gebildeten ringsumlaufenden Ausziehschlitz herausgezogen werden kann, womit eine viel schnellere und bequemere Montage und Demontage der Abdeckung ermöglicht wird. Es entfällt jegliches Einfädeln der Abdeckung in Führungsschienen.
Eine sehr wichtige Weiterbildung der Erfindung besteht darin, daß wenigstens eine Führungseinrichtung und eine zentrale Hubvorrirhtung im Bereich der
Behältermitte am Boden des Behälters angeordnet sind. Vorteilhafterweise kann die Führungseinrichtung mit der zentralen Hubvorrichtung zu einer Baueinheit zusammengefaßt sein. Die Hubvorrichtung wird vorzugsweise automatisch betätigt, beispielsweise Ober einen Elektromotor und eine Gewindespindel. Ein alternativer Antrieb der Hubvorrichtung besteht gemäß einer Ausgestaltung darin, daß ein Druckmittelhubzylinder vorgesehen ist, der entweder als Hydraulikzylinder oder als Pneumatikzylinder ausgebildet ist
Mittels i-iner einfachen Schalterbetätigung oder Ventilbetätigung wird gemäß diesen Weiterbildungen der Deckel parallel zu sich selbst angehoben, um das Ausziehen der Hülle zu gestatten. Dabei sind vorzugsweise Rückstellfedern vorgesehen, die nach dem Ausziehen der Hülle den Deckel selbsttätig in die Schließstellung zurückbewegen.
Wenn im Vorstehenden von einem auf dem Autodach angeordneten Behälter gesprochen wird, so versteht sich, daß dieser Behälter auch in das Autodach integriert sein kann.
Anhand der Zeichnung, die ein Aysführungsbeispiel darstellt, sei die Erfindung näher beschrieben. Es zeigt
F i g. 1 eine schematische perspektivische Ansicht eines Teils der Abdeckung für Kraftfahrzeuge,
F i g. 2 eine Draufsicht auf den Boden des die Abdeckung aufnehmenden Behälters,
F i g. 3 eine Schnittansicht des zentralen Hub/ linders in ausgefahrener Stellung,
F i g. 4 eine Schnittansicht des Hubzylinders im eingefahrenen Zustand,
Fig.5 eine Schnittansicht durch die benachbart des zentralen Hubzylinders angeordneten Führungseinrichtungen,
F i g. 6 eine perspektivische Ansicht der ausgezogenen und um ein Kraftfahrzeug herumgelegten Schutzhülle und
F i g. 7 eine Längsschnittansicht durch den Behälter mit eingezogener, d. h. in Außerbetriebsstellung befindlicher Schutzhülle, wobei hier eine etwas abgewandelte Hubvorrichtung veranschaulicht ist.
Die im folgenden auch als Faltgarage bezeichnete Abdeckung für Kraftfahrzeuge weist eine Bodenplatte IO auf, die mittels Bügeln 12 in bekannter Weise auf dem Autodach mittels Klemmschrauben befestigt werden kann. Im Zentralbereich der Bodenplatte 10 ist an einer Versteifungsplatte ein zentraler Druckmittel- bzw. Hubzylinder 14 befestigt. In geringem Abstand vom Hubzylinder 14 sind vier teleskopartige Führungseinrichtungen 16 an der Versteifungsplatte des Bodens 10 befestigt. Der Hubzylinder 14 ist ebenfalls als Teleskopzylinder mit einem Hohlkolben 18 versehen, in welchem ein Kolben 20 verschiebbar ist, dessen äußeres Ende eine Tragplatte 22 trägt, an welcher ein Deckel 24 befestigt ist. Die Kolben der Führungseinrichtungen, welche ebenfalls als Teleskopzylinder ausgebildet sind, sind ebenfalls mit dem Deckel 24 verbunden, womit eine zentrale Abstützung des Deckels 24 zur Bodenplatte 10 gewährleistet ist. Der Abstützungsbereich wird durch die vier Führungseinrichtungen 16 begrenzt.
Der Deckel 24 ist umgekehrt topfartig ausgebildet, weist also nach unten und außen weisende Vorder-Rück- und Seitenflächen auf, die in der abgesenkten Ruhestellung des Deckels 24 die Bodenplatte 10 übergreifen (Fig. 7), so daß das Innere des aus Deckel und Bodenplatte gebildeten Behälters 26 gegen von außen eindringendes Regenwasser geschlossen ist.
In der geschlossenen Stellung ist der Deckel 24 an der Bodenplatte 10 verriegelt. Dazu sind an der Vorderseite und der Hinterseite der Bodenplatte 10 Riegel 28 vorgesehen, die in der abgesenkten Stellung des Deckels 24 in Ausnehmungen 30 einrasten und den Deckel sicher verriegeln. Die beiden Riegel 28 sind mittels Zugseilen 32 verbunden, welche zu einer gemeinsamen Auslöseeinrichtung 34 führen. Die Zugseile 32 sind über Rollen geführt Zieht man an der Auslöseeinrichtung 34, so öffnen die beiden Riegel 28 gleichzeitig. Zusätzlich ist
πι noch ein Sicherheitsschloß 36 vorgesehen, das bei abgesenkter und verriegelter Stellung des Deckels 24 betätigt werden kann.
Neben dem Sicherheitsschloß 36 befindet sich ein Druckluftanschluß 38 für den Hubzylinder 14. Um unerwünschte Fremdbetätigungen auszuschließen, kann eine Spezial-Handluftpumpe mit dem Druckluftanschluß 38 verbunden werden, um dem Hubzylinder 14 Druckluftzuzuführen. Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, den Druckluftanschluß im Kraftfahrzeug stationär zu verlegen und an einen Kleinkompressor anzuschließen, so daß durch Knopfdruck der Kompressor anläuft und den mit Druckluft betätigbaren Hubzylinder 14 speist.
Die Bodenplatte 10 ist mit einer Anzahl Abtropf-
r, und/oder Ventilationsöffnungen 40 versehen, die verhindern, daß sich mit der eingezogenen Hülle anfallendes Tropfwasser nicht auf der Bodenplatte 10 sammeln kann.
Auf der Oberseite des Deckels 24 ist ein Dachgepäek-
)o träger 42 befesiigt.
Die Führungseinrichtungen 16 bestehen jeweils aus Mehrfach-Teleskopzylindern, ähnlich dem zentralen Hubzylinder 14. Hier sind jedoch Federn 44, 46 eingebaut, welche im ausgefahrenen Zustand der
S5 Teleskopzylinder gespannt sind, so daß nach Entlastung des zentralen Hubzylinders 14 diese Federn 44, 46 in jeder Führungseinrichtung dafür sorgen, daß der Deckel 24 zwangsläufig in die eingefahrene Ruhestellung zurückgezogen und verriegelt wird.
Am äußeren Umfang der Bodenplatte 10 sind mehrere Spannbänder 48 befestigt, die im Mittelbereich jeweils an Abstandhaltern 50 befestigt sind und an ihren Enden Haken oder Gummisauger 52 tragen (F i g. 6 und 7). Nach dem Hochfahren des Deckels 24 werden nun
•r> zuerst diese Spannbänder 48 von der Bodenplatte 10 heruntergenommen und am unteren Ende der Karosserie verhakt bzw. mittels Gummisaugern befestigt. Die Abstandhalter 50, die im Ausführungsbeispiel als leichte Schaumstoffrollen ausgebildet sind, bewirken, daß die
ίο Spannbänder 48 allseitig im Abstand von der Fahrzeugkarosserie verlaufen. Nachdem auf diese Weise ein vorderer Abstandhalter, ein hinterer Abstandhalter und die beiden seitlichen Abstandhalter in Stellung gebracht sind, wird die eigentliche Falthülle aus dem Behälter 26
t> herausgenommen. Diese Falthülle 54 besteht aus mindestens vier Abschnitten, welche durch Reißverschlüsse 56 miteinander verbunden sind. Diese Reißverschlüsse werden jedoch nur betätigt, wenn die einzelnen Falthüllenabschnitte beschädigt sind, so daß sie einzeln
W) repariert bzw. ausgetauscht werden können. Für das Ausziehen bzw. Einfahren der Falthülle 54 brauchen die Reißverschlüsse jedoch nicht betätigt zu werden. Die Falthülle ist an die jeweilige Form des Kraftfahrzeuges angepaßt und besteht aus wasserdichtem bzw. wasser-
hr> abweisendem Stoff. Innenseitig ist die Falthülle mit einer Anzahl Gummibänder 58, 60 versehen, die abschnittweise an der Falthülle befestigt sind, so daß die Hülle von selbst in einen Faltzustand ähnlich Fig. 7
überführt wird.
Nachdem also die aus Spannbändern 48, Abstandhalter 50 und Haken bzw. Gummisaugern 52 bestehende Abstandhalteeinrichtung in der anhand von Fig.6 beschriebenen Ausführung in Stellung gebracht worden ist, wird die Falthülle herabgezogen und straff an die Spannbänder 48 und die Abstandhalter 50 angelegt. Die Abstandhalter sorgen also dafür, daß die Falthülle nicht relativ lose am Kraftfahrzeug herabhängt, wie das bei bekannten Faltgaragen vielfach der Fall ist, sondern straff gespannt ist, ohne jedoch die Außenflächen des Kraftfahrzeuges direkt zu berühren. Damit ergibt sich ein ansprechendes Äußeres. Wichtig ist hierbei, daß zwischen den Kraftfahzeugaußenflächen und der Falthülle 54 Luftspalte 62 gebildet sind, die eine gute Luftzirkulation gewährleisten, so daß auch bei Regenwetter die Hülle 54 angelegt werden kann und gleichwohl die Kraftfahrzeugaußenflächen trocknen können.
Die Falthülle 54 ist neben den etwa in der Fallinie verlaufenden Gummibändern 58, 60 noch mit einem umlaufenden unteren Gummiband 64 (F i g. 1) versehen, an welchem innenseitig Gummisauger 66 angebracht sind, welche an der Karosserie des Fahrzeugs angedrückt werden, um die Hülle in der gestrafften Betriebsstellung zu halten.
Der Deckel 24 wird lediglich beim Ausfahrvorgang und beim Einfahrvorgang der Falthülle 54 angehoben. Im eingefahrenen Zustand und auch im ausgefahrenen Zustand der Falthülle befindet sich der Deckel 24 in der abgesenkten Ruhestellung, wobei der untere Rand des Deckels 24 in dieser Stellung mit der Bodenplatte 10 einen ringsum laufenden engen Spalt 66 bildet, in welchem die Hülle 54 liegt.
Im ausgefahrenen Zustand der Hülle 54 ist die Faltgarage durch eine im schlauchförmigen umlaufenden unteren Gummiband 64 angeordnete Drahtspirale gegen Diebstahl gesichert. Diese Drahtspirale ist in einen Sicherheitsstromkreis einbezogen, der von der Autobatterie gespeist wird. Die Spirale ist mittels eines r> unsichtbar angebrachten Steckers mit dem Kraftfahrzeug verbunden. Wird die Falthülle von fremder Hand angehoben oder zerschnitten, so wird der Stromkreis unterbrochen und ein Alarmsignal ertönt.
F i g. 7 veranschaulicht eine etwas andere Art der
in Hubbetätigung des Deckels 24. Hier wird auf vertikale Führungseinrichtungen 16 verzichtet. Der Hubzylinder 14 ist dagegen mit entsprechend größerem Durchmesser ausgebildet, so daß er gleichzeitig die Aufgabe der Führung des Deckels 24 übernehmen kann. Auch kann
υ anstelle des pneumatischen Zylinders lediglich ein Balg 68 vorgesehen sein, der dann zwischen der Bodenplatte 10 und einer Zwischenplatte 70 eines am Deckel 24 befestigten Topfes angeordnet ist und bei Speisung mittels Druckluft über eine Zufuhrleitung 72 den Hubvorgang des Deckels 24 bewirkt.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung können die Reißverschlüsse 56 der Falthülle 54 auch dazu benutzt werden, die Hülle leichter und noch enger an die Spannbänder anzulegen, indem man die Falthülle
2r> mittels der Reißverschlüsse in einzelne Abschnitte aufteilt und diese Abschnitte einzeln nach unten ausfährt und erst anschließend mittels der Reißverschlüsse verbindet. Anstelle der Schaumstoffabstandhalter können beispielsweise auch aufblasbare Rollen verwendet
«ι werden, die noch platzsparender im Behälter 26 untergebracht werden können. An sich genügt aber als Abstandhalter ein dünnwandiges Rohr, das mit kurzen Beinen und beispielsweise Saugfüßen versehen ist, um das Rohr im gewünschten Abstand an der Karosserie
r, des Fahrzeuges zu befestigen.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen

Claims (14)

Patentansprüche:
1. Abdeckung für Kraftfahrzeuge, bestehend aus einem, auf dem Autodach angeordneten und durch einen Deckel verschließbaren Behälter, in dem eine Hülle angeordnet ist, welche allseitig zu einer, das Fahrzeug ringsumschließenden Abdeckung ausziehbar ist, wobei der Deckel zum Ausziehen der Hülle in eine angehobene Stellung bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (24) des Behälters (26) durch wenigstens eine Führungseinrichtung (16) im wesentlichen parallel zu sich selbst in die angehobene Stellung bewegbar geführt ist, in welcher der Deckel (24) mit dem Behälter (26) einen ringsumlaufenden Ausziehschlitz für die Hülle (54) bildet
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Führungseinrichtung (16) und eine zentrale Hubvorrichtung (14; 68, 70) im Bereich der Behältermitte am Boden (10) des Behälters angeordnet sind.
3. Abdeckung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Führungseinrichtung (16) mit der zentralen Hubvorrichtung (14) zu einer Baueinheit (68,70) zusammengefaßt ist.
4. Abdeckung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubvorrichtung einen Druckmittelzylinder aufweist.
5. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Führungsein- «1 richtungen (16) in Form von vertikal angeordneten Teleskoprohren vorgesehen sind.
6. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in den Teleskopi ohren Rückstellfedern (44, 46) angeordnet sind, die im angehobenen J5 Zustand des Deckels (24) gespannt sind.
7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (24) mittels mindestens zweier einander gegenüberliegender Riegel (28,28) in der Ruhestellung verriegelt ist und daß beide Riegel (28,28) über Zugseile (32) mit einer gemeinsamen Auslösevorrichtung (34) verbunden sind.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (54) mit etwa ίγ> in den Fallinien angeordneten Gummibändern (58, 60) versehen ist, wobei jeder Fallinie mehrere Gummibänder zugeordnet sind, die ein selbsttätiges Einfalten der Hülle (54) bewirken.
9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, w dadurch gekennzeichnet, daß am Behälter (26) Spannbänder (48) angeordnet sind, die mit sich am Kraftfahrzeug anlegenden Abstandhaltern (50) für die Hülle (54) versehen und an ihren Enden mit Haken und/oder Gummisaugern ausgestattet sind. r>r>
10. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (10) des Behälters (26) mit einer Anzahl Tropföffnungen (40) versehen ist.
11. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, «> dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (24) des Behälters (26) an seiner Oberseite einen Dachgepäckständer (42) aufweist.
12. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (26) vom ·>Γ> Kraftfahrzeugdach abnehmbar befestigt ist und alternativ mittels Stützen unabhängig vom Kraftfahrzeug aufstellbar ist.
13. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (54) an ihrem unteren umlaufenden Rand mit einem umlaufenden Gummiband (64) versehen ist
14. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der untere Rand der Hülle (54) mit Haken und/oder Gummisaugern (66) versehen ist
DE19782827095 1978-06-21 1978-06-21 Abdeckung für Kraftfahrzeuge Expired DE2827095C3 (de)

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DE2827095C3 DE2827095C3 (de) 1981-07-02

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