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Die
Erfindung betrifft ein Fahrzeug mit wenigstens einem Solarzellen
aufweisenden bewegbaren Fahrzeugteil gemäß dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Aus
der
DE 199 37 221
C1 ist ein gattungsgemäßes Fahrzeug bekannt,
bei dem unter einem in eine Lüfterstellung ausstellbaren,
mit Solarzellen versehenen Dachteil ein weiteres mit Solarzellen
versehenes Dachteil angeordnet ist, das in einer Parkposition des
Fahrzeugs nach hinten über das feste Fahrzeugdach verfahrbar
ist und dadurch als Zusatzsolargenerator für eine Vergrößerung
der zur Verfügung stehenden Nutzfläche der Solarzellen
sorgt.
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Aus
der
DE 37 11 180 A1 ist
ein Omnibus mit einem mit Solarzellen bestückten Fahrzeugdach
bekannt, bei dem in der Parkposition aus dem Dachbereich zusätzliche
Solarpaneele in eine horizontale, über die Seitenwand des
Omnibus' hinausreichende Position geschwenkt oder geschoben werden
können. Durch den seitlichen Überstand tragen
diese Solarpaneele bei seitlich schräg von oben erfolgender
Sonneneinstrahlung auch zu einer Abschattung des Fahrzeuginnenraums
bei, da sie eine Abschattung für die Seitenscheiben bilden.
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Nachteilig
ist bei beiden bekannten Ausführungsformen, dass die Zusatzsolargeneratoren
bzw. die zusätzlichen Solarpaneele starken Windkräften und
aufgrund ihres Überstandes auch einer erhöhten Gefahr
eines Diebstahls oder einer Zerstörung durch Vandalismus
ausgesetzt sind.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fahrzeug zu schaffen,
bei dem eine vergrößerte Nutzfläche für
Solarzellen unter Vermeidung dieser Nachteile realisierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass wenigstens ein bewegbares
Fahrzeugteil für das Verfahren in die Abschattungsposition
an am Fahrzeug angeordneten Führungen geführt
ist. Durch eine Führung an der Fahrzeugkarosserie oder zumindest
sehr nahe an der Fahrzeugkarosserie sind die empfindlichen, mit
Solarzellen bestückten Fahrzeugteile sicher geführt
und optimal geschützt. Sie haben einen doppelten Nutzen,
da sie die Aufheizung des Innenraums bei intensiver Sonneneinstrahlung vermindern
und zudem die Bordbatterie aufladen können, wodurch bei
einem Elektrofahrzeug die Reichweite bei einer folgenden Fahrt deutlich
vergrößert wird. Eine sonst mit zusätzlichem
Energieverbrauch verbundene Abkühlung des Fahrzeuginnenraums
kann hierbei bevorzugt durch einen zur Batterieladung simultanen
Betrieb einer Fahrzeugstandentlüftung oder Fahrzeugstandklimatisierung
bewirkt werden, so dass die Passagiere beim Besteigen des Fahrzeugs
einen angenehm temperierten Innenraum vorfinden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen, dass die
Führungen seitlich der Fahrzeugscheiben, beispielsweise
an den A-, B-, C- und/oder D-Säulen, an den Fahrzeugtüren
oder im Bereich des Fahrzeugdachs, beispielsweise an den Seitenholmen,
angeordnet sind. Die Führungen können an der Außenseite
des Fahrzeugs und/oder an der Innenseite angeordnet sein.
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Die
die bewegbaren Fahrzeugteile im Sinne der vorliegenden Erfindung
bildenden Solarpaneele können wahlweise zumindest teilweise
steif oder zumindest teilweise flexibel ausgebildet sein, je nachdem,
wo sie angeordnet und wie die Führungen dort ausgebildet
sind. Die Solarzellen können kristallin oder amorph ausgeführt
sein, wobei sie im letzteren Falle teiltransparent sind.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform ist vorgesehen, dass bei einer
flexiblen Ausbildung eines Solarpaneels in einer Trägerfolie
und/oder einer Deckfolie desselben Einkerbungen ausgebildet sind,
durch die das Solarpaneel wie ein vielgliedriger, durch Filmscharniere
verbundener Verbund auch durch engere Radien geführt werden
kann und an Wölbungen der Fahrzeugscheiben anpassbar ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
vorgesehen, dass die Solarpaneele auch im Fahrbetrieb des Fahrzeugs nach
Art einer Sonnenblende für eine teilweise Abschattung des
oberen Randes einer Fahrzeugscheibe einsetzbar sind.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist vorgesehen,
dass die Führungen der Solarpaneele bei einem Nicht-Gebrauch
für eine Führung anderer Fahrzeugteile, insbesondere
eines linear geführten Scheibenwischers für die
Frontscheibe und/oder die Heckscheibe verwendet wird. Der mögliche
Mehrfachnutzen geht von dem Gedanken aus, dass bei einem Wetter,
dass die Benutzung von Scheibenwischern erfordert, keine Benutzung
einer Abschattung erforderlich ist.
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Es
ist weiterhin besonders vorteilhaft, dass in einer Parkposition
des Fahrzeugs alle Solarpaneele oder zumindest der auf der Seite
der Sonneneinstrahlung liegende Teil mittels einer zentralen Steuerung
in eine Abschattungsposition verfahren wird. Der Impuls dazu kann
von einer Zentralverriegelung oder einer Funkfernbedienung erfolgen.
Ein rundum abgeschatteter Fahrzeuginnenraum schützt dessen Inhalt
auch vor neugierigen Blicken und beugt somit potentiellen Diebstählen
vor.
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Nachfolgend
wird ein erfindungsgemäßes Fahrzeug anhand mehrerer
Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die Zeichnung
näher erläutert. Es zeigt:
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1 in
einer schematischen perspektivischen Teilansicht ein Fahrzeug mit
Solarabschattungsvorrichtungen in teilweise geschlossener Position;
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2 einen
schematischen Längsschnitt durch den oberen Teil des Fahrzeugs;
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3 einen
schematischen Querschnitt durch die A-Säule des Fahrzeugs
gemäß der Schnittlinie III-III in 1;
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4 in
einer schematischen perspektivischen Teilansicht ein Fahrzeug mit
alternativ ausgebildeten Solarabschattungsvorrichtungen in teilweise geschlossener
Position;
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5 einen
schematischen Querschnitt durch den Seitenholm des Fahrzeugs gemäß der Schnittlinie
V-V in 1; und
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6 einen
schematischen Längsschnitt durch eine flexible Solarabschattungsvorrichtung.
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Ein
Fahrzeug 10 weist oberhalb seiner durch die Unterkante
seiner Fenster definierten Gürtellinie 12 eine
Frontscheibe 14, ein Fahrzeugdach 16, eine Heckscheibe 18 und
mehrere Seitenscheiben 20, 22 und 24 auf,
die den oberen Teil eines Fahrzeuginnenraumes 68 begrenzen.
An die Unterkante der Frontscheibe 14 schließt
sich ein vorderer unterer Querholm 26 an, dem eine Motorhaube 28 vorgelagert
ist.
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An
die Unterkante der Heckscheibe 18 schließt sich
ein hinterer unterer Querholm 30 an, an den sich nach hinten
ein Kofferraumdeckel 32 anschließt. Es versteht
sich, dass je nachdem, ob das Fahrzeug mit einem Frontmotor oder
einem Heckmotor ausgestattet ist, die Bezeichnungen für
die Motorhaube 28 und den Kofferraumdeckel 32 gegeneinander
austauschbar sind.
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Zu
beiden Fahrzeugseiten ist jeweils wenigstens eine Fahrzeugtür 34 bzw. 36 angeordnet,
mittels der eine seitliche Türöffnung verschließbar
oder zum Ein- und Aussteigen freilegbar ist. Die Fahrzeugtüren 34 dienen
auch zur Lagerung der Seitenscheiben 20 bzw. 22,
die in der Regel in der Höhe verschiebbar gelagert sind.
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Die
Frontscheibe 14 ist seitlich von A-Säulen 38 und
an ihrem oberen Rand von einem vorderen oberen Querholm 48 begrenzt.
Die Heckscheibe 18 ist seitlich durch die D-Säulen 44 und
an ihrem oberen Rand durch einen hinteren oberen Querholm 49 begrenzt.
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Die
vordere Seitenscheibe 20 wird seitlich durch die A-Säule 38 und
die B-Säule 40 und an ihrem oberen Rand von einem
Seitenholm 46 begrenzt. Die mittlere Seitenscheibe 22 wird
seitlich durch die B-Säule 40 und die C-Säule 42 und
an ihrem oberen Rand vom Seitenholm 46 begrenzt. Die dreieckförmige
hintere Seitenscheibe 24 wird seitlich von der C-Säule 42 und
auf der hinteren oberen Seite von der D-Säule 44 begrenzt.
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Im
Bereich des Fahrzeugdachs 16 sind, wie aus 2 zu
erkennen, mehrere mit Solarzellen 60 versehene Solarpaneele 50, 52 und 54 angeordnet. Diese
können in der Fahrposition des Fahrzeugs 10 deckungsgleich übereinander
angeordnet sein. Das erste Solarpaneel 50 kann fest oder
verschiebbar am Fahrzeugdach 16 angeordnet sein. Bei einer
festen Verbindung ist das erste Solarpaneel 50, wie in 5 gezeigt,
mittels einer Kleberaupe 464 an einem Flansch 462 des
Seitenholms 46 befestigt. Das zweite Solarpaneel 52 ist
im Ausführungsbeispiel oberhalb des ersten Solarpaneels 50 angeordnet
und mittels an den Seitenholmen 46 vorgesehener Führungen 466 und
an den A-Säule 38 vorgesehener Führungen 382 zumindest
teilweise nach vorn über die Frontscheibe 14 verfahrbar.
Wie die Schnittdarstellung gemäß 3 zeigt,
ist die Führung 382 benachbart zu einem Scheibenrahmen 384 der
Frontscheibe 14 angeordnet. Die Frontscheibe 14 kann
jedoch auch ohne einen Scheibenrahmen 384 mittels einer Kleberaupe 386 unmittelbar
auf einen Flansch 388 der A-Säule 38 aufgeklebt
sein.
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In
der nach vorne verschobenen Position ist das zweite Solarpaneel 52 mit 52A bezeichnet.
In einer Fahrposition des Fahrzeugs kann das zweite Solarpaneel 52 bevorzugt
in der in 2 angedeuteten Position 52A nur
soweit über den oberen Rand der Frontscheibe 14 geschoben
sein, dass es die Funktion einer Sonnenblende ausübt.
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Das
dritte Solarpaneel 54 ist im Ausführungsbeispiel
unterhalb des ersten Solarpaneels 50 angeordnet und mittels
am Seitenholm 46 angeordneter Führungen 468 und
im Bereich der D-Säulen 44 angeordneter Führungen 442 unterhalb
der Heckscheibe 18 in eine Abschattungsposition 54A verfahrbar.
Das dritte Solarpaneel 54 kann auch in einer Fahrposition
des Fahrzeugs nach Art einer Sonnenblende teilweise zur Abdeckung
der Heckscheibe 18 verwendet werden.
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Die
im Ausführungsbeispiel gezeigte Anordnung mit drei im Fahrzeugdachbereich 16 angeordneten
Solarpaneelen 50, 52 und 54 stellt nur
eine mögliche Ausführungsform dar und ist nicht
beschränkend im Hinblick auf den Schutzumfang zu sehen.
Dabei ist austauschbar, welches der Solarpaneele 50, 52 54 oben,
unten oder in der Mitte angeordnet und welches über oder
unter die Frontscheibe 14 oder die Heckscheibe 18 verschiebbar
ist. Denkbar wäre auch eine Variante mit zwei Solarpaneelen, die
entweder in vollständiger Überdeckung im Bereich
des Fahrzeugdachs 16 angeordnet sind oder in zumindest
teilweiser Überdeckung über oder unter die Frontscheibe 14 und/oder
die Heckscheibe 18 verfahrbar sind. Im einfachsten Fall
genügt ein einziges Solarpaneel, dass zumindest teilweise über
oder unter die Frontscheibe 14 oder die Heckscheibe 18 verfahrbar
ist. Der Kerngedanke der Erfindung sieht vor, dass wenigstens ein
bewegbares, mit Solarzellen versehenes Fahrzeugteil mittels an der
Karosserie angeordneter Führungen unmittelbar an der Karosserie
oder zumindest sehr nahe an der Karosserie über oder unter
wenigstens eine Fahrzeugscheibe verfahrbar ist und dadurch gleichzeitig
eine zumindest teilweise Abschattung eines Fahrzeuginnenraums 68 bewirkt.
Dabei kann die Führung auch nur an einem Teil des mit Solarzellen
versehenen Fahrzeugteils vorgesehen sein, während ein anderer
Teil beispielsweise mittels einer manuellen Handhabung am Fahrzeug
entlang bewegbar und mittels einer lösbaren Arretierung
an einem festen Fahrzeugteil befestigbar ist. So kann beispielsweise
ein auf dem Dach angeordnetes, mit Solarzellen versehenes Fahrzeugteil
mit seinem hinteren Ende an Führungen an den Seitenholmen
oder einer Dachreling verschiebbar geführt sein, während
das vordere Ende mittels einer Handhabe lösbar ist und
nach einem manuellen Verschieben über die Frontscheibe
dort an lösbaren Arretierungen, wie Saugnäpfen,
an der Scheibe oder unterhalb derselben an dort vorgesehenen Halterungen
fixierbar ist.
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Eine
derartige zumindest teilweise Abschattung des Fahrzeuginnenraums 68 kann
auch durch starre oder flexible Solarpaneele 56 bzw. 58 erfolgen, die
im Bereich wenigstens einer Seitenscheibe 20, 22 und/oder 24 verschiebbar
angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel gemäß 1 sind
zwei alternative oder sich ergänzende Möglichkeiten
einer Abschattung anhand der mittleren Seitenscheibe 22 demonstriert.
Ein viertes Solarpaneel 56 ist mittels Führungen 402 bzw. 422 an
der B-Säule 40 beziehungsweise der C-Säule 42 verschiebbar
geführt. In einer abgesenkten Position wird das Solarpaneel 56 von
einer Fahrzeugtür 34 aufgenommen. Generell ist
dabei sowohl eine Führung außerhalb der Seitenscheibe 22 als
auch innerhalb der Seitenscheibe 22 auf der Seite des Fahrzeuginnenraums 68 möglich.
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Alternativ
oder ergänzend zum vierten Solarpaneel 56 ist
ein fünftes Solarpaneel 58 vorgesehen, welches
vom Dachbereich 16 her an den Führungen 402 beziehungsweise 422 nach
unten verfahrbar ist. Das fünfte Solarpaneel 58 kann
dabei von oben her kommend die Seitenscheibe 22 vollständig
abdecken oder auch nach Art einer Sonnenblende nur teilweise abdecken.
Normalerweise wird an einer Seitenscheibe 20, 22, 24 nur
ein viertes Solarpaneel 56 oder ein fünftes Solarpaneel 58 vorgesehen
sein; es ist jedoch auch die in 1 dargestellte
Ausführungsform möglich, bei der beide Solarpaneele 56, 58 gemeinsam vorhanden
sein können und wahlweise gemeinsam oder alternativ zur
mindestens teilweisen Abschattung der Seitenscheibe 22 eingesetzt
werden. Das vorstehend für die Seitenscheibe 22 Gesagte
gilt sinngemäß auch für die anderen Seitenscheiben 20 und 24.
Das fünfte Solarpaneel 58 kann als flexibles Solarpaneel
im eingezogenen Zustand auf eine Wickelvorrichtung 582 aufgewickelt
sein oder alternativ dazu, wie in 5 mit der
Bezugszahl 158 als achtes Solarpaneel gezeigt, auch unterhalb
der Solarpaneele 50, 52, 54 quer verlaufend
im Dachbereich 16 angeordnet sein.
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Bei
der in 4 dargestellten Ausführungsform ist im
Bereich des Fahrzeugdachs 16 ein erstes Solarpaneel 50 vorgesehen,
das fest mit dem Fahrzeugdach 16 verbunden sein kann oder
verschiebbar über einer festen Dachhaut angeordnet ist
und dann nach Art einer Sonnenblende teilweise über die Frontscheibe 14 oder
die Heckscheibe 18 verfahrbar ist. Ein sechstes Solarpaneel 152 für
die Abschattung der Frontscheibe 14 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
unterhalb der Unterkante der Frontscheibe 14 im Bereich
des vorderen unteren Querholms 26 oder unterhalb des hinteren
Randes der Motorhaube 28 angeordnet. In einer eingezogenen
Position ist das sechste Solarpaneel 152 entweder auf eine
Wickelvorrichtung 1522 aufgewickelt oder an nicht dargestellten
Führungen unterhalb der Motorhaube 28 oder entlang
einer Spritzwand, die den Motorraum vom Fahrzeuginnenraum 68 trennt,
verschiebbar geführt. Das sechste Solarpaneel 152 ist
bevorzugt als flexibles Solarpaneel ausgebildet.
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Im
Bereich der Heckscheibe 18 ist im Ausführungsbeispiel
gemäß 4 ein siebtes flexibles Solarpaneel 154 vorgesehen,
das in an den D-Säulen 44 angeordneten Führungen 442 verschiebbar geführt
und im eingezogenen Zustand entweder auf eine Wickelvorrichtung 1542 aufgewickelt
ist, die unterhalb des unteren Randes der Heckscheibe 18 im Bereich
des hinteren unteren Querholms 30 oder unterhalb der vorderen
Kante des Kofferraumdeckels 32 angeordnet ist. Alternativ
dazu kann das siebte Solarpaneel 154 auch an nicht dargestellten
Führungen auf der Innenseite des Kofferraumdeckels 52 oder
längs einer den Kofferraum vom Fahrzeuginnenraum 68 trennenden
Trennwand geführt sein.
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Im
Falle einer flexiblen Ausbildung der Solarpaneele sind die Solarzellen 60,
wie in 6 am Beispiel des Solarpaneels 152 gezeigt,
beispielsweise mittels eines Schmelzklebers auf eine Trägerfolie 602 aufgebracht
und von oben mittelst einer ebenfalls durch einen Schmelzkleber
verbundenen Abdeckfolie 604 abgedeckt. Die Trägerfolie 602 und/oder
die Abdeckfolie 604 weisen, wie in 1 am Beispiel
des Solarpaneels 52A angedeutet, in Bereichen zwischen
den Solarzellen 60 quer zur Verschieberichtung bevorzugt
Einkerbungen 606 auf, durch welche das flexible Solarpaneel 152 wie
durch Filmscharniere in einzelne Segmente gegliedert ohne Schwierigkeiten
den Radien der Führungen folgen kann und bei Vorsehen von
zusätzlichen Einkerbungen 606 in Verschieberichtung
sich auch an eine dreidimensionale Wölbung beispielsweise
der Frontscheibe 14 anpassen kann.
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Wie
in 1 angedeutet, können gemäß einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung die Führungen 382,
die bei einer Abschattung der Frontscheibe 14 für
die Führung der Solarpaneele 52 bzw. 52A an
den A-Säulen 38 vorgesehen sind, in einer Nicht-Gebrauchsstellung
des Solarpaneels 52 auch zur Führung eines linear
geführten Scheibenwischers 62 verwendet werden,
der mittels eines Antriebs 64 und mit diesem verbundener Übertragungsmittel 66 in
einer vertikalen Bewegung wechselweise nach oben und unten über
die Frontscheibe 14 geführt wird. Dieser Zusatznutzen
entsteht dadurch, dass ein Scheibenwischer 62 normalerweise
nur bei einem Wetter benötigt wird, bei dem keine Abschattung
der Frontscheibe 14 erforderlich ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform können sämtliche
Scheiben 14, 18, 20, 22 und 24 des
Fahrzeugs 10 beim Abstellen des Fahrzeugs 10 mittels
der Solarpaneele 50, 52, 54, 56, 58, 152, 154, 158 abgeschattet werden.
Der Impuls für das Ausfahren der Solarpaneele 50, 52, 54, 56, 58, 152, 154, 158 wird
an die nicht dargestellten, vorzugsweise elektrischen Antriebe der
Solarpaneele 50, 52, 54, 56, 58, 152, 154, 158 mittels
einer zentralen Steuerung 74 ausgelöst, die ein
Eingangssignal von einer nicht dargestellten Zentralverriegelung oder
Funk betätigten Fernbedienung für die Verriegelung
des Fahrzeugs 10 erhält. Alternativ zu einem vollständigen
Abschatten des Fahrzeuginnenraums 68 können auch
durch Sensoren gesteuert nur die Scheiben abgeschattet werden, die
der Sonneneinstrahlung aktuell ausgesetzt sind.
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Die
von den Solarzellen 60 erzeugte Solarenergie wird zur Aufladung
einer Bordbatterie 70 des Fahrzeugs 10 verwendet.
Angetrieben von der Bordbatterie 70 oder alternativ zu
einer Ladung derselben oder ergänzend zu einer Ladung derselben
kann die Solarenergie auch für den Betrieb einer Fahrzeugstandentlüftung 72 oder
einer Fahrzeug-Standklimatisierung verwendet werden. In diesem Falle
hat die Abschattung des Fahrzeuginnenraums 68 neben der Aufladung
der Bordbatterie 70 einen weiteren doppelten Nutzen: der
Fahrzeuginnenraum 68 wird durch die über oder
unter die Fahrzeugscheiben ausgefahrenen Solarpaneele vor einer
zu starken Aufheizung geschützt und gleichzeitig kann eine
Abkühlung des Fahrzeuginnenraums durch die Fahrzeugstandentlüftung 72 beziehungsweise
die Fahrzeug-Standklimatisierung mittels des von den Solarzellen 60 erzeugten
Solarstroms erfolgen.
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- 10
- Fahrzeug
- 12
- Gürtellinie
- 14
- Frontscheibe
- 16
- Fahrzeugdach
- 18
- Heckscheibe
- 20
- Seitenscheibe
- 22
- Seitenscheibe
- 24
- Seitenscheibe
- 26
- (vorderer
unterer) Querholm
- 28
- Motorhaube
- 30
- (hinterer
unterer) Querholm
- 32
- Kofferraumdeckel
- 34
- Fahrzeugtür
- 36
- Fahrzeugtür
- 38
- A-Säule
- 382
- Führung
- 384
- Scheibenrahmen
- 386
- Kleberaupe
- 388
- Flansch
- 40
- B-Säule
- 402
- Führung
- 42
- C-Säule
- 422
- Führung
- 44
- D-Säule
- 442
- Führung
- 46
- Seitenholm
- 462
- Flansch
- 464
- Kleberaupe
- 466
- Führung
- 468
- Führung
- 48
- (vorderer
oberer) Querholm
- 49
- (hinterer
oberer) Querholm
- 492
- Führung
- 50
- (erstes)
Solarpaneel
- 52
- (zweites)
Solarpaneel
- 54
- (drittes)
Solarpaneel
- 56
- (viertes)
Solarpaneel
- 58
- (fünftes)
Solarpaneel
- 582
- Wickelvorrichtung
- 60
- Solarzelle
- 602
- Trägerfolie
- 604
- Abdeckfolie
- 606
- Einkerbung
(Filmscharnier)
- 62
- Scheibenwischer
- 64
- Antrieb
- 66
- Übertragungsmittel
- 152
- (sechstes)
Solarpaneel
- 1522
- Wickelvorrichtung
- 154
- (siebtes)
Solarpaneel
- 1542
- Wickelvorrichtung
- 158
- (achtes)
Solarpaneel
- 68
- Fahrzeuginnenraum
- 70
- Bordbatterie
- 72
- Fahrzeugstandentlüftung
- 74
- Steuerung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19937221
C1 [0002]
- - DE 3711180 A1 [0003]