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DE3540772A1 - Bakenstaender - Google Patents

Bakenstaender

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Publication number
DE3540772A1
DE3540772A1 DE19853540772 DE3540772A DE3540772A1 DE 3540772 A1 DE3540772 A1 DE 3540772A1 DE 19853540772 DE19853540772 DE 19853540772 DE 3540772 A DE3540772 A DE 3540772A DE 3540772 A1 DE3540772 A1 DE 3540772A1
Authority
DE
Germany
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insert
securing bolt
foot
recess
beacon
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Withdrawn
Application number
DE19853540772
Other languages
English (en)
Inventor
Wilhelm Junker
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Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19853540772 priority Critical patent/DE3540772A1/de
Publication of DE3540772A1 publication Critical patent/DE3540772A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/688Free-standing bodies
    • E01F9/692Portable base members therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)

Description

Auf Straßen und Plätzen müssen immer wieder Baken der verschiedensten Art sowie Hinweisschilder, Verbots­ schilder, Absperrschranken und dergleichen vorübergehend aufgestellt werden. Insbesondere an den Baustellen auf den Fernstraßen und Autobahnen werden Baken mit oder ohne zusätzliche Verkehrszeichen oder Lampen in größerer Anzahl dicht hintereinander aufgestellt, um an den vom üblichen Verkehrsweg abweichenden Streckenabschnitten ein visuell möglichst lückenlose Verkehrsführung zu schaffen. Diese Baken werden in der Regel an Bakenständern befestigt, die auch Fußplattenständer genannt werden und die eine Fuß­ platte, ein Bakenrohr und eine Halterung zwischen dem Bakenrohr und der Fußplatte aufweisen. Manchmal wird an Stelle des Bakenrohres ein bereits mit einem ent­ sprechenden Fuß versehenes Bakenblatt oder ein Bakenkörper in Form eines Hohlkörpers verwendet und mittels einer darauf abgestimmten Halterung mit der Fußplatte verbunden. Alle diese verschiedenen Ausführungsformen werden im folgenden gemeinsam als Einsteckteil bezeichnet.
Diese Bakenständer sind je nach ihrer Bauart mit unter­ schiedlichen Nachteilen behaftet. Die am schwersten wiegenden Nachteile sind, daß die Fußplatte eines umge­ fahrenen Bakenständers sich aufbäumt oder sich aufstellt und an dem darüber hinwegfahrenden Fahrzeug schwere Beschädigungen hervorruft und dadurch auch zu Unfällen führen kann, und daß die Bakenrohre herausgerissen und wie Wurfgeschosse weggeschleudert werden können. Diese schweren Nachteile werden bei einem bekannten Bakenständer (DE-OS 29 49 541) dadurch weitgehend vermieden, daß bei ihm eine besondere Ausbildung der Halterung zwischen der Fußplatte und dem Bakenrohr vorhanden ist, durch die das Bakenrohr beim Anfahren mit Auffahrgeschwindigkeiten bis zu ca. 60 km/h umgelegt wird, ohne daß die Fußplatte hoch­ gestellt wird und ohne daß das Bakenrohr verbogen oder abgeknickt oder gar aus der Fußplatte herausgerissen und weggeschleudert wird. Bei höheren Auffahrgeschwindigkeiten kann es jedoch vorkommen, daß die Federn der Nut- und Federverbindung dieser Halterung dennoch einmal voll­ ständig abreißen und das Bakenrohr mit dem Bakenblatt von der Fußplatte getrennt wird und dieses Bakenrohr dann weggeschleudert wird.
Zur Behebung dieses Nachteils ist ein anderer bekannter Bakenständer (DE OS 34 11 488) mit einer zusätzlichen Haltesicherung versehen, die eine an der Fußplatte befestigte abgewinkelte Blattfeder aufweist, deren einer Schenkel in der Fluchtlinie des Einsteckteils bis in den Bereich der Halterung aufwärts ragt und dort mit einem langgestreckten Durchgangsloch versehen ist. Der Fuß des Einsteckteils und, soweit vorhanden, auch ein Einsteck­ schuh weist in der Fluchtlinie dieses Durchgangsloches der Blattfeder ebenfalls ein Durchgangsloch auf, in das ein Stift hindurchgesteckt wird, der damit zugleich auch in das Durchgangsloch der Blattfeder eingreift. Wenn ein solches Einsteckteil beim Anfahren umgelegt wird, hält die Blattfeder über den Stift das Einsteckteil zuverlässig fest. Diese Haltesicherung hat aber die Nachteile, daß eine Demontage des Einsteckteils beim Einsammeln der Bakenständer sehr schwierig ist und nur mit Werkzeugen möglich ist, und daß beim Umlegen des Bakenrohres, trotz der Herstellung der Blattfeder aus Federstahl, ihr Schenkel mit dem Durchgangsloch plastisch verformt wird. Der umgebogene Teil muß vor einer Wiederverwendung des Fußständers zuerst gerade gebogen werden, was gerade wegen der Herstellung aus Federstahl ohne Werkzeug nur unzuläng­ lich gelingt. Die bleibenden Verformungen der Blattfedern erschweren oder verhindern gar das Aufstecken eines neuen Einsteckteils.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Bakenständer zu schaffen, der eine Halte­ sicherung gegen ein Herausreißen des Einsteckteils hat, die größeren Kräften standhält und sich dennoch für die Montage und Demontage des Einsteckteils leicht betätigen läßt.
Der in der Ausnehmung der Fußplatte längsverschiebbare Sicherungsstift läßt sich bei der Montage eines Baken­ ständer leicht so weit aus dem Bereich der Halterung zurückziehen, daß das Einsteckteil mit seinem Fuß frei in die Halterung eingesteckt werden kann. Danach läßt sich der Sicherungsstift ebenso leicht wieder in seine Sicherungsstellung einschieben, in der sein vorderes Ende in die entsprechende Ausnehmung im Fuß des Einsteckteils eingreift und damit das Einsteckteil sicher an der Fuß­ platte festhält. Der Sicherungsbolzen läßt sich durch ent­ sprechende Dimensionierung und Werkstoffwahl so stark aus­ bilden, daß er von den beim Anfahren eines Bakenständers zwischen dem Einsteckteil und Fußplatte auftretenden Kräften nicht verbogen wird. Dadurch kann ein solches Einsteckteil im Bedarfsfalle leicht von der Fußplatte abgenommen werden und durch ein neues Einsteckteil ersetzt werden. Das gilt im gleichen Maße auch bei der Aus­ führungsform nach Anspruch 2, wo der Sicherungsbolzen zugleich als Schwenkachse für das Einsteckteil dient, wenn beim Umfahren des Einsteckteils die Federn der Halterung bestimmungsgemäß abgeschert wurden, um ein Aufbäumen der Fußplatte zu vermeiden. Auch in diesem Falle bleibt das Einsteckteil zuverläßig mit der Fußplatte verbunden. Darüber hinaus kann es durch Zurückziehen des Sicherungs­ bolzen leicht von der Fußplatte gelöst werden und durch ein neues Einsteckteil mit unbeschädigten Federn ersetzt werden.
Bei einer Ausgestaltung des Bakenständers nach Anspruch 3 wird gewährleistet, daß bei einer Fußplatte aus nicht­ metallischen Werkstoffen, insbesondere aus Recyclingwerk­ stoffen, eine einwandfreie Führung des Sicherungsbolzen unabhängig von den Fertigungstoleranzen für die Fußplatte und den daraus sich möglicherweise ergebenen Schwankungen der Formtreue und der Maßhaltigkeit der Ausnehmung möglich ist.
Bei einer Ausgestaltung des Bakenständers nach Anspruch 4, wird erreicht, daß der Sicherungsbolzen auch ohne Betätigung stets seine Sicherungsstellung einnimmt. Das bedeutet, daß er bei der Montage eines Bakenständers nach dem Zurückziehen aus dem Bereich der Halterung und nach dem Einstecken eines Einsteckteiles in die Halterung selbsttätig in die Sicherungsstellung zurückkehrt, nachdem er losgelassen wurde. Dadurch wird die Haltesicherung von der Zuverlässigkeit der Bedienungsperson unabhängig. Bei der Demontage sorgt die Feder dafür, daß der Sicherungs­ bolzen nicht vollständig aus der Fußplatte herausgezogen werden kann und dann möglicherweise aus Unachtsamkeit beiseite gelegt wird und dabei verschmutzt und/oder gar verloren geht. Das gleiche gilt auch beim Auswechseln eines Einsteckteils, wobei zugleich verhindert wird, daß das neue Einsteckteil ohne Haltesicherung bleibt. Dadurch, daß die Feder als Schraubenfeder ausgebildet ist, die den Sicherungsbolzen zumindest teilweise umgibt, erhält die Feder zugleich eine Führung, die ein Ausknicken und Anecken der Feder insbesondere dann vermeidet, wenn sie der Einfachheit halber als Schraubendruckfeder eingesetzt wird, bei der es keine besonderen Einhängeteile bedarf. Die Montage, die Unterbringung und die Wirkungsweise der Feder wird dadurch nochmals begünstigt, daß bei der Verwendung einer Führungshülse die Feder und der Sicherungsbolzen so ausgebildet sind, daß sie beide gemeinsam zumindest zum Teil in die Führungshülse hinein­ passen. Bei einer Ausgestaltung des Bakenständers nach Anspruch 5 können der Sicherunsbolzen, seine Feder und die Führungshülse als Baugruppe vormontiert werden und als solche in die Fußplatte eingesetzt werden, wo sie mittels der Lagesicherung für die Führungshülse festgehalten werden. Je nach der Ausbildung und insbesondere je nach dem Werkstoff der Fußplatte kommen verschiedene Lage­ sicherungen in Betracht, die unterschiedliche Vorteile hinsichtlich der Herstellungskosten und/oder hinsichtlich des Montageaufwandes und des Bedienungsaufwandes bei einem Austausch haben.
Bei einer Ausgestaltung des Bakenständers nach Anspruch 6 wird das Betätigen des Sicherungsbolzen durch den Betätigungsknopf erleichtert. Das gilt insbesondere dann, wenn der Betätigungsknopf eine aufwärtsgerichtete Nase aufweist, die wenigstens um die Sohlenbreite eines Schuhes von den aufragenden Teilen des Bakenständers, d.h. vom Einsteckteil und ggfs. einem Einsteckschuh entfernt ist. Dann kann die Bedienungsperson ohne sich zu Bücken mit dem Fuß den Sicherungsbolzen aus der Sicherungsstellung in die Lösestellung oder Freigabestellung zurückschieben und mit beiden Händen das Einsteckteil entweder in die Halterung einstecken oder, bei der Demontage, aus ihr herausziehen. Bei einer Ausgestaltung des Bakenständers nach Anspruch 7 wird das außenliegende Ende der Führungshülse ständig durch den Kragen des Betätigungsknopfes abgedeckt, so daß das Eindringen von Fremdkörpern, wie kleinen Steinchen oder Sandkörnern, vermieden wird, die die Beweglichkeit und Leichtgängigkeit des Sicherungsbolzen vermindern könnten.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht des Bakenständers;
Fig. 2 einen Querschnitt des Bakenständers nach Fig. 1 in etwas größerem Maßstab;
Fig. 3 einen Längsschnitt einer Haltesicherung des Baken­ ständers nach Fig. 1 und 2.
Der Bakenständer 10 weist eine Fußplatte 11 und ein Einsteckteil 12 auf, die mittels einer Halterung 13 abnehmbar miteinander verbunden sind und die durch eine Haltesicherung 14 gegen unwillkürliches Trennen gesichert sind.
Die Fußplatte 11 hat eine näherungsweise walmdachförmige Gestalt, wobei sie entlang ihrer Längsmittellinie eine durchgehende Rinne 15 aufweist, in die das Einsteckteil 12 sich hineinlegt, wenn es bei einem Auffahrunfall umgelegt wird. Die Fußplatte 11 ist vorwiegend aus wiederauf­ bereiteten Kunststoffsbfällen, einem sogenannten Recyclingwerkstoff, als Formpreßteil hergestellt. In seiner Mitte ist ein Einsatz 16 angeordnet, der einen näherungsweise U-förmigen Querschnitt hat, dessen Innen­ raum die gleiche Gestalt wie die Rinne 15 hat. Der Einsatz 16 ist aus einem Werkstoff höherer Festigkeit als der übrige Teil der Fußplatte 11 hergestellt, und zwar entweder aus einem Kunststoff hoher Festigkeit oder auch aus Leichtmetall. Da der Grundkörper der Fußplatte 11 und der Einsatz 16 getrennt voneinander hergestellt werden, werden sie mittels Befestigungsschrauben 17 mit je einer Mutter miteinander verbunden.
Das Einsteckteil 12 ist als Bakenrohr dargestellt, an dem ein Bakenblatt und /oder ein Verkehrszeichen oder der­ gleichen mittels Befestigungselementen, beispielsweise in Form von Klemmschellen, befestigt werden. Ein solches Bakenrohr besteht in herkömmlicherweise entweder aus Metall oder aus Kunststoff oder auch aus einem Verbund­ werkstoff. Anstelle des einzelnen Bakenrohres kann auch ein Bakenblatt als Einsteckteil 12 eingesetzt werden, das an seinem unteren Ende einen rohrförmigen Fuß aufweist, der mit dem Bakenblatt fest verbunden oder gar einstückig mit ihm hergestellt ist. Ebenso kann dafür ein Bakenkörper in Form eines Hohlkörpers eingesetzt werden, der ebenfalls an seinem unteren Ende einen rohrförmigen Fuß aufweist. Ein solcher Fuß kann anstelle der Rohrform aber auch eine andere Form haben.
Die Halterung 13 zwischen dem Einsteckteil 12 und dem Fußteil 11 wird durch zwei Nut- und Federverbindungen 18 gebildet, die in Bezug auf den Einsteckteil 13 diametral angeordnet sind, wobei die beiden Nut- und Feder­ verbindungen 18 im rechten Winkel zur Längserstreckung der Fußplatte 11 und der Rinne 15 ausgerichtet sind. Je eine der beiden Nuten ist an je einem Wandteil 19 des Einsatzes 16 eingeformt. Die Federn 20 sind an einem quaderförmigen Einsteckschuh 21 angeformt, dessen Breite außerhalb der Federn auf die lichte Weite der Wandteile 19 des Einsatzes 16 abgestimmt ist und der in seiner Mitte ein Durchgangsloch für die Aufnahme des Einsteckteils 12 aufweist. Dieses Durchgangsloch ist schwach konisch ausge­ bildet, so daß das Einsteckteil 12 beim Einstecken in den Einsteckschuh 21 sich in diesem verkeilt. Das Einsteck­ teil 12 wird dann zusammen mit dem Einsteckschuh 21 als Einheit in den Einsatz 16 so eingesetzt, daß die Federn 20 des Einsteckschuhs 21 in die Nuten des Einsatzes 16 ein­ greifen. Diese Nuten haben von der Oberseite des Einsatzes 26 aus eine bestimmte Tiefe und ändern an einem Absatz, der für die Federn 20 einen Tiefenanschlag bilden.
Die Bakenständer 10 werden üblicherweise am Rande einer Verkehrsfläche so aufgestellt, daß die Längserstreckung der Fußplatten 11 parallel zur Fahrrichtung des vorbei­ fahrenden Kraftfahrzeugverkehrs ausgerichtet ist. Wenn das Einsteckteil 12 eines solchen Bakenständers 10 angefahren wird, werden die Federn 20 des Einsteckschuhs 21 oberhalb und unterhalb eines bestimmten Längenabschnittes unter Kraftverzehr mehr oder minder vollständig abgeschert, wobei der stehenbleibende Rest der Federn 20 in der Nut des Einatzes 16 wie ein Gelenkbolzenpaar wirkt, um den das Einsteckteil 12 zusammen mit seinem Einsteckschuh 21 umkippt. Dabei bleibt der Einsteckschuh 21 im Innenraum des Einatzes 16 liegen und das Einsteckteil 12 selbst legt sich mit dem entsprechenden Teil seiner Länge in die Rinne 15 hinein. Der übrige Teil des Einsteckteils 12 liegt dann außerhalb der Fußplatte 11 in der Fluchtlinie der Rinne 15.
Da bei höherer Auffahrgeschwindigkeit und bei entsprechend höheren Beschleunigungskräften am Einsteckteil 12 und an seinem Einsteckschuh 21 die Gefahr besteht, daß auch der sonst stehenbleibende Rest der Federn 20 abgeschert wird und das Einsteckteil 12 über seinen Einsteckschuh 21 praktisch keine Verbindung mehr mit dem Einaatz 16 und damit mit der Fußplatte 11 hat, wird die Haltesicherung 14 eingesetzt, die das Wegschleudern des Einsteckteils 12 auch in diesem Falle verhindert. Diese Haltesicherung 14 weist im einfachsten Falle einen Sicherungsbolzen 22 auf, der in einer Ausnehmung 23 des Rohrschuhes 11 längsver­ schiebbar geführt ist, wobei in der Fluchtlinie der Ausnehmung 23 im Fuß des Einsteckteils 12 und in dem ihn umgebenden Einsteckschuh 21 ebenfalls eine Ausnehmung 24 vorhanden ist, wobei diese Ausnehmung 24 und das dem Einsteckteil 12 zugekehrte Ende 25 (Fig. 3) des Sicherungsbolzen 22 aufeinander abgestimmt sind. Wie in Fig. 2 angedeutet und aus Fig. 3 deutlicher ersichtich ist, wird der Sicherungsbolzen 22 nicht unmittelbar in der Aufnehmung 23 der Fußplatte 11 sondern zweckmäßigerweise in einer Führungshülse 26 geführt, die ihrerseits in der Ausnehmung 23 sitzt. Der Sicherungsbolzen 22 und die Führungshülse 26 sind aus einem Werkstoff höherer Festig­ keit, insbesondere aus korrossionsfestem Stahl, herge­ stellt. Die Werkstoffe und die Abmessungen dieser beiden Teile sind so gewählt, daß sie den auf das Einsatzteil 12 und den Einsteckschuh 21 einwirkenden Beschleunigungs­ kräften auch bei einer Auffahrgeschwindigkeit von über 80 km/h standhalten, ohne plastisch verformt zu werden.
Die Führungshülse 26 ist aus einem Rohrabschnitt herge­ stellt. Dementsprechend ist die Ausnehmung 23 als Durch­ gangsloch mit kreisrundem Querschnitt ausgebildet. Da der Sicherungsbolzen 22 aus einem Stabstahlabschnitt mit kreisrundem Querschnitt hergestellt ist, ist auch die im Einsteckschuh 21 und im Fuß des Einsteckteils 12 vorhandene Ausnehmung 24 als von einer Seite zur anderen reichendes Durchgangsloch mit kreisrundem Querschnitt aus­ gebildet. Die Längsachse der Ausnehmung 24 fluchtet zumindest annähernd mit der Vertikalebene der Nut- und Federverbindungen 18 am Einsteckschuh 21. Die Aus­ nehmung 24 ist in einem Höhenbereich zwischen der halben Höhe und dem unteren Ende der Nut- und Feder­ verbindungen 18 gelegen, wobei der günstigste Wert etwa bei 1/3 der Höhe liegt. Auf dieser Höhe liegt auch die Längsachse der Ausnehmung 23 im Rohrschuh 11. Die Längs­ achse beider Ausnehmungen 23 und 24 im allgemeinen recht­ winklig zur Längsachse des Einsteckteils 12 ausgerichtet. Geringfügige Abweichungen, d.h. eine geringfügige Schräg­ stellung nach oben oder nach unten, sind durchaus möglich, und zwar dann, wenn bei einer waagerechten Ausrichtung der Längsachsen die Betätigung der Haltesicherung durch andere Teile des Bakenständers 10 behindert würde.
Die Führungshülse 26 wird in der Ausnehmung 23 mittels einer Lagesicherung 27 festgehalten. Zu ihr gehört eine Umfangsnut 28 an dem dem Einsteckteil 12 zugekehrten Ende der Führungshülse 26 und ein darin eingesetzter Sicherungsring 29. Dieser legt sich in axialer Richtung an dem Wandteil 31 einer Ausnehmung 32 an, die auf der dem Einsatz 16 zugekehrten Seite der Fußplatte 11 in dieser eingeformt ist.
Anstelle des Sicherungsringes 29 kann die Lagesicherung 27 auch durch einen Klebstoffauftrag 33 gebildet werden, der in Fig. 3 durch eine Strichpunktlinie veranschaulicht ist. Zusätzlich zum Klebstoffauftrag 33 können an der Außen­ seite der Führungshülse 26 auch gewisse Flächenbereiche mit einer Rändelung 34 versehen sein, die eine erhöhte Haftkraft zwischen der Führungshülse 26 und dem Werkstoff der Fußplatte 11 ergeben.
Die Führungshülse 26 weist an ihrem vom Einsteckteil 12 abgekehrten Ende einen Anschlag in Form einer Anschlag­ scheibe 35 auf, die in den Hohlraum der Führungshülse 26 eingesetzt und darin mittels einiger Schlag-oder Quetsch­ kerben am Rand der Führungshülse 26 festgehalten wird. An diesem Anschlag stützt sich das eine Ende einer Feder 36 ab, deren anderes Ende an einem Absatz 37 des Sicherungs­ bolzens 25 anliegt. Der an den Absatz 37 anschließende Längenabschnitt 38 des Sicherungsbolzens 22 hat einen Außendurchmesser, der um etwas mehr als die doppelte Drahtdicke der Feder 36 kleiner als der Innendurchmesser der Führungshülse 26 ist. Die Feder 36 umgibt diesen Längenabschnitt 38 und wird dabei von ihm geführt.
Der Längenabschnitt 38 erstreckt sich durch ein Durch­ gangsloch der Anschlagscheibe 35 hindurch nach außen aus der Führungshülse 25 heraus. Das Ende 39 des Längen­ abschnittes 38 ist mit einem Schraubengewinde versehen. Darauf ist eine Bundmutter 41 aufgeschraubt. Die Bund­ mutter 41 verbindet einen Betätigungsknopf 42 mit dem Sicherungsbolzen 22.
Der Betätigungsknopf 42 ist als Rotationsteil ausgebildet. Sein Haupteil 43 sitzt auf der Bundmutter 41 und liegt zugleich in axialer Richtung an ihr an. An den Haupt­ teil 43 schließt auf der dem Einsteckteil 12 zugekehrten Seite ein Kragen 44 an. Dieser Kragen 44 hat einen Innen­ durchmesser, der geringfügig größer als der Außendurch­ messer der Führungshülse 26 ist, so daß er über die Führungshülse 26 hinweggeschoben werden kann. Der Außen­ durchmesser des Kragens 44 ist deutlich kleiner als der Außendurchmesser des Hauptteils 43. Die Übergangsfläche zwischen beiden Teilen ist eine ebene Kreisringfläche. Im Längsschnitt erscheint sie als Nase 45. Die axialen Abmessungen der Führungshülse 26 und des darin geführten Teils des Sicherungsbolzens 22 sowie des Betätigungs­ knopfes 42 sind so gewählt, daß diese Nase 45 von der ihr zugekehrten Außenseite des Einsteckteils 12 einen Abstand hat, der mindestens gleich oder etwas größer als die Sohlenbreite eines Schuhes ist. Dadurch wird eine Betätigung des Sicherungsbolzens 22 mit dem Fuß ermög­ licht. Der Kragen 44 ist axial so lang, daß er das Ende der Führungshülse 26 noch geringfügig überdeckt, wenn der Sicherungsbolzen 22 vollständig aus dem Einsteckteil 12 und dem Einsteckschuh 21 zurückgezogen ist. Dadurch können Fremkörper nicht zwischen die Führungshülse 26 und die Innenseite des Betätigungsknopfes 42 eindringen.
Im Bewegungsbereich des Betätigungsknopfes 42 weist die Fußplatte 11 eine Ausnehmung 46 auf, die so gestaltet und bemessen ist, daß der Betätigungsknopf 42 mit den Fingern einer Hand erfaßt werden kann und zwischen den der Sicherungsstellung und der Freigabestellung des Sicherungsbolzens 22 entsprechenden beiden Stellungen frei bewegt werden kann, und daß er außerdem zumindest in der Sicherungsstellung des Sicherungsbolzens 22 innerhalb des Grundrisses der Fußplatte 11 liegt und auch im Aufriß nicht allzu weit über die Umrißlinie der Fußplatte 11 hinausragt.

Claims (7)

1. Bakenständer mit einer Fußplatte und mit einem Einsteckteil in Form eines Bakenrohres, eines Baken­ blattes oder eines Bakenkörpers, das mit der Fußplatte mittels einer Halterung herausnehmbar verbunden ist, wobei im Bereich der Halterung zwischen der Fußplatte und dem Fuß des Einsteckteils eine Haltesicherung vorhanden ist, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - an der Fußplatte (11) ist eine Ausnehmung (23) vor­ handen, die mit dem Fuß des Einsteckteils (12) fluchtet und zumindest annähernd rechtwinklig zur Einsteckrichtung des Einsteckteils (12) ausgerichtet ist,
  • - in der Fluchtlinie dieser Ausnehmung (23) ist im Fuß des Einsteckteils (12) ebenfalls eine Aus­ nehmung (24) vorhanden,
  • - ein Sicherungsbolzen (22) ist in der Ausnehmung der Fußplatte (11) längsverschiebbar geführt,
  • - das dem Einsteckteil (12) zugekehrte Ende des Sicherungsbolzens (22) ist auf die Ausnehmung (23) im Fuß des Einsteckteils (12) abgestimmt.
2. Bakenständer nach dem Gattungsbegriff des Anspruches 1, bei dem die Halterung zwischen der Fuß­ platte und dem Einsteckteil zwei in Bezug auf das Einsteckteil zumindest annähernd diametral angeordnete Nut- und Federverbindungen aufweist, von denen die Federn an der Außenseite des Fußes des Einsteckteils oder an einem mit dem Fuß des Einsteckteils verbundenen Einsteckschuh angeordnet sind und von denen je eine der Federn an je einem an der Fußplatte vorhandenen Wandteil angeordnet sind, die beide lotrecht und in einem gegenseitigen Abstand parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei die Halterung zumindest einen in der Längsrichtung der Nut- und Federverbindungen wirkenden Anschlag aufweist, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - an der Fußplatte (11) ist eine Ausnehmung (23) vor­ handen, deren Längsachse zumindest annähernd mit der Vertikalebene der Nut- und Federverbindungen (18) und mit dem Fuß des Einsteckteils (12) und/oder mit dem Einsteckschuh (21) fluchtet und die zumindest annähernd in einem Höhenbereich zwischen der halben Höhe und dem unteren Ende der Nut- und Feder­ verbindungen (18) gelegen ist,
  • - in der Fluchtlinie dieser Ausnehmung (23) ist im Fuß des Einsteckteils (12) und/oder im Einsteck­ schuh (21) ebenfalls eine Ausnehmung (24) vor­ handen,
  • - ein Sicherungsbolzen (22) ist in der Ausnehmung (23) der Fußplatte (11) längsverschiebbar geführt,
  • - das dem Einsteckteil (12) zugekehrte Ende (25) des Sicherungsbolzens (22) ist auf die Ausnehmung (23) im Fuß des Einsteckteils (12) und/oder im Einsteck­ schuh (21) abgestimmt.
3. Bakenständer nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - in der Ausnehmung (23) der Fußplatte (11) ist eine Führungshülse (26) für den Sicherungsbolzen (22) angeordnet,
  • - die Führungshülse (26) ist vorzugsweise aus einem Werkstoff höherer Festigkeit, insbesondere aus einem Metall, hergestellt.
4. Bakenständer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - der Sicherungsbolzen (22) ist mit einer Feder (36) gekoppelt, die sich in der Ausziehrichtung des Sicherungsbolzens (22) an der Fußplatte (11) oder an einem mit ihr verbundenen Teil (26; 35) abstützt und die sich in der anderen Richtung vorzugsweise mittels eines Anschlages oder eines Absatzes (37) an dem Sicherungsbolzen (22) abstützt,
  • - bevorzugt ist die Feder (36) als Schraubenfeder aus­ gebildet, die den Sicherungsbolzen (22; 38) zumindest auf einem Teil seiner Länge außen umgibt,
  • - vorzugsweise hat der die Feder aufnehmende Längen­ abschnitt (38) des Sicherungsbolzens (22) einen Außendurchmesser, der mehr als die doppelte Draht­ dicke der Schraubenfeder (36) kleiner als der Innnendurchmesser der Führungshülse (26) ist.
5. Bakenständer nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - die Führungshülse (26) ist mit einem Anschlag (35) versehen, an dem die Feder (36) für den Sicherungs­ bolzen (22) sich abstützt,
  • - die Führungshülse (26) ist mit einer Lage­ sicherung (27) versehen, die zumindest in der Aus­ ziehrichtung des Sicherungsbolzens (22) mit der Fuß­ platte (11) zusammenwirkt,
  • - vorzugsweise wird die Lagesicherung durch einen Klebstoffauftrag (33) und/oder durch eine Rändelung (34) auf der Außenseite der Führungs­ hülse (26), durch eine Umfangsnut (28) mit einem darin eingreifenden Querstift oder mit einem darin eingesetzten Sicherungsring (29) oder einer Sicherungsscheibe, durch eine quer zur Führungs­ hülse (26) ausgerichtete Klemmschraube oder durch eine auf einen Gewindeabschnitt der Führungshülse aufgeschraubte Mutter gebildet.
6. Bakenständer nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch die Merkmale:
  • - an dem vom Einsteckteil (12) abgekehrten Ende (39) des Sicherungsbolzens (22) ist ein Betätigungs­ knopf (42) angeordnet,
  • - vorzugsweise weist der Betätigungsknopf (42) zumindest auf der in der Einbaulage oben gelegenen Seite eine aufwärtsgerichtete Nase (46) auf, die in der Längsrichtung des Sicherungsbolzens (22) von der ihr zugekehrten Außenseite des Einsteckteils (12) und/oder des Einsteckschuhs (21) einen Mindest­ abstand hat, der wenigstens gleich der Sohlenbreite eines Schuhes ist, und die von dem ihr benachbarten Teil der Fußplatte (11) ebenfalls einen Mindest­ abstand hat, der zumindest nicht viel kleiner als die Sohlenbreite eines Schuhes ist.
7. Bakenständer nach Anspruch 6 in Verbindung mit Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch die Merkmale:.
  • - der Betätigungsknopf (42) hat auf der dem Einsteck­ teil (12) zugekehrten Seite einen Kragen (44), der bereits in der Lösestellung des Sicherungs­ bolzens (22) die Führungshülse (26) zumindest geringfügig überdeckt.
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