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Die
Erfindung bezieht sich auf die zweiteiligen Grenzsteine, mit einem
Grenzsteinkopf, der mit einer Mittelbohrung versehen ist, durch
die hindurch man einen zylindrischen Pfahl einsteckt, dessen oberes
Ende mit einem vergrößerten Durchmesser
den oberen Riegel der Einheit bildet.
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Im
französischen
Patent Nr. 73.33219 ist ein Grenzstein beschrieben, der mit einem
Pfahl aus entfaltbaren Stangen versehen ist und eine äußerst wirksame
Verankerung des Grenzsteins und eine Art der Verlegung bietet, welche
die Gefahr einer Beschädigung
des Kopfes beseitigt.
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Das
Europäische
Patent 272.360 beschreibt eine Vorrichtung, die verhindern soll,
daß der
Kopf am Rohr entlang gleitet und das Oberteil des Pfahls ablöst, z. B.
infolge einer Absenkung des Geländes unter
dem Grenzsteinkopf nach dessen Verlegung.
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Es
wurde jedoch festgestellt, daß der
Grenzstein, auch wenn er mit dieser Vorrichtung versehen war, noch
immer bestimmte Nachteile hatte, deren wichtigster darin besteht,
daß die
Immobilisierung des Kopfes gegen eine Verdrehung um den Pfahl herum
nur durch die Auflage des oberen Endes des Rohres auf dem Grenzsteinkopf
sichergestellt und daher die Sicherheit der Hauptausrichtung des
Kopfes nicht gewährleistet
ist. Tatsächlich
ist der Kopf im Verlauf seiner Verwendung nach der Verlegung zahlreichen
Stößen ausgesetzt,
insbesondere durch die Reifen schwerer Maschinen, wie z. B. der
Traktoren oder anderer ähnlicher
Fahrzeuge. Die Wiederholung dieser Stöße erzeugt eine Verdrehung
des Kopfes um den Pfahl herum, was dazu führt, daß die Ausrichtung der Hauptmarkierungen,
die auf der Oberseite des Kopfes eingraviert sind, verändert wird,
so daß der
Kopf folglich seine Funktion als feste Hauptmarkierung nicht mehr
gewährleistet.
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Diese
Verdrehung des Kopfes wird verstärkt, wenn
unter der Wirkung einer Geländeabsenkung der
untere Teil des Kopfes nicht mehr auf dem Boden aufliegt, auch wenn
der Kopf mit der Membran zur festen Verbindung ausgestattet ist,
die in dem vorgenannten europäischen
Patent 272.360 vorgesehen ist.
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In
Extremfällen
wurde sogar festgestellt, daß das
Befahren des Grenzsteinkopfes, der mit dieser Befestigungsmembran
versehen ist, mit einer schweren Maschine dazu führen kann, daß ein Rücklauf der,
Sektoren der Membran bewirkt wird, die dabei ihr Haltevermögen am Kopf
entlang dem Verankerungspfahl verlieren.
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Ziel
der Erfindung ist es, diese Nachteile mit einfachen und kostengünstigen
Mitteln zu beseitigen, ohne eine wesentliche Modifikation des im
französischen
Patent Nr. 73.33219 beschriebenen Verlegungsverfahrens vorzunehmen,
das die Beschädigung
des Kopfes bei dessen Verlegung vermeidet.
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Erfindungsgemäß ist der
obere Abschnitt des Halterohrs mit einer verformbaren Manschette einer
Länge versehen,
die im wesentlichen gleich dem Abstand ist, der das untere Ende
des Grenzsteinkopfes von der Schulter des Kopfes trennt, die zur
Auflage auf dem oberen Kragen des Verankerungsrohrs dient, wobei
die Dicke der Manschette etwas größer als das zwischen dem Außendurchmesser
des Rohrs und dem Innendurchmesser der Mittelbohrung des Grenzsteinkopfes
vorliegende Spiel ist.
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Durch
diese Mittel bietet bei der abschließenden Phase des Verlegungsverfahrens
die Verformung der Manschette zwischen dem Rohr und der Bohrung
im Laufe des Einführens
des Rohres unter der Wirkung der Zugkraft, die durch das Entfalten
der Verankerungsstangen ausgeübt
wird, welches durch die Aufweitung hervorgerufen wird, eine sehr
wirksame Sicherung gegen jegliche Verdrehung des Kopfes um das Rohr
herum.
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Wenn
die Länge
der Manschette bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform
dergestalt ist, daß die
Manschette in der Betriebsstellung am unteren Ende der Bohrung des
Grenzsteinkopfes geringfügig
vorspringt, dient dieser Vorsprung als Anschlag gegen jedweden möglichen
Rücklauf
der Abschnitte der Befestigungsmembran.
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Die
erfindungsgemäße Manschette
kann an dem Rohr im Laufe seines Herstellungsverfahrens an der geeigneten
Stelle befestigt oder auch als separates Teil geliefert werden,
das im Verlauf des Verlegungsverfahrens des Grenzsteines um das
Rohr herum angebracht wird.
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Die
Erfindung wird anhand der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten,
aber nicht einschränkenden
Ausführungsform
eines Grenzsteines, der mit einer erfindungsgemäßen Manschette versehen ist,
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
noch besser verständlich.
Es zeigen:
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1 eine
schematische Vertikalmittelschnittdarstellung eines Grenzsteines,
wie er in dem französischen
Patent Nr. 73.33219 beschrieben ist, im Verlauf seiner Verlegung,
wobei die Spitze des Haltepfahls ebenso wie die Verankerungsstangen nicht
gezeigt sind;
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2 eine
zu
1 analoge Darstellung eines Grenzsteines, der
mit einer Befestigungsmembran der im Patent
EP 272 360 beschriebenen Art versehen
ist;
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3 eine
schematische Vertikalmittelschnittdarstellung eines erfindungsgemäßen Grenzsteines
im Verlauf seiner Verlegung, bevor die Manschette mit der Mittelbohrung
des Grenzsteinkopfes in Eingriff tritt;
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4 eine
Darstellung analog zu 3 am Ende der Verlegung, und
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die 5a bis 5d schematische
Vorderansichten von Ausführungsvarianten
der erfindungsgemäßen Manschette.
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Aus 1 ist
ersichtlich, daß ein
zweiteiliger Grenzstein aus einem Grenzsteinkopf 1 und
einem Haltepfahl 2 besteht, der aus einem Hohlrohr 3 gebildet
ist, in welchem verformbare (nicht gezeigte) Stangen aufgenommen
sind, die von der (nicht gezeigten) unteren Spitze des Rohrs 3 herausstehen.
Das gegenüberliegende
Ende des Rohrs 3 ist mit einem Kragen oder einem Ring 4 versehen,
der auf der Schulter 5, benachbart der Mittelbohrung 6 des
Kopfes 1, zur Anlage kommen soll, wobei die Schulter 5 durch
eine mittlere Ausnehmung 7 im Kopf 1 gebildet
ist.
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Wie
im französischen
Patent 73.33219 dargelegt, wird die Verlegung wie folgt durchgeführt:
- – der
Kopf 1 wird an der gewünschten
Stelle auf dem Boden angebracht;
- – der
Haltepfahl 2 wird mit der Mittelbohrung 6 in Eingriff
gebracht, und man schlägt
mit einem Hammer auf den Kopf des Rohrs, um es bis nahe dem Grenzsteinkopf 1 einzudrücken;
- – in
das Loch des Rohrs wird ein Aufweitungswerkzeug eingeführt, auf
das man schlägt,
um die von dem Rohr getragenen Stangen im Boden zu entfalten;
- – die
Zugkraft, die von den Stangen auf das Rohr im Verlauf dieser Entfaltung
ausgeübt
wird, stellt den Abschluß der
Versenkung des Pfahls 2 sicher, bis der Kragen 4 gegen
die Schulter 5 des Kopfes 1 anliegt, wobei keine
Gefahr besteht, daß ein
Hammerschlag den Kopf 1 beschädigt.
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Aus
2 ist
die im Patent
EP 272 360 vorgesehene
Befestigungsmembran
8 ersichtlich, die verhindert, daß der Kopf
1 entlang
dem Rohr
2 wieder nach unten gleitet, wenn eine Absenkung
oder Erosion des Geländes
am unteren Ende des Grenzsteines erfolgt.
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In 3 ist
in einer Schnittdarstellung eine Anordnung zu sehen, die einen Grenzsteinkopf 1,
einen Pfahl 2 und eine Membran 8 während des
Versenkens des Pfahls 2 im Boden zeigt, wobei sich der obere
Kragen des Pfahls in einem Abstand vom oberen Ende des Grenzsteinkopfes
befindet. Der überstehende
obere Abschnitt des Rohrs 3 des Pfahls 2 ist von
einer Manschette 9 umgeben.
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Diese
Manschette besteht aus einem verformbaren Material, z. B. aus Polyvinylchlorid,
Polypropylen, Federstahl oder irgend einem anderen entsprechenden
Material.
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Sie
ist dazu bestimmt, mit Kraft in den freien ringförmigen Raum eingeführt zu werden,
der zwischen dem Innendurchmesser der Bohrung 6 und dem
Außendurchmesser
des Rohrs 3 vorhanden ist.
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Unter
Anwendung des Coulombschen Gesetzes wird der Durchmesser der Manschette
geringfügig
größer sein
als der Durchmesser der Bohrung im Grenzsteinkopf, um Verformungen
zu erzeugen, die zur Verankerung der Teile ausreichen, aber begrenzt
sind, um weder ein Bersten des Grenzsteinkopfes noch eine Schwächung des
Rohres des Pfahles zu bewirken.
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Bei
dem insbesondere in 4 dargestellten, bevorzugten
Ausführungsbeispiel
ist ersichtlich, daß die
Länge der
Manschette im wesentlichen gleich dem Abstand ist, der die Schulter 5 des
Kopfes 1 vom Anlagepunkt der Abschnitte der Membran 8 um
das Rohr 3 des Pfahls 2 herum trennt. Somit dient das
Ende der Manschette 9, das am unteren Ende des Kopfes 1 vorsteht,
als Anschlag gegen einen Rücklauf
der Membran 8.
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Die
Manschette 9 kann im Laufe der Herstellung des Pfahls auf
das Rohr 2 aufgesteckt und mit jedem geeigneten Mittel
(Kleben, Heften, Schrauben, usw.) an dem Rohr 2 in Anlage
gegen den Kragen 4 gehalten werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform, die
in 5b dargestellt ist, ist die Manschette jedoch
als ein eigenständiges,
auf das Rohr 2 im Laufe des Verlegungsverfahrens aufklipsbares
Teil ausgebildet. Zu diesem Zweck wird die Manschette aus einem
Rohrabschnitt aus verformbarem Material gebildet, das über die
gesamte Länge
einer seiner Erzeugenden mit einem Schlitz 10 versehen
ist. Diese Ausgestaltung gestattet es, die Manschette zum gewünschten
Zeitpunkt im Laufe des Verlegungsverfahrens durch einfaches Aufklipsen
um das Rohr herum anzuordnen und durch Extrudieren von Polypropylen oder
entsprechenden Kunststoffen besonders kostengünstige Manschetten herzustellen.
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In 5c ist
eine Manschette 9 dargestellt, die der aus 5b entspricht,
aber zudem gegenüber
dem Schlitz 10 eine Nut 11 aufweist, die ein Scharnier
bildet, welches das Öffnen
der Manschette zum Zeitpunkt des Aufklipsens erleichtert.
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Die
in 5b dargestellte Manschette 12 ist ein
Ausführungsbeispiel
für die
Manschette in einer anderen als zylindrischen Form, um sich an die
Form der Bohrung 6 des Grenzsteinkopfes anzupassen, im vorliegenden
Fall in einer dreibogigen Form.