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DE2949541A1 - Fussplatte fuer einen bakenstaender - Google Patents

Fussplatte fuer einen bakenstaender

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DE2949541A1
DE2949541A1 DE19792949541 DE2949541A DE2949541A1 DE 2949541 A1 DE2949541 A1 DE 2949541A1 DE 19792949541 DE19792949541 DE 19792949541 DE 2949541 A DE2949541 A DE 2949541A DE 2949541 A1 DE2949541 A1 DE 2949541A1
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Germany
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grooves
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footplate
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DE2949541C2 (de
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Wilhelm 7150 Backnang Junker
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/688Free-standing bodies
    • E01F9/692Portable base members therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Refuge Islands, Traffic Blockers, Or Guard Fence (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

  • Fußplatte für einen Bakenständer
  • Auf Straßen und Plätzen müssen immer wieder Baken der verschiedensten Art sowie Hinweisschilder, Verbotsschilder, Absperrschranken und dergleichen vorübergehend aufgestellt werden. Insbesondere an den Baustellen auf den Fernstraßen und Autobahnen werden Baken mit oder ohne zusätzliche Verkehrszeichen oder Lampen in größerer Anzahl dicht hintereinander aufgestellt, um an den vom üblichen Verkehrsweg abweichenden Streckenabschnitten eine visuell möglichst lückenlose Verkehrsführung zu schaffen. Diese Baken müssen oft setzt dicht neben den verbliebenen Verkehrsflächen aufgestellt werden. Die Folge ist, daß sie häufig durch die vurbeifahrenden Fahrzeuge angefahren oder umgefahren werden. Herkömmliche Bakenständer, die auch Fußplattenständer genannt werden, weisen eine Fußplatte, ein Bakenrohr und eine Halterung zwischen dem Bakenrohr und der Fußplatte auf. Die langgestreckte Fußplatte wird meist aus Stabstahl- und/oder Formstahlabschnitten zusammengeschweißt. Auf der Unterseite weisen sie vier Füße auf. Auf der Oberseite ist in der Mitte ihrer Längserstreckung als ein Teil der Halterung oftmals eine lotrecht stehende Tasche vorhanden, deren lichter Innenraum einen quadratischen Querschnitt hat. Die zugehörigen Bakenrohre sind runde Stahlrohre, an deren einem Ende als zweiter Teil der Halterung ein Vierkantfuß vorhanden ist, der in die Tasche an der Fußplatte lose hineinpaßt. Der Vierkantfuß wird im allgemeinen durch Anschweißen von zwei diametral angeordneten und zueinander parallel verlaufenden Stabstahlabschnitten gebildet, deren Breite gleich ihrem äußeren Abstand ist. Manchesmal wird für den Vierkantfuß auch ein Vierkantrohrabschnitt verwendet, der auf das Bakenrohr aufgeschoben und mit ihm verschweißt ist. Bei einer weiteren Ausführungsform werden Kunststoff-Formteile mit quaderförmiger Gestalt und einem runden Durchgangsloch verwendet, wobei die in diese Formteile eingesteckten Rohre meist noch durch einen Niet gegen Verdrehen gesichert werden.
  • Diese Halterungen haben im allgemeinen eine so hohe Festigkeit, daß beim Anfahren eines Bakenständers dessen Bakenrohr verbogen, meist sogar abgeknickt wird.
  • In den Fällen, in denen das Bakenrohr sich in der Halterung verklemmt, wird infolge der Hebelwirkung des Bakenrohres die Fußplatte auf der einen Seite angehoben, so daß sie sich in die Unterseite des darüber hinwegfahrenden Fahrzeuges hineinbohrt und dort an der Vorderachse und vor allem an den Teilen der Lenkung und der Bremsanlage schwere Schäden anrichten kann. Außerdem kann dabei das Fahrzeug aus seiner Fahrtrichtung abgelenkt werden, so daß es von der Straße abkommt oder, bei Cegenverkehr, in diesen hineinfährt. In den meisten Fällen wird jedoch das Bakenrohr beim Anfahren nicht nur verbogen oder abgeknickt, sondern auch aus der Halterung herausgerissen und weggeschleudert. Das birgt in mehrfacher Hinsicht Gefahren in sich. Beim Abknicken des Bakenrohres schlägt infolge der Trägheitskräfte der obere, abknickende Teil gegen das auffahrende Fahrzeug. Beim Herausreißen des Bakenrohres aus der Halterung kann es ebenfalls infolge der Trägheitskräfte vorkommen, daß das auffahrende Fahrzeug in das hochfliegende Bakenrohr hineinfährt und dieses durch die Windschutzscheibe in das Fahrzeuginnere geschleudert wird, wo es den Insassen schwerste Verletzungen zufügen kann. Ein herausgerissenes Bakenrohr kann auch von dem auffahrenden Fahrzeug weg in die Bewegungsbahn anderer Fahrzeuge ieingeschleudert werden, was vor allem in Baustellen mit Gegenverkehr schwereFolgen haben kann, wenn das Bakenrohr auf ein entgegenkommendes Fahrzeug geschleudert wird. Sowohl die in den Fußplatten steckenbleibenden Bakenrohre wie auch die herausgerissenen und weggeschleuderten Bakenrohre sind im uligemeinen derart stark verbogen, wenn nicht gar abgeknickt, daß sie sich nicht mehr richten lassen, sondern durch neue Bakenrohre ersetzt werden müssen. Daher muß stets ein gewisser Vorrat an Bakenrohren mit Haltefuß bereitgehalten werden, damit nach einen Unfall die Abschrankung so schnell wie möglich wieder ergänzt und ausgerichtet werden kann.
  • Zur Verminderung der geschilderten Unfallfolgen ist bereits ein Bakenständer vorgeschlagen worden (DE-GM 78 28 014), bei dem durch eine besondere Ausbildung der halterung zwischen Fußplatte und Bakenrohr erreicht wird, daß das Bakenrobr beim Anfahren lediglich umgelegt, aber nicht verbogen oder abgeknickt wird, und daß es über die Halterung mit der Fußplatte verbunden bleibt. Dadurch kann das Fahrzeug frei über das umgelegte Bakenrohr hinwegfahren, ohne daß dabei die Fußplatte hochgestellt wird und sich in das Fahrzeug bohrt. Außerdem wird dadurch vermieden, daß das Bakenrohr das auffahrende Fahrzeug in stärkerem Maße beschädigt, oder daß das Bakenrohr gar herausgerissen und weggeschleudert wiid und dabei die Insassen des auffahrenden Fahrzeuge oder andere an der Unfallstelle vorbeifahrende Fahrzeu(le und deren Insassen oder Baustellenarbeiter trifft und an ihnen Schäden bzw. Verletzungen verursacht. Bei diesem neuen Bakenständer wird das umgelegte Bakenrohr zum Teil in einem rinnenförmigen Teil der Fußplatte aufgenommen und darin durch die Halterung festgehalten. Diese Fußplatte hat daher auf einer größeren Länge eine gewisse Höhe über dem StraBenboden. Das kann sich ungünstig auf ein Fahrzeug auswirken, das mit den Rädern auf eine solche Fußplatte auflährt.
  • Der trfirsduny liegt die Aufgabe zugrunde, die Fußplatte dieses Bakenständers so zu gestalten, daß bei einem Unfall die durch den Bakenständer möglichen Rückwirkungen auf das auffahrende Fahrzeug oder auf nachfolgende Fahrzeuge noch weiter gemildert werden.
  • Durch die walmdachförmige Ausbildung der Oberseite der Fußplatte gemäß Anspruch 1 bildet diese von allen Seiten her eine Art Auffahrrampe für die darüber hinwerollenden Räder eines Fahrzeuges. Dadurch wird die Bereifung der auffahrenden Räder geschont und eine Beschädigung derselben mit plötzlichem Luftverlust vermieden. Außerdem treten die beim Überfahren eines derart hohen Hindernisses ausgelösten unbeabsichtigten Lenkbewegungen vor allem der gelenkten Vorderräder weniger schroff und mit geringerem Ausschlag auf. Dadurch läßt sich das Fahrzeug leichter beherrschen, was um so wichtiger ist als diese Störungen des Lenkverhaltens den Fahrer oft unerwartet treffen. Durch die Herstellung der Fußplatte aus einem nichtmetallischen, insbesondere aus einem kautschukartigen Werkstoff gemäß Anspruch 2, wird ihre Bodenhaftung gegenüber einer Metallausführung beträchtlich gesteigert, so daß der Bakenständer weniger leicht aus seiner vorbestimmten Stellung herausbewegt und in die Bewegungsbahn vorbeifahrender Fahrzeuge hineingeschoben wird. Dabei wird durch den vorwiegend aus Metall hergestellten Einsatz die Wirksamkeit der besonderen Halterung des Bakenrohres in vollem Umfange gewährleistet.
  • Bei einer Ausgestaltung der Fußplatte nach Anspruch 3 wird bei denjenigen Bakenrohren, bei denen der rohrseitige Teil der Halterung an einem mit dem ansonsten glatten Bakenrohr verbundenen Rohrschuh angeordnet ist, eine zusätzliche Sicherung für das Bakenrohr geschaffen, die ein umgelegtes Bakenrohr durch die Anlage des Rohrschuhes an der Querwand auch dann in der Rinne an der Fußplatte festhält, wenn bei einem sehr heftigen Auffahrunfall die mit dem Bakenrohr verbundenen Teile der Halterung vollständig abgerissen worden sind. Der sattelförmige Aufriß der Querwände ermöglicht es, daß das Bakenrohr in jedem Falle vollständig in die Rinne an der Fußplatte eintauchen kann.
  • Bei einer nach Anspruch 4 ausgestalteten Fußplatte werden von den schräg abwärts geneigten seitlichen Fortsätzen des Einsatzes die an diesen anschließenden Teile des Grundkörpers klammerartig erfasst und zusammengehalten. Diese Klammerwirkung vermag den geringeren Formänderungswiderstand nichtmetallischer Werkstoffe in einem gewissen Grade auszugleichen, so daß für den Grundkörper zum Beispiel kautschukartige Werkstoffe verwendet werden können, die eine sehr gute Bodenhaftung der Fußplatte ergeben. Eine nach Anspruch 5 ausgestaltete Fußplatte läßt sich trotz der geschlossenen Form ihres Grundkörpers durch die als Grifföffnungen dienenden Ausnehmungen leicht von Hand erfassen, so daß insbesondere nach einem Unfall die Bakenständer schneller und leichter wieder in die richtige Stellung gebracht werden können.
  • Eine Ausgestaltung der Fußplatte nach Anspruch 6 erhöht ihre Standsicherheit, weil durch Einzel füße das Aufsetzen der Fußplatte auf Bodenunebenheiten leichter vermieden werden kann.
  • Bei einer nach Anspruch 7 ausgestalteten Fußplatte können außerhalb des an ihr antjeordneten Teils der besonderen alterurig mittels der paarweise vorhandenen Vorsprünge herkömmliche Bakenrohre mit einem Vierkantfuß aus zwei diametral angeordneten und daran angeschweißten Stabstahlabschnitten wenigstens vorübergehend eingesteckt werden. Das kann dann nützlich sein, wenn etwa nach einem größeren Unfall die zur besonderen Halterung passenden Bakenrohre oder die zugehörigen Rohrschuhe für glatte Bakenrohre nicht sofort in der nötigen Anzahl zur Verfügung stehen und die herkömmlichen Bakenrohre von einer weniger gefährdeten nahegelegenen Absperrung übernommen werden können. Das kann aber nur als vorübergehende Maßnahme, gewissermaßen als Notlösung, in Betracht gezogen werden, weil die herkömmlichen Bakenrohre von den nur in beschränktem Maße zwisc1-en die Stabstahlabschnitte ihres Vierkantfußes hineinragenden Vorsprünge nur mit verhältnismäßig geringer Haltekraft festgehalten werden können. Wenn diese Bakenrohre angefahren werden, werden sie zwar ebenso leicht umgelegt wie die zur Fußplatte passenden Bakenrohre. Die herkömmlichen Bakenrohre haben dann aber keinen Halt mehr an der Fußplatte und werden dadurch leicht weggeschleudert.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig.1 eine Draufsicht einer ersten Ausführungsform der Fußplatte gemäß der Erfindung; Fig.2 einen Querschnitt der Fußplatte nach Fig. 1; Fig.3 einen Längsschnitt der Fußplatte nach Fig. 1; Fig.4 eine ausschnittweise und in einem größeren Maßstab dargestellte Draufsicht einer zweiten Ausführungaform der Fußplatte gemäß der Erfindung; Fig.5 eine Draufsicht bzw. einen Querschnitt bzw. einen bis 7 Längeschnitt eines Einsatzes für die Fußplatte nach Fig. 1 und nach Fig. 4; Fig.8 ein verkürzt dargestelltes Bakenrohr mit Rohrachuh für die Fußplatte nach Fig. 1 und nach Fig. 4; Fig.9 eine Draufsicht des Bakenrohres nach Fig. 8.
  • Die Fußplatte 10 bildet zusammen mit einem Bakenrohr 11 mit Rohrschuh 12 (Fig. 8) einen Bakenständer. Die Fußplatte 10 und das Bakenrohr 11 werden mittels einer Halterung lösbar miteinander verbunden, deren einer Teil am Rohrschuh 12 des Bakenrohres 11 und deren anderer Teil an einem Einsatz 13 in der Fußplatte 10 vorhanden sind.
  • Die Fußplatte 10 weist außer dem Einsatz 13 noch einen Grundkörper 14 auf. Der massive Grundkörper 14 ist aus einem nichtmetallischen Werkstoff, bevorzugt aus einem kautschukartigen Werkstoff, hergestellt. Er wird um den aus einem metallischen Werkstoff, bevorzugt aus Leichtmetallguß, hergestellten Einsatz 13 herum eingeformt und, soweit möglich, an diesen anvulkanisiert.
  • Der Grundkörper 14 hat einen rechteckigen Grundriß.
  • Seine Oberseite ist walmdachförmig ausgebildet, die einzelnen Flächenabschnitte seiner Oberseite, nämlich die beiderseits der Längsachse verlaufenden Flächenabschnitte 15 und die quer zur Längsachse verlaufenden Flächenabschnitte 16 fallen von der gedachten Firstlinie aus zu ihrem zugehörigen Außenrand 17 bzw. 18 hin praktisch bis zur Unterseite 19 des Grundkörpers 14 hin ab, wobei der Ubergang von der einen zur anderen Fläche leicht abgerundet ist. Mittig zur Längsachse der Fußplatte 10 verläuft eine Rinne 21 durch die ganze Fußplatte hindurch. Auf den Seiten witd die Rinne 21 im Grundkörper 14 durch die beiden einander gegenüberliegenden Wände 22 und 23 und im Einsatz 13 durch die beiden ebenfalls einander gegenüberliegenden Wände 24 und 25 begrenzt. Die Wände auf einer Seite im Grundkörper 14 und im Einsatz 13 fluchten miteinander.
  • Nach unten hin wird die Rinne im Grundkörper 13 durch den Boden 26 und im Einsatz 13 durch den Boden 27 begrenzt. Der Boden 26 und der Boden 27 liegen auf gleicher Höhe. Das bedeutet, daß im Grundkörper 14 im Bereich des Einsatzes 13 eine zusätzliche Vertiefung vorhanden ist, in die der Boden 27 des Einsatzes 13 ein tauctt.
  • Am Grundkörper 14 kann unterhalb des Einsatzes 13 der Boden auch völlig ausgespart sein. Diese Abwandlung kommt vor allem für solche Fußplatten in Betracht, bei denen der Grundkörper 14 getrennt vom Einsatz 13 hergestellt wird und der Einsatz 13 in die entsprechende Ausnehmung des Grundkörpers nachträglich eingesetzt wird. Dadurch lassen sich Fertigungstoleranzen hinsichtlich des Tiefenmaßes der Ausnehmung und des Einsatzes ohne Weiteres ausgleichen und ohne Weiteres die bündige Lage der Oberseite des Einsatzes und des Grundkörpers gewährleisten. Bei dieser Abwandlung wird der Einsatz em Grundkörper mittels eines Bügels befestigt, der auf der Unterseite des Grundkörpers auf zwei Seiten über den Einsatz hinausreicht, und der mittels einer oder mehrerer Befestigungsschrauben mit dem Boden des Einsatzes verschraubt wird.
  • Der Einsatz 13 hat einen U-förmigen Aufriß, dessen lichte Umrißlinie zumindest annähernd gleich derjenigen der Rinne 21 im Grundkörper 14 ist, deren Fortsetzung im Einsatz 13 daher ebenfalls mit 21 bezeichnet ist. Auf der Innenseite der beiden Seitenwände 24 und 25 des Einsatzes 13 befindet sich in der Mitte je eine lotrecht ausgerichtete Nut 28 mit rechteckiger Querschnittsform. Der Nutgrund dieser Nuten 28 verläuft vom oberen freien Ende aus nach unten leicht einwärts geneigt, so daß ein gewisser Keilwinkel entsteht. Die Nuten 28 enden in einem Abstand von wenigstens 10 mm, besser von 20 mm über dem Boden 29 des Einsatzes 13.
  • Die Nuten 28 am Einsatz 13 bilden zusammen mit je einer darauf abgestimmten Rippe 30 am Rohrschuh 12 eine Nut- und Federverbindung der Halterung zwischen dem Bakenrohr 11 und der Fußplatte 10. Der Rohrschuh 12 ist bevorzugt als Kunststoff-Formteil hergestellt, in den das Bakenrohr 11 stramm eingepaßt ist.
  • An beiden Stirnseiten des Einsatzes 13 ist je eine niedrige Querwand 32 bzw. 33 vorhanden, die sich von der Seitenwand 24 bis zur Seitenwand 35 erstrecken.
  • Der obere Hand 34 dieser Querwande hat einen sattelförmigen Verlauf (Fig. 6). In ihrer Mitte haben die Querwände 32 und 33 eine maximale Höhe von 10 mm gegenüber dem Boden 29 des Einsatzes 13 und damit gegenüber dem Boden der Rinne 21. Im Aufriß ist der Krümmungshalbmesser des Randes 34 größer als der Halbmesser des Bakenrohres 11. In der Längsrichtung der Rinne 21 ist der lichte Abstand der Querwände 32 und 33 von den Nuten 28 größer als die Länge der Rippen 31 am Rohrschuh 12.
  • Am oberen freien Rand der Seitenwände 24 und 25 des Einsatzes 13 schließt je ein nach außen ragender streifenförmiger Fortsatz 36 bzw. 37 an, die sich beide über die gesamte Länge der Seitenwände 24 und 25 erstrecken. Die Oberseite 38 der Fortsätze 36 und 37 ist vom Rand der zugehörigen Seitenwand aus mit einer Neigung abwärts geneigt, die gleich der Neigung der Flächenabschnitte 15 der Oberseite des Grundkörpers 14 ist. Ihre Unterseite 39 ist parallel zur Oberseite 38 ausgerichtet. Die Fortsätze 36 und 37 sind am Einsatz 13 so angeordnet, daß ihre Oberseite 38 mit der Oberseite des Grundkörpers 14, d.h. mit deren Flächenabschnitten 15, bündig ist.
  • Auf der im übrigen ebenen Unterseite 19 des Grundkörpers 14 sind eine Anzahl Füße 41 mit kreisrundem Querschnitt vorhanden. Sie sind weitgehend gleichmäßig verteilt, wobei die den Außenrändern 17 und 18 am nächsten gelegenen Füße entlang einer Parallelen zum benachbarten Außenrand und damit gleich weit von diesem entfernt liegen. Die Füße 41 sind unmittelbar am Grundkörper 14 angeformt.
  • In der Mitte der Längserstreckung des Grundkörpers 14 sind auf beiden Längaseiten je eine parallel zum Außenrand 17 verlaufende Ausnehmung 42 vorhanden, die sich von außen her waagerecht in den Grundkörper 14 hinein erstreckt. Diese Ausnehmung beginnt in der Ebene der Unterseite 19. Ihre lichte Höhe ist von der Bodenaufstandsfläche der Füße 41 aus gemessen mindestens gleich der Dicke der Finger einer Hand.
  • Bevorzugt wird diese lichte Höhe von der Unterseite 19 aus gemessen, so daß sie ausreicht, um mit den Fingern einer durch einen Schutzhandschuh geschützten Hand in die Ausnehmung 42 hineinfassen zu können. Die Länge der Ausnehmung 42 in Richtung der Längserstreckung des Grundkörpers 14 gemessen ist mindestens gleich der Breite einer Hand, bevorzugt der Gesamtbreite einer mit einem Schutzhandschuh geschützten Hand. An die erste Ausnehmung 42 schließt in einem gewissen Abstand vom Außenrand 17 des Grundkörpers 14 eine zweite Ausnehmung 43 an, die sich von der ersten Ausnehmung aus lotrecht aufwärts bis zur freien Oberseite 15 des Grundkörpers 14 erstreckt. Diese zweite Ausnehmung 43 hat die gleiche Länge wie die erete Ausnehmung 42. Die lichte Weite der zweiten Ausnehmung 43 ist ebenso groß wie die lichte Höhe der ersten Ausnehmung 42.
  • Die Lage der zweiten Ausnehmung 43 ist in Bezug auf den Außenrand 17 so gewählt, daß unter Berücksichtigung der Verlagerung der Randlinie 44 im Bereich der Ausnehmung 42 zwischen dieser Randlinie 44 und der zweiten Ausnehmung 43 ein Steg 45 stehen bleibt, dessen Querschnittsfläche im Hinblick auf die Festigkeit des Werkstoffes des Grundkörpers 14 ausreicht, um als Handgriff für die gesamte Fußplatte OD zu dienen.
  • Am Grundkörper 14 ist in einem bestimmten Abstand von der Mitte seiner Längserstreckung auf beiden Seiten an jeder der Seitenwände 22 und 23 eine von der Oberseite ausgehende Ausnehmung 46 vorhanden, die so ausgebildet und angeordnet sind, daß die unterste der Rohrschellen am Bakenrohr 11 zum Festhalten des Bakenkörpers in diese Ausnehmungen 46 eintauchen kann, wenn bei einem Unfall das Bakenrohr mit der Halterung im Einsatz 13 umgelegt wird und es dabei in die Rinne 21 hineinfällt und darin liegen bleibt.
  • Im folgenden wird anhand der Fig. 4 in Verbindung mit der insoweit ergänzten Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform der Fußplatte erläutert, deren Einzelteile, soweit sie mit der zuvor beschriebenen Ausführungsform übereinstimmen, zur besseren Unterscheidung durch ein Apostroph gekennzeichnet werden.
  • Am Grundkörper 14' sind außerhalb des Einsatzes 13' an den Seitenwänden 22' und 23' der Rinne 21' zwei Paar rippenartige Vorsprünge 47 und 48 vorhanden. In jedem Abschnitt der Rinne 21' sind die Vorsprünge eines Paares in Bezug auf die Längsachse des Grundkörpers 14' spiegelbildlich angeordnet. Sie sind zumindest annähernd lotrecht ausgerichtet. Sie haben zwei übereinander angeordnete Teile, die absatzlos aneinander anschließen. Bei den Vorsprüngen 47 ist der Unterteil 49 als vertikaler Abschnitt eines geraden Kreiszylinders und der Oberteil 50 als vertikaler Abschnitt eines geraden Kreiskegels ausgebildet. Bei den Vorsprüngen 48 ist der Unterteil 51 als schlanker Quader und der Oberteil 52 als vertikaler Abschnitt einer geraden Pyramide ausgebildet. Beide Ausführungsformen der Vorsprünge 47 und 48 können wahlweise verwendet werden. Im allgemeinen wird entweder die eine oder die andere Ausführungsform für beide Vorsprung paare verwendet werden. Die Abmessungen der Vorsprünge 47 und 48 sind so gewählt, daß ihr Unterteil 49 bzw. 51 so weit in die Rinne 21' hineinragt, daß ein an dieser Stelle in die Rinne eingestecktes herkömmliches Bakenrohr 53 gerade an ihnen anliegt, wie in Fig. 4 angedeutet ist. In der Längsrichtung des Grundkörpers 14' gemessen ist die Abmessung der Vorsprünge 47 und 48 so gewählt, daß ihr Unterteil 49 bzw. 51 gerade an der Innenseite zweier Stabstahlabschnitte 54 anliegen, die zur Bildung eines Vierkantfußes an dem Bakenrohr 53 angeschweißt sind. Der nach oben schlanker werdende Oberteil 50 bzw. 52 der Vorsprünge 47 und 48 erleichert das Einstecken des Bakenrohres 53 und seines Vierkantfußes.
  • Leerseite

Claims (7)

  1. Fußplatte für einen Bakenständer Ansprüche 9 FuBplatte für einen Bakenständer, bei dem das Bakenrohr mit der Fußplatte mittels einer Halterung abnehmbar verbunden ist, die zwei in Bezug auf das Bakenrohr zumindest annähernd diametral angeordnete Nut- und Federverbindungen aufweist, von denen die Federn an der Außenseite des der Fußplatte zugekehrten Endes des Bakenrohres oder an einem mit diesem Ende des Bakenrohres verbundenen Rohrschuh angeordnet sind und von denen je eine Nut an je einem an der Fußplatte vorhandenen Wandteil angeordnet ist, die beide lotrecht und in einem Abstand zueinander parallel ausgerichtet sind und einander zugekehrt sind, wobei die Halterung zumindest einen in der Längsrichtung der Nut- und Federverbindung wirkenden Anschlag aufweist, da du r c h g e k e n n z ei c h n e t, daß die Fußplatte ( 10 ) einen massiven Grundkörper ( 14 ) aus einem metallischen oder einem nichtmetallischen Werkstoff aufweist, der einen rechteckigen Grundriß und dessen Oberseite walmdachförmig ausgebildet ist, deren einzelne Flächenabschnitte (15; 16 ) zum Außenrand (17; 18 ) des Grundkörpers (14 ) hin zumindest annähernd bis zur Unterseite (19 ) des Grundkörpers (14 ) abfallen, und daß die mit den Nuten (28 ) versehenen Wandteile (22,23,24,25) eine zumindest annähernd mittig zur Längsachse des Grundkörpers (14 ) verlaufende durchgehende Rinne (21 ) bilden.
  2. 2. Fußplatte nach dem Gattungsbegriff des Anspruches 1 oder nach Anspruch 1, d a d u r c h g e k e n ri z e i c h n e daß die Fußplatte (10 ) einen massiven Crundkorper (14 ) aus einem nichtmetallischen Werkstoff aufweist, daß die beiden Wandteile (24; 25 ) mit den Nuten (28 ) der Halterung zusammen mit einem Bodenteil (29 ), einen vorzugsweise aus Metall hergestellten Einsatz (13 ) mit U-förmigem Aufriß bilden, der kürzer und schmäler als der Grundkörpex 14 ) ist und zumindest annähernd in dessen Mitte in diesen eingebettet ist, und daß der Grundkörper (14 ) an beiden offenen Stirnseiten des Fir,.atzes (13 ) je eine an diesen anschließende rlílnenforrrlige Vertiefung (21 ) aufweist, die die liche lichte Umrißlinie wie der Einsatz (13 ) hat urd sich bis zur Außenseite des Grundkörpers (14 ) erstreckt.
  3. 3. F ußpl a t te nach Anspruch 1 oder 2, d d d u r c h g e k e n n z e i c h n e daß zwischen den Wandteilen (24; 24 ) mit den Nuten (28 ) der Halterung beiderseits der Nuten je eine niedrige Querwand (32; 33 ) vorhanden ist, die von den Nuten einen Abstand haben, der mindestens so groß wie die Länge der Federn (31 ) am Bakenrohr (11; 12 ) ist, und die beim Vorhandensein eines Einsatzes (13 ) vorzugsweise mit diesem fest verbunden oder an diesem einstückig angeformt sind, und daß vorzugweise der obere Rand (34 ) der Querwände (32; 33 ) einen sattelförmigen Verlauf hat und in der Mitte zwischen den Wandteilen (24; 25 ) eine maximale Höhe von 10 mm gegenüber dem Boden der Rinne (21 ) oder gegenüber dem Bodenteil (29 ) des Einsatzes (13 ) hat.
  4. 4. Fußplatte nach Anspruch 2 oder 3, da d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß der Einsatz ( 13) am oberen Rand seiner Wandteile (24; 25 ) zumindest auf einem Teil deren Längserstreckung nach außen ragende Fortsätze (36; 37 ) aufweist, deren Oberseite (38 ) mit den benachbarten Flächenabschnitten (15 ) der Oberseite des Grundkörpers (14 ) bündig ist, und deren Unterseite (39 ) bevorzugt parallel zu ihrer Oberseite (38 ) ausgerichtet ist.
  5. 5. Fußplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da du r c h g e k e n n z ei c h n e t, daß der Grundkörper (14 ) in der Mitte seiner Längserstreckung auf beiden Seiten je eine parallel zu seinem Außenrand (17 ) verlaufende Ausnehmung (42 ) aufweist, die sich von außen her waagerecht in den Grundkörper (14 ) hinein erstreckt, deren lichte Höhe mindestens gleich der Dicke der Finger einer Hand ist, und deren Länge mindestens gleich der Breite einer Hand ist, und daß vorzugsweise in einem einwärts gemessenen Abstand vom oberen Außenrand (44 ) der ersten Ausnehmung (42 ) eine zweite Ausnehmung (43 ) vorhanden ist, die mit der ersten Ausnehmung (42 ) in Verbindung steht und sich von dieser aus lotrecht aufwärts bis zur freien Oberseite (15 ) des Grundkörpers (14 ) erstreckt.
  6. 6. Fußplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, d a d u r c h g e k e n n r e i c h n e t, daß auf der Unterseite (19 ) des Grundkörpers (14 ) eine Anzahl Füße (41 ) , vorzugsweise mit kreisrunden Querschnitt, vorhanden ist, von denen zumindest ein Teil in einem untereinander gleichen Abstand zum jeweils benachbarten Außenrand (17; 18 ) des Grundkörpers (14 ) angeordnet sind.
  7. 7. Fußplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 6, d a d u r c h g e k e n n z e i c h n e t, daß am Brundkörper (14') an den Wandteilen (22'; 23'), die die Nuten der Halterung aufweisen, oder die mit diesen Wandteilen (24'; 25') eines Einsatze3 (13') fluchten, zumindest auf einer Seite, bevorzugt auf beiden Seiten der Nuten (28') in ei rom Abstand von diesen, der größer als die Länge der Federn (31 ) am Bakenrohr (11; 12) ist, je ein rippenartiger Vorsprung (47; 48 ) vorhanden ist, die in Bezug auf die Längsachse des Grundkörpers (14') paarweise spiegelbildlich angeordnet sind, die zuzumindest annäherend lotrecht ausgerichtet sind, deren Unterteil (49 bzw. 51 ) als Abschnitt eines geraden Kreiszylinders oder als schlanker Quader ausgebildet ist, und deren absatzios daran anschließender oberer Teil (50 bzw. 52 ) als Abschnitt eines geraden Kreiskegels bzw. als Abschnitt einer geranden Pyramide ausgebildet ist.
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