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Fußplatte für einen Bakenständer
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Auf Straßen und Plätzen müssen immer wieder Baken der verschiedensten
Art sowie Hinweisschilder, Verbotsschilder, Absperrschranken und dergleichen vorübergehend
aufgestellt werden. Insbesondere an den Baustellen auf den Fernstraßen und Autobahnen
werden Baken mit oder ohne zusätzliche Verkehrszeichen oder Lampen in größerer Anzahl
dicht hintereinander aufgestellt, um an den vom üblichen Verkehrsweg abweichenden
Streckenabschnitten eine visuell möglichst lückenlose Verkehrsführung zu schaffen.
Diese Baken müssen oft setzt dicht neben den verbliebenen Verkehrsflächen aufgestellt
werden. Die Folge ist, daß sie häufig durch die vurbeifahrenden Fahrzeuge angefahren
oder umgefahren werden. Herkömmliche Bakenständer, die auch Fußplattenständer genannt
werden, weisen eine Fußplatte, ein Bakenrohr und eine Halterung zwischen dem Bakenrohr
und der Fußplatte auf. Die langgestreckte Fußplatte wird meist aus Stabstahl- und/oder
Formstahlabschnitten zusammengeschweißt. Auf der Unterseite weisen sie vier Füße
auf. Auf der Oberseite ist in der Mitte ihrer Längserstreckung als ein Teil der
Halterung oftmals eine
lotrecht stehende Tasche vorhanden, deren
lichter Innenraum einen quadratischen Querschnitt hat. Die zugehörigen Bakenrohre
sind runde Stahlrohre, an deren einem Ende als zweiter Teil der Halterung ein Vierkantfuß
vorhanden ist, der in die Tasche an der Fußplatte lose hineinpaßt. Der Vierkantfuß
wird im allgemeinen durch Anschweißen von zwei diametral angeordneten und zueinander
parallel verlaufenden Stabstahlabschnitten gebildet, deren Breite gleich ihrem äußeren
Abstand ist. Manchesmal wird für den Vierkantfuß auch ein Vierkantrohrabschnitt
verwendet, der auf das Bakenrohr aufgeschoben und mit ihm verschweißt ist. Bei einer
weiteren Ausführungsform werden Kunststoff-Formteile mit quaderförmiger Gestalt
und einem runden Durchgangsloch verwendet, wobei die in diese Formteile eingesteckten
Rohre meist noch durch einen Niet gegen Verdrehen gesichert werden.
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Diese Halterungen haben im allgemeinen eine so hohe Festigkeit, daß
beim Anfahren eines Bakenständers dessen Bakenrohr verbogen, meist sogar abgeknickt
wird.
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In den Fällen, in denen das Bakenrohr sich in der Halterung verklemmt,
wird infolge der Hebelwirkung des Bakenrohres die Fußplatte auf der einen Seite
angehoben, so daß sie sich in die Unterseite des darüber hinwegfahrenden Fahrzeuges
hineinbohrt und dort an der Vorderachse und vor allem an den Teilen der Lenkung
und der Bremsanlage schwere Schäden anrichten kann. Außerdem kann dabei das Fahrzeug
aus seiner Fahrtrichtung abgelenkt werden, so daß es von der Straße abkommt oder,
bei Cegenverkehr, in diesen hineinfährt. In den meisten Fällen wird jedoch das Bakenrohr
beim Anfahren nicht
nur verbogen oder abgeknickt, sondern auch aus
der Halterung herausgerissen und weggeschleudert. Das birgt in mehrfacher Hinsicht
Gefahren in sich. Beim Abknicken des Bakenrohres schlägt infolge der Trägheitskräfte
der obere, abknickende Teil gegen das auffahrende Fahrzeug. Beim Herausreißen des
Bakenrohres aus der Halterung kann es ebenfalls infolge der Trägheitskräfte vorkommen,
daß das auffahrende Fahrzeug in das hochfliegende Bakenrohr hineinfährt und dieses
durch die Windschutzscheibe in das Fahrzeuginnere geschleudert wird, wo es den Insassen
schwerste Verletzungen zufügen kann. Ein herausgerissenes Bakenrohr kann auch von
dem auffahrenden Fahrzeug weg in die Bewegungsbahn anderer Fahrzeuge ieingeschleudert
werden, was vor allem in Baustellen mit Gegenverkehr schwereFolgen haben kann, wenn
das Bakenrohr auf ein entgegenkommendes Fahrzeug geschleudert wird. Sowohl die in
den Fußplatten steckenbleibenden Bakenrohre wie auch die herausgerissenen und weggeschleuderten
Bakenrohre sind im uligemeinen derart stark verbogen, wenn nicht gar abgeknickt,
daß sie sich nicht mehr richten lassen, sondern durch neue Bakenrohre ersetzt werden
müssen. Daher muß stets ein gewisser Vorrat an Bakenrohren mit Haltefuß bereitgehalten
werden, damit nach einen Unfall die Abschrankung so schnell wie möglich wieder ergänzt
und ausgerichtet werden kann.
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Zur Verminderung der geschilderten Unfallfolgen ist bereits ein Bakenständer
vorgeschlagen worden (DE-GM 78 28 014), bei dem durch eine besondere Ausbildung
der halterung zwischen Fußplatte und Bakenrohr erreicht wird, daß das Bakenrobr
beim Anfahren lediglich
umgelegt, aber nicht verbogen oder abgeknickt
wird, und daß es über die Halterung mit der Fußplatte verbunden bleibt. Dadurch
kann das Fahrzeug frei über das umgelegte Bakenrohr hinwegfahren, ohne daß dabei
die Fußplatte hochgestellt wird und sich in das Fahrzeug bohrt. Außerdem wird dadurch
vermieden, daß das Bakenrohr das auffahrende Fahrzeug in stärkerem Maße beschädigt,
oder daß das Bakenrohr gar herausgerissen und weggeschleudert wiid und dabei die
Insassen des auffahrenden Fahrzeuge oder andere an der Unfallstelle vorbeifahrende
Fahrzeu(le und deren Insassen oder Baustellenarbeiter trifft und an ihnen Schäden
bzw. Verletzungen verursacht. Bei diesem neuen Bakenständer wird das umgelegte Bakenrohr
zum Teil in einem rinnenförmigen Teil der Fußplatte aufgenommen und darin durch
die Halterung festgehalten. Diese Fußplatte hat daher auf einer größeren Länge eine
gewisse Höhe über dem StraBenboden. Das kann sich ungünstig auf ein Fahrzeug auswirken,
das mit den Rädern auf eine solche Fußplatte auflährt.
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Der trfirsduny liegt die Aufgabe zugrunde, die Fußplatte dieses Bakenständers
so zu gestalten, daß bei einem Unfall die durch den Bakenständer möglichen Rückwirkungen
auf das auffahrende Fahrzeug oder auf nachfolgende Fahrzeuge noch weiter gemildert
werden.
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Durch die walmdachförmige Ausbildung der Oberseite der Fußplatte gemäß
Anspruch 1 bildet diese von allen Seiten her eine Art Auffahrrampe für die darüber
hinwerollenden Räder eines Fahrzeuges. Dadurch wird die Bereifung der auffahrenden
Räder geschont und eine Beschädigung derselben mit plötzlichem Luftverlust vermieden.
Außerdem
treten die beim Überfahren eines derart hohen Hindernisses ausgelösten unbeabsichtigten
Lenkbewegungen vor allem der gelenkten Vorderräder weniger schroff und mit geringerem
Ausschlag auf. Dadurch läßt sich das Fahrzeug leichter beherrschen, was um so wichtiger
ist als diese Störungen des Lenkverhaltens den Fahrer oft unerwartet treffen. Durch
die Herstellung der Fußplatte aus einem nichtmetallischen, insbesondere aus einem
kautschukartigen Werkstoff gemäß Anspruch 2, wird ihre Bodenhaftung gegenüber einer
Metallausführung beträchtlich gesteigert, so daß der Bakenständer weniger leicht
aus seiner vorbestimmten Stellung herausbewegt und in die Bewegungsbahn vorbeifahrender
Fahrzeuge hineingeschoben wird. Dabei wird durch den vorwiegend aus Metall hergestellten
Einsatz die Wirksamkeit der besonderen Halterung des Bakenrohres in vollem Umfange
gewährleistet.
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Bei einer Ausgestaltung der Fußplatte nach Anspruch 3 wird bei denjenigen
Bakenrohren, bei denen der rohrseitige Teil der Halterung an einem mit dem ansonsten
glatten Bakenrohr verbundenen Rohrschuh angeordnet ist, eine zusätzliche Sicherung
für das Bakenrohr geschaffen, die ein umgelegtes Bakenrohr durch die Anlage des
Rohrschuhes an der Querwand auch dann in der Rinne an der Fußplatte festhält, wenn
bei einem sehr heftigen Auffahrunfall die mit dem Bakenrohr verbundenen Teile der
Halterung vollständig abgerissen worden sind. Der sattelförmige Aufriß der Querwände
ermöglicht es, daß das Bakenrohr in jedem Falle vollständig in die Rinne an der
Fußplatte eintauchen kann.
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Bei einer nach Anspruch 4 ausgestalteten Fußplatte werden von den
schräg abwärts geneigten seitlichen Fortsätzen des Einsatzes die an diesen anschließenden
Teile des Grundkörpers klammerartig erfasst und zusammengehalten. Diese Klammerwirkung
vermag den geringeren Formänderungswiderstand nichtmetallischer Werkstoffe in einem
gewissen Grade auszugleichen, so daß für den Grundkörper zum Beispiel kautschukartige
Werkstoffe verwendet werden können, die eine sehr gute Bodenhaftung der Fußplatte
ergeben. Eine nach Anspruch 5 ausgestaltete Fußplatte läßt sich trotz der geschlossenen
Form ihres Grundkörpers durch die als Grifföffnungen dienenden Ausnehmungen leicht
von Hand erfassen, so daß insbesondere nach einem Unfall die Bakenständer schneller
und leichter wieder in die richtige Stellung gebracht werden können.
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Eine Ausgestaltung der Fußplatte nach Anspruch 6 erhöht ihre Standsicherheit,
weil durch Einzel füße das Aufsetzen der Fußplatte auf Bodenunebenheiten leichter
vermieden werden kann.
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Bei einer nach Anspruch 7 ausgestalteten Fußplatte können außerhalb
des an ihr antjeordneten Teils der besonderen alterurig mittels der paarweise vorhandenen
Vorsprünge herkömmliche Bakenrohre mit einem Vierkantfuß aus zwei diametral angeordneten
und daran angeschweißten Stabstahlabschnitten wenigstens vorübergehend eingesteckt
werden. Das kann dann nützlich sein, wenn etwa nach einem größeren Unfall die zur
besonderen Halterung passenden Bakenrohre oder die zugehörigen Rohrschuhe für glatte
Bakenrohre nicht sofort in der nötigen Anzahl
zur Verfügung stehen
und die herkömmlichen Bakenrohre von einer weniger gefährdeten nahegelegenen Absperrung
übernommen werden können. Das kann aber nur als vorübergehende Maßnahme, gewissermaßen
als Notlösung, in Betracht gezogen werden, weil die herkömmlichen Bakenrohre von
den nur in beschränktem Maße zwisc1-en die Stabstahlabschnitte ihres Vierkantfußes
hineinragenden Vorsprünge nur mit verhältnismäßig geringer Haltekraft festgehalten
werden können. Wenn diese Bakenrohre angefahren werden, werden sie zwar ebenso leicht
umgelegt wie die zur Fußplatte passenden Bakenrohre. Die herkömmlichen Bakenrohre
haben dann aber keinen Halt mehr an der Fußplatte und werden dadurch leicht weggeschleudert.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand von in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen: Fig.1 eine Draufsicht einer ersten
Ausführungsform der Fußplatte gemäß der Erfindung; Fig.2 einen Querschnitt der Fußplatte
nach Fig. 1; Fig.3 einen Längsschnitt der Fußplatte nach Fig. 1; Fig.4 eine ausschnittweise
und in einem größeren Maßstab dargestellte Draufsicht einer zweiten Ausführungaform
der Fußplatte gemäß der Erfindung; Fig.5 eine Draufsicht bzw. einen Querschnitt
bzw. einen bis 7 Längeschnitt eines Einsatzes für die Fußplatte nach Fig. 1 und
nach Fig. 4; Fig.8 ein verkürzt dargestelltes Bakenrohr mit Rohrachuh für die Fußplatte
nach Fig. 1 und nach Fig. 4; Fig.9 eine Draufsicht des Bakenrohres nach Fig. 8.
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Die Fußplatte 10 bildet zusammen mit einem Bakenrohr 11 mit Rohrschuh
12 (Fig. 8) einen Bakenständer. Die Fußplatte 10 und das Bakenrohr 11 werden mittels
einer Halterung lösbar miteinander verbunden, deren einer Teil am Rohrschuh 12 des
Bakenrohres 11 und deren anderer Teil an einem Einsatz 13 in der Fußplatte 10 vorhanden
sind.
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Die Fußplatte 10 weist außer dem Einsatz 13 noch einen Grundkörper
14 auf. Der massive Grundkörper 14 ist aus einem nichtmetallischen Werkstoff, bevorzugt
aus einem kautschukartigen Werkstoff, hergestellt. Er wird um den aus einem metallischen
Werkstoff, bevorzugt aus Leichtmetallguß, hergestellten Einsatz 13 herum eingeformt
und, soweit möglich, an diesen anvulkanisiert.
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Der Grundkörper 14 hat einen rechteckigen Grundriß.
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Seine Oberseite ist walmdachförmig ausgebildet, die einzelnen Flächenabschnitte
seiner Oberseite, nämlich die beiderseits der Längsachse verlaufenden Flächenabschnitte
15 und die quer zur Längsachse verlaufenden Flächenabschnitte 16 fallen von der
gedachten Firstlinie aus zu ihrem zugehörigen Außenrand 17 bzw. 18 hin praktisch
bis zur Unterseite 19 des Grundkörpers 14 hin ab, wobei der Ubergang von der einen
zur anderen Fläche leicht abgerundet ist. Mittig zur Längsachse der Fußplatte 10
verläuft eine Rinne 21 durch die ganze Fußplatte hindurch. Auf den Seiten witd die
Rinne 21 im Grundkörper 14 durch die beiden einander gegenüberliegenden Wände 22
und 23 und im Einsatz 13 durch die beiden ebenfalls einander gegenüberliegenden
Wände 24 und 25 begrenzt. Die Wände auf einer Seite im Grundkörper 14 und im Einsatz
13 fluchten miteinander.
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Nach unten hin wird die Rinne im Grundkörper 13 durch den Boden 26
und im Einsatz 13 durch den Boden 27 begrenzt. Der Boden 26 und der Boden 27 liegen
auf gleicher Höhe. Das bedeutet, daß im Grundkörper 14 im Bereich des Einsatzes
13 eine zusätzliche Vertiefung vorhanden ist, in die der Boden 27 des Einsatzes
13 ein tauctt.
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Am Grundkörper 14 kann unterhalb des Einsatzes 13 der Boden auch völlig
ausgespart sein. Diese Abwandlung kommt vor allem für solche Fußplatten in Betracht,
bei denen der Grundkörper 14 getrennt vom Einsatz 13 hergestellt wird und der Einsatz
13 in die entsprechende Ausnehmung des Grundkörpers nachträglich eingesetzt wird.
Dadurch lassen sich Fertigungstoleranzen hinsichtlich
des Tiefenmaßes
der Ausnehmung und des Einsatzes ohne Weiteres ausgleichen und ohne Weiteres die
bündige Lage der Oberseite des Einsatzes und des Grundkörpers gewährleisten. Bei
dieser Abwandlung wird der Einsatz em Grundkörper mittels eines Bügels befestigt,
der auf der Unterseite des Grundkörpers auf zwei Seiten über den Einsatz hinausreicht,
und der mittels einer oder mehrerer Befestigungsschrauben mit dem Boden des Einsatzes
verschraubt wird.
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Der Einsatz 13 hat einen U-förmigen Aufriß, dessen lichte Umrißlinie
zumindest annähernd gleich derjenigen der Rinne 21 im Grundkörper 14 ist, deren
Fortsetzung im Einsatz 13 daher ebenfalls mit 21 bezeichnet ist. Auf der Innenseite
der beiden Seitenwände 24 und 25 des Einsatzes 13 befindet sich in der Mitte je
eine lotrecht ausgerichtete Nut 28 mit rechteckiger Querschnittsform. Der Nutgrund
dieser Nuten 28 verläuft vom oberen freien Ende aus nach unten leicht einwärts geneigt,
so daß ein gewisser Keilwinkel entsteht. Die Nuten 28 enden in einem Abstand von
wenigstens 10 mm, besser von 20 mm über dem Boden 29 des Einsatzes 13.
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Die Nuten 28 am Einsatz 13 bilden zusammen mit je einer darauf abgestimmten
Rippe 30 am Rohrschuh 12 eine Nut- und Federverbindung der Halterung zwischen dem
Bakenrohr 11 und der Fußplatte 10. Der Rohrschuh 12 ist bevorzugt als Kunststoff-Formteil
hergestellt, in den das Bakenrohr 11 stramm eingepaßt ist.
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An beiden Stirnseiten des Einsatzes 13 ist je eine niedrige Querwand
32 bzw. 33 vorhanden, die sich von der Seitenwand 24 bis zur Seitenwand 35 erstrecken.
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Der obere Hand 34 dieser Querwande hat einen sattelförmigen Verlauf
(Fig. 6). In ihrer Mitte haben die Querwände 32 und 33 eine maximale Höhe von 10
mm gegenüber dem Boden 29 des Einsatzes 13 und damit gegenüber dem Boden der Rinne
21. Im Aufriß ist der Krümmungshalbmesser des Randes 34 größer als der Halbmesser
des Bakenrohres 11. In der Längsrichtung der Rinne 21 ist der lichte Abstand der
Querwände 32 und 33 von den Nuten 28 größer als die Länge der Rippen 31 am Rohrschuh
12.
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Am oberen freien Rand der Seitenwände 24 und 25 des Einsatzes 13 schließt
je ein nach außen ragender streifenförmiger Fortsatz 36 bzw. 37 an, die sich beide
über die gesamte Länge der Seitenwände 24 und 25 erstrecken. Die Oberseite 38 der
Fortsätze 36 und 37 ist vom Rand der zugehörigen Seitenwand aus mit einer Neigung
abwärts geneigt, die gleich der Neigung der Flächenabschnitte 15 der Oberseite des
Grundkörpers 14 ist. Ihre Unterseite 39 ist parallel zur Oberseite 38 ausgerichtet.
Die Fortsätze 36 und 37 sind am Einsatz 13 so angeordnet, daß ihre Oberseite 38
mit der Oberseite des Grundkörpers 14, d.h. mit deren Flächenabschnitten 15, bündig
ist.
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Auf der im übrigen ebenen Unterseite 19 des Grundkörpers 14 sind eine
Anzahl Füße 41 mit kreisrundem Querschnitt vorhanden. Sie sind weitgehend gleichmäßig
verteilt, wobei die den Außenrändern 17 und 18 am nächsten gelegenen Füße entlang
einer Parallelen zum benachbarten Außenrand und damit gleich weit von diesem entfernt
liegen. Die Füße 41 sind unmittelbar am Grundkörper 14 angeformt.
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In der Mitte der Längserstreckung des Grundkörpers 14 sind auf beiden
Längaseiten je eine parallel zum Außenrand 17 verlaufende Ausnehmung 42 vorhanden,
die sich von außen her waagerecht in den Grundkörper 14 hinein erstreckt. Diese
Ausnehmung beginnt in der Ebene der Unterseite 19. Ihre lichte Höhe ist von der
Bodenaufstandsfläche der Füße 41 aus gemessen mindestens gleich der Dicke der Finger
einer Hand.
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Bevorzugt wird diese lichte Höhe von der Unterseite 19 aus gemessen,
so daß sie ausreicht, um mit den Fingern einer durch einen Schutzhandschuh geschützten
Hand in die Ausnehmung 42 hineinfassen zu können. Die Länge der Ausnehmung 42 in
Richtung der Längserstreckung des Grundkörpers 14 gemessen ist mindestens gleich
der Breite einer Hand, bevorzugt der Gesamtbreite einer mit einem Schutzhandschuh
geschützten Hand. An die erste Ausnehmung 42 schließt in einem gewissen Abstand
vom Außenrand 17 des Grundkörpers 14 eine zweite Ausnehmung 43 an, die sich von
der ersten Ausnehmung aus lotrecht aufwärts bis zur freien Oberseite 15 des Grundkörpers
14 erstreckt. Diese zweite Ausnehmung 43 hat die gleiche Länge wie die erete Ausnehmung
42. Die lichte Weite der zweiten Ausnehmung 43 ist ebenso groß wie die lichte Höhe
der ersten Ausnehmung 42.
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Die Lage der zweiten Ausnehmung 43 ist in Bezug auf den Außenrand
17 so gewählt, daß unter Berücksichtigung der Verlagerung der Randlinie 44 im Bereich
der Ausnehmung 42 zwischen dieser Randlinie 44 und der zweiten Ausnehmung 43 ein
Steg 45 stehen bleibt, dessen Querschnittsfläche im Hinblick auf die Festigkeit
des Werkstoffes des Grundkörpers 14 ausreicht, um als Handgriff für die gesamte
Fußplatte OD zu dienen.
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Am Grundkörper 14 ist in einem bestimmten Abstand von der Mitte seiner
Längserstreckung auf beiden Seiten an jeder der Seitenwände 22 und 23 eine von der
Oberseite ausgehende Ausnehmung 46 vorhanden, die so ausgebildet und angeordnet
sind, daß die unterste der Rohrschellen am Bakenrohr 11 zum Festhalten des Bakenkörpers
in diese Ausnehmungen 46 eintauchen kann, wenn bei einem Unfall das Bakenrohr mit
der Halterung im Einsatz 13 umgelegt wird und es dabei in die Rinne 21 hineinfällt
und darin liegen bleibt.
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Im folgenden wird anhand der Fig. 4 in Verbindung mit der insoweit
ergänzten Fig. 3 eine abgewandelte Ausführungsform der Fußplatte erläutert, deren
Einzelteile, soweit sie mit der zuvor beschriebenen Ausführungsform übereinstimmen,
zur besseren Unterscheidung durch ein Apostroph gekennzeichnet werden.
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Am Grundkörper 14' sind außerhalb des Einsatzes 13' an den Seitenwänden
22' und 23' der Rinne 21' zwei Paar rippenartige Vorsprünge 47 und 48 vorhanden.
In jedem Abschnitt der Rinne 21' sind die Vorsprünge eines Paares in Bezug auf die
Längsachse des Grundkörpers 14' spiegelbildlich angeordnet. Sie sind zumindest annähernd
lotrecht ausgerichtet. Sie haben zwei übereinander angeordnete Teile, die absatzlos
aneinander anschließen. Bei den Vorsprüngen 47 ist der Unterteil 49 als vertikaler
Abschnitt eines geraden Kreiszylinders und der Oberteil 50 als vertikaler Abschnitt
eines geraden Kreiskegels ausgebildet. Bei den Vorsprüngen 48 ist der Unterteil
51 als schlanker Quader und der Oberteil 52 als vertikaler Abschnitt
einer
geraden Pyramide ausgebildet. Beide Ausführungsformen der Vorsprünge 47 und 48 können
wahlweise verwendet werden. Im allgemeinen wird entweder die eine oder die andere
Ausführungsform für beide Vorsprung paare verwendet werden. Die Abmessungen der
Vorsprünge 47 und 48 sind so gewählt, daß ihr Unterteil 49 bzw. 51 so weit in die
Rinne 21' hineinragt, daß ein an dieser Stelle in die Rinne eingestecktes herkömmliches
Bakenrohr 53 gerade an ihnen anliegt, wie in Fig. 4 angedeutet ist. In der Längsrichtung
des Grundkörpers 14' gemessen ist die Abmessung der Vorsprünge 47 und 48 so gewählt,
daß ihr Unterteil 49 bzw. 51 gerade an der Innenseite zweier Stabstahlabschnitte
54 anliegen, die zur Bildung eines Vierkantfußes an dem Bakenrohr 53 angeschweißt
sind. Der nach oben schlanker werdende Oberteil 50 bzw. 52 der Vorsprünge 47 und
48 erleichert das Einstecken des Bakenrohres 53 und seines Vierkantfußes.
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