DE3235552A1 - Rueckspuelfilter - Google Patents
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Description
PATENTANWÄLTE,; - -,.- .,♦ ·..·.:..
DlPL.-ING. BUSCHHOFF
DlPL.-ING. HENNiCKE -? -
DlPL.-ING. HENNiCKE -? -
DlPL.-ING. VOLLBACH
KAtSER-WILHELM-RlNG 24
5000 KÖLN 1
Reg.-Nr. Aktenz.:
Bl 269 j KÖLN, den 22.9.1982
bitte angeben Vo/kr
Anm.: Firma BoIl & Kirch Filterbau GmbH,
Siemensstr. 2, D-5014 Kerpen
Titel: Rückspülfilter
Die Erfindung betrifft einen Rückspülfilter für flüssige
Medien, insbesondere für flüssige Brennstoffe, mit einem einen Filtereinlaß, einen Filterauslaß und einen Schlammablauf
aufweisenden Filtergehäuse, mit einem im Filtergehäuse
feststehend angeordneten, von dem zu filternden Medium von innen nach außen durchströmten Stützkäfig für
mindestens ein an seiner Außenseite angeordnetes Filterelement, mit mindestens zwei Gruppen von am Stützkäfig
angeordneten schlitzartigen Fenstern, wobei die Fenster innerhalb jeder Gruppe zueinander parallel verlaufen und
durch parallele schmale Stege des Stützkäfigs voneinander getrennt sind, und mit einer im Inneren des Stützkäfigs
angeordneten, die Filterrückstände zum Schlammablauf abführenden, mittels eines Verstellantriebs im Stützkäfig
beweglichen Rückspülvorrichtung, die bei ihrer Bewegung
die Fenster des Stützkäfigs mit einer Spaltöffnung od.dgl. in Aufeinanderfolge überschneidet und dadurch die Filterfläche während des Filterbetriebs unter Ausnutzung des
Differenzdrucks zwischen der Filterauslaßseite und dem Schlammablauf zonenweise freispült.
Rückspülfilter dieser Art, die bevorzugt in Brennstoffsystemen
für Antriebe, wie vor allem Schiffsantriebe, Verwendung
finden, sind aus der DE-PS 14 36 267 bekannt. Der
hier verwendete zylindrische Stützkäfig weist in dichtem Abstand zueinander parallel verlaufende schlitzartige
Fenster auf, die sich jeweils über einen Bogenumfang von etwa 80 bis 85° erstrecken und die durch schmale bogenförmige
Stege voneinander getrennt sind. Insgesamt sind auf dem zylindrischen Umfang des Stützkäfigs vier Fenstergruppen
vorgesehen, die jeweils eine Vielzahl übereinanderliegender Fenster umfassen. Bei der Hubbewegung des
tellerförmigen Schiebers, die mit Hilfe eines druckbeaufschlagten
Stellkolbens bewirkt wird, werden jeweils vier in einer gemeinsamen Radialebene des Stützkäfigs liegende
Fenster von einer am Schieberumfang angeordneten Umfangsnut gleichzeitig überschnitten mit der Folge, daß der
Filter auf einem Teilbereich von dem Rückspülfiltrat durchspült und von anhaftenden Verunreinigungen befreit wird,
der sich im wesentlichen über den gesamten Umfang des Stützkäfigs erstreckt. Die Rückspülung auf den verhältnismäßig
großen Teilbereichen erfordert entsprechend große Spülmengen und führt außerdem zu einem verhältnismäßig
großen Druckabfall an der Auslaßseite des Filters und damit auch im System.
Bei dem bekannten Rückspülfilter erfolgt außerdem der Rückspülvorgang
nur bei der Aufwärtsbewegung des Schiebers. Zu
Beginn der Abwärtsbewegung des Schiebers wird die Verbindung zum Schlammablauf automatisch mittels eines Verschlußstücks
abgesperrt, welches an einer den Schieber mit einem Freihub tragenden, den Stützkäfig durchgreifenden Verstellstange
angeordnet ist, die am oberen Ende den in einem Zylinder geführten Stellkolben trägt.
Aus der DE-AS 23 27 532 ist auch ein Rückspülfilter bekannt,
bei demflas Reinigen des zylindrischen Filtermantels mit Hilfe
mehrerer, über die Höhe des Filtereinsatzes verteilter Reinigungsdüsen bewirkt wird, die im Filtereinsatz drehbar angeordnet
sind und abwechselnd arbeiten. Die als Schlitz-
düsen ausgebildeten Reinigungsdüsen lassen sich jeweils über eine eigene Schmutzleitung zur freien Atmosphäre hin
öffnen, wodurch das Rückströmen der gereinigten Flüssigkeit durch den Filtermantel und die jeweils geöffnete Reinigungsdüse
bewirkt wird. Dabei wird die Reinigungseinrichtung so gesteuert, daß während eines Reinigungszyklus
jeweils nur eine einzige Reinigungsdüse zu dem drucklosen Schlammablauf hin geöffnet wird. Auf diese Weise gelingt
es, den Filtermantel auf verhältnismäßig kleinen Teilbereichen und mit ensprechend geringer Rückspülmenge bei
verminderten Druckabfall im System zu reinigen. Allerdings ist hier der Bauaufwand für den Antrieb und die Steuerung
der verschiedenen Reinigungsdüsen beträchtlich.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Rückspülfilter der eingangs
genannten Art bei baulich möglichst einfacher Ausführung so auszubilden, daß sich der Reinigungsvorgang mit
kleinen Rückspülmengen und geringem Druckabfall an der Seite des Filterauslasses durchführen läßt, ohne daß verwickelte
und aufwendige Steuereinrichtungen für die Steuerung der Reinigungsvorrichtung benötigt werden.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die besondere Ausgestaltung des Stützkörpers gelöst. Nach der Erfindung
sind dabei die schlitzartigen Fenster der einen Gruppe gegenüber denjenigen der anderen Gruppe(n) in Bewegungsrichtung
der Rückspülvorrichtung so am Stützkäfig versetzt angeordnet, daß die Fenster der einen Gruppe mit den Stegen
der anderen Gruppe(n) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
Mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Stützkäfigs
wird also erreicht, daß von der im Stützkäfig dichtend geführten Rückspülvorrichtung zu jedem Zeitpunkt nur eine im
Verhältnis zur Gesamtfilterfläche sehr kleine Flächenzone
dem Rückspül- und Reinigungsvorgang unterzogen wird, so daß mit äußerst kleinen Rückspülmengen gearbeitet werden kann
und der Druckabfall an der Filterauslaßseite und damit der Abfall des Systemdrucks nur entsprechend gering ist. Diese
vorteilhafte Wirkung läßt sich bei Rückspülfiltern, wie sie aus der DE-PS 14 36 267 bekannt sind, grundsätzlich allein
durch die genannte Ausgestaltung des Stützkäfigs und der versetzten Anordnung seiner schlitzartigen Fenster erreichen.
Sie läßt sich in gleichem Maße aber auch bei einem Rückspülfilter erzielen, bei der die Rückspülvorrichtung
aus einem um die Achse des Stützkäfigs drehbaren Spülarm besteht, ohne daß hierbei, wie aus der DE-AS 23 27 532 bekannt,
mehrere getrennt steuerbare Reinigungsdüsen vorgesehen zu werden brauchen.
Mit besonderem Vorteil läßt sich die Erfindung bei einem Rückspülfilter verwirklichen, der, wie aus der DE-PS
14 36 267 bekannt, ein auf seiner Außenseite das Filtergewebe od.dgl. tragenden Stützkäfig aufweist, bei dem sich
die schlitzartigen Fenster und die Stege in Umfangsrichtung des zylindrischen Stützkäfigs erstrecken und jede Fenstergruppe
eine Vielzahl in Richtung der Längsachse des Stützkäfigs gegeneinander versetzte, sich über den gleichen
Teilumfang des Stützkäfigs erstreckende parallele Fenster umfaßt, wobei die Rückspülvorrichtung aus einem dicht an
den bogenförmigen Stegen geführten, in Achsrichtung des Stützkäfigs hubbeweglichen Schieber od.dgl. besteht, der
am Außenumfang eine in Umfangsrichtung verlaufende Spaltöffnung aufweist, die über eine mit dem Schieber anhebbare
rohrförmige Hubstange mit dem Schlammablauf verbunden bzw. verbindbar ist. Bei einem Rückspülfilter dieser Bauart
wird nach der Erfindung der Stützkäfig zweckmäßig so ausgebildet, daß die Fenster der einen Gruppe gegenüber den
Fenstern der in Umfangsrichtung des Stützkäfigs benachbarten Gruppe in Achsrichtung des Stützkäfigs so gegeneinander
versetzt sind, daß die Fenster der erstgenannten Gruppe mit den Stegen der zweitgenannten Gruppe jeweils in einer
gemeinsamen Radialebene des Stützkäfigs liegen. Um bei
ausreichend großer Eigenstabilität des, vorzugsweise aus einem Gußstück bestehenden Stützkäfigs eine große Anzahl
an schlitzartigen Penstern am Stützkäfig unterbringen zu können, empfiehlt es sich, auf dem Umfang des Stützkäfigs
vier um jeweils 90° gegeneinander versetzte Fenstergruppen vorzusehen, deren Fenster sich jeweils über einen Bogenumfang
von etwa 75° bis 85° erstrecken, so daß zwischen den vier Fenstergruppen in Achsrichtung des Stützkäfigs verlaufende
Längsstege gebildet werden. Hierbei wird die Anord- *nung vorteilhafterweise so getroffen, daß jeweils die Fenster
der beiden am Stützkäfig diametral gegenüberliegenden Fenstergruppen in einer gemeinsamen Durchmesserebene liegen.
Bei der vorgenannten Ausgestaltung des Stützkäfigs werden, falls der Rückspülfilter mit einer Rückspülvorrichtung
der aus der DE-PS 14 36 267 bekannten Art ausgestattet wird, von dem Schieber höchstens jeweils zwei Fenster überlaufen,
so daß eine Halbierung der jeweils dem RückspülVorgang unterworfenen Flächenzone bei entsprechender Verminderung
der Rückspülmenge und entsprechend vermindertem Druckabfall am Filterauslaß erreicht wird.
Die vorgenannte Anordnung läßt sich in weiterer Ausgestaltung der Erfindung noch weiter im Sinne der gestellten Aufgabe
verbessern, wenn ein als Spülteller arbeitender Schieber verwendet wird, der mindestens zwei in Umfangsrichtung
gegeneinander versetzte und gegeneinander abgesperrte Rückspülkanäle aufweist, die jeweils am Schieberumfang
mit einer bogenförmigen Spaltöffnung (Düsenöffnung) in Verbindung stehen und die jeweils über einen eigenen,
durch ein Verschlußorgan in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung des Schiebers absperrbaren Ableitungskanal mit dem
Schlammablauf verbunden sind, wobei bei der Aufwärtsbewegung des Schiebers der eine Ableitungskanal durch das zugeordnete
Verschlußorgan geschlossen und der andere Ableitungskanal durch sein Verschlußorgan geöffnet ist, während
bei der Abwärtsbewegung des Schiebers, umgekehrt, der erst-
genannte Äbleitungskanal geöffnet und der zweitgenannte Ableitungskanal
geschlossen ist.. Bei dieser Anordnung wird also zu jedem Zeitpunkt höchstens ein sehützartiges Fenster
von dem Schieber angeschnitten und mit dem Atmosphärendruck im Schlammablauf verbunden, so daß eine entsprechend verminderte
Flächenzone des Filters dem Rückspülgang unterworfen wird. Die Rückspülung wird hierbei in beiden Hubrichtungen
des Schiebers durchgeführt. Eine baulich besonders einfache und zuverlässige Anordnung ergibt sich, wenn die
genannten Ableitungskanäle aus Radialbohrungen der rohrförmigen Hubstange bestehen und die Verschlußorgane durch
am Schieber fest angeordnete, die Radialbohrungen im Absperrzustand
überdeckende Schieberflächen gebildet sind, und wenn ferner der Schieber zum wechselweise Öffnen und
Schließen der Radialbohrungen gegenüber der rohrförmigen Hubstange begrenzt axial beweglich ist.
Wie an sich bekannt, kann die rohrförmige Hubstange, welche
die Verbindung zum Schiammablauf herstellt, eine den Stützkäfig
durchgreifende Stangenverlängerung aufweisen, die oberhalb des Stützkäfigs einen den Verstellantrieb bildenden,
in einem Zylinder geführten Kolben trägt, der wahlweise auf seiner großen Kolbenfläche oder auf seiner Ringfläche
von einem hydraulischen oder pneumatischen Druckmedium beaufschlagbar ist. Ferner empfiehlt es sich, am unteren
Ende der Hubstange ein den Schlammablauf verschließendes
Verschlußstück anzuordnen, welches zu Beginn der Aufwärtsbewegung des Schiebers von seinem Sitz abgehoben
wird und damit die Verbindung zum Schlammablauf herstellt.
Falls die Rückspülvorrichtung aus einem im zylindrischen Stützkäfig drehbaren Spülarm od.dgl. besteht, der mit einer
axialen Spaltöffnung versehen ist und an den Schlammablauf angeschlossen bzw. anschließbar ist, wird vorteilhafterweise
ein Stützkäfig verwendet, der mindestens zwei Fenstergruppen mit jeweils über den Umfang des Stützkäfigs
verteilten, sich in Achsrichtung des Stützkäfigs erstreckenden und durch axiale Stege getrennten schlitzartigen Fenstern
aufweist, wobei die Fenster der einen Gruppe jeweils mit den Stegen der anderen Gruppe in einer gemeinsamen
Axialebene liegen. Die Spaltöffnung des in Dichtanlage an der zylindrischen Innenfläche des Stützkäfigs geführten
Spülarmes kann sich hierbei im wesentlichen über die gesamte filterwirksame Länge des Stützkäfigs erstrecken.
Auch in diesem Fall ist sichergestellt, daß jeweils nur ein einziges Fenster von dem Spülarm überstrichen wird.
Der Spülarm ist zweckmäßig an einer Hohlwelle angeordnet, über welche die Verbindung zum Schlammablauf hergestellt
wird.
Weitere vorteilhafte bauliche Ausgestaltungsmerkmale sind in den einzelnen Unteransprüchen angegeben und werden
nachfolgend im Zusammenhang mit den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen: '
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Rückspülfilter im
Vertikalschnitt;
Fig. 2 in einer Abwicklung den Mantel des bei der Rückspülvorrichtung nach Fig. 1 vorgesehenen
Stützkäfigg
Fig. 3 in einer perspektivischen Teil-Schnittdarstellung den Stützkäfig mit dem tellerartigen
Schieber, der bei dem Rückspülfilter gemäß Fig. 1 Verwendung findet;
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer bei einem erfindungsgemäßen Rückspülfilter verwendeten
Rückspülvorrichtung nebst Stützkäfig in perspektivischer Teil-Schnittdarstellung.
Der in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Rückspülfilter weist ein
Filtergehäuse 1 mit an seinem Umfang angeordnetem Filtereinlaß 2 und darüberliegendem Filterauslaß 3 sowie einem
Schlammablauf 4 an der Gehäuseunterseite auf. Der Filtereinlaß 2 führt in eine Bodenkammer 5f die unterhalb einer
Querwand 6 des Filtergehäuses 1 liegt und mit einer gestuften Aufnahmeöffnung 7 versehen ist, in der sich auf
einer Ringschulter 8 ein zylindrischer'Stützkäfig 9 abstützt.
Der Stützkäfig 9 liegt im Inneren einer Filterkammer 10 des Filtergehäuses 1, die an der Oberseite durch
einen lösbaren Deckel 11 verschlossen ist.
Der Deckel 11 trägt einen axial aufragenden Zylinder 12,
in dem ein Kolben 13 mit Kolbendichtung 14 geführt ist. Der Zylinder 12 mit dem Kolben 13 bildet einen Verstellantrieb für die weiter unten noch näher beschriebene Rückspülvorrichtung.
Der Zylinder 12 weist zwei Anschlüsse 15 und 16 auf, über die wahlweise ein hydraulisches oder
pneumatisches Druckmedium in die oberhalb des Kolbens 13 befindliche Zylinderkammer 17 oder in die unterhalb des
Kolbens 14 befindliche ringförmige Zylinderkammer 18 eingeführt werden kann. Der Kolben 13 ist an einer Kolbenstange
19 befestigt, die den Stützkäfig 9 mittig durchgreift und eine Stangenverlängerung einer rohrförmigen
Hubstange 20 bildet. Die Stangenverlängerung 19 ist über eine Stangenkupplung 21 mit der rohrförmigen Hubstange 20
verbunden, vorzugsweise geringfügig gelenkbeweglich. Die rohrförmige Hubstange 20 durchfaßt mit Gleitdichtung einen
Gleitring 22, der in einer Ausnehmung eines mittig in die Bodenkammer 5 aufragenden Halsstückes 23 des Filtergehäuses
1 gehalten ist. Die Hubstange 20 taucht in eine Schlammkammer 24 des Filtergehäuses ein, die mit dem Schlammablauf
4 versehen ist. An ihrem unteren Ende trägt die Hubstange 20 ein Verschlußstück 25, welches den Schlammablauf 4 absperrt,
wenn keine Rückspülung durchgeführt wird. Das Verschlußstück 25 weist eine Axialbohrung 26 und eine Radial-
bohrung 27 auf, welehe die Verbindung zu der Schlammkammer
24 herstellen. Am Schlammablauf ist an der Unterseite des
Filtergehäuses 1 ein Einsatzstück 28 angeordnet, welches mit einem kegelförmigen Ventilsitz 29 für das Verschlußstück
25 versehen ist.
Der zylindrische Stützkäfig 9 trägt an seiner Außenseite mindestens ein Filterelement, z.B. einen Siebmantel oder
ein Filtergewebe 30. Anstelle eines zylindrischen Siebmantels oder Filtergewebes kann zur Vergrößerung der Siebfläche
auch ein an sich bekanntes Sternsieb vorgesehen sein. Auch können hierfür bekannte Siebscheiben Verwendung finden,
die dsn Stützkäfig 9 in Abständen übereinander umschließen und jeweils zwischen einem Doppelmantel in übereinander
angeordneten Radialebenen liegen. Die Ausbildung des Sieb- bzw. Filterelementes 30 ist für die Erfindung
von untergeordneter Bedeutung.
Der Stützkäfig 9 ist vorzugsweise als einteiliger Gußkörper hergestellt. Er weist eine Kopfplatte 31 auf, die mit einem
axialen Ansatz 32 in eine zylindrische Öffnung 33 des Dekkels 11 dichtend einfaßt, welche in ihrer Verlängerung die
Zylinderkammer 18 des Zylinders 12 bildet. Der Stützkäfig 9 ist demgemäß zwischen dem Deckel 11 und der Stegwand 6
des Filtergehäuses 1 koaxial zur Gehäuseachse im Filtergehäuse 1 gehalten.
Der Stützkäfig 9 weist auf seinem von dem Filterelement umschlossenen Längenbereich eine Vielzahl schmaler,
schlitzartiger Fenster 34 auf, die parallel zueinander verlaufen und sämtlich die gleiche Länge haben. Die horizontalen
Fenster 34 erstrecken sich jeweils über eine Bogenlänge über den Umfang des Stützkäfigs 9 von etwa 75 bis
85°. Zwischen den Fenstern liegen bogenförmige Stege 35, die gemäß Fig. 1 einen etwa trapezförmigen Querschnitt aufweisen,
so daß sich die schlitzartigen Fenster 34 zur Außen-
seite des Stützkäfigs 9 hin konisch erweitern. Die mittlere Breite der bogenförmigen Stege 35 ist etwa gleich der
mittleren lichten Breite der Fenster 34. Die sich ebenfalls in Umfangsrichtung des zylindrischen Stützkäfigs 9
erstreckenden Stege 35 gehen an ihren beiden Enden in Längsstege 36 des Stützkäfigmantels über. Wie insbesondere
die Abwicklung des zylindrischen Mantels des Stützkäfigs gemäß Fig. 2 zeigt, sind die Fenster 34 so angeordnet, daß
über den Umfang des Stützkäfigs 9 vier Fenstergruppen
sind
I, II, III und IV vorhanden^ innerhalb der die Fenster 34 parallel übereinanderliegen. Die Schnittdarstellung nach Fig. 1 läßt lediglich drei dieser Fenstergruppen I, II und III erkennen. Beispielsweise umfaßt jede Gruppe I bis IV vierzehn in Achsrichtung des Stützkäfigs 9 übereinanderliegende Fenster 34. Es ist ersichtlich, daß die Fenster 34 und ebenso die Stege 35 der beiden Gruppen I und III jeweils auf einer Höhe, d.h. in gemeinsamen Quer- bzw. Radialebenen des Stützkäfigs liegen. Gleiches gilt für die Fenster 34 und die Stege 35 der beiden anderen Gruppen II und IV. Dabei sind jedoch die einzelnen Fenster 34 und Stege 35 der beiden Gruppen II und IV gegenüber den Fenstern und Stegen der Gruppen I und III um ein Maß X in Achsrichtung des Stützkäfigs versetzt. Das Maß X entspricht etwa der Höhe der Fenster bzw. der mittleren Breite der Stege 35. Die Fenster der Gruppen I und III sowie der Gruppen II und IV liegen am Umfang des Stützkäfigs 9 jeweils diametral einander gegenüber. Die Anordnung ist demgemäß so getroffen, daß die schlitzartigen Fenster 34 der einen Gruppe I bzw. III mit den Stegen 35 der benachbarten Gruppe II bzw. IV jeweils in einer gemeinsamen Radialsbene des Stützkäfigs liegen.
I, II, III und IV vorhanden^ innerhalb der die Fenster 34 parallel übereinanderliegen. Die Schnittdarstellung nach Fig. 1 läßt lediglich drei dieser Fenstergruppen I, II und III erkennen. Beispielsweise umfaßt jede Gruppe I bis IV vierzehn in Achsrichtung des Stützkäfigs 9 übereinanderliegende Fenster 34. Es ist ersichtlich, daß die Fenster 34 und ebenso die Stege 35 der beiden Gruppen I und III jeweils auf einer Höhe, d.h. in gemeinsamen Quer- bzw. Radialebenen des Stützkäfigs liegen. Gleiches gilt für die Fenster 34 und die Stege 35 der beiden anderen Gruppen II und IV. Dabei sind jedoch die einzelnen Fenster 34 und Stege 35 der beiden Gruppen II und IV gegenüber den Fenstern und Stegen der Gruppen I und III um ein Maß X in Achsrichtung des Stützkäfigs versetzt. Das Maß X entspricht etwa der Höhe der Fenster bzw. der mittleren Breite der Stege 35. Die Fenster der Gruppen I und III sowie der Gruppen II und IV liegen am Umfang des Stützkäfigs 9 jeweils diametral einander gegenüber. Die Anordnung ist demgemäß so getroffen, daß die schlitzartigen Fenster 34 der einen Gruppe I bzw. III mit den Stegen 35 der benachbarten Gruppe II bzw. IV jeweils in einer gemeinsamen Radialsbene des Stützkäfigs liegen.
Die Rückspülvorrichtung 37 besteht aus einem nach Art eines Spültellers ausgebildeten zylindrischen Schieber 38, der
von einem tellerförmigen Unterteil 39 und einem ebenfalls tellerförmigen Oberteil 40 gebildet ist, die jeweils eine
zentrale Öffnung für den Durchgriff der rohrförmigen Hubstange
20 aufweisen. Beide Teile 39 und 40 weisen einen die Tellernabe bildenden axialen Flansch 41 bzw. 42 auf,
der die Hubstange 20 dichtend umschließt. Die Teile 39 und 40 sind über vier Gewindebuchsen 43 zu einer starren
Einheit miteinander verbunden. Die Gewindebuchsen durchfassen Bohrungen der Teile 39 und 40, die auf einem gemeinsamen
Teilkreis dieser Teile in gleichmäßigen ümfangsabständen von 90° angeordnet sind. Zwei der Gewindebuchsen
43 sind mit ihrem Außengewinde 44 in das Innengewinde der Bohrungen des Schieber-Oberteils 40 eingeschraubt. Sie
tragen an ihrem unteren Ende einen Flansch 45, welcher das Schieber-Unterteil 39 unterfaßt. Die beiden anderen Gewindebuchsen
43 sind in umgekehrter Anordnung mit dem Schieber-Unterteil 39 verschraubt, wobei ihre Flansche 45 das
Schieber-Oberteil 40 übergreifen. Über die vier Gewindebuchsen 43 wird die Verbindung von der den Filtereinlaß
2 aufweisenden Bodenkammer 5 in den Innenraum des Stützkäfigs 9 in der Filterkammer 10 hergestellt.
Der Schieber 38 ist mit einem gewissen axialen Freihub auf der Hubstange 20 gelagert. Gemäß Fig. 3 wird dieser Freihub
durch eine Anschlagschraube 46 begrenzt, die in eine radiale Gewindebohrung des Schieber-Unterteils 39 eingeschraubt
ist und mit einem Zapfenvorsprung 48 in eine Axialnut 49 der Hubstange 20 einfaßt. Anstelle dieser Hubbegrenzung
mit Hilfe der Anschlagschraube 46 kann gemäß Fig. 1 aber auch eine Hubbegrenzung durch zwei außenseitig
an der Hubstange angeordnete Anschläge 15 und 51 bewerkstelligt werden.
Der Schieber 38 weist in Umfangsrichtung gegeneinander
versetzte und gegeneinander abgesperrte Rückspülkanäle und 53 auf, die jeweils am Schieberumfang mit einer bogenförmigen
Düsen- oder Spaltöffnung 54 bzw. 55 in Verbindung stehen und die jeweils über einen eigenen, durch ein Ver-
schlußorgan absperrbaren Ableitungskanal 56 bzw. 57 mit
dem axialen Innenkanal 58 der rohrförmigen Hubstange 20 verbunden sind. Die Äbleitungskanale 56 und 57 werden
durch Radialbohrungen der Hubstange 20 gebildet, die höhenversetzt und in Umfangsrichtung versetzt an der Hubstange
20 angeordnet sind. Auch die Rückspülkanäle 52 und 53 sind gegeneinander höhenversetzt auf diametral gegenüberliegenden
Seiten der Hubstange angeordnet. Gleiches gilt für die schmalen Spaltöffnungen 54 und 55, die sich jeweils etwa
über einen Bogenumfang von 180° erstrecken. Die Rückspülkanäle 52 und 53 werden durch Flächeneinziehungen der
tellerförmigen Schieberteile 39 und 40 gebildet. Die
Flansche 41 und 42 der Schieberteile 39 und 40 bilden zugleich Verschlußorgane, welche die zugeordnete Radialbohrung
56 bzw. 57 je nach Hubposition des Schiebers 38 absperren oder öffnen. Die düsenartigen Spaltöffnungen 54
und 55 werden durch die im axialen Abstand zueinander angeordneten Umfangsteile der beiden übereinander angeordneten
Schieberteile 39 und 40 gebildet. Das zu filternde flüssige Medium strömt über den Filtereinlaß 2 in die Bodenkammer
5 und von hier über die Bohrungen der Buchsen 43 in den Innenraum des Stützkäfigs 9. Es strömt dann über
die schlitzartigen Fenster 34 des Stützkäfigs 9 durch das Sieb- oder Filterelement 30 und gelangt schließlich als
Filtrat über den Filterauslaß 3 in das System. Dabei lagern sich an dem Sieb- bzw. Filterelement 30 die ausgefilterten
Schmutzteilchen ab.
Zur Durchführung des Rückspülbetriebs wird über den Zylinderanschluß
16 ein Druckmedium in die Zylinderkammer 18 eingeführt, welches den Kolben 13 auf der Unterseite beaufschlagt.
Der Zylinderanschluß 15 ist dabei mit der Atmosphäre oder mit dem Rücklauf verbunden. Bei der Aufwärts—
bewegung des Kolbens 13 wird über die Stangenverlängerung 19 die Hubstange 20 angehoben. Hierbei wird über den Anschlag
46, 48 (Fig. 3) oder den Anschlag 50 {Fig. 1} der
-β"
Schieber 38 von der Hubstange 20 mitgenommen. Zu Beginn der Aufwärtsbewegung des Kolbens 13 hebt sich das am unteren
Ende der Hubstange 20 angeordnete Verschlußstück 25 mit seiner Sitzfläche von dem Ventilsitz 29 ab, wodurch
die Verbindung zu dem unter Atmosphärendruck stehenden Schlammablauf 4 hergestellt wird. Bei der Aufwärtsbewegung
der Hubstange 20 ist die Radialbohrung 56 durch den Flansch 42 des Schieber-Oberteils 40 abgesperrt und damit die Verbindung
zwischen dem Rückspülkanal 52 und dem Schlammablauf 4 verschlossen. Dagegen ist die andere Radialbohrung
57 zu dem anderen Rückspülkanal 53 hin offen, so daß dieser Rückspülkanal 53 über den Axialkanal 58 der Hubstange
20 und die Bohrungen 26 und 27 mit dem Schlammablauf 4 in Verbindung steht. Diese Position des Schiebers 38 gegenüber
der Hubstange 20 wird über den gesamten Aufwärtshub des Schiebers bis in Nähe des oberen Deckelteils 31 des
Stützkäfigs 9 beibehalten. Der Bogenspalt 55 überstreicht die schlitzartigen Fenster 34 der beiden Gruppen I und II
in Aufeinanderfolge. Bei der Aufwärtsbewegung des Schiebers 38 überschneidet dabei die Spaltöffnung 35 zunächst
das untere Fenster 34 der Fenstergruppe I, während die Spaltöffnung 55 auf dem Bogenbereich der Fenster 34 der
benachbarten Gruppe II sich über den hier befindlichen Steg 35 bewegt. Dies bedeutet, daß bei der Aufwärtsbewegung
des Schiebers 38 die Fenster 34 der beiden Fenstergruppen I und II nicht gleichzeitig, sondern nacheinander
von derSpaltöffnung 55 überstrichen werden, so daß eine Rückspülung des Filters auf einem nur verhältnismäßig kleinen
Flächenbereich erfolgt. Aufgrund des Druckunterschiedes zwischen der Filterauslaßseite 3 und dem mit der Atmosphäre
in Verbindung stehenden Schlammablauf 4 fließt eine kleine Menge des in der Filterkammer 10 vorhandenen Filtrats
durch das von der Spaltöffnung 55 jeweils angeschnittene Fenster 34, wobei es die in diesem Bereich an dem
Filterelement 30 abgelagerten Rückstände mitführt und über die Spaltöffnung 55 in den radialen Rückspülkanal 53 und
von hier über die Radialbohrung 57 und die Hubstange 20 zu dem Schlammablauf 4 fließt, über den anderen Rückspülkanal
52 wird dagegen bei der Aufwartsbewegung des Schiebers 38
keine Rückspülung bewirkt, da die Verbindung dieses Kanals über die Radialbohrung 56 zum Schlammablauf 4 hin abgesperrt
ist.
Sobald der Schieber 38 das oberste Fenster 34 des Stützkäfigs
9 überstrichen hat und somit das Filterelement 30 im Umfangsbereich der beiden Fenstergruppen I und II von
den Ablagerungen gereinigt hat, beginnt die Abwärtsbewegung der Hubstange 20 und des Schiebers 38. Hierbei wird
der Kolben 13 durch Einleiten des Druckmediums in die Zylinderkammer 17 beaufschlagt, während die ringförmige Zylinderkammer
18 gegenüber der Atmosphäre oder"dem Rücklauf geöffnet ist. Zu Beginn der Abwärtsbewegung des Kolbens 13
bewegt sich die Hubstange 20 relativ zu dem Schieber 38, der aufgrund seiner Gleitanlage an der zylindrischen Innenfläche
des Stützkäfigs 9 durch Reibungsschluß gehalten wird. Bei dieser Relativbewegung schiebt sich die Radialbohrung
46 unter den Flansch, wodurch die Verbindung des Rückspülkanals 52 über die Radialbohrung 56 geöffnet wird.
Gleichzeitig schiebt sich die andere Radialbohrung 57 über den unteren Flansch 41 des Schieber-Unterteils 39, wodurch
die Radialbohrung 57 und die Verbindung des Rückspülkanals
53 mit dem Schlammablauf verschlossen wird. Sobald die abwärtslaufende
Hubstange 20 in Anschlag mit dem Schieber 38 gelangt, nimmt der Schieber 38 an der Abwärtsbewegung der
Hubstange teil, wobei von der Spaltöffnung 54 die Fenster 34 der beiden Fenstergruppen III und IV in Aufeinanderfolge
überstrichen werden, so daß das Filterelement 30 nun auch auf dem umfangsbereich der^enstergruppen III und
IV von den Rückständen freigespült wird. Die aus dem FiI-trat bestehende Rückspülflüssigkeit strömt über die Spaltöffnung
54, den Rückspülkanal 52, die Radialbohrung 56 und die Bohrungen 58, 26 und 27 in den Schiammablauf 4.
Sobald der Schieber 38 wieder seine untere Position erreicht hat, ist ein Arbeitszyklus des Rückspülvorgangs beendet.
Ein neuer Arbeitszyklus kann eingeleitet werden, wenn der Differenzdruck zwischen Filtereinlaß 2 und Filterauslaß
3 einen bestimmten Wert erreicht.
Bei dem vorstehend beschriebenen Rückspülfilter weist der
Schieber 38, wie erwähnt, zwei gegeneinander abgesperrte bogenförmige Spaltöffnungen 54 und 55 und entsprechend
zwei Rückspülkanäle 52 und 53 auf, die sich jeweils etwa über einen Winkel von 180° erstrecken. Es wäre auch möglich,
im Drehschieber um jeweils 90° versetzt vier solcher Rückspülkanäle mit gesonderten Absperrventilen 56, 42 bzw.
57, 41 vorzusehen, wobei jeder dieser vier Rückspülkanäle über eine Spaltöffnung 54 von angenähert 90° den Flächenbereich
nur einer einzigen Fenstergruppe überstreicht. In diesem Fall erfolgt also die Rückspülung an jeder der vier
Fenstergruppen I bis IV über einen eigenen, je nach Hubrichtung des Schiebers gegenüber dem Schiammablauf selbsttätig
abgesperrten oder geöffneten Rückspülkanal.
Auch wäre es möglich, anstelle der vier Fenstergruppen am Stützkäfig 9 eine andere Anzahl an Fenstergruppen vorzusehen,
sofern die schlitzartigen Fenster 34 der verschiedenen Fenstergruppen, wie oben beschrieben, in Hubrichtung
des Schiebers 38 gegeneinander versetzt sind, so daß vom Schieber jeweils nur ein einziges Fenster überstrichen
wird.
In Fig. 4 ist eine geänderte Ausführungsform einer Rückspülvorrichtung
60 dargestellt. Der Stützkäfig 61 weist hier zwei Fenstergruppen I und II auf, die in Achsrichtung
des Stützkäfigs übereinander angeordnet und durch einen ringförmigen Umfangssteg 62 voneinander getrennt sind. Die
schlitzartigen Fenster 63 der beiden Fenstergruppen I und II verlaufen in diesem Fall in Axialrichtung des Stützkä-
-JZ'
figs 61. Entsprechendes gilt für die zwischen den Fenstern 63 befindlichen Stege 64. Innerhalb jeder Gruppe I und II
sind die Fenster 63 und die Stege 64 über den gesamten Umfang des zylindrischen Stützkäfigs 61 verteilt angeordnet.
Es ist erkennbar, daß auch hier die Fenster 63 und Stege 64 der einen Gruppe I gegenüber denjenigen der anderen
Gruppe II versetzt sind, und zwar in ümfangsrichtung des Stützkäfigs 61, so daß jeweils die Fenster 63 der einen
Gruppe I mit den Stegen 64 der anderen Gruppe II in einer gemeinsamen Axialebene liegen. Das aus einem Filtergewebe
bestehende Filterelement 30 liegt auf der Außenseite des zylindrischen Stützkäfigs 61 und wird z.B.
von einer gitterförmigen Haltevorrichtung 65 am Stützkäfig gehalten.
Die Rückspülvorrichtung 60 besteht aus einem im zylindrischen
Stützkäfig 61 um dessen Achse drehbaren Spülarm 66, der mit einer axial verlaufenden Spaltöffnung 6 7 versehen
ist, die an der zylindrischen Stirnfläche 68 des Spülarms 66 mündet. Der Spülarm 66 steht mit der zylindrischen
Stirnfläche 68 in dichtendem Gleitkontakt mit der zylindrischen Innenfläche des Stützkäfigs bzw. seiner Steg-"
teile. Der Spülarm 66 weist im Inneren eine Rückspülkammer 69 auf, die mit dem Axialkanal 70 einer rohrförmigen
Welle 71 verbunden ist, die, ähnlich wie die Hubstange 20 bei dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel, über ein Absperrventil
mit dem Schlammablauf verbunden ist. Die Spaltöffnung 67 erstreckt sich im wesentlichen über die
gesamte filterwirksame Länge des Stützkäfigs 61. Sie überstreicht demgemäß sowohl die Fenster der unteren
Fenstergruppe I als auch die Fenster der oberen Fenstergruppe II. Während des RückspülVorgang wird der Spülarm
66 mit Hilfe eines (nicht dargestellten) Drehantriebs, der die Hohlwelle 71 in Drehung versetzt, um die Achse des
Stützkäfigs 61 gedreht, wobei die düsenartige Spaltöffnung 67 die Fenster 6 3 der beiden Fenstergruppen I und II
in Aufeinanderfolge überstreicht und damit, wie oben im Zusammenhang
mit dem Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 beschrieben, das Filterelement 30 in kleinen Flächenbereichen
frei spült. Anstelle von nur zwei Fenstergruppen I und II können bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 auch
drei oder mehr Fenstergruppen in Achsrichtung übereinander am Stützkäfig 61 vorgesehen werden, wobei die Fenster der
Fenstergruppen ebenfalls in ümfangsrichtung gegeneinander versetzt sind.
Bei den vorstehend beschriebenen Rückspülfiltern wird die
gesamte Filterfläche in eine Vielzahl kleiner Spülzonen unterteilt, wodurch eine optimale Spülwirkung bei geringern
Druckverlust und geringen Spülmengen erreichbar ist. Aufwendige Steuerungen für die Rückspülvorrichtung sind nicht
erforderlich.
Änderungen der vorstehend als bevorzugte Ausführungsbeispiele
beschriebenen Rückspülfilter sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise wäre es
möglich, bei dem Rückspülfilter nach den Fig. 1 bis 3 einen Stützkäfig 9 herkömmlicher Bauart zu verwenden, wie er
aus der DE-PS 14 36 267 bekannt ist. Bei unveränderter Rückspülvorrichtung 37 erfolgt in diesem Fall auch in beiden
Hubrichtungen die Rückspülung, wobei während des Aufwärtshubes des Schiebers 38 jeweils zwei auf gleicher Höhe
liegende Fenster 34 zweier Fenstergruppen unter Rückspülung überstrichen werden, während beim Abwärtshub des Schiebers
38 die Rückspülung über die paarweise gleichzeitig angeschnittenen Fenster 34 der beiden anderen Gruppen erfolgt.
Auch wäre es möglich, die Anzahl der im Schieber 38 angeordneten Rückspülkanäle und der ihnen zugeordneten bogenförmigen
Spaltöffnungen sowie der genannten Absperrventile gleich der Anzahl der Fenstergruppen festzulegen, so daß
bei entsprechender Steuerung der Absperrventile bei der
Aufwärts- und Abwärtsbewegung des Schiebers 38 jeweils nur eine einzige Fenstergruppe unter Rückspülung überstrichen
wird, während eine Rückspülung an den anderen Fenstergrup^ pen bei in Schließlage der entsprechenden Absperrventile
unterbunden wird.
Auch bei der Ausführungsforra nach Fig. 4 könnten an dem
Spülarin 66 mindestens zwei voneinander getrennte axiale
Spaltöffnungen 67 vorgesehen werden, wobei die eine Spaltöffnung der unteren Fenstergruppe I und die andere Spaltöffnung
der oberen Fenstergruppe II zugeordnet ist. Der Spülarm 66 weist in diesem Fall für jede Spaltöffnung 67
einen eigenen Rückspülkanal auf, der über ein eigenes Absperrventil, welches zweckmäßig ebenfalls am Spülarm angeordnet
ist, mit dem Schlammablauf verbindbar oder gegenüber diesem absperrbar ist. In diesem Fall müßten die Absperrventile
wechselweise gesteuert werden, so daß jeweils der eine Spülkanal gegenüber dem Schlammablauf gesperrt
ist, wenn der andere Spülkanal mit dem Schlammablauf verbunden ist. Die vorstehend beschriebenen geänderten Ausführungsformen
sind in den Ansprüchen 15 bis 18 beansprucht, denen somit selbständige erfinderische Bedeutung
zukommt.
L e e r s e i t e
Claims (18)
1. Rückspülfilter für flüssige Medien, insbesondere für
flüssige Brennstoffe, mit einem einen Filtereinlaß,
einen Filterauslaß und einen Schlammablauf aufweisenden Filtergehäuse, mit einem im Filtergehäuse feststehend
angeordneten, von dem zu filternden Medium von innen nach außen durchströmten Stützkäfig für
mindestens ein an seiner Außenseite angeordnetes Filterelement, mit mindestens zwei Gruppen von am
Stützkäfig angeordneten schlitzartigen Fenstern, wobei die Fenster innerhalb jeder Gruppe zueinander
parallel verlaufen und durch parallele schmale Stege des Stützkäfigs voneinander getrennt sind, und mit
einer im Inneren des Stützkäfigs angeordneten, die Filterrückstände zum Schlammablauf abführenden, mittels
eines Verstellantriebs im Stützkäfig beweglichen Rückspülvorrichtung, die bei ihrer Bewegung die Fenster
des Stützkäfigs mit einer Spaltöffnung in Aufeinanderfolge überschneidet und dadurch die Filterfläche
während des Filterbetriebs unter Ausnutzung des Differenzdrucks zwischen der Filterauslaßseite
und dem Schlammablauf zonenweise frei spült, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzartigen Fenster (34,
63) der einen Gruppe (I, III) gegenüber denjenigen der anderen Gruppe(n) (II, IV) in Bewegungsrichtung
der Rückspülvorrichtung (37, 60) so am Stützkäfig (9, 61} versetzt angeordnet sind, daß die Fenster (34,
63) der einen Gruppe mit den Stegen. (35, 64) der anderen
Gruppe(n) in einer gemeinsamen Ebene liegen.
2. Rückspülfilter nach Anspruch 1, wobei sich die schlitzartigen Fenster und die Stege in ümfangsrichtung des
zylindrischen Stützkäfigs erstrecken und jede Gruppe eine Vielzahl in Richtung der Längsachse des Stützkäfigs
gegeneinander versetzte, sich über den gleichen Teilumfang des Stützkäfigs erstreckende parallele Fenster
umfaßt, und wobei die Rückspülvorrichtung aus einem dicht an den bogenförmigen Stegen geführten, in
Achsrichtung des Stützkäfigs hubbeweglichen Schieber
besteht, der am Umfang eine in ümfangsrichtung verlaufende Spaltöffnung aufweist, die über eine mit dem
Schieber anhebbare rohrförmige Hubstange mit dem Schlammablauf verbunden bzw. verbindbar ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die Fenster (34) der einen Gruppe (I, III) gegenüber den Fenstern (34) der in ümfangsrichtung
des Stützkäfigs (9) benachbarten Gruppe (II, IV) in Achsrichtung des Stützkäfigs (9) so gegeneinander
versetzt sind, daß die Fenster (34) der erstgenannten Gruppe mit den Stegen (35) der zweitgenannten
Gruppe jeweils in einer gemeinsamen Radialebene des Stützkäfigs liegen.
3. Rückspülfilter nach Anspruch 2, wobei auf dem Umfang
des Stützkäfigs vier um jeweils 90° gegeneinander versetzte Fenstergruppen vorgesehen sind, deren Fenster
sich jeweils über einen Bogenumfang von etwa 75° bis 85° erstrecken, dcfdurch gekennzeichnet, daß jeweils die
Fenster (34) der beiden am Stützkäfig diametral gegenüberliegenden Fenstergruppen (I, III bzw. II, IV) in
einer gemeinsamen Durchmesserebene liegen, die gegenüber der Durchmesserebene der Fenster (34) der beiden
anderen Fenstergruppen in Achsrichtung des Stützkäfigs (9) versetzt ist.
4. Rückspülfilter nacl A.irj;,arucli 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieber (38) mindestens zwei in Ümfangsrichtung gegeneinander versetzte und gegeneinander
abgesperrte Rückspülkanäle (52, 53) aufweist, die je-
BAD ORiG'MAL
weils am Schieberumfang mit einer bogenförmigen Spaltöffnung
(54, 55) in Verbindung stehen und die jeweils über einen eigenen, durch ein Verschlußorgan (41, 42)
in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung des Schiebers (38) absperrbaren Ableitungskanal (56f 57) mit dem
Schlammablauf (4) verbunden sind, wobei bei der Aufwärtsbewegung des Schiebers (38) der eine Ableitungskanal (56) durch das zugeordnete Verschlußorgan (42)
geschlossen und der andere Ableitungskanal (57) durch sein Verschlußorgan (41) geöffnet ist, während bei der
Abwärtsbewegung des Schiebers (38) der erstgenannte Ableitungskanal (56) geöffnet und der zweitgenannte
Ableitungskanal (57) geschlossen ist.
5. Rückspülfilter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Ableitungskanäle (56, 57) aus Radialbohrungen der rohrförmigen Hubstange (20) bestehen und die Verschlußorgane
(41, 42) durch am Schieber (38) fest angeordnete, die Radialbohrungen überdeckende Schieberflächen
gebildet sind, und daß der Schieber (38) zum wechselweise Offen und Schließen der Radialbohrungen
in Abhängigkeit von seiner Bewegungsrichtung gegenüber der rohrförmigen Hubstange (20) begrenzt axial beweglich
ist.
6. Rückspülfilter nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die rohrförmige Hubstange
(20) eine den Stützkäfig (9) durchgreifende Stangenverlängerung (19) aufweist, die oberhalb des Stützkäfigs
(9) einen den Verstellantrieb bildenden, in einem Zylinder (12) geführten, von einem Druckmedium beaufschlagbaren
Kolben (13) trägt.
7. Rückspülfilter nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schieber (38) aus einem Schieber-Unterteil (39) und einem hiermit verbundenen
-H-
Schieber-Oberteil (40) besteht, die jeweils eine zentrale
Öffnung für den Durchgang der rohrförmigen Hubstange C20) sowie außermittige Öffnungen für den Durchfluß
des zu filternden Mediums aufweisen, wobei die Rückspülkanäle (52, 53) durch die zwischen den beiden
Schieberteilen liegenden Räume gebildet sind.
8. Rückspülfilter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden Schieberteile (39, 40) durch Buchsen
(43) verbunden sind, welche die Öffnungen für den Durch-,
fluß des zu filternden Mediums bilden.
9. Rückspülfilter nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die bogenförmigen Spaltöffnungen (54, 55) durch im axialen Abstand zueinander angeordnete
ümfangsteile der Schieberteile (39, 40) gebildet sind.
10. Rückspülfilter nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die die Ableitungskanäle
(56, 57) bildenden Radialbohrungen sowie die Rückspülkanäle
(52, 53) in ümfangsrxchtung und in der Höhe gegeneinander versetzt sind.
11. Rückspülfilter nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubstange (20) am unteren
Ende ein den Schlammablauf (4) verschließendes Verschlußstück (25) trägt.
12. Rückspülfilter nach Anspruch 1, wobei die Rückspülvorrichtung aus einem im zylindrischen Stützkäfig drehbaren
Spülarm besteht, der mit einer axialen Spaltöffnung versehen ist und an den Schlammablauf angeschlossen bzw.
anschließbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützkäfig (61) mindestens zwei Fenstergruppen (I, II) mit
jeweils über den umfang des Stützkäfigs verteilten, sich in Achsrichtung des Stützkäfigs erstreckenden und durch
-S-
axiale Stege (64) getrennten Fenstern (63) aufweist, wobei die Fenster (63) der einen Gruppe jeweils mit
den Stegen (64) der anderen Gruppe in einer gemeinsamen Axialebene liegen.
13. Rückspülfilter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Spaltöffnung (67) des in Dichtanlage an der zylindrischen Innenfläche des Stützkäfigs (61)
geführten Spülarmes (66) sich im wesentlichen über die gesamte filterwirksame Länge des Stützkäfigs (61)
erstreckt.
14. Rückspülfilter nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Spülarm (66) an einer Hohlwelle (71) angeordnet ist, welche die Verbindung zum Schlamm
ablauf herstellt.
15. Rückspülfilter, insbesondere nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 und/oder des Anspruches 2 und/oder des
Anspruches 3 sowie einem oder mehreren der Ansprüche 4 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die aus dem hubbeweglichen
Schieber (38) oder dem drehbaren Spülarm (66) bestehende Rückspülvorrichtung mit mindestens
zwei gegeneinander abgesperrten Rückspülkanälen (52, 53) versehen sind, die jeweils mit eigenen Spaltöffnungen
(54, 55 bzw. 67), die bei der Hub- bzw. Drehbewegung gesonderte Flächenbereiche des Stützkäfigs
(9, 61) überstreichen, in Verbindung stehen und jeweils über einen eigenen, durch ein gesondertes Absperrventil
(41, 42) absperrbaren Ableitungskanal (56, 57) mit dem Schlammablauf (4) verbunden sind, wobei
die Absperrventile wechselweise in Schließstellung und in Öffnungsstellung schaltbar sind, derart, daß jeweils
ein Absperrventil geschlossen ist, wenn das andere Absperrventil geöffnet ist.
16. Rückspülfilter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Absperrventile (41, 42) in dem Schieber
(38) bzw. dem Spülarm (66) angeordnet sind und die Ableitungskanale {56, 57) aus Radialbohrungen der
rohrförmigen Hubstange (20) bestehen.
17. Rückspülfilter nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückspülkanäle (52, 53) in Umfangsrichtung des Schiebers (38) gegeneinander versetzt
sind und jeweils am Schieberumfang mit einer sich über einen Teilumfang des Schiebers erstreckenden
bogenförmigen Spaltöffnung (54, 55) in Verbindung -stehen sowie jeweils über einen eigenen, durch das
Absperrventil (41, 42) in Abhängigkeit von der Bewegungsrichtung des Schiebers (38) absperrbaren Ableitungskanal
(56, 57) mit dem Schlammablauf (4) verbunden
sind, wobei bei der Aufwartsbewegung des Schiebers (38) der eine Ableitungskanal (56) durch das zugeordnete
Absperrventil (42) geschlossen und der andere Ableitungskanal (57) durch sein Absperrventil
(41) geöffnet ist, während bei der Abwärtsbewegung des Schiebers (38) der erstgenannte Ableitungskanal
(56) geöffnet und der zweitgenannte Ableitungskanal
(57) geschlossen ist.
18. Rückspülfilter nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußorgane der Absperrventile (41, 42) durch am Schieber (38) fest angeordnete,
die Radialbohrungen überdeckende Schieberflächen gebildet sind, und daß der Schieber (38) zum wechselweise
Öffnen und Schließen der Radialbohrungen in Abhängigkeit von seiner Bewegungsrichtung gegenüber der rohrförmigen
Hubstange (20) begrenzt axial beweglich ist.
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