DE29900597U1 - Rolladenvorrichtung - Google Patents
RolladenvorrichtungInfo
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Description
GRÜNECKER, KINKELDEY, $,iP.CJ<MÄlß: &isCHW:ANyÄUSSER
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ANWALTSSOZIETÄT MAXIMILIANSTRASSE 58 D-80S38 MÜNCHEN GERMANY
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G 4045-01374/sb DATUM / DATE
15.01.1999
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Die Erfindung betrifft eine Rolladenvorrichtung, insbesondere für energieeffiziente Häuser, mit einem Rolladenkasten, der eine Vorderwand, eine Rückwand, eine Oberwand und einen Kastenboden aufweist, zum Einbau in einen Fenster- oder Türausschnitt einer Hauswand.
Rolläden verbessern das Wärme- und Schallverhalten von Fenstern und Türen und dienen ebenso dem Einbruchschutz. So können Rolläden in der kalten Jahreszeit die Wärmeisolierwirkung der Fenster und Türen wesentlich verbessern und in der warmen Jahreszeit durch das Vermeiden direkter Sonneneinstrahlung ein Überhitzen der Räume verhindern. Licht- und Belüftungsschlitze sorgen auf Wunsch für angenehmen Lichteinfall mit gleichzeitigem Sichtschutz und führen somit zu einem behaglichen Gefühl der Geborgenheit. Rolläden können in herabgelassenem Zustand zu einer äußerst preiswerten und deutlichen Verbesserung des Schallschutzverhaltens führen, was insbesondere in der Nacht von großer Bedeutung sein kann. Herabgelassene Rolläden führen ferner zu einem wesentlich erhöhten Einbruchschutz, da zum einen Einbrecher erfahrungsgemäß Fenster mit Rolläden eher meiden und zum anderen auf Wunsch vielfältige Einbruchsicherungssysteme im Bereich des Rolladens lieferbar sind.
Eine Rolladenvorrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 93 08 258 U bekannt.
Eine derartige, beispielsweise in Fig.8 dargestellte, Rolladenvorrichtung wird vorzugsweise oberhalb eines Fenster- oder Türrahmens in einer Fenster- oder Türöffnung einer Hauswand montiert. Im Zuge gesteigerter Anforderungen an die Wärmedämmung sowohl bei Neubauten von Häusern wie auch bei der Sanierung von Altbausubstanzen hat sich gezeigt, daß im Bereich der Fenster- und Türrahmen bzw. der in diesem Bereich befestigten Rollädenkästen starke Wärmeverluste auftreten können. Selbst wenn entlang der Rückwandung des beschriebenen Rolladenkastens eine Wärmedämmung innerhalb des Rolladenkastens selbst vorgesehen ist, reicht dies jedoch noch nicht zur hinreichenden Wärmeisolierung im Bereich des Fensterrahmens aus.
Insbesondere bei modernen Hochwärmedämm-Fassaden, wie sie beispielsweise bei sog. „Passiv-Häusern" oder bei energieautarken Häusern zum Einsatz kommen, ist es notwendig, eine bestmögliche Dichtigkeit und striktes Vermeiden etwaiger Kältebrükken zu erreichen.
Gerade im Bereich der Fenster und Türen führte dies zu gänzlich neuartigen Systemen mit ebenso neu entworfenen Fenster- und Türanschlüssen. Hierbei sind die Rahmenelemente zur Verbesserung des Wärmeverhaltens praktisch komplett in der Außenwand-Dämmung integriert.
Sollen bei diesen Hochwärmedämm-Fassaden Rolläden eingesetzt werden, so ist hierfür ist jedoch eine Rolladenvorrichtung erforderlich, die den besonderen Gegebenheiten der Hochwärmedämm-Fassaden entspricht und die Wärmeverluste minimiert.
Darüber hinaus ist es wünschenswert, derartige Rolladenvorrichtungen bereits beim Bau des Hauses in die Hauswand zu integrieren bzw. an die Fenster- oder Türausschnitte derart anzupassen, daß sich der Rolladenkasten unauffällig und physikalisch optimiert in die Hauswand einbinden läßt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Rolladenvorrichtung der eingangs genannten Art, insbesondere für Niedrigenergiehäuser oder Häuser im Massivbau oder auch für Fertiteilhäuser mit Hochwärmedämm-Fassaden zu schaffen, die optimale Einbauparameter und ein deutlich verbessertes Wärmedämmverhalten aufweisen.
Diese Aufgabe wird bei einer Rolladenvorrichtung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß zumindest an einer Außenseite der Rückwand des Rolladenkastens ein Dämmbauteil vorgesehen ist, zur Wärmedämmung zwischen Hauswand und/oder einem Fenster- oder Türrahmen einerseits und dem Rolladenkasten andererseits.
Die erfindungsgemäße Rolladenvorrichtung mit einem derartig gestalteten Rolladenkasten weist eine sehr kompakte Bauweise auf, so daß sie universell einsetzbar ist
und auch noch nachträglich in vorhandene Fenster- und Türöffnungen eingepaßt werden kann. Sie ist gleichermaßen für den Einsatz im Massivhausbau oder auch dem Fertigteilhausbau oder der Nachrüstung von insbesondere energieverbrauchsoptimierten Häusern geeignet.
Da die Wärmeisolierung nicht innerhalb des Rolladenkastens sondern außen an seiner Rückseite ausgebildet ist, kann das wärmeisolierende Dämmbauteil exakt an die baulichen Gegebenheiten des Tür- oder Fensterausschnittes der Hauswand oder des Tür- oder Fensterrahmens angepaßt werden, ohne die Funktion der Rollvorrichtung zu beeinträchtigen.
Somit wird bei einem minimal benötigten Raum eine besonders gute und überaus effektive Wärmedämmung in dem Bereich eines Hauses ermöglicht, in dem die Kriterien von Niedrigenergiehäusern am schwierigsten zu erfüllen sind und der größte Wärmedurchgang auftritt.
Hierbei ist die Rolladenvorrichtung für Hochwärmedämm-Fassaden ideal geeignet, da jegliche Kältebrücke, sei es durch Leckraten oder aber durch lokal verminderte Wärmedämmung vermieden ist.
Auch ist durch die Integrierbarkeit der Rolladenvorrichtung in den Wandaufbau der Hochwärmedämm-Fassade das Rolladensystem nach Innen und Außen vollständig optisch unauffällig.
Weitere Vorteile der Rolladenvorrichtung sind die auch bei Türhöhe sehr geringen Außenabmessungen des Rolladenkastens, verbunden mit einer integrierten Maximaldämmung des gesamten Einsatzbereiches.
Durch die Verwendung eines hochstabilen Rolladenstabes kann die Rolladenvorrichtung darüber hinaus bis zu einer Breite von ca. 2800 mm ungeteilt (!) eingesetzt werden.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung, wie in den Unteransprüchen angegeben, führen zu weiteren Vorteilen und besonders günstigen thermodynamischen Eigenschaften aufgrund der
- Rolladenkastenhinterdämmung zur Beibehaltung der horizontalen Fenster/Tür-Vordämmung und der Fassadendämmung mittels Polyurethan-Formkörper und integrierter Hinterschneidung („Schwalbenschwanz") zur optimalen Anbingung bei der Montage
- Führungsschienen-Hinterdämmung zur Beibehaltung der vertikalen Fenster/Tür-Vordämmung
- einteiligen Kastenkontur zur Vermeidung von Leckraten innerhalb der Hinterdämmung
- luftdichter und kältebrückenfreier Durchführung des Antriebes der Rollvorrichtung in den Innenraum des Hauses bei Verwendung eines Kurbelgetriebes
- Möglichkeit des elektrischen Antriebes mittels Funkfernsteuerung ohne Kabeldurchführung in den Innenraum des Hauses und damit Vermeidung von Wärmedurchgang nach außen.
Neben diesen Vorzügen weist die erfindungsgemäße Rolladenvorrichtung einfache Montier- und Revisionierbarkeit sowie einen Putzträgeranschluß auf. Durch die geringen Außenabmessungen läßt sich dieses System in nahezu jede Hochwärmedämm-Fassade einbinden. Beispiele hierfür sind die Einbindung in ein 3-schaliges Mauerwerk, in eine Holzrahmenwand oder in eine Wärmedämmverbundwand.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung integriert in Wärmedämmverbund-Fassade schematisch im Querschnitt;
Fig. 2 eine horizontale Schnittansicht durch eine Fensteröffnung mit der erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung im Bereich eines seitlichen Rolladenführungselementes;
Fig. 3 eine Schemadarstellung der Einbausituation eines Ausführungsbeispiels
der Rolladenvorrichtung mit einem verschraubbaren Kastenboden (linksseitige Vorderansicht);
Fig. 4 eine Darstellung der Rolladenvorrichtung gem. Fig. 1 unter Verdeutlichung der Fenster- und Fensterrahmenabdichtung;
Fig. 5 ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung integriert in eine Fassade aus einem dreischaligen Mauerwerk;
Fig. 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung integriert in eine Fassade in Holzrahmen-Bauweise;
Fig. 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung integriert in eine Fassade in Isorast-Bauweise;
Fig. 8 eine herkömmliche Rolladenvorrichtung.
In Fig.1 und 4 ist ein Schnitt durch eine Hauswand 20 dargestellt, mit einer Fensteröffnung, in der ein Fensterrahmen 21, der einen Fensterflügel 25 lagert, fachmännisch mittels Dichtband 23 und Montageschaum 24 eingepaßt ist, und an dessen oberen Ende eine erfindungsgemäße Rolladenvorrichtung 1 eingebaut ist.
Diese umfaßt einen Rolladenkasten 2, der wiederum eine Vorderwand 3, eine Rückwand 4, eine Oberwand 5 und einen Kastenboden 6 umfaßt. Im Rolladenkasten 2 ist eine Rollvorrichtung 7 für einen Rolladen 11 angebracht. Anstelle einer rückwärtigen oberen Ecke verbindet eine Schrägwand 9 die Oberwand 5 und die Rückwand 4 des Rolladenkastens 2. Ein Dämmbauteil in Form einer Hinterdämmung 10 ist derart gestaltet, daß es mit seiner Vorderseite paßgenau an der Rückwand 4 und der Schrägwand 9 des Rolladenkastens 2 anliegt. Ein an der Vorderseite der Hinterdämmung 10 (Dämmbauteil) ausgebildeter Hinterdämmungsvorsprung 13 entspricht bezüglich seines Volumens genau dem durch die Schrägwand 9 „abgeschnittenen" Eckstück des Rolladenkastens 2. Die Befestigung der Hinterdämmung 10 am Rolladenkasten 2
kann beispielsweise durch eine Verklebung 26 erfolgen. Weiterhin ist die Hinterdämmung 10 so ausgestaltet, daß ihre Oberseite eine Verlängerung der Oberwand 5 des Rolladenkastens 2 darstellt. Hierdurch wird der Einbau in die Fensteröffnung vereinfacht. An ihrem unteren Ende schließt die Hinterdämmung 10 bündig mit der Unterkante der Rückwand 4 des Rolladenkastens 2 ab. Die Dämmbauteile und -elemente können aus einem Block von Dämmmaterial paßgenau durch Schneiden gefertigt werden. Ebenso ist ein Formspritzvorgang denkbar. Als Dämmbauteil kommt vorzugsweise Polyurethanschaum (PU) oder expandiertes Polystyrol (EPS, Styropur) in Betracht.
Bei den in Fig.1, 4, 5 und 7 dargestellten Ausführungsformen der Rolladenvorrichtung 1 ist die Rückwand 4 an ihrer Unterkante rechtwinklig nach hinten, außen und oben gebogen, so daß ein U-förmiger Profilfortsatz 19 entsteht, in den das untere Ende der Hinterdämmung 10 eingepaßt ist, um einen sicheren und genauen Paßsitz zum Rolladenkasten 2 zu gewähren. Des weiteren ist die von dem Rolladenkasten 2 wegweisende Seite der Hinterdämmung 10 genau an die gegebenen Konturen des Fensterstockes 21 und der Hauswand 20 angepaßt. In dem Bereich, in dem sich Fensterstock 21 und Hauswand 20 gegenüberliegen, ist an der Hinterdämmung 10 eine Aussparung, die Hinterdämmungshinterschneidung 14 ausgebildet, die beim Einbau durch Montageschaum 24 ausgefüllt wird. Diese Hinterschneidung 14 bewirkt eine formschlüssige Anbindung der Hinterdämmung 10 an den und in Verbindung mit dem Montageschaum 24.
Der Hohlraum 22 zwischen Hauswand, Fensterstock und Rolladenkasten ist also vollständig ausgefüllt. Somit werden jegliche Wärmeverluste in diesem Bereich minimiert.
Zur optimalen Integration des Rolladenkastens 2 in die Hauswand 20 ist an seiner Vorderwand 3 ein Putzträger 27 mittels einer Verklebung 26 befestigt.
Durch die oben beschriebene Ausgestaltung der zum Rolladenkasten 2 hinweisenden Seite der Hinterdämmung 10 wird weiterhin die Isolierfläche zwischen der Hinterdämmung 10 und dem Rolladenkasten 2 maximiert. Auch wird das Isoliervolumen der Hinterdämmung 10 und somit dessen Isolierfähigkeit maximiert. So wird zum einen ein Großteil der Außenseite des Fensterrahmens 21 von der Hinterdämmung 10
(Dämmbauteil) bedeckt, zum anderen eine größtmögliche Fläche des Rolladenkastens 2 ebenfalls von der Hinterdämmung 10 bedeckt. Ein direkter Wärmeübergang von Fensterrahmen 21 oder der Hauswand 20 über den Rolladenkasten 2 zur Außenseite des Hauses wird somit verhindert.
Eine leichte und vor allem schnelle Montage der Rolladenvorrichtung 1 bleibt jedoch dennoch gewährleistet. Insbesondere bei Fertighäusern, Häusern, die aus vorgefertigten Wand- und Fensterbauteilen zusammengefügt werden, und Häusern mit Hochwärmedämmfassaden, wird auf kurze Montagezeiten Wert gelegt. Da bei einer erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung 1 die Hinterdämmung 10 bereits vor dem endgültigen Einbau in die Fensteröffnung vorgefertigt werden kann, und dennoch die Abmessungen und Maße der Fensteröffnungen bzw. des Fensterrahmens 21 genau berücksichtigt werden können, bleibt trotz schnellem Einbau die Dichtwirkung vollständig gewahrt.
Zur weiteren Verbesserung der Isolierwirkung bei der erfindungsgemäßen Rolladenvorrichtung 1 sind, wie in Fig.2 dargestellt, zwischen den Führungselementen 12 (Führungsschienen), die den Rolladen 11 auf seiner vorgesehenen Bahn halten sobald er den Rolladenkasten 2 verläßt, und dem Fensterrahmen 21 noch weitere Abdichtungs- bzw. Dämmelemente 15 vorgesehen. Diese Dämmelemente 15 werden ebenfalls bereits im Werk vorgefertigt und mit den Führungselementen 12 vorverklebt. Auch ist es möglich, das Profil der Führungselemente 12 so zu gestalten, daß es neben der eigentlichen Führungsschiene ein offenes oder geschlossenes Hohlprofil aufweist, in das weitere Abdichtungs- oder Dämmelemente eingepaßt werden. Die Dämmelemente 15 vermindern zusätzlich den Wärmeaustritt entlang den seitlichen Flächen des Fenster- oder Türrahmens, wodurch eine zusätzliche Heizkosteneinsparung ermöglicht wird. Die Dämmelemente 15 sind ebenfalls bereits vor Einbau auf die exakten benötigten Maße angepaßt und sind somit schnell montierbar. Die Montage der Führungselemente 12 und der Dämmelemente 15 an dem Fensterrahmen 21 erfolgt mittels Schienenbefestigungselementen 31, beispielsweise Schrauben, und Distanzhülsen 30. Die Distanzhülsen 30 können bereits während der Fertigung der Dämmelemente 15 in diese eingegossen werden oder aber auch später in diese eingesetzt werden.
X.\C\
Die Führungsschiene 12 ist einstückig mit einer Hohlprofilschiene 12a, die das vertikale Lasttragteil für den Rolladenkasten bildet. Durch die Hohlprofilschiene 12a hindurch erfolgt die Verschraubung in dem Fenterrahmen 21 zur stabilen Befestigung der Rolladenvorrichtung unter Einsatz der Distanzhülsen 30 und unter Zwischenlage des Dämmkörpers 15 aus Polyurethanschaum (Montageschaum).
Weiterhin befinden sich an den Führungselementen 12 eine Putzanschlußschiene 32 und Rolladendichtbänder 33 zur Isolierung gegenüber dem heruntergelassenen Rolladen 11.
Zur Wartung oder zur Erneuerung des Rolladens 11 innerhalb des Rolladenkastens ist der Kastenboden 6 herausnehmbar gestaltet. Bei dem in Fig.1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist hierfür ein Clipbauteil 16 vorgesehen, das an der Vorderwand 3 des Rolladenkastens 2 mittels mehrerer Niete, ähnlicher Befestigungsbauteile oder mehrerer Schweißpunktstellen angebracht ist. Der Kastenboden 6 weist an seiner Vorderseite ein entsprechendes Clipelement 18 auf, das mit dem Clipbauteil 16 einrastbar ausgebildet ist. Somit wird ein schneller Zugriff auf die im Rolladenkasten 2 angeordneten Bauelemente ermöglicht. Überdies wird die unschöne Anordnung von sichtbaren Befestigungsschrauben an der Vorderseite des Kastenbodens 6 vermieden.
Bei dieser Ausführungsform wie auch bei den Einbaubeispielen gemäß Fig. 4 sowie Fig.5 (Einbau in dreischaliges Mauerwerk), Fig. 6 (Wand in Holzrahmenbauweise) und Fig. 7 („Isorasf-Holzbauweise) ist am unteren vorderen Ende der Vorderwand 3 des Rolladenkastens 2 eine Putzkante 28 vorgesehen. Deren Gestaltung erfolgt vorzugsweise durch eine ca. 9O°-Abwinklung der Vorderwand 3 nach außen und durch eine schräg zurücklaufende Abkantung des freien Endes. Auch hier ist zwischen Putz und Vorderwand des Rolladenkastens eine Wärmeisolierschicht 27 vorgesehen.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel (Vorderansicht) erfolgt die Befestigung des Kastenbodens 6 am Rolladenkasten 2 mittels einer Verschraubung 17. Am vorderen unteren Ende des Rolladenkastens 2 ist mit dem Kopfstück 3 desselben
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über eine Distanzscheibe ein Arm eines T-Profils 34 verschraubt, an dessen zweitem Arm der Kastenboden 6 verschraubt ist. Der zentrale vertikale Profilvorsprung des T-Profils 34 dient als Profilputzkante 35. Hierdurch wird es bei Aufbringung einer Außenlaibung oder sonstigem Verputzen vermieden, daß bis in den Bereich des Kastenbodens 6 hineingeputzt wird, so daß dieser nicht mehr demontierbar wäre. Der vertikale Arm des T-Profilstückes 35 dient also als Putzkante oder als definierter Laibungsanschlag, so daß der Freiraum unterhalb des Kastenbodens 6 des Rolladenkastens in jedem Fall erhalten bleibt.
Die beschriebene Anordnung kann in vielfältiger Weise abgeändert werden. So kann beispielsweise, wie bei der in Fig.6 dargestellten Ausführungsvariante, bei der die Rolladenvorrichtung 1 in eine Hauswand 20 in Holzrahmenbauweise integriert ist, ein weiteres Dichtungs- und Dämmelement an der Oberwand oder den Seitenwänden des Rolladenkastens vorgesehen werden, um die Wärmedämmung in den Ecken der Fenster- oder Türausschnitte einer Hauswand noch zusätzlich zu verbessern.
Auch ist selbstverständlich der Einsatz einer solchen Rolladenvorrichtung mit integrierter Wärmedämmung nicht auf den Fertighaus- oder Neubaueinsatz beschränkt. Ein Einsatz bei der Altbausanierung ebenso wie bei der Konstruktion von Baucontainern oder auf dem Schifffahrtssektor, wo ebenfalls Wärmedämmprobleme bestehen, ist möglich.
Claims (13)
1. Rolladenvorrichtung, insbesondere für energieeffiziente Häuser, mit einem Rolladenkasten, der eine Vorderwand, eine Rückwand, eine Oberwand und einen Kastenboden aufweist, zum Einbau in einen Fenster- oder Türausschnitt einer Hauswand, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest an einer Außenseite der Rückwand (4) des Rolladenkastens (2) ein Dämmbauteil (10) vorgesehen ist, zur Wärmedämmung zwischen einer Hauswand (20) und/oder einem Fenster- oder Türrahmen (21) und dem Rolladenkasten (2).
2. Rolladenvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Rückwand (4) und der Oberwand (5) des Rolladenkastens (2) eine winkelig diese Wände verbindende Schrägwand (9) angeordnet ist, an deren Außenseite ebenfalls das Dämmbauteil (10) vorgesehen ist, wobei das Dämmbauteil (10) in seiner vertikalen Ausdehnung von dem Kastenboden (6) bis zur Oberwand (5) des Rolladenkastens (2) reicht.
3. Rolladenvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämmbauteil (10) einen gegebenen Hohlraum (22) zwischen dem Rolladenkasten (2) und der Hauswand (20) und/oder dem Fenster- oder Türrahmen (21) ausfüllt.
4. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (4) an ihrem äußeren unteren Ende einen profilartigen Vorsprung (19) zur Aufnahme eines unteren Endes des Dämmbauteils (10) aufweist.
5. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämmbauteil (10) aus einem Polyurethan-Formkörper besteht und an seinem hinteren unteren Ende eine mit Montageschaum auffüllbare integrierte Hinterschneidung aufweist.
6. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Rolladenkasten (2) im Bereich seiner vorderen unteren Ecke eine Putzkante (28, 35) und an der Vorderseite (3) einen Putzträger (27) aufweist.
7. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Rolladenvorrichtung (1) ferner einen im Rolladenkasten (2) aufrollbaren Rolladen (11) aufweist, und zwei Führungselemente (12, 13) zum seitlichen Führen des Rolladens (11) außerhalb des Rolladenkastens (2).
8. Rolladenvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Fenster- oder Türrahmen (21) und jedem der Führungselemente (12) des Rolladens (11) ein Dichtungs- bzw. Dämmelement (15) angeordnet ist.
9. Rolladenvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Dämmbauteil (10) mit der Rückwand (4) und/oder der Schrägwand (9) des Rolladenkastens (2) und/oder die Dichtungs- bzw. Dämmelemente (15) mit dem Führungselement (12), fest verbunden sind.
10. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Kastenboden (6) lösbar an dem Rolladenkasten (2) angeordnet, insbesondere durch eine Schraub- und/oder Klips-Verbindung an diesem gehalten ist.
11. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Kastenboden (6) zumindest an der Vorderwand (3) des Rolladenkastens (2) mittels eines Klippbauteils (16) gehalten ist.
12. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollvorrichtung (11) durch einen Antrieb von der Innenseite der Hauswand (20) betätigbar ist, wobei die Durchführung des Antriebs durch die Hauswand (20) luftdicht und kältebrückenfrei erfolgt.
13. Rolladenvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollvorrichtung (11) durch einen ferngesteuerten Antrieb, insbesondere durch Funkfernsteuerung, von der Innenseite der Hauswand (20) betätigbar ist, ohne Kabeldurchführung durch die Hauswand (20).
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