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DE10125572C2 - Vorgefertigtes Fenster- und Türenelement - Google Patents

Vorgefertigtes Fenster- und Türenelement

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DE10125572C2
DE10125572C2 DE10125572A DE10125572A DE10125572C2 DE 10125572 C2 DE10125572 C2 DE 10125572C2 DE 10125572 A DE10125572 A DE 10125572A DE 10125572 A DE10125572 A DE 10125572A DE 10125572 C2 DE10125572 C2 DE 10125572C2
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DE
Germany
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window
outer door
roller shutter
prefabricated window
door element
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    • E06B9/17007Shutter boxes; Details or component parts thereof
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Description

Die Erfindung betrifft ein vorgefertigtes Fenster- u. Außentürelement, insbesondere zum Einbau in den Rohbau von Wohnhäusern, mit einem Elementrahmen, minde­ stens einem Fenster oder einer Außentür und einem Rollladenkasten.
Bei der Erstellung von Wohnhäusern werden deckenhohe Wandöffnungen für Fenster und Außentüren der Wohnräume individuell oder auch nach Normmaßen bereits im Rohbau ausgespart. Die Planung und Erstellung derartiger Aussparungen haben unmittelbare Auswirkung auf nachfolgende Gewerke, die zahlreiche Hand­ werker wie beispielsweise Fensterbauer, Betonbauer, Rollladenbauer, Estrichleger, Putzer und Maler bis zur Fertigstellung des Hauses zu erbringen haben. Beim Inein­ andergreifen der aufeinander folgenden Arbeitsgänge bis zur Fertigstellung eines Fenstereinbaues inklusive Rollladenerstellung, können naturgemäß zahlreiche Fehlerquellen auftreten.
Aus diesem Grunde ist im Stand der Technik bereits vorgeschlagen worden, beispielsweise in der DE 297 02 156 U1, Fenster- u. Türeinsätze mit vorgefertigtem Rollladenaufnahmekasten und Gurtrollerschacht herzustellen, die vor dem Einbau auf der Baustelle aus Beton, starren Kunststoffen und Verbundgussmassen vorge­ fertigt werden können. Derartige Fenster- und Außentüreinsätze bieten gegenüber früher üblichen individuellen Fenster- und Türeinbauten auf der Baustelle sicherlich einen gewissen Fortschritt, beseitigen jedoch noch nicht vielfach auftretende Probleme, insbesondere im Hinblick auf die Isoliereigenschaften im Bereich des Fensters oder des Rollladenkastens, die durch gesetzliche Vorgaben der Energie­ sparverordnung in den letzten Jahren zu wesentlich höheren Qualitätsanforderun­ gen geführt hat im Hinblick auf die Anforderungen an Energieeinsparung bei der Beheizung von Wohnhäusern. Hierbei sind insbesondere die Fenster- u. Türöffnun­ gen und deren Isolierung und Abdichtung von besonderem Interesse, da hier bei mangelhafter Bauausführung der Verlust von großen Heizenergiemengen eintreten kann. Da auch bei den in dem oben angeführten Gebrauchsmuster beschriebenen Fenster- und Außentüreinsätzen noch ein hohes Maß an handwerklicher Tätigkeit bis zum Fertigstellen des kompletten Fensters mit Rollladen durchzuführen sind, sind naturgemäß die möglichen Fehlerquellen, insbesondere im Bezug auf Abdich­ tung und Isolierung der Fenster- und Türöffnungen nach wie vor zahlreich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein vorgefertigtes Fenster- und Außentürelement bereitzustellen, welches sowohl im Fenster- als auch im Roll­ ladenbereich eine optimale Wärmedämmung bietet, welches sich vollständig indu­ striell vorfertigen lässt, wobei insbesondere auch den modernen Anforderungen an Abdichtung in Bezug auf Luftzirkulation Rechnung getragen wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in den Elementrahmen, der aus mehreren, miteinander verbundenen Aluminium-Hohlkörperprofilen aufgebaut ist, Fenster- und Rollladenkasten luftdicht eingesetzt sind und dass der Rollladenkasten mindestens einen Dämmeinsatz aufweist, welcher im Wesentlichen das gesamte freie bei eingerolltem Rollladen nicht genutzte Innenvolumen des Roll­ ladenkastens einnimmt.
Die Gestaltung des Elementrahmens aus Aluminium-Hohlkörperprofilen gestattet eine industrielle Fertigung eines Fenster- oder Türelementes mit optimaler Einpas­ sung der Fenster in Bezug auf lufttechnische Abdichtung. Das Fenster- oder Tür­ element wird aufgrund seines Aufbaus inklusive Rollladeneinbau komplett vormon­ tiert, wobei auf der Baustelle nur noch der Einsatz dieses Elementes in vorbereitete Fensteröffnungen mittels Montage-Klemmverschluss montagefreundlich durchzufüh­ ren ist. Der Aufbau des Elementrahmens aus einzelnen Profilen erlaubt in diesem Zusammenhang die Erstellung von Fenstern und Türen in beliebigen Längen und Breiten, wobei selbstverständlich die einzubringenden Fenster in allen Variations­ möglichkeiten und Farben eingebaut werden können. Die Einpassung des Fensters und des Rollladenkastens in den Elementrahmen im Rahmen der industriellen Ferti­ gung beseitigt alle bislang auf der Baustelle zu bewältigenden Abdichtprobleme, wobei die Auskleidung des Rollladenkastens mit einem Dämmeinsatz eine Wärme­ brücke in diesem Bereich zuverlässig ausschließt. Der Dämmeinsatz kann hierbei vorteilhaft als geschäumter Formblock ausgeführt sein, was zum einen im ungünsti­ gen Rollladenbereich den gemäß Energieeinsparverordnung geforderten K-Wert einer Außenwand von 0,25 um 30% übertrifft und zum anderen insbesondere im Bezug auf die Herstellkosten und die Anpassung des Dämmeinsatzes Vorteile mit sich bringt.
Durch die industrielle Vorfertigung des Fenster- und Außentürelementes lassen sich darüber hinaus durch fehlende Koordinierungsproblematiken zwischen den einzel­ nen Gewerken und die Tatsache, dass nach dem Einbau des erfindungsgemäßen Fenster- und Türelementes sofort innen und außen parallel weiter gearbeitet werden kann, die Zeitspannen nach dem Fenstereinbau wesentlich verkürzen, was insge­ samt eine nicht unerhebliche Bauzeitverkürzung mit sich bringt. Darüber hinaus hat die industrielle Vorfertigung den Vorteil, dass alle Arbeiten an dem Element witte­ rungsunabhängig durchgeführt werden können, keine Aufmaße genommen werden müssen, und keine weiteren baustellenbezogenen Koordinierungs- und Montage­ probleme zu lösen sind.
Spezielle Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes ergeben sich in Zusam­ menschau mit der technischen Lehre des Anspruches 1 auch aus den Merkmalen der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, dass die Hohlkörperprofile des Elementrahmens mindestens einen zur Wohnhausaußenseite liegenden Hohlraum mit Innendämmung und mindestens einem zur Wohnhausinnenseite liegenden Hohlraum aufweisen, wobei zwischen den Hohlräumen eine Isolierschicht angeordnet ist. Durch diese spezielle Ausgestaltung ist auch im Bereich neben dem eigentlichen Fenster- und Rollladenkasten eine hervorragende Wärmedämmung gegeben, die zum einen aus der Ausschäumung eines der Hohlräume und zum anderen in der wärmetechnischen Isolierung zwischen Elementrahmenaußenseite als kaltem Bestandteil und Elementrahmeninnenseite als Rahmenbestandteil besteht. Um den Wärmetransport noch weiter zu minimieren, können in die Hohlkörperprofile entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform zusätzlich versetzte Längsschlitze so eingebracht werden, dass eine wabenförmige Fläche entsteht, wodurch eine Wegverlängerung von der Wärme- zur Kältezone herbeigeführt wird.
Die Herstellkosten der Elementrahmenprofile lassen sich absenken, wenn die Hohl­ körperprofile aus jeweils einem einen Hohlraum aufnehmenden Einzelprofil und ein zwischen den Einzelprofilen angeordneten Kunststoffprofil bestehen. Die außen und innen liegenden Aluminium-Einzelprofile lassen sich dabei symmetrisch ausbilden, was die für die Herstellform notwendigen Werkzeugkosten zusätzlich absenkt.
Eine zusätzliche zweckmäßige Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes kann dadurch gegeben sein, dass mindestens ein Teilbereich des innen liegenden Hohl­ raumes eines Einzelprofils als Heizungs- und Lüftungskanal mit einer Luftzutrittsöff­ nung und einer Luftaustrittsöffnung ausgebildet ist. Da zur Innenraumheizung von Wohnhäusern aufgrund ihrer wärmetechnischen Vorteile zunehmend Heizlüftungs­ systeme eingesetzt werden, bilden die in dem Fenster- und Türelement integrierten Heizungs- und Lüftungskanäle eine Kosten sparende und optisch ansprechende Möglichkeit, ohne Verlegung von zusätzlichen Kanälen ausreichende Heizungs- und Lüftungsmöglichkeiten der einzelnen Räumlichkeiten zu schaffen.
Die Luftaustrittsöffnungen lassen sich hierbei in ihrem Querschnitt durch Regulier­ einrichtungen verkleinern, wobei als Reguliereinrichtungen beispielsweise Einsätze zur Anordnung innerhalb der Luftaustrittsöffnungen vorgesehen werden können. Die Luftaustrittsöffnungen sind hierbei innerhalb der senkrechten Elementrahmenteile als Schlitze ausgestaltet, andere Querschnittsgestaltungen sind selbstverständlich ebenfalls denkbar.
Neben dem Fenster und Rollladen lässt sich in den Elementrahmen zusätzlich ein unterhalb des Fensters angeordnetes wärmegedämmtes Brüstungselement luftdicht eingepasst aufnehmen. Das vorgefertigte Tür- und Fensterelement erhält somit eine geschosshohe Ausgestaltung, wobei im unteren und oberen der Geschossdecke bzw. dem Fußboden zugewandten Bereich ein luftdichter Bodenanschluss geschaf­ fen wird. Das eingepasstes Brüstungselement lässt sich selbstverständlich außen und innen in beliebiger Ausgestaltung an die sonstige Fassaden- und Innenraum­ gestaltung anpassen.
Darüber hinaus ist es denkbar, dass in Analogie zu dem unterhalb des Fensters angeordneten Brüstungselement oberhalb des Rollladenkastens ebenfalls ein wärmegedämmtes Verkleidungselement vorgesehen werden kann, wobei der Elementrahmen des Fensterelementes entsprechend nach oben verlängert ist. Auf diese Weise sind die erfindungsgemäßen Elemente bis in den Dachbereich im Obergeschoss eines Wohnhauses verlängert, ohne dass zusätzliche Maurer-, Betonbau- und Putzarbeiten notwendig sind. Darüberhinaus erspart es in diesem Bereich sämtliche Ein- und Ausschalarbeiten für den Betoniervorgang.
Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtdarstellung des erfindungsgemäßen Fenster­ elementes,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entsprechend der Linie A-A aus Fig. 1,
Fig. 3 eine einseitige Schnittdarstellung durch den senkrechten Bereich des Elementrahmens entsprechend der Schnittlinie C-C aus Fig. 2,
Fig. 4 eine einseitige Schnittdarstellung durch den senkrechten Elementrahmen entsprechend der Schnittlinie B-B aus Fig. 2,
Fig. 5 eine vergrößerte Schnittdarstellung durch den Rollladenkasten entspre­ chend der Schnittlinie A-A aus Fig. 1,
Fig. 6 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Bodenanschlussbereiches des erfindungsgemäßen Fensterelementes entsprechend der Schnittlinie A-A aus Fig. 1,
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Eckbereiches und
Fig. 8 eine Teilansicht des Elementrahmens mit Wabenstruktur.
In der Fig. 1 ist ein vorgefertigtes Fensterelement abgebildet, welches als wesent­ liche Bauteile einen umlaufenden Elementrahmen 1, ein zweiflügeliges Fenster 2 sowie einen über dem Fenster verdeckt angeordneten Rollladenkasten 3 aufweist. Unterhalb des Fensters befindet sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein wärmegedämmtes Brüstungselement 4. Das erfindungsgemäße vorgefertigte Fensterelement ist in der Fig. 1 von derjenigen Seite aus dargestellt, die zur Innen­ seite des Wohnhauses gerichtet ist. Zu dieser Seite hin ist der Rollladenkasten 3 vollkommen gekapselt, so dass Rollladenkasten 3, Fenster 2 und Brüstungselement 4 als komplette Baueinheit luftdicht in dem Elementrahmen 1 aufgenommen sind. Der Elementrahmen 1 selbst besteht aus mehreren in den vier äußeren Eckpunkten des Fensterelementes miteinander verbundenen Hohlkörperprofilen, wie dies aus den nachfolgenden Figuren deutlicher wird.
Das in der Fig. 1 abgebildete gesamte Fensterelement wird industriell komplett vorgefertigt, was bedeutet, dass das komplette Fenster mit Beschlägen und Glasein­ sätzen sowie der komplette Rollladenkasten inklusive eines vorhandenen elektri­ schen Antriebes sowie den zugehörigen Zu- und Ableitungen und Steuermitteln in dem fertig montierten Fensterelement vorhanden sind. Darüber hinaus sind nach Beendigung der Montage bereits Außen- und Innenfensterbänke sowie spezielle Verkleidungen aus Holz, Putz, Dekorplatten oder ähnlichem an der Innen- und Außenseite des Brüstungselementes angebracht. Zu Transportzwecken und als Schutz auf der Baustelle wird das erfindungsgemäße Fensterelement abschließend mit einer Schutzfolie versehen und kann dann nach Anlieferung auf der Baustelle direkt in eine vorgesehene Öffnung im Rohbau eines Wohnhauses mittels Montage- Klemmverschluss eingesetzt werden.
Der Aufbau des Fensterelementes wird im Einzelnen aus der Querschnittszeichnung der Fig. 2 deutlicher. In dieser Figur sind die wesentlichen Elementes des Fenster­ elementes, welches aus dem Elementrahmen 1, dem Fenster 2, dem Rollladen­ kasten 3 und dem Brüstungselement 4 besteht, noch einmal in Schnittdarstellung gezeigt.
Aus der Fig. 5 wird der Aufbau des Rollladenkastens verdeutlicht. Der Rollladen­ kasten 3 besteht im Wesentlichen aus einer vorderen und hinteren Blende 5, 6, wobei die zum Innenraum gerichtete hintere Blende 5 von der Unterkante des Roll­ ladenkastens bis zur Geschossdecke 7 reicht, wohingegen die zur Außenseite gerichtete Blende 6 die Geschossdecke von außen abdeckt und in ein weiteres über dem ersten Fensterelement im nächsten Obergeschoss angeordnetes weiteres Fensterelement hinein ragt. Der durch die Blenden 5 und 6 definierte Innenraum nimmt die Rollladenkastenmechanik auf, die im Wesentlichen aus der Rollladenauf­ wickelrolle 8, dem Rollladen 9 sowie hier nicht näher dargestellten Antriebselemen­ ten besteht. An der Unterseite des Rollladenkastens 3 ist der Rollladen 9 durch einen schmalen Spalt 10 aus dem Rollladenkasteninnern heraus fahrbar. Der Spalt 10 ist durch längs des Rollladens verlaufende kissenförmige Dichtungen 11 und 12 nach außen abgedichtet, wodurch verhindert wird, dass Zugluft oder Schmutz ins innere des Rollladenkastens gelangen. Der nicht vom aufgewickelten Rollladen 9 eingenommene Raum innerhalb des Rollladenkastens 3 wird komplett durch einen der Form des Rollladenkastens angepassten Dämmeinsatz 13 ausgefüllt. Dieser Dämmeinsatz 13 besteht vorzugsweise aus einem Hartschaumblock und gewähr­ leistet hervorragende Wärmedämmeigenschaften (K-Wert 0,175) bei außerordent­ lich leichter Handhabung und Anpassbarkeit.
Aus der Fig. 3 wird die seitliche Begrenzung des Rollladenkastens mit der daran angeordneten Rollladenaufwickelrollenlagerung verdeutlicht. Die seitliche Begren­ zung des Rollladenkastens 3 bildet einen Teil des Elementrahmens 1, welcher insgesamt aus mindestens vier miteinander in ihren Eckpunkten verbundenen Alu­ minium-Hohlkörperprofilen besteht. Die Hohlkörperprofile wiederum sind im Wesent­ lichen aus drei Bauteilen zusammengesetzt. Zur Außenseite des Fensterelementes befindet sich ein Einzelprofil 14, welches als Aluminiumprofil ausgebildet ist und einen Hohlraum 15 aufweist, der mit Dämmstoff ausgeschäumt ist. An der zum Fenster 3 gerichteten Innenseite dieses Einzelprofiles 14 ist sowohl die Rollladen­ laufschiene 16 als auch die Lagervorrichtung 17 für die Rollladenaufwickelrolle 8 angeordnet. In der Fig. 3 ist als Begrenzung des Rollladenkasteninnenraumes nach außen wiederum die Blende 6 dargestellt. Nach innen schließt sich als weite­ res Bauteil des seitlichen Teiles des Elementrahmens ein weiteres Einzelprofil 18 ebenfalls aus Aluminium an, welches identisch dem erstgenannten Einzelprofil 14 ausgebildet ist und ebenfalls einen Hohlraum 19 aufweist. Die Einzelprofile 14 und 18 sind durch ein Kunststoffprofil 20 miteinander verbunden. Das Kunststoffprofil 20 verhindert durch seine Isoliereigenschaften einen Wärmeübergang zwischen kalten äußeren Einzelprofil 14 und dem warmen Einzelprofil 18 an der zum Innenraum des Hauses gerichteten Innenseite des Elementrahmens. Aus der Fig. 3 wird ergän­ zend deutlich, dass der Rollladenkasteninnenraum zur Innenseite mit der Blende 5 abgeschlossen ist, welche in einen vorbereiteten Schlitz 21 des Einzelprofils 18 ein­ greift. Um dem runden Bereich 22 der Wandung des Hohlraumes 19 eine größere Elastizität zu verleihen, die insbesondere das Einschieben der Blende 5 in den Schlitz 21 des Einzelprofils 18 erleichtert, sind zwei Kerben 23 und 24 in der Außen­ seite der Hohlraumwandung angeordnet. Der seitliche Anschluss des vorgefertigten Fensterelementes wird ebenfalls aus der Fig. 3 deutlich. Der Einbau des Fenster­ elementes erfolgt so, dass das innere Einzelprofil 18 benachbart dem Mauerwerk 25 des Wohnhauses angeordnet ist, wohingegen das Einzelprofil 14 über das Mauer­ werk nach außen vorsteht. Auf das Mauerwerk ist im dargestellten Beispiel eine Wärmedämmung 26 aufgebracht, jedoch sind auch beliebige andere Fassaden­ gestaltungen möglich.
Aus der Fig. 3 ist darüber hinaus ersichtlich, dass die heute geforderte luftun­ durchlässige Abdichtung zwischen Mauerwerk und Fensterelement durch eine im Spalt 27 zwischen Mauerwerk 25 und Elementrahmen angeordnete Dichtung 28 gewährleistet ist. Die Dichtung 28 wird aus optischen Gründen zusätzlich durch eine Wandanschlussleiste 29 abgedeckt, die in einem gezahnten Spalt 30 des Einzel­ elementes 18 festgelegt ist. Vor und während des Einbaus des Fensterelementes lässt sich der Spalt 30 darüberhinaus zur Befestigung einer Schutzfolie nutzen, indem in den Spalt 30 eine Klemmleiste 46 für die Schutzfolienbefestigung einge­ setzt wird.
Der Spalt 30 kann außerdem zur Festlegung einer Kunststoffabdeckung 51 dienen, wobei die Abdeckung im Hinblick auf auftreffende Sonneneinstrahlung eine zu weit gehende Ausdehnung des Einzelprofils gegenüber benachbarten Putzschichten und daraus resultierende Verspannungen verhindert.
Aus der Fig. 4 wird der Aufbau des seitlichen Bereiches des Elementrahmens im Bereich des Fensters (Schnittlinie B-B in Fig. 2) deutlich. Auch hier besteht der Elementrahmen aus einem an der Außenseite angeordneten Einzelprofil 14 mit innen liegendem mit Dämmmaterial gefülltem Hohlraum 15, einem zweiten Einzel­ profil 18 mit Hohlraum 19 und einem zwischengelagerten Kunststoffprofil 20. Der Hohlraum 15 kann ausgeschäumt sein oder beispielsweise einen Isolierkörper 51 in Form eines rechteckförmigen Profiles aus Holz oder Kunststoff enthalten Zum Ein­ bringen des Isolierkörper wird das Einzelprofil durch zwei Schnitte 52 aufgeschnitten und der Isolierkörper 51 in den Hohlraum 15 durch Klebung, Schraubung oder dergleichen fixiert. Besonderer Vorteil bei einem Aufschneiden des Einzelprofils 14 ist insbesondere bei Einsatz von Aluminium als Profilmaterial die vollständige Besei­ tigung einer Kältebrücke im Einzelprofil. Wandseitig ist zwischen den Aluminium­ profilen ein Kunststoffklemmprofil 48 befestigt, welches als Arretierung des Element­ rahmens 1 am Mauerwerk dient, an das der Schenkel 49 des Kunststoffklemm­ profiles 48 zur Anlage kommt. Die Anpressung des Schenkels 49 ergibt in diesem Bereich eine zusätzliche Abdichtung zwischen Elementrahmen und Mauerwerk.
An den Aluminiumprofilen 14 und 18 ist der Fensterrahmen 31 eingepresst, dem zur Außenseite ein rechteckiges, wärmegedämmtes Abstandsprofil 32 vorgelagert ist. Das Abstandsprofil 32 bietet unter Umständen bei Anbau eines Fliegen- oder Sonnenschutzgitters für dieses Zubehör Platz. An das Abstandsprofil 32 schließt sich nach außen die Rollladenlaufschiene 16 an. Der Wandanschluss ist in diesem Bereich identisch zu dem bereits bei der Erläuterung der Fig. 3 besprochenen Aufbau, so dass an dieser Stelle auf die entsprechende Fig. 3 verwiesen wird. Da das innen liegende Einzelprofil 18 im Bereich des Fensters und auch im Bereich der darunter liegenden Brüstung nicht als Aufnahme für die Blende 5 dienen muss, ist der in Fig. 3 dargestellte Schlitz 21 in dem Bereich nicht vorhanden, so dass das Einzelprofil 18 einen weiteren geschlossenen Hohlraum 33 aufweist. In diesem Hohl­ raum lassen sich in vorteilhafter Weise Kabelführungen, beispielsweise zur Strom­ versorgung des Rollladenkastenmotors und Betätigungselemente zu dessen Steue­ rung anordnen.
Eine besondere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fensterelementes sieht bei Verwendung einer entsprechenden Heizungsanlage in Form eines kontrollierten Heiz-Lüftungssystems die Verwendung des Hohlraumes 19 des innen liegenden Einzelprofils 18 als Heizungs- und Lüftungskanal zum Transport warmer Heizungs­ luft vor. Diese Heizungsluft wird im unteren Anschlussbereich des Elementrahmens innerhalb des Estrichbereiches durch einen geeigneten Anschlussstutzen in den Hohlraum des umlaufenden Einzelprofiles 18 eingeleitet und strömt von dort seitlich des Brüstungselementes 4 innerhalb des Hohlraumes 19 hoch. Im Bereich des Brüstungselementes befinden sich, wie dies aus der Fig. 1 deutlich wird, in den Einzelprofilen 18 schmale Längsschlitze 34, durch die die gewärmte Heizungsluft in den Innenraum des Gebäudes ausströmen kann. Zur Verdeutlichung ist in der Fig. 4 der Schlitz 34 auch im Bereich des Fensters eingezeichnet, wobei anzumerken ist, dass für übliche Heizungszwecke der Spalt 34 wie in der Fig. 1 dargestellt, sich nur im Bereich des Brüstungselementes 4 erstreckt. Durch geeignete Klemmelemente lässt sich die Austrittsöffnung des Schlitzes 34 variieren, so dass der in das entspre­ chende Zimmer eines Wohnraumes ausströmende Heizungsluftstrom den Heizungserfordernissen des Zimmers anpassbar ist.
Den Anschluss des erfindungsgemäßen vorgefertigten Fensterelementes an seiner Unterseite wird durch die Schnittdarstellung der Fig. 6 verdeutlicht. Der Element­ rahmen 1 besteht auch in diesem Bereich aus einem außen liegenden Einzelprofil 14 und einem innen liegenden Einzelprofil 18. Beide sind über das Kunststoffprofil 20 miteinander verbunden. Die Oberkante des innen liegenden Einzelprofiles 18 schließt dabei mit der Oberkante des gegossenen Estrichs 35 ab. Unterhalb des Einzelprofils 18 befindet sich ein weiteres Profil 36, welches als Luftkanal zur Ver­ sorgung der seitlich des Brüstungselementes 4 gelegenen Luftkanäle dient. Der Luftkanal 36 besitzt eine Luftzutrittsöffnung 37, über die er an das Heizlüftungs­ system, dessen Kanäle innerhalb des Estrichbereiches verlegt sind, angeschlossen ist.
Aus der Fig. 6 wird deutlich, dass das Kunststoffprofil 20 an der dem Brüstungs­ element oder dem Fenster abgewandten Unterseite durch weitere Profile 38 verlän­ gert ist. Angekoppelt an die Einzelprofile 14 und 18 ist an diesem Profil 38 am unte­ ren freien Ende eine Aufnahme 39 für ein rohbauseitig verschraubtes Befestigungs­ element 40 vorhanden. Das Befestigungselement 40 ist als L-förmiges Stahlprofil ausgebildet, wobei aus der Fig. 6 zusätzlich ersichtlich ist, dass sich zwischen dem nach oben gerichteten Schenkel 41 des Befestigungselementes 40 und der Auf­ nahme 39, die am Profil 38 angeordnet ist, ein Dichtungsband 42 befindet, welches eine zuverlässige Abdichtung des Innenraumes auch im Fußbodenbereich des Ele­ mentrahmens nach außen gewährleistet.
Bei übereinander angeordneten Fensterelementen bei Häusern in mehrgeschossi­ ger Bauweise befindet sich, wie dies aus der Fig. 5 im oberen Bereich deutlich wird, ein Befestigungselement 40 in Form des beschriebenen L-förmigen Stahlwin­ kels im äußeren Randbereich der Geschossdecke 7. Der nach oben gerichtete freie Schenkel 41 greift hierbei direkt in eine entsprechende Aufnahme 45 des Aluprofiles 18 ein.
In der Fig. 7 ist die Verbindung zwischen dem im unteren waagerechten Bereich des Elementrahmens verlaufenden Luftkanal 36 und dem senkrechten Elementrah­ menbereich 19 verdeutlicht. Um die Strömungsgegebenheiten innerhalb des Heizungs- und Lüftungskanals zu verbessern, ist zwischen dem senkrechten als Lüftungskanal verwendeten Hohlraum 19 und dem waagerecht verlaufenden Luft­ kanal 36 ein Zwischenstück 43 angeordnet, welches die Strömungsverhältnisse durch eine sanfte Umlenkung des Heizungsluftstromes gewährleistet.
In der Fig. 8 ist eine Ausführungsvariante dargestellt, bei der, um den Wärme­ transport weiter zu minimieren, in die Hohlkörperprofile 14 und 18 zusätzlich versetzte Längsschlitze 47 so eingebracht werden, dass eine wabenförmige Fläche entsteht, wodurch eine Wegverlängerung von der Wärme- zur Kältezone herbei­ geführt wird.
Aus der Beschreibung des Ausführungsbeispieles wird somit deutlich, dass die erfindungsgemäße Gestaltung des Fenster- oder Türenelementes eine industrielle Vorfertigung kompletter Fertigbauelemente mit entsprechend hohem Qualitätsstan­ dard ermöglicht, wobei gleichzeitig umfassende Vorkehrungen für eine in allen Bereichen saubere Abdichtung des Hausinnenraumes gegenüber der Umgebung stattfinden kann, so dass ein unkontrolliertes Entweichen von Heizungsluft und somit eine unnötige Verschwendung von Wärmeenergie vermieden wird. Darüber hinaus entfallen bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Fenster- und Türelemente eine umfassende Anzahl von u. U. fehlerbehafteten Gewerken auf der Baustelle, was nicht nur zu einer Anhebung des Qualitätsstandards sondern darüber hinaus zu einer wesentlichen Bauzeitverkürzung und daraus resultierend zu einer Reduzierung der Baukosten führt.
Das in der Figurenbeschreibung besprochene Fensterelement lässt sich natürlich durch Weglassen des Brüstungsbereiches und Einbau einer Tür problemlos in ein Türelement mit den gleichen hohen Qualitätsstandards und den gleichen umfassen­ den Abdichtungsmöglichkeiten umwandeln. Darüber hinaus besitzt der Gegenstand der Erfindung die Möglichkeit, sich durch Verkleidungen im Brüstungsbereich sowie im Rollladenbereich, je nach Gestaltungswunsch des Bauherrn oder Architekten umfassend anpassen zu lassen.
Natürlich ist es darüberhinaus denkbar, Fenstereckelemente, Erkervorbauten oder Wintergärten als vorgefertigte Kompaktelemente herzustellen.
Bezugszeichenliste
1
Elementrahmen
2
Fenster
3
Rollladenkasten
4
Brüstungselement
5
Blende
6
Blende
7
Geschossdecke
8
Rollladenaufwickelrolle
9
Rollladen
10
Spalt
11
Dichtungselement
12
Dichtungselement
13
Dämmeinsatz
14
Einzelprofil
15
Hohlraum
16
Rollladenlaufschiene
17
Lagervorrichtung
18
Einzelprofil
19
Hohlraum
20
Kunststoffprofil
21
Schlitz
22
Rundungsbereich
23
Kerbe
24
Kerbe
25
Mauerwerk
26
Wärmedämmung
27
Spalt
28
Dichtung
29
Wand-Anschlussleiste
30
Zahnspalt
31
Fensterrahmen
32
Abstandsprofil
33
Hohlraum
34
Schlitz
35
Estrich
36
Luftkanal
37
Luftzutrittsöffnung (Anschlussstutzen)
38
Profil
39
Aufnahme
40
Befestigungselement
41
Schenkel
42
Dichtungsband
43
Zwischenstück
44
Arretierung
45
Aufnahme
46
Klemmleiste
47
Längsschlitz
48
Kunststoffklemmprofil
49
Schenkel
50
Kunststoffabdeckung
51
Isolierkörper
52
Schlitz

Claims (11)

1. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement, insbesondere zum Einbau in den Rohbau von Wohnhäusern, mit einem Elementrahmen (1), minde­ stens einem Fenster (2) oder einer Außentür und einem Rollladenkasten (3), dadurch gekennzeichnet, dass in den Elementrahmen (1), der aus mehreren miteinander verbundenen Aluminium-Hohlkörperprofilen aufge­ baut ist, Fenster (2) und Rollladenkasten (3) luftdicht eingesetzt sind und dass der Rollladenkasten (3) mindestens einen Dämmeinsatz (13) auf­ weist, welcher im Wesentlichen das gesamte freie, bei eingerolltem Roll­ laden (9) nicht genutzte Innenvolumen des Rollladenkastens (3) ein­ nimmt.
2. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlkörperprofile des Elementrahmens (1) mindestens einen zur Wohnhausaußenseite liegenden Hohlraum (15) mit Innendämmung und mindestens einen zur Wohnhausinnenseite liegen­ den Hohlraum (19) aufweist, wobei zwischen den Hohlräumen ein Isolier­ schichtprofil (20) angeordnet ist.
3. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hohlräume (15, 19) jeweils in einem Einzel­ profil (14, 18) angeordnet sind und dass die Einzelprofile (14, 18) durch ein zwischen ihnen angeordnetes die Isolierschicht bildendes Kunststoff­ profil (20) verbunden sind.
4. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teilbereich des innen liegenden Hohlraumes (19) als Heizungs- und Lüftungskanal mit Luftzutrittsöffnung (37) und Luftaustrittsöffnung (34) ausgebildet ist.
5. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Reguliereinrichtung aufweist, durch die die Luftaustrittsöffnung (34) in ihrem Querschnitt verkleinerbar ist.
6. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement, dadurch gekennzeich­ net, dass die Reguliereinrichtung mehrere Einsätze zur Anordnung innerhalb der Luftaustrittsöffnung (34) aufweist.
7. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Elementrahmen (1) unter­ halb des Fensters (2) ein wärmegedämmtes Brüstungselement (4) luft­ dicht aufgenommen ist.
8. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Brüstungselement (4) an der Außen- und Innenseite Anschlusselemente zur Anbringung unterschiedlicher Dekor­ abdeckungen aufweist.
9. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der zum Fußboden gerichteten Unterkante des Elementrahmens eine abdichtbare Aufnahme (39) für ein rohbauseitiges Befestigungselement (40) angeordnet ist.
10. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in die Hohlkörperprofile des Elementrahmens (1) versetzte Längsschlitze (47) so eingebracht werden, dass eine wabenförmige Fläche entsteht.
11. Vorgefertigtes Fenster- und Außentürelement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den zur Wohn­ hausaußenseite liegenden Hohlraum (5) der einzelnen Hohlkörperprofile des Elementrahmens (1) mindestens ein Isolierkörper (51) mit niedriger Wärmeleitfähigkeit eingesetzt ist.
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