DE10125572C2 - Vorgefertigtes Fenster- und Türenelement - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein vorgefertigtes Fenster- u. Außentürelement, insbesondere
zum Einbau in den Rohbau von Wohnhäusern, mit einem Elementrahmen, minde
stens einem Fenster oder einer Außentür und einem Rollladenkasten.
Bei der Erstellung von Wohnhäusern werden deckenhohe Wandöffnungen für
Fenster und Außentüren der Wohnräume individuell oder auch nach Normmaßen
bereits im Rohbau ausgespart. Die Planung und Erstellung derartiger Aussparungen
haben unmittelbare Auswirkung auf nachfolgende Gewerke, die zahlreiche Hand
werker wie beispielsweise Fensterbauer, Betonbauer, Rollladenbauer, Estrichleger,
Putzer und Maler bis zur Fertigstellung des Hauses zu erbringen haben. Beim Inein
andergreifen der aufeinander folgenden Arbeitsgänge bis zur Fertigstellung eines
Fenstereinbaues inklusive Rollladenerstellung, können naturgemäß zahlreiche
Fehlerquellen auftreten.
Aus diesem Grunde ist im Stand der Technik bereits vorgeschlagen worden,
beispielsweise in der DE 297 02 156 U1, Fenster- u. Türeinsätze mit vorgefertigtem
Rollladenaufnahmekasten und Gurtrollerschacht herzustellen, die vor dem Einbau
auf der Baustelle aus Beton, starren Kunststoffen und Verbundgussmassen vorge
fertigt werden können. Derartige Fenster- und Außentüreinsätze bieten gegenüber
früher üblichen individuellen Fenster- und Türeinbauten auf der Baustelle sicherlich
einen gewissen Fortschritt, beseitigen jedoch noch nicht vielfach auftretende
Probleme, insbesondere im Hinblick auf die Isoliereigenschaften im Bereich des
Fensters oder des Rollladenkastens, die durch gesetzliche Vorgaben der Energie
sparverordnung in den letzten Jahren zu wesentlich höheren Qualitätsanforderun
gen geführt hat im Hinblick auf die Anforderungen an Energieeinsparung bei der
Beheizung von Wohnhäusern. Hierbei sind insbesondere die Fenster- u. Türöffnun
gen und deren Isolierung und Abdichtung von besonderem Interesse, da hier bei
mangelhafter Bauausführung der Verlust von großen Heizenergiemengen eintreten
kann. Da auch bei den in dem oben angeführten Gebrauchsmuster beschriebenen
Fenster- und Außentüreinsätzen noch ein hohes Maß an handwerklicher Tätigkeit
bis zum Fertigstellen des kompletten Fensters mit Rollladen durchzuführen sind,
sind naturgemäß die möglichen Fehlerquellen, insbesondere im Bezug auf Abdich
tung und Isolierung der Fenster- und Türöffnungen nach wie vor zahlreich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein vorgefertigtes Fenster- und
Außentürelement bereitzustellen, welches sowohl im Fenster- als auch im Roll
ladenbereich eine optimale Wärmedämmung bietet, welches sich vollständig indu
striell vorfertigen lässt, wobei insbesondere auch den modernen Anforderungen an
Abdichtung in Bezug auf Luftzirkulation Rechnung getragen wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass in den Elementrahmen,
der aus mehreren, miteinander verbundenen Aluminium-Hohlkörperprofilen
aufgebaut ist, Fenster- und Rollladenkasten luftdicht eingesetzt sind und dass der
Rollladenkasten mindestens einen Dämmeinsatz aufweist, welcher im Wesentlichen
das gesamte freie bei eingerolltem Rollladen nicht genutzte Innenvolumen des Roll
ladenkastens einnimmt.
Die Gestaltung des Elementrahmens aus Aluminium-Hohlkörperprofilen gestattet
eine industrielle Fertigung eines Fenster- oder Türelementes mit optimaler Einpas
sung der Fenster in Bezug auf lufttechnische Abdichtung. Das Fenster- oder Tür
element wird aufgrund seines Aufbaus inklusive Rollladeneinbau komplett vormon
tiert, wobei auf der Baustelle nur noch der Einsatz dieses Elementes in vorbereitete
Fensteröffnungen mittels Montage-Klemmverschluss montagefreundlich durchzufüh
ren ist. Der Aufbau des Elementrahmens aus einzelnen Profilen erlaubt in diesem
Zusammenhang die Erstellung von Fenstern und Türen in beliebigen Längen und
Breiten, wobei selbstverständlich die einzubringenden Fenster in allen Variations
möglichkeiten und Farben eingebaut werden können. Die Einpassung des Fensters
und des Rollladenkastens in den Elementrahmen im Rahmen der industriellen Ferti
gung beseitigt alle bislang auf der Baustelle zu bewältigenden Abdichtprobleme,
wobei die Auskleidung des Rollladenkastens mit einem Dämmeinsatz eine Wärme
brücke in diesem Bereich zuverlässig ausschließt. Der Dämmeinsatz kann hierbei
vorteilhaft als geschäumter Formblock ausgeführt sein, was zum einen im ungünsti
gen Rollladenbereich den gemäß Energieeinsparverordnung geforderten K-Wert
einer Außenwand von 0,25 um 30% übertrifft und zum anderen insbesondere im
Bezug auf die Herstellkosten und die Anpassung des Dämmeinsatzes Vorteile mit
sich bringt.
Durch die industrielle Vorfertigung des Fenster- und Außentürelementes lassen sich
darüber hinaus durch fehlende Koordinierungsproblematiken zwischen den einzel
nen Gewerken und die Tatsache, dass nach dem Einbau des erfindungsgemäßen
Fenster- und Türelementes sofort innen und außen parallel weiter gearbeitet werden
kann, die Zeitspannen nach dem Fenstereinbau wesentlich verkürzen, was insge
samt eine nicht unerhebliche Bauzeitverkürzung mit sich bringt. Darüber hinaus hat
die industrielle Vorfertigung den Vorteil, dass alle Arbeiten an dem Element witte
rungsunabhängig durchgeführt werden können, keine Aufmaße genommen werden
müssen, und keine weiteren baustellenbezogenen Koordinierungs- und Montage
probleme zu lösen sind.
Spezielle Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes ergeben sich in Zusam
menschau mit der technischen Lehre des Anspruches 1 auch aus den Merkmalen
der Unteransprüche.
Es hat sich insbesondere als vorteilhaft erwiesen, dass die Hohlkörperprofile des
Elementrahmens mindestens einen zur Wohnhausaußenseite liegenden Hohlraum
mit Innendämmung und mindestens einem zur Wohnhausinnenseite liegenden Hohlraum
aufweisen, wobei zwischen den Hohlräumen eine Isolierschicht angeordnet ist.
Durch diese spezielle Ausgestaltung ist auch im Bereich neben dem eigentlichen
Fenster- und Rollladenkasten eine hervorragende Wärmedämmung gegeben, die
zum einen aus der Ausschäumung eines der Hohlräume und zum anderen in der
wärmetechnischen Isolierung zwischen Elementrahmenaußenseite als kaltem
Bestandteil und Elementrahmeninnenseite als Rahmenbestandteil besteht. Um den
Wärmetransport noch weiter zu minimieren, können in die Hohlkörperprofile
entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform zusätzlich versetzte
Längsschlitze so eingebracht werden, dass eine wabenförmige Fläche entsteht,
wodurch eine Wegverlängerung von der Wärme- zur Kältezone herbeigeführt wird.
Die Herstellkosten der Elementrahmenprofile lassen sich absenken, wenn die Hohl
körperprofile aus jeweils einem einen Hohlraum aufnehmenden Einzelprofil und ein
zwischen den Einzelprofilen angeordneten Kunststoffprofil bestehen. Die außen und
innen liegenden Aluminium-Einzelprofile lassen sich dabei symmetrisch ausbilden,
was die für die Herstellform notwendigen Werkzeugkosten zusätzlich absenkt.
Eine zusätzliche zweckmäßige Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes kann
dadurch gegeben sein, dass mindestens ein Teilbereich des innen liegenden Hohl
raumes eines Einzelprofils als Heizungs- und Lüftungskanal mit einer Luftzutrittsöff
nung und einer Luftaustrittsöffnung ausgebildet ist. Da zur Innenraumheizung von
Wohnhäusern aufgrund ihrer wärmetechnischen Vorteile zunehmend Heizlüftungs
systeme eingesetzt werden, bilden die in dem Fenster- und Türelement integrierten
Heizungs- und Lüftungskanäle eine Kosten sparende und optisch ansprechende
Möglichkeit, ohne Verlegung von zusätzlichen Kanälen ausreichende Heizungs- und
Lüftungsmöglichkeiten der einzelnen Räumlichkeiten zu schaffen.
Die Luftaustrittsöffnungen lassen sich hierbei in ihrem Querschnitt durch Regulier
einrichtungen verkleinern, wobei als Reguliereinrichtungen beispielsweise Einsätze
zur Anordnung innerhalb der Luftaustrittsöffnungen vorgesehen werden können. Die
Luftaustrittsöffnungen sind hierbei innerhalb der senkrechten Elementrahmenteile
als Schlitze ausgestaltet, andere Querschnittsgestaltungen sind selbstverständlich
ebenfalls denkbar.
Neben dem Fenster und Rollladen lässt sich in den Elementrahmen zusätzlich ein
unterhalb des Fensters angeordnetes wärmegedämmtes Brüstungselement luftdicht
eingepasst aufnehmen. Das vorgefertigte Tür- und Fensterelement erhält somit eine
geschosshohe Ausgestaltung, wobei im unteren und oberen der Geschossdecke
bzw. dem Fußboden zugewandten Bereich ein luftdichter Bodenanschluss geschaf
fen wird. Das eingepasstes Brüstungselement lässt sich selbstverständlich außen
und innen in beliebiger Ausgestaltung an die sonstige Fassaden- und Innenraum
gestaltung anpassen.
Darüber hinaus ist es denkbar, dass in Analogie zu dem unterhalb des Fensters
angeordneten Brüstungselement oberhalb des Rollladenkastens ebenfalls ein
wärmegedämmtes Verkleidungselement vorgesehen werden kann, wobei der
Elementrahmen des Fensterelementes entsprechend nach oben verlängert ist. Auf
diese Weise sind die erfindungsgemäßen Elemente bis in den Dachbereich im
Obergeschoss eines Wohnhauses verlängert, ohne dass zusätzliche Maurer-,
Betonbau- und Putzarbeiten notwendig sind. Darüberhinaus erspart es in diesem
Bereich sämtliche Ein- und Ausschalarbeiten für den Betoniervorgang.
Im Folgenden wird ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Erfindung
anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtdarstellung des erfindungsgemäßen Fenster
elementes,
Fig. 2 eine Schnittdarstellung entsprechend der Linie A-A aus Fig. 1,
Fig. 3 eine einseitige Schnittdarstellung durch den senkrechten Bereich des
Elementrahmens entsprechend der Schnittlinie C-C aus Fig. 2,
Fig. 4 eine einseitige Schnittdarstellung durch den senkrechten Elementrahmen
entsprechend der Schnittlinie B-B aus Fig. 2,
Fig. 5 eine vergrößerte Schnittdarstellung durch den Rollladenkasten entspre
chend der Schnittlinie A-A aus Fig. 1,
Fig. 6 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Bodenanschlussbereiches des
erfindungsgemäßen Fensterelementes entsprechend der Schnittlinie A-A
aus Fig. 1,
Fig. 7 eine vergrößerte Schnittdarstellung des Eckbereiches und
Fig. 8 eine Teilansicht des Elementrahmens mit Wabenstruktur.
In der Fig. 1 ist ein vorgefertigtes Fensterelement abgebildet, welches als wesent
liche Bauteile einen umlaufenden Elementrahmen 1, ein zweiflügeliges Fenster 2
sowie einen über dem Fenster verdeckt angeordneten Rollladenkasten 3 aufweist.
Unterhalb des Fensters befindet sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein
wärmegedämmtes Brüstungselement 4. Das erfindungsgemäße vorgefertigte
Fensterelement ist in der Fig. 1 von derjenigen Seite aus dargestellt, die zur Innen
seite des Wohnhauses gerichtet ist. Zu dieser Seite hin ist der Rollladenkasten 3
vollkommen gekapselt, so dass Rollladenkasten 3, Fenster 2 und Brüstungselement
4 als komplette Baueinheit luftdicht in dem Elementrahmen 1 aufgenommen sind.
Der Elementrahmen 1 selbst besteht aus mehreren in den vier äußeren Eckpunkten
des Fensterelementes miteinander verbundenen Hohlkörperprofilen, wie dies aus
den nachfolgenden Figuren deutlicher wird.
Das in der Fig. 1 abgebildete gesamte Fensterelement wird industriell komplett
vorgefertigt, was bedeutet, dass das komplette Fenster mit Beschlägen und Glasein
sätzen sowie der komplette Rollladenkasten inklusive eines vorhandenen elektri
schen Antriebes sowie den zugehörigen Zu- und Ableitungen und Steuermitteln in
dem fertig montierten Fensterelement vorhanden sind. Darüber hinaus sind nach
Beendigung der Montage bereits Außen- und Innenfensterbänke sowie spezielle
Verkleidungen aus Holz, Putz, Dekorplatten oder ähnlichem an der Innen- und
Außenseite des Brüstungselementes angebracht. Zu Transportzwecken und als
Schutz auf der Baustelle wird das erfindungsgemäße Fensterelement abschließend
mit einer Schutzfolie versehen und kann dann nach Anlieferung auf der Baustelle
direkt in eine vorgesehene Öffnung im Rohbau eines Wohnhauses mittels Montage-
Klemmverschluss eingesetzt werden.
Der Aufbau des Fensterelementes wird im Einzelnen aus der Querschnittszeichnung
der Fig. 2 deutlicher. In dieser Figur sind die wesentlichen Elementes des Fenster
elementes, welches aus dem Elementrahmen 1, dem Fenster 2, dem Rollladen
kasten 3 und dem Brüstungselement 4 besteht, noch einmal in Schnittdarstellung
gezeigt.
Aus der Fig. 5 wird der Aufbau des Rollladenkastens verdeutlicht. Der Rollladen
kasten 3 besteht im Wesentlichen aus einer vorderen und hinteren Blende 5, 6,
wobei die zum Innenraum gerichtete hintere Blende 5 von der Unterkante des Roll
ladenkastens bis zur Geschossdecke 7 reicht, wohingegen die zur Außenseite
gerichtete Blende 6 die Geschossdecke von außen abdeckt und in ein weiteres über
dem ersten Fensterelement im nächsten Obergeschoss angeordnetes weiteres
Fensterelement hinein ragt. Der durch die Blenden 5 und 6 definierte Innenraum
nimmt die Rollladenkastenmechanik auf, die im Wesentlichen aus der Rollladenauf
wickelrolle 8, dem Rollladen 9 sowie hier nicht näher dargestellten Antriebselemen
ten besteht. An der Unterseite des Rollladenkastens 3 ist der Rollladen 9 durch
einen schmalen Spalt 10 aus dem Rollladenkasteninnern heraus fahrbar. Der Spalt
10 ist durch längs des Rollladens verlaufende kissenförmige Dichtungen 11 und 12
nach außen abgedichtet, wodurch verhindert wird, dass Zugluft oder Schmutz ins
innere des Rollladenkastens gelangen. Der nicht vom aufgewickelten Rollladen 9
eingenommene Raum innerhalb des Rollladenkastens 3 wird komplett durch einen
der Form des Rollladenkastens angepassten Dämmeinsatz 13 ausgefüllt. Dieser
Dämmeinsatz 13 besteht vorzugsweise aus einem Hartschaumblock und gewähr
leistet hervorragende Wärmedämmeigenschaften (K-Wert 0,175) bei außerordent
lich leichter Handhabung und Anpassbarkeit.
Aus der Fig. 3 wird die seitliche Begrenzung des Rollladenkastens mit der daran
angeordneten Rollladenaufwickelrollenlagerung verdeutlicht. Die seitliche Begren
zung des Rollladenkastens 3 bildet einen Teil des Elementrahmens 1, welcher
insgesamt aus mindestens vier miteinander in ihren Eckpunkten verbundenen Alu
minium-Hohlkörperprofilen besteht. Die Hohlkörperprofile wiederum sind im Wesent
lichen aus drei Bauteilen zusammengesetzt. Zur Außenseite des Fensterelementes
befindet sich ein Einzelprofil 14, welches als Aluminiumprofil ausgebildet ist und
einen Hohlraum 15 aufweist, der mit Dämmstoff ausgeschäumt ist. An der zum
Fenster 3 gerichteten Innenseite dieses Einzelprofiles 14 ist sowohl die Rollladen
laufschiene 16 als auch die Lagervorrichtung 17 für die Rollladenaufwickelrolle 8
angeordnet. In der Fig. 3 ist als Begrenzung des Rollladenkasteninnenraumes
nach außen wiederum die Blende 6 dargestellt. Nach innen schließt sich als weite
res Bauteil des seitlichen Teiles des Elementrahmens ein weiteres Einzelprofil 18
ebenfalls aus Aluminium an, welches identisch dem erstgenannten Einzelprofil 14
ausgebildet ist und ebenfalls einen Hohlraum 19 aufweist. Die Einzelprofile 14 und
18 sind durch ein Kunststoffprofil 20 miteinander verbunden. Das Kunststoffprofil 20
verhindert durch seine Isoliereigenschaften einen Wärmeübergang zwischen kalten
äußeren Einzelprofil 14 und dem warmen Einzelprofil 18 an der zum Innenraum des
Hauses gerichteten Innenseite des Elementrahmens. Aus der Fig. 3 wird ergän
zend deutlich, dass der Rollladenkasteninnenraum zur Innenseite mit der Blende 5
abgeschlossen ist, welche in einen vorbereiteten Schlitz 21 des Einzelprofils 18 ein
greift. Um dem runden Bereich 22 der Wandung des Hohlraumes 19 eine größere
Elastizität zu verleihen, die insbesondere das Einschieben der Blende 5 in den
Schlitz 21 des Einzelprofils 18 erleichtert, sind zwei Kerben 23 und 24 in der Außen
seite der Hohlraumwandung angeordnet. Der seitliche Anschluss des vorgefertigten
Fensterelementes wird ebenfalls aus der Fig. 3 deutlich. Der Einbau des Fenster
elementes erfolgt so, dass das innere Einzelprofil 18 benachbart dem Mauerwerk 25
des Wohnhauses angeordnet ist, wohingegen das Einzelprofil 14 über das Mauer
werk nach außen vorsteht. Auf das Mauerwerk ist im dargestellten Beispiel eine
Wärmedämmung 26 aufgebracht, jedoch sind auch beliebige andere Fassaden
gestaltungen möglich.
Aus der Fig. 3 ist darüber hinaus ersichtlich, dass die heute geforderte luftun
durchlässige Abdichtung zwischen Mauerwerk und Fensterelement durch eine im
Spalt 27 zwischen Mauerwerk 25 und Elementrahmen angeordnete Dichtung 28
gewährleistet ist. Die Dichtung 28 wird aus optischen Gründen zusätzlich durch eine
Wandanschlussleiste 29 abgedeckt, die in einem gezahnten Spalt 30 des Einzel
elementes 18 festgelegt ist. Vor und während des Einbaus des Fensterelementes
lässt sich der Spalt 30 darüberhinaus zur Befestigung einer Schutzfolie nutzen,
indem in den Spalt 30 eine Klemmleiste 46 für die Schutzfolienbefestigung einge
setzt wird.
Der Spalt 30 kann außerdem zur Festlegung einer Kunststoffabdeckung 51 dienen,
wobei die Abdeckung im Hinblick auf auftreffende Sonneneinstrahlung eine zu weit
gehende Ausdehnung des Einzelprofils gegenüber benachbarten Putzschichten und
daraus resultierende Verspannungen verhindert.
Aus der Fig. 4 wird der Aufbau des seitlichen Bereiches des Elementrahmens im
Bereich des Fensters (Schnittlinie B-B in Fig. 2) deutlich. Auch hier besteht der
Elementrahmen aus einem an der Außenseite angeordneten Einzelprofil 14 mit
innen liegendem mit Dämmmaterial gefülltem Hohlraum 15, einem zweiten Einzel
profil 18 mit Hohlraum 19 und einem zwischengelagerten Kunststoffprofil 20. Der
Hohlraum 15 kann ausgeschäumt sein oder beispielsweise einen Isolierkörper 51 in
Form eines rechteckförmigen Profiles aus Holz oder Kunststoff enthalten Zum Ein
bringen des Isolierkörper wird das Einzelprofil durch zwei Schnitte 52 aufgeschnitten
und der Isolierkörper 51 in den Hohlraum 15 durch Klebung, Schraubung oder
dergleichen fixiert. Besonderer Vorteil bei einem Aufschneiden des Einzelprofils 14
ist insbesondere bei Einsatz von Aluminium als Profilmaterial die vollständige Besei
tigung einer Kältebrücke im Einzelprofil. Wandseitig ist zwischen den Aluminium
profilen ein Kunststoffklemmprofil 48 befestigt, welches als Arretierung des Element
rahmens 1 am Mauerwerk dient, an das der Schenkel 49 des Kunststoffklemm
profiles 48 zur Anlage kommt. Die Anpressung des Schenkels 49 ergibt in diesem
Bereich eine zusätzliche Abdichtung zwischen Elementrahmen und Mauerwerk.
An den Aluminiumprofilen 14 und 18 ist der Fensterrahmen 31 eingepresst, dem zur
Außenseite ein rechteckiges, wärmegedämmtes Abstandsprofil 32 vorgelagert ist.
Das Abstandsprofil 32 bietet unter Umständen bei Anbau eines Fliegen- oder
Sonnenschutzgitters für dieses Zubehör Platz. An das Abstandsprofil 32 schließt
sich nach außen die Rollladenlaufschiene 16 an. Der Wandanschluss ist in diesem
Bereich identisch zu dem bereits bei der Erläuterung der Fig. 3 besprochenen
Aufbau, so dass an dieser Stelle auf die entsprechende Fig. 3 verwiesen wird. Da
das innen liegende Einzelprofil 18 im Bereich des Fensters und auch im Bereich der
darunter liegenden Brüstung nicht als Aufnahme für die Blende 5 dienen muss, ist
der in Fig. 3 dargestellte Schlitz 21 in dem Bereich nicht vorhanden, so dass das
Einzelprofil 18 einen weiteren geschlossenen Hohlraum 33 aufweist. In diesem Hohl
raum lassen sich in vorteilhafter Weise Kabelführungen, beispielsweise zur Strom
versorgung des Rollladenkastenmotors und Betätigungselemente zu dessen Steue
rung anordnen.
Eine besondere Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Fensterelementes sieht bei
Verwendung einer entsprechenden Heizungsanlage in Form eines kontrollierten
Heiz-Lüftungssystems die Verwendung des Hohlraumes 19 des innen liegenden
Einzelprofils 18 als Heizungs- und Lüftungskanal zum Transport warmer Heizungs
luft vor. Diese Heizungsluft wird im unteren Anschlussbereich des Elementrahmens
innerhalb des Estrichbereiches durch einen geeigneten Anschlussstutzen in den
Hohlraum des umlaufenden Einzelprofiles 18 eingeleitet und strömt von dort seitlich
des Brüstungselementes 4 innerhalb des Hohlraumes 19 hoch. Im Bereich des
Brüstungselementes befinden sich, wie dies aus der Fig. 1 deutlich wird, in den
Einzelprofilen 18 schmale Längsschlitze 34, durch die die gewärmte Heizungsluft in
den Innenraum des Gebäudes ausströmen kann. Zur Verdeutlichung ist in der Fig.
4 der Schlitz 34 auch im Bereich des Fensters eingezeichnet, wobei anzumerken ist,
dass für übliche Heizungszwecke der Spalt 34 wie in der Fig. 1 dargestellt, sich nur
im Bereich des Brüstungselementes 4 erstreckt. Durch geeignete Klemmelemente
lässt sich die Austrittsöffnung des Schlitzes 34 variieren, so dass der in das entspre
chende Zimmer eines Wohnraumes ausströmende Heizungsluftstrom den
Heizungserfordernissen des Zimmers anpassbar ist.
Den Anschluss des erfindungsgemäßen vorgefertigten Fensterelementes an seiner
Unterseite wird durch die Schnittdarstellung der Fig. 6 verdeutlicht. Der Element
rahmen 1 besteht auch in diesem Bereich aus einem außen liegenden Einzelprofil
14 und einem innen liegenden Einzelprofil 18. Beide sind über das Kunststoffprofil
20 miteinander verbunden. Die Oberkante des innen liegenden Einzelprofiles 18
schließt dabei mit der Oberkante des gegossenen Estrichs 35 ab. Unterhalb des
Einzelprofils 18 befindet sich ein weiteres Profil 36, welches als Luftkanal zur Ver
sorgung der seitlich des Brüstungselementes 4 gelegenen Luftkanäle dient. Der
Luftkanal 36 besitzt eine Luftzutrittsöffnung 37, über die er an das Heizlüftungs
system, dessen Kanäle innerhalb des Estrichbereiches verlegt sind, angeschlossen
ist.
Aus der Fig. 6 wird deutlich, dass das Kunststoffprofil 20 an der dem Brüstungs
element oder dem Fenster abgewandten Unterseite durch weitere Profile 38 verlän
gert ist. Angekoppelt an die Einzelprofile 14 und 18 ist an diesem Profil 38 am unte
ren freien Ende eine Aufnahme 39 für ein rohbauseitig verschraubtes Befestigungs
element 40 vorhanden. Das Befestigungselement 40 ist als L-förmiges Stahlprofil
ausgebildet, wobei aus der Fig. 6 zusätzlich ersichtlich ist, dass sich zwischen dem
nach oben gerichteten Schenkel 41 des Befestigungselementes 40 und der Auf
nahme 39, die am Profil 38 angeordnet ist, ein Dichtungsband 42 befindet, welches
eine zuverlässige Abdichtung des Innenraumes auch im Fußbodenbereich des Ele
mentrahmens nach außen gewährleistet.
Bei übereinander angeordneten Fensterelementen bei Häusern in mehrgeschossi
ger Bauweise befindet sich, wie dies aus der Fig. 5 im oberen Bereich deutlich
wird, ein Befestigungselement 40 in Form des beschriebenen L-förmigen Stahlwin
kels im äußeren Randbereich der Geschossdecke 7. Der nach oben gerichtete freie
Schenkel 41 greift hierbei direkt in eine entsprechende Aufnahme 45 des Aluprofiles
18 ein.
In der Fig. 7 ist die Verbindung zwischen dem im unteren waagerechten Bereich
des Elementrahmens verlaufenden Luftkanal 36 und dem senkrechten Elementrah
menbereich 19 verdeutlicht. Um die Strömungsgegebenheiten innerhalb des
Heizungs- und Lüftungskanals zu verbessern, ist zwischen dem senkrechten als
Lüftungskanal verwendeten Hohlraum 19 und dem waagerecht verlaufenden Luft
kanal 36 ein Zwischenstück 43 angeordnet, welches die Strömungsverhältnisse
durch eine sanfte Umlenkung des Heizungsluftstromes gewährleistet.
In der Fig. 8 ist eine Ausführungsvariante dargestellt, bei der, um den Wärme
transport weiter zu minimieren, in die Hohlkörperprofile 14 und 18 zusätzlich
versetzte Längsschlitze 47 so eingebracht werden, dass eine wabenförmige Fläche
entsteht, wodurch eine Wegverlängerung von der Wärme- zur Kältezone herbei
geführt wird.
Aus der Beschreibung des Ausführungsbeispieles wird somit deutlich, dass die
erfindungsgemäße Gestaltung des Fenster- oder Türenelementes eine industrielle
Vorfertigung kompletter Fertigbauelemente mit entsprechend hohem Qualitätsstan
dard ermöglicht, wobei gleichzeitig umfassende Vorkehrungen für eine in allen
Bereichen saubere Abdichtung des Hausinnenraumes gegenüber der Umgebung
stattfinden kann, so dass ein unkontrolliertes Entweichen von Heizungsluft und somit
eine unnötige Verschwendung von Wärmeenergie vermieden wird. Darüber hinaus
entfallen bei der Verwendung der erfindungsgemäßen Fenster- und Türelemente
eine umfassende Anzahl von u. U. fehlerbehafteten Gewerken auf der Baustelle,
was nicht nur zu einer Anhebung des Qualitätsstandards sondern darüber hinaus zu
einer wesentlichen Bauzeitverkürzung und daraus resultierend zu einer Reduzierung
der Baukosten führt.
Das in der Figurenbeschreibung besprochene Fensterelement lässt sich natürlich
durch Weglassen des Brüstungsbereiches und Einbau einer Tür problemlos in ein
Türelement mit den gleichen hohen Qualitätsstandards und den gleichen umfassen
den Abdichtungsmöglichkeiten umwandeln. Darüber hinaus besitzt der Gegenstand
der Erfindung die Möglichkeit, sich durch Verkleidungen im Brüstungsbereich sowie
im Rollladenbereich, je nach Gestaltungswunsch des Bauherrn oder Architekten
umfassend anpassen zu lassen.
Natürlich ist es darüberhinaus denkbar, Fenstereckelemente, Erkervorbauten oder
Wintergärten als vorgefertigte Kompaktelemente herzustellen.
1
Elementrahmen
2
Fenster
3
Rollladenkasten
4
Brüstungselement
5
Blende
6
Blende
7
Geschossdecke
8
Rollladenaufwickelrolle
9
Rollladen
10
Spalt
11
Dichtungselement
12
Dichtungselement
13
Dämmeinsatz
14
Einzelprofil
15
Hohlraum
16
Rollladenlaufschiene
17
Lagervorrichtung
18
Einzelprofil
19
Hohlraum
20
Kunststoffprofil
21
Schlitz
22
Rundungsbereich
23
Kerbe
24
Kerbe
25
Mauerwerk
26
Wärmedämmung
27
Spalt
28
Dichtung
29
Wand-Anschlussleiste
30
Zahnspalt
31
Fensterrahmen
32
Abstandsprofil
33
Hohlraum
34
Schlitz
35
Estrich
36
Luftkanal
37
Luftzutrittsöffnung (Anschlussstutzen)
38
Profil
39
Aufnahme
40
Befestigungselement
41
Schenkel
42
Dichtungsband
43
Zwischenstück
44
Arretierung
45
Aufnahme
46
Klemmleiste
47
Längsschlitz
48
Kunststoffklemmprofil
49
Schenkel
50
Kunststoffabdeckung
51
Isolierkörper
52
Schlitz
Claims (11)
1. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement, insbesondere zum Einbau
in den Rohbau von Wohnhäusern, mit einem Elementrahmen (1), minde
stens einem Fenster (2) oder einer Außentür und einem Rollladenkasten
(3), dadurch gekennzeichnet, dass in den Elementrahmen (1), der aus
mehreren miteinander verbundenen Aluminium-Hohlkörperprofilen aufge
baut ist, Fenster (2) und Rollladenkasten (3) luftdicht eingesetzt sind und
dass der Rollladenkasten (3) mindestens einen Dämmeinsatz (13) auf
weist, welcher im Wesentlichen das gesamte freie, bei eingerolltem Roll
laden (9) nicht genutzte Innenvolumen des Rollladenkastens (3) ein
nimmt.
2. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hohlkörperprofile des Elementrahmens (1)
mindestens einen zur Wohnhausaußenseite liegenden Hohlraum (15) mit
Innendämmung und mindestens einen zur Wohnhausinnenseite liegen
den Hohlraum (19) aufweist, wobei zwischen den Hohlräumen ein Isolier
schichtprofil (20) angeordnet ist.
3. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Hohlräume (15, 19) jeweils in einem Einzel
profil (14, 18) angeordnet sind und dass die Einzelprofile (14, 18) durch
ein zwischen ihnen angeordnetes die Isolierschicht bildendes Kunststoff
profil (20) verbunden sind.
4. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche
1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teilbereich des
innen liegenden Hohlraumes (19) als Heizungs- und Lüftungskanal mit
Luftzutrittsöffnung (37) und Luftaustrittsöffnung (34) ausgebildet ist.
5. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, dass es eine Reguliereinrichtung aufweist, durch die
die Luftaustrittsöffnung (34) in ihrem Querschnitt verkleinerbar ist.
6. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement, dadurch gekennzeich
net, dass die Reguliereinrichtung mehrere Einsätze zur Anordnung
innerhalb der Luftaustrittsöffnung (34) aufweist.
7. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche
1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Elementrahmen (1) unter
halb des Fensters (2) ein wärmegedämmtes Brüstungselement (4) luft
dicht aufgenommen ist.
8. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Brüstungselement (4) an der Außen- und
Innenseite Anschlusselemente zur Anbringung unterschiedlicher Dekor
abdeckungen aufweist.
9. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der zum Fußboden
gerichteten Unterkante des Elementrahmens eine abdichtbare Aufnahme
(39) für ein rohbauseitiges Befestigungselement (40) angeordnet ist.
10. Vorgefertigtes Fenster- oder Außentürelement nach einem der Ansprüche
1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in die Hohlkörperprofile des
Elementrahmens (1) versetzte Längsschlitze (47) so eingebracht werden,
dass eine wabenförmige Fläche entsteht.
11. Vorgefertigtes Fenster- und Außentürelement nach einem der
Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den zur Wohn
hausaußenseite liegenden Hohlraum (5) der einzelnen Hohlkörperprofile
des Elementrahmens (1) mindestens ein Isolierkörper (51) mit niedriger
Wärmeleitfähigkeit eingesetzt ist.
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