DE29824525U1 - Bausatz für ein Stallzelt - Google Patents
Bausatz für ein StallzeltInfo
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Description
Bausatz für ein Stallzelt
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Bausatz fur ein Wände und Dach aufweisendes Stallzelt mit Trägerelementen (Synonym für "biegebeanspruchte stabförmige Träger" gemäß Dubbel: "Taschenbuch für den Maschinenbau", Ausg. 18, C 12-14), die zu einem Tragegestänge zusammensetzbar sind, mit wenigstens einer ein- oder mehrteiligen, flexiblen Zelthaut, die zur Bildung von Wänden und Dach geeignet ist, und mit Befestigungsmittel und/oder Spannmittel zum Fixieren und/oder Spannen der Zelthaut an dem Tragegestänge
Im Stand der Technik sind verschiedene Arten von mobilen Ställen bekannt. Eine Art besteht aus einer fertig montierten Hütte mit Wand-, Boden und Deckenelementen, die mit lösbar montierten Rädern ausgestattet ist (sog. "Fahrbare Weidehütten") Für den Transport werden die Räder aufmontiert und die Hütte mit Hilfe eines Schleppfahrzeugs zum gewünschten Standort gezogen. Dort müssen die Räder wieder demontiert werden, um eine ausreichende Lagestabilität der Hütte zu gewährleisten. Eine andere Axt besteht aus einem Bausatz aus festwandigen Holzbrettern und Metall-U-Profilen, der mit einem Transportfahrzeug zu dem gewünschten Ort befördert und dort zur Stallhütte zusammengesetzt bzw. nach Gebrauch wieder auseinander gebaut wird Sowohl die fertig montierte "Fahrbare Weidehütte" als auch der Bausatz für eine festwandige Stallhütte haben den Nachteil, daß sie nicht-öder nur in vergleichsweise große und schwere Bauteile zerlegbar sind und nur mit schweren Transportfahrzeugen (LKW, größere Anhänger, etc. ) befördert werden können. Solche Transportfahrzeuge sind aber üblicherweise nur in gewerblichen Transportunternehmen vorhanden und stehen einem privaten Verwender nicht o.w. zur Verfügung und können bzw dürfen außerdem in vielen Fällen nur mit speziellen Fahrlizenzen gefahren werden, die auch nicht jeder private Verwender besitzt. Eine dritte Art ist aus der DE 61 08 399 Ul bekannt, nämlich ein Stallzelt, das aus einem zerlegbaren Tragegestänge und Planen für Dach und Wände besteht. Dieses Stallzelt ist zwar in ausreichend kleine und leichte Teile zerlegbar, hat aber den Nachteil, daß es nicht ausreichend stabil ist, um ein Pferd sicher einzufrieden
Die Lehre der DE 61 08 399 Ul umfaßt deshalb den Vorschlag, in der Rückwand des Stallzelts eine Öffnung auszubilden, durch die ein Anbindestrick gefuhrt ist, dessen eines Ende an dem Halfter des Pferdes befestigt ist und dessen anderes Ende an einem geeignet stabilen Gegenstand außerhalb des Stallzelts fixiert ist. Durch das Anbinden ist das Pferd aber in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt, was es auch so empfindet und was zur Folge hat, daß sich das Pferd während der nächtlichen Ruhephase nicht hinlegt und
deshalb nicht richtig ausruht und entspannt. Dies ist besonders dann von Nachteil, wenn das Pferd am folgenden Tag eine Turnier- oder ähnliche Leistungsprüfung zu absolvieren hat, zu der es in optimaler physischer und psychischer Verfassung antreten sollte
Ein weiterer Nachteil des bekannten Stallzelts besteht darin, daß die Plane der Zeltwände und des Zeltdaches nicht gespannt ist und insbesondere bei Wind leicht ins Flattern geraten kann, was bei einem Pferd in der Regel zum Erschrecken oder zumindest zur Beunruhigung führt und einer Ruhe- und Entspannungsphase völlig abträglich ist.
Beim Zeltgestänge schließlich besteht das Problem, daß vor allem die Gestängekonstruktionen der Seitenwände keine ausreichende Steifigkeit bzw Biegefestigkeit besitzen, die einem seitlichen Druck durch das Pferd standhalten. Zu solchen Druckbelastungen kommen aber regelmäßig immer wieder dann, wenn das Pferd nach der Arbeit — mehr oder weniger verschwitzt — zurück in seinen "Stall" kommt und sich mangels Alternativen an dem Seitengestänge reibt und es dadurch punktuell von innen nach außen drückt. Auch wenn sich ein Pferd "verlegen" hat, das heißt mit zu geringem Abstand zur Seitenwand liegt, um sich spontan erheben zu können, schlägt es üblicherweise mit seinen Beinen gegen die betreffende Seitenwand um sich den benötigten Platz zum Aufrichten zu verschaffen. In beiden Fällen besteht die akute Gefahr, daß das Gestänge nachgibt, die Zelthaut (Zeltwandplane) reißt und/oder das gesamte Zelt mehr oder weniger einstürzt, was im günstigsten Fall nur zum Erschrecken der Pferdes führt, ohne weiteres aber auch panisches Toben zur Folge haben kann und in jedem Fall mit einem hohen Verletzungsrisiko für Pferd und Betreuer verbunden ist.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Stallzelts besteht darin, daß die Plane der Zeltwände und des Zeltdaches nicht gespannt ist und insbesondere bei Wind leicht ins Flattern geraten kann, was bei einem Pferd in der Regel zum Erschrecken oder zumindest zur Beunruhigung führt und einer Ruhe- und Entspannungsphase völlig abträglich ist.
Beim Zeltgestänge schließlich besteht das Problem, daß vor allem die Gestängekonstruktionen der Seitenwände keine ausreichende Steifigkeit bzw Biegefestigkeit besitzen, die einem seitlichen Druck durch das Pferd standhalten. Zu solchen Druckbelastungen kommen aber regelmäßig immer wieder dann, wenn das Pferd nach der Arbeit — mehr oder weniger verschwitzt — zurück in seinen "Stall" kommt und sich mangels Alternativen an dem Seitengestänge reibt und es dadurch punktuell von innen nach außen drückt. Auch wenn sich ein Pferd "verlegen" hat, das heißt mit zu geringem Abstand zur Seitenwand liegt, um sich spontan erheben zu können, schlägt es üblicherweise mit seinen Beinen gegen die betreffende Seitenwand um sich den benötigten Platz zum Aufrichten zu verschaffen. In beiden Fällen besteht die akute Gefahr, daß das Gestänge nachgibt, die Zelthaut (Zeltwandplane) reißt und/oder das gesamte Zelt mehr oder weniger einstürzt, was im günstigsten Fall nur zum Erschrecken der Pferdes führt, ohne weiteres aber auch panisches Toben zur Folge haben kann und in jedem Fall mit einem hohen Verletzungsrisiko für Pferd und Betreuer verbunden ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein mobiles Stallzelt bereitzustellen, dessen Bauteile hinsichtlich der Außenmaße und des Gewichts so dimensioniert sind, daß sie von einer Einzelperson getragen und montiert und in einem handelsüblichen
PKW transportiert werden können, das schnell und unkompliziert auch von einer technisch ungeübten Person aufgebaut werden kann, und das im aufgebauten Zustand eine Wandstabilität aufweist, die·, einer Druckbelastung durch Reiben oder Gegenschlagen des Pferdes ohne Einsturzgefahr stand hält, eine ausreichende Vorspannung der Zelthaut zur Vermeidung von Flattern erlaubt und eine Einfriedung des Pferdes ohne zusätzliches Anbinden desselben ermöglicht. Bei dem mobilen Stallzelt sollten außerdem die allgemeinen konstruktiven Regeln zur Vermeidung von Verletzungen bei Pferd und Mensch berücksichtigt sein.
Eine Lösung dieser Aufgabe besteht in der Bereitstellung eines Bausatzes für ein Stallzelt der eingangs genannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist,
daß (1.) Primärträgerelemente und Primärverbinder zum Aufbau eines Grundrahmens vorgesehen sind, wobei als Primärträgerelemente im wesentlichen lineare, stabförmige Profilkörper und als Primärverbinder sowohl lineare Profilkörper zum Aufbau längerer linearer Gestängeteile bzw. Rahmenelemente aus zwei oder mehr Primärträgerelementen -, als auch dreischenklige, eckenförmig abgewinkelte Profilkörper (im folgenden als "Eck- Primärverbinder") und dreischenklige, T- förmige Profilkörper (im folgenden "T- Primärverbinder") -zum Aufbau von abgewinkelten Gestängeteilen bzw. Rahmenelementen - sowie Primärverbinder mit mehr als drei Schenkeln vorgesehen sind, und wobei das Material der Primärträgerelemente und das der Primärverbinder so gewählt und ihre Profilkörper in Abhängigkeit von diesem Material derart im Querschnitt dimensioniert sind, daß. das mathematische Produkt "^(primär)" von axialem Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul des Materials mehr als 1 Meganewton (MN) mal Quadratmillinierter (mm-), vorzugsweise mehr als 1 000 MN mal mm2 und ganz besonders bevorzugt etwa 10 000 MN mal mm2 ,jedoch weniger als 150 mal 10^ MN mal mm2 beträgt, und/ oder das mathematische Produkt "C ^^' von der Streckgrenze (bei sprödbrechenden Materialien ersatzweise die Zug- bzw. Reißfestigkeit) dieses Materials und dem axialen Widerstandsmoment mehr als 100 Newton (N) mal Millimeter (mm), vorzugsweise mehr als 300 N mal mm und ganz besonders bevorzugt etwa 500 N mal mm, jedoch weniger als 4 100 Newton mal mm beträgt,
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4 "
und daß (2.) Sekundärträgerelemente zur Unterstützung bzw. Aussteifung und
Ausformung (beispielsweise auch Dachbildung) des Grundrahmens und Sekundärverbinder zum Verbinden der Sekundärträgerelemente untereinander und zur Befestigung der Sekundärträgerelemente an dem Grundrahmen vorgesehen sind, wobei wenigstens diese Sekundärträgerelemente und vorzugsweise auch die Sekundärverbinder Profilkörper sind, deren Material so gewählt und die in Abhängigkeit von dem Material derart im Querschnitt dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P ^ku^ " aus ihrem axialen Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul ihres Material kleiner als die unlere Begrenzung von "&Rgr;&phgr;^^" oder gleich der unteren Begrenzung von "P^^^" bzw. kleiner als die untere Grenze von "&Ogr;(&rgr;&eeacgr;&agr;&uacgr;&eeacgr;" oder gleich der unteren Begrenzung von "C^^" ist, und wobei die Sekundärverbinder entweder als Profilkörper mit einem Prinzipaufbau wie die Primärverbinder und einer Materialbeschaffenheit und Dimensionierung gemäß )" bzw. "C(sekundär)"oder als beliebige andere Haltemittel realisiert sind.
Ausformung (beispielsweise auch Dachbildung) des Grundrahmens und Sekundärverbinder zum Verbinden der Sekundärträgerelemente untereinander und zur Befestigung der Sekundärträgerelemente an dem Grundrahmen vorgesehen sind, wobei wenigstens diese Sekundärträgerelemente und vorzugsweise auch die Sekundärverbinder Profilkörper sind, deren Material so gewählt und die in Abhängigkeit von dem Material derart im Querschnitt dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P ^ku^ " aus ihrem axialen Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul ihres Material kleiner als die unlere Begrenzung von "&Rgr;&phgr;^^" oder gleich der unteren Begrenzung von "P^^^" bzw. kleiner als die untere Grenze von "&Ogr;(&rgr;&eeacgr;&agr;&uacgr;&eeacgr;" oder gleich der unteren Begrenzung von "C^^" ist, und wobei die Sekundärverbinder entweder als Profilkörper mit einem Prinzipaufbau wie die Primärverbinder und einer Materialbeschaffenheit und Dimensionierung gemäß )" bzw. "C(sekundär)"oder als beliebige andere Haltemittel realisiert sind.
Dieser Bausatz ermöglicht den Aufbau eines Zeltstalls, der den genannten Anforderungen an einen stabilen Zeltstall in vollem Umfang genügt. Die erfindungsgemäßen Primärträgerelemente und Primärverbinder gewährleisten einen höchst stabilen und noch ausreichend leichten und einfachen Grundrahmen, der durch möglichst wenige Sekundärträgerelemente, die mittels Sekundärverbindern zu (vertikal oder horizontal positionierbaren) Stützstäben und/oder zusätzlichen Rahmenelementen - z.B. für eine Dachkonstruktion - zusammengebaut werden können, noch weiter ausgesteift und ausgeformt werden kann. An diesem gegebenenfalls ausgesteiften und ausgeformten - Grundrahmen kann die erfindungsgemäße Zelthaut ausreichend stabil aufgehängt und fest verspannt werden, so daß das Zelt insgesamt eine solche Steifigkeit und Festigkeit aufweist, daß eine sichere Einfriedung des Pferdes ohne zusätzliches Anbinden gewährleistet ist.
Das einmal aufgebaute Stallzelt kann jederzeit ohne besonderen technischen Aufwand auf- und abgebaut werden und kann im demontierten Zustand problemlos, selbst von einer Einzelperson, und allenfalls unter Zuhilfenahme eines gewöhnlichen Personenkraftwagens, transportiert werden. Um Transport- und Lagerplatz zu sparen, können die Sekundärträgerelemente im Inneren der Primärträgerelemente gelagert
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werden. Ebensogut ist es möglich, Primärträgerelemente mit kleinerem Durchmesser in solchen mit größerem Innendurchmesser zu lagern.
Durch die Verwendung der erfindungsgemäß konstruierten und dimensionierten, hochwertigen, aufwendigeren und relativ schweren Primärträgerelemente und Primärverbinder ausschließlich für den Aufbau des Grundrahmens und die Verwendung einfacher und leichter konstruierter und damit kostengünstiger herstellbarer Sekundärträgerelemente und Sekundärverbinder zu Ausgestaltung dieses Grundrahmens ist der erfindungsgemäße Bausatz optimal an die Bedürfnisse des Verwenders nach Stabilität und
Sicherheit einerseits und nach Kostenreduzierung, Gewichtsreduzierung und bequemer Transportierbarkeit andererseits angepaßt.
Das Stallzelt kann aus einzelnen Segmenten, vorzugsweise aus vier Wandsegmenten und einem Dachsegment aufgebaut sein, wobei zunächst die einzelnen Segmente zusammengebaut werden und anschließend mit erfindungsgemäßen Kraftschluß-Primärverbindern — d.h. Verbindern, die durch Anpreßdruck und gegebenenfalls auch durch Arretierungsmechanismen eine leicht wieder lösbare Verbindung schaffen, und die hinsichtlich Materialbeschaffenheit und Dimensionierung wie die erfindungsgemäß definierten Primärverbinder ausgestaltet sind, — zum fertigen Grundrahmen oder Stallzelt lösbar verbunden werden. Das nach der Segmentbauweise erstellte Stallzelt weist folglich dort, wo zwei benachbarte Seitenwände aneinandergrenzen und wo zwei benachbarte Dachsegemente aneinandergrenzen, jeweils zwei parallel zueinander verlaufende Rahmenelemente auf Die Zelthaut kann in Teilstücken an-den jeweiligen Segmenten aufgehängt sein oder auch die komplette Konstruktion oder Teile davon ummanteln
Der Vorteil dieser Segmentbauweise besteht zum einen darin, daß die Montage des Stallzelts insgesamt einfacher ist.
Mit mehreren erfindungsgemäßen Bausätzen ist es zudem ohne weiteres möglich und mit der vorstehend genannten Segmentbauweise besonders einfach zu realisieren, zwei oder mehr Stallzelte in Reihe mit gemeinsamen Seitentrennwänden und/oder Rücken an Rücken mit gemeinsamen Rückentrennwänden aufzubauen.
In diesem Fall umfaßt der erfindungsgemäße Bausatz zusätzlich Primärverbinder und ggf. auch Sekundärverbinder, die neben den Schenkeln zur Verbindung der Primär und/oder Sekundärträgerelemente zusätzliche Schenkel zur Verbindung von Primär und/oder Sekundärträgerelemente eines benachbarten Grundrahmens (Nachbarbausatzes) aufweisen.
In einer Ausrührungsform, bei der die genannten Vorteil besonders ausgeprägt vorhanden sind, ist das Material der Profilkörper der Primärträgerelementen und der
Primärverbinder so gewählt und ihr Querschnitt derart dimensioniert, daß das mathematische Produkt "P(SeIo1n(U,)" aus Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul des Materials mehr als 5000 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2), vorzugsweise etwa 8000 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2) und ganz besonders bevorzugt mehr als etwa 15000 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2) beträgt.
Insbesondere können die Profilkörper der Primärträgerelemente als Aluminiumrohre nach DIN 1748 und/oder DIN 1725 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Wanddicke von 3 mm realisiert und alternativ oder zusätzlich die Primärverbinder aus Edelstahl gefertigt sein.
Diese Bausatzvariante ist relativ kostengünstig in der Herstellung und die einzelnen Bauteile sind verhältnismäßig leicht und gleichzeitig sehr stabil, sowohl gegenüber physikalisch-mechanischen als auch gegenüber chemischen Kräften (Regen, Schnee, Pferdeurin)
AJs Materialien für die Primärträgerelemente und/oder die Sekundärträgerelemente kommen aber auch Holz und/oder glasfaserverstärkte Kunststoffe in Betracht
Der erfindungsgemäße Bausatz umfaßt vorzugsweise außer den bereits genannten linearen, den dreischenklig-eckförmigen und den dreischenklig-T-fÖrmigen Primärverbindern auch Primärverbinder mit einem vierschenkligen, annähernd tetraederförmigen Profilkörper, sog. "Tetra-Primärverbinder". Diese vierschenkligen Tetra-Primärverbinder eignen sich besonders zur Verbindung von Dachkonstruktionen mit dem Grundkörper
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß wenigstens einige der Primärverbinder, als sog. längenvariable Verbinder realisiert sind, d.h. als Verbinder, die einen längenvariablen Einschub von Verbinder in Primärträgerelement (oder ggf. auch Sekundärträgerelement) bzw. umgekehrt ermöglichen, wodurch der Abstand zwischen den zu verbindenden Teilen variierbar ist. Mit diesen "längenvariablen" Primärverbindern geht der Vorteil einher, daß die Abmessungen des Grundrahmens — und ggf. auch der Dachkonstruktion — nachträglich, d.h. nach dem ersten Aufbau und nach dem Auf- bzw
Einhängen der Zelthaut, verändert, insbesondere vergrößert werden können und dadurch ein optimales Spannen der Zelthaut ermöglicht ist.
Bei einer Variante dieser Weiterbildung der Erfindung sind lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen, die aus zwei bzw. drei bzw vier Rohrhülsen bestehen, welche derart dimensioniert sind, daß sie nach Art von Außenhülsen die Enden der Rahmenelemente bzw. der betreffenden Primärträgerelemente paßgenau umhüllen. Sie habe beispielsweise eine Länge von 100 mm, einen Außendurchmesser von 67 mm und eine Wanddicke von 3 mm. In jeder Hülsenwand ist wenigstens eine Durchgangsbohrung ausgebildet, in der ein Bolzen, beispielsweise in Form einer Schraube mit Flügelmutter, oder ein Gewindestift gelagert werden kann. Mit diesem Bolzen oder Gewindestift kann die Hülse verwindungssteif und wieder lösbar an einem Primärträgerelement bzw. Rahmenelement befestigt werden. Das Primärträgerelement bzw. Rahmenelement sollte zu diesem Zweck ebenfalls mit einer Lochbohrung in seiner Wand versehen sein, die mit der Durchgangsbohrung in fluchtende Anordnung gebracht werden kann, so daß der Bolzen oder Gewindestift gleichzeitig in beiden Bohrungen lagern kann und damit die Verankerung von Primärverbinder und Primärträgerelement bzw. Rahmenelement herstellt. Vorzugsweise werden ,'Sowohl in den Hülsen der Verbinder als auch in den Primärträgerelementen bzw. Rahmenelementen mehrere Bohrungen in Reihe ausgebildet, um möglichst viele verschiedene Einstecktiefen zu gewährleisten. Je nach dem in welchen Bohrung der Bolzen gelagert ist, bestimmt sich die Länge des Einschubs.
Die Rohrhülsen sollten untereinander — beispielsweise über Platten aus Edelstahl — verbunden, insbesondere verschweißt sein, um ein Höchstmaß an Stabilität gegen Verwindungs- und/oder Scherkräfte zu gewährleisten.
An ihren aufeinander zuweisenden Stirnseiten sollten sich die Rohrhülsen jeweils nur an ihrer äußeren freien Umfangkante berühren, damit auch an diesen Stirnseiten Rahmenelemente bzw. Primärträgerelemente in die Hülse eingeführt werden können.
Mit dieser Art von Prirnärverbindern kann auch ein hochsteifes Grundrahmen-Gestänge sicher und technisch besonders einfach montiert werden, und die Aufhängung und
Mit dieser Art von Prirnärverbindern kann auch ein hochsteifes Grundrahmen-Gestänge sicher und technisch besonders einfach montiert werden, und die Aufhängung und
Spannung einer Zelthaut mit Hohlsaum zur Befestigung an dem Grundrahmen ist besonders einfach durchführbar.
Bei einer anderen Variante dieser Weiterbildung der Erfindung sind lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen, die aus zwei bzw. drei bzw. vier Rohrhülsen oder Stabelementen bestehen, welche so dimensioniert sind, daß sie als Innenhülsen oder Innenstäbe in die freien Enden der Primärträgerelemente bzw. Rahmenelemente eingefugt werden können. Im Schnittpunkt ihrer gedachten Seelen sind die Rohrhülsen oder Stabelemente miteinander verbunden, insbesondere verschweißt, und im Fall von drei- oder vierschenkligen Primärverbindern vorzugsweise zusätzlich mit Übereckaussteifungen versehen. In der Wand jeder Rohrhülse bzw. jedes Stabelements ist wenigstens eine Bohrung ausgebildet, in der ein Bolzen oder Gewindestift, der in einer Durchgangsbohrung in der Wand eines die Rohrhülse/das Stabelement umhüllenden Primärträgerelements (oder ggf. auch Sekundärträgerelements) gelagert ist, verrutschsicher fixiert werden kann. Im Fall von linearen Primärverbindern (oder gegebenenfalls auch Sekundärverbindern) dieser Variante kann die Rohrhülse/das Stabelement an ihrem/seinem einen Endabschnitt mit dem sie/es umgebenden Primärträgerelement ( oder gegebenenfalls auch Sekundärträgerelement) über eine in beiden Teilen (Rohrhülse oder Stabelement einerseits und Primärträgerelement oder Sekundärträgerelement andereseits) kongruent ausgebildete Eindellung unlösbar verbunden sein.
Bei einer wieder anderen Variante dieser Weiterbildung der Erfindung mit "längenvariablen" Primärverbinder sind lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen, deren Schenkel als Profilkerne mit Außengewinde zum Einstecken in die Primärträgerelemente ausgebildet sind Das Außengewinde kann sich über die gesamte oder auch nur einen Teil der Länge der Profilkerne bzw. Schenkel erstrecken. Letzteres ist aus technischen und Kostengründen bevorzugt Auf jedem Gewinde ist eine Mutter angeordnet, deren Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der miteinander zu verbindenden Primärträgerelemente, und deren Position auf dem Gewinde durch Verdrehen variierbar ist. Nur der Abschnitt eines jeden Profilkerns, der sich von seinem freien Ende bis zur Position der Mutter erstreckt, ist in ein Primärträgerelement einführbar. Durch Verdrehen der Mutter kann das Längenmaß
Bei einer wieder anderen Variante dieser Weiterbildung der Erfindung mit "längenvariablen" Primärverbinder sind lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen, deren Schenkel als Profilkerne mit Außengewinde zum Einstecken in die Primärträgerelemente ausgebildet sind Das Außengewinde kann sich über die gesamte oder auch nur einen Teil der Länge der Profilkerne bzw. Schenkel erstrecken. Letzteres ist aus technischen und Kostengründen bevorzugt Auf jedem Gewinde ist eine Mutter angeordnet, deren Außendurchmesser größer ist als der Innendurchmesser der miteinander zu verbindenden Primärträgerelemente, und deren Position auf dem Gewinde durch Verdrehen variierbar ist. Nur der Abschnitt eines jeden Profilkerns, der sich von seinem freien Ende bis zur Position der Mutter erstreckt, ist in ein Primärträgerelement einführbar. Durch Verdrehen der Mutter kann das Längenmaß
des jeweiligen Zelthautträgers, d.h. des betreffenden zelthauttragenden Rahmenelements, eingestellt und damit letztendlich auch die Abmessungen des Grundrahmens variiert und die Zelthaut gespannt werden..
Der erfindungsgemäße Bausatz kann ferner einen linearen "längenvariablen" Primärverbinder umfassen, der aus einem stabfömigen Profilkern besteht, der etwa in Höhe seiner Längsachsenhalbierenden von einem Schraubenkopf unlösbar umfaßt ist, und dessen beide Profilkernabschnitte diesseits und jenseits des Schraubenkopfes mit zueinander gegenläufigen oder gleichlaufenden Gewinden versehen sind, auf denen jeweils eine Mutter angeordnet ist. Die Gewinde können sich über eine Teillänge oder über die Gesamtlänge der beiden Profilkernabschnitte erstrecken.
Bei der Montage wird dieser Primärverbinder zunächst mit seinem einen Gewindeabschnitt in das eine und mit seinem anderen Gewindeabschnitt in das andere der miteinander zu verbindenden Primärträgerelemente eingeführt. Danach kann er an dem Schraubenkopf mit einem Schraubenschlüssel festgehalten werden, und durch gleichzeitiges Drehen der Muttern kann die gewünschte Einstecktiefe des Primärverbinders in die betreffenden Primärträgerelemente eingestellt werden.
Es ist auch möglich — und unter Umständen aus Kostengründen zu bevorzugen — daß der hier beschriebene Profilkern mit nur einem Gewinde in nur einer Richtung versehen ist, entweder diesseits oder jenseits des Schraubenkopfes.
Eine andere Weiterbildung des erfindungsgemäßen Bausatzes umfaßt einen linearen "längenvariablen" Primärverbinder, der aus einer Hülse besteht, die so dimensioniert ist, daß sie formschlüssig über ein stirnseitiges Ende eines Primärträgerelements gefuhrt werden kann. Im Inneren der Hülse ist etwa auf Höhe der Längsachsenhalbierenden eine Rundplatte angeordnet, die sich über den gesamten Innenquerschnitt der Hülse erstreckt und an ihrem Rand mit der Hülseninnenwand fest verbunden, insbesondere verschweißt ist. An einer oder beiden Seiten der Rundplatte ist jeweils in zentrischer Lage ein Gewindebolzen befestigt, vorzugsweise verschweißt, der sich entlang der Hülsenlängsachse erstreckt. Die beiden einander gegenüberliegenden Gewindebolzen haben zueinander gegenläufige Gewinde.
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In Anpassung an diesen Typ Primärverbinder sind die damit zu verbindenden Primärträgerelemente an ihrer stirnseitigen Öffnung mit einer Rundplatte versehen, die sich über den gesamten Öfrhungsquerschnitt erstreckt und an ihrem Rand mit der Wand des Primärträgerelements fest verbunden (z.B. verschweißt) ist, und die eine zentrale Öffnung aufweist, in der der Gewindebolzen des Primärverbinders ohne wesentliche Reibung gerührt werden kann. An der Rundplatte ist eine Gewindemutter befestigt, vorzugsweise verschweißt, deren Gewindeöffhung formschlüssig an den Gewindebolzen des Primärverbinders angepaßt ist und mit der Öffnung der Rundplatte fluchtet.
Bei der Montage wird der ,.beschriebene Primärverbinder mit seinem einen Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des einen Primärträgerelements und sofern vorhanden - mit seinem gegenüberliegenden Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des zweiten Primärträgerelements eingeschraubt. Durch Drehung des Primärverbinders in die eine Richtung werden seine beiden Gewindebolzen in die beiden Gewindemuttern der betreffenden Primärträgerelemente hineingedreht und die beiden Primärträgerelemente infolgedessen an ihren Stirnseiten aufeinander zu bewegt. Durch Drehung des Primäryerbinders in die entgegengesetzte Richtung werden seine beiden Gewindebolzen aus den beiden Gewindemuttern der betreffenden Primärträgerelemente wieder herausgedreht und die beiden Primärträgerelemente damit an ihren Stirnseiten voneinander wegbewegt. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen den miteinander verbundenen Primärträgerelementen variiert werden und damit auch die Abmessung des betreffenden Rahmenelements bzw. des gesamten Grundrahmens.
Bei der Montage wird der ,.beschriebene Primärverbinder mit seinem einen Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des einen Primärträgerelements und sofern vorhanden - mit seinem gegenüberliegenden Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des zweiten Primärträgerelements eingeschraubt. Durch Drehung des Primärverbinders in die eine Richtung werden seine beiden Gewindebolzen in die beiden Gewindemuttern der betreffenden Primärträgerelemente hineingedreht und die beiden Primärträgerelemente infolgedessen an ihren Stirnseiten aufeinander zu bewegt. Durch Drehung des Primäryerbinders in die entgegengesetzte Richtung werden seine beiden Gewindebolzen aus den beiden Gewindemuttern der betreffenden Primärträgerelemente wieder herausgedreht und die beiden Primärträgerelemente damit an ihren Stirnseiten voneinander wegbewegt. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen den miteinander verbundenen Primärträgerelementen variiert werden und damit auch die Abmessung des betreffenden Rahmenelements bzw. des gesamten Grundrahmens.
Als erfindungsgemäße Befestigungsmittel zum Fixieren der Zelthaut an dem Grundkörper sind vor allem an der Zelthaut ausgebildete Hohlsäume und/oder Seile, Ketten, Haken, Krampen u.a. vorgesehen, die praktisch überall im Handel erhältlich sind und auch von einem Ungeübten problemlos und zweckgerichtet gehandhabt werden können
Die Zelthaut besteht erfindungsgemäß aus einem Material mit einer Reißfestigkeit
(hier im Sinne der Textiltechnik: Reißfestigkeit = Reißkraft bezogen auf die
Zelthautbreite) von 5 kN/m oder mehr, vorzugsweise 10 kN/m oder mehr, und einem
der Spannweite angepaßten Tangentialen Elastizitätsmodul (auf die Zeithautbreite
bezogenes Verhältnis von Zugkraft und Dehnung) von 5 bis 2 000 kN/m. Es wurde
nämlich überraschenderweise gefunden, daß bei größeren Spannweiten der Zelthaut
größere
(hier im Sinne der Textiltechnik: Reißfestigkeit = Reißkraft bezogen auf die
Zelthautbreite) von 5 kN/m oder mehr, vorzugsweise 10 kN/m oder mehr, und einem
der Spannweite angepaßten Tangentialen Elastizitätsmodul (auf die Zeithautbreite
bezogenes Verhältnis von Zugkraft und Dehnung) von 5 bis 2 000 kN/m. Es wurde
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tangentiale Elastizitätsmodule erforderlich sind als bei kleineren Spannweiten. Deshalb sollte beispielsweise die Zelthaut für eine 2 m breite Zeltwand vorzugsweise ein tangentiales Elastizitätsmodul von etwa 100 kN/m aufweisen, während bei einer 3 m breiten Wand ein tangentiales Elastizitätsmodul von etwa 200 kN/m erforderlich ist, um die erwünschte Stabilität und Elastizität zu gewährleisten. Die Elastizitätseigenschaften der Zelthaut können sich auch als Mischung der Einzeleigenschaften im Verbund ergeben, d.h. es ist auch möglich, mit einer weniger elastischen Zelthaut das gewünschte tangentiale Elastizitätsmodul zu erhalten, indem nämlich ein lineares flexibles Zugelement (Seil oder gummielastisches Seil) eingesetzt wird, welches so elastisch ist, daß es im Verbund mit der Zelthaut das erwünschte Zug-/Dehnungsverhalten erzeugt Grundsätzlich sollte die erfindungsgemäße Zelthaut so beschaffen sein, daß sie — alleine oder im Zusammenwirken mit elastischen Befestigungs- und/oder Spannmitteln — einerseits nicht so steif ist ( kein so hohes tangentiales Elastizitätsmodul aufweist), daß bei einer punktuelien Belastung senkrecht zur Zelthautoberfläche zu hohe Kräfte am Rahmen angreifen, und andererseits nicht so elastisch ist (kein so niedriges tangentiales Elastizitätsmodul aufweist), daß sie große Durchbeulungen und damit eine Gefährdung der Umgebung erlaubt.
Die Zelthaut ist vorzugsweise ein polyesterbeschichtetes PVC-Gewebe und sollte außerdem bedruckbar sein. Das hat den Vorteil, daß z.B. Montageanleitungen oder Namen/Adressen und/oder Werbeaussagen darauf angebracht werden können.
Die Spannung der Zelthaut kann erfindungsgemäß auch dadurch erzeugt werden, daß parallel zu den Primärträgerelementen des Grundrahmens, innerhalb oder außerhalb desselben, zusätzliche Primär- oder Sekundärträgerelemente angeordnet sind, die mit den Primärträgerelementen des Grundrahmens verbunden sind, und zwar derart, daß der Abstand zu dem jeweiligen parallel verlaufenden Primärträgerelement des Grundrahmens variiert werden kann. Die Zelthaut ist an diesen innerhalb oder außerhalb des Grundrahmens angeordneten sog. parallelen Trägerelementen befestigt.
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Zur Verbindung der parallelen Trägerelemente mit den Primärträgerelementen des Grundrahmens wird der Einsatz von Distanzhaltern vorgeschlagen. Als solche kommen vorzugsweise Gewindestifte und Gewindemuttern in Betracht, die derart zusammenwirken, daß durch Drehung der Gewindestifte der Abstand zwischen den Primärträgerelementen, des Grundrahmens und den dazu parallelen Trägerelementen gezielt und planmäßig verändert werden kann. Sind die parallelen Trägerelemente außerhalb des Grundrahmens angeordnet, wird die Spannung der Zelthaut durch eine Abstandsvergrößerung erreicht, sind sie dagegen innerhalb des Grundrahmens angeordnet, ist zur Spannung der Zelthaut eine Verringerung des Abstands notwendig. _,_'- -" '
Die Zelthaut kann nach Art eines Segels gespannt sein. Das Segelspannprinzip ist an sich bekannt. Dabei wird das Segel an mindestens zwei Seitenrändern mit einem Hohlsaum am Rand ausgestattet und ein lineares flexibles Zugelement, welches einfachstenfalls ein Seil ist, in den Hohlsaum nach Art eines Keders eingeführt oder eingenäht und das Segel über die Enden des linearen flexiblen Zugelements aufgehängt und gespannt. Bekannt ist auch, der Begrenzung des Segels eine gekrümmte Form zu verleihen, um die am Segel angreifenden Zugkräfte mögichst gleichmäßig über den gesamten Seitenrand zu verteilen Erfindungsgemäß werden mindestens zwei Seitenränder mittels eines Hohlsaums oder eines mit herkömmlichen Mitteln wieder lösbaren Hohlsaums am Grundrahmen aufgehängt und das lineare flexible Zugelement bogenförmig in die Zelthaut integriert, d h die Begrenzung der Zelthaut ist nicht das in einem Hohlsaum eingelassene lineare flexible Zugelement, sondern das zugehörige Rahmenelement des Grundrahmens. Dies hat den Vorteil, daß keine Öffnung freiliegt, an der sich das Pferd mit den Hufen verhakein könnte. Eine Folge dieser Konstruktionsweise ist, daß die Zelthaut lediglich zwischen dem linearen flexiblen Zugelement und der gegenüberliegenden Aufhängung gespannt ist. Die vergleichsweise kleine Teüfläche der Zelthaut zwischen dem bogenförmigen linearen flexiblen Zugelement und dem ihm beigeordenten Rahmenelement des Grundrahmens ist nicht gespannt, was hier unerheblich ist.
Der erfindungsgemäße Bausatz umfaßt vorzugsweise außerdem Befestigungsmittel zur Fixierung des Grundrahmens am gewünschten Standort bzw. am Untergrund, beispiels-
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weise Bodennägeln und Schellen, Häringe, Ständerfliße u.a.. Durch den Einsatz dieser Befestigungsmittel wird die Stabilität des Stallzelts weiter erhöht und damit zur sicheren
Einfriedung des Pferdes beigetragen.
Mit dem erfindungsgemäßen Bausatz ^sind verschiedene Grundrahmenkonstruktionen möglich, unter denen die Quaderform, die Kuppelform (Igluform), die Nurdachform und die Pultdachform bevorzugt sind. Weiter sind unter den möglichen Dachformen die Pyramiden-, Satteldach-, Mansarddach-, Flachdach uncU die ^Pultdachform bevorzugt sind.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von in den Zeichnungen dargestellten Ausfüh-■ rungsbeispielen und anhand von Funktionsbeispielen näher erläutert. Es zeigen Fig 1 ein Stallzelt in Kavalliersperspektive;
Fig. 2 die Systemzeichnung der Grundrahmenkonstruktion des Stallzelts nach Fig 1, Fig. 3: eine Detailansicht einer Zelthautaufhängung am Grundrahmen;
Fig. 4: einen dreischenkligen Eck-Primärverbinder mit Außenhülsen, die auch an ihren dem Schnittpunkt der gedachten Seelen zugewandten Stirnseiten offen sind,
Fig. 5: einen dreischenkligen Eck-Primärverbinder mit Innenhülse,
Fig. 6: einen "längenvariablen" dreischenkligen Eck-Primärverbinder dessen Schenkel als Profilkerne mit Außengewinde ausgebildet sind;
Fig. 7 einen "längenvariablen" linearen Primärverbinder in Gestalt eines Profilkerns mit Gewinde und Schraubenkopf;
Fig. 8: einen "längenvariablen" linearen Primärverbinder mit Außenhülsen,
Fig. 9: Detailansicht eines Stützstabs(bzw. Dachrahmenelements) aus zwei Sekundärträgerelementen im Bereich des Sekundärverbinders;
Fig. 10: eine Zelthautaufhängung nach Art eines Segels, (A) aus der Vogelperspektive, (B) Detailansicht der Befestigung im Eckbereich des Grundrahmens;
Fig. 11: ein Stallzelt mit Zelthautaufhängung an parallelen Trägerelementen außerhalb des Grundrahmens;
Fig. 12: ein Stallzelt mit Zelthautaufhängung an parallelen Trägerelementen innerhalb des Grundrahmens;
Fig. 13 einen Distanzhalter zwischen Grundrahmen und parallelem Trägerelement außerhalb:
Fig. 14: einen Distanzhalter zwischen Grundrahmen und parallelem Träger element innerhalb;
Fig. 15: eine Grundrahmengestaltung nach Satteldachart;
Fig. 16: eine Grundrahmengestaltung nach Kuppelart bzw. Igluart;
Fig. 17. eine Grundrahmengestaltung nach Pultdachart;
Fig. 18: einen zweischenkligen winkelförmigen "längenvariablen" Primärverbinder mit Außenhülsen und Gewindestift zur Regulierung der Einschublänge (=Einstecktiefe);
Fig. 19: einen dreischenkligen winkelförmigen "längenvariablen" Primärverbinder mit Gewindestift zur Regulierung der Einschublange (=Einstecktiefe); und
Fig.20: einen zweischenkligen winkelförmigen "längenvariablen" Primärverbinder mit Bolzen zur Regulierung der Einschublänge (=Einstecktiefe).
Das in Fig. 1 dargestellte Stallzelt umfaßt einen quaderförmigen Grundrahmen aus erfindungsgemäßen Primärträgerelementen 18, dessen Grundfläche etwa 2,6 &khgr; 2,6 m und dessen Höhe etwa 2,05m beträgt, und der von einer Zelthaut 7 überspannt ist. Bei den Primärträgerelementen 18 handelt es sich beispielsweise aus Aluminiumrohren nach DIN 1748 und/oder DIN 1725 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Wanddicke von 3 mm. Der quaderförmige Grundrahmen ist in Fig. 2 näher dargestellt Er besteht aus vier bodennahen horizontalen, vier bodenfernen horizontalen und vier vertikalen Rahmenelementen 1, &Ggr; 1", wobei jedes Rahmenelement 1, &Ggr; bzw. 1" aus zwei über einen erfindungsgemäßen linearen Primärverbinder 3 aneinander fixierten Primärträgerelementen 18, 18' zusammengesetzt ist. Die Rahmenelemente 1, &Ggr;, 1" sind in der Ebene der bodennahen Grundfläche über dreischenklige Eck-Primärverbinder 2 (vgl Fig 4) und in der Ebene der bodenfernen Grundfläche über vierschenklige Eck-Primärverbinder 10 zu dem quaderförmigen Grundrahmen miteinander verbunden sind, d.h. jedes Rahmenelement 1, &Ggr;, 1" bildet eine Kante eines Quaders. Etwa in der Mitte jeder der vier Seitenwände dieses Quaders bzw. des quaderförmigen Grundrahmens, d.h. jeweils zwischen einem bodennahen und dem darüber angeordneten bodenfernen horizontalen Rahmenelement 1, V ist ein Stützstab 4 angeordnet, der die betreffenden beiden
Rahmenelemente 1, &Ggr; gegeneinander abstützt. Dieser Stützstab 4 besteht aus zwei Sekundärträgerelementen 6, 6', die über einen linearen Sekundärverbinder 8 miteinander verbundenen sind (vgl. Fig. 9). Der Stützstab 4 ist mit den gegeneinander abzustützenden-Rahmenelementen 1, &Ggr; über dieselben Primärverbinder 11 -verbunden, die die Primärträgerelemente 18, 18' dieser Rahmenelemente 1 bzw. &Ggr; zusammenhalten. Bei diesen Primärverbindern 11 handelt es sich um dreischenklige, T-förmige Primärverbinder 11, die an ihren beiden T-Schenkeln mit den Primärträgerelementen 18, 18' der horizontalen Rahmenelemente 1 bzw. &Ggr; und an ihrem T-Stiel mit dem Stützstab 4 verbunden sind. Anstelle oder zusätzlich zu der hier in Fig. 1 dargestellten vertikalen Anordnung können die Stützstäbe 4 ebensogut auch horizontal angeordnet sein. In diesem Fall ist lediglich eine ganze oder halbe Seitenwand des Grundrahmens als Eingangsörrhung auszusparen. Alle horizontalen und vertikalen Rahmenelemente 1, 1" und &Ggr;" des Grundrahmens und ebenso die Stützstäbe 4 stehen völlig oder zumindest nahezu rechtwinklig zueinander,
Zur Fixierung des Grundrahmens am Untergrund sind die bodennahen horizontalen Rahmenelemente 1 mit Bodennägeln und Schellen am Untergrund verankert (hier nicht näher dargestellt). Alternativ oder zusätzlich können die vertikalen Rahmenelemente 1"' mit Ständerrußen versehen sein, die ebenfalls mittels Bodennägel, Häringen o.a. mit dem Untergrund verankert sind.
Der Grundrahmen ist damit so stabil gebaut, daß die sichere Einfriedung des Pferdes gewährleistet ist.
An der Oberseite des quaderförmigen Grundrahmens ist ein pyramidenförmiger Dachrahmen mit einem Neigungswinkel von etwa 25 Grad angeordnet Dieser Dachrahmen ist aus Sekundärträgerelementen 6, 6' und linearen Sekundärverbindern 8 aufgebaut und über die vierschenkligen Eck-Primärverbinder 10 in der Ebene der bodenfernen Grundfläche des quaderförmigen Grundrahmens mit diesem verbunden. Im hier dargestellten Beispiel sind jeweils zwei Sekundärträgerelemente 6, 6' über einen Sekundärverbinder 8 (vgl. Fig. 9) zu einem Dachrahmenelement 5 verbunden, das jeweils eine
der vier Pyramidenkanten des Dachrahmens bildet. Jedes Dachrahmenelement 5 ist an seinem dem Grundrahmen zugewandten Ende an einem der vierschenkligen Eck-Primärverbinder 10 in der Ebene der bodenfernen Grundfläche des Grundrahmens befestigt und an seinem gegenüberliegenden Ende mit den entsprechenden Enden der drei anderen Dachrahmenelemente 5', 5", 5"' z.B. über einen vierschenkligen, tetraederförmigen Sekundärverbinder ^ 10 verbunden. Die Sekundärträgerelemente 6 des Dachrahmens sind wie die der Stützstäbe 4 im Grundrahmen ausgestaltet, d.h. sie sind als Aluminiumrohre mit einem Außendurchmesser von 30 mm und einer Wanddicke von 3 mm realisiert. Dementsprechend werden als Sekundärverbinder 8 vorzugsweise die gleichen linearen Sekundärverbinder 8 eingesetzt, die auch beim Zusammenbau der Stützstäbe 4 verwendet werden, (vgl. Fig. 6).
Die Zelthaut 7, beispielsweise eine PVC-beschichtete Polyesterfolie mit einer Reißfestigkeit von 25 kN/m und einem Flächengewicht von 200g/m2, wird mit einer Vorspannung zwischen 0,25 kN/m und 1 kN/m - je nach der zu erwartenden Belastung- an dem Gestänge befestigt.
Diese Befestigung und Vorspannung kann einerseits mit herkömmlichen, im Zeltaufbau bekannten und üblichen Mitteln bzw. Maßnahmen erfolgen. So kann beispielsweise an den Rändern der Zelthaut 7 ein Hohlsaum (durch vernähen, verschweißen oder durch verbinden mittels lösbarer Verbindungsmittel wie Ösen und Krampen) oder eine Reihe von Einzellaschen ausgebildet sein, durch den bzw. durch die die betreffenden (zusammengesetzten) Primärträgerelemente 18 bzw. Rahmenelemente 1 des Grundrahmens geführt sind. Die Verspannung ist hier durch den Zuschnitt der Zelthaut 7 und die Bemaßung des Grundrahmens vorgegeben. Anstelle des Hohlsaums bzw der Laschen kann die Zelthaut 7 auch mit Reihen von Ösen versehen sein, durch die ein lineares, flexibles Zugelement, z.B. ein Seil, eine Kette, ein Band o.a., geführt ist. Das Zugelement umschlingt dabei gleichzeitig das bzw. die anliegende(n) Primärträgerelement(e) 18 bzw. Rahmenelement(e) 1 des Grundrahmens und ist auf diese Weise daran aufgehängt. Durch Spannen der freien Enden des Zugelements und Fixieren der gespannten Enden — z.B. mit einem herkömmlichen Spannschloß o.a. Spannmitteln — kann die Zelthaut 7 weiter und fester (auf-)gespannt werden.
Im Bereich der Stützstäbe 4 ist die Zelthaut 7 jeweils vorzugsweise, wie in dem vorliegenden Beispiel dargestellt, mit einer schlauchförmigen, vertikal sich erstreckenden Tasche 9 versehen, in der der betreffende Stützstab 4 aufgenommen ist. Auf diese Weise ist der Stützstab 4 in die Zelthaut 7 bzw. Zeltwand integriert und ein Verhakein der Pferdehufe zwischen Stütze und Zelthaut 7 bzw. Zeltwand ist verhindert.
An den Stellen, an denen die Trägerelemente 6 bzw. 18 des Stallzelts-für Montagearbeiten zugänglich sein sollten, wie z.B. an den Orten der Primärverbinder 3, 10, 11 und Sekundärverbinder 8 , sind in der Zelthaut 7 Öffnungen bzw. Ausschnitte ausgebildet, die mit Abdecklaschen zum Schutz gegen Regen versehen sind.
Eine bevorzugte Aufhängung der Zelthaut 7 an den bodennahen Rahmenelementen 1 des Grundrahmens ist in Fig. 3 dargestellt. Für diese Art der Aufhängung ist entlang der bodennahen Randkanten der Zelthaut 7 ein Saum 27 mit einer Reihe von Ösen 26 ausgebildet, durch die eine durchgehenden Kordel 28 geführt ist, die nach jedem Ösendurchgang wenigstens einmal das anliegende Rahmenelement 1 umschlingt, bevor sie durch die nächstfolgende Öse 26 geführt0 ist. Die Kordel 28 ist mit einer Vorspannung von vorzugsweise mindestens 0,25 kN/m Streckenlast verzurrt. Auf diese Weise wird verhindert, daß die Zelthaut 7 bei Wind o.a. Luftbewegung flattert. Um zu verhindern, daß sich das Pferd mit den Hufen in der Kordel 28 bzw. den Kordelschlingen verhakt, ist die Ösenreihe an beiden Seiten der Zelthaut 7 (Innenseite und Außenseite) mit einer Abdeckung 25, 25' versehen. Diese Abdeckung 25, 25' besteht im einfachsten Fall, wie hier dargestellt, aus einem Streifen Zelthautmaterial, der entlang seiner einen Längskante parallel und mit Abstand von der Reihe Ösen 26 an der jeweiligen Seite der Zelthaut 7 befestigt ist und die Reihe Ösen 26 bei aufgehängter Zelthaut 7 vorhangartig überdeckt Die innenseitige Abdeckung 25 oder 25' sollte den Rand der Zelthaut 7 überkragen, so daß sie unter dem betreffenden Rahmenelement 1 hindurch an die Außenseite des Zelts geführt werden kann.
Es ist auch möglich, die Zelthaut 7 — wie in Fig. 10 dargestellt — über ein in der Zelthaut 7 integriertes Seil 91 nach Art eines Segels aufzuspannen. Die Integration des Seils 91 in die Zelthaut 7 kann z.B. dadurch realisiert sein, daß das Seil 91 in einem Hohlsaum
90 geführt ist, der auf der Oberfläche der Zelthaut 7, dem gewünschten Verlauf des Seils
91 folgend, ausgebildet ist. Um die Reibung zwischen dem Seil 91 und der Wand des Hohlsaums 90 zu verringern, sollte das Seil 91 von einer flexible Kunststofihülle (hier nicht dargestellt) umgeben sein. Der Verlauf des Hohlsaums 90 sollte der bekannten mathematischen Funktion für die Krümmung eines an beiden Enden aufgehängten Seils unter konstanter Streckenlast (vgl. Dubbel: "Taschenbuch für den Maschinenbau", Ausg. 18, B 12) entsprechen, die gewährleistet, daß sich die Spannkraft gleichmäßig als Streckenlast über die Länge des Seils 91 verteilt. Die Spannung des Seils 91 wird mittels herkömmlicher Spann- bzw. Zugelemente , z.B. mit einem Spannschloß 92, das am Grundrahmen — hier dargestellt: am Eck-Primärverbinder 95 —verankert ist, bewirkt Zusätzlich ist die Zelthaut 7 an den Rahmenelementen des Grundrahmens befestigt, z.B (wie hier dargestellt) an den Primärträgerelementen 18, 18' mittels eines Hohlsaums 96, 96'. Damit wird eine zusätzliche Aufhängung der Zelthaut 7 erreicht. Anstelle des Seils 91 können auch beliebige andere flexible, lineare, kontinuierliche Zugelemente wie z.B. Ketten, Drähte, Monofile u.a. verwendet werden.
Zur Spannung der Zelthaut 7 im Bereich der Zeltseitenwände kann in analoger Weise ein Seil bzw. ein äquivalentes Zugmittel horizontal und vorzugsweise mittig zwischen den bodennahen und den bodenfernen horizontalen Rahmenelementen in der Zelthaut integriert und an vertikalen Rahmenelemente befestigt sein.
Eine weitere— hier nicht näher dargestellte — Variante der Zelthautaufhängung besteht darin, eine einteilige (einstückige) Zelthaut, die nach den Konturen des Grundrahmens aber mit im Vergleich dazu leicht verringerten Abmaßen zugeschnitten und gegebenenfalls entsprechend vernäht oder verschweißt ist, innerhalb des Grundrahmens an diesem zu befestigen bzw. aufzuhängen und zu verspannen. Der Vorteil dieser Ausführungsvariante liegt in der auch für Ungeübte besonderes einfachen Montage der Zelthaut
Die Stallöfthung ist vorzugsweise mit einer einhängbaren Kette mit einer Mindestzugfestigkeit von 100 kp verschlossen.
In Fig. 4 ist ein erfindungsgemäßer dreischenkliger Eck-Primärverbinder 2 im Detail dargestellt. Er besteht aus drei Rohrhülsen 15, 15', 15", deren gedachte Seelen von einem Schnittpunkt 16 strahlenförmig ausgehen und zueinander senkrecht stehen. Die einzelnen Hülsen 15, 15', 15" sind beispielsweise aus Edelstahl gefertigt und derart dimensioniert, daß sie die Enden der Rahmenelemente bzw. der betreffenden Primärträgerelemente paßgenau umhüllen: sie habe beispielsweise eine Länge von 100 mm, einen Außendurchmesser von 67 mm und eine Wanddicke von 3 mm. In jeder Hülsenwand ist eine Durchgangsbohrung 60, 60' ausgebildet, in der ein Bolzen, beispielsweise in Form einer Schraube mit Flügelmutter, gelagert werden kann, mit Hilfe dessen die Hülse 15, 15' , 15" auf einfache Weise fest, verwindungssteif und wieder lösbar an dem Rahmenelement bzw. Primärträgerelement befestigt werden kann. Die Rohrhülsen 15, 15' , 15" sind untereinander mit dreieckig geformten Platten 20, 20' aus beispielsweise Edelstahl verbunden, insbesondere verschweißt, und damit stabil gegen Verwindungs- und/oder Scherkräfte. An ihren aufeinander zuweisenden Stirnseiten berühren sich die Rohrhülsen 15, 15', 15" jeweils nur an ihrer äußeren freien Umfangkante, so daß auch diese Stirnseiten offen sind und auch hier die Rahmenelemente bzw. Primärträgerelemente in die Hülsen 15, 15', 15" eingeführt werden können. Mit anderen Worten, jede Hülse 15, 15', 15" dieses Primärverbinders 2 ist prinzipiell von beiden Stirnseiten aus für die Einführung eines Rahmenelements bzw. Primärträgerelements zugänglich.
Der hier dargestellte dreischenklige Eck- Primärverbinder 2 kann ebensogut auch als dreischenkliger T-fÖrmiger Primärverbinder oder als vierschenkliger tetraderformiger Primärverbinder hergestellt werden.
Fig. 5 zeigt einen dreischenkligen Eck-Primärverbinder 2, der wie der Primärverbinder 2 gemäß Fig. 4 aus drei Rohrhülsen 50 (z.B. aus Edelstahl) besteht, deren gedachte Seelen von einem Schnittpunkt strahlenförmig ausgehen und zueinander senkrecht stehen. Die einzelnen Hülsen 50 sind jedoch — im Unterschied zu dem Primärverbinder nach Fig.4
— so dimensioniert, daß sie nach Art von Innenhülsen in die freien Enden der Rahmenelemente bzw. der betreffenden Primärträgerelemente paßgenau eingefügt werden können. Im Schnittpunkt der gedachten Seelen sind die drei Rohrhülsen 50 miteinander verbunden, vorzugsweise verschweißt und zusätzlich mit Übereckaussteifungen 51 versehen. Auch dieser Primärverbinder wird mit Hilfe von Bolzen oder Gewindestiften, die in Durchgangsbohrungen in der Wand der betreffenden Primärträgerelemente (oder ggf. auch Sekundärträgerelementen) gelagert sind, an letzteren fixiert.
In Fig. 6 ist ein erfindungsgemäßer, dreischenklige Eck-Primärverbinder 2 dargestellt, dessen Schenkel 80, 80', 80" als Profilkerne mit Außengewinde zum Einführen in die Primärträgerelemente 18, 18' ausgebildet sind. Auf jedem Gewinde ist eine Mutter 81, 8 &Ggr; angeordnet, deren Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser der miteinander zu verbindenden Primärträgerelemente 18, 18' ist und deren Position auf dem Gewinde durch Verdrehen variierbar ist. Nur derjenige Abschnitt eines jeden Profilkerns, der sich von seinem freien Ende bis zur Position der Mutter 81, 8 &Ggr; erstreckt, kann in ein Primärträgerelement 18, 18' eingeführt werden. Durch Verdrehen der Mutter 81, 8 &Ggr; kann infolgedessen die Gesamtlänge eines aus zwei oder mehr Primärträgerelementen 18, 18' zusammengesetzten Rahmenelements variiert werden und damit letztendlich auch die Abmessungen des Grundrahmens.
Auch diese in Fig. 5 und Fig. 6 dargestellten und beschriebenen dreischenkligen Eck-Primärverbinder 2 sind ohne weiteres und ebensogut als dreischenklige T-fÖrmige oder als vierschenklige tetraederförmige Primärverbinder herstellbar, wobei einzelne Schenkel im Bedarfsfall auch ohne Gewinde sein können.
Fig. 7 zeigt einen linearer Primärverbinder 3, der nach dem gleichen Prinzip wie der in Fig. 6 beschriebene dreischenklige Eck-Primärverbinder 2 aufgebaut ist Er besteht aus einem stabfömigen Profilkern 82, der etwa in Höher seiner Längsachsenhalbierenden von einem Schraubenkopf 83 unlösbar umfaßt ist. Der eine Profilkemab schnitt jenseits des Schraubenkopfes 83 ist mit einem Gewinde 94 versehen, auf dem eine Mutter 81 ange-
ordnet ist. Bei der Montage wird dieser Primärverbinder 3 zunächst mit seinem einen Gewindeabschnitt in das eine und mit seinem anderen -bschnitt in das andere der miteinander zu verbindenden Primärträgerelementen 18, 18' eingeführt. Dann wird er an seinem Schraubenkopf 83 mit einem Schraubenschlüssel festgehalten, und durch Drehen der Mutter 81 wird die gewünschte Einstecktiefe des Primärverbinders 3 in dem Primärträgerelement 18 eingestellt.
In Fig. 8 ist ein linearer Primärverbinder 3 dargestellt, der aus einer Hülse 70 besteht, die so dimensioniert ist, daß sie formschlüssig nach Art einer Außenhülse über die beiden miteinander zu verbindenden stirnseitigen Enden von zwei Primärträgerelementen 18, 18' paßt. Im Inneren der Hülse 70, etwa auf Höhe der Längsachsenhalbierenden, ist eine Rundplatte 72 angeordnet, die sich über den gesamten Innenquerschnitt der Hülse 70 erstreckt und an ihrem Rand mit der Hülseninnenwand fest verbundenen (z.B. verschweißten) ist. An einer (wie hier dargestellt) oder an beiden Seiten dieser Rundplatte 72 ist jeweils in zentrischer Lage ein Gewindebolzen 71 befestigt, vorzugsweise verschweißt, der sich entlang der Hülsenlängsachse erstreckt. Die beiden einander gegenüberliegenden Gewindebolzen 71 haben zueinander gegenläufige Gewinde
In Anpassung an diesen Typ Primärverbinder 3 sind die damit zu verbindenden Primärträgerelementen 18, 181 an ihrer stirnseitigen Öffnung mit einer Rundplätte 73 versehen, die sich über den gesamten Öfmungsquerschnitt erstreckt, an ihrem Rand mit der Wand des Primärträgerelements 18 bzw. 18' fest verbunden (z.B. verschweißt) ist, und eine zentrale Öffiiung 75 aufweist, die so dimensioniert ist, daß (jeder) der Gewindebolzen 71 des Primärverbinders 3 ohne wesentliche Reibung in ihr geführt werden kann. An der ins Innere des Primärträgerelements 18 bzw. 18* weisenden Innenseite dieser Rundplatte 73 ist eine Gewindemutter 74 unlösbar befestigt, vorzugsweise verschweißt, deren Gewindeöfthung mit der Öffiiung 75 der Rundplatte 73 fluchtet. Diese Gewindeöffhung ist an das Gewinde der Gewindebolzen 71 des Primärverbinders 3 angepaßt.
Bei der Montage wird der beschriebene Primärverbinder mit seinem (einen) Gewindebolzen 71 durch die Öffnung 75 in die Gewindemutter 74 des einen Primärträgerelements 18 eingeschraubt. Im Fall von zwei gegenüberliegenden Gewindebolzen wird der zweite, gegenüberliegende Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des zweiten
In Anpassung an diesen Typ Primärverbinder 3 sind die damit zu verbindenden Primärträgerelementen 18, 181 an ihrer stirnseitigen Öffnung mit einer Rundplätte 73 versehen, die sich über den gesamten Öfmungsquerschnitt erstreckt, an ihrem Rand mit der Wand des Primärträgerelements 18 bzw. 18' fest verbunden (z.B. verschweißt) ist, und eine zentrale Öffiiung 75 aufweist, die so dimensioniert ist, daß (jeder) der Gewindebolzen 71 des Primärverbinders 3 ohne wesentliche Reibung in ihr geführt werden kann. An der ins Innere des Primärträgerelements 18 bzw. 18* weisenden Innenseite dieser Rundplatte 73 ist eine Gewindemutter 74 unlösbar befestigt, vorzugsweise verschweißt, deren Gewindeöfthung mit der Öffiiung 75 der Rundplatte 73 fluchtet. Diese Gewindeöffhung ist an das Gewinde der Gewindebolzen 71 des Primärverbinders 3 angepaßt.
Bei der Montage wird der beschriebene Primärverbinder mit seinem (einen) Gewindebolzen 71 durch die Öffnung 75 in die Gewindemutter 74 des einen Primärträgerelements 18 eingeschraubt. Im Fall von zwei gegenüberliegenden Gewindebolzen wird der zweite, gegenüberliegende Gewindebolzen durch die Öffnung in die Gewindemutter des zweiten
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Primärträgerelements 18' eingeschraubt. Durch Drehung des Primärverbinders 3 in die eine Richtung wird der bzw. werden beide Gewindebolzen 71 in die Gewindemutter 74 der betreffenden Primärträgerelemente 18, 18' hineingedreht und die beiden Primärträgerelemente 18, 18' infolgedessen an ihren Stirnseiten aufeinander zu bewegt. Durch Drehung des Primärverbinders 3 in die entgegengesetzte Richtung werden seine beiden Gewindebolzen 71 aus den beiden Gewindemuttern 74 der betreffenden Primärträgerelemente 18, 18' wieder herausgedreht und die beiden Primärträgerelemente 18, 18' damit an ihren Stirnseiten voneinander wegbewegt. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen den miteinander verbundenen Primärträgerelementen 18, 18' variiert werden und damit auch die Abmessung des betreffenden Rahmenelements bzw. des gesamten Grundrahmens.
In Fig. 9 ist die Teilansicht eines erfindungsgemäßen Stützstabs im Bereich des die beiden Sekundärträgerelemente 6, 6' zusammenhaltenden linearen Sekundärverbinders 8 dargestellt. Die Sekundärträgerelemente 6, 6' sind als stabförmige Rohre ausgebildet und haben beispielsweise einen Außendurchmesser von 30 mm und eine Wanddicke von 3 mm. Der sie verbindende Sekundärverbinder 8 besteht aus einer vergleichsweise kurzen Hülse die vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt ist und beispielsweise eine Länge von 200 mm und eine Wanddicke von 3 mm aufweist, und deren Außendurchmesser derart dimensioniert ist, daß die Hülse als formschlüssig einpassendes Innenrohr in die Sekundärträgerelemente 6, & einführbar ist. In der Hülsenwand 58 sind zwei Durchgangsbohrungen 60 ausgebildet, und zwar jeweils eine nahe aber mit Abstand von jeder Stirnseite. An den beiden miteinander zu verbindenden stirnseitigen Enden der beiden Sekundärträgerelemente 6, 6' sind ebenfalls je eine Durchgangsbohrung 61 ausgebildet, und zwar in komplementärer Anordnung zu den Durchgangsbohrungen 60 in der Hülsenwand 58 . Zur Verbindung der Sekundärträgerelemente 6, 6* wird die Hülse mit ihrem einen Ende in die stirnseitige Öffnung des einen Sekundärträgerelements 6 und mit ihrem anderen Ende in die stirnseitige Öffnung des zweiten Sekundärträgerelements 6' eingeführt, und so positioniert, daß die zueinander komplementären Durchgangsbohrungen 60, 61 in der Hülsenwand 58 und der Wand 56, 56' der Sekundärträger-
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elemente deckungsgleich übereinander liegen, und gemeinsam das Lager fur einen Bolzen 59 (der beispielsweise aus Schraube und Flügelmutter besteht) bilden, mit dessen Hilfe Sekundärverbinder 8 und Sekundärträgerelement 6 bzw. 61 kraftschlüssig verwindungssteif und wieder lösbar an aneinander festgelegt werden können. Eine erfindungsgemäße Alternative zu dieser Art der Verankerung zwischen Hülse und Sekundärträgerelemente 6, 61 besteht darin, die Hülse an ihrem einen Ende mit dem einen der beiden Sekundärträgerelemente 6 oder 61 dauerhaft, d.h. unlösbar zu verbinden, — z.B. durch eine Eindellung 62 in der Hülsenwand 58 und eine dazu komplementäre Eindellung 63 in der Wand 56 des betreffenden Sekundärträgerelements 6 oder durch eine Schweißverbindung,— und nur das andere Ende für eine lösbare Verbindung z.B. mit Durchgangsbohrungen und Bolzen, auszugestalten.
Der hier beschriebene Sekundärverbinder 8 kann- auch als Primärverbindeijuisgebüdet sein, wozu er lediglich hinsichtlich Materialbeschaffenheit und Dimensionierung gemäß Anspruch 1 auszugestalten ist.
Weiterhin kann * de'r beschriebene Verbinder ebensogut ais Innenprofil uus
Vollmaterial und weiterhin in analoger Weise auch als Außenhülse gestaltet werden,
welche dieRahmenträgerelemente umhüllt.
Vollmaterial und weiterhin in analoger Weise auch als Außenhülse gestaltet werden,
welche dieRahmenträgerelemente umhüllt.
Bei sämtlichen Primärverbindern und ggf. auch Sekundärverbinder, bei denen die Befestigung an den Primärträgerelementen und ggf. auch Sekundärträgerelementen mittels eines in einer Durchgangsbohrung geführten Bolzens erfolgt, besteht die Möglichkeit auch zwei oder mehr Durchgangsbohrungen mit bzw. für Bolzen in jeder einzelnen Hülse mit Abstand nebeneinander und in Längsrichtung der Hülse auszubilden. Das hat den Vorteil, daß die Einstecktiefe relativ zu dem betreffenden Primärträgerelement oder Sekundärträgerelement variiert werden kann und damit auch die Abmessungen des gesamten Grundrahmens. Diese Variabilität der Einstecktiefe eröffnet wiederum die Möglichkeit, den Grundrahmen zunächst mit seinen kleinsten Abmessungen aufzubauen, die Zelthaut daran zu befestigen und sie anschließend durch die nachträgliche Verlängerung der einzelnen Rahmenelemente maximal fest zu spannen
Der dreischenklige Eck- Primärverbinder gemäß Fig. 18 besteht aus drei als Rohrhülsen ausgebildeten Schenkeln 120, 120 ' (der dritte Schenkel steht senkrecht zur Zeichenebene und ist nicht sichtbar), deren gedachte Seelen von einem Schnittpunkt strahlenförmig ausgehen und zueinander senkrecht stehen und welche Schenkel z.B. aus Edelstahl sind und eine Länge von 15Q mm und einen Rohraußendurchmesser von 67 mm und eine
Der dreischenklige Eck- Primärverbinder gemäß Fig. 18 besteht aus drei als Rohrhülsen ausgebildeten Schenkeln 120, 120 ' (der dritte Schenkel steht senkrecht zur Zeichenebene und ist nicht sichtbar), deren gedachte Seelen von einem Schnittpunkt strahlenförmig ausgehen und zueinander senkrecht stehen und welche Schenkel z.B. aus Edelstahl sind und eine Länge von 15Q mm und einen Rohraußendurchmesser von 67 mm und eine
Wandstärke von 3 mm aufweisen und über die Enden der stabförmigen Primärträgerelemente 18, 18' (oder auch über Sekundärträgerelemente) gefuhrt sind. Die Rohrhülsen sind untereinander mit dreieckig geformten Platten (in Fig. 18 nicht eingezeichnet) verbünden, vorzugsweise verschweißt'und damit stabil gegen Verwindungs- und Scherkräfte. An den Knien 121, 12&Ggr; des Eck-Primärverbinders sind Durchgangsbohrungen in der Wand der Rohrhülsen ausgeführt, welche den Durchgang von jeweils einer Schraube 123, 123' parallel zur gedachten Seele jedes Schenkels erlauben. Die Lage der Schraube parallel zur gedachten Seele ist soweit zur Seele (-nmitte) versetzt, daß die drei Schrauben sich nicht gegenseitig behindern. Jede Schraube ist in einer passenden Gewindemutter 122, 122' gelagert, welche vorzugsweise außerhalb des Rohrs auf dem Knie des jeweiligen Schenkels befestigt, vorzugsweise verschweißt, ist. Innerhalb der Rohrhülse jedes Schenkels erstreckt sich jede der Schrauben bis zur Stirnseite des im Schenkel geführten Primärträgerelements 18, 18' und stützt sich gegen die mittels eines Rundplättchens 124, 124' verschlossenen Enden der Primärträgerelemente ab. Durch Drehen der Schraube wird die Einstecktiefe der Primärträgerelemente 18,18' in den Schenkeln 120, 120' festgelegt. Die Zelthaut 7 ist z. B. mit einem Hohlsaum an den Primärträgerelementen 18, 18' aufgehängt und kann durch Drehen der Schrauben gespannt werden.Das Prinzip kann analog auf alle gewinkelten Verbinder mit zwei bis vier Schenkeln übertragen werden.
Der Verbinder gemäß Fig. 19 (A: Draufsicht, B: Seitenansicht) besteht ebenfalls aus drei Schenkeln, die als Rohrhülsen 64, 64', 64" ausgebildeten sind, und deren gedachte Seelen von einem Schnittpunkt strahlenförmig ausgehen und zueinander senkrecht stehen Die Schenkel bzw. Rohrhülsen 64, 64', 64" bestehen z.B. aus Edelstahl und weisen eine Länge von 150 mm, einen Rohraußendurchmesser von 67 mm und eine Wandstärke von 3 mm auf. Sie sind über die Enden der stabförmigen Primärträgerelemente 18, 18' (oder auch über Sekundärträgerelemente) geführt sind. An ihren aufeinander zuweisenden Stirnseiten berühren sich die Rohrhülsen 64, 64', 64" jeweils nur an ihrer äußeren freien Umfangkante, so daß diese Stirnseiten offen sind und die Rahmenelemente bzw. Primärträgerelemente auch von dieser Seite in die Hülsen eingerührt werden können. Die Rohrhülsen sind untereinander mit dreieckig geformten Platten 68 verbunden, vorzugsweise verschweißt und damit stabil gegen Verwindungs- und Scherkräfte. An und außerhalb
jeder Rohrhülse 64, 64', 64" wird nahe dem jeweiliegen Ende, welches vom Schnittpunkt der gedachten Seelen wegweist, jedoch mit Abstand zu diesem Ende jeweils eine Gewindemutter 66, (66' und 66" nicht eingezeichnet) befestigt, vorzugsweise verschweißt. In jeder Gewindemutter 66 (6&, 66") ist eine vorzugsweise mit Inbus-Kopf ausgestattete Schraube 65, (65' und 65" nicht eingezeichnet) paßgenau gelagert. Die Schraube 65 (65', 65") erstreckt sich parallel zur Seelenmitte der jeweiligen Rohrhülse. Mit ihrem der Gewindemutter 66 (661,66") abgewandten Ende reichen sie über das Ende der jeweiligen Rohrhülse 64, 64', 64" hinaus und stützen sich gegen den Boden jeweils einer Pfanne 67, (67', 67" nicht eingezeichnet) ab. Die Pfanne 67 (671, 67") ist über einen nach Art eines Pfannenstils an ihr befestigten Bolzen 69, welcher in einer hier nicht näher dargestellten Durchgangsbohrung im jeweils zugeordneten Primärträgerelement 18 des Rahmens gelagert ist, in diesem verankert. Durch Drehen der Schraube 65 (651, 65") wird die Einstecktiefe der Primärträgerelemente 18 18' in den Rohrhülsen 64, 64', 64" festgelegt. Die Zelthaut (hier nicht dargestellt) ist z. B. mit einem Hohlsaum an den Primärträgerelementen 18, 18' aufgehängt und kann durch Drehen der Schrauben 65 (65', 65") gespannt werden.
Das Prinzip kann in analoger Weise auf alle Verbinder, d. h. sowohl auf lineare, wie auch auf alle gewinkelten angewandt werden. Ebenso ist es auf Winkelverbinder anwendbar, welche den dem Schnittpunkt der gedachten Seelen zugewandten Enden verschlossen bzw. zusammengefügt sind. Weiterhin ist es in komplementärer Weise auf Verbinder anwendbar, deren Schenkel als Kern in die Trägerelemente eingeführt werden. Weiterhin kann die Positionierung von Gewindemutter und Pfanne an Verbinder und Trägerelement vertauscht werden (d.h. die Gewindemutter ist am Trägerelement befestigt und die Pfanne am Verbinder).
Diese Verbinder gemäß Fig. 18 und Fig. 19 können sehr kostengünstig und technisch relativ einfach hergestellt werden.
Fig. 20 zeigt einen zweischenkligen winkelförmigen Primärverbinder, dessen Schenkel 201, 20 &Ggr; als Profilhülsen ausgebildet sind, die paßgenau über die Enden von Primärträgerelementen 18 gesteckt werden können. In jedem Schenkel 201, 201' ist eine parallel
zu dessen Längsachse verlaufende Reihe von Durchgangsbonrungen 202, 202' ausgebildet, die senkrecht zur Längsachse der Schenkel 201, 201' verlaufen, und in denen ein ggf. mit Bajonettverschluß ausgestatteter Bolzen (hier nicht dargestellt) geführt werden kann. In dem betreffenden Endabschnitt der Primärträgerelemente ist ebenfalls parallel zu deren Längsachse jeweils eine Reihe von Durchgangsbohrungen 203 ausgebildet, deren Öffnungen mit den Öffnungen der Durchgangsbohrungen 202, 202' in den Schenkeln 201, 20 &Ggr; des Primärverbinders in fluchtenden Anordnung gebracht werden können Die relative Einstecktiefe von Primärverbinder und Primärträgerelement wird über die Wahl der beiden Durchgangsbohrungen 202, 202' und 203 in Schenkel und Primärträgerelement festgelegt, die durch Einführung des Bolzen in zueinander fluchtende Anordnung (Position) gebracht sind. Bezogen auf eine gesamte Rahmenkante lassen sich mit einer zusätzlichen Bohrung an jedem Verbindungsschenkel der Kante so acht verschiedene Einstellungen realisieren, d.h. es besteht eine Wahlmöglichkeiten zwischen acht verschiedenen relativen Einstecktiefen.
Anstelle der hier dargestellten hülsenförmigen Schenkel kann dieser erfindungsgemäße Primärverbinder ebensogut Profilkerne als Schenkel aufweisen, die dann in die hülsen- bzw. rohrförmigen Endabschnitte der Primärträgerelemente gesteckt werden.
Diese erfindungsgemäße Variante eines Primärverbinders mit variablen Einstecktiefen ist technisch einfach und besonders kostengünstig herzustellen.
Fig. 11 und Fig. 12 zeigen die Seitenwände eines erfindungsgemäßesn Stallzelts, bei dem die Spannung der Zelthaut 7 dadurch bewirkt wird, daß letztere an zusätzlichen Primärträgerelementen, sog. parallelen Trägerelementen 110, befestigt ist, die parallel zu den Primärträgerelementen 18 des Grundrahmens angeordnet und derart mit diesen verbunden sind, daß der Abstand zu dem jeweiligen parallel verlaufenden Primärträgerelement 18 des Grundrahmens variiert werden kann. In Fig. 11 sind diese parallelen Trägerelemente 110 außerhalb der Primärträgerelemente 18 des Grundrahmens angeordnet, und in Fig. 12 innerhalb derselben.
Die Zelthaut 7 ist an den parallelen Trägerelementen 110 vorzugsweise mit einem Hohlsaum aufgehängt.
Die Verbindung der parallelen Trägerelemente 110 mit den Primärträgerelementen 18 des Grundrahmens wird mittels Distanzhaltern bewerkstelligt, wobei es sich insbesondere um Gewindestifte und Gewindemuttern handeln kann, die wie in Fig. 13 und Fig. 14 dargestellt zusammenwirken. Der Distanzhalter gemäß Fig. 13 ist besonders für die Stallzeltvariante gemäß Fig. 11 mit parallelen Trägerelement außerhalb des Grundrahmens vorgesehen. Er umfaßt einen Gewindestift 111 in Gestalt einer Rundmaterialstange (z.B. aus Edelstahl) mit einem Gewinde über dem mittleren Teil seiner Länge. Über das Gewinde ist eine Gewindemutter 112 geschraubt. Dieser Gewindestift ist mit seinem einen Ende in einem Primärträgerelement 18 und mit seinem anderen Ende in einem parallelen Trägerelement 110 verankert. Hierzu ist sowohl in dem Primärträgerelement 18 als auch in dem parallelen Trägerelement 110 jeweils eine Lochbohrung 117, 117' im rechten Winkel zur Seele des betreffenden Trägerelements ausgebildet, und darin ein Führungsrohr 116, 116' fixiert, vorzugsweise eingeschweißt. Die beiden Führungsrohre 116, 116' sind so dimensioniert, daß der Gewindestifts 111 paßgenau in ihnen gefuhrt werden kann bzw. ist. Um eine Herausrutschen des Gewindestifts 111 aus dem Führungsrohr 116" zu verhindern, kann das Führungsrohr 116' in dem Primärträgerelement 18 an seiner dem parallelen Trägerelement 110 abgewandten Stirnseite verschlossen sein, beispielsweise durch eine angeschweißte Rundplatte.
Der Abstand zwischen dem Primärträgerelement 18 und dem parallelen Trägerelement 110 (und damit die Spannung der Zelthaut) wird durch die Lage der Gewindemutter 112 geregelt. Um die Berührungsstelle zwischen Gewindemutter 112 und Außenseite des Primärträgerelements 18 bzw. des parallelen Trägerelements 110 zu entlasten, ist ein Rohrausschnittsstück 115 zur Verteilung des Drucks nach Art einer gekrümmten Unterlegscheibe zwischen Gewindemutter 112 und Primärträgerelement 18 bzw. parallelem Trägerelement 110 angeordnet oder mit dem jeweiligen Trägerelement· verschweißt
Der Abstand zwischen dem Primärträgerelement 18 und dem parallelen Trägerelement 110 (und damit die Spannung der Zelthaut) wird durch die Lage der Gewindemutter 112 geregelt. Um die Berührungsstelle zwischen Gewindemutter 112 und Außenseite des Primärträgerelements 18 bzw. des parallelen Trägerelements 110 zu entlasten, ist ein Rohrausschnittsstück 115 zur Verteilung des Drucks nach Art einer gekrümmten Unterlegscheibe zwischen Gewindemutter 112 und Primärträgerelement 18 bzw. parallelem Trägerelement 110 angeordnet oder mit dem jeweiligen Trägerelement· verschweißt
Zur Montage wird zunächst eine Wand des Grundrahmens aus Primärträgerelementen und Primärverbindern aufgebaut. Diese Wand wird gelegt und der entsprechende Teil der Zelthaut darauf gelegt. Anschließend werden die parallelen Trägerelemente in den Hohlsaum der Zelthaut eingesteckt. An den Orten der Distanzverbinder sind in dem Hohlsaum der Zelthaut kleine Öffnungen vorgesehen, die den Zugang zu dem Distanzverbinder gewährleisten. An diesen Öffnungen wird nun der Gewindestift 111 mit daraufsitzender
Gewindemutter 112 in die beiden gegenüberliegenden Führungsrohre 116, 116' des Primärträgerelements 18 und des parallelen Trägerelements 110 eingesteckt, die Gewindemutter 112 angezogen und dadurch die Zelthaut gespannt. Auf dieselbe Art und Weise werden drei weitere Zeltwände montiert und alle vier Wände schließlich mittels acht Kraftschluß-Primärverbindern 113, d.h. Primärverbindern gemäß Anspruch 1, die durch Anpreßdruck und gegebenenfalls auch durch Arretierungsmechanismen eine leicht wieder lösbare Verbindung schaffen, die ebenso fest ist, wie die damit verbundenen Bauteile, zum Stallzelt zusammengefugt.
Für die Stallzeltvariante mit parallelen Trägerelementen innerhalb des Grundrahmens gemäß Fig. 12 wird vorzugsweise ein Distanzhalter gemäß Fig. 14 verwendet. Dieser unterscheidet sich von dem Distanzhalter gemäß Fig. 13 dadurch, daß der Gewindestift 111 in Gestalt einer Schraube mit Schraubenkopf realisiert ist, wobei der Schraubenkopf größer als der Durchmesser der Führungsrohre 116, 116' ist. Die Unterlegscheibe kann entfallen. Die Montage kann entweder in Segmentbauweise, d.h. Vorfertigung von vier Wanden und anschließend Zusammenbau der Wände und des Dachs mit Hilfe von Kraftschluß-Primärverbindern 113 (Definition aaO), oder in "Normalbauweise", wie bei Fig. 1 beschrieben, erfolgen.
In Fig. 15, Fig. 16 und Fig. 17 sind vorteilhafte alternative Gestaltungsmöglichkeiten des Grundrahmens dargestellt. Jeder dieser dargestellten Grundrahmen besteht aus Rahmenelementen, die von Primärträgerelementen gebildet sind, und die über Primärverbinder miteinander verbunden sind.
In Fig. 15 besteht der Grundrahmen aus einem dem Boden bzw. Untergrund anliegenden Rechteck aus vier stabförmigen Rahmenelementen 1. Etwa in der Mitte der beiden Längsseiten des Rechtecks ist jeweils ein Rahmenelement &Ggr; vertikal montiert. Diese beiden vertikalen Rahmenelemente sind jeweils an ihrem vom Untergrund bzw Boden wegweisenden Ende über ein horizontal orientiertes Rahmenelement 1" mittels erfindungsgemäßer Primärverbinder (hier nicht dargestellt) zu einer Art Bügel verbunden. Von der einen oberen Bügelecke bzw. der Eckverbindung zwischen horizontalem 1" und vertikalem Rahmenelement &Ggr; erstreckt sich ein Rahmenelement &Ggr;" diagonal und gleich-
seitig, d.h. in der Vertikalebene des vertikalen Rahmenelements 1', zu einem Ende der Längsseite des Rechtecks, an dem das vertikale Rahmenelement &Ggr; montiert ist.
Die Zelthaut (hier nicht dargestellt) wird an diesem Grundrahmen nach Art eines Nurdachs verspannt.
Die Zelthaut (hier nicht dargestellt) wird an diesem Grundrahmen nach Art eines Nurdachs verspannt.
Ein bedeutsamer Vorteil dieser Grundrahmenkonstruktion nach Art eines "Nurdachs" oder Satteldachs besteht darin, daß sie mit nur 2x8 Primärträgerelementen erstellt werden kann, während für einen quaderförmigen Grundrahmen 2x12 Primärträgerelemente benötigt werden.
In Fig. 16 besteht der Grundrahmen ebenfalls aus einem dem Boden bzw. Untergrund anliegenden Rechteck aus vier stabförmigen Rahmenelementen 1. An allen vier Ecken des Rechtecks ist jeweils ein Rahmenelement &Ggr; montiert, das sich zunächst vertikal von dem Rechteck wegstreckt und dann in einem Bogen bis zu einem gedachten Punkt oberhalb des Rechteckmittelpunkts verläuft. An diesem gedachten Punkt treffen diese vier Rahmenelemente &Ggr; zusammen und sind über einen erfindungsgemäßen vierschenkligen Primärverbinder (hier nicht dargestellt) zu einer Art Kuppelgerüst miteinander verbunden. Die Zelthaut (hier nicht dargestellt) wird an der dem Untergrund bzw Boden abgewandten Außenseite dieses Kuppelgerüst angeordnet und vor allem an den Primärträgerelementen des bodenseitigen Rechtecks befestigt und verspannt.
Diese Grundrahmenkonstruktion hat ebenfalls den Vorteil, daß sie mit nur 2x8 Primärträgerelementen erstellt werden kann.
Diese Grundrahmenkonstruktion hat ebenfalls den Vorteil, daß sie mit nur 2x8 Primärträgerelementen erstellt werden kann.
Auch in Fig. 17 besteht der Grundrahmen aus einem Boden bzw. Untergrund anliegenden Rechteck aus vier stabförmigen Rahmenelementen 1. Über einer Kantenlänge des Grundrahmens erhebt sich in der Ebene senkrecht zum Grundrahmen ein Seitenrahmenelement &Ggr; nach Art eines rechteckigen Bügels, welcher die Frontseite der Einrichtung darstellt. Etwa in der Mitte des Bügels ist senkrecht eine Stütze eingezogen, welche zusammen mit dem benachbarten senkrechten Seitenrahmenelement 1' als Türzarge fungiert und sowohl primär, als auch sekundär ausgelegt sein kann. Von den beiden oberen Ecken der Frontseiten erstrecken sich in diagonaler Richtung zu den jeweiligen auf gegenüberliegenden Ecken der Rückseite zwei Stützen 1". Auf diese Weise wird ein pultförmiger Grundrahmen mit Zugang übe die Pultfront erzeugt. Die Primärverbinder
sind nicht dargestellt. Die Zelthaut wird an diesem Grundrahmen nach Art eines Pultdachs verspannt. Für diese Grundrahmenkonstruktion nach Art eines Pults werden nur 2x 10 Primärträgerelemente benötigt. Ebenso kann die Grundrahmenkonstruktion in Segrrtentbauweise erstellt werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Gestaltungsmöglichkeit (hier nicht dargestellt) stellen vier senkrecht angeordnete primäre Rahmenträgerprofile die Ecken eines Rahmens mit wiederum rechteckigem Grundriß dar. Sie sind in etwa halber Höhe (Brusthöhe des Pferdes) durch waagerechte Rahmenprofile verbunden, wobei an der Frontseite etwa in der Mitte mit einem senkrecht angeordneten Trägerelement ausgestattet ist, welches zusammen mit der benachbarten Eckstütze den seitlichen Teil der Türzarge darstellt. Bodenseits und dachseits sind die beiden letztgenannten senkrechten Trägerelemente mit jeweils einem waagerechten Rahmenelement verbunden, sodaß die Türzarge auf diese Weise vervollständigt ist. Um die Form der Zelthaut günstig zu beeinflussen, können die oberen Enden der Rahmenelemente, welche die senkrechten Ecken darstellen mit primären oder sekundären waagerechten Elementen verbunden werden.
Alle Rahmenprofile sind über Verbinder verbunden. Die Spannung der Zelthaut erfolgt in Anlehnung an Fig. 3 an den waagrechten Trägerelementen in halber Höhe, wobei der außenseitige Schutzlappen bis zum Boden geführt ist und mit Häringen befestigt wird Der Vorteil dieses Aufbaus ist, daß das Gestänge bei guter Witterung auch ohne Zelthaut zur Einfriedung verwendet werden kann.
Alle Rahmenprofile sind über Verbinder verbunden. Die Spannung der Zelthaut erfolgt in Anlehnung an Fig. 3 an den waagrechten Trägerelementen in halber Höhe, wobei der außenseitige Schutzlappen bis zum Boden geführt ist und mit Häringen befestigt wird Der Vorteil dieses Aufbaus ist, daß das Gestänge bei guter Witterung auch ohne Zelthaut zur Einfriedung verwendet werden kann.
Bei einer weiteren Gestaltungsmöglichkeit (hier nicht dargestellt) stellen vier senkrecht angeordnete primäre Rahmenträgerprofile die Ecken eines Rahmens mit wiederum rechteckigem Grundriß dar. Sie sind am bodenfernen Ende mit waagerechten Rahmen trägerprofilen verbunden. Das Dach ist mit sekundären Trägerelementen wiederum so gestaltet, daß diese in den oberen Enden der vier die Ecken des Rahmens bildenden senkrechten Rahmenträgerelementen ausgehen und im Winkel von ca. 25 Grad über der Mitte des Grundrisses des Rahmens zusammenlaufen. Alle Rahmenprofile sind über Verbinder verbunden. Die Spannung der Zelthaut erfolgt mittels Häringen oder anderen konventionellen Spannmethoden am Boden.
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Sämtliche genannten Ausbildungen können statt der beschriebenen Dachform auch als Flachdach, Satteldach oder Mansarddach gestaltet werden.
Ebenso können alle explizit als Sekundarelemente benannten Bauemente ebenso auch primär im Sinne der Erfindung ausgelegt werden — und umgekehrt.
Die für die Rahmenträger und Verbinder aller genannten Ausbildungen des Grundrahmens in Frage kommenden Materialien sind vorzugsweise Stahl, Edelstahl, Aluminium, Holz, und faserverstärkte Kunststoffe.
| Bezugszeichen | (Grund-)Rahmenelement | 70 | : : : * * **«·: *: ·# : | |
| 1 | dreischenkliger Primärverbinder | 71 | Hülse | |
| 2 | linearer Primärverbinder | 72 | Gewindebolzen | |
| 3 | vertikaler Stützstab | 73 | Rundplatte | |
| 4 | Dachrahmenelement | 74 | Rundplatte | |
| 5 | Sekundärträgerelement | 75 | Gewindemutter | |
| 6 | Zelthaut | 80 | Öffnung | |
| 7 | Sekundärverbinder | 81 | Schenkel | |
| 8 | Tasche | 82 | Mutter | |
| 9 | vierschenkliger Primärverbinder | 83 | Profilkern | |
| 10 | T-formiger Primärverbinder | 90 | Schraubenkopf | |
| 11 | Rahmenelement | 91 | Hohlsaum | |
| 12 | Rohrhülse | 92 | integriertes Seil | |
| 15 | Schnittpunkt | 93 | Spannschloß | |
| 16 | Primärträgerelement | 94 | Eck-Primärverbinder | |
| 18 | Platte | 95 | Gewinde | |
| 20' | Abdeckung | 96 | Eck-Primärverbinder | |
| 25 | Öse | 100 | Hohlsaum | |
| 26 | Saum | 110 | Distanzhalter | |
| 27 | Kordel | 111 | paralleles Trägerelement | |
| 28 | Rohrhülse | 112 | Gewindestift | |
| 50 | Übereckaussteifung | 113 | Gewindemutter | |
| 51 | Wand d. Sekundärträgerelements | 115 | Kraftschluß-Primärverbinder | |
| 56 | Hülsenwand | 116 | Rohrausschnittsstück | |
| 58 | Bolzen | - 120 | Führungsrohr | |
| 59 | Durchgangsbohrung | 121 | Rohr- oder Hülsenschenkel | |
| 60 | Durchgangsbohrung | 122 | Knie | |
| 61 | Eindellung | 123 | Gewindemutter | |
| 62 | Eindellung | 124 | Gewindestift | |
| 63 | Rohrhülse | 201 | Rundplättchen | |
| 64 | Schraube | 202 | Schenkel | |
| 65 | Gewindemutter | 203 | Durchgangsbohrung im Schenkel | |
| 66 | Pfanne | Durchgangsbohrung im | ||
| 67 | Platte | Primärträgerelement | ||
| 68 | Bolzen | |||
| 69 | i :... ..... · · · ·· | |||
| : : .: |
Claims (19)
1. Bausatz für ein Wände und Dach aufweisendes Stallzelt mit Trägerelementen, die zu einem Tragegestänge zusammensetzbar sind, mit wenigstens einer ein- oder mehrteiligen flexiblen Zelthaut, die zur Bildung von Wänden und Dach geeignet ist und mit Befestigungsmittel und/oder Spannmittel zum Fixieren und/oder Spannen der Zelthaut dadurch gekennzeichnet,
daß Primärträgerelemente und Primärverbinder zum Aufbau eines Grundrahmens vorgesehen sind,
wobei als Primärträgerelemente im wesentlichen lineare, stabförmige Profilkörper und als Primärverbinder lineare Profilkörper und/oder dreischenklige, eckenförmig abgewinkelte Profilkörper ("Eck-Primärverbinder") und/oder dreischenklige T-förmige Profilkörper ("T-Primärverbinder"), sowie wahlweise Primärverbinder mit mehr als drei Schenkeln vorgesehen sind,
und wobei das Material der Primärträgerelemente und der Primärverbinder so gewählt und ihr Profilkörper in Abhängigkeit von diesem Material derart im Querschnitt dimensioniert ist, daß das mathematische Produkt "P(primär)" von axialem Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul dieses Materials mehr als 1 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2), vorzugsweise mehr als 1 000 MN mal mm2, besonders bevorzugt etwa 10 000 MN mal mm2, jedoch weniger als 150 mal 103 MN mal mm2 beträgt, und/oder das Material der Primärträgerelemente und der Primärverbinder so gewählt und ihr Profilkörper in Abhängigkeit von diesem Material derart im Querschnitt dimensioniert ist, daß das mathematische Produkt "C (primär)" von der Streckgrenze (im Fall von sprödbrechenden Materialien ersatzweise die Zug- bzw. Reißfestigkeit) dieses Materials und dem axialen Widerstandsmoment mehr als 100 Newton (N) mal Millimeter (mm), vorzugsweise mehr als 300 N mal Millimeter und ganz besonders bevorzugt etwa 500 N mal mm, jedoch weniger als 4 100 Newton mal mm beträgt,
und daß Sekundärträgerelemente zur Versteifung und Stabilisierung des Grundrahmens und Sekundärverbinder zum Verbinden der Sekundärträgerelemente untereinander und zur Befestigung der Sekundärträgerelemente an dem Grundrahmen vorgesehen sind,
wobei wenigstens diese Sekundärträgerelemente Profilkörper sind, deren Material so gewählt und die in Abhängigkeit von diesem Material im Querschnitt derart dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P(sekundär)" von ihrem axialen Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul ihres Materials kleiner als oder gleich "P(primär)" bzw. kleiner als die untere Grenze von "C(primär)" oder gleich der unteren Begrenzung von von "C(primär)" ist,
und wobei die Sekundärverbinder entweder als Profilkörper mit einem Prinzipaufbau wie die Primärverbinder und einer Materialbeschaffenheit und Dimensionierung gemäß "P(sekundär)" oder als beliebige andere Haltemittel realisiert sind.
daß Primärträgerelemente und Primärverbinder zum Aufbau eines Grundrahmens vorgesehen sind,
wobei als Primärträgerelemente im wesentlichen lineare, stabförmige Profilkörper und als Primärverbinder lineare Profilkörper und/oder dreischenklige, eckenförmig abgewinkelte Profilkörper ("Eck-Primärverbinder") und/oder dreischenklige T-förmige Profilkörper ("T-Primärverbinder"), sowie wahlweise Primärverbinder mit mehr als drei Schenkeln vorgesehen sind,
und wobei das Material der Primärträgerelemente und der Primärverbinder so gewählt und ihr Profilkörper in Abhängigkeit von diesem Material derart im Querschnitt dimensioniert ist, daß das mathematische Produkt "P(primär)" von axialem Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul dieses Materials mehr als 1 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2), vorzugsweise mehr als 1 000 MN mal mm2, besonders bevorzugt etwa 10 000 MN mal mm2, jedoch weniger als 150 mal 103 MN mal mm2 beträgt, und/oder das Material der Primärträgerelemente und der Primärverbinder so gewählt und ihr Profilkörper in Abhängigkeit von diesem Material derart im Querschnitt dimensioniert ist, daß das mathematische Produkt "C (primär)" von der Streckgrenze (im Fall von sprödbrechenden Materialien ersatzweise die Zug- bzw. Reißfestigkeit) dieses Materials und dem axialen Widerstandsmoment mehr als 100 Newton (N) mal Millimeter (mm), vorzugsweise mehr als 300 N mal Millimeter und ganz besonders bevorzugt etwa 500 N mal mm, jedoch weniger als 4 100 Newton mal mm beträgt,
und daß Sekundärträgerelemente zur Versteifung und Stabilisierung des Grundrahmens und Sekundärverbinder zum Verbinden der Sekundärträgerelemente untereinander und zur Befestigung der Sekundärträgerelemente an dem Grundrahmen vorgesehen sind,
wobei wenigstens diese Sekundärträgerelemente Profilkörper sind, deren Material so gewählt und die in Abhängigkeit von diesem Material im Querschnitt derart dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P(sekundär)" von ihrem axialen Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul ihres Materials kleiner als oder gleich "P(primär)" bzw. kleiner als die untere Grenze von "C(primär)" oder gleich der unteren Begrenzung von von "C(primär)" ist,
und wobei die Sekundärverbinder entweder als Profilkörper mit einem Prinzipaufbau wie die Primärverbinder und einer Materialbeschaffenheit und Dimensionierung gemäß "P(sekundär)" oder als beliebige andere Haltemittel realisiert sind.
2. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper der Primärträgerelemente und der Primärverbinder aus einem Material bestehen und im Querschnitt derart dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P(sekundär)" aus Flächenträgheitsmoment zweiten Grades und Elastizitätsmodul des Materials mehr als 5000 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2), vorzugsweise etwa 8000 MN mal mm2 beträgt.
3. Bausatz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper der Primärträgerelementen und der Primärverbinder aus einem Material bestehen und im Querschnitt derart dimensioniert sind, daß das mathematische Produkt "P(sekundär)" aus Flächenträgheitsmomemt zweiten Grades und Elastizitätsmodul des Materials mehr als etwa 10 000 Meganewton (MN) mal Quadratmillimeter (mm2) beträgt.
4. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper der Primärträgerelemente als Aluminiumrohre nach DIN 1746 mit einem Außendurchmesser von 60 mm und einer Wanddicke von 3 mm realisiert sind.
5. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilkörper der Sekundärträgerelemente als Aluminiumrohren nach DIN 746 mit einem Außendurchmesser von 30 mm und einer Wanddicke von 3 mm realisiert sind.
6. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Primärverbinder aus Edelstahl gefertigt sind.
7. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als Primärverbinder zusätzlich oder anstatt (linearer oder dreischenkliger) vier oder mehrschenklige Profilkörper vorgesehen sind, wobei einzelne Schenkel ggf. auch sekundär ausgelegt sein können und wobei die vierschenkligen Verbinder annähernd tetraederförmig sein können.
8. Bausatz nach einem der Ansprüche 6 und/oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige der Primärverbinder als sog. "längenvariable" Verbinder mit variierbarer Einschubtiefe/Einstecktiefe zwischen Primärverbinder und Rahmenelement, d. h. Primärträgerelement oder Sekundärträgerelement, realisiert sind.
9. Bausatz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen sind, die aus zwei bzw. vier oder mehr Rohrhülsen bestehen, die derart dimensioniert sind, daß sie die Enden der Rahmenelemente bzw. der betreffenden Primärträgerelemente paßgenau umhüllen, und in deren Hülsenwand jeweils wenigstens eine Durchgangsbohrung ausgebildet ist, in der ein Bolzen gelagert ist, mit dem die Hülse verwindungssteif und wieder lösbar an einem Primärträgerelement (ggf auch einem Sekundärträgerelement) bzw. Rahmenelement fixierbar ist;
wobei die gedachten Seelen der Schenkel (Rohrhülsen) der drei- und mehrschenkligen Verbinder von einem Schnittpunkt ausgehen und zueinander senkrecht stehen (mit Ausnahme der T-Verbinderform, bei welcher vereinfacht zwei der Schenkel in einer Flucht stehen) und die Rohrhülsen sich äußerstenfalls an ihrer äußeren freien Umfangkante berühren, so daß diese Stirnseiten offen sind und wobei die Rohrhülsen untereinander durch Aussteifungen stabilisiert sind.
daß lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen sind, die aus zwei bzw. vier oder mehr Rohrhülsen bestehen, die derart dimensioniert sind, daß sie die Enden der Rahmenelemente bzw. der betreffenden Primärträgerelemente paßgenau umhüllen, und in deren Hülsenwand jeweils wenigstens eine Durchgangsbohrung ausgebildet ist, in der ein Bolzen gelagert ist, mit dem die Hülse verwindungssteif und wieder lösbar an einem Primärträgerelement (ggf auch einem Sekundärträgerelement) bzw. Rahmenelement fixierbar ist;
wobei die gedachten Seelen der Schenkel (Rohrhülsen) der drei- und mehrschenkligen Verbinder von einem Schnittpunkt ausgehen und zueinander senkrecht stehen (mit Ausnahme der T-Verbinderform, bei welcher vereinfacht zwei der Schenkel in einer Flucht stehen) und die Rohrhülsen sich äußerstenfalls an ihrer äußeren freien Umfangkante berühren, so daß diese Stirnseiten offen sind und wobei die Rohrhülsen untereinander durch Aussteifungen stabilisiert sind.
10. Bausatz nach Anspruch 8 und/oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen sind, die aus zwei bzw. drei bzw. vier oder mehr Rohrhülsen oder Vollprofilen bestehen, die im Schnittpunkt ihrer gedachten Seelen miteinander verbunden, insbesondere verschweißt sind, die so dimensioniert sind, daß sie als Innenhülsen (bzw. Innenvollprofile) in die freien Enden der Primärträgerelemente bzw. Rahmenelemente einfügbar sind, und in deren Hülsenwand (bzw. Vollprofil) jeweils wenigstens eine Durchgangsbohrung ausgebildet ist, in der ein Bolzen gelagert ist, mit dem die Hülse verwindungssteif und wieder lösbar an einem Primärträgerelement (ggf auch Sekundärträgerelement) bzw. Rahmenelement fixierbar ist.
11. Bausatz nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß lineare und/oder dreischenklige und/oder vierschenklige Primärverbinder vorgesehen sind, deren Schenkel als Profilkerne mit Außengewinde ausgebildet sind, wobei jeder Profilkern so dimensioniert ist, daß er annähernd formschlüssig in ein Primärträgerelement einführbar ist, und wobei auf jedem Profilkern eine Gewindemutter angeordnet ist, deren Außendurchmesser größer als der Innendurchmesser eines Primärträgerelements ist, und deren Position auf dem Profilkern bzw. dessen Gewinde durch Verdrehen variierbar ist.
12. Bausatz nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einem linearen "längenvariabler" Primärverbinder vorgesehen ist, welcher aus einem stabförmigen Profilkern besteht, welcher etwa in Höhe seiner Längsachsenhalbierenden von einem Schraubenkopf unlösbar verbunden ist, und wenigstens einer der Profilkernabschnitte diesseits und jenseits des Schraubenkopfes mit Gewinde versehen ist, auf welchem ein Bauteil mit Innengewinde, vorzugsweise eine Gewindemutter angeordnet ist.
13. Bausatz nach einem der Anspruche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens ein linearer längenvariablen Primärverbinder vorgesehen ist, der aus einer Hülse besteht, die so dimensioniert ist, daß sie formschlüssig in ein stirnseitiges Ende eines Primärträgerelements einführbar ist, und in deren Innenhohlraum, etwa auf Höhe der Längsachsenhalbierenden eine Rundplatte angeordnet ist, die sich über den gesamten Innenquerschnitt der Hülse erstreckt und mit der Hülseninnenwand fest verbundenen ist, und an deren einer oder beiden Seiten je ein Gewindebolzen annähernd zentrisch befestigt ist, der sich entlang der Hülsenlängsachse erstreckt,
und daß Primärverbinder vorgesehen sind, die wenigstens an einer ihrer stirnseitigen Öffnungen eine Rundplatte aufweisen, die sich über den gesamten Öffnungsquerschnitt erstreckt und an ihrem Rand mit der Wand des Primärträgerelements verbunden ist, und die eine zentrale Öffnung aufweist, in der der Gewindebolzen des Primärverbinders ohne wesentliche Reibung führbar ist und an deren Innenseite eine Gewindemutter befestigt ist, deren Gewindeöffnung an den Gewindebolzen des Primärverbinders angepaßt ist und mit der Öffnung der Rundplatte fluchtet.
daß wenigstens ein linearer längenvariablen Primärverbinder vorgesehen ist, der aus einer Hülse besteht, die so dimensioniert ist, daß sie formschlüssig in ein stirnseitiges Ende eines Primärträgerelements einführbar ist, und in deren Innenhohlraum, etwa auf Höhe der Längsachsenhalbierenden eine Rundplatte angeordnet ist, die sich über den gesamten Innenquerschnitt der Hülse erstreckt und mit der Hülseninnenwand fest verbundenen ist, und an deren einer oder beiden Seiten je ein Gewindebolzen annähernd zentrisch befestigt ist, der sich entlang der Hülsenlängsachse erstreckt,
und daß Primärverbinder vorgesehen sind, die wenigstens an einer ihrer stirnseitigen Öffnungen eine Rundplatte aufweisen, die sich über den gesamten Öffnungsquerschnitt erstreckt und an ihrem Rand mit der Wand des Primärträgerelements verbunden ist, und die eine zentrale Öffnung aufweist, in der der Gewindebolzen des Primärverbinders ohne wesentliche Reibung führbar ist und an deren Innenseite eine Gewindemutter befestigt ist, deren Gewindeöffnung an den Gewindebolzen des Primärverbinders angepaßt ist und mit der Öffnung der Rundplatte fluchtet.
14. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsmittel zum Fixieren der Zelthaut als an der Zelthaut ausgebildete Hohlsäume und/oder als Seile, Ketten, Haken, Krampen u. ä. realisiert sind.
15. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß Befestigungsmittel zum Fixieren des Grundrahmens am Untergrund, nämlich Bödennägeln und Schellen und/oder Häringe und/oder Ständerfüße u. a. vorgesehen sind.
16. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis I S. dadurch gekennzeichnet, daß die Zelthaut aus einem Material mit einer Reißfestigkeit von 5 kN/m oder mehr, vorzugsweise 10 kN/m oder mehr, und einem der Spannweite angepaßten tangentialem Elastizitätsmodul von 5 bis 2000 kN/m besteht.
17. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß an der Zelthaut ein Spannseil derart angeordnet ist, daß es zur Befestigung und/oder zur Verspannung der Zelthaut nach Art eines Segels einsetzbar ist.
18. Bausatz nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens einige "längenvariable" lineare und/oder dreischenklige und/oder mehrschenklige Primärverbinder (und ggf. auch Sekundärverbinder) vorgesehen sind, deren einer oder mehrere Schenkel mit einem Bauteil mit Innengewinde, vorzugsweise einer Gewindemutter verbunden, vorzugsweise verschweißt ist, wobei die gedachte Seele des Bauteil mit Innengewinde parallel zur gedachten Seele der Schenkel der Verbinder gerichtet sind und in das Innengewinde eine in dieses passende und teilweise oder ganz mit Gewinde ausgestattete Schraube eingeschraubt ist, deren zum Trägerelement hinweisendes Ende sich gegen einen mit dem dazugeordneten Trägerelement lösbar verbundenen Bolzen, Dorn oder Pfanne oder dergleichen abstützt und die Lage der Schraube auf diese Weise die Einstecktiefe von Rahmenträgerelement und Verbinder festlegt.
19. Bausatz nach Anspruch 18, wobei das Bauteil mit Innengewinde, vorzugsweise eine Gewindemutter, mit dem Trägerelement wiederlösbar oder fest verbunden ist und sich gegen einen mit dem Verbinder fest, vorzugsweise verschweißt oder wiederlösbar verbunden ist und eine Schraube in analoger Weise zu Anspruch 18 die Einstecktiefe von Rahmenträgerelement und Verbinder festlegt.
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