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DE29701248U1 - Gepäckträger für Fahrräder - Google Patents

Gepäckträger für Fahrräder

Info

Publication number
DE29701248U1
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Authority
DE
Germany
Prior art keywords
support
bars
luggage carrier
cross bar
luggage
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE29701248U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LIAO SHIOU FENG CHEN
Original Assignee
LIAO SHIOU FENG CHEN
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LIAO SHIOU FENG CHEN filed Critical LIAO SHIOU FENG CHEN
Priority to DE29701248U priority Critical patent/DE29701248U1/de
Publication of DE29701248U1 publication Critical patent/DE29701248U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62JCYCLE SADDLES OR SEATS; AUXILIARY DEVICES OR ACCESSORIES SPECIALLY ADAPTED TO CYCLES AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR, e.g. ARTICLE CARRIERS OR CYCLE PROTECTORS
    • B62J7/00Luggage carriers
    • B62J7/02Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles
    • B62J7/04Luggage carriers characterised by the arrangement thereof on cycles arranged above or behind the rear wheel

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Step Arrangements And Article Storage (AREA)

Description

Dipl.-lng. A. Wasmeier Dipl.-lng. H. Graf
Zugelassen beim Europäischen Patentamt · Professional Representatives before the European Patent Office
Patentanwälte Postfach 10 08 26 93008 Regensburg
Deutsches Patentamt Zweibrückenstr.
80297 München D-93008 REGENSBURG POSTFACH 10 08 26
D-93055 REGENSBURG GREFLINGERSTRASSE 7
Telefon
Telefax
(0941)79 20 85
(0941)79 20 86
(0941)79 51 06
Telegramm Begpatent Rgb.
Unser Zeichen
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Datum
Date
S/g 17.500 22. Januar 1997
W/Ja
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Ihre Nachricht Your Letter
Anmelder:
Shiou-Feng Chen Liao 9th-2 Floor, No. 102 Chung Cheng Road, Pan Chyau Taipei Hsien, Taiwan, R.O.C.
Titel:
Gepäckträger für Fahrräder
Konten: Bayerische Vereinsbank (BLZ 750 200 73) 5 839 Postgkoamt München (BLZ 700 100 80) 893 69-801 Gerichtsstand Regensburg
A17500.DOC
22.1.97 9:30 AM
Gepäckträger für Fahrräder
Gebiet der Neuerung
Vorliegende Neuerung betrifft einen Gepäckträger, insbesondere einen Gepäckträger für Fahrräder, bei dem die auf dem Gepäckträger festgelegten Gegenstände nicht seitlich nach links oder rechts aus dem Gepäckträger herausfallen können.
Stand der Technik
Herkömmliche Gepäckträger für Fahrräder weisen in der Regel eine Haupt-Tragstütze und eine Vorspannstütze, die an einem Ende der Haupt-Tragstütze angeordnet ist, auf. Wenn ein Gegenstand, z.B. ein Bau, auf der Tragstütze festgelegt wird, kann die Vorspannstütze den Ball in dieser Position fixieren und festhalten. Ist das Fahrrad in Bewegung, insbesondere, wenn es über eine holperige Oberfläche fährt, können die Stöße oder Vibrationen, die beim Fahren über holperiges Gelände auftreten, dazu führen, daß der Ball von der linken oder rechten Seite des Gepäckträgers herausfällt. Der Bali kann sich aufgrund der Einwirkung der Stöße oder Vibrationen auch nach links oder rechts gegen die Unterseite des Sitzes verschieben. Die Vorspannstütze kann dann den Ball nicht mehr einwandfrei festhalten.
Kurzbeschreibung der Neuerung
Aufgabe der Neuerung ist es, einen Gepäckträger für Fahrräder zu schaffen, bei dem die bei herkömmlichen Gepäckträgern auftretenden Schwierigkeiten vollständig gelöst sind.
Aufgabe der Neuerung ist ferner, einen Gepäckträger für Fahrräder zu schaffen, bei dem das aufzunehmende Gepäckstück einwandfrei festgehalten wird, ohne daß es nach links oder rechts aus dem Gepäckträger herausfallen kann.
A17500.DOC
Des weiteren ist Aufgabe der Neuerung, einen Gepäckträger für Fahrräder anzugeben, bei dem der auf dem Gepäckträger festgelegte Gegenstand sich nicht gegen die Unterseite des Sitzes verschieben kann.
Um die vorgenannte Aufgabe zu lösen, wird mit der Neuerung ein Gepäckträger für Fahrräder mit einer Haupt-Tragstütze in Form einer Mehrzahl von miteinander verbundenen Seitenstäben und einer schwenkbar am einen Enden der Haupt-Tragstütze angeordneten Vorspannstütze vorgeschlagen, der linksseitige und rechtsseitige Stützen aufweist, die an den Endteiien über einen Schwenkmechanismus mit beiden Seiten der Haupt-Tragstütze befestigt sind, derart, daß die linksseitigen und rechtsseitigen Stützen über die Haupt- Tragstütze gefaltet werden können.
Mit einer derartigen Anordnung wird der Gegenstand bzw. das Gepäckstück auf dem Gepäckträger einwandfrei aufgenommen und durch die linksseitigen und rechtsseitigen Stützenl sowie die Vorspannstütze, die gemeinsam einen Aufnahmeraum für das Gepäckstück bilden, festgehalten. Der Gegenstand auf dem Gepäckträger kann somit nicht nach links oder rechts herausfallen. Damit wird das eingangs erörterte Problem, das bei bekannten Gepäckträgern besteht, einwandfrei gelöst.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Die Neuerung wird nachstehend in Verbindung mit der Zeichnung anhand von Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Explosionsdarstellung des Gepäckträgers für Fahrräder nach
der Neuerung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung des Gepäckträgers für Fahrräder nach der
Neuerung in zusammengebautem Zustand,
Fig. 3 eine schematische Darstellung des Schwenkmechanismus des Gepäckträgers nach der Neuerung,
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Fig. 4 eine schematische Darstellung eines von dem Gepäckträger nach der Neuerung
aufgenommenen Gegenstandes,
Fig. 5 eine schematische Darstellung eines anderen, auf dem Gepäckträger festgelegten
Gegenstandes, und
Fig. 6 eine schematische Darstellung, die die Seitenstützen über die Haupt-Tragstütze gefaltet darstellt.
Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung
Der Gepäckträger nach den Figuren 1 und 2 weist eine Haupt-Tragstütze 10 mit mindestens vier Seitenstäben 101, 102, 103 und 104 sowie eine Vorspannstütze 100, einen Schwenkmechanismus 20, und eine Endstütze 30 auf, die schwenkbar mit den durchgehenden Löchern 114, 115 der Stäbe 105, 106 auf der kurzen Seite, die von dem Seitenstab 103 ausgehen, verbunden ist. Ein linksseitiger Bügel 40 ist schwenkbar mit den Seitenstäben 101, 103 der Haupt-Tragstütze 10 befestigt, und eine rechtsseitige Tragstütze 50 ist ebenfalls schwenkbar mit den Stäben 101, 103 verbunden.
Die Haupt-Tragstütze 10 weist ferner zwei Tragstäbe 107, 109 auf, die den auf dem Gepäckträger befindlichen Gegenstand bzw. das Gepäckstück festhalten. Die Seitenstäbe 101, 103 sind jeweils mit durchgehenden Löchern 110, 111 zwischen dem Seitenstab 102 und dem Tragstab 107 versehen. Die Seitenstäbe 101, 103 sind jeweils mit durchgehenden Löchern 112, 113 zwischen dem Seitenstab 104 und dem Tragstab 109 versehen.
Vorzugsweise ist die Endstütze 30 mit einem gebogenen Stab 300 (z.B. U-Form) und zwei Verstärkungsstäben 301, 302 versehen. Jedes der Endteile 305, 306 weist ein durchgehendes Loch 303, 304 auf.
Die linksseitigen und rechtsseitigen Stützen 40, 50 sind zueinander symmetrisch ausgebildet. Die linksseitige Stütze 40 weist zwei L-förmige Seitenstäbe 401, 402 auf, die mit einem Querstab 403 verbunden sind. Die rechtsseitige Stütze 40 weist zwei L-förmgie Seitenstäbe 501, 502 auf, die über einen Querstab 503 miteinander verbunden sind. Die
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freien Enden dieser L-förmigen Seitenstäbe 401, 402, 501 und 502 besitzen einen flachen Teil mit durchgehenden Löchern 404, 405, 504 und 505. Desweiteren ist die Länge des Querstabes 403 der linksseitigen Stütze 40 geringfügig länger als der Querstab 503 der rechtsseitigen Stütze 50. Ferner werden die L-förmigen Seitenstäbe 401, 402 auf dem Abschnitt B des Seitenstabes 102 abgestützt, während die L-förmigen Seitenstäbe 501, 502 am Abschnitt A des Seitenstabes 102 aufgenommen sind; die linksseitigen und rechtsseitigen Stützen 40, 50 können dabei horizontal angeordnet sein. Jede der linksseitigen und rechtsseitigen Bügel 40, 50 ist mit Verstärkungsstäben versehen.
Nach Fig. 3 weist der Schwenkmechanismus 20 durchgehende Löcher der Seitenstäbe 101, 103, 105, 106, 401, 402, 501 und 502 sowie durchgehende Löcher 303, 304 der Endstütze 300 und eine Niet 201 auf. Beim Zusammenbauen werden die durchgehenden Löcher 404, 405 der L-förmigen Seitenstäbe 401, 402 der linksseitigen, L-förmigen Stütze 40 mit den durchgehenden Löchern 110, 111 der Seitenstäbe 101, 103 der ersten Tragstütze 10 ausgerichtet, und anschließend wird die Niet 201 in die Löcher eingesetzt und das Endteil 202 der Niet 210 wird verschweißt. Während die durchgehenden Löcher 504, 505 der L-förmigen Seitenstäbe 501, 502 des rechtsseitigen Bügels 50 mit den durchgehenden Löchern 112, 113 der Seitenstäbe 101, 103 der ersten Tragstütze 10 ausgerichtet sind, wird die Niet 201 in die Löcher und den Endteil 202 der Niet 201 verschweißt. Beim Zusammenbauen der Endstütze 30 werden die durchgehenden Löcher 303, 304 mit den durchgehenden Löchern 114, 115 der Stäbe 105, 106 mit kurzer Seite ausgerichtet und es wird eine Niet 201 zur Befestigung eingesetzt. Der Schwenkmechanismus 20 kann auf unterschiedliche Weise ausgebildet sein. Wichtig ist, daß die Seitenstützen in bezug auf die erste Tragstütze schwenkbar ausgebildet sind. Niet und durchgehendes Loch sind nur eine der möglichen Ausführungsformen.
Wenn nach Fig. 4 eine Büchertasche 60 auf der ersten Tragstütze 10 angeordnet und aufgenommen werden soll, können die Seitenstützen 40, 50 soweit verlängert werden, daß die Büchertasche 60 aufgenommen und innerhalb eines Bereiches festgelegt wird, der durch die Endstütze 30, die längsseitigen und rechtsseitigen Bügel 40, 50 und die Vorspannstütze 300 bestimmt ist. Gleichgültig, wie uneben die Fahrbahn ist, wird dadurch
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die Büchertasche einwandfrei von den Stützen festgehalten, ohne daß die Tasche von der Haupt-Tragstütze 10 fallen kann.
Wenn nach Fig. 5 die linksseitigen und rechtsseitigen Stützen 40, 50 nicht benötigt werden, können sie einfach gegen die Haupt-Tragstütze 10 gefaltet werden, da der Querstab 403 der linksseitigen Stütze 40 länger ist als der Querstab 503 der rechtsseitigen Stütze 50. Die linken und rechten Seitenstützen 40, 50 werden um die erste Tragstütze 10 gefaltet. Soll ein kleiner Gegenstand, z.B. ein Ball 70, auf der Haupt-Tragstütze festgelegt werden, wird der Ball 70 gegen die Endstütze 30 gedrückt, weil von der Vorspannstütze 100 eine Druckkraft ausgeübt wird. Durch den von der Endstütze 30 und der Vorspannstütze 100 ausgeübten Sandwich-Effekt wird der Ball 70 einwandfrei festgehalten, ohne daß er aus dem Gepäckträger herausfallen kann.
Wenn nach Fig. 6 die linken und rechten Seitenstützen 40, 50 und die Endstütze 30 nicht benutzt werden, können sie auf die erste Tragstütze 10 gefaltet werden, so daß der Gepäckträger nicht sperrig ist und einen minimalen Platzbedarf hat.
Der vom Gepäckträger aufzunehmende Gegenstand wird auf dem Gepäckträger einwandfrei und sicher festgehalten und kann nicht nach links oder rechts herausfallen. Durch die Endstütze kann sich der Gegenstand auch nicht gegen den Sitz bzw. unter den Sitz verschieben. Die bei bekannten Gepäckträgern auftretenden Probleme sind somit vollständig gelöst.
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Claims (4)

•&Zgr; · · · Schutzansprüche
1. Gepäckträger für Fahrräder, mit einer Haupt-Tragstütze (10), die eine Mehrzahl von miteinander verbundenen Seitenstäben (101, 102, 103, 104) und eine schwenkbar am einen Ende der Haupt-Tragstütze (10) angeordnete Vorspannstütze (100) aufweist, gekennzeichnet durch
eine linksseitige Stütze (40) mit einem Paar von L-förmigen Seitenstäben (401, 402), die durch einen Querstab (403) miteinander verbunden sind, eine rechtsseitige Stütze (50) mit einem Paar von L-förmigen Seitenstäben (501, 502), die durch einen Querstab (503) miteinander verbunden sind, und einen Schwenkmechanismus (20), der die linksseitigen und rechtsseitigen Stützen (40, 50) schwenkbar mit zwei entgegengesetzten Seitenstäben (101, 103) der Haupt-Tragstütze (10) verbindet, derart, daß die Seitenstützen (40, 50) auf die Haupt-Tragstütze (10) gefaltet und die Seitenstützen (40, 50) aufgefaltet werden können, so daß sie einen Aufnahmeraum in Verbindung mit der Vorspannstütze (100) bilden.
2. Gepäckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Endstütze (30) an einem anderen Ende der Haupt-Tragstütze (10) entgegengesetzt zur Vorspannstütze (100) angeordnet ist, und daß die Endstütze (30) U-Form hat und Verstärkungsstäbe (301, 302) aufweist.
3. Gepäckträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Querstab (403) des linksseitigen Stütze (40) länger als der Querstab (503) der rechtsseitigen Stütze (50) ist.
4. Gepäckträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkmechanismus (20) durchgehende Löcher (101, 103, 105, 106, 401, 402, 501 und 502), die an den Seitenstäben und den Querstäben (401, 501) angeordnet sind, und eine Niet (201) aufweist.
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