DE29709621U1 - Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen - Google Patents
Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und SpeisenInfo
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Description
• *
G 12 040 Gb
M.J.M.DEMEYERE, Belgien 1
Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen.
Diese Erfindung betrifft ein Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen, das einen wannenförmigen Körper
umfaßt und eine wärmeleitende Bodenplatte, die gegen die Außenseite des Bodens dieses Körpers befestigt ist.
Unter Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen wird hier sowohl das Kochen von Flüssigkeiten als auch das Backen
und Braten von festen Speisen verstanden.
Gefäße des vorgenannten Typs werden Gefäße mit mehrlagigem Boden genannt, wobei der Boden des wannenförmigen
Körpers die innerste Lage bildet und die wärmeleitende Platte, die meistens mehrlagig ist und zumindest eine
dicke Lage aus Kupfer, Aluminium oder einem anderen wärmeleitenden Material umfaßt, die übrige Lage oder
Lagen bildet.
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Durch die wärmeleitende Bodenplatte besitzt das Gefäß einen dicken, perfekt flachen Boden und vor allem einen
guten Kontakt mit der Energiequelle, insbesondere einer Wärmequelle, und eine hervorragende Wärmeverteilung und
damit ein schnelles Erhitzen des Inhalts des Gefäßes, nicht nur auf Gasherden, sondern auch auf Elektroherden,
auf vitro-keramischen Platten, auf Halogen-Wärmequellen und, im Fall der richtigen Wahl der Materialien der
Lagen, auch auf Induktionsherden.
Bei den bekannten Gefäßen dieser Art ist die Bodenplatte von der Größe her gleich dem Boden des wannenförmigen
Körpers, welcher Boden, da die Wand mit einer Rundung daran anschließt, kleiner ist als die Abmessung des Gefäßes,
das heißt, die Fläche eines Querschnitts parallel zum Boden und in einem Abstand hiervon.
Bei einem runden Gefäß kann der Durchmesser der Bodenplatte dann bis zu 2 cm kleiner sein als der Durchmesser
der Wand des Gefäßes.
Eine über den Boden des wannenförmigen Körpers hinausragende
Bodenplatte würde nicht nur dem Gefäß ein unästhetisches Aussehen verleihen, sondern auch hinderlich
sein, schwierig sauberzuhalten sein, Schmutzränder bilden und leicht beschädigt werden.
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Da de Bodenplatte kleiner ist als die Abmessung des Gefäßes, sind die Aufnahme von Energie und die Wärmeübertragung
begrenzt.
Die Erfindung hat ein Gefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen zum Ziel, das die vorgenannten Nachteile
nicht aufweist und nicht nur für alle Arten von Herden geeignet ist, sondern eine bessere Aufnahme von Energie
und Wärmeverbreitung zuläßt und einfach sauberzuhalten ist.
Dieses Ziel wird gemäß der Erfindung erreicht, indem das Gefäß ein zusätzliches Bodenelement umfaßt, bestehend aus
einem zentralen Teil, das an der Bodenplatte anschließt, und aus einem auf dem Umfang dieses zentralen Teils
stehenden Rand, der mit seinem Ende hermetisch an die Außenseite der Wand des wannenförmigen Körpers geschweißt
ist und wobei die zwischen dem Boden des wannenförmigen Elements und dem zentralen Teil des zusätzlichen
Bodenelements gelegene Bodenplatte größer ist als der Boden des wannenförmigen Körpers.
Vorzugsweise ist die Bodenplatte genauso groß wie der zentrale Teil des zusätzlichen Bodenelements.
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Mit der Absicht, die Merkmale der Erfindung besser zu
verdeutlichen, sind hiernach, als Beispiel ohne jeden einschränkenden Charakter, einige bevorzugte Ausführungsformen
eines Gefäßes gemäß der Erfindung beschrieben, unter Verweis auf die begleitenden Zeichnungen, worin:
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Figur 1 einen Querschnitt eines Gefäßes gemäß der Erfindung darstellt; die
Figuren 2 und 3 Querschnitte analog dessen von Figur 1 darstellen, jedoch unter Bezug auf andere Ausführungsformen
des Gefäßes;
Figur 4 in größerem Maßstab den Teil von Figur 1, der mit F4 angedeutet ist, darstellt.
Das in den Figuren 1 und 4 dargestellte Metallgefäß ist ein Kochtopf, der hauptsächlich aus einem runden, wannenförmigen
Körper 1 besteht, der aus einer zylindrischen Wand 2 gebildet ist, die mit einer Rundung 3 an einen
runden Boden 4 anschließt, einer wärmeleitenden Bodenplatte 5, die gegen den Boden 4 befestigt ist, und einem
zusätzlichen Bodenelement 6, das einen runden zentralen Teil 7 besitzt und einen auf dem Umfang hiervon stehenden
Rand 8, der mit seinem Ende hermetisch an die Außenseite der Wand 2 geschweißt ist.
Die Bodenplatte 5 ist vorzugsweise am Boden 4 und am zentralen Teil 7 festgeschweißt oder festgeschlagen.
Der wannenförmige Körper 1 kann aus gleich welchem Material gefertigt sein, ist jedoch vorzugsweise aus
schwerem rostfreiem Stahl gefertigt, wie etwa poliertem 18/10 rostfreiem Stahl.
Eventuell kann dieser Körper 1 mehrlagig sein. Gegen den oberen Rand ist dieser Körper 1 mit zwei Handgriffen 9
versehen.
Das Bodenelement 6 ist aus einem Stück gefertigt, vorzugsweise aus demselben Metall wie der wannenförmige
Körper 1, beispielsweise aus poliertem rostfreiem Stahl.
Natürlich sind andere Materialien möglich. Dieses Bodenelement kann eventuell aus mehreren Lagen bestehen.
Der Rand 8 des Bodenelements 6 befindet sich praktisch senkrecht auf dem zentralen Teil 7, was bedeutet, daß der
Durchmesser dieses zentralen Teils praktisch derselbe ist wie der Durchmesser der zylindrischen Wand 2, der einfach
der Durchmesser des Gefäßes genannt wird.
Der Rand 8 besitzt eine Höhe, die ausreicht, um die Rundung 3 zu überbrücken und die vorzugsweise 1 bis 3 cm
und beispielsweise ungefähr 2 cm beträgt. Das Ende dieses Rands ist durch Schweißen mit einer abgeschrägten
Schweißnaht an die Wand 2 geschweißt. Dies garantiert eine perfekte Haftung ohne Lecken und ein einfaches
Säubern.
Wichtig ist, daß auch die zwischen dem Boden 4 des wannenförmigen Körpers 1 und dem zentralen Teil 7 des
zusätzlichen Bodenelements 6 gefaßte Bodenplatte 5 größer ist als dieser Boden 4.
Vorzugsweise ist der Durchmesser der Bodenplatte 5 sogar gleich dem Innendurchmesser des zentralen Teils 7, wie im
Detail in Figur 4 dargestellt ist, derart, daß der Durchmesser der Bodenplatte 5 mit dem Durchmesser des
Gefäßes übereinstimmt.
Diese Bodenplatte 5 ist meistens mehrlagig und umfaßt zumindest eine schwere Lage eines sehr gut leitenden
Metalls, vorzugsweise Kupfer oder Aluminium oder eines anderen wärmeleitenden Materials, mit einer Dicke von
beispielsweise zwei bis vier Millimeter für Kupfer und fünf bis zehn Millimeter für Aluminium.
Muß das Gefäß für Induktionsherde geeignet sein, so umfaßt die Bodenplatte 5 eine oder mehr Lagen aus
speziellem magnetischem Material, das für Induktion geeignet ist.
Die Ausführungsform gemäß Figur 2 unterscheidet sich von der hiervor beschriebenen Ausführungsform nur dadurch,
daß das Gefäß eine Stielkasserolle ist, oder mit anderen Worten, der wannenförmige Körper 1 mit einem Stiel 10
statt mit zwei Handgriffen versehen ist. Darüberhinaus kann dieser Körper 1 manchmal etwas weniger hoch sein.
In der Ausführungsform gemäß den Figuren 3 und 4 ist das Gefäß eine Brat- oder Backpfanne, kann jedoch auch als
Schmorpfanne betrachtet werden. Der wannenförmige Körper 1 umfaßt einen Stiel 10, ist jedoch noch weniger tief.
In diesen letzteren Ausführungsformen besitzt das Gefäß
dieselbe Konstruktion des Bodens, das heißt, mit einer Bodenplatte 5, die größer ist als der Boden 4 des
wannneförmigen Körpers 1, und einem zusätzlichen Bodenteil 6, das mit seinem aufrechtstehenden Rand am Körper 1
festgeschweißt ist.
Durch die Bodenplatte 5 mit größerem Durchmesser ist die Aufnahme von Energie durch das Gefäß größer als bei einer
normalen Bodenplatte 5, deren Durchmesser gleich dem Durchmesser des Bodens 4 oder auf jeden Fall kleiner als
der Innendurchmesser des Gefäßes ist. Bei runden Gefäßen, wie hiervor beschrieben, bedeutet eine kleine Zunahme an
Durchmesser bereits eine große Zunahme des Volumens des wärmeleitenden Materials. Bei einer Zunahme des Durchmessers
der Bodenplatte 5 von beispielsweise zwei Zentime-
tern kann das Volumen 20 bis 30% größer sein als das Volumen der normalen Bodenplatte, wie sie normalerweise
verwendet wird.
Beispielsweise umfaßt ein bekannter Topf von 16 cm Durchmesser, der normal einen Bodendurchmesser von 14 cm
besitzt und der in der Bodenplatte 5 eine Lage Kupfer von beispielsweise zwei Millimetern umfaßt, ein Volumen an
Kupfer von 0,0308 dm3. Ein Topf mit demselben Durchmesser, jedoch gemäß der Erfindung, der somit eine Bodenplatte
5 mit einem Durchmesser von 16 cm umfaßt, umfaßt mit einer gleichen Dicke des Kupfers ein Volumen an
Kupfer von 0,0402 dm3, das heißt, 30,5% mehr.
Da der wärmeleitenden Boden 5 einen größeren Durchmesser hat, kann mehr Wärme aufgenommen werden und auch mehr
Wärme gespeichert werden, um den Inhalt des Gefäßes langer warm zu halten.
Da die Bodenplatte 5 die Wärme weiter nach außen leitet, wird die Wand 2 des Körpers 1 rascher erhitzt, was vor
allem bei Kochtöpfen von Vorteil ist.
Das zusätzliche Bodenelement 6 deckt die größere Bodenplatte 5 ab, so daß nicht nur ein schönes Aussehen
erhalten wird, sondern auch keine vorspringenden Teile vorhanden sind und somit keine Schmutzränder entstehen
und das Sauberhalten einfach ist.
Obwohl hiervor einige Beispiele runder Gefäße angeführt wurden, ist deutlich, daß auch andere Formen, wie etwa
ovale Formen, möglich sind.
Die vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die hiervor beschriebenen und in den begleitenden Zeichnungen
dargestellten Ausführungsformen beschränkt, vielmehr kann
ein derartiges Gefäß in allerhand Formen, Abmessungen und
Ausführungen verwirklicht werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
Insbesondere muß die Wand 2 des wannenförmigen Körpers 1 nicht notwendigerweise vollständig senkrecht auf dem
Boden 4 stehen. Die Wand 2 könnte auch vollständig oder mit einem über dem Rand S des zusätzlichen Bodenelements
5 gelegenen Teil konisch sein.
Claims (6)
1.- Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen, das einen wannenförmigen Körper (1) umfaßt und
eine wärmeleitende Bodenplatte (5), die gegen die Außenseite des Bodens (4) dieses Körpers (1) befestigt ist,
dadurch gekennzeichnet, daß es ein zusätzliches Bodenelement (6) umfaßt, bestehend aus einem zentralen Teil (7),
das an dieser Bodenplatte (5) anschließt, und aus einem auf dem Umfang dieses zentralen Teils (7) stehenden Rand
(8), der mit seinem Ende hermetisch an die Außenseite der Wand (2) des wannenförmigen Elements (1) geschweißt ist,
wobei die zwischen dem Boden des wannenförmigen Elements
(1) und dem zentralen Teil (7) des zusätzlichen Bodenelements (6) gelegene Bodenplatte (5) größer ist als der
Boden des wannenförmigen Körpers (1).
2.- Metallgefäß gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) genauso groß ist wie der zentrale
Teil (7) des zusätzlichen Bodenelements (6).
3.- Metallgefäß gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) mehrlagig ist und
zumindest eine Lage aus Kupfer oder Aluminium umfaßt.
4.- Metallgefäß gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zusätzliche Bodenelement
(6) aus einem Stück gefertigt ist.
5.- Metallgefäß gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (8) des zusätzlichen
Bodenelements (6) praktisch senkrecht zu dem zentralen Teil (7) hiervon ausgerichtet ist.
6.- Metallgefäß gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche,
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dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (8) des zusätzlichen Bodenelements (6) eine Höhe von 1 bis 3 cm besitzt.
Applications Claiming Priority (1)
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| DE29709621U Expired - Lifetime DE29709621U1 (de) | 1996-06-04 | 1997-06-03 | Metallgefäß zum Erhitzen von Flüssigkeiten und Speisen |
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| DE (1) | DE29709621U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP1163870A1 (de) * | 2000-06-12 | 2001-12-19 | Tutto S.p.A. | Verfahren zum Warmpressen von Bratpfannen |
-
1996
- 1996-06-04 BE BE9600493A patent/BE1010318A6/nl not_active IP Right Cessation
-
1997
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Cited By (1)
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| EP1163870A1 (de) * | 2000-06-12 | 2001-12-19 | Tutto S.p.A. | Verfahren zum Warmpressen von Bratpfannen |
Also Published As
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| BE1010318A6 (nl) | 1998-06-02 |
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Legal Events
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