DE3207680A1 - Einrichtung zum garen von speisen mittels dampf - Google Patents
Einrichtung zum garen von speisen mittels dampfInfo
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Description
München, den 2. März 1982 /J . ,. Anwaltsaktenz.: 27 - Pat. 309
Raytheon Company, 141 Spring Street, Lexington, Mass. 02173,
Vereinigte Staaten von Amerika
Einrichtung zum Garen von Speisen mittels Dampf.
Die Erfindung bezieht sich auf Einrichtungen zum Garen von Speisen
mittels Dampf. Das Erhitzen im Dampf ist eine alte Verfahrensweise zum Garen von Speisen. Man verfährt dabei im wesentlichen
so, daß das betreffende Nahrungsmittel oberhalb von siedendem Wasser angeordnet wird, so daß der aufsteigende Dampf die
Wärme auf das Nahrungsmittel überträgt. Im allgemeinen wird über dem Behälter, welcher sich oberhalb des Wasservorrates befindet
und in welchen das Nahrungsmittel eingebracht wird, ein Deckel angeordnet, so daß der Dampf nicht aus dem System entweichen
kann.
Aus einer Vielzahl von Gründen ist das Garen mittels Dampf gegenwärtig
sehr beliebt. Ein Grund ist die Energieersparnis, da nur so viel Wärme bereitgestellt zu werden braucht, um eine geringe
Wassermenge zum Sieden zu bringen, welche den Dampf liefert. Außerdem'werden durch das Garen mittels Dampf mehr Vitamine
und Mineralien des Nahrungsmittels in diesem erhalten, als dies beim Einbringen des Nahrungsmittels in siedendes Wasser möglich
wäre. Beim Garen mittels Dampf umgibt der Dampf das Nahrungsmittel mit einer feuchten intensiven Wärme und bewirkt eine schonende
Garung. Die Dampfbehandlung vermeidet die kräftige Einwirkung, welcher das Nahrungsmittel ausgesetzt ist, wenn es direkt
χ.
in siedendes Wasser eingebracht wird, wobei wesentliche Gehaltstoffes
des Nahrungsmittels gegebenenfalls mit dem Kochwasser abgegossen
werden. Vielfach wird auch die frische Färbung und Struktur des mit Dampf bereiteten Nahrungsmittels geschätzt.
Die gegenwärtig in Gebrauch befindlichen Einrichtungen zum Garen
von Speisen mittels Dampf oder Dampfkochtopfe sind für den Gebrauch
in Mikrowellenofen nicht sonderlich geeignet. So muß beispielsweise
der Vorratsbehälter zur Aufnahme des Wassers für Mikrowellenenergie durchlässig sein, muß jedoch hohen Temperaturen
standhalten. Auch sollte das Nahrungsmittel gegenüber der Mikrowellenenergie im wesentlichen abgeschirmt sein, so daß im
wesentlichen die gesamte Mikrowellenenergie zur Erhitzung des Wassers zur Verfügung steht.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Einrichtung
zum Garen von Speisen mittels Dampf so auszugestalten, daß die Einrichtung in einem Mikrowellenherd oder -ofen betrieben
werden kann.
Diese Aufgabe wird durch die im anliegenden Anspruch ] anqegebenen
Merkmale gelöst.
Im einzelnen wird vorliegend die Kombination eines mikrowellendurchlässigen
Behälters mit einem mikrowellenreflektierenden Behälter vorgeschlagen, der mindestens mit einem Teil seines Behälterkörpers
entnehmbar in dem mikrowellendurchlässigen Behälter angeordnet ist. Der Mikrowellen reflektierende Behälter besitzt
einen mit Perforationen versehenen Boden, der sich in bestimmtem Abstand von dem Boden des mikrowellendurchlässiqen Behälters
befindet. Außerdem ist ein Mikrowollen reflektierender Deckel abnehmbar auf den mikrowellendurchlHssiqen Behälter qesetzt.
Der Deckel erstreckt sich mit einem Rand im wesentlichen parallel zu Teilen des die Mikrowellen reflektierenden Behälters,
und zwar vorzugsweise über eine Distanz von mehr als 12,7 mm in einer Richtung senkrecht zum Rand des Deckels.
(σ.
Zweckmäßig« ist dor mikrowellendurchlässige Rehälter aus einem
Werkstoff gefertigt, welcher Polycarbonat zumindest enthält, während der die Mikrowellen reflektierende Behälter und der
Deckel aus Aluminium gefertigt*sind. Der mikrowellendurchlässige
Behälter kann so ausgebildet sein, daß ein nach innen gerichteter Absatz am Umfang seiner Innenfläche gebildet ist, um den die
Mikrowellen reflektierenden Behälter oberhalb des* Bodens des
mikrowellendurchlässigen Behälters abstützen zu können. Der erwähnte Deckelrand hat im allgemeinen vorteilhafterweise einen
Abstand von weniger als 6,35 mm von den gegenüberliegenden, parallel verlaufenden Teilen des die Mikrowellen reflektierenden
Behälters.
Unter dem Ausdruck "mikrowellenchjrchlässig" wird vorliegend die
Eigenschaft eines Werkstoffes verstanden, durch welchen hindurch
sich die Mikrowellenenergie im wesentlichen ohne Verluste ausbreiten kann. Unter "mikrowellenreflektierend"· wird verstanden,
daß an der Oberfläche des betreffenden Rauteils oder Werkstoffs die Mikrowellenenergie reflektiert wird. Im allgemeinen handelt
es sich bei derartigem Werkstoff um Metall. Eine Einrichtung der vorliegend angegebenen Art enthält also im allgemeinen einen
ersten Behälter, welcher eine Öffnung aufweist, und welcher für die Mikrowellen im wesentlichen durchlässig ist. Ein zweiter,
die Mikrowellenenergie reflektierender Behälter ist mindestens mit einem Abschnitt seines Behälterkörpers entnehmbar in den
ersten Behälter eingesetzt, wobei der Boden des zweiten Behälters sich im Abstand oberhalb des Bodens des ersten Behälters
befindet und mit einer Anzahl von Öffnungen versehen ist. Ein Deckel ist abnehmbar auf den ersten Behälter gesetzt und deckt
dessen Öffnung ab, wobei der Deckel die Mikrowellenenergie reflektiert .und wobei Vorkehrungen getroffen sind, um den Durchtritt
von Mikrowellenenergie zwischen dem zweiten Behälter und dem Deckel zu' verhindern. Hierzu ist um den Rand des Deckels
ein Bereich gebildet, in welchem dieser Deckelrand im wesentlichen parallel zu Teilen des zweiten Behälters auf eine Länge
von mehr als 12,7 mm in einer Richtung senkrecht zur Berandung
- 2ft-
des Deckels verläuft. Wie bereits erwähnt, kann der erste Behälter
Polycarbonatwerkstoff enthalten oder hieraus bestehen. Der zweite Behälter und der Deckel können aus Aluminium gefertigt
sein. Die innere ümfangsfläche des ersten, mikrowellendurchlässigen
Behälters weist einen Innenabsatz auf, an dem sich der zweite, die Mikrowellen reflektierende Behälter in bestimmter
Höhe über dem Boden des ersten Behälters abstützt. Der Abstand zwischen den parallel zueinander verlaufenden Teilen des Deckels
einerseits und des zweiten Behälters andererseits beträgt, wie bereits erwähnt, vorzugsweise weniger als 6,35 mm.
Gemäß einer praktischen Konstruktion überlappt ein Teil des Dekkels
in einem Randbereich den zweiten Behälter auf eine Strecke von mehr als 12,7 mm und bildet auf diese Weise an dieser Stelle
eine Mikrowellendichtung.
Der mikrowellendurchlässige Behälter kann so geformt sein, daß
von einem Boden ein erster Abschnitt der Behälterwand sich in Richtung aufwärts erstreckt, woran sich zur Bildung eines Absatzes
ein horizontal verlaufender Wandabschnitt anschließt, der an seinem äußeren Umfangsrand wieder .in· einen nach aufwärts
gerichteten Wandabschnitt übergeht. Auf den soeben erwähnten Absatz ist der die Mikrowellenenergie reflektierende Behäl--■
ter abnehmbar aufgesetzt und ragt derart nach aufwärts, daß ein Teil oberhalb des den Absatz bildenden Wandabschnittes des ersten
Behälters liegt. Der Boden des zweiten, die Mikrowellenenergie reflektierenden Behälters enthält die bereits erwähnten
Perforationen. Der die Mikrowellenenerqie reflektierende Deckel
ist abnehmbar auf den zuerst erwähnten Behälter aufgesetzt .und
bildet durch Überlappung mit seinem Rand und dem gegenüberliegenden,
mikrowellenreflektierenden Behälterteil auf eine Strecke von etwa 12,7. mm in Richtung senkrecht zum Deckelrand die Mikrowellendichtung.
Der erste, mikrowellendurchlässige Behälter kann als Schüssel ausgebildet sein, in der der zweite, die Mikrowellen reflektie-
?■
ronde B(?hiilter als mot al 1 !schon Bauteil entfernbar oberhalb des
Schüsselbodens eingesetzt ist. Der metallische Behälter weist
eine Vielzahl von öffnungen in seinem Boden auf und die obere j
öffnung der Schüssel ist durch den metallischen Deckel abgeschlossen,
welcher abnehmbar ist. In dem zweiten Behälter kann sich ί ein Tablett oder eine Schale befinden, welche aus dem Behälter :
i entnehmbar ist und welche in einer Normalstellung und in einer ,
umgedrehten Stellung verwendet werden kann. In der ersten Be- »■ triebsstellung weist die Schale Aufnahmebereiche für Nahrungs- *
mittel mit Unterteilung auf. In der zweiten Betriebsstellung bietet das Tablett oder die Schale eine Abstützfläche für Nahrungsm.ittelstücke,
welche flacher ist als die Aufnahmebereiche in der ersten Betriebsstellung es sind. Die Schale oder das Tablett
kann aus einem hohen Temperaturen standhaltenden Kunststoff, beispielsweise aus Polycarbonatwerkstoff, gefertigt sein.
Das Tablett kann auch eine zur Abstützung von Nahrungsmittel dienende Fläche aufweisen, in der eine Vielzahl von langgestreckten
Schlitzen vorgesehen ist, wobei zwei Schlitze jeweils einen Winkel miteinander einschließen, welcher von 90° verschieden
ist.
Im übrigen sind zweckmäßige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der angegebenen Einrichtung Gegenstand der anliegenden Ansprüche,
deren Inhalt hierdurch ausdrücklich zum Bestandteil der Beschreibung gemacht wird, ohne an dieser Stelle den Wortlaut
zu wiederholen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel unter Bezugnahme auf die anliegende Zeichnung näher erläutert. Es stellen dar:
Fig. 1 eine teilweise aufgeschnittene Vorderansicht eines Mikrowellenofens mit einer darin eingesetzten
Einrichtung zum.Garen von Speisen mittels Dampf,
Fig. 2 eine teilweise geschnitten dargestellte Vorder-
ansieht der Einrichtung zum Garen von Speisen mittels Dampf gemäß Figur 1,
Fig. 3 eine teilweise geschnitten dargestellte Seitenansicht der Einrichtung gemäß Figur 2,
Fig. 4 eine Aufsicht auf einen pfannenartigen Einsatz
als Teil der Einrichtung gemäß Figur 2,
Fig. 5 eine Aufsicht auf eine Einsatzschale oder ein Einsatztablett der Einrichtung nach Figur 2,
wobei sich die Einsatzschale oder das Einsatztablett in der Einrichtung befindet,
Fig. 6 eine Seitenansicht des Einsatztabletts oder
der Einsatzschale der Einrichtung nach Figur 2 und
Fig. 7 eine Aufsicht auf die Einrichtung gemäß Figur 2
bei aufgesetztem Deckel.
Zunächst sei Figur 1 näher betrachtet. Eine in einen gebräuchlichen
Mikrowellenherd oder Mikrowellenofen 12 eingesetzte Einrichtung zum Garen von Nahrungsmitteln vermittels Dampf ist mit 10
bezeichnet. Die Mikrowellenenergie wird von einem Magnetron 14 mit einer Frequenz von annähernd 2450 MHz bereitgestellt, wobei
das Magnetron von einer nicht dargestellten Energiequelle aus mit Gleichstrom versorgt wird. Die Mikrowellenenergie wird in
den Ofenraum 18 über eine Wellenleitung 20 und einen Modenrührer
22 oder vorzugsweise eine Primärstrahleranordnung (nicht dargestellt) eingekoppelt, welche in den Ofenraum, eine gewisse
Strahlungscharakteristik aussendet, übliche Bauteile und Merkmale
von Mikrowellenöfen, beispielsweise eine·Türdichtung oder
dergleichen, sind nicht dargestellt und bilden nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung.
In den Figuren 2 und 3 sind in vergrößertem Maßstab teilweise
aufgeschnitten eine Vorderansicht und eine Seitenansicht der mit Mikrowellen zu beheizenden Einrichtung 10 zur Garung' von
Speisen mittels Dampf dargestellt. Die Einrichtung enthält einen unteren Behälter oder eine Schüssel 24, eine untere Mikro-
— 5 —
/ft>.
wellenabschirmung oder Pfanne 26, einen Speiseneinsatz in Gestalt eines Tabletts oder einer Schale 28 und eine obere Mikrowellenabschirmung
oder einen Deckel 30. Die Einrichtung 10 kann in einen Mikrowellenofen eingesetzt werden, um mittels Dampf
Nahrungsmittel, beispielsweise Gemüse, Fleisch, Fisch, Korn und Früchte zu garen. Wie bei herkömmlichen Dampfkochtöpfen oder
Dampf-Garungseinrichtu-ngen wird das betreffende Nahrungsmittel in einer Lage über dem siedenden Wasser gehalten und wird lediglich
dem Dampf ausgesetzt. Die Einrichtung 10 ermöglicht die Erhitzung des Wassers mittels Mikrowellenenergie, während das betreffende
Nahrungsmittel von der Mikrowellenenergie abgeschirmt bleibt. Demgemäß wird das Nahrungsmittel durch die Mikrowellenenergie
nicht unmittelbar gekocht oder gegart und die gesamte Mikrowellenenergie steht für die Erhitzung des Wassers zur Verfügung.
Die Schüssel 24 ist vorteilhafterweise aus Polycarbonatwerkstoff
gefertigt. Es lassen sich auch andere mikrowellendurchlässige Werkstoffe verwenden, doch müssen sie eine entsprechende
Widerstandsfähigkeit gegen hohe Temperaturen aufweisen, wie der soeben genannte Werkstoff. Im einzelnen wird, wie weiter
unten noch ausgeführt werden soll, das in dem bodennahen Vorratsraum
32 der Schüssel 24 vorhandene Wasser mittels Mikrowellenenergie bis zum Sieden erhitzt. Aus diesem Grunde ist es
wichtig, daß der Werkstoff, aus welchem die Schüssel 24 gefertigt ist, Temperaturen in der Größenordnung von 100° C und vorzugsweise
noch darüber standzuhalten vermag, um einen bestimmten Sicherheitsbereich zur Verfügung zu haben. Weiter stellt
Polycarbonatwerkstoff ein Material dar, welches eine beträchtliche
Festigkeit besitzt und verhältnismäßig schlagunempfindlich
ist. Ein im wesentlichen horizontal gerichteter Absatz 25 bildet die Grenze zwischen einem oberen und einem unteren Abschnitt
der Schüssel 24. Der untere Abschnitt oder Vorratsraum
32 enthält während des Betriebes der Einrichtung das Wasser. Der obere Abschnitt 34 beherbergt im wesentlichen die
Pfanne 26. Wie aus Figur 4 hervorgeht, sind die einander gegen-
überliegenden Seiten des Vorratsraumes 32 und des oberen Abschnittes
34 der Schüssel 24 zueinander parallel, wobei die Eckenbereiche gemäß Figur 4 abgerundet sind. Bei einem praktischen Ausführungsbeispiel der Einrichtung in einer Größe,
welche sich zum Dünsten oder Dampfgaren von Gemüsen bewährt hat, hat der Vorratsraum 32 Abmessungen von etwa 15 cm χ 20 cm,
wobei die Wände in der-Höhe leicht geschrägt sind, und zwar im
Bereich von etwa 12,5 mm bis 25 mm. Der obere Abschnitt 34 der Schüssel kann an seinem unteren Ende Seitenabmessungen von
18,7 cm χ 24 cm aufweisen, wobei sich die Wände nach oben und außen erstrecken und, so daß in einem Horizontalschnitt die
Seiten Längen von etwa 20 cm χ 25 cm haben. Am oberen Rand der
Schüssel 24 ist ein Sims oder Absatz 36 gebildet, derart, daß der Deckel 30 auf die Schüssel 24 gesetzt werden kann, um zwischen
dem Deckel 30 und der Pfanne 26 einen vorbestimmten Abstand einzuhalten. Zur Bildung des Absatzes 36 ist am oberen
Rand der Schüssel 24 zweckmäßig eine rundum laufende Abstufung gebildet, welche in Horizontalrichtung etwa 5 mm mißt. Ein aufragender
Flansch 40, welcher außerhalb des durch die Abstufung gebildeten Absatzes 36 die obere öffnung der Schüssel 24 umgebend
aufragt, verhindert eine Bewegung des Deckels 30 in einer Horizontalebene, wenn der Deckel auf die Schüssel 24 gesetzt
ist.
Angeformte Handgriffe 24 auf einander gegenüberliegenden Längsseiten
der Schüssel ermöglichen ein Anheben der Einrichtung 10. Aus Figur 2 ist zu ersehen, daß die angeformten Handgriffe nach
Art eines Hanfseils gestaltet sind, um der Einrichtung ein gefälliges Äußeres zu geben. Die Handgriffe 42 können hohl ausgebildet
sein, um das Gewicht zu vermindern und Werkstoff zur Herstellung der Einrichtung 10 zu sparen. Vorsprünge 44 des
Schüsselbodens oder Füße an der nach unten weisenden Fläche 46 der Schüssel ermöglichen eine thermische Isolation zwischen der
Schüssel 24 und einem Untergrund, auf welchen die Schüssel gestellt
wird.
Al-
Die Pfanne 26 ist aus Aluminium gefertigt, doch kommen auch andere
Metalle oder mikrowellenreflektierende Werkstoffe, in Be tracht. Der Boden 48 der Pfanne 26 springt in bestimmtem Abstand
vom Außenrand etwas nach unten vor, so daß sich eine rundum laufende
Abstufung 52 bildet, die auf den Absatz 25 der Schüssel gesetzt werden kann. Wenn also die Pfanne 26 in die Schüssel
in der aus Figur 2 ersichtlichen Weise eingesetzt ist, ragt der vorspringende Teil des Bodens 48 passend in den Vorratsraum
der Schüssel 24 hinein und der horizontal verlaufende Teil 54 der Abstufung 52 sitzt auf dem Absatz 25 auf. Weiter ist festzustellen,
daß der nach unten gerichtete Teil 56 der Abstufung 52 nach einwärts mit einem Winkel von annähernd 15° geschrägt
ist, wobei die Abschrägung oben von einer Querschnittsabmessung ausgeht, die annähernd gleich dem entsprechenden oberen Querschnitt
des Vorratsbehälters 32 für das Wasser ist. Ist daher die Pfanne 26 in die Schüssel 24 eingesetzt, so wird die Pfanne
an Bewegungen in Horizontalrichtung gegenüber der Schüssel gehindert. Mit anderen Worten, aufgrund des Ineinandergreifens
der Abstufung 52 und des Absatzes 31 sowie des Wandungsteiles 58 der Schüssel im Bereich des Vorratsbehälters Werden die
Pfanne 26 und die Schüssel 24 fest zusammengekuppelt. Aufgrund der fixierten gegenseitigen Lage ergibt sich auch ein fester
Abstand zwischen einem oberen Abschnitt 60 der Pfanne 26 und dem Absatz 36 der Schüssel 24.
Zwar ist es zweckmäßig, wenn die Seitenwände 62 der Pfanne 26 von der Abstufung 52 aus nach außen schräg verlaufen, doch erstrecken
sich insbesondere die Seitenwände der Schüssel 24 schräg nach aufwärts, und zwar unter einem größeren Schrägungs-.
winkel. Der obere Abschnitt 60 besitzt einen größeren Querschnitt mit Bezug auf die Horizontalebene als der darunterliegende
Abschnitt der Pfanne 26. Ist die Pfanne in die Schüssel 24 eingesetzt, so erhebt sich dor obere Abschnitt 60 der Pfanne
über den Rand 40 der Schüssel 24. Es liegen also Flächen frei, um die Pfanne 26 erfassen zu können und sie aus der Schüssel
herauszunehmen. Wichtiger ist jedoch, daß ein Wandbereich ge-
schaffen wird, der in Verbindung mit dem Deckel 30 eine Mikrowellen-Drosseldichtung
bildet, worauf weiter unten noch näher eingegangen wird.
Es sei nun auf Figur 4 Bezug genommen. Die Pfanne 26 besitzt in ihrem Boden 48 eine Anzahl von öffnungen 64 zur Schaffung
eines Durchtrittsweges -für den Dampf. Vorzugsweise hat jede
öffnung einen Durchmesser von etwa 4,8 mm, wobei die öffnungen
in versetzten Reihen von 7,2 mm Abstand gelegen sind. Eine öffnungsweite
von 4,8. mm ist kleiner als der Grenzdurchmesser einer Öffnung, durch welche Mikrowellenenergie bei einer Frequenz von
2450 MHz durchtreten kann. Die Mikrowellenenergie kann also die Perforation nicht durchdringen. Es sei nun nochmals auf. die-Figuren
2 und 3 Bezug genommen. Die Pfanne 26 wird in der beschriebenen Weise an ihrem Rande rundum abgestützt, ohne daß weitere
Abstützmittel in Gestalt von Säulen oder Füßen vorgesehen sind, welche den Boden 48 der Pfanne 26 mit dem Boden 46 der Schüssel
24 koppeln würden. Bei einer zur Entwicklung der Einrichtung 10 verwendeten Versuchsanordnung wurden Abstützsäulen zur Halterung
der Pfanne in der Schüssel verwendet. Es wurde jedoch gefunden, daß beim Eingießen von Wasser in den Vorratsraum 32 und Einschalten
der Mikrowellenenergie sich ein starkes Mikrowellenfeld zwischen dem Boden 48 der Pfanne 26 und der Wasseroberfläche entwickelt,
wodurch die Temperatur der Halterungssäulen oder -vorsprünge stark anstieg.
Der Tabletteinsatz 28 ist aus Polycarbonatwerkstoff gefertigt.
Nachdem der Tabletteinsatz der Mikrowellenenergie während des Gebrauchs nicht ausgesetzt wird, braucht er keine besonderen
Eigenschaften hinsichtlich der Mikrowellenenergie aufzuweisen.
Der Tabletteinsatz 28 ist jedoch dem Dampf ausgesetzt und muß daher Temperaturen in der Größenordnung der Siedetemperatur des
Wassers widerstehen. Die Betrachtung der Figuren 2 und 3 sowie der Aufsicht und der Seitenansicht nach den Figuren 5 und 6
zeigt, daß der Tabletteinsatz 28 umdrehbar ist. Auf e.iner Seite 71, welche am besten aus Figur 2 zu erkennen ist, befindet
— 9 —
sich eine Trennwand 72, welche den Tabletteinsatz in zwei ge- j trennte Nahrungsmittelaufnahmebereiche unterteilt. Der Tablett- :
einsatz 28 kann umgedreht werden, so daß die andere Seite 74 !
nach oben weist. Auf der Seite 74 ist der Tabletteinsatz weni- j ger tief als auf der Seite 71, so daß leichterer Zugang geschaffen
ist und ein Schaber oder Spatel, verwendet werden kann. Es
wäre auch möglich, zwei übereinandergestapelte Tabletteinsätze zu verwenden, doch hat sich gezeigt, daß eine bedeutend billigere
Fertigung möglich ist, wenn ein einziger umdrehbarer Tabletteinsatz vorgesehen wird, der auf beiden Seiten aufgrund einer entsprechenden
Gestaltung von Nahrungsmittelaufnähmenbereichen verwendbar
ist. Auf den beiden Seiten des Tabletteinsatzes 28 sind jeweils Handgriffpaare vorgesehen. Ein Paar von Handgriffen ermöglicht
in der jeweiligen Betriebsstellung die Entnahme, während das andere Paar von Handgriffen als Abstützung für den
Tabletteinsatz gegen die horizontalen Bereiche 54 der Abstufung 52 der Pfanne 26 dient. Wird der Tabletteinsatz umgedreht, so
kehrt sich die Funktionen der jeweiligen Griffpaare entsprechend um. Aus Figur 5 ist die Anordnung von Schlitzen 7 6 in dem Tabletteinsatz
28 zu erkennen. Der Tabletteinsatz kann im Spritzgußverfahren hergestellt sein, wobei es wünschenswert ist, eine
Form zu wählen, die einen etwa gleichen Widerstand für die Einspritzung
in jeder Richtung bietet. Die in Figur 5 gezeigte Ausbildung des Tabletteinsatzes erfüllt diese Forderung. Die
Schlitze 76 haben die Aufgabe, dem Dampf den Zutritt zu dem zu garenden Nahrungsmittel zu gewähren.
Aus den Figuren 2, 3 und 7 ist die Gestalt des Deckels 30 zu entnehmen. Die Figuren zeigen den Deckel in Seitenansicht und ·
teilweise im Schnitt bzw. von vorne und von oben. Der Deckel 30 ist aus Aluminium hergestellt und bildet eine Abschirmung gegenüber
der Mikrowellenenergie, welche nach abwärts in das Innere der Einrichtung 10 einzudringen sucht. Die Seiten 80 des Dekkels
30 stellen in Verbindung mit dem oberen Abschnitt 60 der Pfanne 26 eine Mikrowellen-Drosseldichtung dar. Der Rand 82
des Deckels 30 sitzt auf dem Absatz 36 der Schüssel 24 auf, wo-
- 10 -
bei der im Bereich des Absatzes aufragende Steg 40 Horizontalbewegungen
des Deckels gegenüber der Schüssel verhindert. Nachdem die Schüssel 24 und die Pfanne 26 relativ zueinander durch
die Abstufung 52 fixiert sind, während der Deckel 30 und die Schüssel 24 in fester relativer Lage durch den Absatz 36 gehalten werden, haben auch die Pfanne 26 und der Deckel 30 eine feste
relative Lage zueinander. Es ist von Bedeutung, daß der Spalt 84 im Überlappungsbereich zwischen der Pfanne 26 und dem
Deckel 30 im wesentlichen am Umfang zwischen den beiden Teilen konstant bleibt. Zwar ist es wünschenswert, wenn die Oberflächen
in einer Richtung senkrecht zu dem Umfang der Pfanne 26 und des Deckels 30 parallel sind, doch sind geringe Abweichungen
von dieser Forderung annehmbar. Bei der Konstruktion wurde ein Spalt von 4 mm mit einer Toleranz von 0,25 mm nach oben und
nach unten vorgesehen. Im allgemeinen wird die Drosselwirkung durch Verringerung der Weite des Spaltes erhöht. Zweckmäßig
wird jedoch ein bestimmter Abstand eingehalten, um eine Funkenbildung zwischen den Flächen zu vermeiden. Weiter ist es vorteilhaft,
wenn die im wesentlichen parallel zueinander verlaufenden Flächen sich auf ein Wegstück überlappen, welches ein
ungeradzahliges Vielfaches einer Viertelwellenlänge der Mikrowellenenergie
ist. Weniger genau ausgedrückt bedeutet dies, daß der Überlappungsweg größer als 25,4 mm sein soll. Der Spalt
stellt einen sehr hohen Widerstand für die Mikrowellenenerqie dar und bildet daher im wesentlichen eine Drossel. Bei Versuchen
hat sich gezeigt, daß in einem im übrigen nicht belasteten Mikrowellenofen die Temperatur einer Tasse mit Wasser, die
in die Einrichtung 10 auf den Tabletteinsatz 28 gestellt wurde, in fünf Minuten bei einer Strahlungsleistung von 700 Watt nur
um 5° anstieg. Dabei ist festzustellen, daß ein wesentlicher Anteil,- wenn nicht sogar die gesamte Höhe des Temperaturanstieges
auf Wärmeleitung von einer Abstützplatte im Ofen und auf Konvektion aufgrund des das Magnetron kühlenden Gebläses
beruht. Ein in die Einrichtung 10 eingebrachtes Nahrungsmittel wird daher im wesentlichen von der Mikrowellenenergie vermittels
des Deckels 30, der Pfanne 26 und der Drosseldichtung ab-
- 11 -
geschirmt, welche durch überlapppende Flächen von Deckel und Pfanne gebildet wird.
Der Handgriff 90 des Deckels ist aus. einem für Mikrowellen
durchlässigen Material, beispielsweise aus Polycarbonatwerkstoff, gefertigt und dient zum Aufsetzen bzw. Abheben des Dekkels
relativ zu der übrigen Einrichtung. Vorzugsweise hat der Handgriff 90 eine geringe Temperaturleitfähigkeit und ist vermittels
einer Schraube 91 aus mikrowellendurchlässigem Werkstoff
durch eine kreisförmige Öffnung 92 des Deckels von innen nach außen festgeschraubt, wobei die qenannte öffnung einen
Durchmesser hat, der kleiner als der Grenzdurchmesser mit Bezug auf die Mikrowellenfrequenz ist. In einer anderen Ausführungsform
kann ein Befestigungsbolzen oder -stift vorgesehen sein, der mittels Ultraschall an dem Handgriff 90 zu dessen Befestigung
festgeschweißt ist.
Beim Gebrauch wird Wasser in den Vorratsraum 32 der Schüssel 24 eingefüllt. Dann wird die Pfanne 26 in die Schüssel 24 eingesetzt,
der Tabletteinsatz 28 wird in der aus Figur 2 und Figur ersichtlichen Weise in die Pfanne 26 eingesetzt und das zu garende
Nahrungsmittel wird auf den Tabletteinsatz aufgebracht. Nachdem der Deckel 30 über die Schüssel 24 gestülpt ist, ist
die Mikrowellenabschirmung für das Nahrungsmittel vervollständigt und die Einrichtung 10 kann in einen Mikrowellenofen gesetzt
werden, in dessen Ofenraum Mikrowellenenergie eingeführt wird. Das Wasser in dem Vorratsraum 32 wird durch die Mikrowellenenergie,
welche durch die mikrowellendurchlässigen Wände der Schüssel 24 eindringt, erhitzt. Das Nahrungsmittel jedoch,
welches sich innerhalb des von dem Deckel und der Pfanne umgrenzten Raumes befindet, ist, wie bereits gesagt, von der
Mikrowellenenergie abgeschirmt. Wenn das Wasser zum Sieden gebracht ist, steigt Dampf auf, tritt durch die öffnungen 64 der
Pfanne 26 sowie durch die Schlitze 76 des Tabletteinsatzes 28 und gart das Nahrungsmittel auf dem Tabletteinsatz.
- 12 -
47.
Während es einerseits zweckmäßig ist, nur eine verhältnismäßig geringe Menge von Wasser, beispielsweise weniger als eine Tasse
voll, in den Vorratsraum 32 einzuschütten, so daß die Dampfentwicklung und der Gärungsprozeß so rasch wie möglich beginnen,
kann es andererseits auch vorteilhaft sein, etwas mehr Wasser in den Vorratsraum 32 einzubringen, um sicherzustellen, daß der
Mikrowellenherd nicht im Leerlauf betrieben wird, nachdem das Wasser aus dem Vorratsraum 32 verdampft ist. Die Einrichtung 10
bietet gegen diesen Betriebszustand Sicherheit auch mit einer verhältnismäßig geringen Wassermenge. Im einzelnen wird dies dadurch
erreicht, daß der aufsteigende Dampf an dem Deckel 30 kondensiert,
welcher kühler ist, als der Wasserdampf. Der Deckel 30 ist leicht nach abwärts gewölbt, wie in den Figuren 2 und 3 dargestellt
ist, so daß das Kondenswasser an der Innenseite des Deckels nach abwärts rinnt, und durch den Spalt 84 in die Schüssel
24 zurückgefördert wird. Aufgrund der Herstellungstoleranzen ist stets ein gewisser Zwischenraum zwischen der Schüssel 24
und der Pfanne 26 an bestimmten Stellen des Umfanges, so daß das Wasser gänzlich in den Vorratsraum 24 zurückgefördert wird
und folglich ein Kreislauf zustande kommen kann.
- 13 -
Claims (14)
- Patentansprüchel.j Einrichtung zum Garen von Speisen mittels Dampf, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verwendung einer Mikrowellenenergiequelle ein mikrowellendurchlässiger Behälter (24) vorgesehen ist, in welchem mindestens mit einem bestimmten Abschnitt (62, 56, 48) ein mikrowellenreflektierender Behälter (26) eingesetzt ist, welcher einen perforierten (64) Boden (48) aufweist, der einen bestimmten Abstand von dem Boden (46) des mikrowellendurchlässigen Behälters (24) hat und daß ein mikrowellenreflektierender Deckel (30) abnehmbar auf den mikrowellendurchlässigen Behälter (24) aufgesetzt ist, wobei ein Randbereich (80) des Deckels im wesentlichen parallel zu gegenüberliegenden Teilen (60) des mikrowellenreflektierenden Behälters (26) vorzugsweise auf eine Länge von mehr als 12,7 mm in einer Richtung senkrecht zum Dekkelrand, verläuft.'
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mikrowellendurchlässige Behälter (24) aus Polycarbonatwerkstoff gefertigt ist.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mikrowellenreflektierende Behälter (26) mindestens teilweise aus Aluminium besteht.
- 4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der mikrowellenreflektierende Deckel (30) mindestens teilsweise aus Aluminium besteht.
- 5. Einrichtung nach' einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der mikrowellendurchlässige.Behälter (24) an seiner Innenwandung einen rundum laufenden, einwärts gerichteten Absatz (25) aufweist, welcher den mikrowellenreflektieren-den Behälter (26) oberhalb des Bodens (46) des mikrowellendurchlässigen Behälters (24) abstützt.
- 6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ,gekennzeichnet, daß in dem Spaltbereich zwischen dem Deckel (30) und dem mikrowellenreflektierenden Behälter (26) der Abstand zwischen den beiden genannten Teilen weniger als 6,5 mm beträgt.
- 7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß Wandbereiche (60) des Mikrowellen reflektierenden Behälters (26) über einen Öffnungsrand (40) eine öffnung des mikrowellendurchlässigen Behälters (24) derart hinausstehen, daß zu den Wandbereichen parallele und ihnen im Abstand gegenüberstehende Randbereiche (.80) des Deckels (30), mit welchem die öffnung des mikrowellendurchlässigen Behälters (24) abschließbar ist, eine Mikrowellen-Drosseldichtung bilden, welche den Eintritt von Mikrowellenenergie in den Raum zwischen dem Deckel und dem mikrowellenreflektierenden Behälter (26) verhindert.
- 8. Einrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Spalt (84) zwischen den mit Abstand einander gegenüberliegenden Bereichen (80, 60) des Deckels (30) bzw. des mikrowellenreflektierenden Behälters (26), welche sich über den gesamten Öffnungsumfang erstrecken, eine Weite von weniger als 6,5 mm hat.
- 9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den mikrowellenreflektierenden Behälter (26) ein T.abletteinsatz (28) entnehmbar eingesetzt ist.
- 10. Einrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Tabletteinsatz in einer Normalstellung und in einer umgedrehten Stellung in den mikrowellenreflektierenden Behälter (26) einsetzbeir ist.
- 11. Einrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine mit Aufnahmebereichen für das zu garende Nahrungsmittelversehene Seite (71) des Tabletteinsatzes (28) mit einer Abte ilwand (72) versehen ist.
- 12. Einrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seite (74) des Tabletteinsatzes (28) eine geringe Tiefe aufweist, derart, daß diese Seite flachschalenförmig ausgebildet ist.
- 13. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Tabletteinsatz (28) aus einem bei hohen Temperaturen beständigen Kunststoff gefertigt ist.
- 14. Einrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Tabletteinsatz (28) eine zur Abstützung der zu garenden Speise dienende Platte enthält, welche mit einer Vielzahl langgestreckter Dampfdurchtrittsschlitze (76) versehen ist, welche vorzugsweise in Gruppen im Winkel zueinander stehen.
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