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Die Erfindung betrifft ein Kochgeschirr,
insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise
zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper und einer anderendseitig
am geschlossenen Ende des Grundkörpers
angeordneten Bodenplatte.
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Kochgeschirre der vorgenannten Art
sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt. Üblicherweise ist der zylindrische
Grundkörper
aus einem kochgutneutralen Material, beispielsweise Edelstahl, gebildet.
Der Grundkörper
ist einseitig offen ausgebildet und verfügt über eine unterseitig angeordnete
etwa 2 mm starke Bodenplatte aus besonders gut wärmeleitfähigem Material, beispielsweise Aluminium.
Die Bodenplatte ihrerseits kann von einer gleichfalls unterseitig
des Grundkörpers
angeordneten Kapsel umschlossen sein. Üblicherweise besteht die Kapsel
aus einem Edelstahlmaterial und schützt die aus Aluminium bestehende
Bodenplatte vor äußeren Einflüssen. Ein
in der vorbeschriebenen Weise aufgebauter Kochgeschirrboden wird
auch als sogenannter Sandwich-Boden bezeichnet.
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Aus dem Stand der Technik sind desgleichen Kochgeschirre
bekannt, die einen mit einem wärmeleitfähigen Material,
wie z. B. Aluminium, plattinierten Grundkörper aus Edelstahl aufweisen.
Bei einer solchen Ausgestaltungsform ist der Grundkörper außenseitig
vollständig
mit einer wärmeleitenden Schicht
versehen, die je nach Ausgestaltung des Topfes eine Dicke von bis
zu 2 mm aufweisen kann.
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Obgleich sich die aus dem Stand der
Technik bekannten Kochgeschirre im täglichen Praxiseinsatz weitestgehend
bewährt
haben, besteht Bedarf an weiter verbesserten Kochgeschirren, insbesondere mit
Blick auf ihre Verwendungsmöglichkeit,
Kochguterwärmung
und Reinigungsaufwand.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung,
ein neuartiges Kochgeschirr vorzuschlagen, welches eine vereinfachte
Handhabung ermöglicht
und verbesserte Eigenschaften hinsichtlich der Erwärmung des
im Kochgeschirr befindlichen Kochgutes aufweist.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit
der Erfindung vorgeschlagen ein Kochgeschirr, insbesondere Topf,
Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig
offenen Grundkörper
und einer anderendseitig am Grundkörper angeordneten Bodenplatte,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte eine Dicke von mehr als 4 mm aufweist.
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Das erfindungsgemäße Kochgeschirr zeichnet sich
durch die Dicke seiner Bodenplatte aus, die in Höhenrichtung des Kochgeschirrs
eine Stärke
von mehr als 4 mm aufweist. Derartige Bodenplattendicken sind aus
dem Stand der Technik nicht bekannt, da bisher davon ausgegangen
wurde, daß eine
hinreichende Wärmeverteilung
bereits dadurch erreicht werden kann, daß der Grundkörper bodenseitig
mit einer wärmeleitfähigen Schicht,
beispielsweise aus Aluminium, in einer Dicke von bis zu 2 mm versehen wird. Überraschenderweise
hat sich nun herausgestellt, daß bei
der Verwendung einer Bodenplatte mit einer Dicke von mehr als 4
mm einerseits eine bessere Wärmeaufnahme
und andererseits eine gleichmäßigere Wärmeverteilung
erreicht werden kann. Diese verbesserte Eigenschaft des erfindungsgemäßen Kochgeschirrs
ist dadurch begründet,
daß die
in die Bodenplatte eingebrachte Wärme aufgrund der Dicke der
Bodenplatte hinreichend Zeit hat, sich homogen über die gesamte Querschnittsfläche der
Bodenplatte zu verteilen. In der Konsequenz führt dies in vorteilhafter Weise
dazu, daß das
innerhalb des Kochgeschirrs befindliche Kochgut schneller und gleichmäßiger aufgewärmt werden
kann. So haben Vergleichsversuche gezeigt, daß beispielsweise ein Liter
Wasser ausgehend von Raumtemperatur mit dem erfindungsgemäßen Kochgeschirr
sehr viel schneller zum Kochen gebracht werden. kann, als dies mit
herkömmlichen
Kochgeschirren, die eine sehr viel dünnere Bodenplatte aufweisen,
möglich
ist. Auch hat der sogenannte „Puderzuckertest" gezeigt, daß das erfindungsgemäße Kochgeschirr
ein sehr viel gleichmäßigeres
Erwärmen
des Kochgutes bewirkt. Dieses Ergebnis war nicht zu erwarten, denn
es war davon ausgegangen worden, daß eine im Vergleich zum Stand
der Technik dickere Bodenplatte quasi als Isolator wirkt und einem
verbesserten Wärmeeintrag
in das aufzuwärmende
Kochgut entgegensteht. Überraschenderweise
hat sich gegenteiliges herausgestellt, denn das erfindungsgemäße Kochgeschirr
erlaubt einen verbesserten Wärmeeintrag
in das zu erwärmende
Kochgut, und zwar sowohl hinsichtlich Wärmeableitung als auch bezüglich Wärmeverteilung.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist vorgesehen, daß die
Bodenplatte eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm
bis 7 mm, mehr bevorzugt von 6 mm aufweist. Je nach Größe des Kochgeschirrs
und bestimmungsgemäßer Verwendungsart
ist die Dicke der Bodenplatte entsprechend auszuwählen. Bei
kleineren Kochgeschirren kann bereits eine Dicke der Bodenplatte
von 4 mm ausreichend sein. Bei größeren Kochgeschirren kann die
Dicke der Bodenplatte entsprechend größer gewählt werden, wobei sich herausgestellt
hat, daß die
positiven Effekte, die mit einer im Vergleich zum Stand der Technik
dickeren Bodenplatte erzielt werden können, ab einer Dicke der Bodenplatte
von 8 mm nicht weiter signifikant zunehmen. Zwecks Reduzierung der
Produktionskosten weist die Bodenplatte daher bevorzugterweise eine
Dicke von 6 mm auf.
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Vorgeschlagen mit der Erfindung wird
desweiteren ein Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen,
mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper und
einer anderendseitig am geschlossenen Ende des Grundkörpers angeordneten
Bodenplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte eine die
bodenplattenseitige Grundfläche
des Grundkörpers übersteigende Größe aufweist.
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Bei aus dem Stand der Technik bekannten, herkömmlichen
Kochgeschirren ist die eingesetzte Bodenplatte in ihrer Größe auf die
Größe der Grundfläche des
Grundkörpers
abgestimmt, so daß sich Grundfläche und
Bodenplatte einander überdecken. Diese
aus dem Stand der Technik bekannte Ausgestaltung ist allerdings
nicht frei von Nachteilen. So kommt es nämlich auch bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung
des Kochgeschirrs im Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung des Grundkörpers
zu ungewollten Verbrennungen des Kochgutes, was in nachteiliger
Weise zu innenseitigen schwarzen Anbrennungen des Kochgutes am Grundkörper führen kann.
Insbesondere bei Einsatz von Gas oder bei Verwendung einer Hitzequelle,
die in ihrer Größe nicht
exakt auf die Größe der Bodenplatte
abgestimmt ist, kommt es zu diesem negativen Effekt der Kochgutverbrennung,
da die von der Hitzequelle abgegebene Wärme zumindest bereichsweise
an der Bodenplatte vorbei direkt auf den Grundkörper einwirkt. Hierdurch bedingt
kommt es insbesondere im Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung des Grundkörpers zu
einem verstärkten
Wärmeeintrag
in das Kochgut, welcher dann zu einem „Anbacken" oder gar Verbrennen des Kochgutes in
diesem Bereich führt.
Begründet
ist dieser negative Effekt durch im wesentlichen zwei Aspekte. Zum
einen ergibt sich im Vergleich zur Grundfläche des Grundkörpers ein
verstärkter
Wärmeeintrag
im Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung des Grundkörpers
dadurch, daß die
Grundfläche,
anders als der Übergangsbereich,
hitzequellenseitig mit einer Bodenplatte versehen ist. Hierdurch
bedingt kommt es zu unterschiedlichen Wärmeübergängen zwischen Grundfläche einerseits
und Übergangsbereich
andererseits. Zum anderen erfolgt im Übergangsbereich eine weniger
starke Rückkühlung durch
das zu erwärmende
Kochgut, als dies im Bereich der Grundfläche des Grundkörpers der
Fall ist. Im Ergebnis unterliegt das Kochgut im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und
Seitenwandung einem sehr viel stärkeren
Wärmeeintrag
als im ausschließlichen
Bereich der Grundfläche,
was in nachteiliger Weise zu einem „Anbacken" des Kochgutes oder sogar zu einer Verbrennung
desselben führen
kann.
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Der vorbeschriebene Nachteil wird
mit dem erfindungsgemäßen Kochgeschirr überwunden, denn
mit diesem ist vorgesehen, daß die
Bodenplatte eine die bodenplattenseitige Grundfläche des Grundkörpers übersteigende
Größe aufweist.
Anders als aus dem Stand der Technik bekannt, überragt die Bodenplatte die
Grundfläche
des Grundkörpers
und liegt auch im Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung am Grundkörper
an. Hierdurch wird erreicht, daß ein
gleichmäßiger Wärmeeintrag
nicht nur über
die Grundfläche
des Grundkörpers,
sondern auch über
den Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung erzielt wird. Ein ungewolltes „Anbacken" oder Verbrennen des Kochgutes im Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung des Grundkörpers
kann so in vorteilhafter Weise vermieden werden.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist vorgesehen, daß sich
die Bodenplatte in ihrer Ausdehnung über die Grundfläche des
Grundkörpers
hinaus erstreckt und sowohl an der Grundfläche des Grundkörpers als
auch im grundflächennahen Bereich
an der Seitenwand des Grundkörpers
anliegt. Gemäß dieser
Ausgestaltungsform deckt die Grundplatte nicht nur die Grundfläche des
Grundkörpers
oder den Übergangsbereich
zwischen Grundfläche
und Seitenwandung des Grundkörpers
ab, vielmehr erstreckt sich die Bodenplatte über die Grundfläche und
den Übergangsbereich
hinaus bis in den grundflächennahen
Bereich der Seitenwandung des Grundkörpers. Damit liegt die Bodenplatte
hitzequellenseitig zumindest bereichsweise auch an der Seitenwandung
des Grundkörpers
an.
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Je nach Ausgestaltung des Kochgeschirrs kann
sich die Bodenplatte unterschiedlich weit in den Bereich der Seitenwandung
des Grundkörpers
erstrecken. Insbesondere bei pfannenförmig ausgebildeten Kochgeschirren,
die bauchförmig
ausgestaltete Seitenwandungen aufweisen, kann sich die Bodenplatte
entlang der Seitenwand bis in eine Höhe von 1/3 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs
erstrecken und an dieser anliegen. Bei weniger stark gewölbt ausgebildeten
Seitenwandungen kann die Höhenerstreckung
der Bodenplatte entlang der Seitenwandung weniger weit ausgeführt werden.
So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß sich die Bodenplatte entlang
der Seitenwandung bis in eine Höhe von
1/6 bis 1/4, vorzugsweise 1/5, der Gesamthöhe des Kochgeschirrs erstreckt
und an dieser anliegt.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung weist die Bodenplatte zumindest im Überdeckungsbereich mit der
Grundfläche
des Grundkörpers
eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm bis 7 mm, mehr
bevorzugt von 6 mm auf. Mit einer derart stark ausgebildeten Bodenplatte
können
die schon vorbeschriebenen Vorteile erzielt werden.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist die Bodenplatte aus einem wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise
einem wärmeleitfähigen Metall,
gebildet.
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Erreicht wird hierdurch ein verbesserter
Wärmetransfer,
so daß insgesamt
unter weniger Wärmeverlust
eine schnellere Erwärmung
der im Kochgeschirr befindlichen Lebensmittel, d. h. des Kochgutes,
erreicht werden kann. Vorzugsweise ist die Bodenplatte aus einem
Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, Magnesium oder dergleichen
gebildet. Die Verwendung von Leichtmetall hat den Vorteil, daß das endfertig
hergestellte Kochgeschirr ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweist.
Auch kann die Bodenplatte aus Kupfer gebildet sein, denn insbesondere
Kupfer weist gute Wärmeleiteigenschaften auf.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist vorgesehen, daß der
Grundkörper
aus einer einen Volumenraum umschließenden Seitenwandung gebildet
ist, die einen ersten und einen dem ersten gegenüberliegenden zweiten Endbereich
aufweist, wobei der erste Endbereich offen und durch einen Deckel
verschließbar
und der zweite Endbereich geschlossen ausgebildet sind. Dabei wird
der Grundkörper
vorzugsweise einstückig
hergestellt und besteht beispielsweise aus einem nicht rostenden
Material, wie z. B. Edelstahl. Diese Art der Ausgestaltung ermöglicht es
in vorteilhafter Weise, das Grundkörper-Material hinsichtlich
seiner Materialeigenschaften derart auszuwählen, daß es für den späteren Kontakt mit den im Kochgeschirr
zu erwärmenden
Lebensmitteln besonders geeignet ist. Insbesondere bietet sich hier
ein kochgutneutrales Material für den
Grundkörper,
vorzugsweise Edelstahl an. Edelstahl ist darüber hinaus pflegeleicht und
auch gegenüber
unter Umständen
aggressiven Lebensmitteln materialbeständig. Zudem hält es auch
mechanischem Druck- und/oder Schlagbeanspruchungen stand, wie diese
beispielsweise bei einer gebrauchsgerechten Verwendung durch den
Einsatz von Küchenwerkzeugen,
wie Kochlöffeln
oder dergleichen auftreten können.
Vorzugsweise ist der Grundkörper aus
18/10-Edelstahl gebildet, der für
einen zusätzlichen
Korrosionsschutz titanlegiert sein kann.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist diese durch eine die Bodenplatte aufnehmende, vorzugsweise
zylindrisch ausgebildete Kapsel gekennzeichnet, die anderendseitig
am Grundkörper
angeordnet ist. Dabei ist die Kapsel vorzugsweise aus einem magnetisierbaren
Material, beispielsweise einem ferritischen Edelstahl gebildet. Damit
ist das erfindungsgemäße Kochgeschirr
auch für
die Verwendung im Zusammenwirken mit einem Induktionsherd geeignet.
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Vorzugsweise wird als Edelstahlmaterial
für die
Kapsel ein 18/0-Edelstahl eingesetzt. Zur Verbesserung der Korrosionseigenschaften
kann der Edelstahl zudem titanlegiert sein.
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Das erfindungsgemäße Kochgeschirr erlaubt eine
Erwärmung
des Kochgutes mittels aller herkömmlichen
Hitzequellen. So kann das Kochgeschirr im Zusammenhang mit einem
Gasherd, einem Elektroherd, einem Induktionsherd, einem Cerankochfeld oder
einem Halogenkochfeld eingesetzt werden.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist vorgesehen, daß der
Grundkörper,
die Bodenplatte und die Kapsel miteinander verlötet oder verschweißt sind.
Eine dauerhafte und auch mechanischen Einwirkungen standhaltende
Verbindung zwischen den einzelnen Komponenten wird so sichergestellt.
Auch wird eine gute Wärmeübertragbarkeit
zwischen Grundkörper,
Bodenplatte und Kapsel gewährleistet.
Bevorzugterweise werden Grundkörper,
Bodenplatte und Kapsel miteinander verlötet.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist der aus Grundfläche
des Grundkörpers,
Bodenplatte und Kapsel bestehende Boden des Kochgeschirrs mit Bezug
auf seine Unterseite konvex ausgebildet. Trotz der Verwendung unter
Umständen
unterschiedlicher Materialien vermag der Kochgeschirrboden infolge
dieser Ausgestaltung einem auch durch thermische Belastung hervorgerufenen
Verzug im wesentlichen Stand zu halten. Dabei ist der Boden des
Kochgeschirrs vorzugsweise weg-gesteuert kalibriert. Anders als
bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Kochgeschirren kann
nämlich
durch die weg-gesteuert durchgeführte
Kalibrierung des Bodens eine Formgebung erzeugt werden, die den bei
einer Erwärmung
des Kochgeschirrs infolge der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten
der verschiedenen Materialien entstehenden thermischen Spannungen
entgegenwirkt und damit minimiert, so daß es im Inneren des Kochgeschirrbodens zu
einem Kräfteausgleich
kommt. Hierdurch bedingt kann ein Verzug des Kochgeschirrbodens
im wesentlichen unterbunden werden. Auch bei vergleichsweise hoher
thermischer Belastung ist der Kochgeschirrboden infolge dieser Ausgestaltung
nahezu völlig verzugsfrei,
so daß Ein-
oder Ausbeulungen des Kochgeschirrbodens einen vergleichsweise niedrigen
Wert in Bezug auf den Bodendurchmesser annehmen. Die infolge einer
thermischen Belastung auftretende Verformung des Bodens ist dabei
in Bezug auf den Bodendurchmesser < 0,7%,
vorzugsweise < 0,5%,
mehr bevorzugt < 0,35%,
noch mehr bevorzugt < 0,2%.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der
Erfindung ist der Kochgeschirrboden mechanisch versteift ausgebildet.
Geschaffen werden so mechanische Hemmschwellen, die die mechanische
Biegefestigkeit des Kochgeschirrbodens zusätzlich erhöhen. Ohne daß es zu
einem Verzug des Kochgeschirrbodens käme, können bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung
des Bodens auch Materialien mit unterschiedlichsten Wärmekoeffizienten
miteinander kombiniert werden, denn die mechanischen Hemmschwellen
wirken den infolge einer thermischen Belastung erzeugten unterschiedlichen
Materialausdehnungen und den damit einhergehenden inneren Kräften entgegen,
was die durch die Kalibrierung erzeugte Formgebung des Kochgeschirrbodens
unterstützt.
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Weitere Vorteile und Merkmale der
Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung anhand der nachfolgenden
Figuren. Dabei zeigen:
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1 ein
nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht
gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 eine
Detaildarstellung gemäß Schnittlinie
II nach 1;
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3 ein
nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
und
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4 ein
nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht
gemäß einer
dritten Ausführungsform.
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Das in den 1 bis 4 gezeigte
Kochgeschirr 1 ist nicht maßstabsgetreu dargestellt. Die
in den Figuren identisch verwendeten Bezugszeichen identifizieren
gleiche Elemente.
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1 zeigt
ein Kochgeschirr 1 in Form eines Topfes. Dieser besteht
aus einem Grundkörper 2,
einer Bodenplatte 5 sowie einer Kapsel 6. Grundkörper 2,
Bodenplatte 5 und Kapsel 6 sind miteinander verlötet.
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Der Grundkörper 2 ist einstückig ausgebildet und
besteht aus einem titanlegierten Edelstahl der Sorte 18/10.
Einendseitig ist der Grundkörper 2 offen ausgebildet.
Das offene Ende 4 kann dabei derart ausgebildet sein, daß es mittels
eines entsprechend geformten Deckels verschließbar ist. Anderendseitig ist
der Grundkörper 2 mittels
seiner Grundfläche 3 geschlossen
ausgebildet. Die Seitenwandung 8 des Grundkörpers 2 geht
in die Grundfläche 3 des
Grundkörpers 2 über, wobei
der Übergangsbereich
zwischen Grundfläche 3 und
Seitenwandung 8 im Detail in 2 gezeigt
ist.
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Der Boden 7 des Kochgeschirrs 1 ist
gebildet aus der Grundfläche 3 des
Grundkörpers,
der daran unterseitig angeordneten Bodenplatte 5 und der
die Bodenplatte 5 aufnehmenden Kapsel 6. Die Bodenplatte 5 besteht
aus einem wärmeleitfähigen Material,
beispielsweise Aluminium, Magnesium oder Kupfer. Die Kapsel 6 ist
aus einem magnetisierbaren Material, vorzugsweise einem Edelstahl
der Sorte 18/0 gebildet, der zwecks zusätzlichem
Korrosionsschutz titanlegiert ausgebildet sein kann.
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Erfindungsgemäß weist die Bodenplatte 5 eine
Dicke DB von 6 mm auf. Bedingt durch diese
vergleichsweise große
Dicke der Bodenplatte 5 wird ein gleichmäßiger und
vergleichsweise schneller Wärmeübergang
in das innerhalb des Kochgeschirres 1 vorgesehenen Kochgutes
erreicht.
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Wie insbesondere 2 entnommen werden kann, ergibt sich
zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 des
Grundkörpers 2 ein Übergangsbereich,
der durch den Radius R bestimmt ist. Auch bei einer vertikal, d.
h. in Bezug auf die Zeichnungsebene im rechten Winkel zur Grundfläche 3 verlaufenden
Seitenwandung 8 läßt sich
die Ausbildung eines Übergangsbereichs
zwischen Seitenwandung 8 und Grundfläche 3 in Form des
in der Figur eingezeichneten Radius nicht vermeiden, denn ergibt sich
dieser herstellungsbedingt, denn wird der Grundkörper 2 im Tiefziehverfahren
hergestellt. Zudem ist die Ausbildung eines Radius zwischen Seitenwandung 8 einerseits
und Grundfläche 3 andererseits
auch deshalb erforderlich, damit das Kochgeschirr 1 nach
erfolgter Benutzung im Übergangsbereich
zwischen Seitenwandung 8 und Grundfläche 3 auf einfache
Weise gereinigt werden kann. Um sicherzustellen, daß auch im
Bereich des Übergangs zwischen
Grundfläche 3 und
Seitenwandung 8 ein gleichmäßiger und vor allem in Bezug
auf die Grundfläche 3 gleicher
Wärmeeintrag
auf das zu erwärmende
Kochgut erfolgt, ist die Bodenplatte 5 in den Übergangsbereich
zwischen Grundfläche 3 und
Seitenwandung 8 hineingezogen.
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Zwecks Ausbildung einer Bodenplatte 5,
die auch in den Übergangsbereich
zwischen Grundfläche 3 und
Seitenwandung 8 hinein reicht, wird die Bodenplatte 5 zunächst als
Halbzeug aus einem entsprechenden Aluminiummaterial ausgestanzt.
Im weiteren wird dann der Bereich der Bodenplatte 5, der
später
am Übergangsbereich
zwischen Grundfläche 3 und
Seitenwandung 8 anliegt, umgewölbt. Ein solches Umwölben kann
mittels einer Druckbank erfolgen. Die so ausgebildete Bodenplatte 5 kann
abschließend
spanend bearbeitet werden, beispielsweise mittels einer Drehmaschine.
Auch ein Schleifen ist möglich.
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Zur Ausbildung des in den 1 und 2 gezeigten Kochgeschirrs 1 wird
der Grundkörper 2 mit der
Bodenplatte 5 und der Kapsel 6 verbunden, vorzugsweise
verlötet.
Alsdann wird der Boden 7 des Kochgeschirrs 1 kalibriert,
wodurch er eine in Bezug auf die Unterseite des Bodens 7 konvex
ausgebildete Form erhält.
Der Vorgang des Kalibrierens wird weg-gesteuert, vorzugsweise mittels
einer Kniehebelpresse durchgeführt.
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Je weiter die vorzugsweise aus Aluminium gebildete
Zwischenlage, d. h. die Bodenplatte 5 des Topfbodens 7 in
den Randbereich des Topfes 1 hinein reicht, um so sicherer
ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung über den
gesamten Topfboden 7, insbesondere auch im Übergangsbereich
zu den Topfwänden.
Bei gleichzeitiger Verwendung einer Bodenplatte 5 in überkritischer
Dicke, d. h. größer als
4 mm, wird das Ankochverhalten des Topfes 1 insgesamt deutlich
verbessert, wobei gleichzeitig Überhitzungszonen
reduziert werden. Bei herkömmlichen
Töpfen befinden
sich solche Überhitzungszonen
in Folge der unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeit
der verwendeten Topfmaterialien insbesondere im Übergangsbereich zwischen Topfboden
und Topfwand, welcher Nachteil mit dem erfindungsgemäßen Topf überwunden
wird.
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Die 3 und 4 zeigen weitere Ausgestaltungsformen
des erfindungsgemäßen Kochgeschirrs 1.
Im Unterschied zu der Ausgestaltungsform nach 1 zeigen die 3 und 4 ein
Kochgeschirr 1 in Form einer Pfanne, welche sich dadurch
auszeichnet, daß die
Seitenwandung 8 in Bezug auf die Zeichnungsebene nicht
im rechten Winkel zur Grundfläche 3 verläuft, sondern
vielmehr bauchförmig
ausgebildet ist.
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Wie den 3 und 4 deutlich
zu entnehmen ist, weist die Bodenplatte 5 eine die bodenplattenseitige
Grundfläche 3 des
Grundkörpers 2 übersteigende
Größe auf und
erstreckt sich über
die Grundfläche 3 des
Grundkörpers 2 hinaus
in den grundflächennahen
Bereich der Seitenwandung 8 des Grundkörpers 2. Mit Bezug
auf die Gesamthöhe
HG des Kochgeschirrs in Höhenrichtung 9 erstreckt
sich die Bodenplatte 5 entlang der Seitenwandung 8 bis
in eine Höhe
HB, die vorzugsweise ¼ der Gesamthöhe HG des Kochgeschirrs 1 entspricht.
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Die Ausführungsformen nach 3 und 4 unterscheiden
sich hinsichtlich der Ausgestaltung der Bodenplatte 5 und
der die Bodenplatte 5 aufnehmenden Kapsel 6 im
Bereich der Seitenwandung 8, wobei 3 eine trapezförmige und 4 eine rechteckförmige Ausgestaltung zeigt.
Es versteht sich von selbst, daß auch
andere Ausgestaltungsgeometrien gewählt werden können. Von
Bedeutung ist allein, daß die
Bodenplatte 5 in ihrer Größe nicht auf die Größe der Grundfläche 3 beschränkt ist,
sondern sich vielmehr über
diese hinausgehend in den grundflächennahen Bereich der Seitenwandung 8 erstreckt.
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Die in den 3 und 4 dargestellte
Bodenplatte 5 weist zumindest im Überdeckungsbereich mit der
Grundfläche 3 des
Grundkörpers 2 eine
Dicke von 6 mm auf, was zu den schon vorbeschriebenen Vorteilen
führt.
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- 1
- Kochgeschirr
- 2
- Grundkörper
- 3
- Grundfläche
- 4
- Offenes
Ende
- 5
- Bodenplatte
- 6
- Kapsel
- 7
- Boden
- 8
- Seitenwand
- 9
- Höhenrichtung
- DB
- Dicke
Bodenplatte
- R
- Radius
- HG
- Gesamthöhe
- HB
- Höhenerstreckung
Bodenplatte