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DE202004007542U1 - Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne o.dgl. - Google Patents

Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne o.dgl. Download PDF

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DE202004007542U1 DE200420007542 DE202004007542U DE202004007542U1 DE 202004007542 U1 DE202004007542 U1 DE 202004007542U1 DE 200420007542 DE200420007542 DE 200420007542 DE 202004007542 U DE202004007542 U DE 202004007542U DE 202004007542 U1 DE202004007542 U1 DE 202004007542U1
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    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J36/00Parts, details or accessories of cooking-vessels
    • A47J36/02Selection of specific materials, e.g. heavy bottoms with copper inlay or with insulating inlay

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Abstract

Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper .(2) und einer anderendseitig am geschlossenen Ende des Grundkörpers (2) angeordneten Bodenplatte (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) eine Dicke von mehr als 4 mm aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper und einer anderendseitig am geschlossenen Ende des Grundkörpers angeordneten Bodenplatte.
  • Kochgeschirre der vorgenannten Art sind aus dem Stand der Technik an sich bekannt. Üblicherweise ist der zylindrische Grundkörper aus einem kochgutneutralen Material, beispielsweise Edelstahl, gebildet. Der Grundkörper ist einseitig offen ausgebildet und verfügt über eine unterseitig angeordnete etwa 2 mm starke Bodenplatte aus besonders gut wärmeleitfähigem Material, beispielsweise Aluminium. Die Bodenplatte ihrerseits kann von einer gleichfalls unterseitig des Grundkörpers angeordneten Kapsel umschlossen sein. Üblicherweise besteht die Kapsel aus einem Edelstahlmaterial und schützt die aus Aluminium bestehende Bodenplatte vor äußeren Einflüssen. Ein in der vorbeschriebenen Weise aufgebauter Kochgeschirrboden wird auch als sogenannter Sandwich-Boden bezeichnet.
  • Aus dem Stand der Technik sind desgleichen Kochgeschirre bekannt, die einen mit einem wärmeleitfähigen Material, wie z. B. Aluminium, plattinierten Grundkörper aus Edelstahl aufweisen. Bei einer solchen Ausgestaltungsform ist der Grundkörper außenseitig vollständig mit einer wärmeleitenden Schicht versehen, die je nach Ausgestaltung des Topfes eine Dicke von bis zu 2 mm aufweisen kann.
  • Obgleich sich die aus dem Stand der Technik bekannten Kochgeschirre im täglichen Praxiseinsatz weitestgehend bewährt haben, besteht Bedarf an weiter verbesserten Kochgeschirren, insbesondere mit Blick auf ihre Verwendungsmöglichkeit, Kochguterwärmung und Reinigungsaufwand.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein neuartiges Kochgeschirr vorzuschlagen, welches eine vereinfachte Handhabung ermöglicht und verbesserte Eigenschaften hinsichtlich der Erwärmung des im Kochgeschirr befindlichen Kochgutes aufweist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper und einer anderendseitig am Grundkörper angeordneten Bodenplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte eine Dicke von mehr als 4 mm aufweist.
  • Das erfindungsgemäße Kochgeschirr zeichnet sich durch die Dicke seiner Bodenplatte aus, die in Höhenrichtung des Kochgeschirrs eine Stärke von mehr als 4 mm aufweist. Derartige Bodenplattendicken sind aus dem Stand der Technik nicht bekannt, da bisher davon ausgegangen wurde, daß eine hinreichende Wärmeverteilung bereits dadurch erreicht werden kann, daß der Grundkörper bodenseitig mit einer wärmeleitfähigen Schicht, beispielsweise aus Aluminium, in einer Dicke von bis zu 2 mm versehen wird. Überraschenderweise hat sich nun herausgestellt, daß bei der Verwendung einer Bodenplatte mit einer Dicke von mehr als 4 mm einerseits eine bessere Wärmeaufnahme und andererseits eine gleichmäßigere Wärmeverteilung erreicht werden kann. Diese verbesserte Eigenschaft des erfindungsgemäßen Kochgeschirrs ist dadurch begründet, daß die in die Bodenplatte eingebrachte Wärme aufgrund der Dicke der Bodenplatte hinreichend Zeit hat, sich homogen über die gesamte Querschnittsfläche der Bodenplatte zu verteilen. In der Konsequenz führt dies in vorteilhafter Weise dazu, daß das innerhalb des Kochgeschirrs befindliche Kochgut schneller und gleichmäßiger aufgewärmt werden kann. So haben Vergleichsversuche gezeigt, daß beispielsweise ein Liter Wasser ausgehend von Raumtemperatur mit dem erfindungsgemäßen Kochgeschirr sehr viel schneller zum Kochen gebracht werden. kann, als dies mit herkömmlichen Kochgeschirren, die eine sehr viel dünnere Bodenplatte aufweisen, möglich ist. Auch hat der sogenannte „Puderzuckertest" gezeigt, daß das erfindungsgemäße Kochgeschirr ein sehr viel gleichmäßigeres Erwärmen des Kochgutes bewirkt. Dieses Ergebnis war nicht zu erwarten, denn es war davon ausgegangen worden, daß eine im Vergleich zum Stand der Technik dickere Bodenplatte quasi als Isolator wirkt und einem verbesserten Wärmeeintrag in das aufzuwärmende Kochgut entgegensteht. Überraschenderweise hat sich gegenteiliges herausgestellt, denn das erfindungsgemäße Kochgeschirr erlaubt einen verbesserten Wärmeeintrag in das zu erwärmende Kochgut, und zwar sowohl hinsichtlich Wärmeableitung als auch bezüglich Wärmeverteilung.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Bodenplatte eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm bis 7 mm, mehr bevorzugt von 6 mm aufweist. Je nach Größe des Kochgeschirrs und bestimmungsgemäßer Verwendungsart ist die Dicke der Bodenplatte entsprechend auszuwählen. Bei kleineren Kochgeschirren kann bereits eine Dicke der Bodenplatte von 4 mm ausreichend sein. Bei größeren Kochgeschirren kann die Dicke der Bodenplatte entsprechend größer gewählt werden, wobei sich herausgestellt hat, daß die positiven Effekte, die mit einer im Vergleich zum Stand der Technik dickeren Bodenplatte erzielt werden können, ab einer Dicke der Bodenplatte von 8 mm nicht weiter signifikant zunehmen. Zwecks Reduzierung der Produktionskosten weist die Bodenplatte daher bevorzugterweise eine Dicke von 6 mm auf.
  • Vorgeschlagen mit der Erfindung wird desweiteren ein Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper und einer anderendseitig am geschlossenen Ende des Grundkörpers angeordneten Bodenplatte, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte eine die bodenplattenseitige Grundfläche des Grundkörpers übersteigende Größe aufweist.
  • Bei aus dem Stand der Technik bekannten, herkömmlichen Kochgeschirren ist die eingesetzte Bodenplatte in ihrer Größe auf die Größe der Grundfläche des Grundkörpers abgestimmt, so daß sich Grundfläche und Bodenplatte einander überdecken. Diese aus dem Stand der Technik bekannte Ausgestaltung ist allerdings nicht frei von Nachteilen. So kommt es nämlich auch bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung des Kochgeschirrs im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung des Grundkörpers zu ungewollten Verbrennungen des Kochgutes, was in nachteiliger Weise zu innenseitigen schwarzen Anbrennungen des Kochgutes am Grundkörper führen kann. Insbesondere bei Einsatz von Gas oder bei Verwendung einer Hitzequelle, die in ihrer Größe nicht exakt auf die Größe der Bodenplatte abgestimmt ist, kommt es zu diesem negativen Effekt der Kochgutverbrennung, da die von der Hitzequelle abgegebene Wärme zumindest bereichsweise an der Bodenplatte vorbei direkt auf den Grundkörper einwirkt. Hierdurch bedingt kommt es insbesondere im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung des Grundkörpers zu einem verstärkten Wärmeeintrag in das Kochgut, welcher dann zu einem „Anbacken" oder gar Verbrennen des Kochgutes in diesem Bereich führt. Begründet ist dieser negative Effekt durch im wesentlichen zwei Aspekte. Zum einen ergibt sich im Vergleich zur Grundfläche des Grundkörpers ein verstärkter Wärmeeintrag im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung des Grundkörpers dadurch, daß die Grundfläche, anders als der Übergangsbereich, hitzequellenseitig mit einer Bodenplatte versehen ist. Hierdurch bedingt kommt es zu unterschiedlichen Wärmeübergängen zwischen Grundfläche einerseits und Übergangsbereich andererseits. Zum anderen erfolgt im Übergangsbereich eine weniger starke Rückkühlung durch das zu erwärmende Kochgut, als dies im Bereich der Grundfläche des Grundkörpers der Fall ist. Im Ergebnis unterliegt das Kochgut im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung einem sehr viel stärkeren Wärmeeintrag als im ausschließlichen Bereich der Grundfläche, was in nachteiliger Weise zu einem „Anbacken" des Kochgutes oder sogar zu einer Verbrennung desselben führen kann.
  • Der vorbeschriebene Nachteil wird mit dem erfindungsgemäßen Kochgeschirr überwunden, denn mit diesem ist vorgesehen, daß die Bodenplatte eine die bodenplattenseitige Grundfläche des Grundkörpers übersteigende Größe aufweist. Anders als aus dem Stand der Technik bekannt, überragt die Bodenplatte die Grundfläche des Grundkörpers und liegt auch im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung am Grundkörper an. Hierdurch wird erreicht, daß ein gleichmäßiger Wärmeeintrag nicht nur über die Grundfläche des Grundkörpers, sondern auch über den Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung erzielt wird. Ein ungewolltes „Anbacken" oder Verbrennen des Kochgutes im Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung des Grundkörpers kann so in vorteilhafter Weise vermieden werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß sich die Bodenplatte in ihrer Ausdehnung über die Grundfläche des Grundkörpers hinaus erstreckt und sowohl an der Grundfläche des Grundkörpers als auch im grundflächennahen Bereich an der Seitenwand des Grundkörpers anliegt. Gemäß dieser Ausgestaltungsform deckt die Grundplatte nicht nur die Grundfläche des Grundkörpers oder den Übergangsbereich zwischen Grundfläche und Seitenwandung des Grundkörpers ab, vielmehr erstreckt sich die Bodenplatte über die Grundfläche und den Übergangsbereich hinaus bis in den grundflächennahen Bereich der Seitenwandung des Grundkörpers. Damit liegt die Bodenplatte hitzequellenseitig zumindest bereichsweise auch an der Seitenwandung des Grundkörpers an.
  • Je nach Ausgestaltung des Kochgeschirrs kann sich die Bodenplatte unterschiedlich weit in den Bereich der Seitenwandung des Grundkörpers erstrecken. Insbesondere bei pfannenförmig ausgebildeten Kochgeschirren, die bauchförmig ausgestaltete Seitenwandungen aufweisen, kann sich die Bodenplatte entlang der Seitenwand bis in eine Höhe von 1/3 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs erstrecken und an dieser anliegen. Bei weniger stark gewölbt ausgebildeten Seitenwandungen kann die Höhenerstreckung der Bodenplatte entlang der Seitenwandung weniger weit ausgeführt werden. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß sich die Bodenplatte entlang der Seitenwandung bis in eine Höhe von 1/6 bis 1/4, vorzugsweise 1/5, der Gesamthöhe des Kochgeschirrs erstreckt und an dieser anliegt.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung weist die Bodenplatte zumindest im Überdeckungsbereich mit der Grundfläche des Grundkörpers eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm bis 7 mm, mehr bevorzugt von 6 mm auf. Mit einer derart stark ausgebildeten Bodenplatte können die schon vorbeschriebenen Vorteile erzielt werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Bodenplatte aus einem wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise einem wärmeleitfähigen Metall, gebildet.
  • Erreicht wird hierdurch ein verbesserter Wärmetransfer, so daß insgesamt unter weniger Wärmeverlust eine schnellere Erwärmung der im Kochgeschirr befindlichen Lebensmittel, d. h. des Kochgutes, erreicht werden kann. Vorzugsweise ist die Bodenplatte aus einem Leichtmetall, beispielsweise Aluminium, Magnesium oder dergleichen gebildet. Die Verwendung von Leichtmetall hat den Vorteil, daß das endfertig hergestellte Kochgeschirr ein vergleichsweise geringes Gewicht aufweist. Auch kann die Bodenplatte aus Kupfer gebildet sein, denn insbesondere Kupfer weist gute Wärmeleiteigenschaften auf.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Grundkörper aus einer einen Volumenraum umschließenden Seitenwandung gebildet ist, die einen ersten und einen dem ersten gegenüberliegenden zweiten Endbereich aufweist, wobei der erste Endbereich offen und durch einen Deckel verschließbar und der zweite Endbereich geschlossen ausgebildet sind. Dabei wird der Grundkörper vorzugsweise einstückig hergestellt und besteht beispielsweise aus einem nicht rostenden Material, wie z. B. Edelstahl. Diese Art der Ausgestaltung ermöglicht es in vorteilhafter Weise, das Grundkörper-Material hinsichtlich seiner Materialeigenschaften derart auszuwählen, daß es für den späteren Kontakt mit den im Kochgeschirr zu erwärmenden Lebensmitteln besonders geeignet ist. Insbesondere bietet sich hier ein kochgutneutrales Material für den Grundkörper, vorzugsweise Edelstahl an. Edelstahl ist darüber hinaus pflegeleicht und auch gegenüber unter Umständen aggressiven Lebensmitteln materialbeständig. Zudem hält es auch mechanischem Druck- und/oder Schlagbeanspruchungen stand, wie diese beispielsweise bei einer gebrauchsgerechten Verwendung durch den Einsatz von Küchenwerkzeugen, wie Kochlöffeln oder dergleichen auftreten können. Vorzugsweise ist der Grundkörper aus 18/10-Edelstahl gebildet, der für einen zusätzlichen Korrosionsschutz titanlegiert sein kann.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist diese durch eine die Bodenplatte aufnehmende, vorzugsweise zylindrisch ausgebildete Kapsel gekennzeichnet, die anderendseitig am Grundkörper angeordnet ist. Dabei ist die Kapsel vorzugsweise aus einem magnetisierbaren Material, beispielsweise einem ferritischen Edelstahl gebildet. Damit ist das erfindungsgemäße Kochgeschirr auch für die Verwendung im Zusammenwirken mit einem Induktionsherd geeignet.
  • Vorzugsweise wird als Edelstahlmaterial für die Kapsel ein 18/0-Edelstahl eingesetzt. Zur Verbesserung der Korrosionseigenschaften kann der Edelstahl zudem titanlegiert sein.
  • Das erfindungsgemäße Kochgeschirr erlaubt eine Erwärmung des Kochgutes mittels aller herkömmlichen Hitzequellen. So kann das Kochgeschirr im Zusammenhang mit einem Gasherd, einem Elektroherd, einem Induktionsherd, einem Cerankochfeld oder einem Halogenkochfeld eingesetzt werden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Grundkörper, die Bodenplatte und die Kapsel miteinander verlötet oder verschweißt sind. Eine dauerhafte und auch mechanischen Einwirkungen standhaltende Verbindung zwischen den einzelnen Komponenten wird so sichergestellt. Auch wird eine gute Wärmeübertragbarkeit zwischen Grundkörper, Bodenplatte und Kapsel gewährleistet. Bevorzugterweise werden Grundkörper, Bodenplatte und Kapsel miteinander verlötet.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der aus Grundfläche des Grundkörpers, Bodenplatte und Kapsel bestehende Boden des Kochgeschirrs mit Bezug auf seine Unterseite konvex ausgebildet. Trotz der Verwendung unter Umständen unterschiedlicher Materialien vermag der Kochgeschirrboden infolge dieser Ausgestaltung einem auch durch thermische Belastung hervorgerufenen Verzug im wesentlichen Stand zu halten. Dabei ist der Boden des Kochgeschirrs vorzugsweise weg-gesteuert kalibriert. Anders als bei den aus dem Stand der Technik vorbekannten Kochgeschirren kann nämlich durch die weg-gesteuert durchgeführte Kalibrierung des Bodens eine Formgebung erzeugt werden, die den bei einer Erwärmung des Kochgeschirrs infolge der unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten der verschiedenen Materialien entstehenden thermischen Spannungen entgegenwirkt und damit minimiert, so daß es im Inneren des Kochgeschirrbodens zu einem Kräfteausgleich kommt. Hierdurch bedingt kann ein Verzug des Kochgeschirrbodens im wesentlichen unterbunden werden. Auch bei vergleichsweise hoher thermischer Belastung ist der Kochgeschirrboden infolge dieser Ausgestaltung nahezu völlig verzugsfrei, so daß Ein- oder Ausbeulungen des Kochgeschirrbodens einen vergleichsweise niedrigen Wert in Bezug auf den Bodendurchmesser annehmen. Die infolge einer thermischen Belastung auftretende Verformung des Bodens ist dabei in Bezug auf den Bodendurchmesser < 0,7%, vorzugsweise < 0,5%, mehr bevorzugt < 0,35%, noch mehr bevorzugt < 0,2%.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist der Kochgeschirrboden mechanisch versteift ausgebildet. Geschaffen werden so mechanische Hemmschwellen, die die mechanische Biegefestigkeit des Kochgeschirrbodens zusätzlich erhöhen. Ohne daß es zu einem Verzug des Kochgeschirrbodens käme, können bei einer erfindungsgemäßen Ausgestaltung des Bodens auch Materialien mit unterschiedlichsten Wärmekoeffizienten miteinander kombiniert werden, denn die mechanischen Hemmschwellen wirken den infolge einer thermischen Belastung erzeugten unterschiedlichen Materialausdehnungen und den damit einhergehenden inneren Kräften entgegen, was die durch die Kalibrierung erzeugte Formgebung des Kochgeschirrbodens unterstützt.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung anhand der nachfolgenden Figuren. Dabei zeigen:
  • 1 ein nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 2 eine Detaildarstellung gemäß Schnittlinie II nach 1;
  • 3 ein nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht gemäß einer zweiten Ausführungsform und
  • 4 ein nach der Erfindung ausgebildetes Kochgeschirr in geschnittener Seitenansicht gemäß einer dritten Ausführungsform.
  • Das in den 1 bis 4 gezeigte Kochgeschirr 1 ist nicht maßstabsgetreu dargestellt. Die in den Figuren identisch verwendeten Bezugszeichen identifizieren gleiche Elemente.
  • 1 zeigt ein Kochgeschirr 1 in Form eines Topfes. Dieser besteht aus einem Grundkörper 2, einer Bodenplatte 5 sowie einer Kapsel 6. Grundkörper 2, Bodenplatte 5 und Kapsel 6 sind miteinander verlötet.
  • Der Grundkörper 2 ist einstückig ausgebildet und besteht aus einem titanlegierten Edelstahl der Sorte 18/10. Einendseitig ist der Grundkörper 2 offen ausgebildet. Das offene Ende 4 kann dabei derart ausgebildet sein, daß es mittels eines entsprechend geformten Deckels verschließbar ist. Anderendseitig ist der Grundkörper 2 mittels seiner Grundfläche 3 geschlossen ausgebildet. Die Seitenwandung 8 des Grundkörpers 2 geht in die Grundfläche 3 des Grundkörpers 2 über, wobei der Übergangsbereich zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 im Detail in 2 gezeigt ist.
  • Der Boden 7 des Kochgeschirrs 1 ist gebildet aus der Grundfläche 3 des Grundkörpers, der daran unterseitig angeordneten Bodenplatte 5 und der die Bodenplatte 5 aufnehmenden Kapsel 6. Die Bodenplatte 5 besteht aus einem wärmeleitfähigen Material, beispielsweise Aluminium, Magnesium oder Kupfer. Die Kapsel 6 ist aus einem magnetisierbaren Material, vorzugsweise einem Edelstahl der Sorte 18/0 gebildet, der zwecks zusätzlichem Korrosionsschutz titanlegiert ausgebildet sein kann.
  • Erfindungsgemäß weist die Bodenplatte 5 eine Dicke DB von 6 mm auf. Bedingt durch diese vergleichsweise große Dicke der Bodenplatte 5 wird ein gleichmäßiger und vergleichsweise schneller Wärmeübergang in das innerhalb des Kochgeschirres 1 vorgesehenen Kochgutes erreicht.
  • Wie insbesondere 2 entnommen werden kann, ergibt sich zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 des Grundkörpers 2 ein Übergangsbereich, der durch den Radius R bestimmt ist. Auch bei einer vertikal, d. h. in Bezug auf die Zeichnungsebene im rechten Winkel zur Grundfläche 3 verlaufenden Seitenwandung 8 läßt sich die Ausbildung eines Übergangsbereichs zwischen Seitenwandung 8 und Grundfläche 3 in Form des in der Figur eingezeichneten Radius nicht vermeiden, denn ergibt sich dieser herstellungsbedingt, denn wird der Grundkörper 2 im Tiefziehverfahren hergestellt. Zudem ist die Ausbildung eines Radius zwischen Seitenwandung 8 einerseits und Grundfläche 3 andererseits auch deshalb erforderlich, damit das Kochgeschirr 1 nach erfolgter Benutzung im Übergangsbereich zwischen Seitenwandung 8 und Grundfläche 3 auf einfache Weise gereinigt werden kann. Um sicherzustellen, daß auch im Bereich des Übergangs zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 ein gleichmäßiger und vor allem in Bezug auf die Grundfläche 3 gleicher Wärmeeintrag auf das zu erwärmende Kochgut erfolgt, ist die Bodenplatte 5 in den Übergangsbereich zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 hineingezogen.
  • Zwecks Ausbildung einer Bodenplatte 5, die auch in den Übergangsbereich zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 hinein reicht, wird die Bodenplatte 5 zunächst als Halbzeug aus einem entsprechenden Aluminiummaterial ausgestanzt. Im weiteren wird dann der Bereich der Bodenplatte 5, der später am Übergangsbereich zwischen Grundfläche 3 und Seitenwandung 8 anliegt, umgewölbt. Ein solches Umwölben kann mittels einer Druckbank erfolgen. Die so ausgebildete Bodenplatte 5 kann abschließend spanend bearbeitet werden, beispielsweise mittels einer Drehmaschine. Auch ein Schleifen ist möglich.
  • Zur Ausbildung des in den 1 und 2 gezeigten Kochgeschirrs 1 wird der Grundkörper 2 mit der Bodenplatte 5 und der Kapsel 6 verbunden, vorzugsweise verlötet. Alsdann wird der Boden 7 des Kochgeschirrs 1 kalibriert, wodurch er eine in Bezug auf die Unterseite des Bodens 7 konvex ausgebildete Form erhält. Der Vorgang des Kalibrierens wird weg-gesteuert, vorzugsweise mittels einer Kniehebelpresse durchgeführt.
  • Je weiter die vorzugsweise aus Aluminium gebildete Zwischenlage, d. h. die Bodenplatte 5 des Topfbodens 7 in den Randbereich des Topfes 1 hinein reicht, um so sicherer ist eine gleichmäßige Wärmeverteilung über den gesamten Topfboden 7, insbesondere auch im Übergangsbereich zu den Topfwänden. Bei gleichzeitiger Verwendung einer Bodenplatte 5 in überkritischer Dicke, d. h. größer als 4 mm, wird das Ankochverhalten des Topfes 1 insgesamt deutlich verbessert, wobei gleichzeitig Überhitzungszonen reduziert werden. Bei herkömmlichen Töpfen befinden sich solche Überhitzungszonen in Folge der unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeit der verwendeten Topfmaterialien insbesondere im Übergangsbereich zwischen Topfboden und Topfwand, welcher Nachteil mit dem erfindungsgemäßen Topf überwunden wird.
  • Die 3 und 4 zeigen weitere Ausgestaltungsformen des erfindungsgemäßen Kochgeschirrs 1. Im Unterschied zu der Ausgestaltungsform nach 1 zeigen die 3 und 4 ein Kochgeschirr 1 in Form einer Pfanne, welche sich dadurch auszeichnet, daß die Seitenwandung 8 in Bezug auf die Zeichnungsebene nicht im rechten Winkel zur Grundfläche 3 verläuft, sondern vielmehr bauchförmig ausgebildet ist.
  • Wie den 3 und 4 deutlich zu entnehmen ist, weist die Bodenplatte 5 eine die bodenplattenseitige Grundfläche 3 des Grundkörpers 2 übersteigende Größe auf und erstreckt sich über die Grundfläche 3 des Grundkörpers 2 hinaus in den grundflächennahen Bereich der Seitenwandung 8 des Grundkörpers 2. Mit Bezug auf die Gesamthöhe HG des Kochgeschirrs in Höhenrichtung 9 erstreckt sich die Bodenplatte 5 entlang der Seitenwandung 8 bis in eine Höhe HB, die vorzugsweise ¼ der Gesamthöhe HG des Kochgeschirrs 1 entspricht.
  • Die Ausführungsformen nach 3 und 4 unterscheiden sich hinsichtlich der Ausgestaltung der Bodenplatte 5 und der die Bodenplatte 5 aufnehmenden Kapsel 6 im Bereich der Seitenwandung 8, wobei 3 eine trapezförmige und 4 eine rechteckförmige Ausgestaltung zeigt. Es versteht sich von selbst, daß auch andere Ausgestaltungsgeometrien gewählt werden können. Von Bedeutung ist allein, daß die Bodenplatte 5 in ihrer Größe nicht auf die Größe der Grundfläche 3 beschränkt ist, sondern sich vielmehr über diese hinausgehend in den grundflächennahen Bereich der Seitenwandung 8 erstreckt.
  • Die in den 3 und 4 dargestellte Bodenplatte 5 weist zumindest im Überdeckungsbereich mit der Grundfläche 3 des Grundkörpers 2 eine Dicke von 6 mm auf, was zu den schon vorbeschriebenen Vorteilen führt.
  • 1
    Kochgeschirr
    2
    Grundkörper
    3
    Grundfläche
    4
    Offenes Ende
    5
    Bodenplatte
    6
    Kapsel
    7
    Boden
    8
    Seitenwand
    9
    Höhenrichtung
    DB
    Dicke Bodenplatte
    R
    Radius
    HG
    Gesamthöhe
    HB
    Höhenerstreckung Bodenplatte

Claims (25)

  1. Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitig offenen Grundkörper .(2) und einer anderendseitig am geschlossenen Ende des Grundkörpers (2) angeordneten Bodenplatte (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) eine Dicke von mehr als 4 mm aufweist.
  2. Kochgeschirr nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm bis 7 mm, mehr bevorzugt von 6 mm aufweist.
  3. Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne oder dergleichen, mit einem vorzugsweise zylindrischen, einendseitigen offenen Grundkörper (2) und einer anderendseitig am Grundkörper (2) angeordneten Bodenplatte (5), dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) eine die bodenplattenseitige Grundfläche (3) des Grundkörpers (2) übersteigende Größe aufweist.
  4. Kochgeschirr nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenplatte (5) in ihrer Ausdehnung über die Grundfläche (3) des Grundkörpers (2) hinaus erstreckt und sowohl an der Grundfläche (3) des Grundkörpers (2) als auch im grundflächennahen Bereich an der Seitenwandung (8) des Grundkörpers (2) anliegt.
  5. Kochgeschirr nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenplatte entlang der Seitenwandung (8) bis in eine Höhe von 1/3 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs (1) erstreckt und an dieser anliegt.
  6. Kochgeschirr nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenplatte entlang der Seitenwandung (8) bis in eine Höhe von 1/4 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs (1) erstreckt und an dieser anliegt.
  7. Kochgeschirr nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenplatte entlang der Seitenwandung (8) bis in eine Höhe von 1/5 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs (1) erstreckt und an dieser anliegt.
  8. Kochgeschirr nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Bodenplatte entlang der Seitenwandung (8) bis in eine Höhe von 1/6 der Gesamthöhe des Kochgeschirrs (1) erstreckt und an dieser anliegt.
  9. Kochgeschirr nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) zumindest im Überdeckungsbereich mit der Grundfläche (3) des Grundkörpers (2) eine Dicke von 4 mm bis 8 mm, vorzugsweise von 5 mm bis 7 mm, mehr bevorzugt von 6 mm aufweist.
  10. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte aus einem wärmeleitfähigen Material, vorzugsweise einem wärmeleitfähigen Metall, gebildet ist.
  11. Kochgeschirr nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) aus einem Leichtmetall, vorzugsweise Aluminium, Magnesium oder dergleichen gebildet ist.
  12. Kochgeschirr nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) aus Kupfer gebildet ist.
  13. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) einstückig ausgebildet ist.
  14. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) aus einem kochgutneutralen Material, vorzugsweise Edelstahl, gebildet ist.
  15. Kochgeschirr nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) aus 18/10-Edelstahl gebildet ist.
  16. Kochgeschirr nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (2) aus einem titanlegierten 18/10-Edelstahl gebildet ist.
  17. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine die Bodenplatte (5) aufnehmende; vorzugsweise zylindrisch ausgebildete Kapsel (6), die anderendseitig am Grundkörper (2) angeordnet ist.
  18. Kochgeschirr nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel (6) aus einem magnetisierbaren Material besteht.
  19. Kochgeschirr nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel aus einem ferritischen Edelstahl gebildet ist.
  20. Kochgeschirr nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel aus einem 18/0-Edelstahl gebildet ist.
  21. Kochgeschirr nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Kapsel aus einem titanlegierten 18/0-Edelstahl gebildet ist.
  22. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Grundkörper (2), Bodenplatte (5) und Kapsel (6) miteinander verlötet oder verschweißt sind.
  23. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (7) mit Bezug auf seine Unterseite konvex ausgebildet ist.
  24. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (7) weg-gesteuert kalibriert ist.
  25. Kochgeschirr nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (7) mechanisch versteift ausgebildet ist.
DE200420007542 2004-05-07 2004-05-07 Kochgeschirr, insbesondere Topf, Pfanne o.dgl. Expired - Lifetime DE202004007542U1 (de)

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Cited By (3)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
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