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DE29707632U1 - Halterung - Google Patents

Halterung

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DE29707632U1
DE29707632U1 DE29707632U DE29707632U DE29707632U1 DE 29707632 U1 DE29707632 U1 DE 29707632U1 DE 29707632 U DE29707632 U DE 29707632U DE 29707632 U DE29707632 U DE 29707632U DE 29707632 U1 DE29707632 U1 DE 29707632U1
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DE
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sleeve
radiator
fastening device
holder
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DE29707632U
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English (en)
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Kermi GmbH
Original Assignee
Kermi GmbH
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Publication date
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Publication of DE29707632U1 publication Critical patent/DE29707632U1/de
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    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D19/00Details
    • F24D19/02Arrangement of mountings or supports for radiators
    • F24D19/022Constructional details of supporting means for radiators
    • F24D19/0226Additional means supporting the process of mounting
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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    • F24D2220/00Components of central heating installations excluding heat sources
    • F24D2220/20Heat consumers
    • F24D2220/2009Radiators
    • F24D2220/2018Column radiators having vertically extending tubes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
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  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Fluid-Damping Devices (AREA)

Description

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HALTERUNG Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Halterung von Elementen an Heizkörpern insbesondere von Strahlungsschirmen an Heizkörpern.
Heizkörper werden in verschiedenen Ausführungen mit verschiedenen Bautiefen hergestellt. Neben Plattenheizkörpern, Röhrenheizkörpern, Rippenheizkörpern werden auch Rundrohrheizkörper gefertigt und vertrieben.
Dabei werden heute aus optischen Gründen oder zum Zwecke der Energieeinsparung vor bzw. hinter die Heizkörper Dekorelemente oder Strahlungsschirme vorgesehen. Als Dekorelemente kommen z.B.
plattenartige Elemente aus Glas, Metall oder anderen Werkstoffen zum Einsatz. Strahlungsschirme bestehen vor allem aus Metall oder Glas und haben die Funktion, die von den Heizkörpern abgegebene Wärmestrahlung zu reflektieren und somit dem zu heizenden Raum wieder zuzuführen.
Insbesondere werden Strahlungsschirme in Verbindung mit Heizkörpern bei der installation vor Fenstern und schlecht isolierten Wänden in Altbauten eingesetzt.
Dabei stellt sich allerdings das Problem, daß die Dekorelemente bzw. Strahlungsschirme mittels Halterungen an den Heizkörpern kostengünstig und einfach angeordnet werden müssen.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Halterung zu schaffen, mit der zu haltende Elemente in einem gleichen Abstand an unterschiedlichen Heizkörpertypen und auf diese einstellbar, anzuordnen. 30
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die Merkmale des Anspruchs 1 und 9. Die Unteransprüche geben vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wieder.
Die erfindungsgemäße Haiterung besteht aus einer Befestigungsvorrichtung für die Befestigung an einem Heizkörper, eines Halteteils und einer Hülse,
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wobei die Hülse auf das Haiteteil aufschiebbar ist und mit mindestens einer Öffnung versehen ist, in der eine Klemmvorrichtung angeordnet ist und wobei an oder in der Hülse eine Aufnahmevorrichtung für ein zu haltendes Element angeordnet ist. Der Vorteil einer derartigen Halterung besteht darin, daß die Halterung mit der verschiebbaren Hülse auf einen definierten Abstand eingestellt und mittels der Klemmvorrichtung, welche sich in der Öffnung befindet, fixiert werden kann. Eine derartige Halterung ist schnell zu montieren und insbesondere für verschieden tiefe Heizkörper, insbesondere Rundheizkörper einzusetzen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß das Haiteteil mindestens eine Längsnut und mindestens eine Quernut, welche jeweils mit einer Längsnut verbunden ist, aufweist. In der Hülse ist eine Einrichtung angeordnet, welche in die Nuten eingreift. Diese Ausgestaltung ist besonders vorteilhaft, da die Hülse mittels der innen angeordneten Einrichtung in den Nuten des Halteteils geführt wird, bzw. ähnlich einem Bajonettverschluß fixiert werden kann. Weist das Halteteil mehrere Quernuten auf, so sind definierte Abstände zwischen dem zu haltenden Element und dem Heizkörper auf einfache Art und Weise vorteilhaft einzustellen.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung sieht vor, daß die Quernut nur in einem Teilbereich des Halteteils vorgesehen ist. So kann beispielsweise bei einem in diesem Bereich runden Halteteil die Quernut nur einen Viertelkreis des Halteteils umfassen, so daß die Hülse nicht nur in einem definierten Abstand sondern auch in einer bestimmten Stellung fixiert werden kann, was sich vorteilhaft bei der Montage des zu haltenden Elementes und zu dessen Fixierung auswirkt.
Eine weitere vorteilhafte Variante der Halterung sieht vor, daß das eine Ende des Halteteils als Gegenstück zu der Befestigungsvorrichtung ausgebildet ist. Damit wird die Anzahl der verwendeten Teile reduziert, was die Montage der Halterung vereinfacht und beschleunigt.
Die Befestigungsvorrichtung und das Halteteil können mittels eines Verbindungselements, welches axial durch das innen hohle Halteteil geführt
··· 3«··· ·· · 2335GM
wird, miteinander verbunden werden. Zwischen dem Verbindungselement, wie beispielsweise einer Schraube, und der Befestigungsvorrichtung ist eine Feder angeordnet. Durch diese Variante läßt sich die Halterung an dem Heizkörper derart befestigen, daß sie nicht sichtbar ist und gleichzeitig die Befestigung durch die Spannung der Feder gesichert wird, wodurch die Montage erheblich erleichtert wird.
Die Klemmvorrichtung besteht in einer besonderen Ausführung aus einem Stift oder einer Schraube, welche in den Innenraum der Hülse hineinragt. Mit einer derartigen Klemmvorrichtung läßt sich die Hülse an dem Halteteil fixieren, so daß ein Herausrutschen der Hülse von dem Halteteil vermieden wird. Gleichzeitig kann die Klemmvorrichtung als Führungseinrichtung, weiche in die Längs- bzw. Quernuten eingreift, verwendet werden.
Das Haiteteil ist in seinem einen Ende derart ausgebildet, daß dieses Ende zusammen mit der Befestigungsvorrichtung ein oder mehrere vertikal oder horizontal angeordnete Heizkörperteilelemente zumindest teilweise umschließt. Damit wird vorteilhafterweise erreicht, daß die Halterung mit den jeweilig verwendeten Heizkörpern formschlüssig und funktionssicher verbunden werden. Dies gilt sowohl für Halterungen die seitlich die zu haltenden Elemente fixieren sollen, wie auch für die Halterungen, auf die die zu haltenden Elemente an ihrem unteren Rand halten und die vorzugsweise an den unteren Verbindungselementen des Heizkörpers befestigt sind. Die erfindungsgemäße Halterung kann zur Anordnung eines Strahlungsschirmes in einem bestimmten Abstand zu einem Heizkörper verwendet werden. Ganz besonderes vorteilhaft ist die Verwendung einer derartigen Halterung zur Anordnung eines Strahlungsschirmes in Verbindung mit einem Rundrohrheizkörper.
Ein Beispiel einer erfindungsgemäßen Halterung zeigt Figur 1. Dargestellt ist die Befestigung einer Halterung an einem Rundrohrheizkörper wie er typischerweise mit Strahlungsschirmen (nicht dargestellt) verwendet wird. Auf der linken Seite ist eine seitliche Halterung mit einer Hülse 1 einer Schraube 2, einer Feder 3, einem Halteteii 4 und einer Befestigungsvorrichtung 5 dargestellt.
Rechts unten befindet sich eine untere Halterung, die aus der Hülse 9, dem Haiteteil 6, dem ausgeformten Unterteil der Befestigungsvorrichtung 12 und dem Oberteil der Befestigungsvorrichtung 7 aufgebaut ist. In das Halteteil 6, 4 sind Längsnuten 16 sowie davon im rechten Winkel abgehende Quernuten 14 angeordnet, die in etwa in Form eines Viertelkreises eingeschnitten sind. In den Hülsen 1 und 9, die auf das Halteteil 6 bzw. 4 aufgeschoben werden, sind zur Aufnahme des Strahlungsschirmes Aufnahmevorrichtungen 17 angeordnet, die den Strahlungsschirm seitlich oder von unten fixieren bzw. halten. In der Hülse 1 bzw. 9 sind Öffnungen 18 vorgesehen, in die in diesem Beispiel eine Klemmschraube 8 eingeschraubt ist, die nach innen in die Hülse hineinreicht.
Bei der seitlichen Halterung (links dargestellt) wird das Halteteil 4, welches an seinem einen Ende 15 derart ausgeformt ist, daß es zusammen mit der Befestigungsvorrichtung 5 zwei Rundrohre 10 des Rundrohrheizkörpers zumindest teilweise umschließt.
Die untere Halterung (rechts dargestellt) besteht aus der Hülse 9 und dem Halteteil 6, daß an seinem einen Ende mit einem Unterteil einer Befestigungsvorrichtung 12 fest verbunden ist. Dieses Unterteil umschließt in diesem Fall das Verbindungselement 13 des Heizkörpers und wird mitteis eines Oberteiles 7 einer Befestigungsvorrichtung mittels Schrauben 11 fest verbunden.
Die Aufnahmevorrichtung 17 der seitlichen Halterung und/oder der unteren Halterung können nun alle Arten von Strahlungsschirmen, die aus Metall oder Glas oder anderen Werkstoffen bestehen können, in einem gleichen Abstand bzgl. verschiedener Rundrohrheizkörperbautiefen angebracht werden. Bei der Montage wird nun das Halteten 4 mittels Schraube 2 und der Befestigungsvorrichtung 5 an zwei Rundrohren 10 des Rundrohrheizkörpers befestigt. Anschließend wird die Hülse 1 mittels der in den Innenraum ragenden Klemmschraube 8 über die Längsnut 16 in eine der Quernuten 14 geschoben und fixiert. Analog wird bei der Verschiebung der Hülse 9 auf das Halteteil 6 der unteren Halterung vorgegangen. Durch das Einrasten in die gleiche Quernut 14 wie bei der seitlichen Halterung entsteht ein konstanter Abstand des Strahlungsschirmes zum Heizkörper.

Claims (10)

Schutzansprüche
1. Halterung mit einer Befestigungsvorrichtung für die Befestigung an
einem Heizkörper, eines Haiteteiis und einer Hülse, wobei die Hülse auf
das Halteteil aufschiebbar ist und mit mindestens einer Öffnung versehen ist, in der eine Klemmvorrichtung angeordnet ist, und wobei an oder in der Hülse eine Aufnahmevorrichtung für ein zu haltendes Element angeordnet ist,
10
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil mindestens eine Längsnut und mindestens eine Quernut, welche jeweils mit einer Längsnut verbunden ist, und daß in der Hülse eine Einrichtung angeordnet ist, welche in die Nuten eingreift.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Quernut nur in einem Teilbereich des Halteteiis vorgesehen ist.
4. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Ende des Haiteteiis als Gegenstück zu der Befestigungsvorrichtung ausgebildet ist
5. Halterung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtung und das Haltetei! mittels eines Verbindungselements, welches axial durch das innen hohle Halteteil geführt wird, miteinander verbunden werden.
6. Halterung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Verbindungselement und Befestigungsvorrichtung eine Feder angeordnet ist.
7. Halterung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmvorrichtung aus einem Stift oder einer Schraube besteht, welche in den Innenraum der Hülse hineinragt.
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8. Halterung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil zusammen mit der Befestigungsvorrichtung ein oder mehrere vertikal oder horizontal angeordnete Heizkörperteilelemente zumindest teilweise umschließt.
9. Heizkörper bestehend aus mehreren Heizkörperelementen und einem durch eine Halterung gehaltenen Strahlungsschirm und/oder Dekorelement, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung aus einer Befestigungsvorrichtung, einem Halteteil und einer auf das Halteteil aufschiebbaren Hülse besteht, wobei an oder in der Hülse eine Aufnahmevorrichtung angeordnet ist und auf einen bestimmten Abstand des Strahlungsschirmes und/oder des Dekorelementes zum Heizkörper einstellbar ist.
10. Heizkörper nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil mindestens eine Längsnut und mindestens eine Quernut, weiche jeweils mit einer Längsnut verbunden ist, und daß in der Hülse eine Einrichtung angeordnet ist, welche in die Nuten eingreift.
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Effective date: 19971002

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Effective date: 19971216

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R152 Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years

Effective date: 20050318

R071 Expiry of right