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DE29508000U1 - Transparenter Heizkörperstrahlungsschirm - Google Patents

Transparenter Heizkörperstrahlungsschirm

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DE29508000U1
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radiation shield
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radiation
radiator
layer
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DE29508000U
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Kermi GmbH
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Kermi GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24DDOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
    • F24D19/00Details
    • F24D19/06Casings, cover lids or ornamental panels, for radiators
    • F24D19/062Heat reflecting or insulating shields

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)
  • Details Of Aerials (AREA)
  • Overhead Projectors And Projection Screens (AREA)

Description

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PATENTANWÄLTE »'—l' l..: ...'·* ,\*: ..*·*
STUNTZSTRASSE16 ■ D-81677 MÜNCHEN
Anwaltsakte 40 644 VII
Transparenter Heizkörperstrahlungsschirm
Die Erfindung betrifft einen transparenten Strahlungsschirm für Heizkörper, insbesondere für Heizkörper, die vor einer Fensterfläche oder einer Wand angeordnet sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Strahlungsschirme werden bei Heizkörpern eingesetzt, um Wärmeverluste zu reduzieren. Der Strahlungsschirm verhindert dabei, daß Wärmestrahlung direkt vom Heizkörper zu einer Wand oder Fensterfläche gelangt. Die Strahlung wird also von dem Strahlungsschirm zurück in den Raum reflektiert, um diesen effizienter aufzuheizen.
Um eine derartige Strahlungsreflexion zu erreichen, ist es z.B. bekannt, die der Heizkörperrückseite gebenüberliegende Wand oder das Fenster mit einer Aluminiumfolie zu bekleben. Ebenso ist bekannt, die Heizkörperrückseite selbst mit einer Aluminiumfolie zu versehen, um die Wärmeabstrahlung von der Heizkörperrückseite an die Wand oder das Fenster zu verringern.
Erste Vorläufer von Strahlungsschirmen sind in Verbindung mit Einzelheizöfen aus der DE-PS 25 080 und dem DE-GM 1 847 905 bekannt.
VII/E/ja
•m Fax: .* *" liefe:*:: Il iAT: : :: C Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 700 202 7Q)
(089)4707064 (0 89) 4V(J 71 2tT *** 5?-f560*· "DE 1307*46065 Hypo-Bank München 4410122850 (BLZ 70020001)
SCHWABE ■ SANDMAIR · MARX
!Ölati 2
Ein weiterentwickelter Strahlungsschirm ist dem Gebrauchsmuster 90 03 082.6 Ul zu entnehmen. Dort wird eine plane Blechplatte verwendet, die hinter dem Heizkörper angebracht wird.
Diese Art von Blechschirmen harmonisieren jedoch nicht immer mit der Gestaltung eines Heizkörpers. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Heizkörper an sich bereits eine formschöne Gestaltung aufweist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung bzw. Neuerung ist es somit, einen Strahlungsschirm bereitzustellen, der eine formschöne Gestaltung des Heizkörpers möglichst nicht beeinträchtigt, jedoch dennoch sehr gute Wärmereflexionseigenschaften bereitstellt.
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst.
Die Unteransprüche sind auf zweckmäßige Ausfühningsformen der Erfindung gerichtet.
Erfindungsgemäß wird ein Strahlungsschirm vorgesehen, der ein Material, insbesondere ein amorph-kristallines Material, wie etwa Glas oder wenigstens teilweise transparenten Kunststoff, aufweist. Durch die Transparenz oder zumindest teilweise Transparenz des Materials im sichtbaren Bereich des Strahlungsspektrums ist der Strahlungsschirm weniger auffällig als ein Blechschirm. Er stört deshalb das äußere Erscheinungsbild des Heizkörpers nicht.
Wird der Heizkörper mit transparentem Strahlungsschirm vor einer Fensterfläche eingesetzt, so ergibt sich der weitere Vorteil, daß die großzügige und offene
Atmosphäre der Fensterfront durch die Strahlungsschirme nicht beeinträchtigt wird. Zudem wird der Raum durch die Strahlungsschirme nicht verdunkelt.
Vorteilhaft weist der Strahlungsschirm eine Glasscheibe auf, die einerseits transparent ist und andererseits Strahlung, insbesondere Wärmestrahlung, reflektiert bzw. nicht durchläßt. Glas ist für Infrarotstrahlung weitgehend undurchlässig. Nähere Angaben über Glas und dessen Transmissionseigenschaften sind der Druckschrift "Gestalten mit Glas", INTERPANE-Gruppe, 1990, sowie der "Glasfibel", Bundesverband des Deutschen Flachglas-Großhandels e.V., zu entnehmen. Der Inhalt dieser Druckschriften wird hiermit in den vorliegenden Gebrauchsmustertext mit-aufgenommen.
Die Eigenschaft des genannten Materials bzw. der Glasscheibe als Strahlungsschirm wird weiter dadurch verbessert, daß wenigstens eine Schicht bzw. Reflexionsschicht an der Glasscheibe angebracht wird. Dabei wird die Reflexionsschicht vorzugsweise so gewählt, daß sie die vom Heizkörper abgestrahlte infrarote Wärmestrahlung weitgehend reflektiert, und zwar insbesondere dergestalt, daß die in der Wärmeschutzverordnung (WSchVO '95) vorgegebenen Bedingungen bezüglich des Wärmedurchganges durch Fensterflächen erfüllt werden. Ein Emissionskoeffizient < 0,26 bei einer einseitigen Beschichtung wird hierzu bevorzugt. Wird die Glasscheibe nicht beidseitig beschichtet, so wird die Reflexionsschicht vorzugsweise an der dem Heizkörper zugewandten Seite angebracht. Dadurch wird die Wärmebelastung des Glases mit den dadurch auftretenden Spannungen verringert.
Die Reflexionsschicht ist vorzugsweise abriebfest ausgebildet, um eine Reinigung des Strahlungsschirmes zu ermöglichen.
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Der Strahlungsschirm weist vorzugsweise zumindest zwei Bohrungen auf, durch die Befestigungselemente durchgeführt werden. Mit Hilfe dieser Befestigungselemente wird der Strahlungsschirm am Heizkörper angebracht. Dies kann z.B. so erfolgen, daß die Befestigungselemente an außerhalb des Heizkörpers befindlichen Standkonsolen befestigt werden. An diesen Standkonsolen ist der Heizkörper z.B. tragend aufgehängt.
Schließlich werden die Befestigungselemente vorteilhaft nichtlösbar ausgebildet, um entsprechend der Wärmeschutzverordnung (WSchVO '95) eine nicht demontierbare Abdeckung zur Verringerung der Wärmeverluste bereitzustellen. Der Inhalt dieser Wärmeschutzverordnung sei ausdrücklich in den Inhalt des vorliegenden Gebrauchsmustertextes einbezogen.
Vorteilhafterweise weist die Schicht bzw. Reflexionsschicht ein Metall auf, beispielsweise Silber, Gold, Aluminium oder Kupfer oder vergleichbare, reflektierende Materialien. Die Schicht muß dabei so dünn sein, daß kurzwelligere Strahlung, wie etwa das sichtbare Licht, durch die Schicht nicht behindert wird, während langwellige Strahlung im Infrarotbereich, nämlich Wärmestrahlung, zu einem möglichst hohen Anteil reflektiert bzw. zurückgeworfen wird. Der Transmissionskoeffizient des Strahlungsschirmes sollte durch die reflektierende Schicht insgesamt herabgemildert werden.
Vorteilhafterweise lassen sich derartige Schichten auch aus einem keramischen Material herstellen. Auch Mischungen von keramischen Materialien, wie etwa Aluminiumoxid, Siliziumoxid, Nitriden und anderen Materialien mit metallischen Zusätzen, lassen sich hier wirkungsvoll einsetzen.
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Die Reflexionseigenschaften der Schicht bzw. des Strahlungsschirmes lassen sich weiterhin verbessern, wenn mehrere Schichten übereinander aufgetragen werden, wobei die Schichten jeweils eine Dicke von etwa &lgr;/2 aufweisen können, wobei &lgr; den Wellenlängenbereich der infraroten Strahlung bzw. der Wärmestrahlung einschließt und wobei die Dicke weiter vom Brechungsindex der jeweiligen Schicht abhängen kann. Günstig könnte es hier sein, auf einen Mittelwert abzustellen oder die aufeinanderfolgenden Schichten auf unterschiedliche konkrete Wellenlängen im Infrarotbereich einzustellen.
Besonders wirkungsvoll sind Mehrschichtreflexionsanordnungen dann, wenn die aufeinanderfolgenden Schichten jeweils unterschiedliche Brechungsindizes aufweisen. Durch die Brechungsindexsprünge zwischen den aufeinanderfolgenden Schichten können die Reflexionseigenschaften des erfindungs- bzw. neuerungsgemäßen Strahlungsschirms wesentlich verbessert werden. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen einer Reflexionsschicht bzw. eines beschichteten Glases sind der Druckschrift "Bauglas, Produkte, Anwendungen, Montage - eine Leitinformation für Planung, Handel und Handwerk", Verlag Vereinigte Glaswerke GmbH, Aachen, zu entnehmen. Der Inhalt dieser Druckschrift wird hiermit in den vorliegenden Gebrauchsmustertext mit aufgenommen.
Darüber hinaus ist es auch möglich, in eine auf eine Glasscheibe aufklebbare Folie bereits die genannte Schicht bzw. Reflexionsschicht einzufügen, wodurch sich die Herstellung des Strahlungsschirmes vereinfachen läßt. Die ansonsten wenigstens zum Teil aufwendigen Beschichtungsverfahren zur Herstellung einer Reflexionsschicht können dann entfallen.
Vorteilhafterweise und aus Stabilitätsgründen kann der neuerungsgemäße Strahlungsschirm auch aus wenigstens zwei Platten, beispielsweise Glasplatten oder
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einer Kunststoff- und einer Glasplatte, aufgebaut sein, wobei vorzugsweise zwischen den beiden Platten insbesondere wenigstens eine Schicht zur Reflexionsund Wärmestrahlung und zum Durchlassen sichtbaren Lichts vorgesehen ist. Hierdurch gewinnt der Strahlungsschirm an Stabilität und darüber hinaus ist die Schicht bzw. Reflexionsschicht zwischen den Platten des Strahlungsschirms geschützt. Außerdem kann ein so oder vergleichbar aufgebauter Strahlungsschirm auch höhere mechanische Belastungen aufnehmen, ohne zerstört zu werden. Sollte ein derartiger Strahlungsschirm zerstört werden, so ist es sehr wahrscheinlich, daß er nicht in gefährliche Einzelteile zerfällt.
Die Befestigungselemente, mit denen der Strahlungsschirm vorzugsweise am Heizkörper oder aber auch am Boden oder der Wand eines Gebäudes befestigt sein kann, weisen im Bereich der Bohrung im Strahlungsschirm einen geringeren Querschnitt als der Bohrungsquerschnitt auf. Hierdurch ist es möglich, daß der beispielsweise aus einer Glasscheibe bestehende Strahlungsschirm unter Wärmeeinwirkung arbeiten kann, ohne daß die Befestigungselemente eine Spannung auf den Strahlungsschirm ausüben.
Um zusätzlich Spannungen abbauen zu können, können die Befestigungselemente vorteilhafterweise den Strahlungsschirm wenigstens bereichsweise über elastische Materialien haltern, so daß in der Ebene des Strahlungsschirmes liegende Spannungen aufgenommen werden können. Eine ganz besonders vorteijhafte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Strahlungsschirms ergibt sich, wenn das Befestigungselement den Strahlungsscbirm zwischen zwei Klemmbacken hält, die über wenigstens ein Verbindungsteil, beispielsweise in Form einer Schraube, zusammengehalten werden. Hierdurch ergibt sich eine Möglichkeit für eine besonders leichte Montage und eine besonders spannungsfreie Halterung des
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Strahlungsschirms, wobei die jeweiligen Befestigungselemente zusätzlich mit relativ wenig Einzelteilen hergestellt werden können.
Vorteilhafterweise sind die Befestigungselemente wenigstens einseitig bzw. sichtseitig durch eine Abdeckung verkleidet. Die Abdeckungen können dabei, wie bereits angedeutet, sowohl ausschließlich einseitig als auch auf beiden Sichtseiten vorgesehen sein, je nachdem, ob der neuerungsgemäße Strahlungsschirm an einer Fensterfront oder einer Wand zum Einsatz gelangen soll. Dabei kann die Abdeckung Abschnitte des Befestigungselements derart hintergreifen, daß es vorzugsweise nur mittels eines Werkzeuges möglich ist, die Abdeckung zu lösen, so daß der Strahlungsschirm an dem Heizkörper fest und im Prinzip unlösbar, jedenfalls ohne Werkzeug unlösbar, befestigt werden kann und zusammen mit dem Heizkörper transportiert werden kann.
Aus ästhetischen Gründen oder aus Konvektionsgründen kann der Strahlungsschirm gebogene Abschnitte aufweisen. Die Techniken zum Biegen von Glas sind zwischenzeitlich durch Bemühungen in der Autoindustrie wesentlich verbessert worden, so daß entsprechend ausgeformte Strahlungsschirme ohne große Mühe hergestellt werden können.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsbeispiele gemäß der Erfindung anhand der beigefügten Figuren näher erläutert. Dabei werden weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung offenbart. Es zeigen:
Fig. la einen erfindungsgemäßen Strahlungsschirm,
Fig. Ib eine Teilseitenansicht des Strahlungsschirmes gemäß der Fig. la, und
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Fig. 2 eine Schnittansicht durch ein Befestigungselement.
Fig. 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Strahlungsschirm 5, dessen Ecken vorzugsweise abgerundet sind.
Dieser Strahlungsschirm 5 wird vorzugsweise in einem Abstand von wenigstens 40 mm vom Heizkörper angebracht. Dadurch wird einerseits die Wärmebelastung des Strahlungsschirms verringert und andererseits wird eine ausreichende Wärmekonvektion um den Heizkörper herum ermöglicht. Ein derartiger Abstand wird vorteilhaft bei dem bevorzugt verwendeten thermisch vorgespannten Einscheiben-Sicherheitsglas verwendet.
Der Strahlungsschirm 5 weist Befestigungsbohrungen 2 auf, um den Strahlungsschirm an dem Heizkörper mittels Befestigungselementen zu befestigen. Weiter sind seine Kanten vorzugsweise abgeschliffen (siehe Fig. Ib) und seine Ecken abgerundet (siehe Fig. la).
In der Fig. 2 ist ein Befestigungselement 30 gezeigt, das zur Halterung des neuerungsgemäßen Strahlungsschirmes 20 geeignet ist.
Ein Kopfteil 9 mit einem Trägerbolzen 8 dient dazu, das Befestigungselement 30an einem Heizkörper zu befestigen und einen ausreichenden Abstand zwischen dem Heizkörper und dem transparten Teil des Strahlungsschirms bzw. der Glasplatte 5 zu ermöglichen.
Durch die in der Fig. la dargestellten Bohrungen 10 wird eine Zylinderschraube durchgeführt, um die Glasplatte 5 kraftschlüssig zwischen einer Klemmscheibe 3 und einer Grundplatte 6 zu halten. Vorzugsweise werden zwischen der Klemm-
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scheibe 3 und der Grundplatte 6 Beilegscheiben 4 angeordnet. Diese sind vorzugsweise elastisch oder flexibel, um die Glasplatte möglichst nicht zu beschädigen. Eine Abdeckkappe 7 und eine Schamierabdeclamg 2 dienen als Schutz vor Staubeinwirkung und verbergen die ästhetisch wenig ansprechenden Einzelteile des Befestigungselements. Zudem ist es durch die Abdeckkappe 7 nicht möglich, den Strahlungsschirm 5 ohne weiteres zu lösen.
Die Grundplatte 6 weist vorzugsweise noch eine Abstufung auf, auf der die Glasscheibe 5 mit dem oberen Rand ihrer Bohrung aufliegt. Dadurch wird einerseits die Montage der Glasplatte mit dem Befestigungselement 30 erleichtert, andererseits wird eine gute Kraftübertragung vertikal wirkender Gewichtskräfte der Glasplatte 5 auf den Trägerbolzen 8 sichergestellt.
Insgesamt ist das Befestigungselement vorzugsweise so ausgebildet, daß es ein Gewicht von mindestens 100 kg über dem Eigengewicht des transparenten Schirms bzw. der Glasscheibe tragen kann. Um möglichen Krafteinwirkungen in horizontaler und vertikaler Richtung standzuhalten, sollte der Strahlungsschirm 5 vorteilhaft wenigstens zwei Bohrungen 10 mit den entsprechenden Befestigungseinrichtungen aufweisen.

Claims (22)

SCHWABE · SANDMAIR · PATENTANWÄLTE .:....· * *\,:..,' * "**s""": STUNTZSTRASSE16 · D-81677 MÜNCHEN Anwaltsakte 40 644 VII Schutzansprüche
1. Strahlungsschirm (5) für einen Heizkörper zur Reduzierung von Wärmeverlusten, insbesondere zwischen einem Heizkörper und einer Fensterfläche oder einer Wand, dadurch gekennzeichnet, daß
der Strahlungsschirm ein Material, insbesondere ein amorph-kristallines Material, wie etwa Glas oder wenigstens teilweise transparenten Kunststoff, aufweist, und für sichtbares Licht zumindest teilweise durchlässig ist und zumindest einen Teil der vom Heizkörper abgegebenen Strahlung reflektiert.
2. Strahlungsschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm (5) eine Glasscheibe aufweist.
3. Strahlungsschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm (5) eine Kunststoffplatte aufweist.
4. Strahlungsschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm (5) mit mindestens einer Schicht versehen ist, die für sichtbares Licht zumindest teilweise durchlässig ist und zumindest einen Teil der auftreffenden, insbesondere vom Heizkörper abgegebenen Wärmestrahlung reflektiert.
Vn/Mu/E/ja
■B" Fax: Tete*: ·· «VAT: ·· ·· Bayer. Vereinsbank München 453100 (BLZ 700 202 70)
(089)4707064 (089)4707120 524560 DE 130746066 Hypo-Bank München 4410122 850 (BLZ 700 20001)
scHWABE-SANDMAiR-MARx .&Ggr;....· · · &idigr; * "BlatC 2
5. Strahlungsschirm nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht abriebfest ist.
6. Strahlungsschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schirm (5) Bohrungen (10) zur Aufnahme von Befestigungselementen (30) aufweist.
7. Strahlungsschirm nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (30) den Strahlungsschirm (5) nicht bzw. nur mittels eines Werkzeugs lösbar mit dem Heizkörper und/oder einem Gebäudeabschnitt verbindet.
8. Strahlungsschirm nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Umriß des Strahlungsschirms (20) in etwa dem des Heizkörpers entspricht.
9. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht Metall, insbesondere ein Edelmetall, wie Gold oder Silber oder dergleichen, enthält.
10. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht ein keramisches Material enthält.
11. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Schichten bzw. mterferenzschichten vorgesehen sind, die eine Reflexion im infraroten Wellenlängenbereich, insbesondere im infraroten Wellenbereich der Heizkörperstrahlung, hervorrufen und die insbesondere im
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infraroten Wellenlängenbereich &lgr; der Wärmestrahlung eine Dicke von etwa jeweils &lgr;/2 aufweisen.
12. Strahlungsschirm nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die aufeinanderfolgenden Schichten einen unterschiedlichen Brechungsindex aufweisen.
13. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schicht wenigstens eine durchsichtige Schutzschicht vorgesehen ist.
14. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 4 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Planseiten des Strahlungsschirms (5) jeweils wenigstens eine Schicht vorgesehen ist.
15. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm (5) wenigstens zwei Platten (5) aufweist, zwischen denen insbesondere die wenigstens eine Schicht zur Reflexion von Wärmestrahlung und zum Durchlassen sichtbaren Lichtes vorgesehen ist.
16. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 5 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (30) im Bereich der Bohrung (10) im Strahlungsschirm (5) mit einem geringeren Querschnitt als der Bohrungsquerschnitt ausgebildet sind.
17. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 5 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm (5) an dem Befestigungselement (30) wenigstens bereichsweise über elastische Materialien (4) gehalten ist.
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18. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 5 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) den Strahlungsschirm (5) zwischen zwei Klemmbacken (3, 6) hält, die über wenigstens ein Verbindungsteil, beispielsweise in Form einer Schraube (1), zusammengehalten werden.
19. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 6 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) wenigstens einseitig bzw. sichtseitig durch eine Abdeckung (2, 7) verkleidet ist, die Abschnitte des Befestigungselements hintergreift.
20. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 6 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (2) nur mittels eines Werkzeuges lösbar ist.
21. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 5 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement (30) einen Abstandshalter (8, 9) aufweist.
22. Strahlungsschirm nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Strahlungsschirm gebogene Abschnitte aufweist.
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