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DE29613781U1 - Airbagvorrichtung - Google Patents

Airbagvorrichtung

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Publication number
DE29613781U1
DE29613781U1 DE29613781U DE29613781U DE29613781U1 DE 29613781 U1 DE29613781 U1 DE 29613781U1 DE 29613781 U DE29613781 U DE 29613781U DE 29613781 U DE29613781 U DE 29613781U DE 29613781 U1 DE29613781 U1 DE 29613781U1
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DE
Germany
Prior art keywords
gas cushion
gas
airbag device
arrangement
inflated
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE29613781U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HS Technik und Design Technische Entwicklungen GmbH
Original Assignee
HS Technik und Design Technische Entwicklungen GmbH
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Publication date
Application filed by HS Technik und Design Technische Entwicklungen GmbH filed Critical HS Technik und Design Technische Entwicklungen GmbH
Priority to DE29613781U priority Critical patent/DE29613781U1/de
Publication of DE29613781U1 publication Critical patent/DE29613781U1/de
Priority to EP97110045A priority patent/EP0814001B2/de
Priority to AT97110045T priority patent/ATE197025T1/de
Priority to DE59702485T priority patent/DE59702485D1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B60R21/231Inflatable members characterised by their shape, construction or spatial configuration
    • B60R21/232Curtain-type airbags deploying mainly in a vertical direction from their top edge
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Fluid Mechanics (AREA)
  • Air Bags (AREA)

Description

Airbagvorrichtung Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Airbagvorrichtung mit einer von wenigstens einem Gasgenerator aufblasbaren Gaskissenanordnung, welche im Dachkantenbereich einer Fahrzeugkarosserie befestigbar ist und im aufgeblasenen Zustand einen seitlichen Aufprallschutz bildet.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 0 694 444 A2 bekannt. Durch eine derartige Airbagvorrichtung werden die Insassen von Fahrzeugen, insbesondere gegen Kopfverletzungen, an seitlichen Rahmenteilen geschützt. Im aufgeblasenen Zustand erstreckt sich dabei die Airbaganordnung vom oberen Dachkantenbereich, insbesondere oberen Tür- bzw. Fensterrahmen, nach unten und bildet auf diese Weise ein Aufprallkissen zwischen den seitlichen Fahrzeugteilen (Fenster, Türrahmen, B-Säule) und insbesondere Kopfbereich des Fahrzeuginsassen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher der Seitenaufprallschutz noch verbessert ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Gaskissenanordnung zwischen einem vorderen und hinteren Verankerungspunkt entlang einem durch die Form der aufgeblasenen Gaskissenanordnung bestimmten Spannungsverlauf gespannt ist.
Im aufgeblasenen Zustand kann die Gaskissenanordnung einen längs der gesamten Fahrzeugseite durchgehenden Seitenaufpralischutz bilden.
Hierdurch wird eine Fixierung der Gaskissenanordnung bevorzugt im vorderen Teil des Fahrzeugs, insbesondere an der &Agr;-Säule, und im rückwärtigen Teil des Fahrzeugs, insbesondere im Bereich der C-Säule, zusätzlich zu der Verankerung im Dachkantenbereich, welche sich über im wesentlichen die gesamte Längsausdehnung der Gaskissenanordnung erstreckt, erreicht. Es wird somit an der Oberseite der Gaskissenanordnung über deren im wesentlichen gesamten Längsausdehnung an der Vorderseite und an der Hinterseite der Gaskissenanordnung jeweils eine Verankerung an der Fahrzeugkarosserie bzw. am Fahrzeugaufbau erreicht. Die sich über die gesamte Längsausdehnung der Gaskissenanordnung erstreckende Verspannung gewährleistet, daß auch bei offenen oder zerstörten Fenstern (vorderes und/oder hinteres Seitenfenster) eine einwandfreie Verankerung und Stütze der aufgeblasenen Gaskissenanordnung im gesamten Seitenbereich des Fahrzeugs, d.h. im Bereich des Vordersitzes und im Fonds des Fahrzeugs erzielt wird.
Im Ruhezustand ist die Gaskissenanordnung zu einem kompakten Paket gefaltet, welches sich entlang der seitlichen Dachkante des Fahrzeugs erstreckt. Für die Befestigung der gefalteten Airbaganordnung kann eine Klemmeinrichtung (Keder) verwendet werden, wie sie beispielsweise aus der EP 0 694 444 bekannt ist. Beim Entfalten und Aufblasen der Gaskissenanordnung verkürzt sich diese in ihrer Längsrichtung, wodurch zusätzlich zu der oben liegenden Fixierung der Gaskissenanordnung im Dachkantenbereich eine Verspannung im unteren Bereich der Gaskissenanordnung zwischen dem vorderen und hinteren Verankerungspunkt an der Fahrzeugkarosserie bzw. am Fahrzeugaufbau erreicht wird. Auf diese Weise ist im wesentlichen die gesamte Fläche, welche den Seitenaufpralischutz im vorderen Fahrzeugteil und im hinteren Fahrzeugteil bildet, am Fahrzeugaufbau bzw. an der Fahrzeugkarosserie abgestützt.
Der in Fahrzeuglängsrichtung gebildete Spannungsverlauf in der Gaskissenanordnung kann durch Einschnürungen, welche das jeweilige Gaskissen der Gaskissenanordnung teilweise durchsetzen, erreicht werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei um geradlinig verlaufende Einschnürungen. Die Einschnürungen können durch Abnäher im Gas-
kissengewebe erreicht werden. In bevorzugter Weise verlaufen die Einschnürungen etwa in Richtung der beim Aufblasen der Gaskissenanordnung sich ergebenden Einblasrichtung. Die Einschnürungen können dabei im unteren Teil der Gaskissenanordnung oder im oberen der seitlichen Dachkante benachbarten Bereich der Gaskissenanordnung vorgesehen sein.
Die Gaskissenanordnung besitzt einen Bereich, welcher ein durch die Einschnürungen bewirktes verringertes Füllvolumen aufweist und einen Bereich, dessen Füllvolumen durch das umgebende Gaskissengewebe bestimmt ist und nicht verringert ist. Auf diese Weise läßt sich mit Hilfe der Einschnürungen und der Anordnung des vorderen und hinteren Verankerungspunktes für die Gaskissenanordnung ein bestimmter Spannungsverlauf in der aufgeblasenen Gaskissenanordnung erreichen. In bevorzugter Weise wird der vordere und hintere Teil der Gaskissenanordnung durch Bänder mit den Verankerungspunkten verbunden.
Die Gaskissenanordnung kann aus einem einzigen Gaskissen bestehen, welches sich seitlich im wesentlichen über die gesamte Länge des Fahrzeuginnenraums erstreckt und in vorteilhafter Weise an der &Agr;-Säule und der C-Säule verankert ist. Es ist jedoch auch möglich, die Gaskissenanordnung in mehrere Gaskissen zu unterteilen, die durch Bänder miteinander verbunden sind. Bevorzugt werden zwei Gaskissen verwendet, die gegebenenfalls separat im Dachkantenbereich im gefalteten Zustand montierbar sind.
Die Verkürzung der Luftkissenanordnung in Fahrzeuglängsrichtung zur Erzielung der Verspannung zwischen dem vorderen und hinteren Verankerungspunkt kann ferner durch die Vergrößerung der Breite wenigstens eines Teils der Luftkissenanordnung erreicht werden. Beispielsweise können ein Teil oder mehrere Teile der Luftkissenanordnung zwischen zwei Bändern, die sich im wesentlichen in Längsrichtung der Luftkissenanordnung erstrecken, angeordnet sein, so daß beim Aufblasen des Luftkissenteils bzw. der Luftkissenteile die Bänder vertikal zur Längsrichtung ausgelenkt werden, so daß eine Verkürzung der Bänder in Längsrichtung entsteht. Durch die Bänder werden Teile der Luftkissenanordnung miteinander verbunden, so daß die Bänder und die zugeordneten Luftkissenbereiche gespannt werden.
Zur Befüllung der Gaskissenanordnung, welche aus einem Gaskissen oder aus mehreren Gaskissen besteht und sich über die gesamte Länge der Fahrzeuginnenseite erstreckt, kann ein Gasgenerator, insbesondere Hybridgasgenerator, vorgesehen sein, der im Bereich der &Agr;-Säule angeordnet ist. Ausgehend vom Gasgenerator erstreckt sich über die gesamte Länge der Gaskissenanordnung ein Füllrohr (Lanze), insbesondere im Bereich der oberen Kante der Luftkissenanordnung. Durch dieses Füllrohr erfolgt das Einblasen des Füllgases in das Gaskissen. Auch bei dieser Ausführungsform kann der Spannungsverlauf in der Gaskissenanordnung durch geeignete Einschnürungen, z.B. Abnäher im Kissengewebe, erzeugt werden.
Bei einer weiteren Ausführungsform wird durch entsprechende Anordnung der Verankerungspunkte am jeweiligen Gaskissen ein etwa diagonaler Spannungsverlauf durch das im wesentlichen rechteckig ausgebildete Gaskissen erzeugt. Bei dieser Ausführungsform ist das Gaskissen in seinem Ruhezustand diagonal gefaltet. Durch diese diagonale Grundfaltung wird eine bevorzugt vom vorderen Verankerungspunkt in der A-Säu!e ausgehende Verspannung des Gaskissens gegebenenfalls über ein zwischen dem Gaskissen und dem vorderen Verankerungspunkt angeordnetes Spannband erreicht.
Zur Verlängerung der Haltezeit der Luftkissenanordnung kann innerhalb eines jeweiligen Gaskissens der Gaskissenanordnung ein weiteres Gaskissen vorgesehen sein, das im aufgeblasenen Zustand etwa die Form des jeweiligen äußeren Gaskissens hat. Das Aufblasen des inneren Gaskissens erfolgt zeitlich nach dem Aufblasen des äußeren Gaskissens. Hierzu kann ein Gasgenerator oder können mehrere Gasgeneratoren vorgesehen sein, welche durch den beim Aufblasen der äußeren Gaskissenanordnung wirksamen Druck betätigt werden. Es ist auch möglich, zweistufige Gasgeneratoren zum Füllen der beiden Gaskissen bzw. Gaskissenanordnungen vorzusehen.
Anhand der Figuren wird an Ausführungsbeispielen die Erfindung noch näher erläutert. Es zeigt:
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Fig. 1: ein erstes Ausführungsbeispiel in Seitenansicht;
Fig. 2: ein zweites Ausführungsbeispie! in Seitenansicht;
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Fig. 3: einen Ausschnitt aus dem Ausführungsbeispiel der Fig. 2 in Draufsicht;
Fig. 4: ein drittes Ausführungsbeispiel;
Fig. 5: ein viertes Ausführungsbeispiel im Ruhezustand;
Fig. 6: das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 in einer ersten Aufblasphase;
Fig. 7: das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 in einer zweiten Aufblasphase;
Fig. 8: das Ausführungsbeispiel der Fig. 5 in einer dritten Aufbiasphase;
Fig. 9: eine Gasgeneratoranordnung, weiche beim Ausführungsbeispiel der
Fig. 5 zum Einsatz kommt;
Fig. 10: eine spezielle Ausführungsform für einen Gasgenerator des Ausführungs
beispiels der Fig. 5;
Fig. 11: ein Ausführungsbeispiel für eine Gasgeneratoranordnung des Ausfüh
rungsbeispiels der Fig. 5;
Fig. 12: ein fünftes Ausführungsbeispiel; und
Fig. 13: ein sechstes Ausführungsbeispiel.
Bei dem in der Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist eine Gaskissenanordnung vorgesehen, welche sich im entfalteten und aufgeblasenen Zustand im wesentlichen entlang der gesamten Innenseite des Fahrzeugs erstreckt. Die Luftkissenanordnung 6 besteht aus einem durchgehenden einzigen Gaskissen. Das Gaskissen ist am Fahrzeugaufbau, insbesondere an einer A-Säule 25 des Fahrzeugs in einem vorderen Verankerungspunkt 7 und einem hinteren Verankerungspunkt 8 an einer C-Säu!e 26 des Fahrzeugaufbaus befestigt. Zwischen dem vorderen Verankerungspunkt 7 und der Vor-
. derseite der Gaskissenanordnung 6 erstreckt sich ein vorderes Spannband. Zwischen dem hinteren Verankerungspunkt 8 und der Rückseite der Gaskissenanordnung 6 erstreckt sich ein hinteres Spannband 21.
Im Ruhezustand ist das Gaskissen der Gaskissenanordnung 6 gefaltet und im seitlichen Dachkantenbereich, beispielsweise wie es in der EP 0 694 444 A2 gezeigt ist, im Fahrzeuginnem untergebracht. Im aufgeblasenen Zustand, welcher in der Fig. 1 gezeigt ist, bleibt die Gaskissenanordnung 6 an ihrer Oberseite im wesentlichen entlang ihrer gesamten Längsausdehnung im Bereich der seitlichen Dachkante verankert. Eine weitere Verankerung im unteren Bereich der Gaskissenanordnung 6 wird durch die Verankerungspunkte 7 und 8 und die Spannbänder 20 und 21 erreicht.
Das Gaskissen der Gaskissenanordnung 6 besitzt in seinem unteren Bereich, der sich zwischen den Spannbändern 20 und 21 und den Verankerungspunkten 7 und 8 erstreckt, Einschnürungen 1 bis 5, welche durch Abnäher im Gaskissengewebe erreicht werden. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel erstrecken sich die Einschnürungen 1 bis 5 etwa in vertikaler Richtung. Diese Richtung entspricht beim dargestellten Ausführungsbeispie! der Einblasrichtung beim Aufblasen des Gaskissens. Hierzu ist ein an den Dachkantenverlauf angepaßtes Füllrohr mit Einblasöffnungen vorgesehen. Es können auch zwei Füllrohre vorgesehen sein. Die Zufuhr des Füllgases erfolgt von einem oder mehreren Gasgeneratoren. Wenn ein Gasgenerator zum Befüilen vorgesehen ist, kann dieser im Bereich der B-Säule angeordnet sein und ein vorderes und hinteres Füllrohr mit Füllgas beschicken, wie es beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung 195 42 436.0 beschrieben ist. Es ist jedoch auch möglich, einen Gasgenerator im Bereich der A-Säule 25 und einen weiteren Gasgenerator im Bereich der C-Säule 26 vorzusehen, wie es im noch zu erläuternden Ausführungsbeispiel der Fig. 4 gezeigt ist, und die Befüllung des Füllrohres bzw. der beiden Füilrohre von diesen Gasgeneratoren aus zu bewerkstelligen.
Der Verlauf der Einschnürungen 1 bis 5 muß nicht unbedingt in vertikaler Richtung ausgerichtet sein, wie es das Ausführungsbeispiel der Fig. 1 zeigt. Es ist auch möglich, einen schrägen Verlauf der Einschnürungen vorzusehen, wobei der Verlauf an die jeweilige Einblasrichtung, die am Ort der Einschnürung vorliegt, angepaßt ist. Durch die Ein-
schnürungen 1 bis 5 wird ein Gaskissenbereich 10 mit verringertem Füüvolumen geschaffen. Ferner verbleibt ein Gaskissenbereich 11 mit unverringertem FüHvolumen, das allein durch das umgebende Gewebe des Gaskissens bestimmt ist. Im Grenzbereich zwischen dem Gaskissenbereich 10 mit dem verringerten Fülivoiumen und dem Gaskissenbereich 11 mit dem unverringerten Füüvolumen bildet sich ein Spannungsbereich, welcher schematisch durch eine Spannungslinie 9 in der Fig. 4 gekennzeichnet ist. Dieser Spannungsverlauf ersctreckt sich im wesentlichen in Längsrichtung der Gaskissenahordnung 6 und kann, wie es in der Fig. 1 dargestellt ist, einen bogenförmigen Verlauf haben. Der Spannungsveriauf erstreckt sich zwischen den Verankerungspunkten 7, 8 und den gegebenenfalls zwischengeschalteten Spannbändern 20, 21.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel Iiegt der Gaskissenbereich mit dem verringerten Fülivoiumen, in welchem sich die Einschnürungen 1 bis 5 befinden, im unteren Teil der Gaskissenanordnung 6 und der Gaskissenbereich 11 mit unverringertem Fülivoiumen im oberen Teil der Gaskissenanordnung 6. Es ist jedoch auch möglich, den Gaskissenbereich 10 mit dem verringerten Fülivoiumen oben und den Gaskissenbereich 11 mit dem unverringerten Fülivoiumen unten in der Gaskissenanordnung vorzusehen.
Bei einer speziellen Ausführunsform wird das einzige Gaskissen der Gaskissenanordnung 6 von einem nicht näher dargestellten Gasgenerator, welcher im Instrumententafelbereich angeordnet ist, aufgeblasen. Das Fülivoiumen beträgt ca. 20 bis 25 Liter. Beim Aufblasen ergibt sich eine Luftkissenkontraktion in der Längsausdehnung von ca. 150 mm, wodurch die erforderliche Spannwirkung in der Gaskissenanordnung 6 zwischen den Verankerungspunkten 7 und 8 zusätzlich zu der oberen Verankerung im Dachkantenbereich erreicht wird. Das durchgehende Gaskissen der Gaskissenanordnung 6 bietet einen durchgehenden Aufprallschutz im Bereich des vorderen Fensters und des hinteren Fensters sowie im Bereich der B-Säule 27 und gegebenenfalls eines schräg verlaufenden Fensterrahmens 28 im Fonds des Fahrzeugs.
Bei dem in den Figuren 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Gaskissen 12 und 13 vorgesehen. Das vordere Gaskissen 12, welches sich im aufgeblasenen Zustand im wesentlichen über das Fenster der Vordertür und die B-Säule 27 erstreckt, ist über das vordere Spannband 20 mit dem vorderen Verankerungspunkt 7 an der A-Säule
25 verbunden. Das hintere Gaskissen 13, welches im aufgeblasenen Zustand im wesentlichen im Fenster des Fahrzeugfonds einen Seitenaufprallschutz bildet, ist Ober das hintere Spannband 21 mit dem hinteren Verankerungspunkt 8 verbunden. Die beiden Gaskissen 12 und 13 können in ihrer Form gleichgestaltet sein und spiegelbildlich im Fahrzeug angeordnet sein. Die Befüllung der Gaskissen erfolgt durch einen, z.B. als Hybridgasgenerator ausgebildeten Gasgenerator 42 und ein sich über im wesentlichen die gesamte Länge der Gaskissenanordnung 6 erstreckendes Füürohr 38.
Die beiden Gaskissen 12 und 13 sind über Bänder 14 und 15 miteinander verbunden.
Wie insbesondere aus der Fig. 3 zu ersehen ist, sind die Bänder 14 und 15 beidseits von Gaskissenteilen 17 und 18 angeordnet und zwischen den beiden Gaskissenteilen an einer Verbindungsstelle 19 miteinander verbunden. Zwei weitere Verbindungsstellen und 30 sind an den jeweiligen Enden der Bänder 14 und 15 mit den Gaskissen 12 und 13 vorgesehen. Die beiden Bänder 14 und 15 liegen etwa in der Fluchtlinie der beiden Verankerungspunkte 7 und 8 und der Spannbänder 20 und 21. Wie aus der Fig. 3 zu ersehen ist, verkürzt sich beim Aufblasen der Gaskissen und insbesondere beim Aufblasen der Gaskissenteile 17 und 18 (zusätzliche Blasrüssel mit etwa 120 mm Durchmesser) die Ausdehnung der Bänder 14 und 15 in Fahrzeuglängsrichtung. Dies wird bewirkt durch die seitliche Ausbauchung der Bänder 14 und 15 beim Aufblasen der Gaskissenteile 17 und 18. Hierdurch wird eine Verspannung der Gaskissenanordnung, weiche von den beiden Gaskissen 12 und 13 gebildet wird, zwischen den Verankerungspunkten 7 und 8 und den Spannbändern 20 und 21 erreicht. Die Verkürzung der Gaskissenanordnung 6 beim Aufblasen kann etwa 130 mm betragen. Auch beim Ausführungsbeispiei der Fig. 2 kann eine Verspannung zwischen der A-Säu!e und der C-Säu!e des Fahrzeugs erfolgen.
Bei dem in der Fig. 4 dargsteüten Ausführungsbeispiel besteht die Gaskissenanordnung 6 ebenfalls aus. einem vorderen Gaskissen 12 und einem hinteren Gaskissen 13. Die beiden Gaskissen sind über ein einzelnes Band 16 miteinander verbunden. Die Befüllung der beiden Gaskissen erfolgt durch Gasgeneratoren 43 und 44. Der Gasgenerator 43 ist im Instrumententafelbereich angeordnet. Der Gasgenerator 44 ist im Bereich der C-Säule 26 angeordnet. Die Befüllung der Gaskissen 12 und 13 erfolgt über Füllrohre (Lanzen) 31 und 32. Im aufgeblasenen Zustand ist die Gaskissenanordnung 6 aufgrund
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der seitlichen Ausdehnung der Gaskissen 12 und 13 beim Aufblasen und der sich dabei ergebenden Verkürzung in Fahrzeuglängsrichtung zwischen den Verankerungspunkten 7 und 8 und den Spannbändern 20 und 21 erzeugt. Zusätzlich können in den Gaskissen 12 und 13 Einschnürungen wie beim Ausführungsbeispiel der Fig. 1 vorgesehen sein. 5
Bei dem in den Figuren 5 bis 11 erläuterten Ausführungsbeispielen ist im jeweiligen Gaskissen der Gaskissenanordnung ein weiteres Gaskissen angeordnet, welches im aufgeblasenen Zustand etwa die Form des äußeren Gaskissens hat. !n den Figuren ist die Anordnung der beiden ineinander liegenden Gaskissen für das vordere Gaskissen 12 dargestellt. In den jeweiligen Ansichten (A) der Figuren 5 bis 8 ist die Seitenansicht und in den jeweiligen Ansichten (B) der Figuren 5 bis 8 ist eine schnittbildliche Darstellung der Gaskissenanordnung entlang der jeweiligen Schnittlinien b-b dargestellt.
In der Fig. 5 ist der Ruhezustand der Gaskissenanordnung gezeigt. Die Gaskissenan-Ordnung ist in einer Verkleidung mit Hilfe einer Klemmeinrichtung im Bereich des oberen Türrahmens an der Karosserie befestigt. Beim Füllen mit Hilfe des Gasgenerators 42 wird zunächst das äußere Gaskissengewebe des Gaskissens 12 aufgeblasen (Fig. 6 A und B). Dieser Zustand wird etwa nach 15 ms erreicht. Der gleiche Zustand ergibt sich für das nicht näher dargestellte hintere Gaskissen 13. In diesem Zustand beginnt das Aufblasen eines inneren Gaskissens 22 (Fig. 6B und 7A, B). Nach einer Zeit von ca. 800 ms ist das innere Gaskissen 22 vollständig gefüllt, wie es in Fig. 8 (A) und (B) dargestellt ist.
Durch die Anordnung des inneren Gaskissens 22 wird eine Verlängerung der Haltezeit der Gaskissenanordnung, welche zwischen den beiden Verankerungspunkten 7 und 8 aufgespannt ist und im seitlichen Dachkantenbereich über die gesamte Länge 7 befestigt ist, erreicht. Beim Aufblasen der beiden Gaskissen, nämlich des äußeren Gaskissens 12 und des inneren Gaskissens 22 kann der Gasgenerator 42, welcher im Bereich der &Agr;-Säule bzw. im Instrumententafelbereich angeordnet ist, zweistufig ausgebildet sein, so daß in der ersten Stufe (Fig. 6) das äußere Gaskissen 12 und in der zweiten Stufe (Fig. 8) das innere Gaskissen 22 aufgeblasen wird.
In den Figuren 9 bis 11 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel für das zweistufige Aufblasen des in den Figuren 5 bis 8 dargestellten Ausführungsbeispiels gezeigt.
In der Fig. 11 ist die Gesamtanordnung des Aufblassystems gezeigt. Dieses enthält einen ersten Gasgenerator 23 für die primäre Füllung des äußeren Gaskissens bis zu dem in Fig. 6 dargestellten Zustand. Ferner ist ein zweiter Gasgenerator 24 vorgesehen für die sekundäre Füllung, bei welcher das innere Gaskissen 22 gefüllt wird. Der Gasgenerator 24, welcher in den Figuren 9 und 10 dargestellt ist, besitzt einen Gasbehälter 33, in welchem das Füllgas unter Druck in Bereitschaft gehalten wird. Ein Verschluß 34 kann mit Hilfe eines spitzen Stößels 35 geöffnet werden. Zur Betätigung des Stößels 35 wird der Druck ausgenützt, welcher zur primären Füllung des äußeren Gaskissens 12 angewendet wurde. Dieser Druck wirkt auf den Stößel 35, welcher an seiner Spitze den Verschluß 34 öffnet. Das Füllgas in der Gasflasche 33 kann entweichen und durch ein Einblasrohr 36 in das innere Gaskissen 22 eingeblasen werden. Bei der Ausführungsform der Fig. 9 ist das innere Gaskissen 22 auf das Einblasrohr 36 aufgesetzt. Das Einblasrohr 36 und der durch Druck betätigbare Stößel 35 sind an einem Adapter 37 vorgesehen, welcher auf den Verschluß 34 der Gasflasche 33 aufschraubbar ist.
Bei der in der Fig. 10 dargestellten Ausführungsform wird zum Öffnen des Verschlusses 34 der Gasflasche 33 eine spitz zulaufende Druckkanüle 45 verwendet, die durch den Druck bei der Primärfüllung des äußeren Gaskissens in Richtung eines Pfeiies 46 in den Verschluß 34, welcher beispielsweise als Berstboden ausgebildet ist, eingedrückt wird. Durch den Druckkanülenhohlraum kann dann das Füllgas in das an die Kanüle angeschlossene innere Gaskissen eindringen.
25
Bei dem in der Fig. 12 dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein etwa diagonal verlaufender Spannungsverlauf 9 im aufgeblasenen Gaskissen 12 erreicht. Der Spannungsverlauf erstreckt sich zwischen dem vorderen Verankerungspunkt 7 an der A-Säule 25 und der B-Säuie 27. Eine Verbindungsstelle 39 zwischen dem vorderen Spannband 20 und dem Gaskissen 12 liegt in der unteren Ecke, welche von einer Unterkante 40 und einer Vorderkante 41 des Gaskissens 12 gebildet wird. Die hintere Verankerungssteüe 8 ist über das hintere Spannband 21 mit dem Gaskissen 12 verbunden.
in der Ruheposition (gefalteter Zustand) besitzt das Gaskissen 12 eine diagonale Grundfaltung (Diagonalfaitung). Durch diese diagonale Grundfaltung des Gaskissens wird die Verspannung des Spannbandes 20 vom vorderen Verankerungspunkt 7 erreicht.
5
Beim Aufblasen des Gaskässens 12 bewegt sich die Verbindungsstelle 39 auf einem Kreisbogen 47. Der Mittelpunkt dieses Kreisbogens 47 liegt im Verankerungspunkt 7. An der B-Säule 27 wird eine vorzugsweise formschlüssäge Abstützung des Gaskissens 12 vorgesehen.
Bei dem in der Fig. 13 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Gaskissenanordnung aus einem einzigen Gaskissen, das sich zwischen der A-Säule 25 und der C-Säule 26 des Kraftfahrzeuges erstreckt, !m Gaskissen sind die speziellen Abnäher 1, 2, 3, 4 und 5, welche den gewünschten Spannungsverlauf 9 herstellen, vorgesehen. Die Befüllung des Gaskissens erfolgt durch einen Gasgenerator 42, welcher im Bereich der A-Säule vorgesehen ist. Dieser Gasgenerator ist bevorzugt als Hybridgasgenerator ausgebildet. Das vom Gasgenerator 42 erzeugte Füllgas wird über ein durchgehendes Füllrohr (Lanze) 38, welches sich entlang der Oberseite der Gaskissenanordnung 6 erstreckt, in das Innere der Gaskissenanordnung 6 geleitet. Wie schon erläutert, wird durch die Abnäher 1 bis 5 die Verspannung der Gaskissenanordnung 6 zwischen der A-Säule 25 und der C-Säule 26 im aufgeblasenen Zustand, der in der Fig. 13 dargestellt ist, erreicht.
Aus dem Ausführungsbeispiel der Fig. 13 und aus dem Ausführungsbeispie! der Fig. 1 ergibt sich, daß die Einschnürungen 1-5 von umgeführten Abnähern gebildet sind. Die Abnäher erstrecken sich dabei im wesentlichen in senkrechter Richtung, wobei jeweils zwei parallele Abnäher mit einer Umkehrstelle 50, 51, 52 (in Fig. 1) und 50 - 53 (in Fig. 13) gebildet sind. Die Einschnürungen 1, 4, 5 (in Fig. 1) und 2, 4, 5 (in Fig. 13) werden von zwei relativ nahe beieinander liegenden parallelen Abnähern, die sich im wesentlichen in vertikaler Richtung in der aufgeblasenen Gaskissenanordnung 6 erstrecken, gebildet. Über abgerundete Umienkstellen 50, 51, 52 sind die beiden Abnäher an ihren oberen Enden miteinander verbunden. Auch die Umlenksteüen sind Bestandteil der Abnäher, die mit vertikalen Teilen fortlaufende Nähte bilden.
Die in Fig. 13 dargestellte Einschnürung 3 wird von einem rechteckigen, etwa quadratischen Abnäher gebildet. Dieser besitzt zwei parallel sich vertikal erstreckende Nähte, die über eine etwa horizontal verlaufende geradlinige Naht 53 miteinander verbunden sind. Die oberen Ecken sind dabei abgerundet. Der Abnäher, welcher in der Fig. 13 die Einschnürung 1 in der Nähe der vorderen Verankerungsstelle der Gaskissenanordnung 6 bildet, ist etwa dreieckförmig ausgebildet, wobei eine Umkehrstelle von einem schräg verlaufenden etwa geradlinigen Bereich 53 gebildet wird. Dieser geradlinige Bereich weist gegenüber der Horizontalen einen spitzen Winkel auf.
Die fortlaufenden Nähte der Abnäher, welche die Einschnürungen 1 bis 5 bilden, beginnen am unteren Rand der Gaskissenanordnung 6 und erstrecken sich etwa in vertikaler Richtung bis zur Umkehrstelle 50 - 53 und kehren zurück zum unteren Rand der Gaskissenanordnung 6. Der Spannungsverlauf 9 wird dabei gebildet durch die Breite in horizontaler Richtung sowie durch die Höhe der jeweiligen Einschnürung, wie das aus den Figuren 1 und 13 zu ersehen ist.
Durch die Umkehrstellen 50 - 53 der die Einschnürungen 1 bis 5 bildenden Abnäher wird die beim Aufbiasvorgang erforderliche Festigkeit der Einschnürungen gewährleistet, so daß diese den gewünschten Spannungsveriauf im gefüllten Gaskissen herstellen. 20

Claims (35)

Schutzansprüche
1. Airbagvorrichtung mit einer von wenigstens einem Gasgenerator aufblasbaren Gaskissenanordnung, welche im Dachkantenbereich einer Fahrzeugkarosserie befestigbar ist und im aufgeblasenen Zustand einen seitlichen Aufpralischutz bildet,
dadurch gekennzeichnet , daß
15
die Gaskissenanordnung (6) zwischen einem vorderen und hinteren Verankerungspunkt (7, 8) entlang einem durch die Form der aufgeblasenen Gaskissenanordnung (6) bestimmten Spannungsverlauf (9) gespannt ist.
2. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der in Längsrichtung gebildete Spannungsveriauf (9) in der Gaskissenanordnung (6) durch das jeweilige Gaskissen der Gaskissenanordnung teilweise durchsetzende Einschnürungen (1 - 5), welche einen in seinem Füllvoiumen verringerten Gaskissenbereich (10) und einen Gaskissenbereich (11) mit unverringertem Füllvolumen bilden, bestimmt ist.
3. Airbagvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikale Ausdehnung der Einschnürungen (1 - 5) teilweise der vertikalen Ausdehnung der aufgeblasenen Gaskissenanordnung (6) entspricht.
4. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnürungen (1-5) sich etwa in Gaseinblasrichtung beim Füllen der Gaskissenanordnung (6) erstrecken.
5. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Gaskissenanordnung (6) von einem durchgehenden Gaskissen gebildet ist.
6. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß im aufgeblasenen Zustand die Gaskissenanordnung (6) längs der gesamten Fahrzeugseite einen durchgehenden Seitenaufprailschutz bildet.
7. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Gaskissenanordnung (6) wenigstens zwei miteinander verbundene Gaskissen (12, 13) aufweist.
8. Airbagvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Gaskissen (12, 13) separat an einem etwa horizontal verlaufenden Fahrzeugkarosserieteil im Bereich der Dachkante montierbar sind.
9. Airbagvorrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Gaskissen (12, 13) die gleiche Form aufweisen und spiegelbildlich an einer Fahrzeugseite angeordnet sind.
10. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspannung der Gaskissenanordnung (6) zwischen der A-Säule (25) und der C-Säule (26) des Fahrzeugs gebildet ist.
11. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Verspannung der Gaskissenanordnung durch eine beim Aufblasen sich ergebende Verkürzung der Längsausdehnung der Gaskässenanordnung (6) in Fahrzeuglängsrichtung gebildet ist.
12. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Gaskissen (13) mit der C-Säule (26) und das vordere Gaskissen (12) mit der A-Säule (25) des Fahrzeugs verbunden ist.
13. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Gaskissen (12, 13) durch wenigstens ein Band (14, 15; 16) miteinander verbunden sind.
14. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Verkürzung der Gaskissenanordnung (6) in Fahrzeuglängsrichtung durch die Vergrößerung der Breite wenigstens eines Teils der Gaskissenanordnung (6) erzeugt wird.
15. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Gaskissentei! (17, 18) zwischen zwei die Verspannung aufnehmenden Bändern (14, 15) angeordnet ist und daß beim Aufblasen des wenigstens einen Gaskissenteils (17, 18) die Ausdehnung der Bänder (14, 15) in Verspannungsrichtung sich verkürzt.
16. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens zwei Gaskissen (12, 13) mit zwei Bändern (14, 15) verbunden sind und daß zwischen den beiden Bändern zur Verkürzung ihrer Längsausdehnung beim Aufblasen wenigstens ein Gaskissenteii (17, 18) angeordnet ist.
17. Airbagvorrichtung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Bänder (14, 15) in ihrer Mitte miteinander verbunden sind (Verbindungsstelle 19) und vor und hinter der Verbindungsstelle (19) die Längsausdehnung der beiden Bänder (14, 15) verkürzende Gaskissenteile (17, 18) angeordnet sind.
18. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb jeweiliger Gaskissen der Gaskissenanordnung (6) eine innere Gaskissenanordnung (22) vorgesehen ist, die im aufgeblasenen Zustand etwa die Form der äußeren Gaskissenanordnung (6) hat und zeitlich nach der äußeren Gaskissenanordnung (22) aufblasbar ist.
♦·
19. Airbagvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Gaskissenanordnung (22) durch wenigstens einen Gasgenerator (24) aufblasbar ist, welcher durch den beim Aufblasen der äußeren Gaskissenanordnung (6) wirksamen Druck betätigbar ist.
20. Airbagvorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein zweistufiger Gasgenerator zum Füllen der beiden Gaskissenanordnungen (6, 22) vorgesehen ist.
21. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen der A- und C-Säule verspannbare Gaskissenanordnung (6) durch einen im Bereich der A-Säule (25) angeordneten Gasgenerator (42) über eine über eine sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Gaskissenanordnung erstreckende Lanze (38) füilbar ist.
22. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweiligen Gasgeneratoren (42;43,44) als Hybridgasgeneratoren ausgebildet sind.
23. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Spannungsverlauf (9) am jeweiligen Gaskissen (12,13) etwa diagonal verläuft.
24. Airbaganordnung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß der diagonale Spannungsverlauf durch die Positionen der Verankerungspunkte (7,8, Fig. 12) bestimmt ist.
25. Airbagvorrichtung nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß das Gaskissen mit einem Verankerungspunkt (7) über ein Spannband (20) verbunden ist und daß eine Verbindungsstelle (39) des Spannbandes (20) mit dem Gaskissen (12) beim Aufblasen sich auf einem Kreisbogen (47) bewegt.
26. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß das Gaskissen in seiner Ruheposition (gefalteter Zustand) eine Diagonalfaltung aufweist, die durch die Lage der Verankerungspunkte (7,8) am Gaskissen (12) bzw. an den Enden der Spannbänder (20,21, Fig. 12) bestimmt ist.
27. Airbagvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelpunkt des Kreisbogens (47), um den sich die Verbindungsstelle (39) beim Aufblasen des Gaskissens (12) bewegt, der vordere Verankerungspunkt (7) des Gaskissens an der A-Säuie (25) ist.
28. Airbagvorrichtung nach Anspruch 25 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die mit dem vorderen Verankerungspunkt (7) verbundene Verbindungsstelle (39) in der Ecke, welche durch Unterkante (40) und Vorderkante (41) des Gaskissens (12) gebildet wird, angeordnet ist und der hintere Verankerungspunkt (8) des Gaskissens in einer Höhenlage in der oberen Hälfte des Gaskissens (12) befindet und mit der hinteren Kante des Gaskässens verbunden ist.
29. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Einschnürungen (1 - 5) von umgeführten Abnähern gebildet sind.
30. Airbagvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Abnäher der Einschnürungen (1 - 5) in ihren im wesentlichen vertikalen Verlauf in der aufgeblasenen Gaskissenanordnung (6) Umkehrstellen (50 - 54) aufweisen.
31. Airbagvorrichtung nach Anspruch 29 oder 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Umkehrstellen (50 - 54) abgerundete Bereiche aufweisen.
32. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 29 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Einschnürung (1 - 5) zwei im wesentlichen vertikal verlaufende Abnäher aufweist, die durch eine Umkehrstelle (50 - 54) miteinander verbunden sind.
33. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 29 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Umkehrstelle einen geradlinigen Bereich (53) aufweist.
34. Airbagvorrichtung nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß der geradlinige Bereich (53) der Umkehrstelle etwa horizontal oder gegenüber der Horizontalen im spitzen Winkel verläuft.
35. Airbagvorrichtung nach einem der Ansprüche 29 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die jeweilige Einschnürung (3) von Abnähern, die in Viereckform angeordnet sind, gebildet ist.
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