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DE29613647U1 - Beleuchtbare Anzeigeeinheit - Google Patents

Beleuchtbare Anzeigeeinheit

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DE29613647U1
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Germany
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light guide
guide plate
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DE29613647U
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RENIC ANTON
VOGGESSER MANFRED DIPL ING FH
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RENIC ANTON
VOGGESSER MANFRED DIPL ING FH
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Description

• ·
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine beleuchtbare Anzeigeeinheit nach der Gattung des Hauptanspruches. Eine derartige Anzeigeeinheit ist bekannt (EP O 306 659 Bl).
Bei dieser bekannten beleuchtbaren Anzeigeeinheit wird an einer Kante eingestrahltes Licht durch Totalreflexion an die Begrenzungskanten der Lichtleitplatte geleitet und dort konzentriert abgestrahlt. Als Material für die Lichtleitplatte wird ein Kunststoff mit fluoreszierenden Partikeln verwendet, die dem Kunststoff eine Eigenfarbe geben.
Als Anzeigesymbole können auf die Rückseite der Lichtleitplatte Ziffern oder Buchstaben oder andere Zeichen aufgebracht werden. Diese können entweder als Klebefolien ausgebildet sein oder sie können in Folienform aufgeklebt sein. Wesentlich ist, daß ein sehr inniger Kontakt mit der Lichtleitplatte hergestellt wird, der einen Lichtaustritt an den Kontaktstellen gestattet.
Die Anzeigesymbole können auch durch Beschichtung oder Bedampfüng oder Gravur auf die Lichtleitplatte aufgebracht werden. Die so beleuchteten Anzeigesymbole sind durch die durchsichtige Lichtleitplatte hindurch gut erkennbar.
Zur Verhinderung des Lichtaustrittes an den seitlichen Schmalflächen der Lichtleitplatte, sind diese Schmalflächen mit einer reflektierenden Schicht versehen. Diese Schicht kann entweder aus einer reflektierenden Folie bestehen, sie kann aber auch durch Beschichtung oder Bedampfung verspiegelt sein. Außerdem sind die Vorderseite und die Rückseite der Lichtleitplatte im Bereich der zum Leuchten der Platte notwendigen Leuchtelemente mit einer streifenförmigen, reflektierenden Schicht versehen, um dort einen direkten Lichtaustritt zu verhindern.
Bei der bekannten Anzeigeeinheit sind die Leuchtelemente, vornehmlich in Form von Leuchtdioden, in die Lichtleitplatte eingelassen, so daß die Leuchtelemente von Material der Lichtleitplatte umgeben sind. Dazu ist es notwendig Ausnehmungen oder vornehmlich Bohrungen in die Lichtleitplatte einzubringen, was nicht nur die Fertigung aufwendig macht, sondern auch die Wärmeabfuhr der darin eingebrachten Leuchtelemente behindert, da die fur die Lichtleitplatte verwendeten Kunststoffe schlechte Wärmeleiter sind. Ferner ragt ein Profil, das zur Abdeckung der Lichttechnik dient, über die Außenmaße der Lichtleitplatte hinaus. Dies sieht nicht nur nicht gut aus, sondern ist auch empfindlich gegen mechanische und witterungsbedingte Einflüsse. Außerdem können Lichtleitplatten der bekannten Bauart nicht zu Plattenkombinationen beliebiger Konfiguration zusammengesetzt oder in fertige Rahmen eingefügt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde diese Nachteile zu vermeiden und eine beleuchtbare Anzeigeeinheit zu schaffen, die eine Überstandslose Außenkontur hat, die gut aussieht, die leicht zu fertigen ist, die weitgehend unempfindlich gegen mechanische und witterungsbedingte Einflüsse ist, die leicht in bestehende Rahmenkonstruktionen einsetzbar ist und die spaltfrei zu Plattenkombinationen beliebiger Konfiguration zusammensetzbar ist.
Diese Aufgabe wird bei der gattungsgemäßen Anzeigeeinheit gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches. Dabei ist besonders vorteilhaft, daß die Leuchtelemente nicht mehr in die Platte eingebracht werden müssen und daß eine Überstandslose Außenkontur geschaffen wird. Zusätzliche, vorteilhafte Weiterbildungen der Anzeigeeinheit ergeben sich aus den Merkmalen der Unteransprüche sowie aus der Beschreibung und der Zeichnung.
Zeichnung
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erleutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Anzeigeeinheit in Vorderansicht,
Fig.2 die Anzeigeeinheit in Seitenansicht im Schnitt, Fig. 3 einen Teil einer anderen Ausbildung der Anzeigeeinheit in Vorderansicht, Fig.4 die Ausbildung der Anzeigeeinheit nach Fig. 3 in Seitenansicht im Schnitt, Fig. 5 einen Teil einer anderen Ausbildung der Anzeigeeinheit in Seitenansicht im Schnitt, in vergrößertem Maßstab und
Fig. 6 einen Teil einer anderen Ausbildung der Anzeigeeinheit in Seitenansicht im Schnitt.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Eine Anzeigeemheit 1 hat eine rechteckige Lichtleitplatte 2 in einer Dicke von ungefähr 5 bis 20 mm, wobei sich eine größere Dicke im Bereich 12-15 mm vorteilhaft auf eine Durchstrahlung der Lichtleitplatte 2 auswirkt. Das Material der Lichtieitpiatte 2 ist glasklarer Kunststoff, der mit Farbstoff eingefärbt oder mit Farbpartikeln versetzt sein kann. Derartige Lichtleitplatten haben die Eigenheit absorbiertes Licht durch Totalreflexion an alle Begrenzungskanten der Lichtieitpiatte 2 zu leiten, und dort abzustrahlen, wenn nicht di& Abstrahlung verhindernde Maßnahmen vorgesehen wären. Eine solche Maßnahme, die die Abstrahlung verhindert, ist das Verspiegeln, das heißt das Versehen von Begrenzungskanten 3,4,5,6 mit einer reflektierenden Schicht. Diese Schicht kann aufgeklebt, aufgedampft oder auf andere Weise aufgebracht sein. Das Polieren der Begrenzungskanten verringert die Abstrahlung, so daß an den seitlichen Begrenzungskanten 4 und 6 generell auf eine Verspiegelung verzichtet weden kann. Die Begrenzungskante 5, die der der Einstrahlung unterliegenden Begrenzungskante 3 gegenüber liegt, muß meist verspiegelt werden, um eine homogene Ausleuchtung des Anzeigesymbols 11 zu erhalten. Bei geringen Einstrahltiefen und Motiven mit wenig Fläche kann aber selbst diese Begrenzungskante 5 ohne Verspiegelung bleiben. An der unteren Begrenzungskante 3 ist ein vornehmlich rechteckiges Profilelement 12, das inklusive von seitlichen Abdeckelementen 13 genau die Außenabmessungen der Begrenzungskante 3 aufweist, auf die Begrenzungskante 3 aufgesetzt, so daß sich ein glatter Übergang von der Lichtieitpiatte 2 auf das Profilelement 12 ergibt. Dieser Sachverhalt ist in Fig.l und 2 dargestellt. Der glatte Übergang hat außer dem besseren Aussehen den Vorteil, daß mehrere Lichtleitplatten 2 zu einem Verbund zusammengefaßt werden können und daß die Anzeigeeinheit 1 leicht in bestehende Rahmen und Festverglasungen integrierbar ist. In dem Profilelement 12 sind in gleichmäßigem Abstand voneinander drei Lichtquellen 7,8,9 angeordnet, die ein Leuchtelement 10 bilden. Das Leuchtelement 10 wird durch das Profilelement 12 verdeckt und kann weder von vorne noch von hinten gesehen werden. Es wird also keine Blendwirkung durch das Leuchtelement 10 beim Betrachten eines Anzeigesymbols 11, das auf einer Rückseite 19 der Lichtieitpiatte 2 befestigt ist, hervorgerufen. Eine weitere Verspiegelung auf der Lichtieitpiatte 2 wird nicht benötigt. Eine bessere mechanische Stabilität ergibt sich, wenn das Profilelement 12 in je eine seitliche Ausklinkung 17 der Lichtieitpiatte 2 greift, wie in Fig.4 zu sehen ist. Fig.3 zeigt, daß das Profilelement 12 in seiner Längenausdehnung verkürzt werden kann. Die Lichtieitpiatte 2 hat breitere Abdeckelemente 13, um den entstandenen Hohlraum zu füllen, damit weiterhin eine geschlossene und Überstandslose Außenkontur gegeben ist. Die Abdeckelemente 13 bestehen dabei aus dem gleichen
Kunststoff &ngr;&eeacgr;& die Lichtleitplatte 2. Es entsteht eine optische und mechanische Verschmelzung von der Lichtleitplatte 2 und dem das Leuchtelement 10 tragenden Profilelement 12. Wie der Fig.3 entnommen werden kann, ist es dabei unerheblich, ob die Abdeckelemente 13 aus dem Material der Lichtleitplatte 2 bestehend nachträglich auf die Begrenzungskante 3 aufgesetzt werden, oder ob das Profilelement 12 in eine Ausklinkung 16 aus der Begrenzungskante 3 der Lichtleitplatte 2 eingesetzt wird und die Abdeckelemente 13 durch die Randstücke der Ausklinkung 16 gebildet werden. Die zweite Variante hat den Vorteil, daß die mechanische Festigkeit weiter vergrößert wird. Wird nun das aufgesetzte Profilelement 12 auch in seiner Breitenausdehnung verringert, müssen die Randbereiche der Begrenzungskante 3 von der Ausklinkung 16 ausgenommen werden, damit eine glatte Außenkontur bestehen bleibt. Eine dadurch entstandene Nut 18 nimmt das Profilelement 12 vollständig auf. Begrenzungsflächen 14,15 der Nut 18 müssen poliert werden, damit dort kein Licht herausbrechen kann. Die Fig. 5 zeigt diesen Sachverhalt in vergrößertem Maßstab.
Eine weitere Variante ist in der Fig.6 dargestellt. Verwendet man eine dünnere Lichtleitplatte 2, im Bereich 6-12 mm, und setzt auf beiden Seiten der Lichtleitplatte 2 je eine Deckplatte 22 und 23 auf, die an einer oder mehreren Begrenzungskanten 3,4,5,6 der Lichtleitplatte 2 übersteht, entsteht eine Nut 21, in die das Profilelement 12 mit dem darin integrierten Leuchtelement 10 spaltfrei eingesetzt werden kann. Man erhält damit auch eine Überstandslose Außenkontur, die sich zum Einbau sehr gut eignet.
Die Fig.l zeigt die Lichtleitplatte 2 von vorne. Das in der Fig.l zu erkennende Anzeigesymbol 11 (Ziffer 7) ist dicht und fest auf die Rückseite 19 der Lichtleitplatte 2 aufgebracht. Das durch das Leuchtelement 10 beleuchtete Anzeigesymbol 11 ist von vorne durch die durchsichtige Lichtleitplatte 2 hindurch gut zu erkennen. Statt einer Ziffer als Anzeigesymbol 11 können auch mehrere Ziffern, Buchstaben, Zeichen und Bilder und Mischungen derselben an der Lichtleitplatte 2 angebracht werden. Es ist auch möglich ein Negativ des Anzeigesymbols 11 herzustellen und auf die Rückseite 19 aufzubringen. Dann wäre <üq Rückseite 19 der Lichtleitplatte 2 mit einer enganliegenden Schicht versehen, aus der lediglich das Anzeigesymbol 11 ausgespart ist. Das Anzeigesymbol 11 kann auch in die Lichtleitplatte 2 integriert, insbesondere eingefräst werden. Beim Einfräsen entstehen schräge Kanten, an denen das Licht austreten kann. Dadurch tritt das Anzeigesymbol 11 hell hervor. Das Anzeigesymbol 11 kann auch auf der Vorderseite 20 der Lichtleitplatte 2 aufgebracht sein. Es muß dann aus durchscheinenden Schichten, besonders fluoreszierenden Farben oder transluzenten Folien geformt sein. Das Verwenden von dickeren Platten, vornehmlich 12-15 mm, und der Einsatz einer starken Lichtquelle als Leuchtelement 10, zum Beispiel eine 7 mm Leuchtstofflampe, ermöglicht eine derart homogene Ausleuchtung der Lichtleitplatte 2, daß auch die Beleuchtung ganzflächiger Anzeigesymbole 11 oder Bilder, die in Form einer bedruckten Folie oder eines bedruckten Blattes aus Papier auf der Rückseite 19 der Lichtleitplatte 2 aufgebracht sind, möglich wird. Man kann auch auf der Rückseite 19 der Lichtleitplatte 2 als Reflektor ein Raster in Form von Klebefolien oder Siebdruck aufbringen, damit das in die Lichtleitplatte 2 eingestrahlte Licht über die gesamte Fläche der Lichtleitplatte 2 abgestrahlt wird. Die zu beleuchtenden Anzeigesymbole 11 oder Motive werden dann in Form transluzenter Dias oder dünnem mit dem Motiv bedrucktem Papier auf der Vorderseite 20 der Lichtleitplatte 2 befestigt. Es kann zudem mit einer vorwärtsstreuenden Lichtleitplatte 2 (Plexiglas GS 1001) gearbeitet werden, welche ganzflächig leuchtet, wobei Ziffern oder Buchstaben oder Zeichen, sowohl auf der Rückseite 19 der Lichtleitplatte 2 reflektierend, als auch auf der Vorderseite 20 durchleuchtet aufgebracht werden können. Mit ganzflächig leuchtenden Platten,
.4.
gleichgültig ob mit herkömmlicher Lichtleitplatte 2 und auf der Rückseite 19 aufgebrachtem Raster oder mit der vorwärtsstreuenden Lichtleitplatte 2, lassen sich Leuchtelemente zur Raumgestaltung realisieren. Die Deckplatten 22 und 23, die aus farblosem oder eingefärbtem Kunststoff bestehen, können auf die Lichtleitplatte 2 aufgesetzt werden und dienen dann zum Schutz und als Streuscheibe für eine homogene Lichtwirkung.
Das Leuchtelement 10 wird über eine Leitung von außen mit Strom versorgt. Außerdem ist es auch möglich, mit elektronischen Schaltungen, zum Beispiel einem Taktgeber oder Dimmer, besondere Beleuchtungseffekte, wie Blinken oder Farbveränderungen zu erzielen. Der geringe Energiebedarf beim Verwenden von Leuchtdioden als Leuchtelement 10 ermöglicht auch eine Stromversorgung mittels Batterie oder Akkumulator, der wiederum mit einer Solarzelle eventuell über einen Laderegler geladen werden kann. Die das Leuchtelement 10 von außen mit Strom versorgende Leitung kann eine außerhalb des Profilelementes 12 angeordnete Steuerung beinhalten, die eine besondere Ansteuerung des Leuchtelementes 10 erlaubt.
Wird die der Begrenzungskante 3, in die eingestrahlt wird, gegenüberliegende Begrenzungskante 5 nicht verspiegelt, ist es möglich ein über der Begrenzungskante 5 montiertes Objekt mit dem Licht, das aus dieser Kante austritt, anzustrahlen. Ein Anzeigesymbol 11 oder ein dreidimensionales Objekt, das in die Lichtleitplatte 2 eingegossen ist oder mindestens zum Teil von der Lichtleitplatte 2 umgeben ist, wird durch das in der Lichtleitplatte 2 verteilte Licht beleuchtet.
Schließlich ist es auch möglich, die Profilelemente 12 mit integrierten Leuchtelementen 10 an mehreren Begrenzungskanten 3,4,5,6 der Lichtleitplatte 2 vorzusehen.
Die Form der Lichtleitplatte 2 ist nicht an rechteckige Außenkonturen gebunden. Möglich ist jegliche Formgebung. Nur die Begrenzungskante 3, auf die das Profilelement 12 aufgesetzt ist, oder der Teil der Begrenzungskante 3, in den das Profilelement 12 integriert ist, muß vorzugsweise gerade sein. Die Begrenzungskanten 4,5,6 können für eine optische Gestaltung mit Rundungen oder Abschrägungen versehen sein.
Da die Lichtleitplatte 2 durch das Überstandslose Anbringen des Profilelementes 12 nach außen keinen Überstand hat, können mehrere Lichtleitplatten 2 zu einem Verbund zusammengefaßt werden. Dieser Verbund kann wiederum mit entsprechender Elektronik angesteuert werden, um optische Effekte, wie laufende Schrift, bewegte Informationen, Farbveränderungen oder Wechselinformationen zu realisieren.
Außerdem bietet die ansatzlose Lichtleitplatte 2 ein ansprechendes optisches Design. Schließlich kann die erfindungsgemäße Lichtleitplatte 2 vorteilhaft in bestehende Rahmen und Festverglasungen integriert werden.
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Lichtleitplatte &bull; · · · · ■ ·
Begrenzungskante - 5" * · ·
Begrenzungskante Bezueszeichenliste
1 Begrenzungskante
2 Begrenzungskante
3 Lichtquelle
4 Lichtquelle
5 Lichtquelle
6 Leuchtelement
7 Anzeigesymbol
8 Profilelement
9 Abdeckelement
10 Begrenzungsfläche
11 Begrenzungsfläche
12 Ausklinkung
13 Ausklinkung
14 Nut
15 Rückseite
16 Vorderseite
17 Nut
18 Deckplatte
19 Deckplatte
20
21
22
23

Claims (15)

Ansprüche
1. Beleuchtbare Anzeigeeinheit, insbesondere Werbeträger, Informationsträger oder Leuchtelement, bestehend aus einer Lichtleitplatte (2), die mit wenigstens einem elektrischen, vorzugsweise als Leuchtdiode ausgebildetem Leuchtelement (10) an wenigstens einer seitlichen Begrenzungskante (3,4,5,6) ausgestattet ist und die die Anzeigesymbole (11) trägt, wobei die Begrenzungskanten (3,4,5,6) mit einer reflektierenden Schicht versehen oder poliert sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Profilelement (12) das Leuchtelement (10) aufnimmt und auf mindestens eine seitliche Begrenzungskante (3,4,5,6) der Lichtleitplatte (2) aufgesetzt ist und daß ein absatzloser und spaltfreier Übergang von der Lichtleitplatte (2) auf das Profilelement (12) hergestellt ist.
2. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Profilelement (12) in seiner Längenausdehnung kurzer ist als die Begrenzungskante (3) und daß Abdeckelemente (13) vorgesehen sind, die das Profilelement (12) auf seiner Schmalseite verschließen.
3. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckelemente (13) aus dem gleichen Material wie die Lichtleitplatte (2) bestehen.
4. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckelemente (13) durch eine Ausklinkung (16) aus der Begrenzungskante (3) in die Kontur der Lichtleitplatte (2) geformt sind und daß das Profilelement (12) in diese Ausklinkung (16) der Begrenzungskante (3) absatzlos und spaltfrei eingesetzt ist.
5. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Begrenzungskante (3) der Lichtleitplatte (2) vorne und hinten Ausklinkungen (17) aufweist, in welche das Profilelement (12) eingreift.
6. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in die Begrenzungskante (3) eine Nut (18) eingebracht ist, in welche das Profilelement (12) absatzlos und spaltfrei eingesetzt ist.
7. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Begrenzungsflächen (14,15) der Nut (18) poliert sind.
8. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß von der Lichtleitplatte (2) und von Deckplatten (22,23), die auf beiden Seiten der Lichtleitplatte (2) aufgesetzt sind und über die Außenmaße der Lichtleitplatte (2) hinausragen, eine Nut (21) gebildet ist, in die das Profilelement (12) absatzlos und spaltfrei eingesetzt ist.
9. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß von Deckplatten (22,23), die auf beiden Seiten der Lichtleitplatte (2) aufgesetzt sind, und der Lichtleitplatte (2), die über die Außenmaße der Deckplatten (22,23) hinausragt, auf beiden Seiten der Lichtleitplatte (2) eine Aufnahme gebildet wird, in die das Profilelement (12) eingesetzt ist.
10. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß infolge der samt Leuchtelement (10) glatten Außenkontur der Lichtleitplatte (2) mehrere Lichtieitplatten zu einer Plattenkombination spaltfrei zusammengefügt sind.
11. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitplatte (2) eine glasklare Kunststoffplatte ist.
12. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitplatte (2) eine gefärbte Kunststoffplatte ist.
13. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß als Anzeigesymbol (11) eine bedruckte Folie verwendet wird.
14. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß das Anzeigesymbol (11) in die Lichtleitplatte (2) integriert ist.
15. Beleuchtbare Anzeigeeinheit nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtleitplatte (2) mindestens eine unverspiegelte Kante aufweist und daß das Leuchtelement (10) über diese Kante als Lichtquelle einsetzbar ist.
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