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DE102018009248B4 - Kraftfahrzeug-Heckleuchte mit einem Lichtleiter, auf dessen Rückseite eine Grafik angeordnet ist, die dasselbe grafische Muster aufweist wie in die Vorderseite des Lichtleiters eingebrachte Auskopplungsstrukturen - Google Patents

Kraftfahrzeug-Heckleuchte mit einem Lichtleiter, auf dessen Rückseite eine Grafik angeordnet ist, die dasselbe grafische Muster aufweist wie in die Vorderseite des Lichtleiters eingebrachte Auskopplungsstrukturen Download PDF

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DE102018009248B4
DE102018009248B4 DE102018009248.9A DE102018009248A DE102018009248B4 DE 102018009248 B4 DE102018009248 B4 DE 102018009248B4 DE 102018009248 A DE102018009248 A DE 102018009248A DE 102018009248 B4 DE102018009248 B4 DE 102018009248B4
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light
graphic
light guide
coupling
motor vehicle
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Inventor
Jens Mertens
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Original Assignee
Mercedes Benz Group AG
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Publication date
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Priority to US17/295,660 priority patent/US11237318B1/en
Priority to CN201980076228.XA priority patent/CN113167456B/zh
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Abstract

Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) mit einem flächigen Lichtleiter (2), welcher eine Frontseite (4), eine Rückseite (5) und Stirnseiten (6, 7) aufweist, wobei an der Frontseite (4) Auskopplungsstrukturen (8) für Licht vorgesehen sind, und mit wenigstens einer Lichtquelle (10) zum stirnseitigen Einkoppeln von Licht in den flächigen Lichtleiter (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Auskopplungsstrukturen (8) flächig in die Frontseite (4) eingebracht sind, wobei an der Rückseite (5) des Lichtleiters (2) eine Grafik (3) angeordnet ist, welche aus Bereichen mit unterschiedlichen Reflexionsgraden und/oder Farben aufgebaut ist, wobei die Auskopplungsstrukturen (8) und die Grafik (3) dasselbe grafische Muster aufweisen und aufeinander ausgerichtet sind, und wobei die Frontseite (4) mit einer klaren oder transparent farbigen Deckschicht (9) abgedeckt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeug- Heckleuchte, welche einen flächigen Lichtleiter mit einer Frontseite, einer Rückseite und Stirnseiten aufweist, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art.
  • Heckleuchten für Kraftfahrzeuge unterliegen im Automotivebereich immer höheren Anforderungen hinsichtlich des Designs. Ergänzend zu diesem Designwunsch von Marketing- und Designabteilungen der Autohersteller ist es so, dass die Leuchten als Beleuchtungseinrichtungen immer auch gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen, und eine ausreichende Abgabe von Licht an die Umgebung erlauben müssen. Der Designanspruch geht dabei immer mehr in das Design von dreidimensionalen Körpern, welche hinter Deckscheiben entsprechend beleuchtet werden. Diese dreidimensionalen „Lichtskulpturen“ benötigen dabei sehr viel Bauraum, was im Fahrzeug häufig einen Nachteil darstellt, und was bei der Herstellung der entsprechenden Karosserieteile entsprechend aufwändig ist, da Aufnahmebereiche für die Heckleuchten aufwändig und in mehreren Stufen tiefgezogen werden müssen, was besondere Anforderungen an das eingesetzte Material und die verwendete Technologie stellt. All dies führt zu einer Kostenerhöhung.
  • Es ist aus dem Stand der Technik prinzipiell bekannt, Lichtleiter in flächiger Art einzusetzen, welche eine Frontseite und eine Rückseite sowie Stirnseiten aufweisen und in welche über wenigstens eine Lichtquelle, häufig mehrere LEDs als Lichtquellen, Licht eingekoppelt wird. An der Frontseite sind dann Auskopplungsstrukturen für das Licht vorgesehen, beispielsweise um einen dreidimensionalen „Lichtskulptur“ zu realisieren.
  • In diesem Zusammenhang kann beispielhaft auf die DE 10 2016 118 407 A1 hingewiesen werden. In dieser Schrift wird über einen speziellen Lichtleiter mit in den Lichtleiter eingebrachten Reflexionsstrukturen und über den Lichtleiter überstehenden dreidimensionale Auskoppelstrukturen, welche durchlässige Bereiche in einer Blende bedienen, ein relativ aufwändiger Aufbau für eine Leuchte realisiert. Alleine die Herstellung des hochkomplexen Lichtleiters ist dabei sehr kostenaufwändig. Ferner besteht auch hier der oben bereits angesprochene Nachteil des relativ großen in der Tiefe benötigten Bauraums.
  • Eine weitere Alternative mit einer lichtdurchlässigen Lichtscheibe als Abdeckung, bei welcher der gesamte Aufbau ohne Blende hinter dieser Lichtscheibe realisiert ist, ist in der DE 10 2016 205 408 A1 beschrieben. Auch hier ist der Aufbau relativ aufwändig durch die komplexe Konstruktion der Auskoppelstrukturen auf dem Lichtleiter, welche diesen zu einem komplexen dreidimensionalen Bauteil machen, und durch den Aufbau, welcher insbesondere in der Tiefe ein sehr großes Bauvolumen benötigt.
  • Den gattungsgemäßen Stand der Technik bildet die US 2015 / 0 316 227 A1 . Dort wird ein flächiger Lichtleiter beschrieben, welcher Auskopplungsstrukturen für Licht aufweist, und bei welchem mit wenigstens einer Lichtquelle das Licht seitlich in dem flächigen Lichtleiter eingekoppelt wird. Der dortige Lichtleiter ist mit einer reflektierenden Folie auf der Rückseite versehen, um eine möglichst hohe Lichtausbeute zu erreichen.
  • Zum weiteren Stand der Technik kann ferner auf die DE 101 02 774 A1 hingewiesen werden. Darin ist eine Anzeigevorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeug, beschrieben. Diese umfasst einen flächigen Lichtleiter, in welchem das Licht seitlich eingekoppelt wird. Im Wesentlichen ist es so, dass über eine Maske nur ein Teil des Lichts in die Umgebung scheint, sodass beispielsweise Zahlen oder dergleichen zu erkennen sind. Ähnliche Aufbauten sind ferner aus den Dokumenten DE 89 00 178 U1 , US 2 886 911 A , DE 37 23 073 A1 und der US 5 829 177 A bekannt. Zum weiteren Stand der Technik kann außerdem auf die US 2010 / 0 124 074 A1 , die WO 2010/ 118 795 A1 und die DE 10 2009 005 351 A1 hingewiesen werden.
  • Alle bisher bekannten Leuchten, darunter auch die beiden beispielhaft im Stand der Technik angesprochenen Leuchten, haben dabei den Nachteil, dass sie im eingeschalteten und im ausgeschalteten Zustand völlig unterschiedliche Designwirkungen haben, da die Beleuchtung der komplexen Form lediglich im eingeschalteten Zustand zu der gewünschten optischen Wirkung führt. Gerade dies stellt einen gravierenden Nachteil dar, da ein Einbeziehen der Leuchten in das markentypische Fahrzeugdesign voraussetzen würde, dass diese im sogenannten Kaltdesign, also bei ausgeschalteter Leuchte, zum Beispiel tagsüber, und im Warmdesign, bei eingeschalteter Leuchte, zum Beispiel nachts, eine möglichst identische oder doch zumindest annähernd gleiche optische Wirkung, insbesondere eine möglichst identische oder doch zumindest annähernd gleiche dreidimensionale optische Wirkung, verursachen.
  • Die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung besteht nun darin, eine gegenüber dem Stand der Technik verbesserte Leuchte in Form einer Kraftfahrzeug- Heckleuchte anzugeben, welche mit geringem Bauraum in der Tiefe realisiert werden kann, und welche sowohl im Warmdesign als auch im Kaltdesign eine möglichst gleiche optische Wirkung hat.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Kraftfahrzeug- Heckleuchte mit den Merkmalen im Anspruch 1, und hier insbesondere im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1, gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen ergeben sich aus den hiervon abhängigen Unteransprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Kraftfahrzeug- Heckleuchte verwendet dabei einen Flächenlichteiter mit einer Frontseite, einer Rückseite und Stirnseiten und wenigstens eine Lichtquelle zum Einkoppeln von Licht in den flächigen Lichtleiter. In die Frontseite sind Auskoppelungsstrukturen für das Licht flächig integriert und teilweise auch auf der Rückseite vorgesehen, zum Beispiel Umrisskonturen. Die erfindungsgemäße Lösung sieht nun an der Rückseite des flächigen Lichtleiters eine Grafik vor, welche aus Bereichen mit unterschiedlichen Reflexionsgraden und/oder Farben aufgebaut ist. Diese flache Grafik kann beispielsweise eine dreidimensionale perspektivische Darstellung zeigen, welche als Schwarz/Weiß-Grafik, als Schwarz/Rot-Grafik oder als Grafik mit hochreflektierenden, zum Beispiel mit Aluminium bedampften Bereichen und stark absorbierenden schwarzen Bereichen, ausgebildet ist. Die Auskoppelungsstrukturen auf der Frontseite und die Grafik an der Rückseite, welche auf diese aufgedruckt oder als Bild auflaminiert oder auch einfach klemmend oder dergleichen hinter dem flächigen Lichtleiter montiert werden kann, sind nun aufeinander ausgerichtet und entsprechen in ihrem grafischen Gehalt einander. Wird nun das Licht der wenigstens einen Lichtquelle stirnseitig in den flächigen Lichtleiter eingekoppelt, dann kann die Leuchte so realisiert werden, dass sie sowohl im Warmdesign als auch im Kaltdesign die gleiche optische Anmutung hat.
  • Die Frontseite ist mit einer klaren transparenten oder klaren farbigen Deckschicht versehen. Die Deckschicht kann beispielsweise in der für Heckleuchten typischen Farbe Rot bei homogener Transparenz realisiert werden, sodass die Grafik beispielsweise als Schwarz-Weiß-Grafik realisiert wird, und die Einkopplung des Lichts abgestimmt mit der Grafik als weißes bzw. kaltweißes oder blauweißes Licht erfolgen kann, da dies eine entsprechend hohe Lichtausbeute ermöglicht. Die Farbigkeit wird dann durch die Deckschicht realisiert. Prinzipiell wäre es auch denkbar, die Grafik und das Licht farblich entsprechend zu variieren und dies entweder in Kombination mit der Farbe der Deckschicht zur entsprechenden Lichtabstrahlung zu bringen, oder eine komplett klare Deckschicht zu verwenden, bei der die gesamte Licht- und/oder Farbwirkung von der Grafik und dem eingekoppelten Licht ausgeht. Dies kann beispielsweise bei Fahrtrichtungsanzeigern interessant sein, welche nur im eingeschalteten Fall die typische orange Farbe haben sollen. Dabei wird dann zwar eine farbliche Abweichung zwischen Kaltdesign und Warmdesign in Kauf genommen, der grafische Inhalt ist aber dennoch in beiden Fällen derselbe. So könnte zum Beispiel eine im Kaltdesign rote Leuchte durch gelbes Licht als Fahrtrichtungsanzeiger verwendet werden.
  • Die farbige Deckschicht ist dabei gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Idee unmittelbar auf die Frontseite des flächigen Lichtleiters aufgebracht, um so einen sehr kompakten und in sich abgeschlossenen und leicht gegenüber der Umgebung abzudichtenden Aufbau zu realisieren.
  • Bei nicht aktiver Lichteinkopplung, also wenn die Beleuchtung ausgeschaltet ist, wird dabei der optische Eindruck der Leuchte durch die Reflektion des Umgebungslichts an den mehr oder weniger stark reflektierenden Bereichen der flächigen Grafik bewirkt. Auch ohne eine Lichteinkopplung wird also durch in die Heckleuchte einfallendes Umgebungslicht, z.B. Tageslicht, die Grafik beleuchtet und so ihr grafischer Inhalt angezeigt. Bei schwächer werdendem Umgebungslicht wird dann die Lichteinkopplung beispielsweise durch Linienlichtleiter oder einzelne diskrete lichtemittierende Dioden an wenigstens einer der Stirnseiten des flächigen Lichtleiters aktiviert. Nun koppeln die der Grafik entsprechenden Auskoppelungsstrukturen dieselbe Ansicht wie die der Grafik aus und werden dabei von den unterschiedlich stark reflektierenden Grafikanteilen der auf der Rückseite angeordneten Grafik unterstützt.
  • Passt man nun die Lichtsteuerung ergänzend an die Umgebungshelligkeit an, dann kann für den Betrachter in seiner subjektiven Wahrnehmung höchst überraschend der jeweils genau gleiche optische Eindruck der Heckleuchte bzw. der in ihr hinterlegten optischen Grafik erzielt werden, unabhängig davon, wie das Umgebungslicht ist, und unabhängig davon, ob die Heckleuchte eingeschaltet oder abgeschaltet ist. Dies ist hinsichtlich der oben genannten Anforderungen ein entscheidender Vorteil.
  • Dadurch, dass die erfindungsgemäße Leuchte ein optisches Design ermöglicht, welches von einem Betrachter bei Tag und Nacht also identisch wahrgenommen werden kann, eignet sie sich neben ihrer primären Funktion als Leuchte im Sinne der Straßenverkehrsordnung und der zu erzielenden Verkehrssicherheit auch als eigenständiges markentypisches Designelement, welches den Wiedererkennungswert eines Fahrzeugs unterstützt.
  • Insbesondere ein hoher Kontrast wie beispielsweise die Verwendung einer Schwarz/Weiß-Grafik hat sich dabei als außerordentlich effizient erwiesen, um die gewünschte Designwirkung sowohl im Warmdesign als auch im Kaltdesign zu erreichen. Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Idee kann dann eine klare transparente oder eingefärbte Deckschicht vor der Frontseite des flächigen Lichtleiters angebracht werden, um beispielsweise auch bei einer Schwarz/Weiß-Grafik und der Verwendung als Heckleuchte einen roten Lichteindruck zu erzeugen und im eingeschalteten Zustand rotes Licht in die Umgebung abzugeben
  • Wie bereits erwähnt kann es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung vorgesehen sein, dass die der Grafik entsprechenden Auskopplungsstrukturen, die flächig in die Frontseite eingebracht sind, beispielsweise geätzt, geprägt und/oder graviert sind, je nachdem, ob der flächige Lichtleiter als Glasscheibe oder Kunststoffscheibe realisiert wird.
  • Ergänzend kann es bei der erfindungsgemäßen Leuchte auch vorgesehen sein, dass die Auskopplungsstrukturen in einzelnen zu betonenden korrespondierenden Bereichen der Grafik dreidimensionale Vorsprünge aufweisen. Dreidimensional im Sinne dieses Anspruchs bedeutet dabei, dass die dreidimensionalen Strukturen anders als die geätzten, geprägten und/oder gravierten Strukturen über die ursprüngliche Oberfläche der Frontseite des Lichtleiters überstehend ausgebildet sind. Solche dreidimensionalen Vorsprünge wie beispielsweise Flügel oder Finnen auf der Oberfläche des flächigen Lichtleiters können, insbesondere auch nachträglich, auf diesem aufgebracht, beispielsweise mit diesem verklebt werden. Der Lichtleiter bleibt dann dennoch ein relativ einfaches überwiegend flächiges Bauteil, welches ergänzend zu den flächigen geätzten, gravierten und/oder geprägten Strukturen eben diese dreidimensionalen Vorsprünge aufweisen kann. Sie können, insbesondere auch durch die stirnseitige Lichteinkopplung, sehr viel weniger tief ausgeführt werden, als die Beispiele im Stand der Technik, sodass der erzielte Vorteil einer sehr flachen Bauweise nicht oder zumindest nur teilweise aufgegeben werden muss.
  • Eine außerordentlich günstige Weiterbildung der Idee sieht es dabei vor, dass die wenigstens eine Lichtquelle wenigstens einen Linienlichtleiter umfasst, welcher entlang einer oder mehrerer der Stirnseiten des flächigen Lichtleiters Licht einkoppelt. Ein solcher Linienlichtleiter kann für eine gleichmäßige Lichteinkopplung sorgen, welche bevorzugt auf einer der längeren Stirnseiten oder bei einer im Wesentlichen viereckig länglichen oder rechteckigen Ausgestaltung auf den beiden längeren Stirnseiten, sofern die Stirnseiten sich in ihrer Länge unterscheiden, erfolgen kann. Der Linienlichtleiter selbst kann zum Beispiel durch eine LED als Leuchtmittel beleuchtet werden. Da bei einer derartigen Ausgestaltung des flächigen Lichtleiters, beispielsweise einem rechteckigen flächigen Lichtleiter, die Grafik typischerweise ebenfalls entsprechend der Form des Lichtleiters angeordnet sein wird, führt eine solche Einkopplung an der oder den längeren Seiten zu einer idealen Beleuchtung im Warmdesign.
  • Alternativ oder gegebenenfalls auch ergänzend hierzu kann es vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Lichtquelle als ein Feld oder eine Reihe von diskreten Leuchtmitteln, insbesondere lichtemittierenden Dioden (LED), ausgebildet ist, welche einzeln oder in Gruppen ansteuerbar sind, und welche ebenfalls entlang einer oder mehrerer der Stirnseiten des flächigen Lichtleiters Licht einkoppeln. Über eine solche Steuerung lässt sich eine unterschiedliche Beleuchtung verschiedener Bereiche der Leuchte realisieren. So kann beispielsweise zur Verdeutlichung einer Bremsverzögerung des Fahrzeugs eine unterschiedliche Beleuchtung einzelner Bereiche der Leuchte mit unterschiedlicher Intensität erfolgen. Auch wäre es denkbar, eine Reihe von Lichtquellen oder ein Feld von Lichtquellen so anzusteuern, dass das Licht in der Art eines Lauflichts sich von einer Seite zur anderen bewegt, was beispielsweise bei einem Fahrtrichtungsanzeiger von Interesse sein kann. Auch hier kann bevorzugt die Lichteinkopplung wie bei dem Linienlichteiter entlang einer oder zwei der längeren Stirnseiten entsprechend erfolgen.
  • Wie oben bereits erwähnt, ist es gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Idee vorgesehen, dass die Lichtfarbe der wenigstens einen Lichtquelle auf die Farbgebung der Grafik abgestimmt ist, um diese sowohl im Warmdesign als auch im Kaltdesign besonders gut zur Geltung zu bringen. Eine Grafik aus schwarzen und weißen Bereichen oder auch aus schwarzen und reflektierenden Bereichen kann insbesondere mit einem weiß, kaltweiß oder blauweiß angeleuchtet werden, was eine hohe Lichtausbeute gewährleistet. Ist die gewollte in die Umgebung abzugebende Farbe oder aus der Umgebung zu erkennende Farbe eine andere als die der Grafik und die auf die Grafik abgestimmte Beleuchtungsfarbe, lässt sich dies beispielsweise durch die bereits angesprochene Deckscheibe und eine Einfärbung derselben dem gewollten Ergebnis anpassen.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Idee werden auch anhand des Ausführungsbeispiels deutlich, welches nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert wird.
  • Dabei zeigen:
    • 1 eine Ansicht einer möglichen Ausführungsform einer Leuchte gemäß der Erfindung;
    • 2 die mögliche Ausführungsform als Explosionsdarstellung dargestellt;
    • 3 ein schematischer Schnitt durch die Leuchte aus 1 gemäß der Linie A - A;
    • 4 eine Darstellung analog zur 3 in einer alternativen Ausführungsform;
    • 5 eine Leuchte analog zur Darstellung in 1 mit einer Möglichkeit der Lichteinkopplung; und
    • 6 eine Leuchte analog zur Darstellung in 1 mit einer alternativen Möglichkeit der Lichteinkopplung
  • In der Darstellung der 1 ist eine Kraftfahrzeug-Heckleuchte 1 dargestellt, Die Leuchte 1 umfasst dabei einen im Wesentlichen flächigen Lichtleiter 2, beispielsweise eine gerade oder gebogene Scheibe aus einem transparenten Kunststoff, aus Glas oder dergleichen. Über die Leuchte 1 soll nun ein grafisches Muster in die Umgebung abgestrahlt bzw. aus der Umgebung unabhängig von einer Beleuchtung der Leuchte 1 sichtbar sein. Dieses beispielhafte abstrakte grafische Muster, welches nachfolgend auch als Grafik 3 bezeichnet wird, kann beispielsweise den Anschein einer Dreidimensionalität durch grafische Mittel aufweisen, ist aber, wie es bei einer Grafik 3 üblich ist, als flächiges Abbild realisiert.
  • Der flächige Lichtleiteler 2 weist eine dem Betrachter der 1 zugewandte Frontseite 4 sowie eine dem Betrachter abgewandte hier nicht gekennzeichnete aber in den nachfolgenden Figuren dargestellte Rückseite 5 auf. Außerdem hat es in der hier dargestellten beispielhaften rechteckigen Ausgestaltung zwei längere Stirnseiten 6 und zwei kürzere Stirnseiten 7.
  • Der Aufbau ist nun so, dass die Grafik 3, wie es in der Schnittdarstellung gemäß der Linie A - A in 3 zu erkennen ist, auf die Rückseite 5 des flächigen Lichtleiters 2 aufgebracht ist. Die Grafik 3 kann dabei direkt auf die Rückseite 5 des Lichtleiters 2 aufgedruckt werden, sie kann als eigenständiges Bild vorgehalten und auf die Rückseite 5 des Lichtleiters 2 laminiert werden oder sie kann einfach mit dem Lichtleiter 2 verklebt oder durch ein mechanisches Klemmen oder dergleichen verbunden werden. Entscheidend ist, dass die Grafik 3 auf der Rückseite 5 des Lichtleiter 2 zu liegen kommt, sodass durch das Lichtleiter quasi als Schutzschicht vor der Grafik 3 diese Grafik 3 zu erkennen ist.
  • Die Grafik 3 selbst ist dabei mit unterschiedlich stark reflektierenden Bereichen ausgebildet. Das beispielsweise perspektivische Bild der Grafik 3 auf der Rückseite 5 des Lichtleiters 2 hat dabei verschiedene Reflexionseigenschaften in unterschiedlichen Bereichen. So können beispielsweise Bereiche mit Aluminium bedampft werden, sodass ein Reflexionsgrad von 85% auftritt, sie können weiß gestaltet werden, was eine Reflektion von ca. 50% verursacht oder rot, was eine Reflektion von ca. 25% verursacht. Als Kontrast dazu lässt sich schwarz einsetzen, welches nur eine sehr geringe Reflektion von bis zu 5% aufweist. Diese Bildeigenschaften und die Kontraste der einzelnen Bereiche erzeugen dann das Bild der Grafik 3, beispielsweise das hier dargestellte oder auch jedes andere Bild, insbesondere auch mit einem perspektivischen Bildeffekt, sodass die Illusion einer Dreidimensionalität entsteht, obwohl die Grafik 3 selbst flächig ausgebildet ist.
  • Die der Rückseite 5 gegenüberliegende Frontseite 4 des flächigen Lichtleiters 2 weist nun Auskopplungsstrukturen 8 auf, welche innerhalb der Frontfläche 4 in den 2, 3 und 4 entsprechend angedeutet sind. Diese Auskopplungsstrukturen sind im Wesentlichen eben innerhalb der Fläche der Frontseite 4 ausgeführt und können beispielsweise eingeätzt oder eingraviert sein. Auch ein Einprägen wäre grundsätzlich denkbar. Entscheidend ist es nun, dass die Auskopplungsstrukturen 8 und der Bildgehalt der Grafik 3 übereinstimmen und aufeinander ausgerichtet sind, sodass die jeweils zum Bild der Grafik 3 passenden Auskopplungsstrukturen 8 aus der Sichtrichtung von der Frontseite 4 auf die Leuchte 1 bzw. der flächige Lichtleiter 2 direkt übereinander angeordnet sind.
  • Eine optionale in der Praxis jedoch sinnvolle Deckschicht 9 kann den Aufbau der Leuchte 1 auf der Seite der Frontseite des Lichtleiters 2 dabei nach außen abschließen, sodass die Sicht auf das flächige Lichtleiter 2 durch diese Deckschicht 9 hindurch erfolgt. Bei der Verwendung der Leuchte 1 als Heckleuchte kann die Deckschicht 9 dabei beispielsweise mit einem homogenen Rotton eingefärbt und transparent gestaltet sein, sodass unabhängig von der Farbgebung der eigentlichen Leuchte 1 darunter ein rotes Licht in die Umgebung abgegeben wird bzw. das Design der Leuchte 1 bei abgeschaltetem Licht in Rot erkennbar wird. Andere Farben lassen sich selbstverständlich ebenso einsetzen. Der Aufbau insbesondere für eine Heckleuchte als Leuchte 1 mit roter Deckschicht 9 ermöglicht es dabei, die Grafik 3 beispielsweise als Schwarz-Weiß-Grafik auszuführen und mit weißem, beispielsweise kaltweißem oder auch blauweißem Licht zu beleuchten, um eine entsprechend hohe Lichtausbeute zu realisieren. Durch die Farbgebung der Deckschicht 9 kommt es dann zu der gewünschten roten Abstrahlung, wie es bei einer Heckleuchte allgemein bekannt, üblich und durch die Straßenverkehrsordnung gefordert ist.
  • In der Praxis ist es so, dass das Umgebungslicht, beispielsweise das Tageslicht oder auch anderes Umgebungslicht, dafür sorgt, dass die Grafik 3 durch das transparente flächigen Lichtleiter 2 hindurch beleuchtet wird. Ohne dass die Leuchte 1 eingeschaltet ist, entsteht damit der von dem Bild der Grafik 3 gewünschte optische Eindruck. Da die Auskopplungsstrukturen 8 mit dem Bildgehalt der Grafik 3 übereinstimmen, behindern diese die Sicht auf die Grafik nicht, sondern unterstützen diese, indem sie die Kontraste verstärken, sodass das von der Grafik 3 transportierte Bild sehr gut in der Umgebung sichtbar ist. Wird die Umgebung der Leuchte 1 nun dunkler, wird Licht in den flächigen Lichtleiter 2 eingekoppelt. Insbesondere bei Lichtleitern mit unterschiedlich langen Stirnseiten 6, 7 bietet es sich an, das Licht über eine der längeren Stirnseiten 6 oder auch über beide der längeren Stirnseiten 6 entsprechend einzukoppeln, um eine möglichst gleichmäßige Ausleuchtung der Grafik 3 zu erreichen.
  • In der Darstellung der 3 sind beispielhaft zwei Lichtquellen 10 an der unteren längeren Stirnseite 6 und an der längeren oberen Stirnseite 6 angedeutet. Unten handelt es sich um eine einzelne lichtemittierende Diode 19, welche Licht in einen Linienlichtleiter 11 einspeist, welcher auch in 5 prinzipmäßig angedeutet ist, und welcher für eine gleichmäßige Ausleuchtung der gesamten Länge bzw. Breite des flächigen Lichtleiters 2 sorgt. Prinzipiell ist dabei das Einkoppeln von einer der längeren Stirnseiten 6 ausreichend. Je nach Größe der Leuchte 1 kann es auch von beiden Stirnseiten sinnvoll sein oder gegebenenfalls auch von drei oder vier der Stirnseiten 6, 7 aus. Der Linienlichtleiter 11 als Teil der Lichtquelle 10 kann z. B. in eine Vertiefung auf der Stirnseite passgenau eingesetzt sein.
  • Im Beispiel der 5 ist nur eine der Stirnseiten, nämlich die längere untere Stirnseite 6, entsprechend beleuchtet. Im Beispiel der 3 soll ergänzend die obere längere Stirnseite 6 mit Lichtquellen 10 versehen sein. Dies kann beispielsweise eine einzelne lichtemittierende Diode 19, wie hier dargestellt, sein oder insbesondere ein Feld oder eine Reihe von lichtemittierenden Dioden 19wie es in der Darstellung der 6 angedeutet ist, und worauf später noch näher eingegangen wird.
  • In der Praxis ist es nun so, dass mit zunehmend wegfallendem Umgebungslicht bzw. Tageslicht, beispielsweise in der Dämmerung und Nachts, die Sicht auf die Grafik 3 bzw. den Bildgehalt der Grafik 3 zunehmend erschwert wird, was den optischen Eindruck der Leuchte 1 ändert. Wird nun aber das Licht flächig von der Stirnseite aus in den flächigen Lichtleiter 1 eingekoppelt, dann sorgt das eingekoppelte Licht dafür, dass es an den Auskopplungsstrukturen 8, analog zur grafischen Darstellung des Bildes der Grafik 3 dahinter ausgekoppelt wird. Außerdem kommt es durch die reflektierenden und absorbierenden Bereiche der Grafik 3 zu einer Verstärkung der Lichtauskopplung in den Bereichen höherer Reflektion, was den Eindruck noch weiter unterstützt und die Abbildung der Grafik 3 in die Umgebung nicht nur durch die Auskopplungsstrukturen 8 sondern unterstützend auch durch die auf der Rückseite angebrachte Grafik 3 verstärkt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Lichteindruck bei eingeschalteter Leuchte 1, im sogenannten Warmdesign, in etwa derselbe ist, wie bei ausgeschalteter Leuchte 1, im sogenannten Kaltdesign. Insbesondere wenn die Intensität des eingekoppelten Lichts mit der Umgebungshelligkeit variiert wird, kann eine praktisch unabhängig von der Umgebungshelligkeit gleichartige Wahrnehmung für den Betrachter der Leuchte 1 erzielt werden.
  • In der Darstellung der 4 ist nun in einem Schnitt analog zu dem in der Darstellung der 3 eine alternative Ausführung gezeigt. Die Deckschicht 9 ist hier nicht unmittelbar auf die Frontseite 4 des flächigen Lichtleiters 2 aufgebracht, sondern etwas beabstandet angeordnet. In diesem Abstand befindet sich ein dreidimensionaler Vorsprung 12 als Teil der Auskopplungsstrukturen 8, welcher beispielsweise eine in der Darstellung der 1 mit 13 bezeichnete Kante des Bildgehalts der Grafik 3 besonders betonen kann. Hierfür kann einteilig oder insbesondere aufgeklebt auf den flächigen Lichtleiter 2 ein Vorsprung 12 (vgl. 3) vorgesehen werden. Er dient dann zur besonderen Verstärkung einzelner Bereiche, beispielsweise der angesprochenen Kante 13. Der Aufbau ist dabei so, dass der Überstand relativ klein ausfallen kann, um dennoch eine zusätzliche Leuchtwirkung dieser Kante 13 zu erreichen, sodass der Vorteil der attraktiven Baugröße der Leuchte 1 in Richtung der Tiefe T nicht oder nur zum Teil verloren geht. Ansonsten entspricht der Aufbau im Wesentlichen dem in 3 und kann ähnlich eingesetzt werden. Das Einkoppeln des Lichts in der Darstellung der 4 erfolgt dabei ebenso wie in der Darstellung der 5 über einzelne diskrete Lichtquellen 10 in Form von lichtemittierenden Dioden 19an der unteren längeren Stirnseite 6 des flächigen Lichtleiters 2, um diesen in der oben bereits beschriebenen Art beispielsweise bei gleichzeitigem Einschalten aller Lichtquellen 10, wie sie in der Darstellung der 6 zu erkennen aber nur teilweise mit einem Bezugszeichen versehen ist, zu beleuchten.
  • Die Aufteilung auf einzelne Lichtquellen 10 beispielsweise als Reihe oder auch als Feld von Lichtpunkten entlang der beispielsweise unteren und/oder oberen Stirnseite 6 ermöglicht außerdem ein sequentielles Einschalten des Lichts, sodass beispielsweise einzelne Abschnitte der Leuchte 1 stärker beleuchtet werden können als andere oder gegebenenfalls auch in unterschiedlichen Farben. Dies kann beispielsweise genutzt werden, um beim Abbremsen eines Fahrzeugs die Intensität des Bremsvorgangs zu symbolisieren. Auch die Einkopplung des Lichts in der Art eines Lauflichts, sodass beispielsweise bei einem Fahrtrichtungsanzeiger das Licht in die beabsichtigte Fahrtrichtung läuft, wäre hier prinzipiell denkbar, da anders als bei dem Linienlichtleiter 11 durch das diskrete Feld oder die diskrete Reihe von lichtemittierenden Dioden 19 als Lichtquellen 10 eine solche sequentielle Ansteuerung der einzelnen Lichtquellen 10 und damit eine nur partielle Beleuchtung der Leuchte 1 möglich wird.

Claims (8)

  1. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) mit einem flächigen Lichtleiter (2), welcher eine Frontseite (4), eine Rückseite (5) und Stirnseiten (6, 7) aufweist, wobei an der Frontseite (4) Auskopplungsstrukturen (8) für Licht vorgesehen sind, und mit wenigstens einer Lichtquelle (10) zum stirnseitigen Einkoppeln von Licht in den flächigen Lichtleiter (6), dadurch gekennzeichnet, dass die Auskopplungsstrukturen (8) flächig in die Frontseite (4) eingebracht sind, wobei an der Rückseite (5) des Lichtleiters (2) eine Grafik (3) angeordnet ist, welche aus Bereichen mit unterschiedlichen Reflexionsgraden und/oder Farben aufgebaut ist, wobei die Auskopplungsstrukturen (8) und die Grafik (3) dasselbe grafische Muster aufweisen und aufeinander ausgerichtet sind, und wobei die Frontseite (4) mit einer klaren oder transparent farbigen Deckschicht (9) abgedeckt ist.
  2. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskopplungsstrukturen (8) flächig in die Frontseite und Rückseite geätzt, geprägt und/oder graviert sind.
  3. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auskopplungsstrukturen (8) in einzelnen zu betonenden korrespondierenden Abschnitten der Grafik (3) dreidimensionale Vorsprünge (12) aufweisen.
  4. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Deckschicht (9) sich unmittelbar an die Frontseite (4) anschließt.
  5. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Lichtquelle (10) einen Linienlichtleiter (11) aufweist, welcher entlang einer oder mehrerer der Stirnseiten (6, 7) des flächigen Lichtleitelements (2) Licht einkoppelt.
  6. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Lichtquelle (10) als ein Feld oder eine Reihe von diskreten Leuchtmitteln, insbesondere lichtemittierenden Dioden (19), ausgebildet ist, welche einzeln oder in Gruppen ansteuerbar sind, und welche entlang einer oder mehrerer der Stirnseiten (6, 7) des flächigen Lichtleitelements (2) Licht einkoppeln.
  7. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichteinkopplung über eine oder zwei der längeren Stirnseiten (6) des flächigen Lichtleitelements (2) erfolgt.
  8. Kraftfahrzeug- Heckleuchte (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lichtfarbe der wenigstens einen Lichtquelle (10) auf die Farbgebung der Grafik (3) abgestimmt ist.
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