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DE29616520U1 - Leuchtsymbolkörper, insbesondere für Außenwerbungsschriftzüge - Google Patents

Leuchtsymbolkörper, insbesondere für Außenwerbungsschriftzüge

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DE29616520U1
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Description

Leuchtsymbolkörper, insbesondere für Außenwerbungsschriftzüge
Die vorliegende Neuerung betrifft einen LeuchtSymbolkörper, insbesondere für Außenwerbungsschriftzüge nach dem Oberbegriff des Anspruch 1.
Solche bekannte Leuchtsymbolkörper bestehen in der Regel aus einer Acrylplatte, auf der durch selektives Ätzen oder Sandstrahlen oder dergleichen Buchstaben oder Symbole aufgetragen sind. Entlang einer Längskante der Trägerplatte ist eine Leuchtstoffröhre angebracht, die diese Kante beleuchtet und im übrigen durch ein lichtdichtes Gehäuse abgeschirmt ist.
748-X2883-CMWa
Solche Leuchtsymbolkörper haben den Nachteil, daß das Leuchtröhrengehäuse optisch vom Betrachter stets wahrgenommen wird, da es sich entlang einer Längskante der Trägerplatte, in der Regel der unteren oder oberen horizontalen Begrenzung der Trägerplatte, befindet und der Anordnung viel von seiner optischen Leichtigkeit nimmt.
Darüber hinaus wird bei dieser Ausleuchtung bei jedem von beispielsweise nebeneinander angeordneten Buchstaben der der Leuchtstoffröhre näher liegende Buchstabenteil intensiver angestrahlt als der entfernter liegende Teil. Somit wird jeder Buchstabe ungleichmäßig ausgeleuchtet.
Darüber hinaus weisen die meisten Buchstaben überwiegend vertikal verlaufende Konturen auf, die von unten bzw. von oben nur schlecht ausgeleuchtet werden können.
Der vorliegenden Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde einen gattungsgemäßen Leuchtsymbolkörper dahingehend zu verbessern, daß eine gleichmäßigere Ausleuchtung einzelner Symbole gewährleistet wird bei gleichzeitig verbessertem Erscheinungsbild der gesamten Anordnung.
Diese Aufgabe wird anspruchsgemäß gelöst.
In den Unteransprüchen sind Merkmale bevorzugter Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gekennzeichnet.
Der vorliegenden Neuerung liegt die Idee zugrunde, Licht von einer anderen Stelle als einer Längskante der Trägerplatte in diese einzuspeisen, nämlich von einem Ort in der Nähe ihrer geometrischen Mitte aus und die Buchstaben werden dadurch gleichmäßiger ausgeleuchtet, indem sie durch in
die Rückseite der Trägerplatte eingefräste Nuten dargestellt werden, deren Tiefe mit wachsendem Abstand von der Lichtquelle größer wird.
Dadurch wird einerseits erreicht, daß die direkte Lichtfortpflanzung von dem Eintrittsbereich der Trägerplatte bis zum zu beleuchtenden Buchstaben hin für jeden Buchstaben gewährleistet ist und ferner wächst mit der Tiefe der Nuten die Wahrscheinlichkeit, daß die Trägerplatte durchflutendes Licht nach Mehrfachreflexion an deren Grenzflächen auf eine Nutoberfläche trifft, wo es durch deren Rauhigkeit Licht streut und somit sichtbar wird.
Im folgenden wird die Neuerung anhand der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 eine Teilansicht eines neuerungsgemäßen Leuchtsymbolkörpers im Schnitt;
Fig. 2 symbolisch ebenfalls geschnitten mehrere Varianten von Buchstabenprofilausführungen sowie von Nutprofilen und
Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht des erfindungsgemäßen Leuchtsymbolkörpers.
In Fig. 1 erkennt man eine Lichtquelle 1, die in einem Gehäuse 2 untergebracht ist. Vorzugsweise handelt es sich hier um eine sehr leuchtstarke Induktionslichtquelle. Dieser Leuchtkörpertyp erzeugt ein sehr helles Licht bei geringer Wärmeabstrahlung. Das Gehäuse 2 bildet im wesentlichen einen lichtdichten Kasten, der über einem Ausschnitt in einer transparenten Trägerplatte 4 angeordnet ist. Die
Anordnung ist so gewählt, daß das Licht der Lichtquelle 1 mit größtmöglicher Intensität auf die Grenzfläche des Ausschnitts 3 auftrifft, um möglichst viel Licht in die transparente Trägerplatte 4 einzukoppeln. Innerhalb des Gehäuses 2 sind Reflektoren 5 angeordnet, die das nicht unmittelbar von der Lichtquelle auf die Trägerplatte abgestrahlte Licht nach einer oder mehrerer Reflexionen auf die Trägerplatte lenken sollen.
Ferner ist es möglich in den Seitenwänden des Gehäuses 2 Lichtaustrittsöffnungen, die hier nicht gezeigt sind, vorzusehen, um damit beispielsweise einen Symbolkörper, der außen auf dem Gehäuse befestigt ist, indirekt zu beleuchten.
Die Trägerplatte 4 ist in Fig. 1 nicht maßstabsgetreu gezeichnet . Sie besteht vorzugsweise aus einem transparenten oder zumindest teilweise transparenten bzw. gefärbten Plexiglas, wobei typischerweise eine in Fig. 1 gezeigte Hälfte einer Trägerplatte 4 ein bis zwei Meter lang ist und eine Dicke typischerweise zwischen 10 und 20 mm aufweist. Die Schlitze 6 umranden die Konturen des Buchstaben H in diesem Ausführungsbeispiel, der teilweise in perspektivischer Ansicht in Fig. 3 gezeigt ist. Von den in Fig. 1 gezeigten Schlitzen sind die Schlitze 6 die am weitesten von der Lichtquelle 1 entfernt gelegenen. Ihre Tiefe ist daher größer als die der Schlitze 7 und 8, die jeweils näher zur Lichtquelle gelegen sind. Wie man aus Fig. 1 leicht erkennt, ist dadurch gewährleistet, daß die Nutenböden, die hier die Form einer Rinne mit dreieckigem Querschnitt haben, direkt von der Lichtquelle angestrahlt werden können. Darüber hinaus ermöglicht das Vorstehen der Nutenböden gegenüber den übrigen Nuten ein Auftreffen ein- oder mehrfach reflektierter Strahlen, so daß kein nennenswerter Intensi-
tätsverlust aufgrund einer "Abschattung" erfolgt, durch Nuten, die näher an der Lichtquelle gelegene Symbolkörper umrahmen .
Je dicker die Trägerplatte ist, um so größer kann die Tiefendifferenz zwischen den Nuten der einzelnen Buchstaben bzw. Symbole ausgelegt werden.
Die Form des Nutenbodens ergibt sich hier aus der Form des Fräskopfes, wobei sich ein Nutenboden mit dreieckigem Querschnitt als sehr günstig erwiesen hat. Dies liegt zum einen daran, daß die abgeschrägten Flächen zum Teil im unmittelbaren Einstrahlungsbereich der Lichtquelle liegen und andererseits im Blickfeld des Betrachters des Leuchtsymbolkörpers liegen. Die zur Trägerplattenoberfläche senkrechten Seitenwände der Nuten werden jedoch von dem Betrachter kaum wahrgenommen.
Deren Beitrag zur Helligkeit des nach vorne gestreuten Lichtes kann dadurch vergrößert werden, daß unabhängig von der Tiefe der Nuten jede Nut einen dreieckigen Querschnitt aufweist, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist. Von vorne betrachtet sind die Nuten jeweils gleich breit. Zur Lichtstreuung tragen jedoch in dem in Fig. 2 gezeigten Fall die Nutenseitenwände über ihre gesamte Tiefe bei.
Herstellungstechnisch ist diese Variante aufwendiger, da für jede Nutentiefe ein neues Fräswerkzeug verwendet werden muß.
Fig. 2 zeigt ferner drei verschiedene Möglichkeiten Symbolkörper, hier Buchstaben, auszuformen, die auf der Vorderseite der Trägerplatte 4 angebracht sind. Einerseits besteht die Möglichkeit durch Druck bzw. Farbauftrag auf der
Vorderseite der Trägerplatte 4 Buchstaben durchscheinend oder vollkommen opak aufzubringen.
13 bezeichnet ein Sandwich aus drei aufeinandergestapelten Plexiglasplatten, die dem Symbolkörper schon eine gewisse Tiefe geben und sehr leicht herstellbar sind.
14 bezeichnet in Fig. 2 einen Buchstaben mit kastenförmigem Profil, der vorzugsweise lichtdicht lackiert ist. Diese Ausführungsform ist die aufwendigste und erlaubt die Buchstabentiefe beliebig zu wählen.
Der neuerungsgemäße Leuchtsymbolkörper stellt gegenüber Außenwerbungsanlagen mit vergleichbarer, optischer Wirkung eine kostengünstigere Alternative dar, die dennoch gegenüber herkömmlichen indirekt beleuchteten Anlagen zahlreiche Vorteile aufweist. *
Bei einer oben beschriebenen Buchstabenkette zeigt jeder Buchstabe für sich eine homogene Ausleuchtung, und die Unterschiede in der Leuchtintensität jeder Buchstabenumrahmung untereinander ist sehr gering. Damit ist gewährleistet, daß ein gleichmäßig ausgeleuchteter Schriftzug vorliegt, der den LeuchtSymbolkörper durch die indirekte Beleuchtung der undurchsichtigen Buchstaben das Erscheinungsbild der Außenwerbungsanlage bei Nacht nicht wesentlich anders wirken läßt als bei Tag.
Durch die überwiegend glatten Flächen läßt sich der Leuchtsymbolkörper leicht reinigen. Das Vorsehen einer einzigen zentral angeordneten Lichtquelle vereinfacht erheblich die elektrische Montage der Anordnung.

Claims (14)

Ansprüche
1. Leuchtsymbolkörper, insbesondere für Außenwerbungsschriftzüge mit
einem eine Lichtquelle aufnehmenden Gehäuse und einer daran angeordneten zumindest teilweise transparenten Trägerplatte für Symbole, in deren Innerem Licht von der Lichtquelle ausgehend bis an deren Ränder geleitet wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
- die Lichtquelle in der Nähe der geometrischen Mitte der Trägerplatte angeordnet ist, und daß
- den Konturen der Symbole folgende Nuten in der Trägerplatte eingearbeitet sind, deren Tiefe mit steigendem Abstand von der Lichtquelle zunimmt.
2. Leuchtsymbolkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerplatte innerhalb des Gehäuses einen Ausschnitt aufweist, in dem die Lichtquelle angeordnet ist und von wo aus die Seitenkanten des Ausschnitts zur Lichteinkopplung in die Trägerplatte angestrahlt werden .
3. Leuchtsymbolkörper nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse bis auf den Einkoppelbereich im wesentlichen lichtdicht ausgeführt ist.
4. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Nuten in die Rückseite der Trägerplatte vom Betrachter aus gesehen eingearbeitet sind.
5. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Nuten einen rinnenförmigen Boden mit schrägen Wänden und senkrecht zur Trägerplatte verlaufenden Seitenwänden aufweisen.
6. Leuchtsymbolkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Neigungswinkel der schrägen Wände des rinnenförmigen Bodens bei allen Symbolen gleich ist.
7. Leuchtsymbolkörper nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nuten jeweils unabhängig von ihrer Tiefe einen dreieckigen Querschnitt aufweisen.
8. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Symbole aus undurchsichtigen auf der Vorderseite der Trägerplatte angeordneten Elementen bestehen und die Nuten parallel zu den Konturen mit einigen Millimetern Abstand von diesen verlaufen.
9. Leuchtsymbolkörper nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Symbole aus Folien, Farbaufträgen, Massivplatten, Schichtplatten oder Kastengehäusen bestehen.
10. Leuchtsymbolkörper nach einem der Ansprüche 2-9, dadurch gekennzeichnet, daß im Gehäuseinneren Reflektoren angeordnet sind, die das Licht der Lichtquelle auf die Trägerplattenkanten der Aussparung bündeln.
11. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Nuteninnenwände aufgerauht sind.
12. Leuchtsymbolkörper nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß nur der Nutenboden aufgerauht ist und die senkrechten Nut-Seitenwände geglättet sind.
13. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte aus Acrylglas besteht.
14. Leuchtsymbolkörper nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle eine Induktionslampe ist.
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