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DE20319732U1 - Straßenverkehrsschilder-, Straßenverkehrszeichen- und Hinweiszeichen mit erhöhter Wahrnehmbarkeit bei Dunkelheit unter Fremdlichteinwirkung - Google Patents

Straßenverkehrsschilder-, Straßenverkehrszeichen- und Hinweiszeichen mit erhöhter Wahrnehmbarkeit bei Dunkelheit unter Fremdlichteinwirkung Download PDF

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DE20319732U1
DE20319732U1 DE20319732U DE20319732U DE20319732U1 DE 20319732 U1 DE20319732 U1 DE 20319732U1 DE 20319732 U DE20319732 U DE 20319732U DE 20319732 U DE20319732 U DE 20319732U DE 20319732 U1 DE20319732 U1 DE 20319732U1
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innovation
rear wall
traffic sign
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    • G09F13/20Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts
    • GPHYSICS
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    • G09F13/20Illuminated signs; Luminous advertising with luminescent surfaces or parts
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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
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Abstract

Die Neuerung nach Anspruch 1 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: bei sämtlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen das Frontgehäuse (1), (1a), (1b) und (1c) und die nicht zwingend notwendige Rückwand (Abschlussdeckel) (14), (14a) und (14b) aus einem klarsichtigen Werkstoff z.B. Kunststoff (PMMA, PC usw.) hergestellt sein können, wobei als Zusatzfunktion noch nachstehend aufgeführte Features möglich sind:.

Description

  • Im nachstehenden Text wird beschrieben wie:
  • Straßenverkehrzeichen und Hinweisschilder, bei denen mittels einer front- und/oder rückseitigen Fremdlichtanstrahlung die Bild-Erkennbarkeit bei Dunkelheit und / oder Schlechtwetter verbessert, d.h. die volle Erkennbarkeit erhöht werden kann.
  • Allgemeines:
  • Verkehrszeichen und Hinweisschilder üblicher Bauart bestehen in der Regel – wenn sie keine eigene Lichtquelle besitzen – aus einer Blechscheibe als Abbildungs-Bild-Träger. Diese Blechscheibe ist mit dem jeweiligen Verkehrzeichensymbol oder Hinweiszeichen bedruckt. Alternativ zu dieser Ausführungsform ist, dass anstelle des direkten Aufdruckes eine Folie aufgebracht werden kann, die das Verkehrszeichen darstellt. Auf der Druckoberfläche – bei Direktaufdruck oder alternativ: eine bedruckte Folie – kann ggf. eine weitere, ebenfalls bedruckte Deckfolie, meist im Klebeverfahren, aufgebracht werden, die folgendes bewirkt:
    • 1. zusätzlicher UV- bzw. Witterungsschutz, d.h. Erhöhung der Lebensdauer der Beschilderung.
    • 2. dass die auf die Frontseite auftreffenden Fremdlichtstrahlen zu einer für den Verkehrsteilnehmer verbesserten Wahrnehmbarkeit führt, indem die Deckfolie einen lichtreflektierenden, mehreckigen – in sich geschlossenen Druck aufweist, und die nicht bedruckte Fläche durch flouerzierendes – transparentes Material unterlegt ist.
  • Ausführungsformen mit einer eingebauten Eigenbeleuchtung stehen ebenfalls zur Verfügung; jedoch muß am Aufstellungsort eine Netzspannungsversorgung (Spannungsquelle) zur Verfügung stehen. Verkehrzeichen oder Hinweisschilder werden in der Regel an einer Stange oder an einem Mast befestigt gemäss den Richtlinien der StVO.
  • Sind optimale Voraussetzungen gegeben, wie nachstehend aufgeführt, so besteht in der Regel keine Notwendigkeit für Verbesserungswünsche bezüglich Lesbarkeit bzw. voller Erkennbarkeit von Verkehrschildern und Hinweistafeln vorgenannter Bauart – bei nicht eigenbeleuchteten Ausführungen:
    • a) gutes Tagwetter oder klare Nacht – kein Nebel – keine Restnässe,
    • b) keine Ermüdungserscheinungen und keine Sehkrafteinschränkung vom Verkehrsteilnehmer,
    • c) gutes, helles Fahrlicht – klarsichtige Windschutzscheibe.
  • Treffen die oben aufgeführten Eigenschaften nur teilweise zu, so kann es gelegentlich zu einer Beschränkung bei der Wahrnehmbarkeit von Beschilderungen kommen.
  • Nachstehend zu beschreibende Bauausführungen von Verkehrzeichen und Hinweisschildern sollen für die Fälle eine Verbesserung darstellen, wo mindestens ein Punkt vorstehender Aufzählung a ... c eingeschränkt ist: Die Darstellung bzw. Beschreibung des Bauprinzips wird ausschliesslich bei den Verkehrzeichen „STOP" und „VORFAHRT" mit der Maßgabe vorgenommen, dass beide Bauprinzipien auf jedes andere Verkehrzeichen oder Hinweiszeichen bauprinzipiell übertragbar bzw. anwendbar sind.
  • Das in 1 dargestellte Verkehrszeichen „STOP" besteht aus einem Frontteil und ggf. aus einer nicht notwendigen Rückwand. Das Front-Teil besteht im Basiskörper aus glasklarem Material z.B. Kunststoff- PMMA, PC -, oder einem sonstigen geeigneten Werkstoff oder ggf. auch aus einem Glaskörper.
  • Die Frontseite gem. 1 ist ein als Basisteil glasklares Formteil, das vorderseitig, zum Fertigteil komplettiert, das Verkehrzeichen abbildet. Dies kann geschehen durch:
    • a) einen farbigen, möglichst transluzent ausgeführten, das Verkehrszeichen abbildenden Aufdruck (Druck) auf den glasklaren Basiskörper gem.1 (2,5,6), unbedruckt bleiben die Umrandungs-Zonen gern. 1 (3, 4);
    • b) das Ausbringen einer im Ursprung glasklaren, möglichst transluzenten farbig bedruckten Folie, oder durch partiell aneinander gefügte, farbig-transluzente Folienstücke gem. 1 (2,5,6) unter Auslassung der transparent belassenen Zonenbereiche gem. 1 (3,4);
    • c) durch Aufformen d.h. Anbringen von farbigen, möglichst transluzent ausgeführten Teilflächenfeldern aus farbigem Kunststoff, die das Gesamtbild: d.h. das Verkehrzeichen „STOP" gem. 1 (2, 5, 6) konform abbilden. Klarsichtig bleiben stets die Zonenbereiche gem. 1 (3, 4).
  • Allen diesen Ausführungen gemeinsam ist, dass die in der Rückseite vom Reflexionskörper pyramidenförmig gestalteten Einformungen so gestaltet sind, dass frontal eingedrungenes Fremdlicht zur Frontseite hin ausgeleitet, und rückseitig einflutendes Fremdlicht zur Frontseite hin durchgelassen wird.
  • Damit frontal auftreffendes Fremdlicht in den Reflexionskörper ohne starke Absorption eindringen kann, sind unbedruckte bzw. in farblosem Werkstoff ausgeführte Umrandungen (Leucht-Band-Rahmen) gem. 1 (3,4) vorhanden, ggf. angeformt, und die farbigen Teilflächenfelder gem. 1 (2,5,6) sind möglichst transluzent, jedoch der vorgeschriebenen Farbgebung entsprechend, gestaltet.
  • Die Umrandungszonen, bestehend aus transparentem Kunststoff bzw. die druckfreien Leerzonen bei Folienverwendung oder auch die druckfreien Zonen bei Direktaufdruck dienen als Leucht-Band-Umrahmungen gem. 1 (3,4) und sind bei Fremdlichteinfall in den Reflexionskörper gegenüber dem übrigen Umfeld stets erhellt wahrnehmbar.
  • Die umrandenden Zonenbereiche bei Folienauflage – oder Direktaufdruck – oder die alternativ transparent ausgeführten Umrahmungen inform von Leuchtband-Rahmen – gem. 1 (3,4) können farbfrei d.h. transparent bleiben.
  • Die Ausführung gem. 3a zeigt, dass die Leuchtband-Rahmen gem. 1 (3,4) mit einem farbigen, in der Rasterdichte und Grösse frei wählbarem Rasterdruck – in der Farbe an das jeweilige Umfeld angepasst – überdruckt werden können. Als eine weitere Variante zum Rasteraufdruck kann bei der Ausführungsform, bei der anstelle einer bildgebenden Folie – oder einem Direktaufdruck – ein Reflexionskörpersystem mit angeformten Leucht-Band-Rahmen und zusätzlichen Leucht-Säulen gem. 7 (3b, 7a) gewählt wurde, dünnwandige Überdeckungen gem. 7 aufgeformt werden.
  • Sowohl von vorne als auch von der Rückseite her eindringendes Fremdlicht beaufschlagt stets den Reflexionskörper, der mit pyramidischen Einformungen versehen ist und erhellt somit durch Reflexion bzw. Lichtdurchleitung die jeweiligen Leuchtband-Rahmen gem.1 (3,4).
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, an das Frontgehäuse – das mit einem Reflexionskörper und gff mit diversen Leucht-Band-Rahmen ausgestattet ist -, eine transparente Rückwand gem. 3(14) aufzumontieren. Die Innenseite der Rückwand kann voll transparent belassen werden – und/oder partiell- oder auch teillichtdurchlässig verspiegelt gem. 7a, 7b, 7c u. 7d ausgeführt sein.
  • Durch zusätzliches Anformen eines Lichtleiters sowohl an das Frontgehäuse als auch an die Rückwand inform eines "Lichtfängers" ist es möglich, einfallendes Umgebungslicht insbesonders von externen Nacht-Beleuchtungssystemen, z.B. Straßenleuchten, auszunutzen, indem man an das glasklar ausgebildete Frontgehäuse einen Lichtfänger gem. 8(1e) u. 8a(1e) anformt, der einfallendes Licht zum Reflexionskörper gem. 8a (12d) weiterleitet und über die druckfreien Zonen und ggf. über die Leucht-Band-Rahmen gem. 1 (3,4) wieder ausleitet.
  • Weiterhin ist es möglich, die Anordnung energiesparend mit, LED's zu Zwecken der Ausleuchtung zu bestücken bzw. zu beleuchten gem. 9, 9a und 9b, wobei jedem Farbflächenfeld gem. 9 (31,31a,32), die zugehörige LED-Farbe gem. 9 (35,35a) zugeordnet wird. Auch eine Beaufschlagung mit intermittierendem Licht passender Lichtwellenlänge ist denkbar, unter der Voraussetzung, dass zur Erzeugung der Teilflächenfelder gem. 9 (31,31a,32) ein phosphoreszierender Kunststoff in entsprechender Farbe verwendet wird.
  • Figuren-Beschreibung:
  • Fig. 1:
  • 1 stellt die Hauptansicht – Frontansicht – des zu beschreibenden Verkehrszeichens „STOP" dar, und dient zu allgemeinen Erläuterungen und Bezugnahmen.
  • Fig. 2:
  • 2 stellt die Hauptansicht des zu beschreibenden Verkehrszeichens „STOP" dar, das gegenüber 1 die Zusatzoption aufweist, dass punktuell zusätzliche Licht-Reflexionen von dem frontal einfallenden Strahllicht erfolgen können. Dies geschieht dadurch, indem man die aufgebrachte Folie rahmenumlaufend und punktuell (Buchstaben und Achteckrahmen) gem. 2 (3a,4a,7), unbedruckt d.h. voll transparent belässt.
  • Fig. 3:
  • 3 stellt einen maßstabsvergrößerten Teilquerschnitt durch 1 dar. Das im Schnitt auszugsweise dargestellte Verkehrszeichen gem. 3 besteht aus einem glasklaren Front – Gehäuse gem. 1(1) und 3(1a) , das vorzugsweise aus einem glasklaren, UV-stabilisierten Kunststoff spritztechnisch herstellbar ist, wobei auch ein Glaskörper anstelle eines Kunststoffkörpers denkbar (1a) ist. Die Innenseite des Gehäuses gem. 3(1a) beinhaltet einen Reflexionskörper gem. 3 (11), der das auf die Frontseite einfallende Licht gem. 3(9) wieder reflektiert. Gem. 3 ist auf der Frontseite eine farbig bedruckte – das Verkehrzeichen abbildende – ursprünglich transparente Folie aufgebracht. Die farbige Folienbedruckung zur Darstellung des Verkehrzeichens wird in möglichst transluzenter Farbeinstellung ausgeführt, so, dass wenigstens ein gewisser Anteil von dem auf der Frontseite auftreffenden Fremdlicht, insbesondere Scheinwerfer-Strahllicht, gem. 3(9) eindringt und zum Reflektionskörper gem. 3(12) gelangt, und dann wieder reflektiert wird gem. 3 (10,17).
  • Unbedruckt, d.h. klarsichtig, bleiben die umlaufenden Leucht-Band-Rahmen z.B. Buchstabenumrahmungen und die Achteckumrahmung gem. 1 (3,4), die jeweils unbedruckte Zonen bilden, welche die einzelnen Buchstaben und auch die Achteckfläche gem.1 (3,4) umschliessen. Frontal eindringendes Licht gem. 3(9) gelangt somit in den Reflexionskörper gem. 3(12), wird dort verteilt, und anschliessend von den jeweiligen pyramidenförmig gestalteten Einformungen gem. 3(8) zur Frontseite hin reflektiert. Die Wirkung ist folgende: Der unbedruckte Zonenbereich gem. 1 (3,4) der Folie gem. 3(3) wird als Hellstelle gem. 3(10) und in stark abgeschwächter Form im übrigen Raumbereich, wo die Lichtstrahlen gem. 3(17) austreten, wahrgenommen.
  • Die Rückwand gem. 3(14) ist voll transparent, so, dass rückseitig eindringende Fremd-Lichtstrahlen gem. 3(15)– z.B. von Strassenbeleuchtungen kommend – in das Systeminnere gelangen können gem. 3(16) und somit auch die auf die Folie gedruckten Teilflächenfelder gem. 1 (2, 5, 6) geringfügig erhellen gem 3(17), d.h. ausleuchten oder zumindest aufhellen. Auch durch das rückseitig einflutende bzw. durchflutende Licht gem. 3(15) leuchten die Leucht-Band-Umrahmungen gem. 1 ( 3,4) , da sie unbedruckt sind – gegenüber dem Umfeld wesentlich stärker, d.h. heller – bezogen auf das übrige Umfeld-.
  • Von der Frontseite her gelangt auch ein Teil der Fremd-Licht-Einstrahlung durch die unbedruckte Zone – d.h. durch die Leucht-Band-Rahmen – gem. 1 (3,4) und 3(3) hindurch zum Reflexionskörper gem. 3(12). Da der Reflexionskörper pyramidisch gestaltete Einformungen hat, kommt eine Reflexion zustande, in dem ein Teil der auftreffenden bzw. eingedrungener Lichtstrahlung gem. 3(9) wieder reflektiert wird gem. 3 (10,17) und somit als Reflexionsstrahlung inform von stärkeren bzw. schwächeren Hellfeldern deutlich wahrnehmbar ist.
  • Fig. 3a:
  • Entsprechend den Ausführungen gem. 3 ist die ansonsten farbig bedruckte Folie gem. 3(11) im Leucht-Band-Rahmen-Bereich gem. 1 (3,4) und 3(3) unbedruckt d.h. voll transparent. Zur Anpassung bzw. Abgleichung der Helligkeit in den einzelnen Leuchtrahmenumrandungsbereichen bei einfallendem Frontstrahllicht gem. 3(9) und Rückseiteneinstrahllicht gem. 3(15) – und um auch diese in unbeleuchtetem Zustand farblich angepasst darzustellen, d.h. um eine farbliche und auch eine optische Anpassung an das Umfeld zu erzielen – können die jeweiligen Leuchtrahmenumrandungsbereiche mit einer dem Verkehrszeichenbild entsprechenden d.h. farblich darauf abgestimmten Rasterung gem. 3a(13) bedruckt werden.
  • Für die Bedruckung sind folgende funktionale Beziehungen möglich bzw. gegeben:
    • a) ein schwach abdeckender Rasterdruck gem. 3a(13) ergibt eine hohe Licht-Ausbringung im Abdeckbereich bei farblich eingeschränkter Anpassung der Leuchtband- Umrahmungen an das Umfeld.
    • b) ein stark abdeckender Rasterdruck gem. 3a(13) ergibt eine entsprechend geringe Lichtausbringung (Ausleitung) im Abdeckbereich bei optisch verbesserter Anpassung d.h. Umfeldanpassung der Leuchtband-Umrahmungen an das Umfeld. Gem. Pos. a und b besteht also ein funktionaler Zusammenhang bezüglich dem optisch zu erzielenden Erscheinungsbild und der erzielbaren Helligkeit der Leucht-Band-Umrahmungen. Die Raster-Bedruckung – mehr oder weniger dicht gestaltet – wird vollflächig und über alle Licht-Eintrittsbereiche und Austrittsbereiche, die noch klarsichtig sind, gem. 2 (3a,4a,7) ausgeführt.
    • c) Der auf den jeweiligen Leuchtbandrahmen aufgebrachte Rasterdruck gem. 1 (3,4) kann stets mit einer aufgebrachten Voll-Linie gem. 3a(19) konturscharf abschliessen. Diese Voll-Linie befindet sich stets auf der Seite, wo angrenzend ein Farbwechsel von einem vollfarbigen Teilflächenfeld gem. 3a(5) zum grobmaschigen Rasterdruck gem. 3a(13) erfolgt. Die Volllinie hat stets die Farbgebung vom Rasterdruck .
  • Fig. 3b:
  • 3b zeigt das Grundprofil in maßstabsvergrößerter Form in der Draufsicht von den pyramidischen Einformungen gem. 3(8), wie sie im Reflexionskörper gem. 3(12) vorhanden sind. Zwischen den Grundrissen von den einzelnen Pyramidenkörpern ist stets ein flächenerzeugender Abstand gem. 3b(43) und 3c(43) vorhanden der die Hellzonenbildung bei Lichteinfall wesentlich unterstützt.
  • Fig. 3c:
  • 3c stellt einen maßstabsvergrößerten, geringfügig veränderten Ausschnitt von 3 dar,der folgende Zusatzfunktion aufweist: Zur Erzielung einer verbesserten Basishelligkeit des Verkehrszeichens bei Dunkelheit unter Fremdlichteinwirkung kann folgendes Bauprinzip angewandt werden: Die aufgebrachte, in Zonenbereichen gem. 2 (3a,4a,7) transparent belassene, aber ansonsten farbig transluzent bedruckte Folie gem. 2(11a) und 3c(11a) weist u.a. partiell sehr kleine – nur im absoluten Nahbereich wahrnehmbare – transparent belassene Zonen gem. 2(7) und 3c(7) auf. Diese unbedruckten Zonen werden sowohl durch Reflexionen von einstrahlendem Frontlicht gem. 3c(9) als auch von der, die Rückseite durchflutenden Lichtstrahlung gem. 3 (15,16) und 3c(16) beaufschlagt, und sind deshalb auf der Frontseite erhellt wahrnehmbar bzw. leuchten das Umfeld der Gesamtfläche „Beschilderung" – wenn auch nur geringfügig – aus.
  • Fig. 4:
  • Bei 4 handelt es sich um eine alternative Low-cost-Ausführungsform, zu dem in 3 beschriebenem Bauprinzip. Die Darstellung des kompletten Frontkörpers erfolgt gem. 4 (12a,29). Das Frontteil besteht aus glasklarem Material (z.B. transparenter Kunststoff), dessen Basisfläche mit Pyramiden gem. 3b(8), die eingeformt sind, versehen ist. Diese Einformungen stellen gem. 4(8) den wesentlichen Teil des Reflexionskörpers gem. 4(12a) dar. Die gesamte Pyramidenanordnung gem. 4(8) kann zur Erhöhung der Reflexionswirkung zusätzlich noch voll- oder teil – verspiegelt werden. Am Frontteil gem. 4(1b) ist zur mechanischen Verstärkung noch ein kurzer topfförmiger Rand angeformt. Die, das gesamte Verkehrszeichen abbildende Symbolik gem. 1 (2,5,6) – unter Auslassung der Leucht-Band-Umrahmungen gem. 1 (3,4) – ist unmittelbar auf die Frontseite gem. 4(29) farbig – mit möglichst hoher Transluzenz – gem. 1 (2,5,6) aufgebracht z.B. bedruckt oder lackiert. Der in 3a beschriebene Rasteraufdruck ist auch hier anwendbar analog zu den dort gemachten Ausführungen.
  • Fig. 5:
  • 5 stellt einen maßstabsvergrößerten Teilquerschnitt durch das Verkehrszeichen gem. 1 dar. 5(12b) zeigt den Basisträgerteil – hergestellt aus einem klarsichtigen Werkstoff z.B. Kunststoff, – einem Reflektor, bestehend aus dem eingeformten Pyramiden-Array gem. 5(8) sowie einem angeformten Leucht-Band-Rahmen gem. 1 (3,4) und 5(3a) – und einer weiteren Anformung zur Aufnahme der Rückwand.
  • Auf das Basisträgerteil aufgeformt sind die einzelnen bildgebenden Teilflächenfelder gem. 1 (2,5,6), die in farbigem – möglichst transluzentem – Kunststoff ausgeführt sind. Die Teilflächenfelder verlaufen planeben mit den Leucht-Band-Rahmen.
  • Wirkungsweise:
  • Frontal auftreffendes Fremdlicht gem. 5(9) gelangt zum Reflektor gem. 5(12b) und wird dort teilweise verteilt und anschließend reflektiert gem. 5 (10b,17b). Rückseitig einfallendes Fremdlicht gem. 5 (1,16) gelangt ebenfalls in den Reflektor und wird in diesem verteilt und anschließend ausgeleitet gem. 5 (l0b,17b). Dies bewirkt, dass:
    • – die Teilflächenfelder großflächig, wenn auch relativ schwach, in der Originalfarbe ausgeleuchtet werden;
    • – alle Leucht-Band-Rahmen sind zwar nicht voll farbgetreu, dafür aber relativ hell ausgeleuchtet, d.h. deutlich sichtbar.
  • Fig. 6:
  • 6 stellt eine maßstabsvergrößerte Teilansicht – Ausschnitt einer Ausführungsform von dem Verkehrszeichen „STOP" dar, das mit den in 7 erläuterten Besonderheiten ausgestattet ist.
  • Fig. 7:
  • 7 stellt einen maßstabsvergrößerten Teilschnitt durch 6, d.h. durch das gesamte Verkehrszeichen dar, das aus nachstehenden, wesentlichen Bauteilen besteht:
    • 1. dem Frontteil, das den Reflexionkörper gem. 7(12c) mitbeinhaltet und auch die zusätzlich angeformten Leuchtband-Rahmen gem. 7(3b) sowie eine grössere Anzahl von Leuchtsäulen gem. 7(7a) und auch die notwendigen Anformungen zur Gehäusegestaltung bzw. Aufnahme der Rückwand;
    • 2. der Rückwand gem. 7(14a), ausstattbar mit partiell lichtdurchlässigen rückwandinnenseitig angebrachten Verspiegelungen gem. 7(23) und (7a). 7b und 7d sind weitere mögliche Ausführungsformen (Varianten) bezüglich der Oberflächengestaltung von der Rückwandinnenseite zur Erzielung einer Verspiegelung.
  • Frontteil-Vorderseite:
  • Die Planflächen von den Leucht-Band-Rahmen gem. 7(3b) und von den Leucht-Säulen gem. 7(7a) werden durch die auf den Reflexionskörper aufzuformenden Farbflächenfelder gem. 6 (2b,5b,6b) – im Verhältnis zur sonstigen Dicke der Farbflächenfelder wesentlich dünner überdeckt, gem. 6 (3b,4b) und 7(30). Die Überdeckung gem. 7(30) ist materialgleich ausgeführt wie die übrigen Teilflächenfelder – d.h. aus farbigem Kunststoff mit einer möglichst hohen Transluzenz-Einstellung.
  • Sowohl frontal gem. 7(9), als auch über die Rückwand gem. 7(14a) eindringendes Licht gem 7(15) gelangt stets zum Reflexionskörper gem. 7(12c) und wird von dort aus in die Leucht-Band-Rahmen gem. 7(3b) und in die Leucht-Säulen gem. 7(7a) weitergeleitet und an der Oberfläche gem. 7 (10c,17c) sichtbar ausgeleitet.
  • Die sich durch die Dünnwandigkeit der Werkstoff Überdeckung gem. 7(30) in den Bereichen Leucht-Band-Rahmen, Leucht-Säulen und Achteckrahmen bei der Ausleuchtung sich ergebenden Farbunterschiede, verursacht durch dünnwandige Hellstellen gegenüber dem übrigen Verkehrzeichenbild werden bewusst in Kauf genommen.
  • Rückwand / Rückseite gem. Fig. 7 ,7a. 7b, 7c und 7d:
  • Speziell gestaltet ist die Rückseite der Rückwand gem. 7(14a), im Ursprung bestehend aus lichtdurchlässigem – d.h. transparentem, farblosen Material – z.B. Kunststoff – die bodenseitig im Innenbereich partielle Verspiegelungen gem. 7(23) zur Erhöhung des Reflexionsgrades bei einfallendem Frontlicht besitzt. Die Stellen, die nicht verspiegelt sind, lassen rückseitig einstrahlendes Licht gem. 7(15) und gem. 7(16b) durch, so dass sie zum und in den Reflexionskörper gelangen können. Anstelle einer partiellen Verspiegelung kann auch ganzflächig eine teillichtdurchlässige bzw. teilreflektierende Verspiegelung erfolgen.
  • Fig. 7a, Fig. 7b, Fig. 7c und Fig. 7d
  • 7a: zeigt eine Gestaltungsmöglichkeit, wie in 7 (14a,23) bereits beschrieben, einer partiellen Verspiegelung von der Innenseite der Rückwand gem. 7a(20). Durchgeführt ist eine teilflächige Verspiegelung (durch Spiegelpads) im Raster gem. 7a(20). Nichtverspiegelt ist die Restfläche gem. 7a(14a).
  • 7b: Die physikalische Grundlage bildet hier eine teillichtdurchlässig aufgebrachte Spiegelschicht gem. 7b(23) Die Abbildung zeigt die von der Frontseite her auf die Innenseite der Rückwand gem. 7b(14b) auftreffenden Lichtstrahlen gem. 7b(21). Der Reflexionsgrad bzw. der Durchlässigkeitsgrad der Spiegelschicht für Lichtstrahlung gem. 7b(23) ist wählbar. Zurückreflektierte Licht-Strahlen sind gem. 7b(21a) dargestellt. Nicht zurück reflektierte Lichtstahlen gem. 7b(21b) treten auf der Rückseite der Rückwand wirkungslos aus.
  • 7c: Die physikalische Grundlage bildet hier eine teillichtdurchlässig aufgebrachte Spiegelschicht gem. 7c(23) Die Abbildung zeigt die von der Rückseite d.h. von der Rückwand her einfallende Lichtstrahlung gem. 7b(15). Der Lichtdurchlässigkeitsgrad bzw. der Reflexionsgrad von der Spiegelschicht gem. 7(23) ist der Machbarkeit entsprechend, in Grenzen wählbar. Durchgelassene d.h. durchgeleitete Licht-Strahlen sind gem. 7c(23) dargestellt. Die zum Reflexionskörper nicht durchdringenden Lichtstrahlen werden gem. 7c(22a) wieder zurückgeleitet d.h. sie bleiben wirkungslos bezüglich der Front-Ausleuchtung.
  • 7d: zeigt eine zusätzliche – peisgünstige (low-cost) – Möglichkeit zur Erzielung einer partiellen Verspiegelung. Dies ist erreichbar, indem innenseitig – zwischen Reflexionskörper gem. 7(12c) und der Rückwand gem. 7d(14) eine oberflächenseitig einseitig – in Richtung Reflexionsteil – verspiegelte, aber mit Perforationslöchern gem. 7d(24) versehenes Zusatzteil z.B. Scheibe gem. 7d(25) eingefügt wird. Größe und Häufigkeit der Perforationslöcher bestimmen den Lichtreflexions- bzw. als Umkehrungsfunktion den Lichtdurchlässigkeitsgrad.
  • Fig. 8 und Fig. 8a:
  • 8a zeigt die Hauptansicht des Verkehrsschildes „STOP" ,ausgestaltet mit einem Lichteinfanger. 8a ist ein Schnitt durch 8.
  • 8 und 8a zeigen eine Möglichkeit, wie durch Anformung von Fremd-Lichtaufnehmern "Lichtfängern" gem. 8 (1e,1f) und 8a (1e,1f) Möglichkeiten geschaffen werden können, vagabundierendes Fremdlicht gem. 8(15a) und 8a(15a) – insbesonders von festinstallierten Dauerbeleuchtungseinrichtungen – z.B. Strassenbeleuchtungen – herrührend – zur Erhellung sämtlicher Leuchtrahmen-Körper gem. 8 (3c,4c) zu nutzen. Dies geschieht, indem das in den Lichtaufnehmer eingedrungene Licht gem. 8(15a) und 8a(15a) in den Reflexionskörper gem. 8a (12d) hineingeleitet und über die pyramidisch gestalteten Einformungen gem. 8a(8) zu den einzelnen Leucht-Band-Rahmen gem. 8 (3c,4c) gelangt, um diese zu erhellen gem.8a (10c).
  • Der Lichtaufnehmer gem. 8 (1e,1f) und 8a (1e,1f) kann auch so gestaltet werden, dass er zur Frontseite planeben (parallel) verläuft und deshalb geeignet ist, einfallendes Scheinwerferfrontlicht aufzunehmen und in den Reflektor weiterzuleiten.
  • Fig. 9
  • 9 zeigt die Frontansicht vom Verkehrzeichen „Vorfahrt".
  • 9 (31) zeigt ein Teilflächenstück, bei dem die sichtbare Seite aus weissem, transluzentem Kunststoff besteht, wobei auch die Verwendung d.h. der Einsatz eines Glaskörpers denkbar ist. Die weiss ausgelegten Teilflächenstücke gem. 9(31a) sind auf dem Reflexionskörper gem. 9a(40) und 9b(40) im Kunststoffspritzgussverfahren aufgeformt.
  • 9 (32) zeigt das in einer transluzent gelben Farbeinstellung ausgeführte Teilflächenstück. Das gelb ausgelegte Teilflächenstück ist auf dem Reflexionskörper gem. 9a(41) im Kunststoffspritzgussverfahren z.B. durch Kunststoffverbundtechnik aufgeformt.
  • 9 (33) zeigt einen schwarzen Umrandungsstreifen inform einer Umrahmung. Diese Umrahmung hat folgende Funktionen:
    • a) Notwendige Darstellung für den Verkehrsteilnehmer gem. StVO.
    • b) Optische Trennungsfunktion, damit keine Lichtüberkopplung bei eingeschalteter Eigenbeleuchtung infolge Eigenlichteinwirkung zwischen den Reflexionskörpern gem. 9a (40,41) stattfinden kann.
    • c) Herstellung einer mechanisch stabilen Verbindung – zwischen den Reflexionskörpern gem. 9a (40,41) untereinander. Die Trennung erfolgt durch den schwarz ausgestalteten Umlaufkörper gem. 9a(33) möglich ist auch die Ausgestaltung der Verbindungsstelle mit einer Hinterkrallungsfunktion im Bereich gem. 9b (33,40,41), üblicherweise jedoch verbunden nach dem Herstellungsprinzip: spritztechnische Oberflächenverschmelzung gleichartiger Werkstoffe im Kunststoff-Spritzguss-Verfahren durch die Anwendung von Mehrfarbenspritzgusstechnik.
  • 9 (35,35a) sind die angedeuteten Positionen der LED's in Weiss und in Gelb.
  • Fig. 9a und Fig. 9b:
  • 9a und 9b zeigen die in den 9 (38,39) angegebenen Schnittverläufe, dargestellt in einem massstabsvergrößerten Querschnitt vom Verkehrszeichen „VORFAHRT". Basiskörper sind die jeweiligen Trägerkörper, welche die Reflexionskörper gem. 9a (40,41) und 9b(40) beinhalten. An die einzelnen Reflexionskörper sind die entsprechenden Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37) angeformt.
  • 9a (35,35a) zeigt die jeweils zugehörige LED-Bestückung – weiss und gelb, wie sie zur Ausleuchtung von den Reflektoren – (Reflexionskörpern) – gem. 9a (40,41) erforderlich sind. An die einzelnen Reflektoren – (Reflexionskörper) angeformt, ist der jeweilige Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37). Die Reflexionskörper werden von den zugehörigen farblich zum Teilflächenfeld gem. 9 (31,31a,32) passend ausgewählten LED's lichttechnisch versorgt.
  • Die Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37) werden dünnwandig – im Verhältnis zur Materialdicke gem. 9a(42) der restlichen Teilflächenfelder gem. 9a(42) – werkstoffgleich mit den Teilflächenfelden. Die Herstellung erfolgt kunststoff-spritztechnisch.
  • Die dünnwandigen Überdeckungsstellen gem. 9a(42) sind in diesem Bereich bei einer Aktivierung der LED's entsprechend hell wahrnehmbar d.h. heller leuchtend – bezogen auf das Umfeld – sichtbar. 9(34) und 9b(34) zeigen die notwendig vorgeschriebene, äussere, schwarz zu gestaltende Umrandung, für die keine Lichttrennung bezüglich der Ausleuchtung erforderlich ist -d.h. beide angrenzenden Flächenfelder werden weiss ausgeleuchtet.
  • Fig. 10:
  • zeigt einen Teil-Ausschnitt aus der Abbildung „Verkehrszeichen", welcher bis auf die angegebenen Perforationslöcher gem. 10(43) der Darstellung von 9 entspricht. Die Wirkungsweise wird näher erläutert in den Schnitt-Darstellungen gem. 10a und 10b.
  • 10a: entspricht angegebenen Schnittverlauf. Der Hauptunterschied zu dem in 9a dargestellen 10b ist eine maßstabsvergrösserte Teildarstellung von 10a
  • Bauprinzip ist: dass der in schwarzem Kunststoff ausgeführte Umrandungsstreifen gem. 10(44) und 10a(44) im Profil dünnwandig und hohl gem. 10(44) gestaltet ist gem. 10(44). Die lichtoptische Trennung erfolgt ebenfalls durch den schwarzen Umrandungsstreifen. In diesem Umrandungsstreifen sind Perforationslöcher gem. 10(43) eingeformt, so daß das von den LED gem. 10a (35b) erzeugte Eigenlicht sichtbar hindurch leuchten kann. In den Umrandungsstreifen gem. 10b (44) ist eine glasklare Kunststoffeinlage – als Lichtleiter und mechanischer Stabilitätsgeber gem. 10a(33a) und 10b (33a) eingeformt. Der Lichtaustritt ist gem. 10b (45) dargestellt.

Claims (21)

  1. Die Neuerung nach Anspruch 1 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: bei sämtlichen Verkehrs- und Hinweiszeichen das Frontgehäuse (1), (1a), (1b) und (1c) und die nicht zwingend notwendige Rückwand (Abschlussdeckel) (14), (14a) und (14b) aus einem klarsichtigen Werkstoff z.B. Kunststoff (PMMA, PC usw.) hergestellt sein können, wobei als Zusatzfunktion noch nachstehend aufgeführte Features möglich sind:.
  2. Die Neuerung nach Anspruch 1.1 ist dadurch gekennzeichnet; dass: das Frontgehäuse gem. (1), (1a), (1b) und (1c) im Innern zur Erzielung optischer Eigenschaften als wesentliches Basisteil einen sog. Reflektor besitzt. Der Reflektor gem. (12), (12a), (12b) und (12c) hat auf der Rückseite fast flächendeckend pyramidenförmige Hohlkörper – mit mindestens dreieckiger Grundfläche gem.(8) eingeformt, wobei es zweckmäßig ist, einen dünnen umlaufender Rand gem.(43) zur Flächenbildung zu belassen.
  3. Die Neuerung nach Anspruch 1.2 ist dadurch gekennzeichnet, dass: das Frontgehäuse gem. (1), (1a), (1b) und (1c) von der Konzeption her so aufgebaut werden kann, dass die Frontseite mit der Applikation direkt bedruckbar gem.(29), oder aber eine Folie mit der Applikation gem.(11) und (11a) aufbringbar ist, oder als weitere Alternative Teilflächenaufformungen gem. (2), (5) und (6) aus transluzentem Kunststoff aufgebracht werden können, wobei stets die Beschilderungsabbildung – Verkehrszeichen – dargestellt wird.
  4. Die Neuerung nach Anspruch 1.3 ist dadurch gekennzeichnet, dass: es auch möglich ist, die Gehäuseform gem. (1), (1a) und (1b) größer zu wählen als es der üblichen Verkehrszeichengrösse entspricht. Man benötigt also eine Zusatz- Fläche, bezogen auf das Gesamt-Verkehrsschild, als Lichteinfänger und Lichtleiter gem. (1e) und (1f). Das zum Reflektor gelangende, eingestrahlte Licht wird im Reflektor verteilt und wieder abgestrahlt, d.h. dass das frontal und rückseitig auftreffende Fremdlicht, nutzbar gemacht wird. Der Lichtleiter „Lichteinfänger" ist sowohl an das Frontgehäuse als auch an die Rückwand anformbar oder auch mechanisch anbringbar gem. (1e) und (1f).
  5. Die Neuerung nach Anspruch 1.4 ist erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass: ausführungsbezogen auch die Anformung von Leucht-Rahmen-Umrandungen gem. (3a) und (3b) sowie einer größeren Anzahl von Leucht-Säulen gem. (7a) zur Einleitung von Frontlicht gem. (9) bzw. anschließender Wiederausbringung gem: (10b), (10c) und (17c) des eingestrahlten Lichtes d.h.von eingedrungenem Strahllicht – z.B. von Fahrzeugscheinwerfern herkommend – konzipiert werden kann.
  6. Die Neuerung nach Anspruch 1.5 ist dadurch gekennzeichnet, da s: Anformungen eines topfförmigen Gehäusekörpers gem. (1a), (1b) und (1c) zur Verstärkung bzw. zur Erzielung von Wasserdichtigkeit bzw. Wasserabweisung, zur Rückwandbefestigung und als Träger für Befestigungselemente sind möglich.
  7. Die Neuerung nach Anspruch 2 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: bei einem direkten Farbaufdruck auf den Gehäusekörper gem. (29) – oder alternativ: Belegung des Gehäusekörpers mit einer ursprünglich farblosen, anschliessend aber farbig bedruckten Folie gem. (11) , welche das gesamte Verkehrszeichenbild darstellt; alle nicht bedruckten Umrahmungen d.h. sog. „virtuelle Leucht-Band-Rahmen" gem. (3), (3a), (4) und (4a) ausführbar und nachfolgend bedruckbar sind. Die druckfreien – klarsichtigen – Zonen können mit einer Rasterung gem. (13) farblich passend zum Umfeld bedruckt werden. Die Rastergröße und die Rasterdichte sind zweckentsprechend zu wählen.
  8. Die Neuerung nach Anspruch 2.1 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: sowohl der das Verkehrszeichen (überbegrifflich: Beschilderungsaufdruck) abbildende Direktaufdruck gem. (2a), (5a) , (6a) und (29) – alternativ: eine entsprechend farbig-transluzent bedruckte Klarsichtfolie gem.(11) und (11a) – aufgebracht auf das Frontgehäuse, mit einer größeren Anzahl von kleinen unbedruckten Freizonen oder auch Lochungen gem. (7) ausstattbar ist.
  9. Die Neuerung nach Anspruch 2.2 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: Die oberen – äusseren – Planflächen sowohl von den Leucht-Band-Umrahmungen gem. (3b) und (4b) als auch von den Leuchtsäulen gem.( 7a) gegenüber den Teil-Flächenfeldern, die das Verkehrszeichen abbilden – zum Gesamtniveau planseitig geringfügig zurückstehen gem. (30). Dieses geringfügige, aber genau definierte Zurückstehen ermöglicht eine vollständige, dünnwandige, planebene Überspritzung gem. (30), bestehend aus demselben farbig-transluzenten Kunststoff Material, aus dem auch die Teilflächenfelder gem. (2b), (5b) und (6b) gefertigt bzw. angeformt sind.
  10. Die Neuerung nach Anspruch 2.3 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: ggf. die Rückwand gem. (14) und (14a) aus transparentem Kunststoff bestehen kann, wobei die dem Systeminnern zugewandte Seite gem. (23) (Innenseite der Rückwand) mit unterschiedlichen, d.h. variablen Lichtdurchlässigkeits- bzw. Verspiegelungsgraden (Faktoren) ausgestaltbar, und wie in den Unteransprüchen weiter 2.4 ... 2.7 beschrieben, ausgeführt werden kann:
  11. Die Neuerung nach Anspruch 2.4 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: die Rückwand (14) voll transparent belassen wird ,d.h. ohne weitere Behandlungsmassnahmen – ausser einer ggf. durchgeführten Grundentspiegelung im Werkzeug selbst. (Aufrauhung der Oberfläche im Werkzeug).
  12. Die Neuerung nach Anspruch 2.5 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: die Innenseite der Rückwand (14) mit einem Spiegelraster gem. (20) im geeigneten Rastermaß versehen werden kann, während die Restfläche unbehandelt bleibt, gem. (14a);
  13. Die Neuerung nach Anspruch 2.6 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: Die Innenseite der Rückwand ganzflächig teillichtdurchlässig d.h. teilreflektierend verspiegelt werden kann, gem. (23), wobei der Reflexionsgrad bzw. Lichtdurchlässigkeitsgrad gem. den vorzugebenden Ausführungsmerkmalen vorausbestimmbar ist.
  14. Die Neuerung nach Anspruch 2.7 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: anstelle einer auf der Rückseite der Rückwand durchgeführten partiellen Verspiegelung eine Spiegelscheibe z.B. eine verspiegelte Metall- oder Kunststoffscheibe gem. (25), die mit Durchbrüchen gem. (24) versehen ist, zwischen die Rückseite vom Frontgehäuse und der Rückwandinnenseite eingefügt werden kann.
  15. Die Neuerung nach Anspruch 3 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: durch Anformen eines umlaufenden randförmigen Klarsichtkörpers gem. (1e) und (1f) an das Frontgehäuse und/oder an die Rückwand der / die stets größer sein muss/müssen als die Grundfläche „Verkehrszeichen". Durch prismatische Anformungen wird /werden die Lichtausleitungen ermöglicht gem. (8). Dabei werden Lichtausleitungs- bzw. Lichtbrechungkanten gem. den optischen Notwendigkeiten vorgesehen und ausgeführt sowie auch z.B. pyramidische oder prismatische Anformungen.
  16. Die Neuerung nach Anspruch 4 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: ein Verkehrszeichen bzw. eine Beschilderung konzipierbar ist, bei der die einzelnen Teil-Flächenfelder exemplarisch gezeigt gem. (31), (31a) und (32) mit LED's entsprechender Farbgebung gem. (35), (35a) und (35b) ausleuchtbar sind. Dabei sind die Teilflächenfelder gem (31), (31a) und (32) mit Kunststoff-Typen ausgeführt, die auf die jeweiligen Lichtwellenlängen der LED's besonders lichtwirkungsgradhoch ansprechen d.h. hell leuchten und dabei gleichzeitig die Anforderungen der StVO erfüllen.
  17. Die Neuerung nach 4.1 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: die schwarzen umlaufenden Umrahmungen -Rahmenfelder- vom Verkehrszeichen „Vorfahrt" gem.(43) mit einer Perforation versehen werden können, die punktuell weisses Licht austreten lassen , d.h. Helligkeit, die durch die Perforation hindurch sichtbar wird.
  18. Die Neuerung nach 4.2 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: anstelle von Leuchtdioden auch Kunststoffe verwendet werden können, die sich beim Anlegen einer entsprechenden elektrischen Betriebsspannung erhellen d.h. in ihrer Grundfarbe leuchten.
  19. Die Neuerung nach 4.3 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: zur Anformung der entsprechenden Teilflächenfelder auch Kunststoffe verwendet werden können, die zur Gruppe phosphoreszierender Kunststoffe gehören.
  20. Die Neuerung nach 4.4 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: bei einem Einsatz phosphoreszierender Kunststoffe infolge vom Nachleuchteffekt ein längeres Nachleuchten der Flächenfelder auch bei ausgeschalteter Beleuchtung möglich ist. Durch diesen Nachleuchteffekt wird auch eine intermittierende Betriebsart mit integrierten Lichtquellen möglich.
  21. Die Neuerung nach 4.5 ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass: auch Kunststoffe verwendet werden können, die lichtsammelnde (LISA) oder auch floureszierende Eigenschaften haben.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102005045692A1 (de) * 2005-09-24 2007-03-29 GM Global Technology Operations, Inc., Detroit Monochrome Anzeigevorrichtung mit einer Hintergrundbeleuchtung, Kraftfahrzeug und Verfahren zum Betreiben einer monochromen Anzeigevorrichtung
US7762703B2 (en) 2006-03-29 2010-07-27 Gm Global Technology Operations, Inc. Heads-up display, motor vehicle and method of operating a heads-up display
DE102009043011A1 (de) * 2009-09-24 2011-03-31 Elektro-Bauelemente Gmbh Vorrichtung zur Bereitstellung elektrischer Energie

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