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Im nachstehenden Text wird beschrieben wie:
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Straßenverkehrzeichen und Hinweisschilder, bei
denen mittels einer front- und/oder rückseitigen Fremdlichtanstrahlung
die Bild-Erkennbarkeit bei Dunkelheit und / oder Schlechtwetter
verbessert, d.h. die volle Erkennbarkeit erhöht werden kann.
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Allgemeines:
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Verkehrszeichen und Hinweisschilder üblicher
Bauart bestehen in der Regel – wenn
sie keine eigene Lichtquelle besitzen – aus einer Blechscheibe als
Abbildungs-Bild-Träger.
Diese Blechscheibe ist mit dem jeweiligen Verkehrzeichensymbol oder
Hinweiszeichen bedruckt. Alternativ zu dieser Ausführungsform
ist, dass anstelle des direkten Aufdruckes eine Folie aufgebracht
werden kann, die das Verkehrszeichen darstellt. Auf der Druckoberfläche – bei Direktaufdruck
oder alternativ: eine bedruckte Folie – kann ggf. eine weitere, ebenfalls
bedruckte Deckfolie, meist im Klebeverfahren, aufgebracht werden,
die folgendes bewirkt:
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- 1. zusätzlicher
UV- bzw. Witterungsschutz, d.h. Erhöhung der Lebensdauer der Beschilderung.
- 2. dass die auf die Frontseite auftreffenden Fremdlichtstrahlen
zu einer für
den Verkehrsteilnehmer verbesserten Wahrnehmbarkeit führt, indem
die Deckfolie einen lichtreflektierenden, mehreckigen – in sich
geschlossenen Druck aufweist, und die nicht bedruckte Fläche durch
flouerzierendes – transparentes
Material unterlegt ist.
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Ausführungsformen mit einer eingebauten Eigenbeleuchtung
stehen ebenfalls zur Verfügung; jedoch
muß am
Aufstellungsort eine Netzspannungsversorgung (Spannungsquelle) zur
Verfügung
stehen. Verkehrzeichen oder Hinweisschilder werden in der Regel
an einer Stange oder an einem Mast befestigt gemäss den Richtlinien der StVO.
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Sind optimale Voraussetzungen gegeben, wie
nachstehend aufgeführt,
so besteht in der Regel keine Notwendigkeit für Verbesserungswünsche bezüglich Lesbarkeit
bzw. voller Erkennbarkeit von Verkehrschildern und Hinweistafeln
vorgenannter Bauart – bei
nicht eigenbeleuchteten Ausführungen:
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- a) gutes Tagwetter oder klare Nacht – kein Nebel – keine
Restnässe,
- b) keine Ermüdungserscheinungen
und keine Sehkrafteinschränkung
vom Verkehrsteilnehmer,
- c) gutes, helles Fahrlicht – klarsichtige
Windschutzscheibe.
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Treffen die oben aufgeführten Eigenschaften nur
teilweise zu, so kann es gelegentlich zu einer Beschränkung bei
der Wahrnehmbarkeit von Beschilderungen kommen.
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Nachstehend zu beschreibende Bauausführungen
von Verkehrzeichen und Hinweisschildern sollen für die Fälle eine Verbesserung darstellen,
wo mindestens ein Punkt vorstehender Aufzählung a ... c eingeschränkt ist:
Die Darstellung bzw. Beschreibung des Bauprinzips wird ausschliesslich
bei den Verkehrzeichen „STOP" und „VORFAHRT" mit der Maßgabe vorgenommen,
dass beide Bauprinzipien auf jedes andere Verkehrzeichen oder Hinweiszeichen
bauprinzipiell übertragbar
bzw. anwendbar sind.
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Das in 1 dargestellte
Verkehrszeichen „STOP" besteht aus einem
Frontteil und ggf. aus einer nicht notwendigen Rückwand. Das Front-Teil besteht
im Basiskörper
aus glasklarem Material z.B. Kunststoff- PMMA, PC -, oder einem
sonstigen geeigneten Werkstoff oder ggf. auch aus einem Glaskörper.
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Die Frontseite gem. 1 ist ein als Basisteil glasklares Formteil,
das vorderseitig, zum Fertigteil komplettiert, das Verkehrzeichen
abbildet. Dies kann geschehen durch:
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- a) einen farbigen, möglichst transluzent ausgeführten, das
Verkehrszeichen abbildenden Aufdruck (Druck) auf den glasklaren
Basiskörper gem.1 (2,5,6),
unbedruckt bleiben die Umrandungs-Zonen gern. 1 (3, 4);
- b) das Ausbringen einer im Ursprung glasklaren, möglichst
transluzenten farbig bedruckten Folie, oder durch partiell aneinander
gefügte,
farbig-transluzente Folienstücke
gem. 1 (2,5,6) unter
Auslassung der transparent belassenen Zonenbereiche gem. 1 (3,4);
- c) durch Aufformen d.h. Anbringen von farbigen, möglichst
transluzent ausgeführten
Teilflächenfeldern
aus farbigem Kunststoff, die das Gesamtbild: d.h. das Verkehrzeichen „STOP" gem. 1 (2, 5, 6)
konform abbilden. Klarsichtig bleiben stets die Zonenbereiche gem. 1 (3, 4).
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Allen diesen Ausführungen gemeinsam ist, dass
die in der Rückseite
vom Reflexionskörper
pyramidenförmig
gestalteten Einformungen so gestaltet sind, dass frontal eingedrungenes
Fremdlicht zur Frontseite hin ausgeleitet, und rückseitig einflutendes Fremdlicht
zur Frontseite hin durchgelassen wird.
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Damit frontal auftreffendes Fremdlicht
in den Reflexionskörper
ohne starke Absorption eindringen kann, sind unbedruckte bzw. in
farblosem Werkstoff ausgeführte
Umrandungen (Leucht-Band-Rahmen) gem. 1 (3,4)
vorhanden, ggf. angeformt, und die farbigen Teilflächenfelder
gem. 1 (2,5,6)
sind möglichst
transluzent, jedoch der vorgeschriebenen Farbgebung entsprechend,
gestaltet.
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Die Umrandungszonen, bestehend aus transparentem
Kunststoff bzw. die druckfreien Leerzonen bei Folienverwendung oder
auch die druckfreien Zonen bei Direktaufdruck dienen als Leucht-Band-Umrahmungen gem. 1 (3,4)
und sind bei Fremdlichteinfall in den Reflexionskörper gegenüber dem übrigen Umfeld
stets erhellt wahrnehmbar.
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Die umrandenden Zonenbereiche bei
Folienauflage – oder
Direktaufdruck – oder
die alternativ transparent ausgeführten Umrahmungen inform von Leuchtband-Rahmen – gem. 1 (3,4)
können farbfrei
d.h. transparent bleiben.
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Die Ausführung gem. 3a zeigt, dass die Leuchtband-Rahmen
gem. 1 (3,4)
mit einem farbigen, in der Rasterdichte und Grösse frei wählbarem Rasterdruck – in der
Farbe an das jeweilige Umfeld angepasst – überdruckt werden können. Als
eine weitere Variante zum Rasteraufdruck kann bei der Ausführungsform,
bei der anstelle einer bildgebenden Folie – oder einem Direktaufdruck – ein Reflexionskörpersystem
mit angeformten Leucht-Band-Rahmen und zusätzlichen Leucht-Säulen gem. 7 (3b, 7a)
gewählt
wurde, dünnwandige Überdeckungen
gem. 7 aufgeformt werden.
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Sowohl von vorne als auch von der
Rückseite
her eindringendes Fremdlicht beaufschlagt stets den Reflexionskörper, der
mit pyramidischen Einformungen versehen ist und erhellt somit durch
Reflexion bzw. Lichtdurchleitung die jeweiligen Leuchtband-Rahmen
gem.1 (3,4).
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Weiterhin besteht die Möglichkeit,
an das Frontgehäuse – das mit
einem Reflexionskörper
und gff mit diversen Leucht-Band-Rahmen ausgestattet ist -, eine
transparente Rückwand
gem. 3(14) aufzumontieren.
Die Innenseite der Rückwand
kann voll transparent belassen werden – und/oder partiell- oder auch teillichtdurchlässig verspiegelt
gem. 7a, 7b, 7c u. 7d ausgeführt sein.
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Durch zusätzliches Anformen eines Lichtleiters
sowohl an das Frontgehäuse
als auch an die Rückwand
inform eines "Lichtfängers" ist es möglich, einfallendes
Umgebungslicht insbesonders von externen Nacht-Beleuchtungssystemen,
z.B. Straßenleuchten,
auszunutzen, indem man an das glasklar ausgebildete Frontgehäuse einen
Lichtfänger
gem. 8(1e)
u. 8a(1e) anformt,
der einfallendes Licht zum Reflexionskörper gem. 8a (12d) weiterleitet und über die
druckfreien Zonen und ggf. über die
Leucht-Band-Rahmen gem. 1 (3,4)
wieder ausleitet.
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Weiterhin ist es möglich, die
Anordnung energiesparend mit, LED's zu Zwecken der Ausleuchtung zu bestücken bzw.
zu beleuchten gem. 9, 9a und 9b, wobei jedem Farbflächenfeld gem. 9 (31,31a,32),
die zugehörige
LED-Farbe gem. 9 (35,35a)
zugeordnet wird. Auch eine Beaufschlagung mit intermittierendem
Licht passender Lichtwellenlänge
ist denkbar, unter der Voraussetzung, dass zur Erzeugung der Teilflächenfelder
gem. 9 (31,31a,32)
ein phosphoreszierender Kunststoff in entsprechender Farbe verwendet
wird.
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Figuren-Beschreibung:
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Fig. 1:
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1 stellt
die Hauptansicht – Frontansicht – des zu
beschreibenden Verkehrszeichens „STOP" dar, und dient zu allgemeinen Erläuterungen
und Bezugnahmen.
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Fig. 2:
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2 stellt
die Hauptansicht des zu beschreibenden Verkehrszeichens „STOP" dar, das gegenüber 1 die Zusatzoption aufweist,
dass punktuell zusätzliche
Licht-Reflexionen von dem frontal einfallenden Strahllicht erfolgen
können.
Dies geschieht dadurch, indem man die aufgebrachte Folie rahmenumlaufend
und punktuell (Buchstaben und Achteckrahmen) gem. 2 (3a,4a,7),
unbedruckt d.h. voll transparent belässt.
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Fig. 3:
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3 stellt
einen maßstabsvergrößerten Teilquerschnitt
durch 1 dar. Das im
Schnitt auszugsweise dargestellte Verkehrszeichen gem. 3 besteht aus einem glasklaren
Front – Gehäuse gem. 1(1) und 3(1a) , das vorzugsweise
aus einem glasklaren, UV-stabilisierten Kunststoff spritztechnisch
herstellbar ist, wobei auch ein Glaskörper anstelle eines Kunststoffkörpers denkbar
(1a) ist. Die Innenseite des Gehäuses gem. 3(1a) beinhaltet einen Reflexionskörper gem. 3 (11), der das
auf die Frontseite einfallende Licht gem. 3(9) wieder reflektiert. Gem. 3 ist auf der Frontseite
eine farbig bedruckte – das
Verkehrzeichen abbildende – ursprünglich transparente
Folie aufgebracht. Die farbige Folienbedruckung zur Darstellung
des Verkehrzeichens wird in möglichst
transluzenter Farbeinstellung ausgeführt, so, dass wenigstens ein
gewisser Anteil von dem auf der Frontseite auftreffenden Fremdlicht, insbesondere
Scheinwerfer-Strahllicht, gem. 3(9)
eindringt und zum Reflektionskörper
gem. 3(12)
gelangt, und dann wieder reflektiert wird gem. 3 (10,17).
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Unbedruckt, d.h. klarsichtig, bleiben
die umlaufenden Leucht-Band-Rahmen z.B. Buchstabenumrahmungen und
die Achteckumrahmung gem. 1 (3,4),
die jeweils unbedruckte Zonen bilden, welche die einzelnen Buchstaben
und auch die Achteckfläche
gem.1 (3,4)
umschliessen. Frontal eindringendes Licht gem. 3(9) gelangt somit in den Reflexionskörper gem. 3(12), wird dort
verteilt, und anschliessend von den jeweiligen pyramidenförmig gestalteten
Einformungen gem. 3(8) zur
Frontseite hin reflektiert. Die Wirkung ist folgende: Der unbedruckte
Zonenbereich gem. 1 (3,4) der
Folie gem. 3(3)
wird als Hellstelle gem. 3(10)
und in stark abgeschwächter
Form im übrigen
Raumbereich, wo die Lichtstrahlen gem. 3(17) austreten, wahrgenommen.
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Die Rückwand gem. 3(14) ist voll transparent,
so, dass rückseitig
eindringende Fremd-Lichtstrahlen
gem. 3(15)– z.B. von
Strassenbeleuchtungen kommend – in
das Systeminnere gelangen können
gem. 3(16)
und somit auch die auf die Folie gedruckten Teilflächenfelder gem. 1 (2, 5, 6)
geringfügig
erhellen gem 3(17),
d.h. ausleuchten oder zumindest aufhellen. Auch durch das rückseitig
einflutende bzw. durchflutende Licht gem. 3(15) leuchten die Leucht-Band-Umrahmungen
gem. 1 (
3,4)
, da sie unbedruckt sind – gegenüber dem
Umfeld wesentlich stärker,
d.h. heller – bezogen
auf das übrige
Umfeld-.
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Von der Frontseite her gelangt auch
ein Teil der Fremd-Licht-Einstrahlung durch die unbedruckte Zone – d.h. durch
die Leucht-Band-Rahmen – gem. 1 (3,4)
und 3(3) hindurch
zum Reflexionskörper
gem. 3(12).
Da der Reflexionskörper
pyramidisch gestaltete Einformungen hat, kommt eine Reflexion zustande,
in dem ein Teil der auftreffenden bzw. eingedrungener Lichtstrahlung
gem. 3(9) wieder
reflektiert wird gem. 3 (10,17)
und somit als Reflexionsstrahlung inform von stärkeren bzw. schwächeren Hellfeldern
deutlich wahrnehmbar ist.
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Fig. 3a:
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Entsprechend den Ausführungen
gem. 3 ist die ansonsten
farbig bedruckte Folie gem. 3(11)
im Leucht-Band-Rahmen-Bereich gem. 1 (3,4)
und 3(3) unbedruckt
d.h. voll transparent. Zur Anpassung bzw. Abgleichung der Helligkeit
in den einzelnen Leuchtrahmenumrandungsbereichen bei einfallendem
Frontstrahllicht gem. 3(9)
und Rückseiteneinstrahllicht
gem. 3(15) – und um
auch diese in unbeleuchtetem Zustand farblich angepasst darzustellen,
d.h. um eine farbliche und auch eine optische Anpassung an das Umfeld
zu erzielen – können die
jeweiligen Leuchtrahmenumrandungsbereiche mit einer dem Verkehrszeichenbild
entsprechenden d.h. farblich darauf abgestimmten Rasterung gem. 3a(13) bedruckt
werden.
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Für
die Bedruckung sind folgende funktionale Beziehungen möglich bzw.
gegeben:
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- a) ein schwach abdeckender Rasterdruck gem. 3a(13) ergibt eine
hohe Licht-Ausbringung im Abdeckbereich bei farblich eingeschränkter Anpassung
der Leuchtband- Umrahmungen an das Umfeld.
- b) ein stark abdeckender Rasterdruck gem. 3a(13) ergibt eine entsprechend
geringe Lichtausbringung (Ausleitung) im Abdeckbereich bei optisch
verbesserter Anpassung d.h. Umfeldanpassung der Leuchtband-Umrahmungen
an das Umfeld. Gem. Pos. a und b besteht also ein funktionaler Zusammenhang
bezüglich
dem optisch zu erzielenden Erscheinungsbild und der erzielbaren
Helligkeit der Leucht-Band-Umrahmungen. Die Raster-Bedruckung – mehr oder
weniger dicht gestaltet – wird
vollflächig
und über
alle Licht-Eintrittsbereiche und Austrittsbereiche, die noch klarsichtig
sind, gem. 2 (3a,4a,7)
ausgeführt.
- c) Der auf den jeweiligen Leuchtbandrahmen aufgebrachte Rasterdruck
gem. 1 (3,4)
kann stets mit einer aufgebrachten Voll-Linie gem. 3a(19) konturscharf abschliessen.
Diese Voll-Linie befindet sich stets auf der Seite, wo angrenzend
ein Farbwechsel von einem vollfarbigen Teilflächenfeld gem. 3a(5) zum grobmaschigen Rasterdruck
gem. 3a(13)
erfolgt. Die Volllinie hat stets die Farbgebung vom Rasterdruck
.
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Fig. 3b:
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3b zeigt
das Grundprofil in maßstabsvergrößerter Form
in der Draufsicht von den pyramidischen Einformungen gem. 3(8), wie sie im
Reflexionskörper
gem. 3(12)
vorhanden sind. Zwischen den Grundrissen von den einzelnen Pyramidenkörpern ist
stets ein flächenerzeugender
Abstand gem. 3b(43)
und 3c(43)
vorhanden der die Hellzonenbildung bei Lichteinfall wesentlich unterstützt.
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Fig. 3c:
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3c stellt
einen maßstabsvergrößerten, geringfügig veränderten
Ausschnitt von 3 dar,der
folgende Zusatzfunktion aufweist: Zur Erzielung einer verbesserten
Basishelligkeit des Verkehrszeichens bei Dunkelheit unter Fremdlichteinwirkung kann
folgendes Bauprinzip angewandt werden: Die aufgebrachte, in Zonenbereichen
gem. 2 (3a,4a,7)
transparent belassene, aber ansonsten farbig transluzent bedruckte
Folie gem. 2(11a)
und 3c(11a)
weist u.a. partiell sehr kleine – nur im absoluten Nahbereich
wahrnehmbare – transparent
belassene Zonen gem. 2(7)
und 3c(7) auf. Diese
unbedruckten Zonen werden sowohl durch Reflexionen von einstrahlendem
Frontlicht gem. 3c(9)
als auch von der, die Rückseite
durchflutenden Lichtstrahlung gem. 3 (15,16)
und 3c(16)
beaufschlagt, und sind deshalb auf der Frontseite erhellt wahrnehmbar
bzw. leuchten das Umfeld der Gesamtfläche „Beschilderung" – wenn auch nur geringfügig – aus.
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Fig. 4:
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Bei 4 handelt
es sich um eine alternative Low-cost-Ausführungsform, zu dem in 3 beschriebenem Bauprinzip.
Die Darstellung des kompletten Frontkörpers erfolgt gem. 4 (12a,29). Das
Frontteil besteht aus glasklarem Material (z.B. transparenter Kunststoff),
dessen Basisfläche
mit Pyramiden gem. 3b(8),
die eingeformt sind, versehen ist. Diese Einformungen stellen gem. 4(8) den wesentlichen
Teil des Reflexionskörpers
gem. 4(12a)
dar. Die gesamte Pyramidenanordnung gem. 4(8) kann zur Erhöhung der
Reflexionswirkung zusätzlich
noch voll- oder teil – verspiegelt
werden. Am Frontteil gem. 4(1b)
ist zur mechanischen Verstärkung
noch ein kurzer topfförmiger
Rand angeformt. Die, das gesamte Verkehrszeichen abbildende Symbolik
gem. 1 (2,5,6) – unter
Auslassung der Leucht-Band-Umrahmungen gem. 1 (3,4) – ist unmittelbar
auf die Frontseite gem. 4(29)
farbig – mit
möglichst
hoher Transluzenz – gem. 1 (2,5,6)
aufgebracht z.B. bedruckt oder lackiert. Der in 3a beschriebene Rasteraufdruck ist auch
hier anwendbar analog zu den dort gemachten Ausführungen.
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Fig. 5:
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5 stellt
einen maßstabsvergrößerten Teilquerschnitt
durch das Verkehrszeichen gem. 1 dar. 5(12b) zeigt den
Basisträgerteil – hergestellt
aus einem klarsichtigen Werkstoff z.B. Kunststoff, – einem
Reflektor, bestehend aus dem eingeformten Pyramiden-Array gem. 5(8) sowie einem
angeformten Leucht-Band-Rahmen gem. 1 (3,4)
und 5(3a) – und einer
weiteren Anformung zur Aufnahme der Rückwand.
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Auf das Basisträgerteil aufgeformt sind die einzelnen
bildgebenden Teilflächenfelder
gem. 1 (2,5,6),
die in farbigem – möglichst
transluzentem – Kunststoff
ausgeführt
sind. Die Teilflächenfelder
verlaufen planeben mit den Leucht-Band-Rahmen.
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Wirkungsweise:
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Frontal auftreffendes Fremdlicht
gem. 5(9) gelangt
zum Reflektor gem. 5(12b)
und wird dort teilweise verteilt und anschließend reflektiert gem. 5 (10b,17b).
Rückseitig
einfallendes Fremdlicht gem. 5 (1,16)
gelangt ebenfalls in den Reflektor und wird in diesem verteilt und
anschließend
ausgeleitet gem. 5 (l0b,17b).
Dies bewirkt, dass:
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- – die
Teilflächenfelder
großflächig, wenn
auch relativ schwach, in der Originalfarbe ausgeleuchtet werden;
- – alle
Leucht-Band-Rahmen sind zwar nicht voll farbgetreu, dafür aber relativ
hell ausgeleuchtet, d.h. deutlich sichtbar.
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Fig. 6:
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6 stellt
eine maßstabsvergrößerte Teilansicht – Ausschnitt
einer Ausführungsform
von dem Verkehrszeichen „STOP" dar, das mit den
in 7 erläuterten
Besonderheiten ausgestattet ist.
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Fig. 7:
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7 stellt
einen maßstabsvergrößerten Teilschnitt
durch 6, d.h. durch
das gesamte Verkehrszeichen dar, das aus nachstehenden, wesentlichen
Bauteilen besteht:
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- 1. dem Frontteil, das den Reflexionkörper gem. 7(12c) mitbeinhaltet
und auch die zusätzlich angeformten
Leuchtband-Rahmen gem. 7(3b)
sowie eine grössere
Anzahl von Leuchtsäulen
gem. 7(7a)
und auch die notwendigen Anformungen zur Gehäusegestaltung bzw. Aufnahme
der Rückwand;
- 2. der Rückwand
gem. 7(14a),
ausstattbar mit partiell lichtdurchlässigen rückwandinnenseitig angebrachten
Verspiegelungen gem. 7(23)
und (7a). 7b und 7d sind weitere mögliche Ausführungsformen (Varianten) bezüglich der
Oberflächengestaltung
von der Rückwandinnenseite
zur Erzielung einer Verspiegelung.
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Frontteil-Vorderseite:
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Die Planflächen von den Leucht-Band-Rahmen
gem. 7(3b)
und von den Leucht-Säulen gem. 7(7a) werden durch
die auf den Reflexionskörper
aufzuformenden Farbflächenfelder
gem. 6 (2b,5b,6b) – im Verhältnis zur
sonstigen Dicke der Farbflächenfelder
wesentlich dünner überdeckt, gem. 6 (3b,4b)
und 7(30).
Die Überdeckung gem. 7(30) ist materialgleich
ausgeführt
wie die übrigen
Teilflächenfelder – d.h. aus
farbigem Kunststoff mit einer möglichst
hohen Transluzenz-Einstellung.
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Sowohl frontal gem. 7(9), als auch über die
Rückwand
gem. 7(14a)
eindringendes Licht gem 7(15)
gelangt stets zum Reflexionskörper gem. 7(12c) und wird
von dort aus in die Leucht-Band-Rahmen gem. 7(3b) und in die Leucht-Säulen gem. 7(7a) weitergeleitet
und an der Oberfläche
gem. 7 (10c,17c)
sichtbar ausgeleitet.
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Die sich durch die Dünnwandigkeit
der Werkstoff Überdeckung
gem. 7(30)
in den Bereichen Leucht-Band-Rahmen, Leucht-Säulen und Achteckrahmen bei
der Ausleuchtung sich ergebenden Farbunterschiede, verursacht durch
dünnwandige
Hellstellen gegenüber
dem übrigen
Verkehrzeichenbild werden bewusst in Kauf genommen.
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Rückwand / Rückseite gem. Fig. 7 ,7a. 7b,
7c und 7d:
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Speziell gestaltet ist die Rückseite
der Rückwand
gem. 7(14a),
im Ursprung bestehend aus lichtdurchlässigem – d.h. transparentem, farblosen Material – z.B. Kunststoff – die bodenseitig
im Innenbereich partielle Verspiegelungen gem. 7(23) zur Erhöhung des
Reflexionsgrades bei einfallendem Frontlicht besitzt. Die Stellen,
die nicht verspiegelt sind, lassen rückseitig einstrahlendes Licht
gem. 7(15)
und gem. 7(16b)
durch, so dass sie zum und in den Reflexionskörper gelangen können. Anstelle
einer partiellen Verspiegelung kann auch ganzflächig eine teillichtdurchlässige bzw.
teilreflektierende Verspiegelung erfolgen.
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Fig. 7a, Fig. 7b, Fig. 7c
und Fig. 7d
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7a:
zeigt eine Gestaltungsmöglichkeit, wie
in 7 (14a,23)
bereits beschrieben, einer partiellen Verspiegelung von der Innenseite
der Rückwand
gem. 7a(20).
Durchgeführt
ist eine teilflächige
Verspiegelung (durch Spiegelpads) im Raster gem. 7a(20). Nichtverspiegelt ist
die Restfläche gem. 7a(14a).
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7b:
Die physikalische Grundlage bildet hier eine teillichtdurchlässig aufgebrachte
Spiegelschicht gem. 7b(23)
Die Abbildung zeigt die von der Frontseite her auf die Innenseite
der Rückwand gem. 7b(14b) auftreffenden
Lichtstrahlen gem. 7b(21).
Der Reflexionsgrad bzw. der Durchlässigkeitsgrad der Spiegelschicht
für Lichtstrahlung gem. 7b(23) ist wählbar. Zurückreflektierte Licht-Strahlen
sind gem. 7b(21a)
dargestellt. Nicht zurück
reflektierte Lichtstahlen gem. 7b(21b)
treten auf der Rückseite
der Rückwand wirkungslos
aus.
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7c:
Die physikalische Grundlage bildet hier eine teillichtdurchlässig aufgebrachte
Spiegelschicht gem. 7c(23)
Die Abbildung zeigt die von der Rückseite d.h. von der Rückwand her
einfallende Lichtstrahlung gem. 7b(15).
Der Lichtdurchlässigkeitsgrad
bzw. der Reflexionsgrad von der Spiegelschicht gem. 7(23) ist der Machbarkeit entsprechend,
in Grenzen wählbar.
Durchgelassene d.h. durchgeleitete Licht-Strahlen sind gem. 7c(23) dargestellt.
Die zum Reflexionskörper
nicht durchdringenden Lichtstrahlen werden gem. 7c(22a) wieder zurückgeleitet
d.h. sie bleiben wirkungslos bezüglich
der Front-Ausleuchtung.
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7d:
zeigt eine zusätzliche – peisgünstige (low-cost) – Möglichkeit
zur Erzielung einer partiellen Verspiegelung. Dies ist erreichbar,
indem innenseitig – zwischen
Reflexionskörper
gem. 7(12c)
und der Rückwand
gem. 7d(14)
eine oberflächenseitig
einseitig – in
Richtung Reflexionsteil – verspiegelte,
aber mit Perforationslöchern
gem. 7d(24) versehenes
Zusatzteil z.B. Scheibe gem. 7d(25) eingefügt wird.
Größe und Häufigkeit
der Perforationslöcher
bestimmen den Lichtreflexions- bzw. als Umkehrungsfunktion den Lichtdurchlässigkeitsgrad.
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Fig. 8 und Fig. 8a:
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8a zeigt
die Hauptansicht des Verkehrsschildes „STOP" ,ausgestaltet mit einem Lichteinfanger. 8a ist ein Schnitt durch 8.
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8 und 8a zeigen eine Möglichkeit, wie
durch Anformung von Fremd-Lichtaufnehmern "Lichtfängern" gem. 8 (1e,1f)
und 8a (1e,1f) Möglichkeiten
geschaffen werden können,
vagabundierendes Fremdlicht gem. 8(15a)
und 8a(15a) – insbesonders
von festinstallierten Dauerbeleuchtungseinrichtungen – z.B. Strassenbeleuchtungen – herrührend – zur Erhellung
sämtlicher Leuchtrahmen-Körper gem. 8 (3c,4c)
zu nutzen. Dies geschieht, indem das in den Lichtaufnehmer eingedrungene
Licht gem. 8(15a)
und 8a(15a)
in den Reflexionskörper
gem. 8a (12d)
hineingeleitet und über
die pyramidisch gestalteten Einformungen gem. 8a(8) zu den einzelnen Leucht-Band-Rahmen
gem. 8 (3c,4c)
gelangt, um diese zu erhellen gem.8a (10c).
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Der Lichtaufnehmer gem. 8 (1e,1f)
und 8a (1e,1f)
kann auch so gestaltet werden, dass er zur Frontseite planeben (parallel)
verläuft
und deshalb geeignet ist, einfallendes Scheinwerferfrontlicht aufzunehmen
und in den Reflektor weiterzuleiten.
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Fig. 9
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9 zeigt
die Frontansicht vom Verkehrzeichen „Vorfahrt".
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9 (31)
zeigt ein Teilflächenstück, bei dem
die sichtbare Seite aus weissem, transluzentem Kunststoff besteht,
wobei auch die Verwendung d.h. der Einsatz eines Glaskörpers denkbar
ist. Die weiss ausgelegten Teilflächenstücke gem. 9(31a) sind auf dem Reflexionskörper gem. 9a(40) und 9b(40) im Kunststoffspritzgussverfahren
aufgeformt.
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9 (32)
zeigt das in einer transluzent gelben Farbeinstellung ausgeführte Teilflächenstück. Das
gelb ausgelegte Teilflächenstück ist auf
dem Reflexionskörper
gem. 9a(41)
im Kunststoffspritzgussverfahren z.B. durch Kunststoffverbundtechnik aufgeformt.
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9 (33)
zeigt einen schwarzen Umrandungsstreifen inform einer Umrahmung.
Diese Umrahmung hat folgende Funktionen:
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- a) Notwendige Darstellung für den Verkehrsteilnehmer gem.
StVO.
- b) Optische Trennungsfunktion, damit keine Lichtüberkopplung
bei eingeschalteter Eigenbeleuchtung infolge Eigenlichteinwirkung
zwischen den Reflexionskörpern
gem. 9a (40,41) stattfinden
kann.
- c) Herstellung einer mechanisch stabilen Verbindung – zwischen
den Reflexionskörpern
gem. 9a (40,41)
untereinander. Die Trennung erfolgt durch den schwarz ausgestalteten
Umlaufkörper
gem. 9a(33)
möglich
ist auch die Ausgestaltung der Verbindungsstelle mit einer Hinterkrallungsfunktion
im Bereich gem. 9b (33,40,41), üblicherweise
jedoch verbunden nach dem Herstellungsprinzip: spritztechnische
Oberflächenverschmelzung
gleichartiger Werkstoffe im Kunststoff-Spritzguss-Verfahren durch
die Anwendung von Mehrfarbenspritzgusstechnik.
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9 (35,35a)
sind die angedeuteten Positionen der LED's in Weiss und in Gelb.
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Fig. 9a und Fig. 9b:
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9a und 9b zeigen die in den 9 (38,39)
angegebenen Schnittverläufe,
dargestellt in einem massstabsvergrößerten Querschnitt vom Verkehrszeichen „VORFAHRT". Basiskörper sind
die jeweiligen Trägerkörper, welche
die Reflexionskörper gem. 9a (40,41)
und 9b(40)
beinhalten. An die einzelnen Reflexionskörper sind die entsprechenden
Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37)
angeformt.
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9a (35,35a)
zeigt die jeweils zugehörige LED-Bestückung – weiss
und gelb, wie sie zur Ausleuchtung von den Reflektoren – (Reflexionskörpern) – gem. 9a (40,41)
erforderlich sind. An die einzelnen Reflektoren – (Reflexionskörper) angeformt, ist
der jeweilige Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37).
Die Reflexionskörper
werden von den zugehörigen
farblich zum Teilflächenfeld
gem. 9 (31,31a,32)
passend ausgewählten
LED's lichttechnisch
versorgt.
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Die Leucht-Band-Rahmen gem. 9a (36,37)
werden dünnwandig – im Verhältnis zur
Materialdicke gem. 9a(42)
der restlichen Teilflächenfelder
gem. 9a(42) – werkstoffgleich
mit den Teilflächenfelden.
Die Herstellung erfolgt kunststoff-spritztechnisch.
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Die dünnwandigen Überdeckungsstellen gem. 9a(42) sind in
diesem Bereich bei einer Aktivierung der LED's entsprechend hell wahrnehmbar d.h.
heller leuchtend – bezogen
auf das Umfeld – sichtbar. 9(34) und 9b(34) zeigen die
notwendig vorgeschriebene, äussere,
schwarz zu gestaltende Umrandung, für die keine Lichttrennung bezüglich der
Ausleuchtung erforderlich ist -d.h. beide angrenzenden Flächenfelder
werden weiss ausgeleuchtet.
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Fig. 10:
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zeigt einen Teil-Ausschnitt aus der
Abbildung „Verkehrszeichen", welcher bis auf
die angegebenen Perforationslöcher
gem. 10(43)
der Darstellung von 9 entspricht.
Die Wirkungsweise wird näher erläutert in
den Schnitt-Darstellungen gem. 10a und 10b.
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10a:
entspricht angegebenen Schnittverlauf. Der Hauptunterschied zu dem
in 9a dargestellen 10b ist eine maßstabsvergrösserte Teildarstellung
von 10a
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Bauprinzip ist: dass der in schwarzem
Kunststoff ausgeführte
Umrandungsstreifen gem. 10(44)
und 10a(44)
im Profil dünnwandig und
hohl gem. 10(44)
gestaltet ist gem. 10(44).
Die lichtoptische Trennung erfolgt ebenfalls durch den schwarzen
Umrandungsstreifen. In diesem Umrandungsstreifen sind Perforationslöcher gem. 10(43) eingeformt,
so daß das
von den LED gem. 10a (35b)
erzeugte Eigenlicht sichtbar hindurch leuchten kann. In den Umrandungsstreifen
gem. 10b (44)
ist eine glasklare Kunststoffeinlage – als Lichtleiter und mechanischer
Stabilitätsgeber
gem. 10a(33a)
und 10b (33a)
eingeformt. Der Lichtaustritt ist gem. 10b (45) dargestellt.