DE102006002216A1 - Beleuchtbares Schrift- und/oder Bildzeichenelement - Google Patents
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Abstract
Ein beleuchtbares Schrift- und/oder Bildzeichenelement (10) besitzt einen transparenten, mittels zumindest eines Leuchtelementes (44) lichtdurchflutbaren, aus einer transparenten Basisplatte (40) und einer transparenten Deckplatte (28) bestehenden Leuchtkörper. Auf oder in der Deckplatte (28) sind Schrift- und/oder Bildzeichen (16, 18) vorhanden. Eine flexible Leiterplatte (50) ist zum elektrischen Ansteuern des zumindest einen Leuchtelementes vorhanden. Das zumindest eine Leuchtelement (44) ist als SMD-Bauteil auf der flexiblen Leiterplatte vorhanden. Die transparente Basisplatte (40) kann auf der flexiblen Leiterplatte (50) aufliegen. In der Basisplatte (40) ist zumindest eine Aussparung (42) für zumindest ein SMD-Leuchtelement (44) vorhanden.
Description
- TECHNISCHES GEBIET
- Die Erfindung betrifft ein Schrift- und/oder Bildzeichenelement, dessen Schrift- und/oder Bildzeichen beleuchtbar sind. Derartige beleuchtbare Zeichenelemente können in vielfältigsten Formen und unterschiedlichsten Zwecken verwendet werden. Durch die Möglichkeit, die Schrift- oder Bildzeichen zu beleuchten, können sie auch bei ungünstigen Lichtverhältnissen gut erkannt werden. Durch farbige, auch unterschiedlich farbige und durch unterschiedlich starke Beleuchtung können vielfältige optische Effekte erzielt werden, die im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen oftmals erwünscht sind.
- Beleuchtete Schrift- und/oder Bildzeichenelemente sind im Zusammenhang mit beispielsweise beleuchteten Einstiegsleisten bekannt, die im Bodenbereich einer Kraftfahrzeug-Türöffnung vorhanden sind. Aus der
DE 20 2004 005 367 U1 ist ein derartiges Beleuchtungsmittel bekannt, bei dem ein aus einem Leuchtkörper und einer Deckplatte zusammengesetztes Schrift- beziehungsweise Bildzeichenelement von unten in den Ausschnitt einer Einstiegsleiste einer Kraftfahrzeug-Türöffnung eingesetzt werden kann. Auf der Oberseite der den Leuchtkörper bedeckenden transparenten Deckplatte sind Buchstaben aufgebracht. Der ebenfalls aus transparentem Material bestehende Leuchtkörper besitzt außerhalb des vom Ausschnitt in der Einstiegsleiste eingenommenen Lichtraumprofils eine Nut, in der Leuchtdioden in Reihe hintereinanderliegend eingesetzt sind Die Dioden sind über eine elektrische Leitungsverbindung untereinander verbunden. Die Leitungsverbindung führt aus dem Leuchtkörper zu einer entsprechenden Spannungsquelle. Durch diese Bauform besitzt der Leuchtkörper eine Dicke von wenigen Millimetern, die absolut betrachtet relativ gering ist, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anbringung unter der Einstiegsleiste einer Kraftfahrzeug-Türöffnung trotzdem aber relativ dick ist. Dazu kommt als Nachteil, dass die Leitungsverbindung für die in dem Leuchtkörper vorhandenen Dioden zu dick ist, als dass sie ohne entsprechende Auswölbung von Dichtungen und sonstigen an das Zeichenelement beziehungsweise die Einstiegsleiste anschließenden Bauteilen für eine außenstehende Person optisch unsichtbar verlegt werden könnte. Vergleichbar dünnere Leuchtkörper sind in Form von Leuchtfolien bekannt, die aber mit mindestens 110 Volt elektrischer Spannung betrieben werden müssen; eine derart hohe Spannung steht beispielsweise in Kraftfahrzeugen ohne Weiteres nicht zur Verfügung. - DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
- Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein beleuchtbares Schrift- und/oder Bildzeichenelement der eingangs genannten Art anzugeben, das mit einer Niedervoltspannung betrieben werden kann und das darüber hinaus eine möglichst geringe Bauhöhe aufweist.
- Diese Erfindung ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand von sich daran anschließenden weiteren Ansprüchen.
- Das erfindungsgemäße Schrift- und/oder Bildzeichenelement besitzt einen Leuchtkörper, der auf einer flexiblen Leiterplatte mit darauf platzierten SMD-Bauteilen aufsitzt und der aus einer Basisplatte mit darauf angeordneter transparenter Deckplatte besteht. Die SMD-Bauteile (Surface-Mounted-Devices-Bauteile) sitzen in Aussparungen der Streuscheibe, so dass ein solcher Leuchtkörper insgesamt etwa nur halb so dick ist wie der im vorstehenden Stand der Technik erwähnte Leuchtkörper. Durch die Verwendung der flexiblen Leiterplatte ist der elektrische Leitungsanschluss, der Teil der flexiblen Leiterplatte ist, ebenfalls sehr dünn, so dass er praktisch nicht aufträgt und dadurch unsichtbar unter Dichtungen oder sonstigen Bauteilen verlegt werden kann.
- Die Deckplatte und die Basisplatte können als zweiteiliger oder einteiliger Leuchtkörper vorhanden sein, wie zwei in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiele zeigen. Bei der einteiligen Ausführungsvariante sind das oder die Zeichenelemente plastisch in dem Leuchtkörper herausmoduliert, wobei sie dabei insbesondere nach oben aus dem Leuchtkörper auskragend vorhanden sein können. Bei der zweiteiligen Ausführungsvariante können das oder die Zeichenelemente vorzugsweise an der Unterseite der die Basisplatte bedeckenden Deckplatte vorhanden sein. So können sie beispielsweise als Farbschicht im Negativdruck aufgetragen oder in die Unterseite der Deckplatte oder Oberseite der Basisplatte eingefräst sein. Dies hat gegenüber der Anbringung der Schriftbeziehungsweise Bildzeichen auf der Oberfläche der Deckplatte den Vorteil, dass die Zeichen von außen geschützt vorhanden sind und nicht etwa durch Treten auf die Einstiegsleiste oder auf das Schrift- beziehungsweise Bildzeichenelement verkratzt werden könnten. Zeichenelemente können auch in der Streuscheibe eingegossen oder sonstwie in der Streuscheibe integriert vorhanden sein.
- Ein solches Zeichenelement kann an der einen Ausschnitt aufweisenden Befestigungsplatte derart befestigt wie insbesondere angeklebt werden, dass das Schrift- und/oder Bildzeichen durch den Ausschnitt hindurch sichtbar wird.
- Zwischen dem Schrift- beziehungsweise Bildzeichenelement und der Befestigungsplatte wie insbesondere der Einstiegsleiste kann eine Dichtung vorgesehen werden. Diese Dichtung kann beispielsweise ein doppelseitiges Klebeband sein, das einerseits von unten an der Befestigungsplatte und andererseits an dem Zeichenelement klebend anliegt. Das Zeichenelement kann somit klebend an dem Rand des in der Befestigungsplatte vorhandenen Ausschnittes befestigt werden.
- Die einzelnen sandwichartigen Bauteile des Zeichenelementes können beispielsweise mittels Klebelack oder einem sonstigen Verbindungsmittel fest miteinander verbunden werden. Es bietet sich an, das Zeichenelement von außen mit einer topfartigen Versiegelung zu versehen, um es gegen Witterungseinflüsse widerstandsfähig zu machen und damit eine möglichst lange Standzeit des Zeichenelementes sicherzustellen. Die Versiegelung ist insbesondere lichtundurchlässig und darüber hinaus lichtreflektierend, um einen Lichtaustritt nach unten und zur Seite zu verhindern.
- Die Leuchtelemente wie zum Beispiel die Dioden sind vorzugsweise SMD (Surface-Mounted-Devices)-Bauteile. Dies trifft auch für die auf der flexiblen Leiterplatte vorhandenen sonstigen Bauteile wie beispielsweise elektrische Widerstände zu.
- Vorzugsweise sind die Leuchtelemente in Reihe nebeneinanderliegend angeordnet. Sofern sie und außerhalb des Ausschnittes vorhanden sind, in den das Zeichenelement eingesetzt wird, sind sie von außen durch die Aussparung hindurch optisch nicht zu erkennen.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
- KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
- Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivisch auseinandergezogene Darstellung einer ersten Ausführungsform eines Schrift- beziehungsweise Bildzeichenelements nach der Erfindung, das von unten in einer Aussparung einer im Bodenbereich einer Kraftfahrzeug-Türöffnung vorhandenen Einstiegsleiste eingesetzt ist, mit zweiteiligem Leuchtkörper, -
2 einen Querschnitt durch die Anordnung nach1 , -
3 einen Querschnitt durch ein Zeichenelement nach der Erfindung gemäß einer zweiten Ausführungsform mit einteiligem Leuchtkörper. - WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
- Ein Zeichenelement
10 (2 ) ragt von unten in einen im vorliegenden Fall rechteckförmigen Ausschnitt12 hinein, der aus einer Einstiegsleiste14 herausgefräst ist. Diese Einstiegsleiste14 bildet eine Befestigungsplatte für das Zeichenelement10 und bildet den oberen Abschluss des Bodenbereiches einer Kraftfahrzeug-Türöffnung. Der Ausschnitt12 ist im vorliegenden Fall mittels einer CNC-Bearbeitungsmaschine aus der metallischen Einstiegsleiste14 herausgefräst worden. - Das Zeichenelement
10 kann ein beleuchtbares Schrift- und/oder Bildzeichenelement sein, je nachdem, ob es Schriftzeichen und/oder Bildzeichen enthält. Im vorliegenden Fall können in dem Zeichenelement10 zwei Buchstaben16 ,18 leuchtend dargestellt werden, die beide den Großbuchstaben "O" darstellen: Auf der Unterseite der metallischen Einstiegsleiste14 ist eine rahmenförmige Dichtung20 mit einem zentralen Ausschnitt22 vorhanden. Diese Dichtung20 besteht im vorliegenden Beispielsfall aus einer doppelseitig klebenden Klebefolie. Die Dichtung20 sitzt außerhalb des Ausschnittes12 . Der von der Dichtung20 eingerahmte Ausschnitt22 ist daher nicht kleiner als der Ausschnitt12 in der Einstiegsleiste14 . - Die rahmenartige Dichtung
20 sitzt auf einem umlaufenden Randstreifen24 des Basisteils26 einer Deckplatte28 . Auf dem Basisteil26 sitzt im vorliegenden Fall zentrisch ein nach oben auskragendes Kragteil29 . Die Grundrissfläche dieses Kragteils29 ist gleich oder kleiner der Größe des in der Einstiegsleiste14 vorhandenen Ausschnittes12 . Dieses Kragteil29 ragt in diesen Ausschnitt12 hinein. Im vorliegenden Beispielsfall ist zwischen der Oberseite30 dieses Kragteils29 und der Oberseite32 des Ausschnitts12 ein geringer Abstand34 vorhanden. Dieser Abstand34 beträgt im vorliegenden Beispielsfall lediglich einige Zehntel Millimeter. Der Abstand34 könnte insbesondere bis auf den Wert Null sinken. Das Kragteil29 sollte allerdings nicht aus der Einstiegsleiste14 nach oben herausragen, damit nicht beim Betreten der Einstiegsleiste14 die Deckplatte28 und deren Oberfläche30 beschädigt wie beispielsweise verkratzt werden kann. Andererseits besteht bei einem zu großen Abstand34 die Gefahr, dass sich im Bereich des Ausschnittes12 eine Schmutzkante ausbildet. - Die aus dem Basisteil
26 und dem Kragteil29 einteilig zusammengesetzte Deckplatte28 besteht aus transparentem Kunststoff. Auf ihrer Unterseite36 , das heißt auf der Unterseite36 des Basisteils26 , sind die Buchstaben16 ,18 und gegebenenfalls sonstige Schrift- oder Bildzeichen spiegelbildlich aufgedruckt. Der von den Schrift- oder Bildzeichen freie Flächenanteil der Unterseite36 ist gegenüber den Buchstaben16 ,18 lichtdurchlässig. Es könnten im Gegensatz dazu auch die Buchstaben16 ,18 lichtdurchlässig und der übrige Bereich der Unterseite36 lichtundurchlässig sein. Zum Erkennen der Schrift- beziehungsweise Bildzeichen16 ,18 ist nur wichtig, dass sie sich gegenüber dem übrigen Flächenbereich auf der Unterseite36 optisch abheben. - Die Deckplatte
28 liegt ihrerseits auf einer ebenfalls aus transparentem Kunststoffmaterial bestehenden Basisplatte40 auf. In der Basisplatte40 sind erste Aussparungen42 für Dioden44 und zweite Aussparungen46 für Widerstände48 vorhanden. Die Dioden44 und die Widerstände48 sind auf einer unterhalb der Basisplatte40 angeordneten flexiblen Leiterplatte50 elektrisch leitend befestigt. Die Basisplatte40 wirkt als optische Streuscheibe für das von den Dioden44 ausgestrahlte Licht. Die Dioden44 und die Widerstände48 stellen SMD-Bauteile (Surface-Mounted-Devices-Bauteile) dar. Diese elektronischen Bauteile44 ,48 sind rahmenartig auf der Leiterplatte50 angeordnet und liegen dabei außerhalb des von dem Ausschnitt12 in der Einstiegsleiste14 eingenommenen Lichtraumprofils. Im vorliegenden Beispielsfall sind zwei Reihen52 ,54 von Dioden44 auf den Längsrändern der im Grundriss rechteckigen Leiterplatte50 vorhanden. Zwei Reihen56 ,58 von Widerständen48 sind auf den beiden übrigen Schmalseiten der Leiterplatte50 vorhanden. Dementsprechend sind in der aus transparentem Material bestehenden Streuscheibe40 auch die beiden Aussparungen46 für die Widerstände48 an den Schmalseiten der Streuscheibe40 und die Aussparungen42 für die Dioden44 auf den Längsseiten der Streuscheibe40 angeordnet. Die Größe der Aussparungen42 ,46 ist den Abmessungen der Dioden44 und der Widerstände48 angepasst. Die Dioden44 und die Widerstände48 sind vollständig in den Aussparungen42 ,46 vorhanden und ragen nicht nach oben aus denselben heraus. - An der flexiblen Leiterplatte
50 ist eine Anschlusslasche60 einstückig angeformt, die die elektrische Leistungsverbindung zu einer 12-Volt-Spannungsquelle darstellt. - Das aus der Deckplatte
28 , der Basisplatte40 und der flexiblen Leiterplatte50 bestehende Zeichenelement10 ist durch ein topfartiges, lichtundurchlässiges Aluminium-Klebeband64 eingehüllt und damit nach unten und zur Seite hin versiegelt. Im vorliegenden Beispielsfall ist das Klebeband64 von oben und von außen auf die Randstreifen24 der Deckplatte28 nach innen umgeschlagen. Dieser Umschlag müsste nicht vorhanden sein. Auch könnte das Klebeband64 nach außen an die Unterseite der Einstiegsleiste14 umgeschlagen und dort angeklebt sein, was gestrichelt in2 mit dem Bezugszeichen64a angedeutet ist. - Um Feuchtigkeit von der Oberseite
30 der Deckplatte28 aus dem Bereich des Zeichenelements10 wegführen zu können, können in der Dichtung20 und gegebenenfalls in dem Alu-Klebeband64 beziehungsweise64a materialmäßige Fehlbereiche ausgespart sein. So könnte querschnittsmäßig in einem Teilbereich des umlaufenden Randstreifens24 die Dichtung20 in ihrer Dicke geschwächt oder überhaupt nicht vorhanden sein. Es bietet sich dann dabei an, die Dichtung nicht aus einem einteiligen Rahmen sondern aus beispielsweise mehreren Streifen zusammengesetzt auszubilden. Die Streifen könnten dann unter Freilassung eines Zwischenraumes auf Abstand aneinanderliegen und so die erforderlichen Abflussrillen für die Feuchtigkeit bilden. Statt dessen oder zusätzlich dazu wäre es möglich, den umlaufenden Spalt zwischen der Oberfläche30 und dem Ausschnitt12 abzudichten. - Die Leiterplatte
50 ist an ihrem Rand über einen Klebelack70 an der über ihr liegenden Basisplatte40 angeklebt befestigt. Die Basisplatte40 ist ihrerseits ebenfalls in ihrem Randbereich über einen Klebelack72 an der Unterseite der Deckplatte28 angeklebt befestigt. - Im vorliegenden Fall besitzt die Dichtung
20 eine Dicke80 von 0,4 mm (Millimeter). Die Deckplatte28 besitzt in ihrem Basisteil26 eine Dicke82 von 0,5 mm. Ihr Kragteil29 besitzt eine Dicke84 von 1,0 mm. Die Deckplatte28 hat in ihrem zentralen Bereich damit eine Dicke85 von insgesamt 1,5 mm. Die Basisplatte40 besitzt eine Dicke86 von 1,0 mm. Die flexible Leiterplatte50 besitzt eine Dicke88 von 0,1 mm. Das Zeichenelement10 besitzt daher eine Gesamtdicke90 von etwa 2,5 mm. Dabei ist die Dicke des Aluminium-Klebebandes64 nicht berücksichtigt. - Das erfindungsgemäße Zeichenelement
10 weist sich durch eine sehr geringe Gesamthöhe aus. Es hat den Vorteil, dass es mit 12-Volt-Spannung betrieben werden kann. Bei seiner Verwendung im Zusammenhang mit der Einstiegsleiste14 eines Kraftfahrzeuges hat es den Vorteil, dass die originale Einstiegsleiste14 verwendet werden kann; es muss lediglich der Ausschnitt12 in ihr hergestellt werden. Von weiterem Vorteil erweist sich die in Farbe und Helligkeit individuelle Beleuchtungsmöglichkeit. Auf einfache Weise ist damit jedes Logo individuell herstellbar. Das Logo ist lediglich in seiner Größe beschränkt, indem es nämlich flächenmäßig nicht größer als der Ausschnitt12 sein sollte. - Das Logo wird im vorliegenden Beispielsfall gemäß
1 und2 auf die Unterseite36 der Deckplatte28 aufgedruckt. Der Druck ist dabei in Spiegelschrift erfolgt. Im vorliegenden Fall wird das Logo mit einer lichtabweisenden silbernen Farbe aufgedruckt. Der übrige Bereich der Unterseite36 ist lichtdurchlässig. - Die Basisplatte
40 dient zur gleichmäßigen Verteilung des durch die Dioden44 erzeugten Lichtes. Die Basisplatte40 ist an ihrer Seite und an ihrer Unterseite mit Lacken bedruckt, um eine Streuung nach außen aus der Streuscheibe heraus zu verhindern und um das Licht an den Außen- und Unterseiten besser reflektieren zu lassen. Dadurch wird das Licht innerhalb der Streuscheibe optimal verteilt. - Die flexible Leiterplatte
50 hat aufgrund ihrer sehr dünnen Ausbildung den Vorteil, dass das Zeichenelement10 insgesamt mit einer entsprechend geringen Höhe hergestellt werden kann. Die flexible Leiterplatte50 setzt sich in ihrer Anschlusslasche60 fort, so dass die dort ebenfalls vorhandene Dicke von lediglich 0,1 mm ihr problemloses Verlegen erlaubt. - Das Zeichenelement
10 lässt sich insbesondere überall dort vorteilhaft verwenden, wo ein aktiv beleuchtetes, mit etwa 2mm sehr dünnes und mit einer niedrigen Spannung betriebenes Zeichenelement erwünscht wird. - Die Ausführungsform gemäß
3 unterscheidet sich von der vorstehend beschriebenen Ausführungsform wie folgt. - Die Deckscheibe
28 und die Basisplatte40 sind einteilig miteinander verbunden und bilden einen einteiligen Leuchtkörper92 . Die Schrift- und Bildzeichen, wie im vorliegenden Beispielsfall die zwei Buchstaben "O", sind als plastische Buchstaben16a ,18a noch oben frei auskragend aus dem Leuchtkörper92 ausmoduliert. Im vorliegenden Fall ist die Umrißlinie jedes Buchstabens "O" als geschlossene Kragwand94 ,96 vorhanden. Der von der jeweiligen Kragwand94 ,96 umschlossene Bereich98 ist vertieft vorhanden, so dass der Buchstaben16a ,18a als plastische Form auf der Oberseite100 des Leuchtkörpers92 erkennbar ist. Gemäß3 schließt diese Oberseite100 bündig mit der Oberseite32 des Ausschnittes12 ab. Bei gegenüber2 vergleichbarer Gesamtdicke90 von etwa 2,5 Millimeter benötigt das Zeichenelement10a weniger Raum unterhalb der Einstiegsleiste14 , als es bei infolge des um den Abstand34 vertieft angeordneten Zeichenelementes10 gemäß2 der Fall ist. - Schließlich können Dioden
44 auch direkt unterhalb der Zeichenelemente16a ,18a in der Basisplatte40 angeordnet werden, was in der Zeichnung nicht dargestellt ist. - Statt der erhabenen Kragwände
94 ,96 und der vertieften Bereiche98 können die Kragwände auch als gegenüber den Bereichen98 vertiefte Rillen ausgebildet sein. Die gegenüber den vertieften Rillen erhabenen Bereiche98 können dabei gegenüber der Oberseite32 vertieft oder nicht vertieft angeordnet sein.
Claims (12)
- Schrift- und/oder Bildzeichenelement (
10 ,10a ), dessen Schrift- und/oder Bildzeichen (16 ,18 ,16a ,18a ) beleuchtbar ist, – mit einem transparenten, mittels zumindest eines Leuchtelementes (44 ) lichtdurchflutbaren, aus einer transparenten Basisplatte (40 ) und einer transparenten Deckplatte (28 ) bestehenden Leuchtkörper, – mit Schrift- und/oder Bildzeichen (16 ,16a ,18 ,18a ) auf der oder in der Deckplatte (28 ) oder Basisplatte (40 ), – dadurch gekennzeichnet, dass – eine flexible Leiterplatte (50 ) zum elektrischen Ansteuern des zumindest einen Leuchtelementes (44 ) vorhanden ist, – das zumindest eine Leuchtelement (44 ) als SMD-Bauteil auf der flexiblen Leiterplatte vorhanden ist, – die transparente Basisplatte (40 ) auf der flexiblen Leiterplatte (50 ) aufliegt, – in der Basisplatte (40 ) zumindest eine Aussparung (42 ) für zumindest ein SMD-Leuchtelement (44 ) vorhanden ist. - Element nach Anspruch 1, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Deckplatte (
28 ) und die Basisplatte (40 ) als ein einteiliger Leuchtkörper (92 ) vorhanden ist, – die Schrift- und/oder Bildzeichen (16a ,18a ) in dem Leuchtkörper (92 ) herausmoduliert wie insbesondere von der Basisplatte (40 ) beziehungsweise Deckplatte (28 ) auskragend als räumliche Zeichen vorhanden sind. - Element nach Anspruch 1 oder 2, – dadurch gekennzeichnet, dass – es an einer einen Ausschnitt (
12 ) aufweisenden Befestigungsplatte (14 ) derart befestigbar wie insbesondere anklebbar ist, dass das Schrift- und/oder Bildzeichen (16 ,16a ,18 ,18a ) durch den Ausschnitt (12 ) hindurch sichtbar ist. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – zwischen ihm und der Befestigungsplatte (
14 ) eine den Ausschnitt einrahmende Dichtung (20 ) vorhanden ist. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – es in einer topfartigen Versiegelung einsitzt.
- Element nach Anspruch 5, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Versiegelung ein Licht reflektierendes, insbesondere ein Aluminium enthaltendes Klebeband (
64 ) ist. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – seine einzelnen, sandwichartig übereinanderliegenden Bauteile (
28 ,40 ,50 ,92 ) mittels Klebelack (70 ,72 ) miteinander verklebt sind. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – das zumindest eine SMD-Leuchtelement (
44 ) und weitere SMD-Bauteile (48 ) wie insbesondere Widerstände auf der flexiblen Leiterplatte (50 ) vorhanden sind. - Element nach Anspruch 8, – dadurch gekennzeichnet, dass – mehrere Leuchtelemente (
44 ) in Reihe (52 ,54 ) hintereinanderliegend vorhanden sind. - Element nach Anspruch 9, – dadurch gekennzeichnet, dass – zumindest zwei Reihen (
52 ,54 ) von Leuchtelementen (44 ) außerhalb des vom Schrift- und/oder Bildzeichen (16 ,16a ,18 ,18a ) eingenommenen Lichtraumprofils vorhanden sind. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – der elektrische Anschluss der flexiblen Leiterplatte (
50 ) als flexible Anschlusslasche (60 ) vorhanden ist, die einteiliger Bestandteil der flexiblen Leiterplatte (50 ) ist. - Element nach einem der vorstehenden Ansprüche, – dadurch gekennzeichnet, dass – die Befestigungsplatte eine im Bodenbereich einer Kraftfahrzeugöffnung wie insbesondere einer Kraftfahrzeug-Türöffnung vorhandene Einstiegsleiste (
14 ) ist.
Priority Applications (1)
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE200520000778 DE202005000778U1 (de) | 2005-01-17 | 2005-01-17 | Beleuchtbares Schrift- und/oder Bildzeichenelement |
| DE202005000778.1 | 2005-01-17 | ||
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Family Applications (1)
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