DE29601325U1 - Halter für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen Malen und Basteln - Google Patents
Halter für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen Malen und BastelnInfo
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- B43—WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
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- B43M99/001—Desk sets
- B43M99/002—Tubular fountain pen holders
- B43M99/006—Tubular fountain pen holders with more than one penholder
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- Clips For Writing Implements (AREA)
Description
Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-/ Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie für
Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln.
Die Erfindung betrifft eine Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, MaI-
und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln, nach dem Oberbegriff des
Hauptanspruchs.
Bekannte derartige Halterungen weisen meistens einfache Aufnahmebohrungen, Klemmleisten und/oder Klemmnoppen auf,
mit denen längliche Gegenstände oder sonstiges Aufnahmegut in Verkaufsverpackungen, in Etuis oder an Verkaufsständern
oder Displays befestigt sind.
Nachteilig hierbei ist es, daß diese Halterungen die aufzunehmenden Produkte oft nicht ausreichend fest halten
und/oder auch nicht gut erkennen lassen. Häufig sind auch Oberflächengestaltungen, Bedruckungen oder sonstige Muster
im Haltezustand durch die Haltemittel verdeckt. Zudem wirken sie meist plump oder billig.
Insbesondere auch bei Präsentationsverpackungen oder bei Schauvitrinen wird dies als besonderer Nachteil empfunden.
Darüber hinaus sind stabile Halterungen als hochwertige Aufnahmen meist sehr teuer, da sie in der Regel aus Metall,
Holz oder Kunststoff gefertigt sind. Preiswerte Halterungen z.B. aus Pappe oder dünnem Blech
weisen kaum ausreichenden Halt und Stabilität auf, da sie ggf. instabil sind und zudem meist auch kein ausreichender
Platz mehr für ein lägeres durchgehendes Druckbild oder für längere Texte verfügbar ist.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, Halterungen für längliche Gegenstände zu schaffen, die die genannten
Nachteile nicht aufweisen und die insbesondere bei einfacher und preiswerter Herstellung optisch vorteilhaft
wirken, die die aufzunehmenden Produkte dennoch sicher und
fest halten sowie gut und großflächig erkennen lassen, so daß besonders auch Oberflächengestaltungen, Bedruckungen
oder sonstige Muster im Haltezustand durch die Haltemittel nicht unnötig verdeckt werden, so daß diese Halterungen
insbesondere auch bei Präsentationsverpackungen oder in Schauvitrinen Verwendung finden können, selbst dann, wenn
sie aus Pappe oder aus dünnem Blech gefertigt sind. Zudem soll die Halterung auch bei größeren Sicht öffnungen
ausreichend stabil gegen Verwindung sein und die Freilegung auch längerer durchgehender Druckbilder oder Texte auf der
Oberfläche der Verpackung ermöglichen.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung werden in den weiteren Ansprüchen umfaßt.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen nachfolgend näher erläutert. Hierbei zeigen:
Fig. 1 eine erste erfindungsgemäße leere Halterung als Einzelverpackung,
die Halterung gem. Fig.l von der Seite, die Halterung nach Fig.l mit Inhalt,
die Halterung gem. Fig.3 von hinten, die Halterung nach Fig.l mit transparenter Hülle,
die Halterung nach Fig.3 mit transparenter Hülle, eine andere Ausführungsform der Erfindung als
ungefülltes Verkaufs-Display, eine weitere Ausführungsform als gefülltes
Verkaufs-Display,
eine dritte Variante eines Verkaufs-Displays.
eine dritte Variante eines Verkaufs-Displays.
Figur 1 zeigt den an eine Grundplatte 3 angeformten Grundkörper 11 einer über Biegekanten 16 und eine Formkante
13 pyramidenförmig geformten Halterung 1, deren Aufnahme 2 in den beiden Halteflächen 12 aus einer ersten Haltekante
24 und einer zweiten Haltekante 25 gebildet wurde, wobei der Stanzkörper 18 über die Falzkante 17 und die
Umschlagkanten 19 zur Stabilität der Halterung wesentlich beiträgt. Zwiischen den die Formkante 13 verlängernden
beiden Haltearmen 14 ergänzt die Sichtöffnung 22 insgesamt die freie Sichtzone 23.
Aus der Seitenansicht nach Figur 2 ist angrenzend an die Grundplatte 3 auch die Rückwand 4 der Halterung 1 am
Grundkörper 11 und besonders deutlich die Aufnahme 2, die Formkante 13, die Haltearme 14 und dazwischen die
Sichtöffnug 22 zu sehen.
Die Figuren 3 und 4 zeigen ein zwischen den Haltekanten 24 und 25 und den Haltearmen 14 aufgenommenes Schreibgerät 91
im auf einer Grundplatte 3 über die Biegekanten 16 und die Formkante 13 angeformten Grundkörper 11 der Halterung 1.
Die Sichtöffnung 22 gibt die gesamte Sichtzone 23 frei, die hier als Abflachung am Schreibgerät 91 dargestellt ist.
Gemäß den Figuren 5 und 6 weist die Halterung 1 eine dreikantig geformte, transparente Hülle 5 auf, durch die
hindurch das enthaltene Schreibgerät 91 gut erkennbar ist. In senkrechter Verlängerung der Formkante 13 erstrecken
sich auch hier zwei Haltearme 14 und die sich zur Sichtzone 23 erweiternde Sichtöffnung 22. Der über die Biegekanten
geformte pyramideförmige Grundkörper 11 läßt in Figur 5
auch den von den Stanzlinien 15 umrissenen Stanzkörper 18 erkennen, der über die nach inne geklappte Falzkante 17 als
Verbindungskörper die ganze Halterung mit stabilisiert.
Die aus den Figuren 7 und 8 ersichtlichen Heiter 1' und 1" sind Verkaufs-Displays und besteht im wesentlichen jeweils
aus einem pyramidenförmigen Grundkörper 11, der an einer Rückwand 4 und auf einer Grundplatte 3 befestigt ist. Die
über zwei Seiten waagrecht verlaufenden Formkanten 13 und 13' sind von mehren senkrecht angeordneten Aufnahmen 2
durchbrochen in denen Gegenstände 9 in senkrechter Position und in axialem Abstand zur Grundplatte 3 gehalten werden.
Die Verkaufshilfe nach Figur 9 ist zwei quaderförmigen Grundkörpern 11 zusammengesetzt und mit einer Grundplatte
sowie mit einer Rückwanr 4 versehen. Die in zwei Reihen übereinander waagrecht verlaufenden Formkanten 13 und 13"
weisen mehrere Aufnahmen 2 auf. Die Achsen dieser Aufnahmen 2 verlaufen in schrägem Winkel zu den senkrechten und
waagrechten Flächen der beiden Quader, hier mit ca. 3 0 Grad zur Senkrechten.
die Rückwand 4 kann, ebenso wie die Grundplatte 3 als bevorzugter Informationsträger dienen.
Die in den Figuren 1 bis 6 von verschiedenen Seiten als leere oder befüllte Einzelverpackung, mit oder ohne
transparenter Hülle 5, als Halterungen 1, 1', 1", 1"' für längliche Gegenstände 9, insbesondere für Schreib-,
Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte 91 sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln (92)
dargestellten Halterungen 1, 1', l", l"' weisen mindestens
einen Grundkörper 11 auf, der insbesondere mit Halteflächen 12 und mit mindestens einer Formkante 13 sowie mindestens
einer Aufnahme 2 zum Halten der Gegenstände 9, 91, (92) versehen ist. Der Grundkörper 11 bzw. dessen Halteflächen
12 sind über die Formkante 13 polygonal, hier vorzugsweise quaderförmig bzw. als Dreieck geformt, die Aufnahme 2 im
Grundkörper 11 ist gegenüber der bzw. den Formkante(n) 13,
13', 13" als Querbohrung 21 ausgebildet und durchdringt den Grundkörper 11 derart, daß entlang der Formkante(n) 13, 13'
t *
mindestens ein Haltearm 14 sowie mindestens eine Sichtöffnung 22 ausgebildet sind.
Der Grundkörper 11 weist eine Rückwand 4 auf und ist mit einer Grundplatte 3 verbunden und mit diesen zusammen
vorzugsweise einstückig ausgebildet.
Der Grundkörper 11 bzw. dessen Halteflächen 12 ist bzw.
sind über die Formkante 13 und über Biegekanten 16 bevorzugt als dreiseitige Pyramide geformt.
Die Formkante 13 verläuft hierbei im wesentlichen senkrecht, bzw. von der oberen Spitze des Grundkörpers 11
zur Grundplatte 3 hin.
Der Abstand der Formkante(n) 13, 13', 13" zur Grundplatte
bzw. der Halteabstand der Aufnahme 2 zur Hülle 5 und damit deren axiale Distanz ist vorteilhaft derart bemessen, daß
die in die Aufnahme 2 eingesetzten Gegenstände 9 mindestens aber deren Spitzen, die Grundplatte 3 bzw. die Wände der
Hülle 5 nicht berühren, damit ein Verschmutzen der Grundplatte 3 oder der Hülle 5 oder ein Auslaufen
entsprechender Schreibgeräte 91 sicher verhindert wird.
Insbesondere zur sicheren Aufnahme mehrerer Gegenstände 9 oder bei wie aus den Figuren 7 bis 9 ersichtlichen
Verkaufsständern bzw. Displays, verlaufen die Formkanten bzw. 13', 13" am Grundkörper 11 vorteilhaft im wesentlichen
waagrecht bzw. parallel zur Grundplatte 3.
Der Grundkörper 11, die Rückwand 4 und die Grundplatte 3 werden bevorzugt aus einem Stück bzw. aus einer Platte
vorgestanzt und im Falz- oder Biegeverfahren zusammen umgeformt und vorteilhaft aus Pappe oder aus dünnem Blech
hergestellt.
Die Aufnahme 2 bzw. die Querbohrung 21 ist im Grundkörper 11 am besten derart angeordnet, daß entlang der Formkante
13 jeweils zwei Haltearme 14 ausgebildet werden, die sich um die lichte Weite der Sichtöffnung 22 im Abstand
zueinander befinden.
Diese lichte Weite der Sichtöffnung 22 bzw. der Abstand der Haltearme 14 zueinander soll stets geringer sein, als der
Durchmesser des aufzunehmenden Gegenstandes, dam dieser
allzeit sicher gehalten wird.
Die erste Haltekante 24 und die zweite Haltekante 25 der Aufnahme 2 bzw. der Querbohrung 21 im Grundkörper 11 sollen
vorzusweise dann unterschiedlich großen Umfang aufweisen, wenn konische oder anderweitig mit ungleichmäßigen
Durchmessern oder Formen versehen Gegenstände 9 aufzunehmen sind, so daß die Aufnahme 2 mit unterschiedlich großen
Durchgangsdurchmessern versehen ist und einen konische Aufnahmebohrung 26 aufweist.
Die Haltearme 14 sollen jeweils von den zur Formkante 13 hin auslaufenden Haltekanten 24, 25 gebildet bzw. begrenzt
werden.
Wenn der einen Grundkörper 11 eine Formkante 13 und eine einzige Aufnahme 2 aufweist, ist die Halterung besonders
als Einzelverpackung für längliche Gegenstände 9, 91, 92 geeignet, die in Verbindung mit einer vorzugsweise
transparente Hülle 5 insbesondere als Etui oder als Umverpackung dienen kann.
Weist der Grundkörper 11 dagegen eine oder mehrere Formkante(n) 13, 13', 13" und vorzugsweise mehrere
Aufnahme (n) 2, dann ist er bevorzugt als Display bzw. als Verkaufshilfe für längliche Gegenstände 9 einsetzbar.
In die Aufnahme(n) 2 können vorteilhaft Schreibgeräte 91
und/oder Zubehörteile 92 eingesetzt werden und als Etui oder Umverpackung oder als Display oder Verkaufshilfe
hierfür dienen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Aufnahme 2 bzw. die Querbohrung 21 im Grundkörper 11 derart ausgebildet ist,
daß der Stanzkörper 18 entlang der Stanzlinie 15
ausgeschnitten und um die Biegekante 16 eingeformt werden
kann und wenn dann die Falzkante 17 eine nach inne gerichtete negative Verlängerung der Formkante 13 bildet.
Hierdurch wird die gesamte Halterung 1, 1', 1" in alle Richtungen stabilisiert, so daß sie eine langzeitig
haltbares und damit hochwertiges Etui oder Verkaufs-Display
ergibt.
Als günstig hat es sich erwiesen, wenn die Aufnahme 2 bzw. die Querbohrung 21 gegenüber den Halteflächen 12 in einem
Winkel von 20 bis 70°, vorzugsweise von 30 bis 50 ° angeordnet ist.
Positionen: Halterung I7 I7, 1", 1"' Halterung(en)
11 Grundkörper
12 Halteflächen
13, 13', 13" Formkante(n)
14 Haltearm(e)
15 Stanzlinie
16 Biegekante
17 Falzkante
18 Stanzkörper
19 Umschlagkante(n)
Aufnahme
21 Querbohrung
22 Sichtöffnung
23 Sichtzone
24 erste Haltekante
25 zweite Haltekante
26 Aufnahmebohrung
31 Boden
32 Freifläche
Rückwand
41 Rücken
42 Falzfläche
Hülle
Zubehör 7
9 Gegenstände, Produkte
91 Schreibgerät(e) ...
92 Zubehör
Claims (19)
1. Halterung für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal- und/oder Bastelgeräte sowie
für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen, Malen und Basteln, die mindestens einen Grundkörper aufweist,
der insbesondere mit Halteflächen und mit mindestens einer Formkante sowie mindestens einer Aufnahme zum
Halten der Gegenstände versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) bzw. dessen Halteflächen (12) über die Formkante(n) (13, 13', 13") polygonal,
vorzugsweise quaderförmig oder als Dreieck geformt ist bzw. sind,
daß die Aufnahme (2) im Grundkörper (11) als Querbohrung (21) gegenüber der bzw. den Formkante(n)
(13, 13') ausgebildet ist
und daß die Querbohrung (21) den Grundkörper (11) derart durchdringt, daß entlang der Formkante (13)
mindestens ein Haltearm (14) sowie mindestens eine Sichtöffnung (22) ausgebildet ist.
2. Halterung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) eine Rückwand (4) aufweist und mit einer Grundplatte (3) verbunden ist.
3. Halterung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) , die Rückwand (4) und die Grundplatte (3) einstückig zusammen ausgebildet sind.
4. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11) bzw. dessen Halteflächen (12) über die Formkante (13) und über Biegekanten (16) als
dreiseitige Pyramide geformt ist.
5. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkante (13) im wesentlichen senkrecht, bzw. von der oberen Spitze des Grundkörpers (11) zur
Grundplatte (3) hin verläuft.
6. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand der Formkante (13) bzw. der Aufnahme
(2) zur Grundplatte 3 oder zu einer Hülle (5) und damit deren axiale Distanz derart bemessen ist, daß in
die Aufnahme (2) eingesetzte Gegenstände (9) oder deren Spitzen, die Grundplatte (3) bzw. die Wände der
Hülle (5) nicht berühren.
7. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Formkante (13) am Grundkörper (11) im wesentlichen waagrecht bzw. parallel zur Grundplatte
(3) verläuft.
8. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11), die Rückwand (4) und die Grundplatte (3) im Falz- oder Biegeverfahren zusammen
umgeformt worden sind.
9. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21) im Grundkörper (11) derart angeordnet ist, daß entlang
der Formkante (13) zwei Haltearme (14) ausgebildet sind, die sich um die lichte Weite der Sichtöffnung
(22) im Abstand zueinander befinden.
10. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die lichte Weite der Sichtöffnung (22) bzw. der Abstand der Haltearme (14) zueinander geringer ist als
der Durchmesser des aufzunehmenden Gegenstandes.
11. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet/
daß die erste Haltekante (24) und die zweite Haltekante (25) der Aufnahme (2) bzw. der Querbohrung
(21) im Grundkörper (11) unterschiedlich großen Umfang aufweisen, so daß die Aufnahme (2) mit unterschiedlich
großen Durchgangsdurchmessern versehen ist und einen konische Aufnahmebohrung (26) aufweist.
12. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Haltearme (14) jeweils von den zur Formkante
(13) hin auslaufenden Haltekanten (24, 25) gebildet bzw. begrenzt werden.
13. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Grundkörper (11), eine Formkante (13) und eine Aufnahme (2) aufweist und als
Einzelverpackung für Gegenstände (9) ausgebildet ist.
14. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine vorzugsweise transparente Hülle (5) als Etui oder Umverpackung aufweist.
15. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Grundkörper (11), eine oder mehrere Formkante(n) (13) und eine oder mehrere Aufnahme(n)
(2) aufweist und als Display bzw. als Verkaufshilfe
für Gegenstände (9) ausgebildet ist.
16. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Aufnähme(n) (2) Schreibgeräte (91) und/oder
Zubehörteile (92) eingesetzt sind und daß sie als Etui oder Umverpackung oder als Display oder Verkaufshilfe
hierfür dient bzw. dienen.
17. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (11), die Rückwand (4) und die Grundplatte (3) aus Pappe oder aus dünnem Blech
bestehen.
18. Halterung nach einem*der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21) im Grundkörper (11) derart ausgebildet ist, daß der
Stanzkörper (18) entlang der Stanzlinie (15) ausgeschnitten und um die Biegekante (16) eingeformt
ist und daß die Falzkante (17) eine nach inne gerichtete negative Verlängerung der Formkante (13)
bildet.
19. Halterung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aufnahme (2) bzw. die Querbohrung (21) gegenüber den Halteflächen (12) in einem Winkel von
bis 70 Grad, vorzugsweise von 30 bis 50 Grad angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29601325U DE29601325U1 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halter für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen Malen und Basteln |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29601325U DE29601325U1 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halter für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen Malen und Basteln |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29601325U1 true DE29601325U1 (de) | 1996-04-04 |
Family
ID=8018569
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29601325U Expired - Lifetime DE29601325U1 (de) | 1996-01-27 | 1996-01-27 | Halter für längliche Gegenstände, insbesondere für Schreib-, Zeichen-, Mal und/oder Bastelgeräte sowie für Zubehör zum Schreiben, Zeichnen Malen und Basteln |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29601325U1 (de) |
-
1996
- 1996-01-27 DE DE29601325U patent/DE29601325U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19960515 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 19991103 |