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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten von mindestens zwei länglichen Gegenständen, insbesondere Stiften, nach dem Oberbegriff von Anspruch 1,
DE 89 01 093 U1 .
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Vorrichtungen der oben genannten Art sind bekannt. Dabei handelt es sich beispielsweise im Falle von Haltevorrichtungen für Stifte um topf- oder napfartige Gefäße, die mit einer Lochplatte abgedeckt ist, wobei die Gegenstände bzw. Stifte sich durch die Löcher der Lochplatte hindurch erstrecken. Ein Beispiel ist in der
CH 242 365 A gezeigt. Diese herkömmlichen Vorrichtungen sind nicht verstellbar. D. h., sie können nur einen einzigen Betriebszustand einnehmen, in dem beispielsweise alle Gegenstände (Stifte) parallel zueinander ausgerichtet sind. Insbesondere dann, wenn die genannten Löcher sehr eng beieinander liegen oder sich mehrere der Gegenstände (Stifte) durch ein und dasselbe Loch erstrecken, ist es insbesondere bei paralleler Ausrichtung der Gegenstände bzw. Stifte bisweilen schwierig, einen der Gegenstände bzw. Stifte zu entnehmen. Wird aber die Haltevorrichtung derart gestaltet, daß der Abstand zwischen den einzelnen Gegenständen bzw. Stiften größer ist, nimmt die Gesamtanordnung zum einen mehr Platz ein. Zum anderen ist eine solche Anordnung mit größeren Abständen häufig ästhetisch weniger ansprechend.
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Die
EP 1 632 361 A1 zeigt eine weitere einschlägige Vorrichtung mit einer Halteeinrichtung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß der Platzbedarf verringert ist, der ästhetische Anspruch verbessert ist und dennoch die Handhabbarkeit, insbesondere Entnehmbarkeit einzelner Gegenstände (Stifte) verbessert ist.
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Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe durch die Vorrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung besteht die Möglichkeit, sie in ihrem ersten Betriebszustand derart zu gestalten, daß die Gegenstände (Stifte) mit geringem Abstand zueinander gehalten sind, wodurch der Platzbedarf minimiert ist und ein ästhetisch ansprechendes Gesamtbild gewährleistet ist. Demgegenüber kann die erfindungsgemäße Haltevorrichtung in dem zweiten Betriebszustand derart ausgestaltet sein, daß optimale Handhabbarkeit (Entnehmbarkeit der Gegenstände) gewährleistet ist.
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Mit anderen Worten löst die Erfindung die gestellte Aufgabe dadurch, daß zwei Betriebszustände vorgesehen sind, die den oben erwähnten gegensätzlichen Forderungen genügen. In dem ersten Betriebszustand wird nämlich der Forderung des geringen Platzbedarfs und des ästhetisch ansprechenden Aussehens genügt, wohingegen in dem zweiten Betriebszustand das Hauptaugenmerk auf der Handhabbarkeit liegt.
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Erfindungsgemäß weist die Haltevorrichtung eine erste und eine zweite Halteeinrichtung zum Halten des ersten Gegenstands in zumindest einer Richtung quer zu dessen Längsachse auf. Damit ist eine mechanisch besonders einfache Lösung gefunden.
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Diese erfindungsgemäße Verstellbarkeit der ersten bezüglich der zweiten Halteeinrichtung erlaubt die Verstellung der Haltevorrichtung von dem ersten in den zweiten Betriebszustand (und umgekehrt) auf mechanisch besonders einfache Weise.
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In gleicher Weise sieht die Erfindung weiter bevorzugt eine dritte und eine vierte Halteeinrichtung zum Halten des zweiten Gegenstands in zumindest einer Richtung quer zu dessen Längsachse vor.
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Erfindungsgemäß weiter bevorzugt ist die dritte Halteeinrichtung bezüglich der vierten Halteeinrichtung in Richtung quer zu der Längsachse des davon gehaltenen Gegenstands verstellbar. Wiederum ist dadurch eine mechanisch besonders einfache Verstellbarkeit von dem ersten in den zweiten Betriebszustand möglich.
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Zur weiteren Vereinfachung ist erfindungsgemäß bevorzugt vorgesehen, daß die Haltevorrichtung ein erstes Bauteil und ein zweites, bezüglich des ersten Bauteils drehbares Bauteil aufweist und die erste Halteeinrichtung und/oder die dritte Halteeinrichtung mit dem ersten Bauteil und die zweite und/oder die vierte Halteeinrichtung mit dem zweiten Bauteil drehgekoppelt sind und den jeweils gehaltenen Gegenstand in Drehrichtung halten.
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Bei dieser Ausgestaltung führt ein Verdrehen des ersten Bauteils bezüglich des zweiten Bauteils zu einer Überführung von dem ersten Betriebszustand in den zweiten Betriebszustand (und umgekehrt).
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Bevorzugt ist dabei vorgesehen, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Längsachse hat und das zweite Bauteil bezüglich des ersten Bauteils um die Längsachse oder eine parallel dazu liegende Achse verdrehbar ist. Durch diese Ausgestaltung wird die Verstellung der beiden Bauteile gegeneinander besonders einfach.
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Die Längsachse der Vorrichtung liegt dabei weiter bevorzugt parallel zu den Längsachsen der beiden von der Vorrichtung gehaltenen Gegenstände, wenn die Längsachsen der beiden Gegenstände parallel zueinander liegen.
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Mit anderen Worten gibt es mindestens einen Betriebszustand, in dem die Längsachsen der beiden Gegenstände zueinander und zu der Längsachse der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung parallel liegen.
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Weiter bevorzugt ist das erste Bauteil ein Fußteil und/oder ist das zweite Bauteil ein Drehring.
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Nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, daß die erste, die zweite, die dritte und/oder die vierte Halteeinrichtung den von ihr gehaltenen Gegenstand zum Halten in Umfangsrichtung um seine Längsachse zumindest teilweise umschließt/umschließen.
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Dadurch besteht die Möglichkeit der Verstellung des jeweils gehaltenen Gegenstandes in mehr als einer Richtung quer zu dessen Längsachse.
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Weiter bevorzugt ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß die Innenkontur der ersten, der zweiten, der dritten und/oder der vierten Halteeinrichtung der Außenkontur des jeweils zu haltenden Gegenstands angepaßt ist/sind.
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Wiederum kann dadurch erreicht werden, daß der Gegenstand durch Verstellen der jeweiligen Halteeinrichtung in mehr als einer Richtung quer zu seiner Längsachse verstellt werden kann.
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Die erste, die zweite, die dritte und/oder die vierte Halteeinrichtung übt/üben erfindungsgemäß weiter bevorzugt zum Halten eine elastische Rückstellkraft auf den zu haltenden Gegenstand aus.
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Dadurch ist ein besonders zuverlässiges Halten des Gegenstandes gewährleistet, ohne daß die Handhabbarkeit, insbesondere die Einsetzbarkeit in die Vorrichtung und die Entnehmbarkeit aus der Vorrichtung beeinträchtigt wäre.
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Die Anzahl der Halteeinrichtungen muß nicht derjenigen der zu haltenden Gegenstände entsprechen. Vielmehr kann erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, daß der erste Gegenstand derart gehalten ist, daß er zum Halten des zweiten Gegenstandes in zumindest einer Richtung quer zu dessen Längsachse dient.
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Mit anderen Worten kann die Haltevorrichtung erfindungsgemäß derart ausgestaltet sein, daß die Stifte einander halten, wodurch die Gesamtkonstruktion der erfindungsgemäßen Vorrichtung vereinfacht ist.
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Bevorzugt schließen die Längsachsen der beiden Gegenstände in der ersten Betriebsstellung einen Winkel von 0° ein.
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Wie bereits oben erwähnt, handelt es sich bei dieser Ausrichtung der Gegenstände zueinander um eine besonders raumsparende Anordnung. Zum anderen ist sie ästhetisch besonders ansprechend.
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Schließlich kann erfindungsgemäß bevorzugt eine Anzeigeeinrichtung vorgesehen sein, die zumindest den ersten Betriebszustand anzeigt.
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Eine solche Anzeigeeinrichtung vereinfacht die Handhabung der Haltevorrichtung, weil damit beispielsweise das Erreichen des optimalen Betriebszustands (beispielsweise parallele Ausrichtung der Gegenstände mit minimalem Platzbedarf) angezeigt werden kann.
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Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Dabei zeigen
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1 eine schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung,
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2 eine Ansicht von unten,
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3 eine Ansicht von oben,
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4 eine perspektivische Ansicht,
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5 eine Längsschnittansicht,
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6 eine Draufsicht auf die geöffnete Haltevorrichtung in einem ersten Betriebszustand,
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7 eine Unteransicht eines Drehrings der Haltevorrichtung,
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8 eine Draufsicht auf ein Fußteil der Haltevorrichtung,
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9 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung in einem zweiten Betriebszustand,
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10 eine Draufsicht auf die Haltevorrichtung in dem zweiten Betriebszustand und
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11 eine perspektivische Seitenansicht der Haltevorrichtung in dem zweiten Betriebszustand.
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Zu der in der Zeichnung dargestellten Haltevorrichtung gehören ein Fußteil 10, ein Drehring 12 und eine Haube 14. Die Haube ist abnehmbar. Die Haltevorrichtung ist dazu ausgelegt, insgesamt 19 Stifte zu halten, von denen drei mit den Bezugszahlen 16, 18 bzw. 20 bezeichnet sind. An dem Fußteil sind zahlreiche Halteeinrichtungen ausgebildet, von denen zwei mit den Bezugszahlen 22 bzw. 24 bezeichnet sind. Auch der Drehring weist Halteeinrichtungen auf. Zwei davon sind mit den Bezugszahlen 26 bzw. 28 bezeichnet. Zu den Halteeinrichtungen 26 und 28 gehören elastische Zungen. Eine zu der Halteeinrichtung 26 gehörige Zunge ist mit der Bezugszahl 30 bezeichnet.
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Die in der Zeichnung dargestellten Stifte haben eine achteckige Außenkontur. Die Innenkontur der Halteeinrichtungen 22, 24, 26, 28 entspricht einem Abschnitt der achteckigen Außenkontur, so daß sie den jeweils gehaltenen Stift teilweise umschließen. Die Längsachsen der Stifte 16 und 18 sind mit den Bezugszahlen 32 bzw. 34 bezeichnet. Die Halteeinrichtungen 22, 24, 26, 28 sind dadurch, daß sie die jeweils gehaltenen Stifte in Umfangsrichtung teilweise umschließen, dazu in der Lage, die Stifte in Richtung quer zu ihrer Längsachse zu halten bzw. im Falle eines Verstellens zu verschieben.
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Die Längsachse der in der Zeichnung dargestellten Haltevorrichtung ist mit der Bezugszahl 36 bezeichnet.
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Die Stifte werden aber nicht nur von den Halteeinrichtungen 22, 24, 26, 28 gehalten, sondern teilweise auch von benachbarten Stiften. So hält beispielsweise der Stift 16 den Stift 18 an einer von dessen Seiten.
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5 zeigt einen ersten Betriebszustand der Haltevorrichtung. In diesem Betriebszustand sind alle Stifte parallel zueinander ausgerichtet. In diesem Betriebszustand liegen gemäß 4 zwei Teile 38, 40 einer Anzeigeeinrichtung derart in Deckung, daß sich ein Dreieck ergibt.
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Wird nun der Drehring 12 bezüglich des Fußteils 10 um die Längsachse 36 der Haltevorrichtung verdreht, so verdrehen sich damit die beiden Halteeinrichtungen 26 und 28 bezüglich der beiden Halteeinrichtungen 22 und 24. Als Folge davon verstellen sich die Längsachsen der Stifte gegeneinander, so daß sie nicht mehr parallel liegen, sondern vielmehr einen spitzen Winkel einschließen. Das Stiftbündel wird aufgefächert und wirkt daraufhin wie ein Blumenstrauß. Dieser zweite Betriebszustand ist in den 9 bis 11 gezeigt. Wie insbesondere den 9 und 11 zu entnehmen ist, sind in diesem zweiten Betriebszustand auch die beiden Anzeigeteile 38 und 40 gegeneinander verschoben, so daß das in dem ersten Betriebszustand (parallele Stifte) zu sehende Dreieck nicht mehr da ist.
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In dem ersten Betriebszustand (parallele Stifte) ist es schwierig bis nicht möglich, innen liegende Stifte, wie etwa den Stift 18, aus der Vorrichtung zu entnehmen. Die Stifte liegen nämlich aneinander an, so daß die innen liegenden Stifte nicht gegriffen werden können. Andererseits ist dieser Betriebszustand besonders platzsparend, weil die Stifte eng aneinander anliegen. Darüber hinaus ist er ästhetisch ansprechend, weil die Stifte ordentlich gebündelt sind.
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In dem zweiten Betriebszustand nach den 9 bis 11 sind auch die innen liegenden Stifte leicht zu entnehmen, weil die von der Parallelität abweichende Relativstellung der Stifte zueinander dazu führt, daß größere Abstände vorliegen, weshalb man mit den Fingern zwischen die Stifte greifen und jeden Stift einzeln auf einfache Weise entnehmen kann.
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Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.