DE29510102U1 - Straßenbeschilderung - Google Patents
StraßenbeschilderungInfo
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- G—PHYSICS
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Description
Detlef Ahrens
Hasenbergstr. 17
Hasenbergstr. 17
70839 Gerlingen
0115 004 F/re
20.06.95 WP(95/12)
Titel: Straßenbeschilderung
Beschreibung
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Vermeiden des Einfahrens auf Fernverkehrsstraßen mit zwei
getrennten Fahrbahnen, wie Autobahnen, Schnellstraßen o.dgl. entgegen der Fahrtrichtung.
Auf Autobahnen und Schnellstraßen mit durch einen Mittelstreifen voneinander getrennten Richtungsfahrbahnen
besteht immer wieder das Problem, daß sog. Geisterfahrer entgegen der Fahrtrichtung, für die die betreffende
Richtungsfahrbahn bestimmt ist, an Ausfahrten in diese Fahrbahn einfahren und damit sich und andere
Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Obwohl an Einfahrten Verkehrsschilder in Form von Richtungspfeilen vorgesehen sind,
Postbank Stuttgart 50771-705 (BLZ 600 100 70) · Dresdner Bank Stuttgart 1919 &THgr;54 00 (BLZ 600 800 00) S.W.I.F.T.-adress DRES DE FF
kommt es immer wieder zum Einfahren in die Ausfahrtfahrbahn.
Dies wird auch nicht durch gesondert am Ende der Ausfahrten angebrachte Einfahrtverbotsschilder, wie sie am Ende von
Einbahnstraßen verwended werden, verhindert. Ist ein sog. Geisterfahrer erst einmal in die Ausfahrt eingefahren, weist
nichts mehr auf den Irrtum des betreffenden Fahrers hin.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Vorrichtung, zum Vermeiden des Einfahrens bzw. des Fahrens auf
Fernverkehrsstraßen entgegen der Fahrtrichtung, zu schaffen, mit der, in wirksamer und dennoch kostengünstiger Weise, auf
das Einfahren in die und insbesondere das Weiterfahren auf der Ausfahrt und der Fahrbahn entgegen der Fahrtrichtung,
aufmerksam gemacht und möglichst reduziert werden kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale
vorgesehen.
Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen wird in kostengünstiger Weise die Rückseite von im Bereich von Ausfahrten ohnehin
angeordneter Verkehrsschilder dazu benutzt, mögliche Geisterfahrer am Einfahren oder am Weiterfahren entgegen der
Fahrtrichtung zu hindern bzw. auf diese vom Geisterfahrer nicht erkannte Tatsache aufmerksam zu machen. Dies kann an
aufeinanderfolgenden Verkehrsschildern erfolgen, so daß eine derartige Geisterfahrt, wenn nicht von vornherein verhindert,
so doch nach wenigen Metern möglicherweise gefahrlos abgebrochen werden kann.
Diese Beschilderung kann in vorteilhafter Weise durch einen oder mehrere Leuchtkörper oder durch einen oder mehrere
Leuchtstreifen erfolgen, die an der Rückseite der Verkehrsschilder montiert oder bspw. klebend aufgebracht sind.
Dabei ist es zweckmäßig, insbesondere die Leuchtstreifen aus reflektierendem Material herzustellen, so daß sie einerseits
vom Tageslicht und andererseits vom Scheinwerfer sichtbar gemacht werden können.
Die reflektierende Ausgestaltung kann auch dazu benutzt werden, durch unterschiedliche Reflektionseigenschaften die
Gefahr durch sich optisch als bewegende Bilder ergebende Darstellungen zu gestalten.
In kostengünstiger Weise ist es auch möglich, die Rückseite der Verkehrsschilder in entsprechender Weise zu bedrucken.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert ist. Die einzige Figur zeigt in
schematischer Darstellung eine Autbahnein- und Ausfahrt mit einer Beschilderung gemäß einem Ausführungsbeispiel
vor1iegender Erfindung.
Eine Fernverkehrsstraße in Form einer Autobahn 10 mit zwei
durch einen Mittelstreifen 11 und Leitplanken 16 getrennte Fahrbahnen 12 und 13 für jede Fahrtrichtung A und B besitzt
bspw. eine aus der Fahrbahn 12 abzweigende Ausfahrtspur 14 und eine in die Fahrbahn 12 einbiegende Einfahrtspur 15.
Im Bereich vor und an der Ausfahrtspur 14 sind in Fahrtrichtung A der Fahrbahn 12 sichtbare Verkehrsschilder
angeordnet, von denen in der Zeichnung lediglich das Richtungsschild 18 mit der hier nicht gezeigten Aufschrift
"Ausfahrt" auf dessen Vorderseite 17 dargestellt ist.
Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung ist das Richtungsschild 18 an seiner Rückseite 19
mit einer Beschilderung 21 versehen, die denjenigen Autofahrer, der entgegen (Pfeil B') der für die Fahrbahn 12
vorgesehenen Fahrtrichtung A in die Fahrbahn 12 einfährt, auf den Irrtum hinweist. Die Beschilderung 21 ist entweder
unmittelbar auf die Rückseite 19 des Richtungsschildes 18 aufgebracht oder auf der Rückseite als separates Teil
befestigt.
Die Beschilderung kann auch an der Rückseite von Verkehrsschildern vorgesehen sein, die in Fahrtrichtung A vor
oder bei Beginn der Ausfahrtspur 14 angeordnet sind, wie bspw. den Ausfahrtbaken, Ortshinweisschildern,
Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern u.dgl..
Es versteht sich, daß die Beschilderung 21 auch an der Rückseite von unmittelbar am Ende der Ausfahrtspur 14
angeordneten Verkehrsschildern bzw. -zeichen, wie Richtungshinweisschildern, Ampeln o.dgl. vorgesehen sein kann.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Beschilderung 21 durch mehrere nebeneinander aufgeklebte oder -gedruckte
Einfahrtverbotszeichen 22 aus reflektierendem Material gebildet. Sie kann bei ohnehin beleuchteten
Straßenverkehrsschildern aus einem oder mehreren elektrischen Leuchtkörpern bestehen. Die Beschilderung 21 kann aber auch
durch einen oder mehrere Leuchtstreifen gebildet sein. Es ist auch möglich, die Rückseite eines Straßenverkehrsschildes mit
Leuchtanordnungen zu bedrucken.
Zweckmäßigerweise kann die Leuchtflächenanordnung auch so
gestaltet sein, daß sich dem entgegen der Fahrtrichtung in die Autobahn, Schnellstraße o.dgl. einfahrenden Fahrzeuglenker
eine einen Warnhinweis darstellende optische Bewegung eines Bildes entgegenstellt.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Vermeiden des Einfahrens auf Fernverkehrsstraßen mit zwei getrennten Fahrbahnen, wie
Autobahnen, Schnellstraßen o.dgl., entgegen der Fahrtrichtung, gekennzeichnet durch eine Beschilderung
(21) an oder auf der Rückseite (19) eines oder mehrerer im Bereich der Ausfahrt (14) der Fernverkehrsstraße
vorhandener Verkehrsschilder (18).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschilderung (21) durch mindestens einen
Leuchtkörper gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschilderung (21) durch mindestens ein Leuchtelement
gebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Leuchtkörper bzw. -element
reflektierend ausgebildet ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückseite (19) des betreffenden Verkehrsschildes (18) bedruckt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29510102U DE29510102U1 (de) | 1995-06-22 | 1995-06-22 | Straßenbeschilderung |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29510102U DE29510102U1 (de) | 1995-06-22 | 1995-06-22 | Straßenbeschilderung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29510102U1 true DE29510102U1 (de) | 1996-10-17 |
Family
ID=8009589
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29510102U Expired - Lifetime DE29510102U1 (de) | 1995-06-22 | 1995-06-22 | Straßenbeschilderung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29510102U1 (de) |
-
1995
- 1995-06-22 DE DE29510102U patent/DE29510102U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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