DE29505397U1 - Tellerleuchte für Straßenmarkierungen - Google Patents
Tellerleuchte für StraßenmarkierungenInfo
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine neuartige Tellerleuchte für
Straßenmarkierungen, welche insbesondere zur Sicherung und Markierung von Fußgängerüberwegen, gefahrlichen Kreuzungen, Kurven, Fahrbahnverengungen
oder Baustellen dient.
Es ist bekannt, daß es an Fußgängerüberwegen, gefährlichen Kreuzungen, Kurven,
Fahrbahnverengungen oder Baustellen immer wieder zu teilweise schwerwiegenden Unfällen kommt, weil der fließende Straßenverkehr die Gefahrensituation
nicht rechtzeitig erkennt und sich deshalb nicht durch Geschwindigkeitsverminderung
darauf einstellt, andererseits die Fußgänger, insbesondere Kinder und ältere Leute, die Geschwindigkeit der Kraftfahrzeuge häufig unterschätzen
oder darauf vertrauen, daß diese noch rechtzeitig bremsen werden.
Zur Sicherung solcher gefährlicher Stellen sind deshalb einerseits Fahrbahnmarkierungen,
wie Zebrastreifen oder Leitlinien, die auf die Straße aufgemalt oder mit Plastikfolien aufgeklebt sind, sowie Nagelmarkierungen, welche einen
auffällig gefärbten Kopf und ggfls. Katzenaugen aufweisen, üblich. Andererseits
wird durch am Straßenrand oder über den Straßen angebrachte Lampen und Signallampen auf die Gefahrenstelle hingewiesen und der Verkehr entsprechend
geregelt.
Diese Mittel sind unzureichend, da insbesondere Fahrbahnmarkierungen durch
Verschmutzen der Fahrbahn und aufgrund des flachen Sichtwinkels des Autofahrers insbesondere in der Dunkelheit nur schwer auszumachen sind, und zudem
bei Nacht nur dann erfaßbar sind, wenn sie vom Scheinwerfer des Fahrzeuges erleuchtet werden und am Fahrbahnrand oder über der Fahrbahn angebrachte
Markierungen wiederum nur schlecht von dem auf den vorausfahrenden Verkehr und die Straße fixierten Fahrer erkannt werden.
Es stellte sich daher die Aufgabe, eine Markierung der Straße zu finden, welche
im Sichtbereich des Fahrers liegt und. auch bei Nässe und Dunkelheit bereits aus größeren Entfernungen erkannt wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche des Hauptanspruchs
gelöst und durch die Unteransprüche gefördert.
Die erfindungsgemäßen Tellerleuchten haben einen Durchmesser von etwa 15 30
cm und wölben sich 2-5 cm nach oben heraus. Die dadurch bewirkte Unebenheit der Fahrbahn ist zwar bemerkbar, wird aber von der üblichen Federung
von Kraftfahrzeugen ohne Probleme absorbiert. Durch einen Ausschnitt der Leuchte, der in Richtung des ankommenden Fahrzeuges gerichtet ist,
scheint das Licht der Lampe direkt in die Augen des Fahrers, der seine Blickrichtung
auf das voranfahrende Fahrzeug gerichtet hat. Dadurch, daß diese Leuchten eigene Strahlen und nicht nur das Licht des ankommenden Fahrzeuges
zurückwerfen, sind solche Leuchten auch auf größere Entfernung hin ohne Probleme erfaßbar. Lampenstärken von 5 - 25 W sind im allgemeinen vollständig
ausreichend, um eine solche Leuchte auch auf Entfernungen von 10 50 m deutlich erkennbar zu machen.
Da die Lichtdurchtrittsöffnung in der Rückwand des Ausschnitts senkrecht angeordnet
ist, sammelt sich Schmutz darauf praktisch nicht an. Vorzugsweise kann jedoch der Ausschnitt mit einer transparenten Abdeckung, beispielsweise
einem entsprechend gewölbten Keil aus Plexiglas oder Glas oder einem anderen transparenten, abriebfesten Kunststoff ausgefüllt sein. Um den Aufmerksamkeitsgrad
des Beobachters zu erhöhen, kann zusätzlich die Lampe, die Lichtdurchtrittsöffnung oder die Abdeckung noch in einer Signalfarbe, beispielsweise
in rot, eüigefärbt sein, oder das Licht durch verschiedenfarbige
Lampen oder Durchtrittsöffnungen noch an die Verkehrssituation angepaßt sein. So kann beispielsweise, wenn eine solche Tellerleuchte die Stellung einer
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am Rand der Straße befindlichen Ampel markiert, das Licht im Sinne der Ampelphasen
mit die Farbe wechseln.
Die Tellerleuchte wird im einfachsten Fall über einige Schrauben und Dübel
mit dem Straßenuntergrund verbunden, wobei die einzelne Leuchte normalerweise nur die Lampe mit ihrer Fassung und dem entsprechenden Lichtdurchtrittssystem
enthält und über ein Kabel mit einer entsprechenden Steuereinrichtung und Stromquelle verbunden ist. Soweit solche Einrichtungen nicht
permanent angebracht werden, kann das stromführende Kabel als Flachkabel
ausgebildet sein, welches mit einer Kunststoff klebefolie einfach auf der Fahrbahn
aufgeklebt wird. Die Steuereinrichtung befindet sich in solchen Fällen am Straßenrand außerhalb des Fahrbereichs, z.B. in einem Ampelmast, wobei das
entsprechende Signal auch von einer dort installierten Ampel abgezweigt sein kann.
Bei längerfristig angebrachten Tellerleuchten kann es vorzuziehen sein, daß
jede Leuchte über ihre eigene Stromregulierungseinrichtung verfügt und lediglich
über ein Anschlußkabel mit einer Hoch- oder Niedervoltspannungsquelle verbunden ist. Die Kabelverbindung wird in solchen Fällen vorzugsweise in
einer in die Fahrbahndecke eingefräßten Nut verlegt und als Befestigung der Tellerleuchte dient eine zylindrische Kammer, welche von unten an den
Tellerkörper über eine Schraub- oder Klemmverbindung angebracht ist und eine entsprechende Topfbohrung im Fahrbahnboden ausfüllt. In solchen Fällen
ist es möglich, in dieser zylindrischen Kammer auch die Stromversorgung und Steuereinrichtung mit unterzubringen, wobei es aus leitungstechnischen
Gründen ggfls. sinnvoll ist, diesen Teil der Anlage von der eigentlichen Lampenkammer
durch eine Zwischenwand abzutrennen. Statt einer Stromzuführung über Kabel kann auch eine Batterie in der Kammer untergebracht sein.
Die Lampenkammer selbst, welche wie oben gesagt eine Lampe mit einer
Leuchtkraft von ungefähr 5 - 25 W enthält, ist im Inneren vorzugsweise mit ei-
ner reflektierenden Schicht überzogen, um Lichtverluste durch Absorption in
der Kammer möglichst zu vermeiden. Die Lichtdurchlaßöffhungen zwischen der Lampenkammer und dem Ausschnitt bestehen im einfachsten Fall aus einer
oder mehreren Löchern. Insbesondere, wenn der Ausschnitt selbst nicht durch eine Abdeckung verschlossen ist, ist es sinnvoll, die Lichtdurchlässe durch eine
entsprechende wasser- und staubdichte Abdeckung aus einem transparenten Kunststoff, vorzugsweise Plexiglas, zu verschließen. Diese Lichtdurchlässe
sind vorzugsweise als zylindrische Bohrungen angebracht, so daß es außerordentlich einfach ist, einen zylinderförmigen Plexiglasstab in entsprechender
Dicke in dem der Zwischenwand in der Länge entsprechende Stücke zu zersägen und diese einzukleben. Eine besonders günstige Anordnung
ergibt sich, wenn die Enden dieser Plexiglasstücke abgeschrägt sind, so daß sie das Licht einer darunter liegenden Lampe zusätzlich in die gewünschte
Richtung drehen.
Der Ausschnitt in der tellerförmigen Wölbung ist vorzugsweise so groß, daß
auf der Unterseite eine Bodenplatte von ungefähr 1/5 - 1/3 der Höhe der Wölbung verbleibt und der Ausschnitt selbst eine Tiefe von 2/3 - 1/3 des Tellerradiuses
besitzt. Wenn zwei solche Einschnitte einander gegenüber liegen, um eine Beleuchtung nach beiden Seiten zu bewirken, muß selbstverständlich der
Ausschnitt entsprechend kürzer sein. Diese Anordnung erlaubt es, die Lichtdurchführungsöffnungen
im unteren Teil der Rückwand des Ausschnittes anzubringen und den oberen Teil als stabilisierende Abdeckung des dahinter
angeordneten Lampenraumes zu erhalten.
Der Tellerkörper selbst wird vorzugsweise aus einem Kunststoff im Spritzgußverfahren
hergestellt, jedoch ist es natürlich auch möglich, einen solchen Körper aus einem massiven Block herauszudrehen. Als Kunststoffe kommen insbesondere
abriebfeste Stoffe, wie Polyacrylate, Polyurethan, Polypropylen, Polyethylen und ähnliche Stoffe in Frage. Eine Ausführung in Metall ist zwar
möglich, aber aus wirtschaftlichen Gründen weniger geeignet.
Die erfindungsgemäßen Tellerleuchten können sehr einfach auf einer Fahrbahn
angebracht werden, wobei das Einfräsen der Befestigungen in die Fahrbahn oder das Aufschrauben und Festkleben der Stromverbindungen nur wenig Zeit
in Anspruch nimmt.
Die erfindungsgemäßen Leuchten haben den großen Vorteil, daß sie in der normalen
Blickrichtung des Fahrers eines Kraftfahrzeuges angeordnet sind und daher mit großer Sicherheit auch aus größerer Entfernung erkannt werden. Soweit
es sich um einfache Blinkleuchten handelt, welche lediglich auf die am Straßenrand befindlichen Ampeln aufmerksam machen sollen, wird ein solcher
Effekt am einfachsten durch eine rot gefärbte Blinkanlage erreicht. Andererseits
kann, wie oben gesagt, die Leuchte auch mit verschiedenen Farben betrieben werden, so daß sie die übliche Gelb-Rot-Umschaltmöglichkeit einer
Ampel simuliert. Soweit lediglich eine Markierung von Fahrbahnmitte oder Fahrbahnrand bei Kurven oder Fahrbahnverengungen erwünscht ist, ist das
Licht natürlich vorzugsweise einfarbig weiß. Die Leuchtrichtung des Tellers wird durch eine entsprechende Fixierung so gerichtet, daß sie bei einem
ausreichenden Abstand des ankommenden Kraftfahrzeugs vor der Gefahrenstelle direkt in die Blickrichtung des Fahrers gerät, so daß dieser die Möglichkeit
hat, je nach Färbung der Signaleinrichtung die Geschwindigkeit herabzusetzen und ggfls. anzuhalten.
Als stationäre Einrichtung im Zusammenhang mit einer Ampelanlage machen
diese Tellerleuchten, die unmittelbar parallel zu der Ampel auf der Straße befestigt
sind und ggfls. auch in einem Abstand vor der Ampel selbst zusätzlich befestigt werden können, den Fahrer auf diese Ampel aufmerksam, so daß er
seine Fahrweise rechtzeitig auf die Ampel einrichten kann. Besonders vorteilhaft
können solche Tellerleuchten auch dazu dienen, Baustellen und Baustellenausfahrten
zu markieren, welche nicht über eine separate Ampelanlage verfugen und den Verkehr dadurch an dieser Gefahrenquelle vorbeileiten. Eine
entsprechende seitliche Markierung ist sinnvoll für Fahrbahnverengungen oder
Kurven. Besonders wichtig sind solche Leuchten zur Markierung von Fußgängerüberwegen,
die nicht über eine parallele Ampelanlage verfugen, da insbesondere bei Kindergärten, größeren Betrieben, Schulen etc., wo zu bestimmten
Zeiten größere Fußgängermengen über den Übergang hinüberdrängen, es leicht möglich ist, daß ein ankommendes Fahrzeug nicht rechtzeitig bemerkt wird,
umgekehrt das ankommende Fahrzeug ohne eine zusätzliche Markierung nicht auf die besondere Gefahrensituation und die Wegeberechtigung der Fußgänger
aufmerksam gemacht wird.
Die erfmdungsgemäße Vorrichtung wird in den folgenden Figuren näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig 1 eine erfindungsgemäße Tellerleuchte mit zylindrischer Lampenkammer.
Fig. 2 eine Tellerleuchte mit zwei Ausschnitten, die auf entgegengesetzten
Seiten angebracht sind und jeweils mit einer transparenten Abdeckung versehen sind.
Fig 3 zeigt eine Tellerleuchte, welche flach auf dem Boden aufliegt und über
eine Schraubbefestigung verbunden ist.
Fig. 4 zeigt beispielhaft die Anordnung der erfindungsgemäßen Tellerleuchten
in einem Straßenübergang.
Fig. 1 zeigt den Tellerkörper 1 mit einem angeschraubten zylindrischen
Gehäuse 2 zur Aufnahme von Lampe 4 und Schaltvorrichtung 7, eine Lichtdurchtrittsöffnung
3 zwischen Lampenkammer 6 und Ausschnitt 5. Die Rückseite dieser Durchtrittsöffnung ist mit einer Reflektorschicht 8 versehen, die
Durchführung 3 selbst mit einer Plexiglasscheibe (Streulinse) verschlossen.
Eine Stromzu- bzw. -ableitung 9 versorgt die Anlage mit dem notwendigen Strom.
Fig 2 zeigt eine entsprechende Anordnung, bei der die Lampe zentral angeordnet
ist und nach rechts und links zwei Ausschnitte 5 vorhanden sind, welche jeweils mit einer transparenten Abdeckung 10 versehen sind. Wiederum kann
eine Reflektorschicht 8 dafür sorgen, daß ein möglichst großer Anteil der emittierten
Lichtstrahlen auch ausgestrahlt wird. Die Anordnung der zylindrischen Lampenkammer entspricht Fig. 1.
In Fig. 3 ist eine vereinfachte Ausführung der Tellerleuchte wiedergegeben,
welche flach auf dem Boden aufliegt und lediglich über Schraubverbindungen 12 mit dem Boden verbunden ist. Die Zeichnung zeigt an sich einen senkrechten
Schnitt durch den Teller. Zusätzlich ist durch die äußere kreisförmige Linie versucht worden, gleichzeitig eine Aufsicht auf die Vorrichtung wiederzugeben.
Auch hier entsprechen die verschiedenen Teile 1, 4, 6 und 9 den entsprechenden Teilen gemäß Fig. 1. Zusätzlich ist durch eine zusätzliche Linie 13
angedeutet, daß das Kabel 9 noch mit einer Kunststoffolie abgedeckt und verklebt ist. Natürlich ist es möglich, daß auch diese Abdeckung zusätzlich
Markierungsfunktionen übernimmt und entsprechend eingefärbt ist.
In Fig. 4 wird die Anordnung entsprechender Tellerleuchten an einem Fußgängerüberweg,
wie er beispielsweise vor Kindergärten und Schulen angeordnet ist, wiedergegeben. Ein durch entsprechende Streifen 14 markierter Zebrastreifen
ist auf beiden Seiten durch ein gestaffeltes Schema von Tellerleuchten 1 markiert. Darüber hinaus sind jeweils vor dem Zebrastreifen Ampelmasten 15
angeordnet. In diesem Fall werden vorzugsweise die Tellerleuchten 1 über die Stromversorgung und Schaltungsanordnung der Ampelanlage 15 mitgesteuert,
wozu die Tellerleuchte mehrere unterschiedlich farbige Lampen enthalten kann.
Claims (5)
1. Tellerleuchte für Straßenmarkierungen, bestehend aus
a) einem runden Teller(l), welcher auf der Straße aufliegt und nach oben
gewölbt ist
b) in die Straße eingreifenden Befestigungsmitteln (2; 12)
c) einen oder zwei rechteckige Ausschnitten (5) in der Wölbung des
Tellers, wobei zur Unterseite ein Boden von 1/5 -1/3 der Höhe der Wölbung verbleibt und der Ausschnitt (5) eine Tiefe von 2/3 bis 3/3 des
Tellerradius aufweist,
d) einem Lichtdurchlaß (3) in der Rückwand des Ausschnittes (5), welcher
mit einer dahinter in einer Lampenkammer angebrachten Lampe (4) verbunden ist,
e) Stromzuführungen (9) und Schaltvorrichtungen (7) zur Erzeugung eines
geregelten Lichtsignals.
2) Tellerleuchte gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement
aus einem in die Fahrbahn eingelassenen zylindrischen Gehäuse (2), das mit dem Tellerkörper über eine Schraub- oder Klammerverbindung
verbunden ist, besteht, in der Lampen (4) und Schaltvorrichtungen (7) untergebracht sind, wobei die Kammer in mehrere separate Abteile
(6) unterteilt sein kann.
3) Tellerleuchte gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungselement
aus 1-3 durch den Tellerkörper hindurch in den Straßenbelag eingreifenden Schraubvorrichtungen (12) besteht und die
Schaltvorrichtungen (7) außerhalb des Straßenbereichs in der Stromzuführung (9) angebracht sind.
4) Tellerleuchte gemäß Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß durch
die Ausnehmung (5) mit einer transparenten Abdeckung (10) in Form der
Tellerwölbung abgedeckt ist.
5) Tellerleuchte gemäß Anspruch 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Lampe (4), die Lichtdurchlässe (3) oder die Abdeckung (10) eine Signalfarbe
aufweisen.
Priority Applications (1)
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| DE29505397U DE29505397U1 (de) | 1995-03-30 | 1995-03-30 | Tellerleuchte für Straßenmarkierungen |
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Publications (1)
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|---|---|
| DE29505397U1 true DE29505397U1 (de) | 1995-07-27 |
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ID=8006115
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Country Status (1)
| Country | Link |
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