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Beschreibung
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Warnvorrichtung an Autobahn-Auffahrten
bzw. -Ausfahrten zum Verhindern des Befahrens der Autobahn in der falschen Fahrtrichtung.
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Das Befahren von Autobahnen in der falschen Fahrtrichtung ist sowohl
für die in der richtigen Fahrtrichtung fahrenden Verkehrsteilnehmer als auch für
den sogenannten Geisterfahrer lebensgefährlich und führt häufig zu schweren Unfällen
mit oft tödlichem Ausgang. Die Ursachen für das Fahren in der falschen Fahrtrichtung
liegen im wesentlichen in der Unachtsamkeit und Unerfahrenheit des betreffenden
Fahrzeugführers aber auch in der häufig witterungsbedingten Unübersichtlichkeit
der Autobahn-Auffahrt sowie den schlechten Sichtverhältnissen bei Nacht oder beispielsweise
bei starken Regenfällen oder Nebel sowie der damit verbundenen schlechten Erkennbarkeit
der an den Auffahrten aufgestellten Verkehrszeichen.
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Um ein Befahren von Autobahnen in der falschen Fahrtrichtung zu verhindern,
sind verschiedenartige elektronische, optische oder mechanische Warneinrichtungen
an Autobahn-Auffahrten vorgeschlagen worden, die jedoch entweder nur eine geringe
Wirksamkeit entfalten oder die zwar äußerst wirksam, dafür jedoch auch sehr teuer
sind. Eine bekannte Warnanlage für Geisterfahrer besteht aus Sensoren, die in die
Auffahrt-Fahrbahn in Form von Induktionsschleifen eingelassen sind. Die
hintereinander
angeordneten Induktionsschleifen sprechen auf größere metallische Gegenstände wie
beispielsweise Kraftfahrzeuge an und geben entsprechende Signale an eine Auswert-Elektronik
ab, die aus der Reihenfolge der Signalabgabe ermitteln kann, in welcher Richtung
das betreffende Kraftfahrzeug die Fahrbahn befährt. Fährt ein Kraftfahrzeug in falscher
Richtung über die Sensoren, so leuchten ein großes Warnschild, Rundumleuchten und
deutlich erkennbare Stoplichter auf, die den Fahrzeugführer auf seinen Fehler aufmerksam
machen, so daß er über eine entsprechende Ausweichstelle auf die richtige Auffahrt
bzw. die richtige Fahrtrichtung eingewiesen wird. Die Kosten für die unter der Fahrbahndecke
zu verlegenden Sensoren, die Auswertelektronik und die entsprechenden Signalgeber
und Aktivierungsglieder sind jedoch so hoch, daß mit derartigen Warnanlagen versehene
Autobahnauffahrten zu einem erheblichen Kostenfaktor werden.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Warnvorrichtung zu
schaffen, die bereits vor dem Befahren der Autobahn in der falschen Fahrtrichtung
deutliche und für jedermann klar erkennbare Warnzeichen abgibt, die vergleichsweise
billig und in serienmäßiger Fertigung herstellbar ist und einen problemlosen nachträglichen
Einbau in Auffahrt- bzw. Ausfahrt-Fahrbahnen gestattet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch in der Fahrbahndecke der
Autobahn-Ausfahrt über eine bestimmte Länge hintereinander angeordnete Stufen gelöst,
deren senkrechte oder nahezu senkrechte Stufenabschnitte mit selbstleuchtenden oder
rückstrahlenden Lichtzeichen versehen sind.
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Die erfindungsgemäße Warnvorrichtung vermittelt dem auf sie zufahrenden
Fahrzeugführer den optischen Eindruck einer Absperrschranke, so daß er unmißverständlich
darauf hingewiesen wird, diese Auffahrt nicht zu benutzen. Die erfindungsgemäße
Warnvorrichtung ist sowohl als Fertigbauteil als auch in Einzelanfertigung vergleichsweise
billig herstellbar und gestattet auch ohne größere Probleme einen nachträglichen
Einbau in die Fahrbahn bereits bestehender Autobahn-Auffahrten bzw. -Ausfahrten.
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Eine vorteilhafte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist
durch eine in der Autobahn-Ausfahrt vorgesehene rampenförmige Erhebung gekennzeichnet,
die auf der Ausfahrtseite einen kontinuierlich ansteigenden Teil aufweist und auf
der entgegengesetzten Seite stufenförmig abfällt.
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Infolge der ansteigenden Stufen vermittelt diese Ausführungsform der
Warnvorrichtung besonders deutlich den Eindruck einer Absperrschranke und vermittelt
darüber hinaus auch eine akustische Warnung, da ein in der falschen Richtung über
die Warnvorrichtung fahrendes Fahrzeug die Stufen herauffahren muß, was zu erheblichen
Stößen an den Fahrzeugrädern führt. Darüber hinaus eignet sich diese Ausführungsvariante
besonders für eine industrielle Groß serienfertigung, da entsprechende Fertigbauteile
in Beton gegossen werden und an Ort und Stelle in entsprechende Verankerungen eingelassen
werden können.
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Vorteilhafterweise sind die in den einzelnen Stufenabschnitten vorgesehenen
Lichtzeichen so zusammengefügt, daß sie von der Auffahrtseite her ein einheitliches
Warnzeichen,
vorzugsweise in Form einer mehrstreifigen Warn- oder Absperrbake bzw. Absperrschranke,
ergeben.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung
ist dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den waagerechten und den senkrechten bzw.
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nahezu senkrechten Stufenabschnitten eine Rinne vorgesehen ist.
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Diese Ausführungsform stellt sicher, daß der senkrechte oder nahezu
senkrechte, mit geeigneten Lichtzeichen versehene Stufenabschnitt stets frei erkennbar
bleibt, da Schmutzteilchen in die Rinne fallen und von dort in Folge des Selbstreinigungseffektes
bei Regen herausgewaschen werden.
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Vorteilhafterweise sind die einzelnen Stufen in Abständen von 0,5
bis 1 Meter angeordnet und weisen einen senkrechten oder nahezu senkrechten Stufenabschnitt
mit einer Höhe von etwa 5 cm auf. Im Falle der Ausführung der erfingungsgemäßen
Warnvorrichtung als rampenförmige Erhebung erweist sich eine Länge der rampenförmigen
Erhebung von 10 Meter und ein Höhenunterschied von 0,5 Meter als besonders günstig.
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Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll
der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen: Fig.
1 eine perspektivische Ansicht einer typischen Autobahn-Auffahrt bzw. -Ausfahrt
mit einer erfindungsgemäßen Warnvorrichtung, Fig. 2 eine teilweise im Querschnitt
dargestellte perspektivische Ansicht einer rampenförmigen Warnvorrichtung,
Fig.
3 einen Querschnitt durch eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Warnvorrichtung
und Fig. 4 eine detaillierte Darstellung einer einzelnen Stufe der erfindungsgemäßen
Warnvorrichtung.
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Die in Fig. 1 dargestellte Ansicht einer typischen Autobahn-Anschluß
stelle zeigt eine Auf fahrt 2 sowie eine Ausfahrt 1, die mit entsprechenden Richtungspfeilen
versehen sind. Wie aus dieser Darstellung besonders deutlich hervorgeht, liegen
beide Fahrbahnen dicht nebeneinander, so daß bei entsprechender Unachtsamkeit des
Fahrzeugführers ein Verwechseln beider Fahrspuren und damit ein Befahren der Autobahn
in der falschen Fahrtrichtung nicht auszuschließen ist. Zwar sind deutlich erkennbare
Verkehrsschilder 5, 6 auf gestellt, die zum einen ein Einfahren in die Ausfahrtspur
untersagen bzw. durch ein entsprechendes Hinweisschild den Fahrer zwingen, an der
Trennstelle beider Fahrbahnen rechts vorbei zu fahren und damit die richtige Fahrtrichtung
einzuschlagen, jedoch bilden diese Verkehrsschilder kein unübersehbares Hindernis,
daß den Fahrzeugführer daran hindern könnte, bei entsprechend widrigen Umständen
auf die falsche Fahrbahn zu gelangen.
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Um mit größter Wahrscheinlichkeit auszuschließen, daß die Fahrbahn
gleichwohl in der falschen Richtung befahren wird, ist gemäß der vorliegenden Erfindung
in der Fahrbahn-Ausfahrt 1 eine rampenförmige Erhebung 3 hinter den Verbotsschildern
5 vorgesehen, die dem auf sie zufahrenden Fahrzeugführer deutlich den Eindruck einer
Absperrbake oder einer Absperrschranke vermittelt.
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Um diesen Eindruck hervorzurufen, ist lediglich eine
gewisse
Wölbung der Fahrbahn erforderlich, wobei durch eine entsprechend Gruppierung einzelner
Lichtzeichen balkenförmige Striche entstehen, die zusammengefügt das Bild einer
Absperrschranke ergeben. Der die Autobahn verlassende Fahrzeugführer wird auf die
künstliche Bodenwelle durch entsprechende Verkehrsschilder 7, 8 hingewiesen, durch
die sowohl die Geschwindigkeit deutlich herabgesetzt als auch ein Hinweis auf beispielsweise
die treppenförmige Erhebung hingewiesen wird. Der detaillierte Aufbau der treppen-
oder rampenförmigen Erhebung wird nachstehend anhand der Figuren 2 bis 4 näher erläutert.
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Die in Fig. 2 teilweise im Querschnitt dargestellte Ansicht eines
ersten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Lösung bezieht sich auf eine rampenförmige
Erhebung, die auf der einen Rampenseite treppenförmig ansteigend und auf der anderen
Rampenseite kontinuierlich abfallend ausgebildet ist. Während die treppenförmige
Rampe unmittelbar hinter den das Durchfahrtsverbot anzeigenden Verkehrsschildern
5 angeordnet ist, weist der kontinuierlich abfallende bzw. ansteigende Teil 33 der
rampenförmigen Erhebung 3 in Richtung der Autobahn, so daß ein aus der Autobahn
ausfahrendes Kraftfahrzeug die kontinuierlich ansteigende Rampe hinauf- und über
die treppenförmige Rampe abfällt. Ein aus der Gegenrichtung in Richtung der Autobahn
fahrendes Fahrzeug müßte die treppenförmige Rampe herauf und anschließend die kontinuierlich
abfallende Rampe herunter fahren.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind zehn Treppenstufen vorgesehen,
deren senkrechter oder nahezu senkrechter Stufenabschnitt erfindungsgemäß mit Lichtzeichen
versehen
sind. Diese Lichtzeichen können aus lichtreflektierenden Elementen oder wahlweise
aus lichtabgebenden Elementen bestehen, wobei im letztgenannten Fall eine geeignete
Stromversorgung vor zu sehen ist. Wegen ihrer hohen Wirksamkeit sind im allgemeinen
jedoch lichtreflektierende Elemente vollkommen ausreichend. Die höhenversetzt hintereinander
angeordneten senkrechten oder nahezu senkrechten Stufenabschnitte sind in geeigneter
Weise mit abwechselnd roten und weißen Lichtzeichen versehen, die insgesamt dem
auf sie zufahrenden Fahrzeugführer den Eindruck einer Warnbake vermitteln, wobei
die Lichtzeichen am Tage als rot-weiße Farbbalken und nachts als rot-weiß rückstrahlenden
Zeichen Die Länge einer solchen rampenförmigen Erhebung beträgt vorzugsweise 10
Meter mit einer maximalen Rampenhöhe von ca. 0,5 Meter bei einer Stufenlänge von
ebenfalls ca. 0,5 Meter und einer Stufenhöhe von ca. 5 cm.
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Wie aus diesen vorstehenden Maßangaben hervorgeht, wird ein die Autobahn
verlassender Kraftfahrer die einzelnen Treppenstufen kaum als störend empfinden,
da die einzelne Stufenhöhe vernachlässigbar klein ist. Zusätzlich, und um mögliche
Unfälle in Folge von Schreckreaktionen zu vermeiden, wird vor der rampenförmigen
Erhebung 3 ein Warnschild 8 angebracht, auf dessen Fläche ein Symbol für die treppenförmig
abfallende Rampe angebracht ist.
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Dieses Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lösung eignet sich
insbesondere für eine Anfertigung in Fertigteil-Bauweise, so daß ein solchermaßen
vorgefertigtes Teil ohne größere Montagearbeiten in entsprechende, in der Ausfahrtspur
vorgesehene Fundamente eingesetzt und verankert werden kann.
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* ausgebildet sind.
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In Fig. 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
Lösung dargestellt, das im Gegensatz zum erstgenannten Ausführungsbeispiel keine
rampenförmige Erhebung sondern ein nahezu ebenes Bauteil umfaßt. Die hintereinander
angeordneten Stufen bestehen aus nahezu waagerechten Stufenabschnitten 31, an -die
sich senkrechte Stufenabschnitte 32 anschließen, die analog zum vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiel mit lichtreflektierenden oder lichterzeugenden Elementen versehen
sind. Dem von schräg oben auf dieses Bauteil blickenden Fahrzeugführer vermittelt
sich in ähnlicher Weise der Eindruck einer Absperrbake, wozu die einzelnen hintereinander
liegenden senkrechten Stufenabschnitte 32 so mit abwechselnd weißen und roten Elementen
ausgelegt sind, daß sich insgesamt der Eindruck einer Absperrbake oder Absperrschranke
bestimmter Höhe ergibt.
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In Fig. 4 ist im Maßstab 1 : 1 ein einzelner Stufenabschnitt dargestellt,
der einen waagerechten Stufenabschnitt 31 sowie einen senkrechten Stufenabschnitt
32 umfaßt. In den senkrechten Stufenabschnitt 32 sind lichtreflektierende Elemente
4 eingesetzt, die - wie dargestellt - aus mosaikartigen Einzelteilen bestehen, wobei
vorzugsweise als Einzelteile weiße und rote lichtreflektierende Elemente gewählt
werden, die in der vorstehend beschriebenen Weise so zusammengefügt werden, daß
sich insgesamt der Eindruck einer Absperrschranke ergibt.
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Zwischen dem waagerechten und dem senkrechten Stufenabschnitt 31 bzw.
32 ist eine Rinne 34 vorgesehen, in der sich Schmutzteilchen sammeln, die ansonsten
in der innenliegenden Ecke der Stufe angesammelt werden und
die
Lichtzeichen 4 zudecken würden. Wie aus dieser im Originalmaßstab dargestellten
Einzelstufe zu ersehen ist, reichen wenige hintereinander liegende Stufen aus, um,
von vorne betrachtet, den Eindruck eines Schildes bestimmter Höhe zu vermitteln..
.^Beitzehn--hintereinanderliegenden Stufen ergäbe sich eine optische Schildhöhe
von etwa 50 cm bei einem senkrechten Stufenabschnitt von ca. 5 cm.
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Durch entsprechende Abrundungen kann sichergestellt werden, daß der
in der richtigen Richtung abfahrende Kraftfahrzeugführer die einzelnen Stufen kaum
als störend empfindet, während ein in der Gegenrichtung, d. h. falsch auffahrender
Kraftfahrzeugfahrer bereits durch die auf die Fahrzeugräder einwirkenden Stöße auf
sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht wird. Die zusätzlich angebrachten Verkehrsschilder
sollen mögliche~Fehlreaktionen von in der richtigen Richtung abfahrenden Verkehrs
teilnehmern verhindern.
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Wie aus den dargestellten Ausführungsbeispielen ersichtlich ist, wird
mit der erfindungsgemäßen Warnvorrichtung mit einfachen Mitteln ein äußerst wirksames
Warnsystem geschaffen. Der Gegenstand der Erfindung ist jedoch nicht auf die beiden
beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern erstreckt sich auch auf weitere
Varianten und Ergänzungen, die im Rahmen des fachmännischen Handelns liegen.