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DE10116354A1 - Warnschild für Falschfahrer - Google Patents

Warnschild für Falschfahrer

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Publication number
DE10116354A1
DE10116354A1 DE10116354A DE10116354A DE10116354A1 DE 10116354 A1 DE10116354 A1 DE 10116354A1 DE 10116354 A DE10116354 A DE 10116354A DE 10116354 A DE10116354 A DE 10116354A DE 10116354 A1 DE10116354 A1 DE 10116354A1
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DE
Germany
Prior art keywords
sign
road
guardrail
motorway
shield
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE10116354A
Other languages
English (en)
Inventor
Francesco Parrinello
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE10116354A priority Critical patent/DE10116354A1/de
Publication of DE10116354A1 publication Critical patent/DE10116354A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F19/00Advertising or display means not otherwise provided for
    • G09F19/12Advertising or display means not otherwise provided for using special optical effects
    • G09F19/14Advertising or display means not otherwise provided for using special optical effects displaying different signs depending upon the view-point of the observer
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F13/00Arrangements for obstructing or restricting traffic, e.g. gates, barricades ; Preventing passage of vehicles of selected category or dimensions
    • E01F13/10Vehicle barriers specially adapted for allowing passage in one direction only
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/60Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs
    • E01F9/658Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing
    • E01F9/669Upright bodies, e.g. marker posts or bollards; Supports for road signs characterised by means for fixing for fastening to safety barriers or the like
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/16Signs formed of or incorporating reflecting elements or surfaces, e.g. warning signs having triangular or other geometrical shape

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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verkehrsschild bzw. ein Straßenbeschilderungssystem zum Vermeiden von Falschfahrten, das dadurch gekennzeichnet ist, dass ein Schild zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Reflexionsflächen aufweist, die so gestaltet sind, dass sie voneinander verschiedene Signalwirkungen auf Verkehrsteilnehmer aufweisen. In einer Ausführungsform sieht ein Autofahrer, der sich in korrekter Fahrtrichtung bewegt, eine grüne Seite eines am Straßenrand angebrachten erfindungsgemäßen Schilds. Ein Falschfahrer dagegen, der sich in entgegengesetzter, falscher Richtung bewegt, sieht die Rückseite des erfindungsgemäßen Schilds, die rot ist, um dem Falschfahrer so auf sein Falschfahren aufmerksam zu machen. Die Erfindung eignet sich für Straßen, die nur in eine Richtung befahren werden, wie beispielsweise Autobahnauf- und -abfahrten, sowie für die einzelnen Autobahnfahrseiten als solche.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Warnschild, insbesondere ein Warnschild, das für die Benutzung im Straßenverkehr geeignet ist. Insbesondere soll das Schild so­ genannte "Geisterfahrer" beim Auffahren auf die Autobahn bzw. beim Befahren der Autobahn daran hindern, entgegengesetzt zur korrekten Fahrrichtung zu fahren.
Um das falsche Fahren entgegengesetzt der korrekten Fahrrichtung auf der Auto­ bahn bzw. das falsche Auffahren auf die Autobahn zu verhindern, sind bei den Au­ tobahnauffahrten in der Regel Verkehrsschilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass beim Befahren der Auffahrt in dieser Richtung die Fahrtrichtung nicht korrekt bzw. verboten ist. Ein Beispiel für ein solches Hinweis- bzw. Warnschild ist das eu­ ropäische "Durchfahrt verboten"-Schild, welches ein einseitig reflektierendes, rotes, rundes Verkehrsschild ist, in dessen Mitte sich ein weißer rechteckiger Balken be­ findet, der sich durch den Mittelpunkt der kreisförmigen Schildes in horizontaler Richtung erstreckt. Ein weiteres Warn- bzw. Verbotsschild, das sogenannte Gei­ sterfahrten verhindern soll, ist in dem "Abbiegeverbots"-Schild zu sehen, wie es beispielsweise häufig in Frankreich und Spanien auftaucht. Dieses Schild verbietet das Abbiegen in eine bestimmte Richtung (links oder rechts), womit beispielsweise das Einfahren in eine Autobahnausfahrt verboten werden kann. Dieses Problem stellt sich sehr häufig, da Autobahnauf- und abfahrten oft in einer doppelseitig be­ fahrenen Autobahnzubringerfahrbahn enden bzw. beginnen.
Eine weitere Vorrichtung, die das Einfahren in eine Autobahnausfahrt verhindert, ist beispielsweise in den USA bekannt, wobei eine Art von umklappbaren Kamm senk­ recht zur Fahrtrichtung in die Fahrbahn eingelassen ist. Die Zähne des Kamms sind dabei so orientiert, dass sie beim Überfahren des Kamms in falscher Fahrtrichtung die Reifen des Fahrzeugs zerstechen und somit eine Weiterfahrt verhindern. Beim Fahren in korrekter Fahrrichtung jedoch klappen die Zähne des Kamms nach un­ ten, wobei der Reifen die Zähne vom Zahnansatz in Richtung Spitze überrollt. Nachteilig dabei ist, dass die Reifen des Autos dabei zerstört werden.
Ist ein Fahrer trotz der bekannten Schilder wie etwa dem "Durchfahrt verboten"- Schild nicht vom Befahren einer Autobahn in falscher Richtung abzuhalten, so exi­ stieren keine weiteren Vorkehrungen, die ihn auf sein Falschfahren aufmerksam machen könnten. Oftmals bemerkt der Falschfahrer seine Falschfahrt erst nach längerer Fahrzeit.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung vorzuse­ hen, die Falschfahrer vom Einfahren in Autobahnausfahrten abhält.
Eine weitere Aufgabe liegt darin, eine Vorrichtung vorzusehen, die einen Geister­ fahrer beim Befahren einer Autobahn in falscher Richtung darauf hinweist, dass er die Autobahn in falscher Richtung befährt, wobei ein Autofahrer, der in der richtigen Richtung fährt, durch die gleiche Vorrichtung einen Hinweis erhält, dass er in der richtigen Richtung fährt.
Die Aufgabe wird durch ein Verkehrsschild gelöst, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Schild zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Reflexionsflächen aufweist, die unterschiedlich gestaltet sind, so dass jede Reflexionsfläche eine sich von der anderen unterscheidende Signalwirkung aufweist. In verschiedenen Fahrt­ richtungen fahrende Verkehrsteilnehmer sehen so verschiedene Verkehrsschilder.
Bevorzugte Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden in den abhän­ gigen Ansprüchen beschrieben.
Außerdem schlägt die Erfindung ein Straßenbeschilderungssystem vor, bei dem auf der linken Fahrbahnseite die erfindungsgemäßen Verkehrsschilder angebracht sind, die einerseits Falschfahrer warnen, andererseits korrekt fahrenden Verkehrs­ teilnehmern eine Bestätigung liefern oder auch die Straßenbezeichnung angeben.
Die vorliegende Erfindung, deren Merkmale, Verwendungszwecke und Vorteile werden aus der folgenden Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen, wie sie in den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht sind, deutlicher werden.
Fig. 1 veranschaulicht eine Vorderansicht eines Verkehrs- bzw. Warnschilds gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei das Schild an einer Autobahnleitplanke befestigt ist.
Fig. 2 zeigt die Vorderansicht des erfindungsgemäßen Schilds.
Fig. 3 zeigt eine Draufsicht gemäß der erfindungsgemäßen Schilds entspre­ chend der Fig. 2.
Fig. 4 zeigt eine Seitenansicht gemäß des Schildes entsprechend der Fig. 2.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht des Schildes gemäß der Fig. 1.
Fig. 6 zeigt eine Draufsicht auf das Schild gemäß der Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine schematische Vorderansicht einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung. Das in Fig. 1 dargestellte Verkehrs- bzw. Warnschild 1 be­ findet sich in dem mit einer gestrichelten Linie umgebenen Kasten. Bei dieser Aus­ führungsform wird davon ausgegangen, dass das Warnschild an einer Autobahn­ leitplanke 5 angebracht ist. Dabei wird das Schild 1 vorzugsweise an der Stelle an der Leitplanke 5 befestigt, wo die Leitplanke selbst mit den Leitplankenpfosten 6 durch Schrauben 9 (Fig. 6) verbunden sind. Der schwarz gezeichnete Pfeil 4 soll die Fahrrichtung eines Autobahnfahrers verdeutlichen, der eine Autobahn "richtig" befährt. Im Nachfolgenden wird unter den beiden Begriffen "richtig fahren" und "falsch fahren" die Situation verstanden, in der ein Autofahrer eine Fahrbahn in der vorgeschriebenen Richtung bzw. entgegen der vorgeschriebenen Fahrrichtung be­ fährt. In den meisten europäischen Ländern befindet sich zur Abgrenzung der Fahrbahnen eine bzw. zwei Leitplanken zwischen der Fahr- und Gegenfahrbahn. Dabei befindet sich die Mittelleitplanke bei korrekter Fahrrichtung in der Regel links von der Fahrbahn. Es ist natürlich auch durchaus möglich, dass die Fahrbahn beid­ seitig von Leitplanken begrenzt wird, so dass sich sowohl links als auch rechts eine Leitplanke befindet.
In Fig. 2 ist das in der Fig. 1 dargestellte Warnschild 1 in Vorderansicht dargestellt, wie es ein Autofahrer auf der Fahrbahn sieht. Das Schild weist zwei in entgegenge­ setzte Richtungen weisende Reflexionsflächen 2 und 3 auf Die Reflexionsflächen 2 und 3 sind dabei unterschiedlich gestaltet, so dass von jeder Reflexionsfläche eine andere Signalwirkung ausgeht. Beispielsweise ist denkbar, dass die Reflexionsflä­ che 2, die nur aus der korrekten Fahrtrichtung 4 sichtbar ist, grün oder blau reflek­ tiert. Die nicht aus der Fahrtrichtung 4 sichtbare Reflexionsfläche 3 reflektiert bei­ spielsweise rot, die aus der Fahrtrichtung 4 deshalb nicht sichtbar ist, weil (wie aus Fig. 3 ersichtlich) die beiden Reflexionsflächen 2 und 3 so angeordnet sind, dass ihre Rückseiten einander gegenüber liegen und die Grundfläche des Schilds in der Draufsicht dreieckig ist.
Die eben genannten Farben sind jedoch nur beispielhaft. Die Farben grün und blau wurden deshalb ausgewählt, weil im Straßenverkehr (speziell bei einer Ampel) die grüne Farbe die Erlaubnis zum Fahren darstellt. Die Farbe rot jedoch steht im All­ gemeinen im Straßenverkehr für ein Verbot. Man denke nur das Rotlicht bei einer Ampel, das rote Stoppschild oder das rote "Durchfahrt verboten"-Schild. Die Farbe blau wird für die korrekte Befahrung einer Autobahn vorgeschlagen, da zumindest in Deutschland die Autobahnbeschilderung in blauer Farbe gehalten ist. Somit könnte ein Fahrer auf das richtige Befahren der Autobahn schließen. Desweiteren ist denkbar, dass die Autobahnnummer wie beispielsweise A5, A6, A7 usw. als weiße Schrift in die blau reflektierende Reflexionsfläche aufgenommen sein kann, womit der Autofahrer gleichzeitig eine Information über die momentan befahrene Autobahnnummer erhält.
Ferner kann man in der Fig. 2 die links und rechts des Warnschilds 1 befindlichen Befestigungsplatten 7 erkennen. Die Befestigungsplatte 7 weist dabei zwei Bohrun­ gen 8 auf, die vorzugsweise 200 mm senkrecht voneinander beabstandet sind, die zum späteren Montieren des Schilds 1 an einer Autobahnleitplanke dienen können.
Die Befestigungsplatten 7 werden dabei jeweils links und rechts von den Refle­ xionsflächen 2 und 3 so mit diesen verbunden, dass die in den Befestigungsplatten 7 vorgesehenen Bohrungen 8 vorzugsweise einen horizontalen Abstand von 230 mm zueinander aufweisen. Dies ist deshalb vorteilhaft, weit die Bohrungen zweier aneinandergrenzender Leitplanken ebenfalls diesen horizontalen bzw. vertikalen Abstand aufweisen, um an einen Leitplankenpfosten montiert zu werden.
In der Fig. 4 ist eine Draufsicht auf das Schild gemäß der Fig. 2 zu sehen. Hier wird noch einmal der V-förmige Horizontalschnitt des Schilds 1 deutlich sichtbar. Daraus erklärt sich auch, dass ein Verkehrsteilnehmer aus der Fahrrichtung 4 kommend nur die Reflexionsfläche 2, jedoch nicht die Reflexionsfläche 3 sieht.
In Fig. 4 ist eine Seitenansicht des schon in den Fig. 2 und 3 dargestellten Schilds 1 zu sehen. Dabei weist die Reflexionsfläche 2 bzw. 3 eine rechteckige Flä­ che auf, die vorzugsweise maximal 300 mm breit und 320 mm hoch ist.
Die Fig. 5 und 6 stellen die Seitenansicht und Draufsicht auf das Schild 1 ge­ mäß der Fig. 1 dar, das an einer Leitplanke 5 bei einem Leitplankenpfosten 6 mon­ tiert ist. Die Fahrtrichtung ist ebenfalls durch den Pfeil 4 veranschaulicht. In Fig. 6 wird das Schild 1 mit Schrauben 9, die durch die Bohrungen 8 (der Fig. 2) gesteckt werden, an der Leitplanke 5 beim Pfosten 6 befestigt.
Die vorzugsweise in einem Abstand von 50 bis 200 m an die Leitplanke einer Auto­ bahnfahrbahn befestigten erfindungsgemäßen Schilder weisen zwei Funktionen auf. Ein Autofahrer, der die Autobahn in richtiger Richtung befährt, sieht die Refle­ xionsfläche 2 des Schildes 1 bei der Fahrt in Richtung des Pfeils 4. Dabei reflektiert die Reflexionsfläche - wie oben erwähnt - beispielsweise in grün und signalisiert somit dem Fahrer, dass dieser die Autobahn in der richtigen Richtung befährt. Ge­ nauso gut könnte die Reflexionsfläche 2 in der Farbe blau reflektieren, wobei optio­ nal die Autobahnabkürzung in weißer Farbe aufgedruckt sein kann. Auch diese Ausführungsform signalisiert dem Fahrer die richtige Fahrtrichtung. Ein Falschfah­ rer jedoch, der die Autobahn in der falschen Fahrtrichtung befährt, sieht die Refle­ xionsfläche 3. Die Reflexionsfläche 3 wird beispielsweise in rot gehalten, um so dem Geisterfahrer das Fahren in falscher Richtung zu signalisieren. Durch die un­ terschiedlich wirkenden Reflexionsflächen 2 und 3 wird erreicht, dass die Wahr­ scheinlichkeit erhöht wird, dass ein Falschfahrender sein Falschfahren bemerkt, da die gewohnte beispielsweise grüne Markierung der Leitplanke nicht sichtbar ist. Er bemerkt durch die roten Reflexionsflächen viel eher, dass seine gewohnte Wahr­ nehmung, d. h. die grüne Fahrbahnrandmarkierung, nicht vorhanden ist, und er sich somit in einer falschen Richtung bewegen muss. Da Falschfahrer meistens an der "linken" Fahrbahnseite fahren (für sie selbst rechts), sind die erfindungsgemäßen Schilder am effizientesten am linken Fahrbahnrand angebracht.
Das Gleiche gilt für Autobahnausfahrten, die mit Leitplanken ausgestattet sind. Eine mit der Erfindung ausgestattete Leitplanke in einer Autobahnausfahrt verdeutlicht einem potentiellen Geisterfahrer sofort, dass dieser in eine Autobahnausfahrt und nicht in eine Autobahneinfahrt einfährt.
Es gibt jedoch auch Autobahnausfahrten, die nicht mit einer Leitplanke versehen sind. In einem solchen Falle kommt eine andere Ausführungsform der Erfindung zum Tragen. Bei dieser anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass es auch Wegbegrenzungspfosten anstatt Leitplanken in Autobahnausfahrten gibt. Die zwei reflektierenden Flächen werden dann auf einer selbstklebenden Folie angebracht, so dass beim Aufkleben dieser Folie das Folienband den Begrenzungspfosten einmal umgibt. Dabei zeigt eine grüne bzw. blaue Reflexionsfläche in die Fahrbahnrichtung, aus der ein korrekt Fahrender kommt. Ein Geisterfahrer jedoch sieht nur die Rückansicht des Begren­ zungspfosten, wo sich auf dem Folienband eine rot reflektierende Fläche befindet, die nur vom Geisterfahrer, nicht aber von korrekt Fahrenden gesehen werden kann. Diese Ausführungsform ist in keiner der Zeichnungen grafisch wiedergegeben.
Während die Erfindung mit Bezug auf bevorzugte Ausführungsform beschrieben worden ist, ist es für einen Fachmann offensichtlich, dass zahlreiche Änderungen bezüglich der Form und der Details durchgeführt werden können, ohne vom Um­ fang der beanspruchten Erfindung abzuweichen. Beispielsweise könnte das Schild aus beliebigem Materialien gefertigt sein und auch eine beliebige Form aufweisen.
Bezugszeichenliste
1
Warnschild
2
Reflexionsfläche
3
Reflexionsfläche
4
Fahrtrichtung
5
Leitplanke
6
Leitplankenpfosten
7
Befestigungsplatte
8
Montagelöcher/Bohrungen
9
Schraube

Claims (13)

1. Verkehrsschild zum Vermeiden von Falschfahrten, dadurch gekennzeichnet, dass das Schild (1) zwei in entgegengesetzte Richtungen weisende Reflexionsflä­ chen (2, 3) aufweist, die so gestaltet sind, dass sie voneinander verschiedene Sig­ nalwirkung auf Verkehrsteilnehmer aufweisen.
2. Schild gemäß Anspruch 1, wobei die Reflexionsflächen (2, 3) jeweils einfarbig sind und farblich unterschiedlich reflektieren.
3. Schild gemäß Anspruch 2, wobei das Schild in einer Richtung grün oder blau und in einer dazu entgegengesetzten Richtung rot reflektiert.
4. Schild gemäß Anspruch 1, wobei die Reflexionsflächen (2, 3) unterschiedliche Reflexionsmotive aufweisen.
5. Schild nach Anspruch 4, wobei die für in die korrekte Fahrtrichtung fahrende Ver­ kehrsteilnehmer sichtbare Reflexionsfläche eine Bezeichnung der Straße, die für Falschfahrer sichtbare Reflexionsfläche einen Verbotshinweis aufweist.
6. Schild gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei das Schild an eine Leitplanke (5) einer Autobahn montierbar ist.
7. Schild gemäß Anspruch 6, wobei das Schild an vorhandene Verbindungsmög­ lichkeiten zwischen der Leitplanke (5) und Leitplankenpfosten (6) montierbar ist.
8. Schild gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Reflexionsflächen (2, 3) V- förmig angeordnet sind, wobei die zur Straßenmitte weisenden Seiten aneinander grenzen.
9. Schild gemäß Anspruch 8, wobei die einander gegenüberliegenden Reflexions­ flächen zueinander einen Winkel zwischen 0° und 90°, vorzugsweise zwischen 15° und 30° bilden.
10. Schild gemäß Anspruch 8 oder 9, wobei die Reflexionsflächen rechteckig sind und vorzugsweise eine maximale Breite von 300 mm und eine maximale Höhe von 320 mm aufweisen.
11. Straßenbeschilderungssystem für Straßen mit Rechtsfahrgebot und getrennten Fahrbahnen für die entgegengesetzten Fahrtrichtungen, vorzugsweise für Auto­ bahnen, dadurch gekennzeichnet, dass auf der linken Fahrbahnseite Verkehrs­ schilder (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 angebracht sind.
12. Straßenbeschilderungssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Verkehrsschilder (1) an einer Leitplanke (5) angebracht sind.
13. Straßenbeschilderungssystem nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekenn­ zeichnet, dass die Verkehrsschilder (1) im Bereich von Einmündungen angebracht sind.
DE10116354A 2001-04-02 2001-04-02 Warnschild für Falschfahrer Ceased DE10116354A1 (de)

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