DE29507573U1 - Brillenetui aus Schlingenware - Google Patents
Brillenetui aus SchlingenwareInfo
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Classifications
-
- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B60—VEHICLES IN GENERAL
- B60R—VEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- B60R7/00—Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
- B60R7/08—Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles
- B60R7/082—Disposition of racks, clips, holders, containers or the like for supporting specific articles for supporting spectacles
-
- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45C—PURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
- A45C11/00—Receptacles for purposes not provided for in groups A45C1/00-A45C9/00
- A45C11/04—Spectacle cases; Pince-nez cases
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- B60R7/00—Stowing or holding appliances inside vehicle primarily intended for personal property smaller than suit-cases, e.g. travelling articles, or maps
- B60R7/005—Nets or elastic pockets tensioned against walls or backrests
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
Description
pf*..HA«MER & STIPPL
BESCHREIBUNG
Die vorliegende Neuerung betrifft ein Brillenetui zur Aufbewahrung von Brillen an festen
Gegenständen z.B. Kfz.-Armaturen, Fahrradrahmen, Rucksack, Anorak etc. sowie zum
ortsunabhängigen Gebrauch.
Die Aufgabe der vorliegenden Neuerung besteht darin, ein neuartiges Brillenetui zur
Verfügung zu stellen, welches in verschiedensten Alltagssituationen ständig präsent ist,
d.h. ein Brillenetui zu schaffen, welches die Gefahr, das man dieses versehentlich verlegt
und aufgrund dessen nicht mehr und nur schwer wiederfindet, beseitigt.
Diese Aufgabe wird bei der Neuerung gemäß Anspruch durch die Merkmale des kennzeichenden
Teils von Anspruch 1 gelöst. Durch die Verwendung von Schiingenware als Trägermaterial des Brillenetuis besteht die Möglichkeit, an unterschiedlichsten Positionen
z.B. am Armaturenbrett das Fahrzeugs, an bestimmten Stellen im Haushalt, an der Außenseite
einer Jacke oder dgl. Befestigungspunkte aus Klettmaterial vorzusehen. Hierdurch
kann das Brillenetui permanent an den betreffenden Stellen wunschgemäß positioniert
werden. Hierdurch werden zudem „feste" Aufbewahrungspositonen für den Brillenbenutzer
geschaffen, was wiederum die Gefahr, das betreffende Brillenetui zu verlegen, minimiert oder gar ganz beseitigt.
Zweckmäßigerweise wird zur Herstellung des Brillenetuis das Trägermaterial aus Schiingenware
ausgehend von einem flächigen Stück eingefaltet und anschließend an einer Stirnseite sowie zumindest über einen Teil der Längsseite des Faltstücks vernäht.
Zur Vorbereitung des flächigen Trägermaterialstücks ist dies zweckmäßigerweise mit einem
umlaufenden Saum versehen, um Ausfransungen und dgl. zu vermeiden.
DR. IiIAJiNER & STIPPL · # ·
Zur Gewährleistung der betreffenden Verbindungspunkte ist mindestens eine vorzugsweise
eine Mehrzahl von gegenstandsgebundenen Klettmaterialflächen vorgesehen, mit denen das Brillenetui durch Auflegen verbindbar ist. Der Benutzer kann hierbei von einem
bestimmten Gegenstand das Brillenetui durch einen Handgriff abziehen und es am nächstgewünschten Gegenstand durch einfaches Auflegen befestigen.
Eine besondere Ausgestaltung der vorliegenden Neuerung besteht darin, das Brillenetui
ausschließlich aus Schiingenware vorzusehen. Das Brillenetui ist hierbei bei der jeweiligen
Verbindung mit den Klettmaterialflächen besonders einfach handzuhaben, da jede
Stelle am Brillenetui für eine Verbindung mit den Klettmaterialflächen ausgelegt ist. Der
Verbraucher muß das Brillenetui demzufolge nicht in einer ganz spezifischen Position,
d.h. ausgerichteten Position an den betreffenden Klettmaterialflächen befestigen. Darüber
hinaus ist diese Ausgestaltung besonders billig herzustellen.
Der Gegenstand des Anspruchs 6 gewährleistet den Vorteil, daß durch die Verwendung
einer Mehrzahl von Klettmaterialflächen für mehrere, unterschiedliche Aufbewahrungspositionen
der Aufenthaltsbereich des jeweiligen Benutzers mit einem Aufbewahrungsmuster ausgestattet werden kann.
Die Neuerung kann hierbei als Komplettset, d.h. Brillenetui einschließlich eines Vorratssatzes
von Klettmateriaiflächen konzipiert sein. Die Klettmaterialflächen sind zweckmäßigerweise
mit einer Selbstkiebe-Beschichtung ausgestattet und können demzufolge vom Benutzer willkürlich an den gewünschten Aufbewahrungspositionen angeordnet werden.
Eine besondere Ausgestaltung der vorliegenden Neuerung wird anhand der Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf das neuerungsgemäße Brillenetui sowie
Fig. 2 das Brillenetui gemäß Fig. 1 positioniert im Armaturenbereich eines Fahrzeugs.
DR. HAJsNER & STIPPL • · ·
BezugszifFer 1 in Fig. 1 bezeichnet das neuerungsgemäße Brillenetui in seiner Gesamtheit.
Es besteht aus einem mit einem umlaufenden Saum 2, gebildet durch eine umlaufende
Nähnaht 3, versehenen flächigen Stück „Schiingenware", welches an der in Fig. 1
rechten Stirnseite sowie über einen Teil der Längsseite zusammengenäht ist. Bezugsziffer
5 bezeichnet die diesbezügliche Nähnaht.
Die Nähnaht 5 verläuft nicht bis zum gegenüberliegenden Ende des Brillenetuis, sondern
endet kurz davor, um eine vergrößerte Öffnung 6 für den Einschub der betreffenden
Brille zu gewährleisten.
Bei der Schiingenware 7 handelt es sich um textilartiges Material mit einer Vielzahl an
den Hauptflächen ausgebildeten Schlingen, die mit sogenannten „Klettflächen" eine mechanische
Verbindung herstellen, die von Hand in einfacher Weise zu lösen ist.
Das Brillenetui 1 in Fig. 1 ist zum besseren Verständnis im Bereich der vorderen Öffnung
6 aufgeschlagen dargestellt. Im Normalzustand ist das Brillenetui 1 im Bereich der Öffnung
6 jedoch doppelschichtig, d.h. ohne Aufschlag ausgebildet.
Zur Befestigung des Brillenetuis 1 sind an verschiedensten für den Benutzer wesentlichen
und von ihm selbst wählbaren Aufbewahaingspositionen Klettmaterialflächen 4 vorgesehen.
So sind gemäß Fig. 2 beispielsweise drei (gepunktet dargestellte) Klettmaterialflächen
4 im Armaturenbereich eines Fahrzeugs vorgesehen, an denen durch einen einfachen
Handgriff das betreffende Brillenetui durch einfaches Auflegen befestigt werden kann. Die Klettmaterialflächen 4 weisen zu diesem Zweck eine Selbstklebe-Schicht, die
zweckmäßigerweise von einer abzuziehenden Schutzfolie geschützt ist, auf. Die Klettmaterialflächen
4 können vom Verbraucher aus diesem Grund in einfacher Weise mit den
betreffenden Gegenständen am jeweiligen Aufbewahrungsort verbunden werden.
Das Brillenetui 1 ist verkaufstechnisch zweckmäßigerweise als Komplettset einschließlich
einer Mehrzahl von Klettmaterialflächen konzipiert.
.··..· DR. W-M7JMER & STIPPL
• ·4
-7-
| 1 | Brillenetui |
| 2 | Saum |
| 3 | Nähnaht |
| 4 | Klettmaterialfläche |
| 5 | Nähnaht |
| 6 | Öffnung |
| 7 | Schiingenware |
Claims (8)
1. Brillenetui zur Aufbewahrung von Brillen an festen Gegenständen, &zgr; .&Bgr;. einem Armaturenbrett
eines Fahrzeugs sowie zum ortsunabhängigen Gebrauch,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial des Brillenetuis (1) aus sogenannter „Schiingenware" besteht,
welche mit sogenanntem „Klettmaterial" eine mechanische, von Hand lösbare und
wiederherstellbare Verbindung eingeht.
2. Brillenetui nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial eingefaitet und an einer Stirnseite sowie zumindest über einen
Teil der Längsseite vernäht ist.
3. Brillenetui nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Trägermaterial zur Herstellung des Brillenetuis (1) einen umlaufenden Saum
(2) aufweist.
·**..*· ·'*.:··· DR* HAFNER & STIPPL
-2-
4. Brillenetui nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine Klettmaterialiläche (4) vorzugsweise eine Mehrzahl von Klettmaterialflächen
gegenstandsgebunden vorgesehen sind, mit denen das Brillenetui (1) durch Auflegen verbindbar ist.
5. Brillenetui nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Brillenetui (1) ausschließlich aus Schiingenware besteht.
6. Brillenetui nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Klettmaterialflächen (4) für mehrere, unterschiedliche Aufbewahrungspositionen
an unterschiedlichen Orten vorgesehen sind.
7. Brillenetui nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Brillenetui (1) zusammen mit einem Vorratssatz von Klettmaterialflächen (4)
als Komplettset vorgesehen ist.
."♦·♦· ··"-.:··* D«. HAfJSlER & STiPPL
8. Brillenetui nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klettmaterialflächen (4) jeweils mit einer Selbstklebe-Beschichtung ausgestattet
sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507573U DE29507573U1 (de) | 1995-05-06 | 1995-05-06 | Brillenetui aus Schlingenware |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29507573U DE29507573U1 (de) | 1995-05-06 | 1995-05-06 | Brillenetui aus Schlingenware |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29507573U1 true DE29507573U1 (de) | 1995-07-06 |
Family
ID=8007720
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29507573U Expired - Lifetime DE29507573U1 (de) | 1995-05-06 | 1995-05-06 | Brillenetui aus Schlingenware |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29507573U1 (de) |
-
1995
- 1995-05-06 DE DE29507573U patent/DE29507573U1/de not_active Expired - Lifetime
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|---|---|---|---|
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