DE20308210U1 - Einkaufstasche - Google Patents
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Description
ACH-1424-03 22.05.2003
Die Erfindung betrifft eine Einkaufstasche mit mindestens einem Tragegriff zum manuellen Tragen der Tasche sowie eine Einhängeeinrichtung zum Einhängen in bekannte Einkaufswagen für Supermärkte, Baumärkte und dergleichen.
Derartige Einkaufstaschen sind seit längerem bekannt. So ist beispielsweise in der DE 82 01 173.7 eine Tragetasche beschrieben, die neben Tragegriffen zusätzlich eine Einhängeeinrichtung in Form von zwei nach außen gebogenen Schienen sowie ein Transportbehältnis in typischer Taschenform zur Warenaufnahme umfaßt. Eine solche in den Einkaufswagen eingehängte Tasche kann direkt an der Kasse des Supermarktes mit den gekauften Waren befüllt werden, anschließend aus dem Einkaufswagen herausgehoben und direkt in den Kofferraum eines Kfz gestellt werden. Ein umständliches Umpacken der Waren entfällt. Auch in den EP 0 976 343 B1 und der DE 79 18 907 sind ähnliche Tragetaschen beschrieben.
Nachteilig bei den bekannten Tragetaschen ist deren einseitige Nutzung. Demgegenüber stellt sich die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Einkaufstasche der eingangs genannten Art mit einer vielseitigeren Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Diese Aufgabe wird bei der Einkaufstasche der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß an der Einhängeeinrichtung und/oder dem mindestens einen Tragegriff mindestens eine Aufnahme zum Anbringen von vorzugsweise flächigen Werbemitteln angeordnet ist.
• · ry
Die Vorteile der Erfindung sind insbesondere darin zu sehen, daß mit der Tasche nicht nur auf einfache Weise der Einkauf erledigt werden kann, sondern daß diese auch gleichzeitig als Werbeträger fungiert. Die erfindungsgemäße mindestens eine Aufnahme ist hierbei an der Einhängeeinrichtung und/oder dem mindestens einen Tragegriff angeordnet, so daß für jeden sichtbar Werbebotschaften übermittelt werden können. Bekanntermaßen sind in Supermärkten alle Werbeflächen vermietet, so z.B. Schilder am Einkaufswagen, Warenstopper am Laufband etc.. Mittels der Erfindung wirbt nun der Verbraucher mit seiner in den Einkaufswagen eingehängten Tasche und den daran angebrachten Werbemitteln für ein Produkt. Dementsprechend sind die Werbeschilder derart an der Aufnahme angeordnet, daß diese bei eingehängter Einkaufstasche bevorzugt nach außen weisen und somit gut sichtbar sind.
Vorzugsweise weist die mindestens eine Aufnahme eine rückseitige und eine vorderseitige Unterstützung für ein zweckmäßigerweise flaches Werbemittel auf. Ist das Werbemittel als kostengünstiger Papiereinleger ausgebildet, kann dieses somit in einfacher Weise in der Aufnahme untergebracht bzw. fixiert werden.
In einer dementsprechenden Weiterbildung ist die vorderseitige, nach außen weisende Unterstützung vollflächig und transparent ausgebildet. Diese Ausbildung schützt das Werbemittel vor Beschädigung und Verschmutzung, während die Transparenz die Sichtbarkeit des Werbemittels garantiert.
Demgegenüber kann die rückseitige Unterstützung vollflächig und undurchsichtig ausgebildet sein; eine Transparenz ist nicht notwendig. Anstelle einer durchgehenden Fläche kann die rückseitige Unterstützung auch als Rahmen ausgebildet sein, in den das Werbemittel vorzugsweise von einer der Seiten einschiebbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann auch die vorderseitige Unterstützung in Form eines Rahmens realisiert sein. Man erhält auf diese Wiese einen Einschubrahmen oder eine Einschubtasche.
Die vorder- und rückseitige Unterstützung sind vorzugsweise kraftschlüssig miteinander verbindbar, bevorzugt mittels einer Rastverbindung, die ein einfaches Zusammensetzen und ggf, ein erneutes Lösen erlaubt.
Insbesondere ist es möglich, vor dem erstmaligen Verkauf der Tasche einem Werbekunden die Werbefläche anzubieten und bei Einigung das entsprechende Werbemittel in die Aufnahme einzulegen. Anschließend kann dann falls die oben genannte Rastverbindung realisiert ist - die vorderseitige Unterstützung mit der rückseitigen Unterstützung verrastet werden. Eine solche Tasche kann dann an den Endkunden zur Verwendung im Supermarke weitergegeben werden. In einem solchen Falle ist es weniger wünschenswert, daß die Rastverbindung in einfacher Weise zu lösen ist, damit der Werbekunde davon ausgehen kann, daß die Werbung für sein Produkt lange Zeit an den Einkaufstaschen verbleibt. Dementsprechend kann die kraftschlüssige Verbindung derart ausgebildet sein, daß diese nur mit einem Werkzeug getrennt werden kann. Auch bei einer Ausbildung der mindestens einen Aufnahme als Einschubfach kann dieses derart ausgebildet sein, daß ein leichtes Entfernen des Werbemittels nicht ohne weiteres möglich ist.
Die mindestens eine Aufnahme ist vorteilhafterweise aus Kunststoff geformt, da sich auf diese Weise kostengünstig große Stückzahlen herstellen lassen.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die Einhängeeinrichtung an jeder der beiden Taschenlängsseiten mindestens je ein nach außen und unten weisendes Hakenelement zum Einhängen in den Einkaufswagen auf. Die Aufnahmen für die Werbemittel sind hierbei auf der Außenseite des Hakenelements angeordnet. Wenn lediglich ein Hakenelement an jeder Taschenlängsseite vorgesehen ist, ist dieses zweckmäßigerweise relativ breit ausgebildet, um einen sicheren Halt an den Längswänden des Einkaufswagens zu gewährleisten. Dementsprechend kann auch die Aufnahme für das Werbemittel entsprechend großflächig ausgebildet sein, so daß die
Werbebotschaft auch aus größerer Entfernung gut sichtbar plaziert werden kann.
Die genannten Hakenelemente sind vorteilhafterweise an je einer Schiene angeordnet, die entlang der beiden oberen Taschenlängskanten verlaufen. Diese Schienen geben der Tasche in Längsrichtung des Einkaufswagens eine stabile Form, so daß sich eine große Öffnungsweite bei eingehängter Tasche ergibt.
In einer diesbezüglichen Weiterentwicklung weist die Tasche an den Oberkanten ihrer Schmalseiten vorteilhafterweise Gummizüge auf, so daß die Tasche im eingehängten Zustand an ihren Längsseiten von den eingehängten Hakenelementen offen gespannt wird und im abgehängten Zustand eine geringe Breite aufgrund der Gummizüge einnimmt. Bei vollständig leerer Tasche läßt sich diese somit auch vorteilhafterweise um die Schienen zusammenrollen und beispielsweise in einer Hülle verstauen, die gemäß einer bevorzugten Ausführungsform von der Erfindung umfaßt ist.
Einer einfachen Herstellung sowie einer Stabilitätserhöhung kommt es zugute, wenn die Hakenelemente und die Schienen einstückig ausgebildet sind.
Bevorzugt sind entlang der Schienen zueinander weisende und miteinander korrespondierende Klettverschlüsse angeordnet, damit die Tasche im nicht eingehängten Zustand oberseitig kraftschlüssig geschlossen werden kann. Auch kann in bekannter Weise an zumindest einem der Tragegriffe ein Klettverschluß vorgesehen sein, der die beiden Griffbereiche der Tragegriffe miteinander koppelt, um das Tragen der Tasche zu erleichtern.
Bei einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Hakenelemente zwischen den beiden Griffenden eines jeweiligen Tragegriffes angeordnet. Bei einer Ausführung der Tragegriffe aus flexiblem Stoff hängen diese üblicherweise
außen an den Taschenseiten herunter, wenn die Tasche im Einkaufswagen eingehängt ist. Bei erledigtem Einkauf werden diese dann nach oben gezogen, so daß die Tasche leicht aus dem Einkaufswagen herausgehoben werden kann. Die während des Einkaufes herunterhängenden Tragegriffe sind demnach vorteilhafterweise so auszubilden, daß diese die Werbefläche nicht verdecken. Alternativ sind die Tragegriffe derart starr ausgebildet, daß sie nach oben abstehen und somit nicht während des Beladens der Tasche versehentlich in den Tascheninnenraum klappen können und dann evtl. nur mit Mühe aus der gefüllten Tasche herauszuziehen wären.
Soll alternativ oder zusätzlich zu einer Werbemittel-Aufnahme an der Einhängeeinrichtung mindestens eine Aufnahme an dem mindestens einen Tragegriff angeordnet sein, besteht letztere bevorzugtermaßen aus einem im wesentlichen starren Material, damit das Werbemittel, welches vorzugsweise aus Papier oder Pappe besteht, in definierter Weise von außen sichtbar ist. Auch am Tragegriff sind die Aufnahmen für die Werbemittel vorzugsweise kraftschlüssig verschließbar oder als Einschubfach ausgebildet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind durch die Merkmale der Unteransprüche gekennzeichnet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Es zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Einkaufstasche;
Figur 2 eine vergrößerte perspektivische Ansicht eines Hakenelements mit einer Aufnahme für Werbemittel, und
Figur 3 eine geschnittene Seitenansicht in Explosionsdarstellung eines
derartigen Hakenelements entlang der Linie A-A gemäß der Figur 2.
In der Figur 1 ist perspektivisch von oben eine erfindungsgemäße Einkaufstasche 1 dargestellt. Diese weist im wesentlichen einen rechteckigen Querschnitt mit zwei Längsseiten 2 und zwei Stirnseiten 3 auf. Das Taschenmaterial zur Aufnahme von Waren kann z. B. aus einem gewebten Kunststoffmaterial (beispielsweise Nylon oder Polyester) oder einer Kunststofffolie bestehen. Andere mögliche Materialien sind beispielsweise Baumwolle oder Jute. Die Tasche 1 weist an den Oberkanten der Längsseiten 2 jeweils einen Tragegriff 4 auf, dessen beiden Enden 5 mit Kreuznähten am Taschenstoff festgemacht sind. Im Griffbereich 6 des einen Tragegriffes 4 ist ein flexibler Stoffabschnitt 7 angenäht, der einmal innenseitig und einmal außenseitig zwei miteinander korrespondierende Klettelemente 8a, 8b aufweist, mittels derer die beiden Griffbereiche 6 der beiden Tragegriffe 4 zusammengehalten werden können.
Entlang der Oberkanten der Längsseiten 2 ist weiterhin jeweils eine Schiene 15 aus einem im wesentlichen starren Kunststoffmaterial vorgesehen, welche der Tasche 1 die nötige Stabilität verleihen. Im Bereich der Stirnseiten der beiden Schienen 15 sind mit dem Taschenstoff umnähte Gummizüge 9 angeordnet, welche es erlauben, die Tasche 1 im nicht benutzen Zustand sehr klein zusammenzufalten bzw. zusammenzurollen, um sie vorzugsweise in eine passende Hülle aus beispielsweise Nylon platzsparend unterzubringen. Mittig an den Schienen 9 sind jeweils nach außen und nach unten weisende Hakenelemente 12 einstückig angeformt, welche eine Einhängeeinrichtung 10 definieren, mittels derer die Tasche 1 an die Seitenwände eines nicht dargestellten Einkaufswagens in bekannter Weise eingehängt werden kann. Die Seitenwände des Einkaufswagens ragen hierbei in den Zwischenraum zwischen dem Taschenstoff und der Innenseite der Hakenelemente 12.
In der dargestellten Ausführungsform sind die Schienen 15 zu beiden Seiten der Hakenelemente 12 mit dem Taschenstoff umnäht, wobei die Nähte als strichpunktierte Linien dargestellt sind. Weiterhin sind auf diesen umnähten Stoffabschnitten innenseitig jeweils zwei Klettelemente 17 befestigt, welche beim Aneinanderlegen der Schienen 15 miteinander verkletten und somit einen sicheren oberseitigen Schluß der Tasche 1 gewährleisten.
Erfindungsgemäß sind an den Hakenelementen 12 Aufnahmen 20 für Werbemittel 30 angeordnet, wie im Detail der Figur 2 (in perspektivischer Sicht) und der Figur 3 (in geschnittener Seitenansicht entlang der Linien A-A der Figur 2) zu entnehmen ist. Die Aufnahmen 20 an den beiden Hakenelementen 12 umfassen hierbei eine rückseitige, vollflächige Unterstützung 22, die an der Außenseite der Hakenelemente 12 angeordnet ist. Die rückseitige Unterstützung 22 an den Hakenelementen 12 ist - von vorne betrachtet - im wesentlichen rechteckförmig ausgebildet, jedoch im oberen Bereich im Querschnitt konvex ausgestaltet.
Des weiteren ist eine vorderseitige Unterstützung 25 Teil der Aufnahmen 20, wobei die vorderseitige Unterstützung 25 in der dargestellten Ausführungsform als transparentes Kunststofffenster ausgebildet ist. Das vorzugsweise papierene Werbemittel 30 mit der Abbildung eines Werbeproduktes und/oder eines Schriftzuges (in Figur 2 mit „AX" symbolisiert) läßt sich - bei abgenommener vorderseitiger Unterstützung 25 - gegen die rückseitige Unterstützung 22 anlegen, die zu diesem Zweck in der dargestellten Ausführungsform eine im Vergleich zum Werbemittel 30 geringfügig höhere und breitere, flache Ausnehmung 23 aufweist. Das Werbemittel 30 ist in der Figur 3 als durchgezogene Linie vor dem Einlegen und als gestrichelte Linie im eingelegten Zustand in die rückseitige Unterstützung 22 bzw. die Ausnehmung 23 dargestellt.
Zum Schluß kann die vorderseitige Unterstützung 25 gegen die vorderseitige Unterstützung 22 gepreßt werden (s. Doppelpfeil). An der vorderseitigen
Unterstützung 25 sind hierzu nach innen abstehende Rastnasen 27a bzw. 27b ausgebildet, die mit einer korrespondierenden Ausnehmung 27c am oberen waagerechten Abschnitt des Hakenelements 12 bzw. am verschmälerten Endabschnitt 27d an der Unterseite des Hakenelements 12 verrastbar sind.
Wie der Figur 2 zu entnehmen ist, sind an der Oberseite sowie an der Unterseite der Aufnahmen 20 jeweils zwei horizontal beabstandete Rastverbindungen 27 vorgesehen. Die Rastverbindungen 27 können verschieden starke Kraftschlüsse aufweisen. Ist es nicht erwünscht, daß die Werbemittel 30 in einfacher Weise entfernt werden, wird zweckmäßigerweise ein nur schwer lösbarer Kraftschluß realisiert.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Abwandlungen sind im Rahmen der Ansprüche in vielfältiger Weise möglich.
So kann in einer nicht dargestellten Ausführungsform das Werbemittel 30 auch derart in die Aufnahme 20 eingelegt werden, daß es bis in den konvexen Abschnitt des Hakenelements 12 reicht. Auch kann an der Oberseite des Hakenelements ein zweites Werbemittel 30 mit einer eigenen Aufnahme angeordnet sein.
In einer weiteren nicht dargestellten Alternative sind die Aufnahmen als Einschubfächer konzipiert, in die beispielsweise von oben ein Werbeschild eingeschoben wird.
Auch können die Aufnahmen nach außen hin offen ausgebildet sein, beispielsweise rahmenförmig. In einen solchen Rahmen lassen sich dann z. B. Werbemittel aus Pappe - ggf. mit einer Laminierung - einsetzen.
In einer weiteren nicht dargestellten Alternative sind Werbemittel an starr ausgebildeten Tragegriffen derart angebracht, daß diese bei der Verwendung im Supermarkt, Baumarkt o. dgl. von außen gut sichtbar sind. Die entspre-
chenden Aufnahmen können gleichfalls vollflächig schützend um die Werbemittel angeordnet oder zumindest teilweise offen ausgebildet sein.
Claims (17)
1. Einkaufstasche mit mindestens einem Tragegriff (4) zum manuellen Tragen der Tasche (1) sowie einer Einhängeeinrichtung (10) zum Einhängen in bekannte Einkaufswagen für Supermärkte, Baumärkte u. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß an der Einhängeeinrichtung (10) und/oder dem mindestens einen Tragegriff (4) mindestens eine Aufnahme (20) zum Anbringen von vorzugsweise flächigen Werbemitteln (30) angeordnet ist.
2. Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Aufnahme (20) zur Fixierung des Werbemittels (30) von einer rückseitigen Unterstützung (22) und einer vorderseitigen Unterstützung (25) gebildet ist.
3. Tasche nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die vorderseitige, nach außen weisende Unterstützung (25) vollflächig und transparent ausgebildet ist.
4. Tasche nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die rückseitige Unterstützung (22) vollflächig und opak ausgebildet ist.
5. Tasche nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die vorder- und/oder rückseitige Unterstützung (22) rahmenartig ausgebildet ist.
6. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Aufnahme als Einschubfach ausgebildet ist.
7. Tasche nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die rück- und vordereitige Unterstützung (25, 22) kraftschlüssig miteinander verbindbar sind, vorzugsweise mittels einer Rastverbindung (27).
8. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Aufnahme (20) aus Kunststoff geformt sind.
9. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einhängeeinrichtung (10) mindestens je ein nach außen und unten weisendes Hakenelement (12) an den beiden Taschenlängsseiten (2) zum Einhängen an die Einkaufswagenwände aufweist, wobei die Aufnahmen (20) für die Werbemittel (30) auf der Außenseite der Hakenelemente (13) angeordnet sind.
10. Tasche nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente (12) an je einer starren Schiene (15) angeordnet sind, die sich gegenüberliegend entlang der beiden Taschenlängsseiten (2) verlaufen.
11. Tasche nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente (12) und die Schienen (15) jeweils einstückig ausgebildet sind
12. Tasche nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Schienen (15) zueinander weisende und miteinander korrespondierende Klettverschlüsse (17) angeordnet sind.
13. Tasche nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Hakenelemente (12) zwischen den beiden Griffenden (5) des jeweiligen Tragegriffs (4) vorgesehen sind.
14. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Taschenlängsseite (2) jeweils ein Tragegriff (4) vorgesehen ist und daß die beiden Griffbereiche (6) der Tragegriffe (4) mittels Klettverschluß (8a, 8b) miteinander kraftschlüssig verbindbar sind.
15. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragegriffe (4) aus flexiblem Material gefertigt sind, vorzugsweise aus demselben Material wie der Taschenstoff.
16. Tasche nach einem der Ansprüche 1 bis 14, bei der die mindestens eine Aufnahme (20) an dem mindestens einen Tragegriff (4) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (20) aus einem im wesentlichen starren Material gefertigt ist und bei eingehängter Tasche (1) nach außen weist, so daß das Werbemittel (30) in der mindestens einen Aufnahme (20) von außen sichtbar angeordnet ist.
17. Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche mit einer Hülle, beispielsweise aus Nylon, in der die Tasche (1) platzsparend zusammengerollt und/oder zusammengefaltet verstaut werden kann.
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