DE20111000U1 - Verpackung mit einem seitlichen während des Transports verschließbaren Fenster - Google Patents
Verpackung mit einem seitlichen während des Transports verschließbaren FensterInfo
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Description
PRÜFER & PARTNER GbR · PATENTANWÄLTE · EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
B 143-15583.9 P/DH/so
SMURFIT-SOCAR, 94160 Saint-Mande, Frankreich
Verpackung mit einem seitlichen während des Transports
verschließbaren Fenster
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackung in der Form eines Behälters bzw. einer Kiste, die an einer ihrer Seitenflächen ein Fenster aufweist, das die verpackten Produkte erscheinen läßt und über welches die Kunden sich bedienen können.
Auf Flächen großen Vertriebs ist die aktuelle Tendenz, Verpackungen zu verwenden, die leicht in einen Präsentationsstand transformierbar sind. Mittels dieser Transformation werden die Produkte in derselben Verpackung zum Verkauf angeboten, in der sie verpackt sind, ohne daß man sie auf die Regale des Geschäfts bringen muß.
Es ist eine Verpackung des Typs bekannt, die an wenigstens einer der Seitenwände einen Abschnitt aufweist, der durch Ab-
D-81545WÜN6WEN, HARTHAUSER STR. 25d · Tete,fqn«(p§9)>640f 40; ■ Jjlefax (089) 6422238
:::"* .·* : &igr; : : : &igr; '. &igr; &igr; i &igr; &igr; &igr; &igr; bi43/dh/so/26.o6.oi
reißen entlang einer Linie mit geringem Widerstand abgetrennt werden kann. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der abtrennbare Abschnitt abgeschnitten, um ein Fenster zu erzeugen, über welches die Produkte herausgenommen werden können. Dafür kann man entweder den Abschnitt entlang der Linie mit schwachem Widerstand ausbrechen oder ihn eindrücken durch Druck mit den Fingern oder ihn außerdem mit einem Cutter oder jedem anderen Schneidinstrument abschneiden. Diese Operationen müssen mit Sorgfalt ausgeführt werden, wenn man möchte, daß der Riß exakt entlang der Linie mit schwachem Widerstand verläuft. Dies ist aber nicht immer möglich, und es geschieht häufig, daß der abtrennbare Abschnitt außerhalb der Linie mit schwachem Widerstand abgerissen wird, was das ästhetische Aussehen des Behälters beeinträchtigt. Selbst in dem Fall, in dem der Abschnitt exakt entlang der Linie mit schwachem Widerstand abgetrennt ist, verbleiben immer am Rand des Fensters zahlreiche kleine Spitzen, die von dem Einreißen der Brücken herrühren, durch welche der abtrennbare Abschnitt mit dem Rest der Wand des Behälters verbunden war.
Es besteht daher das Bedürfnis für eine Verpackung, die an einer ihrer Seitenwände mit einem Fenster mit einem scharfen Rand versehen ist, welches normalerweise während des Transports geschlossen ist und das sehr schnell zu öffnen ist, ohne die Verwendung eines Cutters und ohne ein Reißen vorzunehmen.
Zum Erhalten dieses Ergebnisses schlägt die Erfindung eine Verpackung vor mit:
- einem Behälter, mit einem Boden und Seitenwänden, und der in seinem oberen Teil offen ist, wobei eine der Wände des Behälters oder die Vorderwand einen Ausschnitt aufweisen, der innen ein Fenster definiert,
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- und einer Abdeckung, die eine Bodenwand mit derselben Fläche wie der Boden des Behälters aufweist, seitliche umfangsseitige umgebogene Ränder, die senkrecht zu der Bodenwand verlaufen, ein Verbindungsband, welches über eine erste Umklapplinie entlang der Außenseite des vorderen Randes der Abdeckung angeschlossen ist und das gegen die Innenseite des vorderen umgebogenen Randes umgeschlagen ist, und eine Verschlußplatte, die über das Verbindungsband gemäß einer zweiten Umklapplinie parallel zu der ersten Umklapplinie angeschlossen ist, wobei die Verschlußplatte eine Oberfläche aufweist, die geringfügig kleiner als die der Vorderwand des Behälters ist und die fähig ist, gegen die Innenseite der Vorderwand geschoben zu werden.
Während des Transports ist das Fenster verschlossen und hält die Produkte zurück. Bei dem Distributor wird die Gesamtheit aus Abdeckung und Verschlußplatte entfernt, was den Zugang zu den Produkten über das Fenster und die obere Öffnung des Behälters erlaubt.
Eine Ausführungsform der Erfindung wird vorliegend beispielhaft beschrieben unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen, in denen:
die Figur 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Behälters gemäß der Erfindung ist;
die Figur 2 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt aus Wellpappe ist, der dazu dient, die Abdeckung zu realisieren;
die Figuren 3 bis 5 perspektivische Ansichten sind, die drei aufeinander folgende Phasen des Verschließens des Behälters
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mit der Abdeckung und des Verschließens des Fensters mit der Verschlußplatte zeigen; und
die Figur 6 eine Schnittansicht entlang der Linie VI-VI von Figur 5 ist.
Die Erfindung wird beschrieben für den Fall einer halben amerikanischen Kiste 10 aus Wellpappe, wie sie in der Figur 1 veranschaulicht ist, aber sie ist nicht auf diesen Typ von Kiste bzw. Behälter beschränkt.
Die Kiste 10 weist einen rechteckigen Boden 12, eine seitliche Vorderwand 14, eine Rückwand 16 und zwei Seitenwände 18, 20 auf, und sie ist in ihrem oberen Teil offen. Die Vorderwand 14 zeigt einen tiefen Ausschnitt 22 in Form eines U1S, der innen ein Fenster 24 definiert, das einen großen Zugang zum Inneren der Kiste bietet.
Die Figur 2 stellt einen Zuschnitt 26 aus Wellpappe dar, der einen ersten Abschnitt aufweist, aus dem im wesentlichen die eigentliche Abdeckung bzw. der Deckel gebildet ist. Dieser Abschnitt weist einen rechteckigen Boden 2 8 mit einer Fläche auf, die im wesentlichen bzw. merklich gleich der des Bodens der Kiste ist und vier Klappen 30, 32, 34, 36, die an dem Boden über Falzlinien 38, 40, 42, 44 angeschlossen sind. Die Vorder- und Rückklappen 30, 32 sind an ihren Enden mit Laschen 45 versehen, mit denen sie an den Klappen 34, 36 befestigt werden können zum Bilden einer umfangsseitigen Randleiste um den Boden 28.
An der Vorderklappe 3 0 ist über eine Umklapplinie 46 parallel zu den quer verlaufenden Falzlinien 38, 40 ein rechteckiges Verbindungsband 48 angeschlossen, das mittig in Bezug zu der
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Klappe 3 0 ist. Vorzugsweise hat das Verbindungsband eine Länge L, die geringfügig kleiner ist als die Breite des Fensters, aber diese Bedingung ist nicht notwendig. Das Verbindungsband hat eine Breite 1., die gleich zu der Breite der Vorderklappe 30 ist.
An das Verbindungsband 48 ist über zwei Umklapplinien 50, 52, die benachbart und parallel zu der ersten Umklapplinie 46 sind, eine rechteckige Verschlußplatte 54 angeschlossen, mit einer Fläche, die im wesentlichen gleich der Oberfläche der Innenseite der Vorderwand 14 der Kiste ist. Die Seitenränder der Verschlußplatte sind an ihren Enden angefast geschnitten zum Erleichtern des Einführens der Platte in die Kiste.
Die Abdeckung bzw. der Deckel kann auf die Kiste gesetzt werden, beispielsweise wie es in den Figuren 3 bis 5 dargestellt ist. Nachdem die Kiste bei dem Hersteller mit zu verpackenden Produkten gefüllt worden ist, die loses Material oder in einzelnen Verpackungen verpackte Produkte sein können, wird die Abdeckung wie in Figur 3 gezeigt ist aufgesetzt, d.h. der rückwärtige Teil wird auf die hinteren Ecken der Kiste gesteckt, und der untere Rand der Verschlußplatte 54 zwischen die Innenseite der Vorderwand 14 der Kiste und die Produkte eingesetzt.
Dann wird die Verschlußplatte in Richtung des Pfeiles f in der Figur 3 eingebracht, wobei die Abdeckung in Richtung des Pfeiles F geschwenkt wird. Der Winkel, der von dem Verbindungsband 4 8 und der Verschlußplatte 54 gebildet ist, öffnet sich zunehmend, bis er im wesentlichen flach wird. Dann wird ein geringfügiges Schwenken der Verschlußplatte in der Richtung bewirkt, wo sie sich leicht von der Vorderwand 14 gegen das Innere des Behälters spreizt. Das Verbindungsband klappt
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sodann gegen das Innere der Abdeckung zurück und beginnt fortschreitend gegen die Innenseite des Vorderrandes 30 zu drücken, wie es in der Figur 4 und noch klarer in der Figur 6 dargestellt ist. Das feine Pappebändchen 56, das zwischen den Umklapplinien 50 und 52 enthalten ist, kommt zur Stütze auf den oberen Abschnitt der Vorderwand 14. Die Kiste ist sodann durch die Abdeckung geschlossen und das Fenster durch die Verschlußplatte verschlossen.
Es versteht sich von selbst, daß das Aufsetzen der Abdeckung und der Verschlußplatte unterschiedlich durchgeführt werden können. Zum Beispiel kann die Abdeckung horizontal über der Öffnung des Behälters gehalten werden, solange die Verschlußplatte und das Verbindungsband in der Ebene der Vorderwand 14 des Behälters sind. Der untere Rand der Verschlußplatte wird anschließend zwischen Vorderwand und die Produkte eingeführt. Anschließend wird die gesamte Abdeckung als Block abgesenkt, bis die Verschlußplatte gegen den Boden des Behälters anstößt. Anschließend wird die Gesamtheit aus Abdeckung und Verbindungsband 48 um die Doppelumklapplinie 50, 52 geschwenkt, bis das Verbindungsband sich an die Außenseite der Vorderwand 14 des Behälters anlegt, und schließlich wird die Abdeckung abgesenkt, um den oberen Rand des Behälters abzudecken.
Bei dem Vertreiber wird der Behälter geöffnet, indem die Abdeckung angehoben wird. Bei dieser Bewegung entfaltet sich das Verbindungsband und bewirkt das Verschieben bzw. das Mitnehmen des Falzes der Verschlußplatte nach oben und in die Öffnung des Fensters 24.
Das Fenster ist somit mit einer einfachen und schnellen Bewegung geöffnet worden, die keine Verwendung eines Cutters er-
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i &iacgr; .*
forderlich macht. Der Rand des Fensters ist scharf, da er während der Herstellung des Zuschnitts geschnitten worden ist.
Gemäß einer Ausführungsvariante der Erfindung kann die Wand 14 des Behälters eine als U vorgeschnittene Linie 22 aufweisen, die innen eine Platte definiert, die mit dem Rest der Wand über Zonen von geringem Widerstand verbunden ist, wobei diese Platte entlang der vorgeschnittenen Linie gerissen werden kann zum Bilden des Fensters. Mit dieser Verpackung ist eine Abdeckung, wie sie zuvor beschrieben wurde, zu verwenden.
Claims (4)
1. Verpackung, die in einen Präsentationsstand transformierbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß sie aufweist:
einen Behälter, der mit einem Boden (12) und Seitenwänden (14, 16, 18, 20) versehen ist und der in seinem oberen Teil offen ist, wobei eine der Wände des Behälters oder die Vorderwand (14) einen Ausschnitt (22) aufweisen, der innen ein Fenster (24) definiert,
und eine Abdeckung (26), die eine Bodenwand (28) mit derselben Fläche, wie der Boden des Behälters aufweist, seitliche umfangsseitige Ränder (30, 32, 34, 36), die senkrecht auf der Bodenwand stehen, ein Verbindungsband (48), das über eine erste Umklapplinie (46) entlang des Endes des vorderen Rands (30) der Abdeckung angeschlossen ist und das gegen die Innenseite des vorderen Rands umgeschlagen ist, und eine Verschlußplatte (54), die an dem Verbindungsband gemäß einer zweiten Umklapplinie (50, 52), die parallel zu der ersten Umklapplinie verläuft, angeschlossen ist, wobei die Verschlußplatte eine Fläche hat, die geringfügig kleiner ist als die der Vorderwand des Behälters und fähig ist, gegen die Innenseite der Vorderwand geschoben zu werden.
einen Behälter, der mit einem Boden (12) und Seitenwänden (14, 16, 18, 20) versehen ist und der in seinem oberen Teil offen ist, wobei eine der Wände des Behälters oder die Vorderwand (14) einen Ausschnitt (22) aufweisen, der innen ein Fenster (24) definiert,
und eine Abdeckung (26), die eine Bodenwand (28) mit derselben Fläche, wie der Boden des Behälters aufweist, seitliche umfangsseitige Ränder (30, 32, 34, 36), die senkrecht auf der Bodenwand stehen, ein Verbindungsband (48), das über eine erste Umklapplinie (46) entlang des Endes des vorderen Rands (30) der Abdeckung angeschlossen ist und das gegen die Innenseite des vorderen Rands umgeschlagen ist, und eine Verschlußplatte (54), die an dem Verbindungsband gemäß einer zweiten Umklapplinie (50, 52), die parallel zu der ersten Umklapplinie verläuft, angeschlossen ist, wobei die Verschlußplatte eine Fläche hat, die geringfügig kleiner ist als die der Vorderwand des Behälters und fähig ist, gegen die Innenseite der Vorderwand geschoben zu werden.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Umklapplinie zwei benachbarte Falzlinien (50, 52) aufweist, die zwischen sich ein feines Bändchen (56) definieren, das dazu bestimmt ist, an den oberen Abschnitt der Vorderwand (14) zur Stütze zu gelangen.
3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Ränder der Verschlußplatte angefast geschnitten sind zum Erleichtern des Einführens der Platte in den Behälter.
4. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (14) eine als U vorgeschnittene Linie (22) aufweist, die innen eine Platte definiert, die mit dem Rest der Wand über Zonen mit schwachem Widerstand verbunden ist, wobei die Platte entlang der vorgeschnittenen Linie zum Bilden eines Fensters (24) abgerissen wird, so daß die Verpackung durch die Abdeckung verschlossen ist.
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