DE29707921U1 - Verpackungsvorrichtung für Waren - Google Patents
Verpackungsvorrichtung für WarenInfo
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Description
\-19gDE
30. April 1997 ."".,**. .'*,&idigr;
-1-BESCHREIBUNG
Verpackungsvorrichtung für Waren TECHNISCHES GEBIET
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsvorrichtung für Waren, wie Ampullen, Tuben oder dgl., insbesondere
für kosmetische oder pharmazeutische Artikel, mit einem quaderförmigen,
auf beiden Stirnseiten offenen äußeren Packungsmantel, mit einem Bodenelement, einem dem Bodenelement
gegenüberstehenden äußeren Deckelelement, Bodenelement und äußeres Deckelelement über Faltlinien verbindende Seitenelementen
und mit einer im Packungsmantel angeordneter, von einer Stirnseite her eingeschobener Einsatzeinheit, die
mit Aufnahmen für die Waren versehen ist und die als im wesentlichen im Querschnitt U-förmige Profileinheit mit
einer Bodeneinheit und Profilschenkeln ausgebildet ist.
STAND DER TECHNIK
Derartige Verpackungsvorrichtungen sind in einer Vielzahl bekannt. Sie dienen vornehmlich dazu, die Waren in optisch
ansprechender Weise präsentieren zu können. Weiterhin sollen die Waren vor Beschädigung während des Transports oder der
Lagerung geschützt sein. Hierzu werden die Waren in der Verpackung räumlich relativ zueinander fixiert und mit Abstand
zu den die Verpackung begrenzenden Seiten gehalten. Diese Funktion wird von dem Einsatzteil übernommen, das üblicherweise
in den fertig aufgerichteten äußeren Packungsmantel eingeschoben wird.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe bzw. das technische Problem zugrunde, eine Verpackungsvorrichtung der
eingangs genannten Art anzugeben, die einen sicheren Schutz der Ware gewährleistet, eine maschinelle Bestückung mit
Waren problemlos ermöglicht, insgesamt wirtschaftlich herstell- und befüllbar ist, ein unbeabsichtigtes Herausfallen
der Ware aus der Verpackungsvorrichtung oder ein Verschieben der Ware zuverlässig verhindert und gehobenen Ansprüchen
hinsichtlich der Präsentation der Waren innerhalb der Verpackungsvorrichtung dient.
Die erfindungsgemäße Verpackungsvorrichtung ist durch die Merkmale des unabhängigen Anspruchs 1 gegeben. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die erfindungsgemäße Verpackungsvorrichtung zeichnet sich
demgemäß dadurch aus, daß beide Profilschenkel der Profileinheit als gefaltete Hohlprofileinheiten mit einer jeweils
über Faltlinien miteinander verbundenen Klebelasche, inneren Faltlasche, oberer Faltlasche und äußerer Faltlasche ausgebildet
sind, die innere Faltlasche und die obere Faltlasche jeweils Ausnehmungen aufweisen, die zusammen jeweils eine
gemeinsame Freischneidung bilden und der äußere Packungsmantel ein inneres Deckelelement aufweist, das über eine Faltlinie
an ein Seitenwandelement angeschlossen ist, das unterhalb des äußeren Deckelelements angeordnet ist und das eine
Ausnehmung besitzt, die die in den Ausnehmungen der Profilschenkel angeordnete Waren von außen her in einer Draufsicht
gesehen bereichsweise überdeckt und damit in ihrer Lage sichert.
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Mit einer derartigen Verpackungsvorrichtung läßt sich eine einfache maschinelle Bestückung von oben her problemlos
umsetzen. Zusätzlich wird durch das innere Deckelelement des äußeren Packungsmantels ein Herausfallen der Ware aus dem in
dem äußeren Packungsmantel eingeschobenen Einsatzteil zuverlässig verhindert, wobei gleichzeitig, insbesondere im
Bereich der kosmetischen Produkte, eine ansprechende Optik möglich ist.
Eine hinsichtlich einer zuverlässigen Positionierung der Ware innerhalb der Ausnehmung bevorzugte Ausgestaltung
zeichnet sich dadurch aus, daß die Ausnehmungen im Bereich der die innere Faltlasche mit der oberen Faltlasche verbindenden
FaItlinie eine Querschnittseinschnürung aufweisen.
Eine besonders stabile konstruktive Weiterbildung zeichnet sich dadurch aus, daß die Einsatzeinheit jeweils eine im
Stirnendbereich quer zu den Profilschenkeln angeordnete Hohlprofileinheit aufweist, wobei die Hohlprofileinheit aus
über Faltlinien verbundener Klebelasche, innerer Stirnlasche, obere Stirnlasche und äußere Stirnlasche besteht.
Dabei kann bevorzugt die obere Stirnlasche im Eckbereich die obere FaItlasche überlappen.
Für eine optische Präsentation ist es besonders vorteilhaft, daß die Breite der inneren Stirnlasche im wesentlichen dem
schlichten Abstand der beiden inneren Faltlaschen entspricht .
Eine besonders bevorzugte Ausgestaltung, die einen sicheren Verschluß und einen einfachen und leichten Öffnungsvorgang
gewährleistet, zeichnet sich dadurch aus, daß das äußere
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Deckelelement an seinem freien Längsrand zumindest eine um eine Faltlinie faltbare Einstecklasche besitzt, die in einen
an der Faltlinie zwischen Seitenelement und innerem Deckelelement angeordnetem Schlitz einführbar ist.
Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung ergeben
sich durch die in den Ansprüchen ferner aufgeführten Merkmale sowie durch die nachstehend angegebenen Ausführungsbeispiele.
Die Merkmale der Ansprüche können in beliebiger Weise miteinander kombiniert werden, insoweit sie sich nicht
offensichtlich gegenseitig ausschließen.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
Die Erfindung sowie vorteilhafte Aus führungs formen und Weiterbildungen
derselben werden im folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Beispiele näher beschrieben und erläutert.
Die der Beschreibung und der Zeichnung zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger
Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
Fig. 1 schematische Draufsicht auf den Zuschnitt eines äußeren Packungsmantels,
25
25
Fig. 2 schematische Draufsicht auf den Zuschnitt einer Einsatzeinheit
mit Ausnehmungen,
Fig. 3 schematische Detailperspektivdarstellung des aufgerichteten
äußeren Packungsmantels und des aufgerichteten Einsatzteils in auseinandergezogener Darstellung,
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Fig. 4 schematischer Schnitt durch das Einsatzteil entlang der Schnittführung I-I gemäß Fig. 3 und
Fig. 5 schematischer Schnitt durch das Einsatzteil entlang der Schnittführung II-II gemäß Fig. 3.
WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
Die in der Zeichnung dargestellte Verpackungsvorrichtung besitzt einen äußeren Packungsmantel 10 und ein Einsatzteil
20, wobei in das Einsatzteil 20 Ampullen einsetzbar sind, die in den Fig. nicht dargestellt sind.
Der zu einem mehr oder minder flachen Quader faltbare, zu beiden Stirnseiten offene äußere Packungsmantel 10, dessen
Zuschnitt in Fig. 1 dargestellt ist, besitzt ein äußeres rechteckförmiges Deckelelement 14, ein gegenüberstehendes
Bodenelement 12 und ein unterhalb des äußeren Deckelelemts 14 angeordnetes inneres Deckelelement 70. Verbunden ist das
äußere Deckelelement 14 mit dem Bodenelement 12 über ein Seitenelement 16 und FaItlinien 30. Das Bodenelement 12 wiederum
ist mit dem inneren Deckelelement 70 über das Seitenelement 16 mit Faltlinien 30 verbunden.
Am freien Randbereich des inneren Deckelelements 70 ist über
eine Faltlinie 31 eine Klebelasche 26 vorhanden. Das innere Deckelelement 70 besitzt eine große, rechteckförmige Ausnehmung
80. In der Fig. 1 dargestellten oberen Faltlinie 30 des Seitenelements 16 sind zwei Schlitze 68 vorhanden, in die
jeweils eine Einstecklasche 64 bei aufgerichtetem Packungsmantel 10 einsteckbar ist, welche Einstecklasche 64 am
freien Rand des äußeren Deckelelements 14 über eine Faltlinie 63 an dieses angeschlossen ist. Zum Aufrichten des äuße-
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ren Packungsmantels 10 wird das innere Deckelelement 70 und das Bodenelement 12 entlang der Faltlinien 30 gefaltet, derart,
daß die Klebelasche 26 innenseitig mit dem in Fig. 1 unteren Seitenelement 16 verklebt wird. Danach können die
Einstecklaschen 64 in die Schlitze 68 eingesteckt werden und der Packungsmantel ist damit bereit zur Aufnahme eines Einsatzteiles,
dessen Zuschnitt in Fig. 2 schematisch dargestellt ist.
Die Einsatzeinheit 20 besitzt in aufgerichtetem Zustand eine Außenumfangskontur derart, daß sie in das innere des äußeren
Packungsmantels 10 eingeschoben werden kann. Die Einsatzeinheit 20 ist im wesentlichen achsensymmetrisch aufgebaut. An
ihrem Längsrand ist gemäß der Zuschnittdarstellung in Fig. 2 von außen nach innen zunächst eine Klebelasche 50 vorhanden,
die über eine Faltlinie 32 an eine innere Faltlasche 51 angeschlossen ist. Die innere Faltlasche 51 ist wiederum
über eine Faltlinie 34 an eine obere Faltlasche 52 angeschlossen. Die obere Faltlasche 52 ist über eine Faltlinie
36 an eine äußere Faltlasche 53 angeschlossen, die wiederum über eine Faltlinie 38 an eine Bodeneinheit 24 angeschlossen
ist. Die Faltlinien 32, 34, 36, 38 verlaufen parallel zum Längsrand der Einsatzeinheit 20.
An die innere Faltlasche 51 ist jeweils stirnseitig eine Staublasche 58 mit anschließender Klebelasche 59 angeformt.
Innerhalb der inneren Faltlasche 51 sind in einem vorgegebenen Längsraster Ausnehmungen 60 vorhanden, die über die
gesamte Höhe H der inneren Faltlasche 51 verlaufen. Diese Ausnehmungen 60 stehen in Verbindung mit einer entsprechenden
Ausnehmung 62 an der anschließenden oberen Faltlasche 52 und ergeben insgesamt jeweils eine gemeinsame Freischneidung.
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Im linken Randbereich besitzt die Einsatzeinheit 20 praktisch denselben Aufbau hinsichtlich Laschen 50.1, 51.1,
52.1, 53.1, Ausnehmungen 60.1, 62.1 und Faltlinien 32.1,
34.1, 36.1, 38.1, jedoch weisen die Ausnehmungen 60.1 bzw. 62.1 eine etwas anders geartete Kontur auf.
Auf beiden Stirnseiten ist an die äußere Faltlasche 53 eine Staublasche 54 jeweils angeformt. Desweiteren ist im Bereich
der Stirnseite der Bodeneinheit 24 im Zuschnitt von innen nach außen eine äußere Stirnlasche 78 über eine Faltlinie 82
angeformt. An diese äußere Stirnlasche 78 schließt sich über eine Faltlinie 84 eine obere Stirnlasche 76 an. An die obere
Stirnlasche 76 schließt über eine Faltlinie 86 eine innere Stirnlasche 74 an, die eine Breite aufweist, die dem lichten
Abstand der inneren Faltlaschen 51 im aufgerichteten Zustand entspricht. An die innere Stirnlasche 74 ist über eine Faltlinie
88 eine Klebelasche 72 angeformt.
Die Einsatzeinheit wird nun derart aufgerichtet, daß die Längsrandbereiche in Faltrichtung F, d. h. vom Betrachter
weg nach hinten, derart gefaltet werden, daß sich im Querschnitt quadratische Hohlprofile ergeben, wobei die Klebelasche
50 im Randbereich mit der Bodeneinheit 24 verklebt wird. Desweiteren werden dann jeweils die Staublaschen 58
mit anschließenden Klebelaschen 50 gefaltet und die Klebelaschen 50 mit der Innenwandung der äußeren Faltlasche 53 verklebt.
Nachdem die Staublaschen 54 nach innen umgefaltet sind, können auch die im Stirnbereich vorhandenen Laschen
72, 74, 76, 78 zu einem Viereckhohlprofil gefaltet werden, wobei die Klebelasche 72 im Randbereich der Bodeneinheit 24
verklebt wird. Die obere Stirnlasche 76 überlappt im Eckbereich die obere Faltlasche 51.
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Nachdem die Einsatzeinheit aufgerichtet ist, kann sie in einfacher Art und Weise von oben maschinell mit Ware
bestückt werden. Nach dem Bestücken wird die Einsatzeinheit 20 in den äußeren Packungsmantel 10 eingeschoben.
Die Ausnehmung 80 des inneren Deckelelements 70 des äußeren Packungsmantels 10 ist von ihren Abmessungen her so bemessen,
daß sie die Ausnehmungen 60, 60.1 zumindest bereichsweise von oben her überlappt, so daß die in den Ausnehmungen
60, 62 bzw. 60.1, 62.1 gelagerte Ware gegen Herausfallen sichert, wobei die die Ausnehmung 80 umgebende Fläche des
inneren Deckelelements beispielsweise bedruckt oder mit Informationshinweisen versehen sein kann.
Claims (1)
- CDCA-I9gDE30. April 1997 ·· ··— 1 —
ANSPRÜCHE01) Verpackungsvorrichtung für Waren, wie Ampullen, Tuben oder dgl., insbesondere für kosmetische oder pharmazeutische Artikel, mit— einem quaderförmigen, auf beiden Stirnseiten offenen äußeren Packungsmantel (10), mit— einem Bodenelement (12) ,— einem dem Bodenelement (12) gegenüberstehenden äußeren Deckelelement (14) ,— Bodenelement (12) und äußeres Deckelelement (14) über Faltlinien (30) verbindende Seitenelementen (16) und mit- einer im Packungsmantel (10) angeordneter, von einer Stirnseite her eingeschobener Einsatzeinheit (20) ,— die mit Aufnahmen für die Waren versehen ist und— die als im wesentlichen im Querschnitt U-förmige Profileinheit (20) mit einer Bodeneinheit (24) und Profilschenkein (22) ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, daß— beide Profilschenkel (22) der Profileinheit (20) als gefaltete Hohlprofileinheiten (22) mit einer jeweils über Faltlinien (32, 34, 36, 38) miteinander verbundenen KIebelasche (50), inneren Faltlasche (51), oberen Faltlasche (52) und äußeren Faltlasche (53) ausgebildet sind,— die innere Faltlasche (51) und die obere Faltlasche (52) jeweils Ausnehmungen (60, 62) aufweisen, die zusammen jeweils eine gemeinsame Freischneidung bilden und - der äußere Packungsmantel (12) ein inneres Deckelelement (7 0) aufweist,— das über eine Faltlinie (30) an ein Seitenwandelement (16) angeschlossen ist,— das unterhalb des äußeren Deckelelements (14) angeordnet ist undCDCA-19gDE
30. April 1997-2-— das eine Ausnehmung (80) besitzt, die die in den Ausnehmungen (60, 62) der Profilschenkel (22) angeordnete Waren von außen her in einer Draufsicht gesehen bereichsweise überdeckt und damit in ihrer Lage sichert.02) Vorrichtung nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (60, 62) im Bereich der die innere Faltlasche (51) mit der oberen FaItlasche (52) verbindenden Faltlinie (34) eine Querschnittseinschnürung aufweisen.03) Vorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einsatzeinheit (20) jeweils eine im Stirnendbereich quer zu den Profilschenkeln (22) angeordnete Hohlprofileinheit (66) aufweist, wobei die Hohlprofileinheit (66) aus über Faltlinien (82, 84, 86, 88) verbundener Klebelasche (72), innerer Stirnlasche (74), obere Stirnlasche (76) und äußere Stirnlasche (78) besteht.04) Vorrichtung nach Anspruch 3,dadurch gekennzeichnet, daß die obere Stirnlasche (7 6) im Eckbereich die obere Faltlasche (52) überlappt.05) Vorrichtung nach Anspruch 3 und/oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der inneren Stirnlasche (74) im wesentlichen dem lichten Abstand der beiden inneren Faltlaschen (51) entspricht.30. April 199706) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß das äußere Deckelelement (40) an seinem freien Längsrand zumindest eine um eine Faltlinie (63) faltbare Einstecklasche (64) besitzt, die in einen an der Faltlinie (30) zwischen Seitenelement (16) und innerem Deckelelement (70) angeordnetem Schlitz (68) einführbar ist.07) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüchen,dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (H) der Ausnehmung (60) der inneren FaItlasche (51) der Höhe der inneren Faltlasche (51) entspricht.08) Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden Ansprüche,dadurch gekennzeichnet, daß die zwischen der inneren Faltlasche (51) und der oberen Faltlasche (52) verlaufende Faltlinie (34) als Ritzlinie ausgebildet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29707921U DE29707921U1 (de) | 1997-05-02 | 1997-05-02 | Verpackungsvorrichtung für Waren |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE29707921U DE29707921U1 (de) | 1997-05-02 | 1997-05-02 | Verpackungsvorrichtung für Waren |
Publications (1)
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|---|---|
| DE29707921U1 true DE29707921U1 (de) | 1997-07-10 |
Family
ID=8039860
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29707921U Expired - Lifetime DE29707921U1 (de) | 1997-05-02 | 1997-05-02 | Verpackungsvorrichtung für Waren |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29707921U1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0895939A1 (de) * | 1997-08-07 | 1999-02-10 | Ngk Spark Plug Co., Ltd. | Verpackungsschachtel für Zündkerzen |
| US6533115B2 (en) | 2000-09-11 | 2003-03-18 | Ngk Spark Plug Co., Ltd | Packaging box for spark plugs |
| WO2018134163A1 (de) | 2017-01-18 | 2018-07-26 | BOXPLAN GmbH & Co.KG | Vorrichtung zum wechselnden einschub eines ersten stössels oder eines zweiten stössels |
-
1997
- 1997-05-02 DE DE29707921U patent/DE29707921U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| EP0895939A1 (de) * | 1997-08-07 | 1999-02-10 | Ngk Spark Plug Co., Ltd. | Verpackungsschachtel für Zündkerzen |
| US6533115B2 (en) | 2000-09-11 | 2003-03-18 | Ngk Spark Plug Co., Ltd | Packaging box for spark plugs |
| WO2018134163A1 (de) | 2017-01-18 | 2018-07-26 | BOXPLAN GmbH & Co.KG | Vorrichtung zum wechselnden einschub eines ersten stössels oder eines zweiten stössels |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19970821 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20000726 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: CD CARTONDRUCK AG, DE Free format text: FORMER OWNER: CD CARTONDRUCK GMBH, 74182 OBERSULM, DE Effective date: 20030404 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20030623 |
|
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20050623 |
|
| R071 | Expiry of right |