DE2809345A1 - Effilier-haarschneidemaschine - Google Patents
Effilier-haarschneidemaschineInfo
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Description
8000 MÜNCHEN 60 · MUSÄUSSTRASSE 5 · TELEFON (089l) 881608
3.3.1978-SS(7) 254-1500P
WAHL CLIPPER CORPORATION, 2902 North Locust Street,
Effilier-Haarschneidemaschine
Die Erfindung bezieht sich auf eine der Gattung des Patentanspruches
1 entsprechende Effilier-Haarschneidemaschine.
Die bisher bekannten Effilier-Haarschneidemaschinen eignen sich nur zur Anwendung durch berufsmäßige Friseure oder geübte
Amateure, wogegen sie sich für den häuslichen Eigengebrauch und einen sonstigen Gebrauch durch ungeübte Amateure nicht eignen.
Der Grund hierfür liegt darin, daß mit aolchen üblichen Maschinen ohne eine ausreichende Übung leicht viel mehr Haare auf
einmal abgeschnitten werden, als es zum Trimmen und Verdünnen einer Haarschicht, wie es beim Haarschneiden häufiger als ein
normaler Haarschnitt vorkommt, erwünscht i»t. So ist in der US-PS 3 651 570 ein an üblichen Haarschneidemaschinen anzubringender Trimmansatz offenbart, der entlang den Schneidmesserη
einen geschlitzten Auflagekopf besitzt, der bei der Anwendung der Maschine flach gegen die Haare angelegt wird. Dabei gelangt
ein gewisser Anteil der Haare in den Schlitz und zu den im Bereich des Schlitzes befindlichen Teilen der Schneidmesser. Wenn
der Trimmansatz auch die den Schneidmessern zugeführte Menge an
Haaren verringert, so kann dieser Anteil doch diejenige Menge an
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werden soll, leicht erheblich übersteigen.
Bei einer anderen bekannten Haarschneidemaschine soll ein zu
starkes Ausschneiden von Haaren dadurch vermieden werden, daß die Schneidzähne des beweglichen Schneidmessers derart genau zu den
vorstehenden Schneidzähnen des feststehenden Schneidmessers ausgerichtet sind, daß sich die beiden Schneidzahnsätze nur äußerst
geringfügig überlappen. Bei dieser Haarschneidemaschine ist nicht nur nachteilig, daß sich durch die erforderliche Präzision hohe
Herstellungskosten ergeben, sondern auch, daß an der behandelten Haarschicht nur eine ungenügende Trimmung und Verdünnung erzielt
wird, überdies werden nur die zuvor ganz zwischen die Schneidzähne
des feststehenden Schneidmessers eingeführten Haare geschnitten, so daß sich dadurch ein ungleichmäßiger Schnitt ergeben kann, daß
die zwischen den Schneidzähnen des feststehenden Schneidmessers befindlichen Haare zusammenballen und die Schneidzähne des beweglichen
Schneidmessers in mehr oder weniger großen Bündeln erreichen können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine der Gattung des Patentanspruches 1 entsprechende Effilier-Haarschneidemaschine
so zu vervollkommnen, daß auch bei einer Anwendung der Maschine durch ungeübte Amateure eine gleichmäßige Schneidwirkung im gewünschten
Umfange erreicht wird.
Die gestellte Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die im Kennzeichen
des Patentanspruches 1 wiedergegebene Lehre gelöst.
Bei einer solchen Ausbildung des Schneidkopfes gelangen die Haare zuerst zwischen die Schneidzähne des beweglichen Schneidmessers
und werden anschließend, unterstützt durch die Hin- und Herbewegungen dieser Zähne gleichartig zwischen die Zähne des
feststehenden Schneidmessers gefördert, durch welches sie lediglieh
in der gewünschten Menge abgeschnitten werden.
Durch die im Kennzeichen des Patentanspruches 2 wiedergegebene
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Io
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bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung v/erden das /ibschneicen
zuvieler Haare und ein ungleichmäßiger Ausschnitt von Haaren besonders
zuverlässig ausgeschlossen.
Durch die Lehre des ebenfalls bevorzugten Patentanspruches 3 ergibt sich trotz einer vollständigen Lösung der gestellten Aufgabe
die Möglichkeit einer sehr wirtschaftlichen Herstellung des
Schneidkopfes.
Ändere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in v/eiteren
Unteransprüchen gekennzeichnet.
In der Zeichnung ist die Erfindung beispielsweise veranschaulicht;
es zeigen:
Fig. 1 eine den Schneidkopf aufweisende Effilier-Haar-
schneidemaschine in einer Ansicht auf ihre vordere Breitseite;
Fig. 2 die Maschine gemäß Fig. 1 in einer Ansicht auf
eine Schmalseite;
Fig. 3 den Schneidkopf derselben Haschine in einem gegenüber
Fig. 1 vergrößert dargestellten Querschnitt nach der Linie 3-3 der Fig. 1;
Fig. 4 die in ihrer Arbeitsstellung übereinander liegenden beiden Schneidmesser des Schneidkopfes gemäß Fig. 3
in einer Draufsicht;
Fig. 5 die beiden Schneidmesser gemäß Fig. 4 in einer Seitenansicht;
Fig. 6 eine perspektivisch gehaltene Teilansicht der
Schneidzähne des beweglichen Schneidmessers (in einem stark vergrößerten Maßstab);
Fig. 7 eine Teilseitenansicht der Schneidzähne des feststehenden Schneidmessers (in einem gegenüber Fig. 4
etwa fünfmal so großen Maßstab).
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Effilier-Haarschneidemaschine
10 weist einen Schneidkopf 11 und ein einen üblichen (nicht
dargestellten) Antriebsmotor aufnehmendes Gehäuse 12 auf. Durch
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Eindrücken einer am Gehäuse 12 befindlichen Drucktaste 13 kann
der Schneidkopf 11 vom Gehäuse 12 abgenommen werden, während
der Antriebsmotor durch einen am Gehäuse 12 befindlichen Schaltknopf 14 ein- und ausgeschaltet v/erden kann. Da der Antriebsmotor
gemäß dem Ausführungsbeispiel als Elektromotor ausgebildet und über einen Steckkontakt 15 an eine Stromquelle anschließbar
sein soll, ist der Schaltknopf 14 Bestandteil eines im übrigen nicht dargestellten elektrischen Schalters. In seinen bis hierher
beschriebenen Bestandteilen entspricht die Eff ilier-IIaarschneidemaschine
bekannten üblichen Konstruktionen.
Wie aus Fig. 3 hervorgeht, v/eist ein Tragkörper 20 des Schneidkopfes
11 an seiner einen Schmalseite nahe seiner dem Gehäuse zugekehrten Stirnfläche 22 einen nach innen vorstehenden Ansatz
21 auf, der bei auf das Gehäuse 12 aufgesetztem Schneidkopf 11
mit einem entsprechenden (nicht dargestellten) äußeren Ansatz des Gehäuses 12 zusammenwirkt. Der dem letztgenannten Ansatz gegenüberliegende
Ansatz des Gehäuses 12 ist Bestandteil eines (nicht dargestellten) federnd nach außen vorgespannten Gliedes,
welches mit einem innerhalb des Tragkörpers 20 an der der dargestellten Schmalseite gegenüberliegenden Schmalseite angeordneten
weiteren Ansatz 21 in der bei Trockenrasierapparaten üblichen Weise zusammenwirkt. Der Schneidkopf 11 kann somit nach Eindrücken
der Drucktaste 13 vom Gehäuse 12 abgenommen werden.
Zum Trimmen der Haare dienen ein am Tragkörper 20 feststehend angeordnetes Schneidmesser 25 und ein bewegliches Schneidmesser
26. Die beiden Schneidmesser 25 und 26 sind gemäß dem Ausführungsbeispiel in wirtschaftlicher Weise aus einem geeigneten
Metallblech ausgestanzt. Das feststehende Schneidmesser 25 ragt mit seinem vorderen Rand, an dem sich Schneidzähne 28 befinden,
über den Tragkörper 20 vor.
Wie aus Fig. 7 ersichtlich ist, geht jeder Schneidzahn 28 des feststehenden Schneidmessers 25 vom äußeren Rand 27 beider-
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seits über je eine Abrundung 29 aus. Da die Abrundungen 29
noch keine Schneidkanten bilden, entspricht die Schneidlänge jedes Schneidzahnes 28 lediglich der Länge der geradlinigen
Seitenkanten 30 der Schneidzähne 28. Damit ist die wirksame Schneidlänge der Schneidzähne 28 außerordentlich klein und entspricht
nur etwa dem ein- bis zweifachen Durchmesser eines menschlichen Ilaares. Kie nachstehend noch erläutert wird, bewirkt
diese kurze Schneidlänge der Schneidzähne 28 des feststehenden Schneidmessers 25 gemeinsam mit weiteren Konstruktionsmerkmalen
die gewünschte Begrenzung der Schneidarbeit der Maschine und vermeidet deren ungleichmäßige Arbeit. Bei einer praktisch ausgeführten
Ausführungsform der Maschine weisen die geradlinigen Seitenkanten 30 der Schneidzähne 28 eine Länge zwischen etwa 0,11 mm
und 0,19 mm auf, während das menschliche Haar einen durchschnittliehen
Durchmesser von etwa 0,10 mm aufweist.
Der nach außen vorstehende Ranä 32 des beweglichen Schneidmessers
26 weist gemäß Fig. 6 Schneidzähne 33 einer die Länge der Schneidzähne 28 des feststehenden Schneidmessers 25 mehrfach
übersteigenden Länge auf. An ihren äußeren Enden sind die Schneidzähne 33 mit Abrundungen 34 versehen und sorgfältig geglättet,
z.B. poliert, damit durch die bei der Anwendung der Maschine auch entlang der Haut geführten Zähne keine Schnitt- oder Kratzverletzungen entstehen können.
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist im Tragkörper 20 eine Mitnehmervorrichtung 35 für das bewegliche Schneidmesser 26 zu
dessen seitlich hin- und hergehender Bewegung relativ zum Tragkörper 20 vorgesehen. Zu dieser Vorrichtung gehören Kunststoffteile 36 und 37, wobei der Kunststoffteil 36 ein Paar nach dem
Schneidmesser 26 hin vorstehender Ansätze 38 aufweist, von de- nen in Fig. 3 der eine sichtbar ist. Die Ansätze 38 durchsetzen
je eine Ausnehmung 39 bzw. 40 (vgl. Fig. 4) des Schneidmessers 26 und bilden damit die eigentlichen Mitnehmer. D*r Kunststoffteil
weist außerdem eine entlang der Breitseite des Tragkörpers 20
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verlaufende Leiste 41 auf, an der das Schneidmesser 26 nahe seinem
äußeren Rand 32 anliegt. Zwischen dem am Tragkörper 20 lösbar befestigten Kunststoffteil 37 und dem Kunststoffteil 36 sind
mit Abstand nebeneinander zwei Schraubenfedern 42 eingespannt,
durch welche das bewegliche Schneidmesser 26 über die Leiste 41 in bei Haarschneidemaschinen und Trockenrasierern üblicherweise
gegen das feststehende Schneidniesser 25 zur Erzeugung einer geeigneten
Schneidspannung vorgespannt wird.
Aus Fig. 3 geht weiterhin hervor, daß sich von dem im Gehäuse 12 befindlichen Elektromotor ein Antriebsglied 45 in den
Schneidkopf 11 bis in eine zugeordnete Ausnehmung 46 des Kunststoff teils 36 hinein erstreckt, durch dessen seitlich hin- und
hergehende Antriebsbewegung mit dem Kunstostoffteil 36 auch das
bewegliche Schneidmesser 26 im Sinne der Schneidarbeit gegenüber dem feststehenden Schneidmesser 25 hin- und herbewegt wird.
Wie bereits ausgeführt, kommt es keineswegs genau auf die gegenseitige
Lage der beiden Schneidmesser 25 und 26 entlang dem Schneidkopf 11 an. Wesentlich ist lediglich, daß die Schneidzähne
33 des beweglichen Schneidmessers 26 entlang dessen gesamten Schneidbereich mit Schneidzähnen 28 des feststehenden Schneidmessers
25 zusammenwirken. Eine geeignete gegenseitige Lage der beiden Schneidmesser 25 und 26 ist aus den Fig. 3, 4 und 5 ersichtlich.
Diese unkritische gegenseitige Lage der beiden Schneidmesser 25 und 26 in Bewegungsrichtung des letzteren ermöglicht eine
vorteilhafte Vereinfachung der Fertigung, ohne daß die angestrebte genaue Schneidarbeit in dem gewünschten Umfange beeinträchtigt
werden würde.
Wie aus den Fig. 3 und 5 hervorgeht, weist das feststehende
Schneidmesser 25 an seinem den Schneidzähnen 28 gegenüberliegenden Rand in gegenseitigem Abstand zwei quer abgewinkelte Flansche
51 aufr von denen in den Fig. 3 und 5 lediglich je eine sichtbar
ist. Auch das bewegliche Schneidmesser 26 weist ein entsprechend angeordnetes Paar in gleicher Richtung abgewinkelter Flansche 52
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/ir
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auf, von denen in den Fig. 3 und 5 ebenfalls jeweils nur einer sichtbar ist. Dabei übergreifen die Plansche 52 die Flansche 51,
wodurch sich entlang den einander zugekehrten Fliehen der Flansche
51 und 52 zugleich einfach hergestellte genaue Führungen für die Längsbewegungen des beweglichen Schneidmessers 26 entlang
dem Schneidmesser 25 ergeben.
Die Anzahl der Schneidzähne 28 und 33 an den beiden Schneidmessern
25 und 25 kann in gewissen Grenzen beliebig gewählt werden. Indessen hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn
die Anzahl der Schneidzähne 33 am beweglichen Schneidinesser 26
zur Anzahl der Schneidzähne 28 am feststehenden Schneidmesser in einem Verhältnis von etwa 3:2 steht. Bei einer praktisch hergestellten
Ausführungsform weist das bewegliche Schneidmesser etwa 21 Schneidzähne und das feststehende Schneidmesser 25 etwa
14 Schneidzähiie auf. An jedem Schneidmesser weisen die SchneirT-zähne
zweckmäßig jeweils gleiche gegenseitige Abstände auf.
Auch die Frequenz der Hin- und Herbewegungen des beweglichen Schneidmessers 26 kann innerhalb eines größeren Bereiches beliebig
gewählt werden. Als geeignet erwiesen hat sich eine Fre- quenz von etwa 120 Hin- und Herbewegungen je Sekunde, die allerdings
ohnehin in den USA an von üblichen Stromquellen her gespeisten Vibratormotoren zur Verfügung steht.
Der Schneidkopf 11 der Effilier-Haarschneidemaschine 10 kann
zweckmäßig noch eine in den Fig. 2 und 3 dargestellte Schutz-
vorrichtung 55 auf v/eisen, die aus einer in Fig. 3 geschnitten dargestellten Grundplatte 56 und aus von deren beiderseits des
Schneidkopfes 11 befindlichen Enden etwa dreieckförmig vor
stehenden Rippen 57 besteht, von denen je eine in den Fig. 2 und 3 sichtbar ist. Die oberen äußeren Enden der beiden Rippen 57
sind außerdem auch in Fig. 1 sichtbar. Bei gewissen Anwendungen der Maschine können die beiden Rippen 57 zur besseren Führung
der Maschine an der Kopfhaut abgestützt werden und verhindern
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zugleich eine Berührung der gegenüberliegenden äußersten Schneidzähne
33 des beweglichen Schneidmessers 26 mit der Haut des Benutzers. Außerdem schützen die Rippen 57 die Schneidzähne der
Maschine vor Beschädigungen, wenn sie mit den Schneidzähnen nach einer flachen Unterlage hin abgelegt werden sollte.
Die Schneidmesser 25 und 26 könnten statt als Stanzteile auch als dickere Stahlmesser ausgebildet sein, wie sie bei Haarschneidemaschinen
üblich sind. Statt der dargestellten und beschriebenen Mitnehmervorrichtung 35 könnte die Effilier-Haarschneidemaschine
zwischen dem Antriebsglied 45 und dem beweglichen Schneidmesser 26 auch irgendeine andere bekannte Mitnehmervorrichtung
aufweisen. So könnte eine nachgiebig federnde Halterung (zur Aufrechterhaltung der Schneidspannung) auch unmittelbar am freien
Ende des Antriebsgliedes 45 vorgesehen sein und dieses Schneidmesser unmittelbar tragen und bewegen. Statt dessen könnte das
Antriebsglied 45 auch unmittelbar in entsprechende Ausnehmungen des beweglichen Schneidmessers 26 eingreifen, während eine davon
unabhängige Federeinrichtung, beispielsweise mit den Schraubenfedern 42, zwischen dem Tragkörper 20 und dem Schneidmesser
26 zur Aufrechterhaltung der Schneidspannung vorgesehen sein könnte. Es sind schließlich auch noch andere Abwandlungen und
Ausgestaltungen der Erfindung denkbar, ohne daß dadurch der in den nachstehenden Ansprüchen niedergelegte Schutzbereich der Erfindung
verlassen wird.
Patentansprüche
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-At
Leerseite
Claims (12)
- PATENTANWALT DIPL.-ING. H.
- STROHSCHÄNK 8000 MÜNCHEN 60 · MUSÄUSSTRASSE 5 · TELEFON (0819) 881608
- 3.3.1978 -SS(7)254-1500P254-1500H1J Effilier-Haarschneidemaschine mit einem einen Antriebsmechanismus mit einem hin- und hergehend antreibbaren Glied aufnehmenden Gehäuse und einem an diesem gehaltenen Schneidkopf, an dem ein Schneidmesser mit an seiner Vorderkante angeordneten Schneidzähnen feststehend und ein weiteres, an seiner Vorderkante Schneidzähne aufweisendes Schneidmesser angeordnet ist, das vom genannten Glied her in Längsrichtung der mit unterschiedlich weit vorragenden Schneidzähnen übereinander verlaufenden Vorderkanten beider Schneidmesser im Sinne einer Zusammenwirkung der Schneidzähne seitlich zum Schneidkopf hin- und hergehend verschiebbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidzähne (33) des beweglichen Schneidmessers (26) mehrfach länger als die Schneidzähne (28) des feststehenden Schneidmessers (25) sind und in der Gebrauchslage beider Schneidmesser (25, 26) über die freien Enden der Schneidzähne (28) des feststehenden Schneidmessers (25) vorragen.2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die wirksame Schneidlänge der Schneidzähne (28) des feststehenden Schneidmessers (25) etwa das Ein- bis Zweifache des Durchmessers eines menschlichen Haares beträgt.3. Maschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die Verzahnungslänge des beweglichen Schneidmessers (26) in der Gebrauchslage beiderseits übersteigende Verzahnungslänge desINSPECTEDfeststehenden Schneidmessers (25) auch den Bewegungsbereich des beweglichen Schneidmessers (26) beiderseits in einem reichliche Fabrikations toleranz en zulassenden I'aße übersteigt.
- 4. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das zwischen dem feststehenden Schneidmesser (25) und einem Tragkörper (20) des Schneidkopfes (11) angeordnete bewegliche Schneidmesser (26) durch am Tragkörper (20) abgestützte Federn (42) nachgiebig gegen das feststehende Schneidmesser (25) vorgespannt ist.
- 5. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Schneidmesser (26) etwa 50% mehr Schneidzähne (33) als das feststehende Schneidmesser (25) aufweist.
- 6. Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das feststehende Schneidmesser (25) etwa vierzehn und das bewegliche Schneidmesser (26) etwa einundzwanzig Schneidzähne (28 bzw. 33) aufweist.
- 7. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidzähne (28 und 33) der beiden Schneidmesser (25 und 26) jeweils gleichmäßige gegenseitige Abstände voneinander aufweisen.
- 8. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die freien Enden der Schneidzähne (33) des beweglichen Schneidmessers (26) abgerundet und glatt sind.
- 9. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Schneidmesser (25 und 26) als Metallstanzteile ausgebildet sind.8098 84/0 585
- 10. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegliche Schneidmesser (26) vom Antriebsmechanismus (Glied 45) her mit einer nur in etwa einzuhaltenden Frequenz von 120 Hin- und Herbewegungen je Sekunde antreibbar ist.
- 11. Maschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,. daß das feststehende Schneidmesser (25) an seiner den Schneidzähnen (28) abgelegenen rückwärtigen Seitenkante Führungsflächen (Flansche 51) für entsprechende Führungsflächen (Flansche 52) an beweglichen Schneidmesser (26) aufweist.
- 12. Ilaschine nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsflächen aus an den rückwärtigen Seitenkanten beider Schneidmesser (25 und 26) befindlichen gleichartig abgewinkelten Flanschen (51 bzw. 52) bestehen.Ö09884/0585
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