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Die
vorliegende Erfindung betrifft im allgemeinen zum Konturschneiden
von Gesichtshaar verwendete Haarschneidevorrichtungen, welche entweder
handbetätigt
oder motorbetrieben sind. Insbesondere betrifft die vorliegende
Erfindung solche Konturschneidevorrichtungen, welche zur Verwendung
bei dem Konturschneiden von Augenbrauen vorgesehen sind.
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Es
ist nicht unüblich,
einen motorbetriebenen Haarkontursschneider oder eine Haarschneidemaschine
zum Konturschneiden der Augenbrauenhaare zu verwenden. Jedoch besteht
ein Nachteil bei der Verwendung eines motorbetriebenen Konturschneiders
um die Augen herum, daß die
bei dem Konturschneidevorgang erzeugten Schneidreste in das Auge
gelangen und den Benutzer irritieren können. Ein weiterer Nachteil
der Verwendung von motorbetriebenen Konturschneidern zum Konturschneiden von
Augenbrauen besteht darin, daß der
Konturschneider selbst in relativ enger Nähe zu dem Auge angeordnet sein
muß. Demzufolge
muß der
Benutzer sorgfältig
vermeiden, daß die
Klingen des Konturschneiders zu nahe an oder in Kontakt mit dem
Auge oder der Augenbraue kommen. Dieser letztere Gesichtspunkt trifft
insbesondere auf Personen zu, deren Augenbrauenrücken sich nicht weit über die
Außenrand
des Auges hinaus erstrecken. Mit anderen Worten, für Personen,
mit relativ tief sitzenden Augen ist das Problem, daß die Schneidemaschinenklingen in
einen engen Kontakt mit dem Auge kommen, ein geringeres Problem.
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Obwohl
es bekannt ist, herkömmliche
Konturschneider oder Haarschneidemaschinen mit Aufsteckkämmen zum
Konturschneiden von Augenbrauenhaar zu verwenden, besteht ein Nachteil
dieser Anwendung darin, daß eine
relativ breite Schneideklinge einer derartigen Vorrichtung das Risiko
des Schneidens jedes Haars des normalen Kopfhaares in sich birgt,
welches sich zufällig
auf der vorderen Kopfseite oder in enger Nähe zu dem Augenbrauchenbereich
befindet. Ein weiterer Nachteil der Verwendung herkömmlicher
Konturschneider mit Kämmen
zum Augenbrauen-Konturschneiden besteht darin, daß die relativ
breitere Klinge von sich aus Kammzähne enthält, welche sich über die
volle Breite der Klinge erstrecken, welche in enge Nähe zu dem Auge
kommen kann.
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Noch
ein weiterer Gesichtspunkt für
Personen, welche elektrische oder motorbetriebene Konturschneider
zum Konturschneiden von Augenbrauenhaar verwenden, besteht darin,
daß in
einigen Fällen
der Konturschneiderand der Klinge entweder durch den Konturschneider
selbst oder die Hand der Person verdeckt wird. Falls möglich, ist
die Sichtbarkeit des Schneidebereichs mittels wenigstens eines und
bevorzugt beider Augen zu bevorzugen, um genau gut konturbeschnittene
Augenbrauen zu erhalten.
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Somit
besteht ein Bedarf für
eine Vorrichtung zum Konturschneiden von Augenbrauenhaar, welche die
Verwendung einer Haarkonturschneiders ermöglicht, und welche dazu beiträgt, den
Eintritt von Haarschneideresten in das Auge zu verhindern. Zusätzlich besteht
ein Bedarf für
eine Vorrichtung zur Verwendung mit einer motorbetriebenen Haarkonturschneidekonstruktion
zum Augenbrauen-Konturschneiden, in welcher die Schneide- oder Konturschneideklingen
daran gehindert werden, mit dem Auge des Benutzers in Kontakt zu
kommen.
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KURZZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Der
vorstehend identifizierte Bedarf wird durch das vorliegende Augenbrauen-Kammaufsteckteil
für eine
Haarschneide maschine gelöst,
welches abnehmbar auf ein Klingenende eines herkömmlichen Haarkonturschneiders
oder einer Haarschneidemaschine aufsteckbar ist. Das Aufsteckteil
der vorliegenden Erfindung ist ähnlich
dem eines herkömmlichen
Aufsteckkamms. Ein Merkmal des vorliegenden Aufsteckteils ist ein
Klingenschutz zum Verdecken, Maskieren oder Blockieren eines Großteils der Breite
der Schneidkante einer herkömmlichen Schneidemaschinenklinge,
und das Freigeben nur eines relativ kleinen Schneidebereichs der
Klingen für
den Zugriff auf den Augenbrauenbereich. Auf diese Weise sind die
Augen des Benutzers vor den sich bewegenden Haarschneidemaschinenklingen
geschützt.
Ein weiteres Merkmal des vorliegenden Augenbrauenaufsatzteils besteht
darin, daß Ablenkflächen vorgesehen
sind, um zur Verhinderung beizutragen, daß Haarschneidereste in das
Auge eintreten. Noch ein weiteres Merkmal des vorliegenden Augenbrauen-Kammaufsteckteils
ist die Bereitstellung von Kammzähnen
für die
Führung
von Augenbrauenhaar in den relativ schmalen, nicht verdeckten oder freiliegenden
Schneidebereich, in welchem die Klingen für den Schneidevorgang zur Verfügung stehen.
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Insbesondere
stellt die vorliegende Erfindung ein Augenbrauen-Kammaufsteckteil
zum Aufstecken auf eine Haarschneidemaschine einem Klingensatz mit
einer sich seitlich in Bezug zu einer feststehenden Klinge hin und
herbewegenden beweglichen Klinge bereit, welcher eine Schutzformation
für die
Blockierung des Zugangs zu den Endabschnitten des Klingensatzes
enthält
und einen Schneidebereich zwischen den Endabschnitten und wenigstens eine
der Schutzformation zugeordnete Ablenkformation definiert, um Haarschneidereste
abzulenken, die durch die Aktion des Klingensatzes in dem Schneidebereich
erzeugt werden. Das Aufsteckteil enthält bevorzugt wenigstens eine
Führungsformation,
die dem Schneidebereich zugeordnet und für die Führung von Haar in den Schneidebereich
zum Abschneiden konfiguriert ist.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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1 ist eine Aufrißansicht
einer motorbetriebenen Haarschneidemaschine, welche mit dem vorliegenden
Augenbrauen-Kammaufsteckteil ausgerüstet ist, und an einer Augenbraue
eines Benutzers eingesetzt wird;
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2 ist eine Draufsicht von
oben auf das in 1 dargestellte
Aufsteckteil;
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3 ist eine perspektivische
Unterseitenansicht des in 2 dargestellten
Aufsteckteils;
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4 ist eine Draufsicht von
unten auf das Aufsteckteil von 3;
und
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5 ist eine Seitenansicht
des vorliegenden Aufsteckteils, das auf einer Haarschneidemaschine
montiert dargestellt ist.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Bezugnehmend
auf 1 sind eine motorbetriebene
Haarschneidemaschine oder ein Haarkonturschneider (hier austauschbar
verwendet), welche für
die Verwendung mit dem vorliegenden Aufsteckteil geeignet sind,
insgesamt mit 10 bezeichnet. Zu der Haarschneidemaschine 10 gehört ein Gehäuse 12,
welches eine (nicht dargestellte) Antriebsquelle einschließt, bevorzugt
einen Elektromotor, der von Netzspannung oder Batterien, wie es
im Fachgebiet allgemein bekannt ist, angetrieben wird. Obwohl eine motorbetriebene
Haarschneidemaschine 10 dargestellt ist, wird auch in Erwägung gezogen,
daß das vorliegende
Aufsteckteil auch auf manuell betätigten Haarschneidemaschinen,
wie sie im Fachgebiet bekannt sind, verwendbar ist. Ein Ende des
Gehäuses 12 ist
der Befesti gungspunkt für
einen Klingensatz 14 der von einer feststehenden Klinge 16 und
einer beweglichen Klinge 18 ausgebildet wird. Das Schneiden
wird durch eine seitliche Hin und Herbewegung der sich bewegenden
Klinge 18 im Bezug auf die feststehende Klinge 16 ausgeführt, was
zu einer Scherenwirkung führt.
Beide Klingen 16, 18 besitzen eine Vielzahl von
Zähnen,
und die Hin und Herbewegung der Klingen bewirkt dem Schneidevorgang
entlang einer Schneidelinie 20, welche sich über die Breite
der Klingen erstreckt. Wie es im Fachgebiet bekannt ist, werden
derartige Haarschneidemaschinen 10 im großen Umfang
für die
persönliche
Pflege, wie z.B. zum Haarschneiden, Bart- und Oberlippenbart-Konturschneiden
und Augenbrauen-Konturschneiden verwendet.
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Um
das Konturschneiden von Augenbrauen zu erleichtern, und um einige
der vorstehend identifizierten Anforderungen zu erfüllen, ist
das vorliegende Augenbrauen-Kammaufsteckteil 22 lösbar an dem
Klingensatz 14, bevorzugt an der feststehenden Klinge 16,
aufsteckbar. Das Aufsteckteil 22 ist insbesondere so ausgelegt,
daß es
zur Verhinderung beiträgt,
daß abgeschnittenes
Haar in das Auge des Benutzern fällt,
daß es
die Augen des Benutzers vor einem Kontakt mit dem Klingensatz 14 schützt und
Augenbrauenhaar in den Klingensatz zum Schneiden führt. Ferner
ist das Profil des Aufsteckteils 22 so ausgelegt, daß die Behinderung
des Blickfeldes des Benutzers bei der Benutzung des Produktes minimiert
wird, und daß gleichzeitig
eine angemessene Blockierung und Ablenkung der Haarschneidereste bereitgestellt
wird. In der bevorzugten Ausführungsform
ist das Aufsteckteil 22 in einem Stück aus einem geeigneten beständigen Kunststoffmaterial
geformt, wobei jedoch auch andere im Fachgebiet bekannte Materialien
in Betracht gezogen werden.
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Gemäß den 1 bis 5 ist in dem Aufsteckteil 22 eine
Schutzformation 24 enthalten, welche für eine Blockierung oder Maskierung
des Betriebs des Klingensatzes 14 für einen erheblichen Abschnitt
der Klingensatzbreite konfiguriert ist. Es ist erwünscht, daß der Klingensatz 14 Haar
nur auf die angenäherte Höhe oder
Dicke ("T") einer Augenbraue
schneidet, um die Möglichkeit
zu minimieren, daß herumliegendes
Haupthaar unabsichtlich geschnitten wird, und um die Augen des Benutzers
vor einem unerwünschten
Kontakt mit dem Klingensatz 14 zu schützen. Somit ist in der bevorzugten
Ausführungsform
die Schutzformation 24 so konfiguriert, daß sie über einem
erheblichen Anteil der Schneidkanten des Klingensatzes 14,
bevorzugt in zwei beabstandeten Endabschnitten 26 liegt,
welche den Zugang zu entsprechenden Enden des Klingensatzes blockieren.
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Ein
als der Schneidebereich 28 bezeichneter freiliegender Bereich,
der sich zwischen den gegenüberliegenden
Endabschnitten 26 befindet, stellt einen Zugang für den Klingensatz 14 zu
dem Augenbrauenhaar bereit. Nur als Beispiel wird in einer bevorzugten
Ausführungsform
ein standardmäßiger 40,
6 mm (1,6 inches) breiter Klingensatz durch die Schutzformation 24 so
verdeckt, daß nur
die mittigen 10,2 mm (0,4 inches) in dem Schneidebereich 28 freigegeben sind.
Mit anderen Worten, angenähert
2/3 bis 3/4 des Schneidebereichs des Klingensatzes 14 ist
blockiert. Es wird in Erwägung
gezogen, daß weitere
Abmessungen für
den Schneidebereich abhängig
von der Anwendung oder der Breite der Klingen der Haarschneidemaschinen
oder der Konturschneider erwünscht
sein können.
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Ein
weiteres Merkmal des Aufsteckteils 22 ist wenigstens eine
der Schutzformation 24 zum Ablenken von Haarschneideresten
zugeordnete Ablenkformation, welche durch die Wirkung des Klingensatzes in
dem Schneidebereich erzeugt wird. In der be vorzugten Ausführungsform
sind zwei derartige Ablenkformationen vorhanden, wovon eine erste
als eine Fächerrippe 30 bezeichnet
wird, welche von der Linie 20 in einer ersten Richtung
aus der Schutzformation 24 oder nach vorne aus der Schutzformation
vorsteht, wenn die Haarschneidemaschine 10 in 1 betrachtet wird. Die Fächerrippe 30 ist
wenigstens an einer Seite des Schneidebereichs 28 angrenzend
angeordnet, und bevorzugt in zwei durch den Schneidebereich 28 getrennten
Abschnitten. Zusätzlich
ist die Fächerrippe 30 so
dimensioniert, daß sie
eine Ablenkung von Haarschneideresten von den Augen des Benutzers
weg erzeugt, während
sie gleichzeitig eine angemessene Sichtbarkeit des Schneidebereichs bereitstellt,
wenn der Benutzer den Schneidevorgang in einem Spiegel betrachtet.
Demzufolge ist die Fächerrippe 30 mit
einer gekrümmten
und mit einem Radius versehenen vorderen Kante 32 und einer
im allgemeinen geraden Hinterkante 34 entlang der Befestigungslinie
zu der Schutzformation 24 versehen. Von oben betrachtet
bildet die Fächerrippe
im allgemeinen eine "D"-Form (am besten
in 2 zu sehen) aus.
Die Vorderkante 32, sowie alle anderen freiliegenden Kanten
des Aufsteckteils 22 sind bevorzugt mit einem Radius versehen
oder gerundet, um die Bewegung entlang der Haut und/oder in dem
Haar des Benutzers zu erleichtern.
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Eine
zweite Ablenkformation ist wenigstens eine Ablenkfläche 36 in
einer engen Beziehung zu der sich bewegenden Klinge 18.
In der bevorzugten Ausführungsform
enthält
die wenigstens eine Ablenkfläche 36 ein
Paar von den Oberflächen,
die auf jeder Seite des Schneidebereichs 28 angeordnet sind,
wobei die Oberflächen 36 ein
Profil besitzen, welches für
die Bereitstellung einer zusätzlichen
Ablenkfläche
mit vergrößertem Abstand
von dem Schneidebereich bereitstellen. Mit anderen Worten, wie es
in 1 und 2 zu sehen ist, besitzt jede Ablenkfläche 36 eine
rückwärts gewandte
Kante 38, wenn sie in Bezug auf die Schneidemaschine 10 betrachtet
wird, welche sich von Seitenenden 40 des Aufsteckteils 22 zu
dem Schneidebereich 28 hin verjüngt ist. Somit wird ein zusätzlicher
Ablenkbereich progressiv durch die Ablenkflächen 36 zu den Enden 40 hin
bereitgestellt. Wie es in den Figuren zu sehen ist, ist die Fächerrippe 30 eine
Ablenkformation, welche aus der Schneidelinie 20 in einer
ersten Richtung hervorsteht, und die wenigstens eine Ablenkfläche 36 ist
wenigstens eine zweite Formation, welche aus der Linie in einer
zweiten von der ersten Richtung unterschiedlichen Richtung hervorsteht.
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Bezugnehmend
auf 5 besteht ein weiteres
Merkmal der wenigstens einen Ablenkfläche 36 darin, daß eine Abstandsbeziehung
in Bezug auf ein oberes Ende 42 der beweglichen Klinge 18 definiert wird.
Die Ablenkflächen 36 sind
an der Schutzformation 24 befestigt und bevorzugt in einem
Stück damit ausgebildet.
Insbesondere enthält
die Schutzformation 24 eine Vorderkante 44, welche
einen im allgemeinen nach vorne stehenden Keil oder eine "V"-Form ausbildet, die einem Profil entspricht,
wenn sie von der durch den Klingensatz 14 definierten Seite
betrachtet wird. Die Ablenkflächen 36 sind
plattenartig und sind mit der Vorderkante 44 verbunden,
und ragen bevorzugt in einem schrägen Winkel in Bezug auf einen
durch die Vorderkante definierten Winkel vor. Es wird in Erwägung gezogen,
daß der
Grad der Neigung der Ablenkflächen 36 zu
der Vorderkante 44 zur Anpassung an die Anwendung, unter
anderem abhängig
von dem Profil des Klingensatzes 14, der Geschwindigkeit
der Schneidemaschine 10, und dem gewünschten Ablenkungsbetrag abhängig von
der Anwendung variieren kann.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist anzumerken, daß die
Fächerrippe 30 auch
in Bezug auf die Ebene "P" der Hin- und Herbewegung der
Klinge (5) geneigt ist.
Obwohl dieser Neigungsgrad zwecks Anpassung an die Anwendung variieren
kann, wird es bevorzugt, daß der
Neigungsgrad der Fächerrippe 30 zu
der Ebene P und zu dem Klingensatz 14 derselbe ist wie
der Neigungsgrad der Ablenkflächen 36 ist.
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Gemäß 1 und 2 wird eine zusätzliche Ablenkung zwischen
den Ablenkflächen 36 durch wenigstens
einen beabstandeten Ablenkwulst 46 bereitgestellt, welcher
in dem Schneidebereich 28 angeordnet ist. Die Wulste 46 sind
bezüglich
zueinander und zwischen den Ablenkflächen beabstandet, um den Ablauf
der Schneidereste dadurch zu erleichtern. Wenn der Schneidebereich 28 vollständig blockiert
wäre, würden während des
Konturschneidens die Schneidereste zwischen der Ablenkfläche und der
beweglichen Klinge 18 eingefangen werden.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
sind die Ablenkwulste 46 an Enden 48 von jeder
der wenigstens einen dem Schneidebereich 28 zugeordneten Führungsformation 50 angeordnet
und zum Führen von
Haar in den Schneidebereich für
die Haarschneidemaschine konfiguriert. Bevorzugt besteht, wie es auf
dem Gebiet von Aufsteckkämmen
bekannt ist, die wenigstens eine Führungsformation 50 aus
einer Vielzahl von beabstandeten Kammzähnen mit im allgemeinen spitzen
(jedoch mit einem Radius versehenen und somit abgestumpften) Spitzen 52 (die
am besten in 3 zu sehen
sind). Jeder Zahn 50 besitzt eine im all-gemeinen feste Zahnwand 54 (3) mit einem mit einem Radius
versehenen Begrenzungsrand 56, und ist an seiner Wurzel 58 (2) an einer Basis 60 der
Schutzformation 24 befestigt. Wie es in 3 zu sehen ist, sind die unteren Kanten 57 des
Kammzahnes 50, wie im Fachgebiet bekannt, gekrümmt, um
der Oberfläche
des Brauenkammes auf dem Kopf des Benutzers zu folgen.
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Bezugnehmend
auf 2 und 3 ist zu sehen, daß die äußeren Zähne 50a und 50b Befestigungspunkte
für entsprechende
Kanten 62 der Fächerrippen 30 sind.
Somit erstrecken sich in der bevorzugten Ausführungsform die Fächerrippen 30 von der
Vorderkante 44 der Schutzformation 24 zu den entsprechenden äußeren Zähnen 50a, 50b.
Es hat sich herausgestellt, daß diese
Konfiguration einen adäquaten
Ablenkbereich bereitstellt, wobei der Schneidebereich 28 nicht übermäßig der
Sicht des Benutzers bei dem Augenbrauen-Konturschneidevorgang verdeckt
wird. Es wird auch in Erwägung
gezogen, daß die
spezielle Form und Orientierung der Fächerrippen 30 zur
Anpassung an die Anwendung variieren kann.
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Bezugnehmend
auf 2 und 5 ist das Aufsteckteil 22 für ein lösbares Aufstecken
auf den Klingensatz 14 und insbesondere auf die feststehende Klinge 16,
wie es im Fachgebiet bekannt ist, konfiguriert. Insbesondere erstreckt
sich die Basis 60 der Schutzformation 24 zu einem
hinteren Ende 64 des Aufsteckteils 22. Obwohl
das Profil der Basis 60 variieren kann, um Material in
der Produktion einzusparen, wird es bevorzugt, daß sich die
Basis allmählich von
einem Punkt im allgemeinen angrenzend an die Kante 38 der
Ablenkflächen 36 zu
dem hinteren Ende 64 hin verjüngt. An dem hinteren Ende 64 ist
eine Verbindungsformation vorgesehen, welche insbesondere die Form
einer sich im allgemeinen senkrechten erstreckenden Verriegelungswand 26 annimmt,
die einen Verriegelungsansatz 28 für einen Eingriff mit der stationären Klinge 16 besitzt.
Ferner wird es bevorzugt, daß wenigstens
eine Grifformation 70 zum Erleichtern des Entfernens des
Aufsteckteils 22 von der Haarschneidemaschine 10 vorgesehen ist.
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Im
Betrieb und gemäß 1 blockiert das vorliegende
Aufsteckteil 22 nach dem Aufsetzen auf die Schneidemaschine 10 im
wesentlichen die Zähne des
Klingensatzes aufgrund der keilförmig
geformten Vorderkante 44 der Schutzformation 24.
Nur bei dem Schneidebereich 28 sind die Klingen 16, 18 freigelegt und
für den
Konturschneidevorgang verfügbar.
Dieser Einschluß der
Klingen 16, 18 schützt die Augen des Benutzers
vor den Klingen selbst, und auch vor den während des Konturschneidevorgangs
erzeugten Schneideresten. Der Schneidebereich 28 ist so dimensioniert,
daß er
etwa so breit wie die Augenbraue ist. Sobald die Schneidemaschine 10 entlang der
Augenbraue bewegt wird, führen
die Führungszähne 50 das
Haar in den Schneidebereich 28 zum Konturschneiden durch
die Klingen 16, 18. Die Schneidereste werden durch
die kombinierte Wirkung der Fächerrippe 30,
der Ablenkflächen 36 sowie der
Ablenkwulste 46 abgelenkt. Eine weitere Betriebseigenschaft
des vorliegenden Aufsteckteils 22, insbesondere wenn es
in der Orientierung von 1 verwendet
wird, besteht darin, daß die
Schneidereste durch die Räume 72 (2) zwischen benachbarten Ablenkwulsten 46 und
zwischen den Wulsten 46 und den Ablenkflächen 36 hindurchtreten.
Indem sie durch diese Räume 72 hindurch
austreten, werden die Schneidereste leichter daran gehindert, den
Augenbereich zu erreichen.
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Ein
weiteres Merkmal des vorliegenden Augenbrauen-Kammaufsteckteils 22 besteht
darin, daß es
die Funktionen des Schutzes des Auges, der Ablenkung der Schneidereste
und der Führung
des Augenbrauenhaars in einen relativ schmalen Schneidebereich bereitstellt,
während
gleichzeitig das Gesamtprofil der Einheit minimiert wird. Somit
wird die Sichtbarkeit des Schneidebereichs für den Benutzer vernünftigerweise
offen gehalten.
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Somit
wird man sehen, daß das
vorliegende Aufsteckteil 22 die Verwendung einer Standardschneidemaschine 10 zum
Beschneiden der Augenbrauen ermöglicht.
Schneidereste werden von den Augen weg abgelenkt und abgerundete
Kanten schützen
die Augen vor den Aufsteckteilflächen
sowie vor dem Klingensatz 14. Zusätzlich ist die Gesamtform des
Aufsteckteils für
die Bereitstellung einer ausreichenden Ablenkung und eines Schutzes konfiguriert,
während
es gleichzeitig die Sichtbarkeit des Augenbrauenbereiches für den Benutzer
sicherstellt.
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Obwohl
eine spezielle Ausführungsform
des vorliegenden Augenbrauen-Kammaufsteckteils für eine Haarschneidemaschine
hierin beschrieben wurde, wird der Fachmann auf diesem Gebiet erkennen, daß Veränderungen
und Modifikationen daran ohne Abweichung von der Erfindung in ihren
breiteren Aspekten und ihrer Beschreibung in den nachstehenden Ansprüchen durchgeführt werden
können.