DE2800769A1 - Fertigbauelement und mit einem solchen element errichtetes gebaeude - Google Patents
Fertigbauelement und mit einem solchen element errichtetes gebaeudeInfo
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Description
DR. BERG DIPL.·INC. STAPF
DIPL.-ING. SCHWABE DR. DR. SANDMAIR
PATENTANWÄLTE Postfach 86 02 45 · 8000 München 4 8 O O 7 6
-Z-
9. Januar 1978
FOLDAVAY RESEARCH INTERNATIONAL ANSTALT Vaduz - Liechtenstein
Fertigbauelement und mit einem solchen Element errichtetes Gebäude
- Ansprüche -
• (089)988272 988273 988274 983310
Telegramme: BERGSTAPFPATE TELEX: 0524560BERGd
Bankkonten: Hypo-Bank München 4410122850
(BLZ 70020011) Swift Code: HYPO DE MM Bayec Vereinsbank München 453100(BLZ 70020270)
Postscheck München 65343-808 (BLZ 70010080)
Die Erfindung bezieht sich auf 3?ertigbauelemente für ein Gebäude.
Bekannte !"ertigbauelemente für Gebäude der gemäß der
Erfindung ins Auge gefaßten Art, für die Erstellung von tragenden Teilen eines solchen Gebäudes oder des gesamten
Tragwerks eines solchen sowie der verschiedenen Wände desselben haben den Nachteil, daß. sie im wesentlichen>
nur für gewerbliche Gebäude Terwendbar sind. Um Transportschäden zu vermeiden, sind nämlich die sichtbaren
Wandteile der Elemente innerhalb der Dicke der die Elemente umgebenden tragenden Teile angeordnet, so daß diese übereinandergestapelt
werden können, ohne daß sich die Wandteile dabei gegenseitig berühren. Bei dem fertig erstellten
Gebäude bleiben die tragenden Teile daher sichtbar. Falls diese jedoch unsichtbar gemacht werden sollen» müssen; über
die Wandteile hervorstehende Verbindungsteile vorgesehen werden, worunter jedoch das Aussehen des Gebäudes leidet.
Die Erfindung beseitigt diese Nachteile und schafft Fertigbauelemente,
mittels welcher sich Teile von Gebäuden oder ganze Gebäude, deren Wände aus herkömmlichen Baustoffen
geformt sind, etwa aus Dachplatten, Ziegeln und dergl., erstellen lassen, wobei die Wände durchgehende
Oberflächen haben und die tragenden Teile der Fertigbauelemente
verborgen sind. Die erfindungsgemäßen Pertigbauelemente können in einer Fabrik vollständig fertiggestellt
und zusammengesetzt werden, wobei die dazugehörigen Wandteile während Transport und Lagerung voll-
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ständig geschützt sind. Gemäß der Erfindung können solche Fertigbauelemente in Form von Abschnitten des tragenden
Gerüsts eines vorgefertigten Gebäudes fabrikmäßig hergestellt und zusammengebaut werden. Für den Transport
weisen die Fertigbauelemente eine im wesentlichen rechteckig-kubische
Form von kleinen Abmessungen auf, so daß sie ohne Schwierigkeit verladen oder gelagert werden
können. An der Baustelle lassen sich die Fertigbauelemente mit einem geringen Aufwand an Werkzeugen und Vorrichtungen
aufstellen, ohne daß dazu besonders geschulte Arbeitskräfte notwendig sind.
Gemäß der Erfindung hat ein solches Fertigbauelement
wenigstens einen Rahmen und wenigstens eine sich zwischen den Innenrändern des Rahmens erstreckende Füllungsplatte
sowie zwischen dem Rahmen und der Füllungsplatte angeordnete Befestigungseinrichtungen, welche so ausgebildet
sind, daß die Füllungsplatten im wesentlichen parallel zu sich selbst relativ zum Rahmen zwischen zwei
Stellungen bewegbar ist, in deren einer sie innerhalb der Dicke des Rahmens liegt und in deren anderer sie
über den Rahmen hervorsteht.
In einer Ausführungsform der Erfindung hat das Fertigbauelement zwei parallel zueinander im Rahmen angeordnete
Füllungsplatten, und die Befestigungseinrichtungen sind so ausgebildet, daß die Platten parallel zu siel·, selbst
und relativ zum Rahmen in entgegengesetzten Richtungen bewegbar sind.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
ist das Fertigbauelement aus Abschnitten zusammengesetzt, welche jeweils einen Rahmen und wenigstens eine Füllungsplatte
aufweisen und gelenkig miteinander verbunden sind, so daß sie um eine zu einem Rand des Elements parallele
Achse schwenkbar und ziehharmonikaartig zusammenklappbar sind.
Die Erfindung schafft ferner ein aus Fertigbauelementen der vorstehend genannten Art errichtetes Gebäude.
Gemäß der Erfindung hat ein solches Gebäude, dessen Abmessungen und Form durch die Verwendung verschiedener
Anzahlen der vorstehend genannten Fertigbauelemente frei gewählt sein können, die Füllungsplatten miteinander verbindende
Abdeck- oder Verbindungsteile, welche von gleicher Art sind wie die miteinander zu verbindenden Füllungsplatten
und welche mittels dafür vorgesehener Befestigungsteile an den zugeordneten Füllungsplatten befestigbar
sind.
Im folgenden sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Fertigbauelements
mit einer Füllungsplatte in der Stellung für den Transport des Elements,
Fig. 2 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht des Fertigbauelements mit der Füllungsplatte in der Stellung
nach dem Aufstellen des Elements,
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Fig. 3 und 4- Fig. 1 und 2 entsprechende Schrägansichten
eines Fertigbauelements in einer anderen Ausführungsform
der Erfindung,
Fig. 5 eine teilweise unterbrochene Vorderansicht eines
erfindungsgemäßen Fertigbauelements für die Errichtung eines Abschnitts des Dachs eines Gebäudes mit
Ziegelabdeckung und einem Hängeboden,
Fig. 6 eine schematisierte Schrägansicht eines aus vier erfindungsgemäßen Fertigbauelementen aufgebauten
Endes eines Walmdachs, eine Schrägansicht eines der verwendeten Fertigbauelemente im zusammengeklappten
Zustand, eine Schrägansicht des Elements im auseinandergeklappten Zustand, und eine Schrägansicht
eines mit den vorstehend genannten Elementen zusammen verwendbaren, zusammengeklappten Fertigbauelements
für einen Hängeboden,
Fig. 7 eine schematisierte Vorderansicht eines mit erfindungsgemäßen
Fertigbauelementen errichteten Gebäudes, wobei jedes Element einen vollständigen
Abschnitt des Gebäudes mit Wänden, Dach und einem Hängeboden darstellt,
Fig. 8 eine Vorderansicht des in Fig. 7 verwendeten Fertigbauelements im zusammengeklappten Zustand,
Fig. 9 eine Vorderansicht eines Gebäudes aus Fertigbauelementen in einer anderen Ausführungsform der
Erfindung,
Fig. 10 eine Vorderansicht des in Fig. 9 verwendeten
}■ Fertigbauelements im zusammengeklappten Zustand,
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Pig. 11 eine Teil-Vorderansicht eines Gebäudes aus Fertigbauelementen
in noch, einer anderen Ausführungsform
der Erfindung und
Jig. 12 eine Ansicht im Schnitt entlang der Linie XII-XII in Fig. 5 zur Darstellung der Verbindungsstelle
zwischen zwei Fertigbauelementen sowie von die Füllungsplatten derselben miteinander verbindenden
Abdeck- oder Verbindungsteilen.
In der Zeichnung sind einander entsprechende Teile durchgehend mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
Ein in Fig. 1 und 2 dargestelltes Fertigbauelement 1 hat einen steifen Rahmen 2 aus zwei C-Profilen 6 und diese
miteinander verbindenden Querstreben 7 sowie eine sich
2. zwischen den inneren Rändern 4·, 5 des Rahmens erstrekkende
Füllungsplatte 3» Die Füllungsplatte 3 mit dem
Rahmen 2 verbindende Befestigungseinrichtungen 8 sind so ausgebildet, daß die Füllungsplatte 3 im wesentlichen
parallel zu sich selbst relativ zwischen zwei Stellungen bewegbar ist, in deren einer, in Fig. 1 dargestellter,
sie für Lagerung, Verladung und Transport des -^ertigbauelements
innerhalb des Dicke des Rahmens 2 Aufnahme findet,
und in deren zweiter, in Fig. 2 dargestellter, sie über den Rahmen 2 hervorsteht, wenn das Fertigbauelement 1
mit anderen Elementen zu einem Gebäude zusammengebaut ist.
Ein in Fig. 3 und 4· dargestelltes Fertigbauelement 1 hat
einen steifen Rahmen 2 der vorstehend beschriebenen Art
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mit zwei parallel zueinander innerhalb desselben angeordneten Füllungsplatten 3>
3' und zwischen diesen und dem Rahmen angeordneten Befestigungseinrichtungen 8,
welche so ausgebildet sind, daß die Füllungsplatten S ****&
parallel zu sich selbst relativ zum Rahmen 2 in einander entgegengesetzten Richtungen bewegbar sind. In der in
Fig. 3 gezeigten Stellung für Lagerung und Transport des FertigbauelementsI finden die beiden Füllungsplatten 3, 3'
Aufnahme innerhalb der Dicke des Rahmens 2, während sie in der in Fig. 4- gezeigten Stellung über die beiden Seiten
des Rahmens hervorstehen und dabei Teile der äußeren und inneren Wandverkleidung eines aus den Fertigbauelementen
errichteten Gebäudes bilden. Die Befestigungseinrichtungen weisen beispielsweise zwei parallel zueinander an jeder
Füllungsplatte befestigte Träger 9 auf, welche parallel zu den Längsträgem 6 des Rahmens 2 verlaufen und in
glexchmäßigen Abständen von lotrecht zur Bewegungsrichtung der Platten ausgerichteten Gewindebohrungen 10 durchsetzt
sind. Gegenüber der Gewindebohrungen 10 sind im Steg des jeweiligen Rahmenträgers 6 lotrecht zur Längsachse des
jeweiligen Trägers 9 verlaufende Langlöcher 11 geformt, durch welche hindurch jeweils eine Schraube 12 in die
zugeordnete Gewindebohrung geschraubt ist. Nach Lösen der
Schrauben 12 lassen sich die Füllungsplatten parallel zu sich selbst bewegen und darauf durch Festziehen äs?·
Schrauben in einer der genannten Stellungen bef ~* ■', L^ten.
Innerhalb der vorstehend beschriebenen Fe^"igte 'txeuante
kann jeweils ein (nicht gezeigter) Isolierkörper zu ange-
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ordnet sein, daß er die Bewegungen der Füllungsplatten nicht behindert. In den Füllungsplatten können Tür- und/
/oder Fensteröffnungen gebildet sein, denen dann mit der jeweiligen Platte verbundene Verschlußeinrichtungen zugeordnet
sein können.
Ein in Fig. 5 dargestelltes Fertigbauelement 1 setzt sich aus vier rechteckigen Abschnitten 13, 14-, 15, 16 zusammen,
welche jeweils einen Rahmen 2 und eine Füllungsplatte 3 aufweisen. Die beiden äußeren Abschnitte 13,
sind für die Bildung eines Hängebodens und der Decke eines Gebäudes bestimmt, während die beiden inneren Abschnitte
14-, 15 das Dachgerüst und dessen Abdeckung bilden. Die
Rahmen 2 der Abschnitte sind über Gelenke 17, 18, 19 derart miteinander verbunden, daß sie für Transport und
Lagerung ziehharmonikaartig zusammengeklappt werden können. Im zusammengeklappten Zustand befinden sich die
Außenseiten 20 der inneren Abschnitte 14-, 15 in gegenseitiger Anlage, und die äußeren Abschnitte 13, 16
liegen mit ihren Innenseiten an den Innenseiten 21 der inneren Abschnitte an. Parallel zu den Achsen der Gelenke
haben die Rahmen der einzelnen Abschnitte die gleichen Abmessungen, während sie lotrecht zu den Achsen der
Gelenke paarweise gleiche Abmessungen haben. Wie man in Fig. 5 erkennt, sind die Gelenke 17, 19 gegenüber den
äußeren Rändern 22 der inneren Abschnitte 14·, 15 einwärts
versetzt. An den Rändern 22 ist jeweils ein Verschalungsteil 23 angelenkt, dessen inneres Ende auf einem
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Stützbeschlag 24 ruht. Dieser ist seinerseits an einer die Fertigbauelemente 1 tragenden Fußpfette 25 befestigt.
Fig. 5 und 12 zeigen die Befestigung der Fertigbauelemente
1 auf den Fußpfetten 25 sowie die Verbindung der Elemente untereinander. Für die Versteifung des Fertigbauelements
1 im aufgestellten Zustand kann eine Strebe vorgesehen sein, welche das mittlere Gelenk 18 mit den
freien Enden der äußeren Abschnitte 13» 16 verbindet
(Fig. 5)· Nach dem Aufstellen der Fertigbauelemente 1
werden zwischen den Füllungsplatten 3 derselben Verbindungsteile 26' eingesetzt, welche in der gleichen Ebene
wie die Füllungsplatten verlaufen und dadurch die Rahmen verdecken. Die Gelenke 17, 19 können auch an den äußeren
Rändern 22 der inneren Abschnitte 14, 15 angeordnet sein, so daß die Abschnitte dann entlang ihren Rändern miteinander
verbunden sind. Für ein Gebäude mit Walmdach können Fertigbauelemente 1 der in Fig. 5 gezeigten Art mit den in
Fig. 6 dargestellten Fertigbauelementen 28, 29, 30, 31 kombiniert werden. Für ein Gebäude mit quadratischem Grundriß
kann das Dach allein aus den in Fig. 6 gezeigten Elementen errichtet werden. Diese setzen sich jeweils aus
drei gelenkig miteinander verbundenen und ziehharmonikaartig zusammenklappbaren Abschnitten 32, 33» 34 zusammen,
welche jeweils einen Rahmen und eine Füllungsplatte wie vorstehend beschrieben aufweisen. Die Elemente 28 bis 31
werden zusammen mit einem weiteren Element 35 für die Decke und den Hängeboden an einem Dachgerüst befestigt.
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Das Fertigbauelement 35 setzt sich aus zwei über Gelenke
miteinander verbundenen Abschnitten 36, 37 zusammen, deren Ränder 39 mit den Elementen 28 und 29 und deren Ränder
mit den Elementen 30, 31 verbunden werden.
Fig. 7 bis 10 zeigen Fertigbauelemente 1 für die Erstellung
jeweils eines vollständigen Abschnitts eines Gebäudes mit Wänden, einem Dach und einem Hängeboden bzw. einer
Decke. Zur Erstellung eines Gebäudes mit fabrikmäßig vollständig vorgefertigten Außenwänden wird eine Anzahl von
Fertigbauelementen nebeneinander auf einem Fundament 41 aufgestellt. Die Stirnwände eines solchen Gebäudes können
aus Fertigbauelementen der in Fig. 3 und 4 gezeigten Art errichtet werden. Die in Fig. 7 bis 10 gezeigten
Fertigbauelemente 1 setzen sich jeweils aus sechs Abschnitten zusammen, von denen die Abschnitte 13 und 16
die Wände des Gebäudes, die Abschnitte 14 und 15 das
Dach und die Zwischenabschnitte 42, 42 eine Decke oder einen Hängeboden mit dem dazugehörigen Tragwerk bilden.
Je nach den Abmessungen des Gebäudes finden die über Gelenke 44 bzw. 45 mit den Abschnitten 14 und 15 verbundenen
Zwischenabschnitte 42, 43 im für Transport und Lagerung zusammengeklappten Zustand des Fertigbauelements
Aufnahme innerhalb der mittleren Abschnitte 14, 15, so daß sich die Rahmen der äußeren Abschnitte 13 und 16,
wie in Fig. 8 dargestellt, in Anlage an den Rahmen der mittleren Abschnitte 14 bzw. 15 befinden, oder, wie in
Fig. 10 dargestellt, innerhalb der äußeren Abschnitte 13,
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16, jedoch ebenfalls so, daß diese mit ihren Rahmen auf den Rahmen der mittleren Abschnitte 14, 15 ruhen können.
Die beweglichen Füllungsplatten der einzelnen Abschnitte befinden sich dabei in ihren Stellungen innerhalb des
jeweiligen Rahmens. Bei dem in Fig. 5 dargestellten Fertigbauelement 1 können die Gelenkverbindungen ebenfalls so
ausgebildet sein, daß die äußeren Abschnitte 13 und 16
in der Lagerungs- und Transportstellung des Elements Aufnahme in den inneren Abschnitten 14 bzw. 15 finden.
Die aus mehreren Abschnitten zusammengesetzten Fertigbauelemente 1 weisen Einrichtungen zum Verriegeln der Abschnitte
relativ zueinander im aufgestellten Zustand des Elements auf. Bei dem in Fig. 5 dargestellten Fertigbauelement
1 erfolgt diese Verriegelung durch die Strebe Die Verrieg^lungseinrichtungen sind vorzugsweise verstellbar,
sq. daß der Winkel zwischen den inneren Abschnitten 14, 15 sowie die Winkel zwischen diesen und den äußeren
Abschnitten 13 ? 16 verschieden große eingestellt werden
können.
Die Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt, diese können vielmehr im Rahmen der Erfindung in verschiedener Weise abgewandelt
werden.
So kann etwa der Rahmen 2 einer Fertigbauelements, je
nach den Belastungen, denen dieses unterworfen ist, lediglich aus den beiden parallelen Längsträgern 5 gebildet
sein, zwischen denen dann wenigstens eine Füllungsplatte
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mittels der vorstehend beschriebenen Verbindungseinrichtungen
8 derart befestigbar sein kann, daß das aus der Füllungsplatte und den Längsträgern gebildete Fertigbauelement
durch Festziehen der Schrauben 12 in der einen oder anderen Stellung der Füllungsplatte seine Steifigkeit
erhält.
Bei den Fertigbauelementen der in Fig. 7 bis 10 dargestellten
Ausführungsformen können die Zwischenabschnitte 42, 43, wie in Fig. 11 gezeigt, an den äußeren Abschnitten
13» 16 anstatt an den inneren Abschnitten 14, 15 angelenkt
sein.
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-ϊο-
Leerseffe
Claims (17)
1.J Fertigbauelement, dadurch g e k e η η zeichnet,
daß es wenigstens einen Rahmen (2) und wenigstens eine sich zwischen den Innenrändern des
Rahmens erstreckende Füllungsplatte (3) aufweist und daß die Füllungsplatte mittels Befestigungseinrichtungen
(8) derart mit dem Rahmen verbunden ist, daß sie parallel zu sich selbst und relativ zum Rahmen zwischen zwei Stellungen
bewegbar ist, in deren erster sie innerhalb der Dicke des Rahmens liegt und in deren zweiter sie über den
Rahmen hervorsteht.
2. Fertigbauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei parallel zueinander
im Rahmen (2) angeordnete Füllungsplatten (3, 31) aufweist, und daß die Befestigungseinrichtungen (8) so
ausgebildet sind, daß die Füllungsplatten parallel zu sich selbst und relativ zum Rahmen in entgegengesetzten
Richtungen bewegbar sind.
3. Fertigbauelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß es mehrere Abschnitte
(13 bis 16) aufweist, welche jeweils einen Rahmen (2) und wenigstens eine Füllungsplatte (3) haben und derart
gelenkig miteinander verbunden sind, daß sie parallel zu einem Rand des" Elements verschwenkbar und ziehharmonikaartig
zusammenklappbar sind.
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4. Fertigbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennz eichnet, daß es ein aus vier im
wesentlichen rechteckigen Abschnitten (13 bis 16) gebildetes Gerüst darstellt, bei welchem die äußeren
Abschnitte die Seitenwände eines Gebäudes oder einen Hängeboden desselben und die beiden anderen Abschnitte
die Dachschrägen bilden und die Abschnitte derart gelenkig miteinander verbunden sind, daß die Außenseiten der
die Dachschrägen bildenden Abschnitte im zusammengeklappten Zustand aneinanderliegen, während die Innenseiten
dieser Abschnitte mit den Innenseiten der die Seitenwände bzw. den Hängeboden bildenden Abschnitte aneinanderliegen,
wobei die Abschnitte parallel zur Achse ihrer Gelenkverbindungen gleiche und lotrecht zur Achse der Gelenkverbindungen
paaarweise gleiche Abmessungen aufweisen.
5. Fertigbauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennz e ichnet, daß es zwei Zwischenabschnitte
{4-2, 43) aufweist, welche jeweils an einem der die Dachschrägen
bildenden Abschnitte (14, 15) angelenkt sind, wobei die Achsen der Gelenkverbindungen der Zwischenabschnitte
parallel zur Achse der Gelenkverbindung zwischen den die Dachschrägen bildenden Abschnitten und in gleichem
Abstand zu dieser angeordnet sind, daß die Zwischenabschnitte untereinander gleich sind und ihre Abmessung
parallel zur Achse der Gelenkverbindung kleiner ist als die entsprechende Abmessung der anderen Abschnitte, während
ihre Abmessung lotrecht zur Achse der Gelenkverbindung
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kleiner ist als der Abstand zwischen der Gelenkverbindung
des Zwischenabschnitts und dem der Gelenkverbindung zwischen den die Dachschrägen bildenden Abschnitten zunächst
liegenden Rand des betreffenden, eine Dachschräge bildenden Abschnitts, daß jeder Zwischenabschnitt einen Rahmen
(2) und wenigstens eine Füllungsplatte sowie zwischen dem Rahmen und der Ifüllungsplatte angeordnete Befestigungseinrichtungen aufweist, derart, daß die Füllungsplatte
zwischen den beiden genannten Stellungen bewegbar ist, und daß die Gelenkverbindungen zwischen den Zwischenabschnitten
und den äußeren Abschnitten (13> 16) so aus-' gebildet sind, daß die Zwischenabschnitte im zusammengeklappten
Zustand des Elements in Anlage an den Innenseiten der die Dachschrägen bildenden Abschnitte sind
und in den äußeren Abschnitten Aufnahme finden, während deren Innenseiten sich in Anlage an den Innenseite der
die Dachschrägen bildenden Abschnitte befinden.
6. Fertigbauelement nach Anspruch 3> dadurch gekennzeichnet, daß es ein aus vier
rechteckigen Abschnitten (13 bis 16) gebildetes Gerüst darstellt, bei welchem die äußeren Abschnitte einen
Hängeboden oder die Seitenwände des Gebäudes und die beiden anderen Abschnitte die Dachschrägen desselben
bilden und die Gelenkverbindungen zwischen den Abschnitten so ausgebildet sind, daß die Außenseiten der die Dachschrägen
bildenden Abschnitte im zusammengeklappten Zustand in gegenseitiger Anlage sind, während die äußeren
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Abschnitte, deren Abmessungen kleiner sind als die der
die Dachschrägen bildenden Abschnitte, innerhalb derselben Aufnahme finden.
7. Fertigbauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei Zwischenabschnitte
(42, 43) aufweist, welche jeweils an einem der die Dachschrägen bildenden Abschnitte (14, 15) angelenkt
sind, wobei die Achsen der Gelenkverbindungen der Zwiachenabschnitte parallel zur Achse der Gelenkverbindung
zwischen den die Dachschrägen bildenden Abschnitten und in gleichen Abständen zu dieser verlaufen, die
Zwischenabschnitte untereinander gleich sind, ihre Abmessungen parallel zur Achse der Gelenkverbindungen
kleiner sind als die entsprechenden Abmessungen der anderen Abschnitte und ihre Abmessungen lotrecht zu den
Gelenkverbindungen kleiner ist als der Abstand zwischen der Achse der Gelenkverbindung des betreffenden Zwischenabschnitts
und dem der Achse der Gelenkverbindung zwischen den die Dachschrägen bildenden Abschnitten zunächst
und parallel zu dieser angeordneten Rahmenteil des betreffenden Abschnitts, und daß die Gelenkverbindungen
der Zwischenabschnitte, deren jeder einen Rahmen (2)
und wenigstens eine Füllungsplatte (J) aufweist, sowie zwischen den Rahmen und der Füllungsplatte angeordnete
Befestigungseinrichtungen, welche so ausgebildet sind, daß die Füllungsplatte zwischen dsn beides, gsnssrten
Stellungen bewegbar Ist,, se angecrdnet S1IrS- da^ i.is-
Zwischenabsehnitte im zusammengeklappten Zustand innerlialb
der die Dachschrägen bildenden Abschnitte Aufnahme finden, während die Gelenkverbindungen zwischen diesen
und den äußeren Abschnitten (13» 16) so ausgebildet sind, daß die Innenseiten der äußeren Abschnitte in Anlage an
den Innenseiten der die Dachschrägen bildenden Abschnitte bringbar sind.
8. Fertigbauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es zwei Zwischenabschnitte
(42, 43) aufweist, welche an jeweils einem
der äußeren Abschnitte (13? 16) angelenkt sind.
9· Fertigbauelement nach wenigstens einem der Ansprüche
3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß es Einrichtungen zum Verriegeln der Abschnitte relativ zueinander
im aufgestellten Zustand des Elements aufweist.
10. Fertigbauelement nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen zum
Verriegeln der Abschnitte relativ zueinander einstellbar sind, so daß der Winkel zwischen den die Dachschrägen
bildenden Abschnitten sowie der Winkel zwischen diesen und dem jeweils zugeordneten äußeren Abschnitt variierbar
sind.
11. Fertigbauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
es Montageeinrichtungen für seine Verbindung mit einem benachbarten Element und mit einem Fundament (41) des
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Gebäudes aufweist.
12. Fertigbauelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennz eichnet,
daß die Befestigungseinrichtungen (8) zwischen, dem
Rahmen (2) und der wenigstens einen Füllungsplatte (3) wenigstens zwei zueinander sowie zu entsprechenden Teilen
(6) des Rahmens parallele Träger (9) aufweisen, welche in gleichmäßigen Abständen von zur Bewegungsrichtung der
Füllplatte, mit welcher sie fest verbunden sind, lotrechten Gewindebohrungen (10) durchsetzt sind, daß die
betreffenden Teile des Rahmens gegenüber den Gewindebohrungen jeweils lotrecht zur Achse der Träger angeordnete
Langlöcher (11) aufweisen, und daß in den Gewindebohrungen und Langlöchern Schrauben (12) angeordnet sind, welche
im gelösten Zustand eine Verschiebung der Füllplatte parallel zu sich selbst ermöglichen und die Füllplatte
im festgezogenen Zustand in einer der beiden Endstellungen relativ zum Rahmen festhalten.
13· Fertigbauelement nach wenigstens einem der Ansprüche
2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden Füllungsplatten (3, 3') jedes
Rahmens (2) ein Isolierelement angeordnet ist.
14. Fertigbauelement nach wenigstens einem der Ansprüche
1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß es Tür- und /oder Fensteröffnungen sowie mit den
Füllungsplatten (3) der Rahmen (2) verbundene 7.erschlußteile
für dieselben aufweist.
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15· Fertigbauelement im wesentlichen wie vorstehend beschrieben oder in der Zeichnung dargestellt.
16. Gebäude, dadurch gekennzeichnet, daß es aus nebeneinander angeordneten und aneinander
befestigten Fertigbauelementen nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 15 erstellt ist.
17. Gebäude nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß es Verbindungsteile (26) zum
Verbinden der Füllungsplatten (3) der Fertigbauelemente aufweist, welche von gleicher Art sind wie die miteinander
zu verbindenden Füllungsplatten, und daß Einrichtungen für die Befestigung der Verbindungsteile an den zugeordneten Füllungsplatten vorhanden sind.
65IS1S/0SÖ3
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| NL (1) | NL7810270A (de) |
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