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Schnell aufzuschlagende Pferdeboxen
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Die Erfindung betrifft schnell aufzuschlagende Pferdeboxen, welche
sich nach Gebrauch leicht in Einzelelemente zerlegen lassen, die während des Auf-
und Abbaus einfach zu handhaben sind und für den Transport und die Lagerung übersichtlich
und raumsparend zusammengestellt werden können. Solche Pferdeboxen sollen Stellplätze
für bis zu einigen hundert Pferden bieten und in ihrem Umfang dem jeweiligen Bedarf
angepaßt werden können. Sie bleiben anläßlich eines Furniers oder einer ähnlichen
Veranstaltung während einiger Wochen stehen und werden dann wieder abgebaut, um
zu gegebener Zeit bei einem anderen ähnlichen Anlaß an einem anderen Ort wieder
aufgebaut zu werden.
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Solche Pferdeboxen werden erfindnngsgemäß aus folgenden Elementen
aufgebaut: a) Einem Traggerüst, bestehend aus senkrechten, in Abständen mit scheibenartigen,
verschieden geformte Öffnungen enthaltenden Anschlußflanschen versehenen, vorzugsweise
rohrförmigen Ständern und an diesen über die scheibenförmigen Flansche angeschlossenen
waagerechten Riegeln.
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b) Einer Satteldachkonstruktion aus mit dem Traggerüst trennbar verbundenen
Metallprofilen.
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c) Als Außen- und Trennwände dienenden, an dem Traggerüst lösbar befestigten
Platten aus Holz, Preßholz oder Kunststoff.
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d) Einer Dachabdeckung mittels aus einem biegeschlaffem Werkstoff
bestehenden Planen.
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Diese Pferdeboxen werden im allgemeinen auf unebenem Gelände, z.B.
einem Rasengrund, errichtet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, Niveau-Unterschiede
mittels in die Ständerrohre von unten eingreifender Schraubspindeln, wie solche
beispielsweise aus dem Gerüstbau bekannt sind, auszugleichen.
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Die in bestimmten Abständen an den Ständerrohren angeordneten Anschlußflansche
sind als kreisringförmige
Scheiben ausgebildet, die das Ständerrohr
umfassen und an diesem vorzugsweise durch Schweißen befestigt sind.
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Sie weisen in an sich bekannter Weise vier längsovale Öffnungen auf,
deren Längsachsen sich in der Längsachse des Ständerrohres rechtwinklig schneiden
sowie vier zwischen diesen Öffnungen angeordnete breite Öffnungen, deren Abmessungen
in Radialrichtung denen der längs ovalen Öffnungen entsprechen, in tangentialer
Richtung aber ein Mehrfaches von deren Abmessungen aufweisen.
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Die waagerecht angeordneten Riegel sind an ihren Enden mit Anschlußschuhen
versehen, die einen sich nach der Stirnseite öffnenden waagerecht verlaufenden Schlitz
aufweisen und den in diesen eingeführten Anschlußflansch von oben und unten her
umfassen. Die Festlegung des Riegels am Ständer erfolgt mittels eines in zwei lotrechten
Durchbrüchen des hnschlußschuhs geführten Keiles, der durch eine der Öffnungen des
Anschlußflansclies greift und die Stirnfläche des Anschlußschuhs gegen die Außenfläche
des Ständerrohres preßt. Der Keil ist vorteilhafterweise unverlierbar in den Durchbrüchen
angeordnet, beispielsweise mittels eines an seinem schmalen Ende vorgesehenen Niets.
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Die Satteldachkonstruktion kommt dadurch zustande, daß längs der Mittelachse
der aus paarweise aneinander anschließenden Einzelboxen bestehenden Gesamtanlage
Mittelständer angeordnet sind, die höher sind, als die beiderseits von ihnen befindlichen
Seitenständer. Während die MittelstEnder durch Firstriegel miteinander verbunden
sind, laufen von ihnen jeweils beidseitig pfettenartig Dachbinder schräg abwärts
zu den entsprechenden Seitenständern, über die sie um einen gewissen Betrag hinausragen.
Die überstehenden Enden dieser Dachbinder sind jeweils mit den der folgenden Ständeranordnung
zugehörigen durch Traufenriegel verbunden.
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Die Außenwände sowie die Trennwände der einzelnen Stellplätze werden
durch Platten gebildet, die an den Riegeln des Traggerüstes so eingehängt sind,
daß sie durch die Bewegungen der Pferde nicht aus der Verbindung gelöst werden.
Die Platten bestehen vorzugsweise aus Holz, beispielsweise Sperrholz, können aber
auch aus einem anderen geeigneten Werkstoff hergestellt sein, etwa aus Preßholz
oder einem Kunststoff. Sie müssen so bemessen sein, daß sie auch durch Hufsohläge
nicht zerstört werden. Vorteilhafterweise können sie so ausgebildet sein, daß sie,
mit entsprechenden Beschlagteilen versehen, auch als Tür verwendbar sind.
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Als Dachabdeckung werden Planen aus einem biegeschlaffem Werkstoff,
beispielsweise einem wasserdichten imprägnierten-Gewebe oder einer Kunststoff-Folie
verwendet, die über die Firstriegel von Traufenriegel zu raufenriegel laufen und
dort etwas überhängen. Der Überhang kann dann am Traggerüst festgezurrt werden,
um ein Verfangen des Windes zu verhindern. Um bei Regen die Bildung von Wasserlachen
zu vermeiden, muß ein entsprechend steiler Dachwinkel gewählt werden, was bei der
Ausbildung der Satteldachkonstruktion zu berücksichtigen ist.
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Zur Erhöhung der Standfestigkeit der Pferdeboxen ist es selbstverständlich
möglich, auch Diagonalstreben einzusetzen. Während die die rechtwinklig zueinander
stehenden Außen- und Trennwände tragenden Riegel vorteilhafterweise mittels der
längsovalen Öffnungen der Anschlußflansche an diesen festgelegt werden, da die Anordnung
und Dimensionierung dieser Öffnungen die gegenseitige einwandfrei rechtwinklige
Anordnung der Riegel ohne die Durchführung zeitraubender und komplizierter Vermessungsarbeiten
gewährleisten, können die zur Aussteifung dienenden Diagonalstreben mittels der
zwischen den längs ovalen Öffnungen vorgesehenen breiteren Öffnungen angeschlossen
werdenFuf diese Weise wird erreicht, daß Pferdeboxen an beliebiger Stelle rasch
aufgeschlagen und nach Gebrauch
wieder aufgebaut werden können.
Die einzelnen Bauelemente, wie Ständer, Riegel, Diagonalstreben, Dachkonstruktionsteile,
Wandplatten und Abdeckungsplanen lassen sich leicht handhaben, sind einfach zu befördern
und können übersichtlich und raumsparend gelagert werden. Der Zusammenbau ist einfach
und erfolgt dank der Verwendung der unverlierbaren Keile ohne komplizierte und zeitraubende
Verschraubungen. Dabei sind gerade die Keilverbindungen besonders robust und daher
den zu erwartenden mechanischen Beanspruchungen, etwa durch unruhige und nervöse
Pferde, gewachsen.
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Eine Anlage von Pferdeboxen gemäß der Erfindung ist beliebig erweiterungsfähig
und kann den unterschiedlichsten Anforderungen hinsichtlich der gewünschten Zahl
von Standplätzen, von geringen Belegungszahlen bis zu mehreren Hundert, angepaßt
werden. Die einzelnen Boxen sind bezogen auf die Mittelständer beiderseits der durch
diese bestimmten Mittellinie paarweise symmetrisch angeordnet derart, daß jeweils
zwei Boxen durch eine unterhalb des Firste verlaufende Trennwand voneinander geschieden
sind, wobel sich die durch eine Tür verschließbaren Eingänge auf den einander entgegengesetzten
Xraufenseiten befinden. Giebelseitig schließt sich dann das nächst Boxenpaar in
gleicher Anordnung an. Es ist also
ohne weiteres möglich, durch
Anbau weiterer an der Giebelseite anschließender Boxenpaare die Anlage beliebig
zu verlängern. Ein solcher Anschluß eines weiteren Boxenpaares wird durch die Verwendung
der kreisscheibenförmigen Anschlußflansche wesentlich vereinfacht.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes sollen
im folgenden anhand eines in der beigefügten Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels
noch näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigen: Figur 1: in rein schematischer
Darstellung die Teilansicht einer durch den Zusammenbau einer größeren Zahl von
paarweise angeordneten Pferdeboxen entstandenen Anlage; Figur 2: den konstruktiven
Aufbau von Traggerüst und Satteldachkonstruktion; Figur 3 und Figur 4: den Anschlußflansch
in Draufsicht und in Seitenansicht, letztere im Schnitt; Figur 5: den Anschluß der
Riegel an einem Anschlußflansch in Seitenansicht; Figur 6: den Anschluß der Riegel
und Diagonalstreben an einem Anschlußflansch in Draufsicht;
Figur
7: einen Mittelständer in Seitenansicht; Figur 8: das obere Ende dieses Mittelständers
in Seitenansicht, in vergrößertem Maßstab, mit Anschluß eines Dachbinders; Figur
9: die Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 8; Figur 10. einen Außenständer in
Seitenansicht; Figur 11: das obere Ende dieses Außenständers in Seitenansicht, in
vergrößertem Maßstab, mit Anschluß eines Dachbinders und eines Xraufenriegels; Figur
12: die Draufsicht auf den Gegenstand der Fig. 11; Figur 13: einen Zwischenständer
in Seitenansicht; Figur 14: das obere Ende dieses Zwischenständers in Seitenansicht,
in vergrößertem Maßstab, mit Anschluß an einen Längsriegel; Figur 15: die Draufsicht
auf den Gegenstand der Fig. 14; Figur 16: einen Dachfirstriegel in Seitenansicht;
Figur 17: diesen Dachfirstriegel in Draufsicht; Figur 18: einen Dachbinder in Seitenansicht;
Figur 19: diesen Dachbinder in Draufsicht; Figur 20: einen Dachtraufenriegel; Figur
21: eine first- oder giebelseitige Wandplatte in Vorderansicht; Figur 22: dieselbe
Wandplatte, von der Kante gesehen, in eingehängtem Zustand, in größerem Maßstab;
Figur 23: die Außenwand einer Boxe in Vorderansicht;
Figur 24:
die Draufsicht auf einen Teil dieser Außenwand, in größerem Maßstab; Figur 25: ein
Doppelscharnier zur Befestigung dieser Außenwand, in Seitenansicht und Figur 26:
in Draufsicht.
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Der grundsätzliche Aufbau der Pferdeboxen gemäß der Erfindung und
die Art der Erweiterung zu einer größeren Anlage geht aus der rein schematischen
Darstellung der Fig. 1 hervor. In dieser Darstellung sind die entlang angeordneten
der Längsachse A-B der Anlage Mittelständer mit 2, die Außenständer mit 3, die Längsriegel
mit 8 und die Querriegel mit 9 bezeichnet. Jeweils zwei Mittelständer 2 und vier
Außenständer 3 bilden die Eckbegrenzungen für zwei mit den Rückseiten zu einem Boxenpaar
zusammengeschlossene Boxen 1a und 1b. Die Mittelständer 2 sind oben und unten durch
Längsriegel 8 miteinander und durch Querriegel 9 jeweils mit den Außenständern 3
verbunden, während die Außenständer 3 unter sich nur oben durch Längsriegel 8 verbunden
sind. Die in dieser Weise miteinander verbundenen Ständer 2, 3 und Riegel 8, 9 bilden
das Traggerüst. Der Anschluß der Riegel an die Ständer erfolgt in der weiter unten
erläuterten Weise über die ringscheibenförmigen Anschlußflansche 21 (vgl. Fig. 2).
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Auf dem Traggerüst ist die Dachkonstruktion aufgesetzt.
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Vorzugsweise ist diese als Satteldachkonstruktion ausgeführt. Sie
besteht für jedes Boxenpaar aus einem an den nach oben verlängerten Mittelständern
2 befestigten Firstriegel 5. Von den Befestigungsstellen dieses Firstriegels 5 an
den beiden Mittelständern 2 sind beiderseits jeweils nach den entsprechenden Außenständern
3 die Dachbinder 6 geführt und an diesen festgelegt. Diese Dachbinder 6 ragen um
einen gewissen Betrag über die Anschlußstellen an den Außenständern 3 heraus. Ihre
Enden sind durch Traufenriegel 7 miteinander verbunden.
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Durch den Überstand der Dachbinder wird vermieden, daß bei Regen Wasser
in das Innere der Boxen eindringt. Die Art und Weise des Zusammenbaus von Traggerüst
und Dachkonstruktion wird im folgenden noch im einzelnen dargestellt werden. Desgleichen
werden die Zwischenständer 4 und die Traversen 11 weiter unten besprochen werden.
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Die Fig. 2 zeigt den konstruktiven Aufbau von Traggerüst und Dachkonstruktion
von der Giebelseite her gesehen. Die Ständer 3 und 4 bestehen aus Rundrohrprofilen,
wie sie auch im Baugerüstbau verwendet werden. Das untere Ende dieser Rohrprofile
wird auf Schraubspindeln (Gerüstspindeln) 10 aufgesetzt, um eine Anpassung an Bodenunebenheiten
zu ermöglichen. Alle Ständerrohre sind in gleichen Abständen von ihrer Unterkante
in an sich bekannter
Weise mit Anschlußflanschen 21 versehen,
die vorzugsweise durch Schweißen an den Rohrprofilen befestigt sind und zwar jeweils
am unteren Ende des Ständers sowie in einem der Länge der Außenständer 3 entsprechenden
um einen kleinen Betrag geringeren Abstand von der Unterkante des Ständers. Zwischen
diesen beiden Anschlußflanschen 21 ist etwas oberhalb der Mitte der von ihnen begrenzten
Strecke noch ein dritter Anschlußflansch 21' vorgesehen, dessen Bestimmung weiter
unten erläutert werden soll.
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Die Form dieser Anschlußflansche 21, 21' ist aus Fig. 3 und 4 zu entnehmen.
Der als ringförmige Scheibe ausgebildete Anschlußflansch, der aus Metall, beispielsweise
aus Gußeisen, besteht, ist mit acht Durchbrüchen oder Öffnungen versehen. Hiervon
haben vier Öffnungen 22 jeweils eine längsovale Porm und sind so angeordnet, daß
ihre Längsachsen X und Y sich in ihrer Verlängerung in der vertikalen Symmetrieachse
C des Ständerrohres, z.B. des Mittelständers 3, rechtwinklig schneiden. Da die Abmessungen
dieser Öffnungen 22 so gewählt sind, daß sie genau den entsprechenden Abmessungen
der Befestigungsmittel, z.B. Keile, der anzuschließenden horizontalen Riegel 8,
9 entsprechen, wird durch diese Anordnung erreicht, daß diese Horizontalelemente
selbsttätig, das heißt ohne umständliche meßtechnische Maßnahmen
nach
dem Anschließen miteinander fluchten, bzw.
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rechtwinklig zueinander stehen.
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Jeweils zwischen zwei dieser längs ovalen Öffnungen sind breite, in
tangentialer Richtung durch Kreisbogen begrenzte Öffnungen 23 vorgesehen, die also
die Form von Kreisringsektoren aufweisen und deren Breite oC in tangentialer Richtung
ein mehrfaches der Breite der längsovalen Öffnungen 22 beträgt, während ihre Abmessungen
u' in radialer Richtung den entsprechenden Abmessungen u der längsovalen Öffnungen
22 gleich sind.
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Der mittlere Radius r der Öffnungen 22 und 23 ist gleichfalls gleich.
Diese breiten Öffnungen 23 dienen dem Anschluß zusätzlicher Bauelemente, beispielsweise
von Diagonalstreben 4, falls solche benötigt werden.
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Der Anschluß der gleichfalls aus Rundrohrprofilen bestehenden Riegel
und Diagonalstreben erfolgt in der aus den Fig. 5 und 6 ersichtlichen Weise. Die
horizontalen Riegel 8, 9 sind an ihren Enden jeweils mit einem Anschlußschuh 31
versehen, der mit einem Zapfen 31a in das Rohrprofil des Riegels 8, 9 eingreift
und mit diesem verschweißt ist. Von der am Rohrprofil anliegenden Stirnseite her
ist ein waagerecht verlaufender Schlitz 32 in den Anschlußschuh eingebracht, dessen
lichte
Weite etwas größer ist als die Dicke b des Anschlußflansches
21 (Fig. 4). Durch den Schlitz 32 wird der Anschlußschuh 31 in eine obere Backe
33 und eine untere Backe 34 unterteilt. Zum Anschluß des Riegels 8, 9 wird der Anschlußschuh
31 so über den Anschlußflansch 21 geschoben, daß dieser zwischen den Backen 33 und
34 in den Schlitz 32 zu liegen kommt. In dieser Stellung befestigt wird er mittels
eines Keiles 3 der in einer Führung gleitet, die aus einem entsprechend bemessenen
Durchbruch 35 in der oberen Backe 33 und einem ähnlichen Durchbruch 36 in der unteren
Backe 34 besteht. Der Anschlußschuh 31 wird so auf den Anschlußflansch 21 aufgebracht,
daß die Keilführung 35/36 mit einer längsovalen Öffnung 22 fluchtet und durch Einschlagen
des Keiles 37 festgelegt. Der Keil 37 ist, beispielsweise durch den an seinem schmalen
Ende befindlichen Blindniet 38, in der Keilführung 35/36 unverlierbar eingesetzt.
Sowohl die längsovale Öffnung 22, als auch die Führung 35/36 des Keils 37 im Anschlußkopf
sind so angeordnet und bemessen, daß nach dem Festschlagen des Keils 37 die Stirnfläche
des Anschlußschuhs 31 fest gegen die Außenfläche des Rohrprofils 2, 3 gepreßt wird
und so eine sehr feste Vereinigung der beiden Bauelemente bewirkt.
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Die Diagonalstreben 11, die bei Bedarf Verwendung finden, werden in
den breiten Öffnungen 23 des Anschlußflansches 21 festgelegt, wie dies aus Fig.
6 ersichtlich ist. Der Anschlußschuh 31' der Diagonalstrebe 11 ist genauso ausgebildet,
wie die Anschlußschuhe 31 der waagerechten Bauelemente. Die gleichfalls aus einem
Rundrohrprofil bestehende Diagonalstrebe 11 ist an ihren beiden Enden zu einer flachen
Lasche 26 gepreßt, die bei 27 über den Zapfen 39a an dem prismatischen Zwischenstück
39 verschwenkbar angelenkt ist, das die Verbindung zwischen der Diagonalstrebe 11
und dem Anschlußschuh 31' herstellt. Das Gelenk 27 gestattet eine beliebig schräge
Anordnung der Diagonalstrebe 11, bezogen auf die Horizontale. Die Anordnung einer
solchen Diagonale ist in Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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In den Figuren 7, 8 und 9 ist ein Mittelständer 2 dargestellt und
zwar in Fig. 7 als Ganzes in Seitenansicht, während Fig. 8 das obere Ende des Mittelständers
2 von der Seite und Fig. 9 von oben gesehen jeweils in grösserem Maßstab zeigen.
Im Hinblick auf die Dachkonstruktion und den Umstand, daß es sich dabei um ein Satteldach
handelt, ist der Mittelständer 2 oberhalb des oberen Anschlußflansches 21 gegenüber
den Außenständern 3
um einen gewissen Betrag 2' nach oben verlängert.
Das obere Ende ist mit den zum Einsetzen der Dachkonstruktion bestimmten Vorrichtungen
versehen. Diese bestehen aus der Firstplatte 41 mit den Firstriegelbolzen 43 sowie
aus der Haltelasche 42 für die Dachbinder. Die Firstplatte 41 ist beiderseits in
Richtung zur Traufe hin nach unten entsprechend dem gewünschten Dachwinkel längs
der beiden parallel zur Firstlinie verlaufenden Geraden g nach unten abgewinkelt,
so daß die beiden geneigten Flächen 41" als Auflage für die Dachbinder 6 dienen
können, wie dies in Fig. 8 und 9 angedeutet ist. Der mittlere Teil 41' der Firstplatte
41 ist waagerecht und erstreckt sich in Richtung der Firstlinie. Er trägt beiderseits
je einen der Bolzen 43 zum Einhängen des Firstriegels. Oberhalb der Firstplatte
ist die sich jeweils in Richtung zu den Traufen erstreckende Haltelasche 42 für
die Festlegung der Dachbinder vorgesehen, deren Aufgabe weiter unten erläutert wird.
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Ein Außenständer 3 ist in Fig. 10 in Seitenansicht dargestellt, sein
oberes Ende in Seitenansicht in Fig. 11 und in Draufsicht in Fig. 12, jeweils in
größerem Maßstab. Der Außenständer 3 ist oben durch eine entsprechend dem Dachwinkel
geneigte, als Auflage für den entsprechenden Dachbinder 6 dienende viereckige Platte
44 abgeschlossen,
auf der ein senkrecht zu deren Fläche angeordneter
Bolzen 45 befestigt ist, der zur Festlegung des Dachbinders 6 dient. Aus Fig. 11
und 12 ist außerdem zu erkennen, wie der untere Teil des Dachbinders 6 an dem Außenständer
3 angeschlossen und mit dem Traufenriegel 7 verbunden ist.
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Zur Herstellung der Verbindung zwischen den einzelnen Ständern 2,
3 sind Riegel 8 und 9 vorgesehen, die, wie anhand der Fig. 5 und 6 bereits beschrieben,
aus Rundrohrprofilen bestehen und an beiden Enden mit Anschlußschuhen 31 versehen
sind. Die Länge dieser Riegel ist so bemessen, daß sie der Länge, bzw. der Breite
der einzelnen Boxen Ia, Ib entspricht. Die Ständer sind jeweils an den Ecken der
Boxen angeordnet. Die Mittelständer 2 sind dabei sowohl unter sich, als auch mit
den entsprechenden Außenständern 3 jeweils durch zwei Riegel 8, bzw. 9 verbunden,
von denen der eine an dem oberen und der andere an dem unteren Anschlußflansch 21
festgelegt ist. Für die Verbindung der beiden Außenständer unter sich ist eine solche
Lösung jedoch nicht möglich, da der Zugang zu den Boxen nicht durch einen in Bodennähe
verlaufenden Riegel versperrt werden darf, um den Pferden einen ungehinderten Zugang
zu ermöglichen. Die beiden Außenständer 3 einer jeden Boxe sind daher nur durch
einen an den oberen Anschlußflanschen
festgelegten durchgehenden
Riegel 8 verbunden. Zugleich wird die traufenseitige Außenwand durch einen besonderen,
diesem Zweck angepaßten,im folgenden näher beschriebenen Zwischenständer 4 derart
unterteilt, daß ein Teil als Zugang dient, der gegebenenfalls in der weiter unten
dargestellten Weise durch eine Tür geschlossen werden kann, während der andere Teil
durch eine ähnlich dieser Tür ausgebildete Wandplatte abgeschlossen ist. Die Anordnung
eines solchen Zwischenstärndelsist in Fig. 1 durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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Ein solcher Zwischenständer 4 ist in Fig. 13 in Seitenansicht abgebildet.
Er ist unten und im mittleren Teil im gleichen Abstand von seiner Unterkante wie
die Mittel-und Außenständer mit Anschlußflanschen 21 versehen. An seinem oberen
Ende besitzt er einen B-förmigen Aufnahmebügel 47, wie in Fig. 14 in Seitenansicht
und in Fig. 15 in Draufsicht jeweils in vergrößertem Maßstab dargestellt ist. Nach
oben ist dieser Bügel 47 mit einem Keil 48 versehen, der dank dem Blindniet 49 unverlierbar
eingesetzt ist. Die Länge des Zwischenständers 4 ist so gewählt, daß der durchgehende
obere Riegel 8 zwischen den beiden Außenständern 3 in der angedeuteten Weise gerade
in den AufnahmebUgel 47 zu liegen kommt und mittels des Keiles 48 festgelegt werden
kann.
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Der Dachfirstriegel 5, der zwischen zwei benachbarten Mittelständern
2 verläuft, besteht aus einem Rechteckrohr. Er ist in Fig. 16 in Seitenansicht und
in Fig. 17 in Draufsicht gezeigt. An beiden Enden befindet sich ein Loch 51, das
dazu dient, den Dachfirstriegel auf die Bolzen 43 der Mittelständer 2 aufzusetzen
(vgl. auch Fig. 8 und 9).
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Die vom Dachfirst jeweils beidseitig zur Traufe verlaufenden Dachbinder
6 bestehen gleichfalls aus einem Rechteckrohr. In Fig. 18 ist ein solcher Dachbinder
6 in Seitenansicht und in Fig. 19 in Draufsicht dargestellt. Für den Zusammenbau
der Dachkonstruktion wird der Dachbinder 6 in der aus Fig. 8 und 9 ersichtlichen
Weise mit seinem Ende 6' auf den leicht nach unten abgewinkelten Auflageteil 41"
der Firstplatte 41 aufgelegt und zwar derart, daß seine Schmalseite auf der oberen
Fläche dieses geneigten Teiles 41" zu liegen kommt, wobei die Haltelasche 42 in
den Hohlraum des Vierkantrohres eingreift und ein Abheben des Dachbinders 6 nach
oben verhindert.
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Das traufenseitige Ende des Dachbinders 6 ragt um einen gewissen Betrag
über das obere Ende des Außenständers 3 hinaus und ist mit einer Platte 53 versehen,
die wesentlich breiter ist als der Dachbinder 6 und zu beiden Seiten des Endes des
Dachbinders jeweils mit einem Befestigungsbolzen
54 versehen ist,
der zur Anbringung des Traufenriegels 7 dient (vgl. Fig. 11 und 12). In einer dem
Abstand des Dachbinders 6 entsprechenden Entfernung von dieser Platte 53, bzw. dem
traufenseitigen Ende des Dachbinders ist das Loch 52 vorgesehen, mit dem der Dachbinder
auf dem Bolzen 45 des Außenständers 3 festgelegt wird.
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Die Dachkonstruktion wird traufenseitig durch den in Fig. 20 dargestellten
Traufenriegel 7 abgeschlossen, der aus einem Rundrohrprofil besteht und an beiden
Enden jeweils ein Loch 55 aufweist, in das jeweils der infrage kommende Bolzen 54
des Dachbinders 6 eingreift, wie dies in Fig. 11 und 12 gezeigt ist.
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Das Traggerüst sowie die Dachkonstruktion werden also mit Hilfe der
vorbeschriebenen Bauelemente in der aus Fig. 2 ersichtlichen Weise zusammengesetzt.
Eine nochmalige ins einzelne gehende Beschreibung dürfte sich erübrigen, da die
für die einzelnen Elemente gemachte Angabe einerseits und die Darstellung der Figuren
2, 8, 9, 11 und 12 andererseits ausreichen dürften, um eine klare Vorstellung über
den Zusammenbau zu vermitteln.
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Zur Dachabdeckung dienen Planen aus einem biege schlaffem Werkstoff,
die über den First von Traufe zu Traufe verlaufen und um einen gewissen Betrag über
die Traufenriegel
7 überhängen. Um ein Abheben der Dachabdeckung
durch den Wind zu verhindern, sind etwa an der längs der Traufenriegel 7 verlaufenden
Linie der Planen an deren Innenseite Befestigungsmittel, beispielsweise elastische
Seile, vorgesehen, mit deren Hilfe sie durch Festzurren an den oberen Längsriegeln
8 festgelegt werden können.
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Der Überhang selbst ist so bemessen, daß die oberhalb der auf der
Traufenseite vorgesehenen Tür, bzw. Außenwand, befindliche Öffnung durch die Planen
noch bedeckt werden kann; die Kanten der Planen können dann an den die Türen tragenden
Außen- oder Zwischenständern mittels entsprechender Seile festgelegt werden. Die
Dachneigung muß so gewählt werden, daß auch bei dem unvermeidlichen Durchhang der
Planen ein sicheres Ablaufen von Regen wasser gewährleistet ist und die Bildung
von Lachen auf der Oberfläche der Dachabdeckung vermieden wird. Die seitlichen,
vom First nach der Traufe verlaufenden Ränder der Planen sind in an sich bekannter
Weise so ausgebildet, daß die aneinander anschließenden einzelnen Planen derart
übereinandergreifen und miteinander verbunden werden können, daß ein Eindringen
von Regenwasser vermieden wird.
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Um die einzelnen Boxen voneinander zu trennen sowie zum
Abschluß
der Giebelseiten dienen Platten 61 aus Sperrholz, deren Abmessungen jeweils den
Längen der Längsriegel 8, bzw. der Querriegel 9 einerseits und der Höhe bis zu den
oberen Längs- und Querriegeln andererseits entsprechen. Zur Festlegung dieser Platten
an den Längs-oder Querriegeln sind besondere Einhängevorrichtungen vorgesehen, die
nicht fest mit den Platten verbunden sind, um deren Stapelfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.
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In Fig. 21 ist eine solche Platte 61 in eingehängtem Zustand in Vorderansicht
dargestellt, während Fig. 22 dieselbe Platte von der schmalen Vertikalkante her
gesehen in größerem Maßstab wiedergibt und insbesondere die Art der Aufhängung erkennen
läßt. Die Platte 61 ruht mit ihrer unteren waagerechten Kante in mindestens zwei
aus Flachmaterial bestehenden, etwa S-förmig gebogenen, breiten Haken 64, die von
oben her in den unteren der infrage kommenden Riegel eingehängt sind. Die obere
waagerechte Kante der Platte ist mittels mindestens zweier, gleichfalls aus Flachmaterial
bestehenden Vorrichtungen 62 an dem oberen der beiden infrage kommenden Riegel festgelegt.
Eine solche Vorrichtung 62 umgreift hakenartig die obere waagerechte Kante der Platte
61 und besitzt an ihren nach unten weisenden verlängerten Schenkel der Vorrichtung
62 einen rechtwinkligen Ansatz 65, der zusammen mit dem nach unten weisenden Schenkel
eine sich nach
unten öffnende U-förmige Klaue 66 bildet, die von
oben her den Riegel 8/9 umfaßt. Um ein Ausheben dieser Klaue 66 zu verhindern, wird
ihre nach unten weisende Öffnung durch einen in waagerechte Längslöcher eingeführten
verschwenkbaren, mit einer Verriegelung 63' versehenen Stekker 63 verschlossen.
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Insoweit diese Wandplatten 61 lediglich als Zwischenwände zwischen
den einzelnen Boxen verwendet werden, bleibt der Raum oberhalb des oberen Längs-
oder Querriegels bis zum Traufenriegel, bzw. dem entsprechenden Dachbinder, frei.
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Lediglich an den Giebelseiten wird das freibleibende Dreieck durch
eine entsprechend geformte Plane abgedeckt, um eine geschlossene Außenwand zu bilden.
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Die traufenseitigen Außenwände sind abweichend von den vorstehend
beschriebenen Innen- und Giebelwänden ausgebildet. In diesem Falle werden Platten
aus Sperrholz verwendet, deren Länge dem Zwischenraum zwischen einem Außenständer
und einem Zwischenständer entspricht und deren Höhe lediglich etwa der Höhe des
im mittleren Teil der Ständer vorgesehenen Anschlußflansches 21' angepaßt ist. Diese
Platten sind so ausgebildet, daß sie zugleich als Türen verwendet werden können
und sind aus diesem Grunde beiderseits jeweils oben und unten mit einem
Fischband
versehen. Zu ihrer Befestigung dienen Doppelscharniere , die aus einem Anschlußschuh
bestehen, der anstelle des zur Befestigung am Riegel dienenden Zapfens 31a nur eine
ebene Fläche aufweist, an der nebeneinander beiderseits der verlängerten Mittelebene
der Keilführungsdurchbrüche je eine Scharnierhülse angebracht ist. Die Fig. 23 zeigt
eine traufenseitige Außenwand einer Boxe von vorne gesehen, Fig. 24 einen Schnitt
durch diese Außenwand längs der strichpunktierten Geraden XXIV in Richtung der Pfeile
gesehen, Fig. 25 ein Doppelscharnier 73 in Seitenansicht und Fig. 26 das gleiche
Doppelscharnier in Draufsicht.
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In der Zeichnung ist mit 71 die die Türe oder Außenwandung bildende
Platte aus Sperrholz bezeichnet, an der beidseitig jeweils oben und unten die Bänder
72 angebracht sind. Das Doppelscharnier 73 ist mit Hilfe des Anschlußschuhs 31 an
dem jeweils entsprechenden Außenständer 3 oder Zwischenständer 4 über den Anschlußflansch
21 angeschlossen und zwar so, daß die beiden Scharnierhülsen 74 nach außen (bezogen
auf die betreffende Boxe) weisen.
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Die Bänder 72 sind an den Holzplatten 71 so angebracht, daß die oberen
Bänder 72 jeweils von unten her an die Scharnierhülsen 74 anschließen, während die
unteren Bänder 72 an die unteren Scharnierhülsen von oben her anschließen.
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Die ränder werden mit den Scharnierhülsen durch einen
entsDrechend
ausgebildeten in der Zeichnung nicht dargestellten Stift verbunden. Auf diese Weise
dient die Platte 71 einerseits als feste Außenwand, die oberhalb ihrer oberen Kante
bis zum entsprechenden Längsriegel 8 einen freien Raum offen läßt. Anaererseits
kann jede derartige Außenwand 71 gleichzeitig als Türe verwendet werden, indem die
Scharnierstifte auf einer Seite aus dem oberen und unteren Scharnier herausgezogen
werden, so daß die Platte 71 um die an ihrer gegenüberliegenden Seitenkante befindlichen
Scharniere verschwenkt werden kann. Der oberhalb der Platten 71 jeweils verbleibende
freie Raum, der gewissermaßen die Funktion eines Fensters übernimmt, kann, wie bereits
oben erwähnt, dadurch geschlossen werden, daß der Überhang der Dachabdeckung an
den Ständern 3 bzw. 4 festgebunden wird. Hierzu können beispielsweise die breiten
Öffnungen 23 der betreffenden Anschlußflansche 21' dienen.